1) Einleitung
Keiner der Dachauer Prozesse hat „[…] soviel öffentliches Aufsehen erregt wie der so genannte Malmedy-Prozess. Das Verfahren United States of America gegen Valentin Bersin und andere, wie es offiziell hieß, das vom 18. Mai bis zum 18. Juni 1946 in Dachau stattfand, schlug sich nieder in einer Unzahl von Artikel in Zeitungen und Zeitschriften, von Broschüren, Pamphleten und Büchern, die von purer Demagogie bis zur wissenschaftlichen Durchdringung des Falles reichen. Dabei beschränkte sich dieses öffentliche Interesse keineswegs bloß auf den Zeitraum des Prozesses selbst und die ihm unmittelbar folgenden Jahre, sondern reichte bis weit in die siebziger Jahre.“ 1 Dieses Zitat stammt aus dem Buch „Im Interesse der Gerechtigkeit“ von Robert Sigel und zeigt sehr deutlich, welches Aufsehen der Malmedy-Prozess erregte. Der Grund für dieses öffentliche Interesse sind Vorwürfe, die während den Verhandlungen laut wurden. Da kaum Beweise zur Verfügung standen, stützte sich die Anklage hauptsächlich auf Geständnisse, die die Beschuldigten während ihrer Inhaftierung abgegeben haben sollen. Doch während den Gerichtsprozessen behaupteten die Angeklagten, dass diese Geständnisse während ihrer Inhaftierung erzwungen worden sind. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Problematik, ob diese erzwungenen Geständnisse wirklich existierten. Es soll analysiert werden, wie es zu den angeblich erzwungenen Geständnissen gekommen sein soll, wie die Überprüfung dieser Vorwürfe aussah und ob sich die Anschuldigungen der Angeklagten wirklich bewahrheiteten. Bevor auf den Schwerpunkt dieser Arbeit eingegangen werden kann, ist es erforderlich, einen kurzen Überblick über den Malmedy-Prozess zu geben. Im 3. Kapitel werden die angeblich erzwungenen Geständnisse genauer betrachtet. Hierbei stehen die zwei Eidesstattlichen Erklärungen von Joachim Peiper und Heinz Rehagel im Focus. Das folgende Kapitel setzt sich mit den Untersuchungsverfahren durch das Deputy Judge Advocate und der Simpson Kommission auseinander. Der Kernpunkt des 5. Kapitels liegt in der Schlussbetrachtung.
1 Sigel, Robert: Im Interesse der Gerechtigkeit: Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945 -1948; Campus Verlag; Frankfurt/Main 1992, S. 128
1
In meiner Arbeit werde ich unter anderem die Werke von Robert Siegel, Norbert Frei und Gerd R. Ueberschär einbeziehen, da ich denke, dass die Ansichten dieser Autoren mir helfen werden, eine bessere Übersicht über die Problematik der erzwungenen Geständnisse während der Malmedy-Prozesse zu schaffen.
2) Der Malmedy-Prozess
Die Dachauer Prozesse fanden von 1945 bis 1948 statt und es wurde über die Verbrechen in den Konzentrationslager Dachau und dessen verschiedene Außenlager verhandelt. Somit konzentrierte man sich hauptsächlich auf die nachrangigen Täter der NS-Zeit. „In insgesamt 489 Prozessen mit 1672 Angeklagten wurden von den Dachauer Militärgerichtshöfen über 400 Todesurteile verkündet, von denen ca. 300 zur Vollstreckung kamen.“ 2
Der Malmedy-Prozess von 1946 war der dritte Verfahrenskomplex der Dachauer Prozesse und gleichzeitig mit 73 Angeklagten der größte Prozess, der in den ehemaligen Konzentrationslager Dachau stattfand. 3
Verhandlungsgegenstand waren Verbrechen, die zwischen dem 16.Dezember und 13.Januar 1944 von deutschen Soldaten begangen worden sind. Hitler soll den Offizieren der 6. SS-Panzerarmee den Befehl erteilt haben, jeglichen Widerstand gewaltsam zu brechen. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, daraufhin am 17.Dezember 1944 in der belgischen Stadt Malmedy mindestens 78 bis 80 amerikanische Soldaten erschossen zu haben, obwohl sich diese freiwillig in deutsche Gefangenschaft begeben wollten. Zudem sollen die Beschuldigten für den Tod von ca. 130 belgischen Zivilisten im Dezember 1944 verantwortlich sein.
Des Weiteren beschuldigte man sie zum Mord an 353 amerikanischen Kriegsgefangenen. Dies findet sich auch in der Anklageschrift vom 11 April 1946 wieder: „Partivulars: In that Valentin Berdin, […], Heiz Rehagel, […], Joachim Peiper, […]German nationals or persons acting with German nationals, being together concerned as parties, did, in conjunction with other persons not herein charged or named, at or in the
2 Stiepani, Ute: Die Dachauer Prozesse, in: Ueberschär, Gerd R.: Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943 - 1952; Fischer Taschenbuch Verlag; S. 229
3 Vgl. Absatz: Stiepani, Ute: Die Dachauer Prozesse, in: Ueberschär, Gerd R.: Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943 - 1952; Fischer Taschenbuch Verlag; S. 229
2
vicinity of Malmedy, Bullingen, all in Belgium, at sundry times between 16 December 1944 and 13 Januery 1945, wilfully, deliberately and wrongfully permit, encourage, aid, abet and participate in the killing, shooting, ill-treatment, abuse and torture of members of the armed Forces of the United States of America, then at war with the then German Reich, who were then and there surrendered and unarmed prisoners of war in the custody of the then German Reich, the exact names and numbers of such persons being unknown but aggregating several hundred, and of unarmed alliedcivilian nationals the exact names and numbers unknown.” 4
Am Prozessende wurden 43 Todesurteil und 30 Haftstrafen verhangen. Diese wurden aber nach mehrfachen Überprüfungsausschüssen alle in Haftstrafen umgewandelt. 1956 kam der letzte Häftling frei. 5
3) Die erzwungenen Geständnisse
3.1) Die Vorwürfe
Nachdem die Verbrechen in Malmedy gemeldet wurden, verhafteten amerikanische Truppen vorerst 500 Verdächtige und inhaftierte diese in ein Lager in der Nähe von Ludwigsburg.
Im Dezember 1945 wurden die Gefangenen nach Schwäbisch-Hall in die dortige Haftanstalt überführt und in Einzelhaft arretiert.
Nachdem die Verdächtigen einzeln verhört wurden, konnte die Zahl der wahrscheinlichen Täter von 500 auf 73 eingegrenzt und Anklage erhoben werden. Unter den Verdächtigten befanden sich, wie in der Anklageschrift (S.2) bereits vermerkt, auch der Standartenführer der Waffen-SS Joachim Peiper und Heinz Rehagel. Diese Anklageschrift stützte sich hauptsächlich auf Geständnisse, die die Beschuldigten während den Verhören in Schwäbisch-Hall abgegeben haben sollen. Während den Gerichtsverhandlungen sagten verschieden Angeklagte, unter ihnen auch Joachim Peiper und Heinz Rehagel, aus, dass diese Geständnisse nicht freiwillig, sondern unter Zwang abgegeben wurden. „Ihre Einwände unterstellten vor allem in den
4 Sigel, Robert: Im Interesse der Gerechtigkeit: Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945 -1948; Campus Verlag; Frankfurt/Main 1992, S. 130
5 Vgl. Absatz: Sigel, Robert: Im Interesse der Gerechtigkeit: Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945 - 1948; Campus Verlag; Frankfurt/Main 1992, S. 128-130
3
Arbeit zitieren:
Sindy Jantsch, 2007, Der Malmedy –Prozess Inwiefern waren die Geständnisse der Beschuldigten forciert?, München, GRIN Verlag GmbH
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