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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Teutscher Fürsten Stat. 3
2.1. Inhaltliche Betrachtung. 3
2.2. Der Fürstenstaat Sachsen- Gotha. 5
2.3. Die Stellung Seckendorffs in anderen Werken. 6
3. „Fürsten Stat“ - Moderne Staatsdefinition. 8
4. Literaturverzeichnis 10
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1. Einleitung
Veit Ludwig von Seckendorff gilt als: „[....] eine der hervorragendsten Gestalten des deutschen Barockzeitalters.“ 1 Bekannt und bedeutend wurde er durch seine Tätigkeit als Staatsmann, Staatstheoretiker, Beamter und Historiker. Insbesondere seine staatsrechtliche Schrift: „Teutscher Fürsten Stat“ erlangte großes allgemeines Interesse in der frühen Neuzeit. Es wurde zum Standardwerk der Verwaltungswissenschaft in den Territorien des Reiches und galt als Handlungsanleitung für alle Klein- und Mittelstaaten. Das Werk erschien bis 1754 in zwölf Auflagen.
Den Auftrag zum Fürsten Stat erhielt Seckendorff von Herzog Ernst dem Frommen, da der Autor schon vor Entstehung des Werkes unmittelbar an der Reformierung der inneren Verwaltung des Herzogtums Sachsen- Gotha mitwirkte.
Ziel dieser Arbeit ist es zunächst, die wesentlichen Inhalte von Seckendorffs Werk zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage soll im Anschluss ermittelt werden, welchen Stellenwert Seckendorffs Ausarbeitungen in nachfolgenden Werken einnehmen. Wie arbeiten moderne Autoren mit seinen Ansichten, welche Rolle spielen seine Erkenntnisse in den neuen Werken. In welcher Art und Weise wird die Thematik übernommen, bearbeitet oder kritisiert. Abschließend soll die Fragestellung im Mittelpunkt stehen, ob das von Seckendorff entworfene Staatsmodell Gemeinsamkeiten mit modernen Staatsdefinitionen aufweist, und in welchen Punkten es sich davon unterscheidet.
2. Teutscher Fürsten Stat
2.1. Inhaltliche Betrachtung
Die Grundlage für die Betrachtung von Seckendorffs Erkenntnissen von anderen Autoren ist in erster Linie ein Überblick über das zugrunde liegende Werk. Der Autor betont zu Beginn dieses Werkes zunächst die Universalität seiner Schrift: „kein land und fürstenthum insonderheit zu beschreiben [...]sondern vielmehr einen solchen bericht thun [zu] wollen, der sich auf alle, oder die meisten teutschen fürstenthümer und herrschafften schickte und bequemete“. 2
1 Jönnson, Katja: Veit Ludwig von Seckendorff. Spalte 1313
2 Veit Ludwig von Seckendorff: Teutscher Fürsten Stat. Seite ????
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Seckendorff entwickelt im Werk einen Aufgabenkatalog für staatliches Handeln, wobei er den Staat als lenkendes Organ in den Mittelpunkt rückt.
Gegliedert ist Seckendorffs Werk in drei Teile. Dabei umfasst der erste dieser Teile eine allgemeine Landesbeschreibung, wobei der Autor betont, dass ein gesellschaftliches Leben nur eingebettet in eine natürliche Ordnung betrachtet werden kann. 3 Dies war durchaus üblich in dieser Zeit und wurde somit auch von Seckendorff als wesentlicher Punkt genauer betrachtet. Denn diese Beschreibung ist für seine weiteren Ausführungen der Handlungsanleitung unerlässlich. „ Daher bey einem Fürstlichen Regiment sehr nützlich und vorträglich/ ja gantz nothwendig seyn will/ daß eine gründliche/ aus dem Augenschein der würklichen Gelegenheit der Sachen/ selbst entspringende Beschreibung des Landes und Fürstenthumbs/ so wol auch sei-
ner Regierungs- Art als auch nach seiner eusserlichen Beschaffenheit [....]“ 4 Im zweiten Teil befasst sich Seckendorff in 15 Kapiteln genauer mit der Regierung und Verfassung eines Landes- und Fürstentums und geht dabei auf die Beschaffenheit des Fürstenstaates ein. Das erste Kapitel befasst sich zunächst mit der landesfürstlichen Regierung im Allgemeinen. Dabei geht er davon aus, dass es in Deutschland keinen alleinigen Herrscher gibt. In diesem Zusammenhang wird der Fürst benötigt, um über Land, Menschen und Recht zu wachen. Zudem betont der Autor die zentrale Bedeutung der Untertanen für die Herrschaft im Land. Der Fürst schuldet nicht nur Gott Gehorsam, sondern auch Kaiser und Reich. Dies ist die Aussage Seckendorffs im zweiten Kapitel.
Dabei hat der Fürst die Aufgabe das Reich vor inneren und äußeren Angriffen schützen. Er ist jedoch, wie auch seine Untertanen, an das übergeordnete Recht gebunden, denn seine eigenen Gesetze dürfen denen des Kaisers nicht widersprechen. Zusätzlich fällt die Wahrung des Landesfriedens in den Aufgabenbereich des Fürsten.
Kapitel drei und vier befassen sich mit verschiedenen Rechtsfragen. Der Autor bringt hier zum Ausdruck, dass jeder ein Recht zur Anhörung hat. Auch der Schutz des Eigentums der Untertanen wird vom Autor hervorgehoben. Bei Abstimmungen entscheidet generell die Mehrheit, wobei jeder Stimmberechtigte an den Beratschlagungen auf Landtagen teilnehmen darf.
Das fünfte Kapitel betont, dass die Verwaltung des Landes die Aufgabe des Fürsten ist. Dabei muss der Fürst über sein Gebiet, die Menschen darauf und das Recht genau informiert
3 Veit Ludwig von Seckendorff. Teutscher Fürsten Stat. Seite 32
4 Laß, Heiko: Die Amts- und Landesbeschreibung Herzog Ernst des Frommen. Seite 35
Arbeit zitieren:
Juliane Berger, 2010, Das "Teutsche Fürstenstat", München, GRIN Verlag GmbH
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