Inhaltsverzeichnis
1. Zur Einführung 2
2. Der Familienbegriff 4
2.1. Begriff und Wandel der „Familie“ 4
2.2. Das Familienrecht ab 1949. 7
3. Veränderungen der Eltern-Kind-Beziehung 8
3.1. Indikatoren für familiale Veränderungen 8
3.2. Familiengründung in der Nachkriegszeit 10
3.3. Das Eltern-Kind-Verhältnis in der Nachkriegszeit und die weitere Entwicklung 13
4. Zusammenfassung und Fazit 18
5. Literaturverzeichnis. 20
1
1. Zur Einführung
Die innerfamilialen Beziehungen zwischen den Familienmitgliedern stellen für die Soziologie neben Familienpolitik und statistischen Fakten ein wesentliches Instrument dar, um familiale Entwicklungen in der Gesellschaft zu analysieren und erklären zu können. Es gibt diverse Bereiche im Themenfeld „Familie“, welche für eine Arbeit wie diese Beachtung finden könnten. In dieser Arbeit widme ich mich dem speziellen Verhältnis zwischen Eltern und Kind und versuche die Frage zu beantworten, wie sich die Eltern-Kind-Beziehung in der Nachkriegszeit der Bundesrepublik Deutschland in deutschen Familien darstellte und wie sie sich bis in die späten 70‘er Jahre veränderte. Im Allgemeinen sind für die Nachkriegszeit vier wesentliche Entwicklungspfade bekannt, welche die Familie und das Familienleben vorantrieben. Nach Doris Lucke und Isabel Beuter sind dies:
1. Egalisierung der Geschlechtsvormundschaft des Mannes gegenüber der Frau 2. Individualisierung bspw. in der ehelichen Symbolik, wie der Namensgebung etc. 1 3. Demokratisierung zwischen den Familienmitgliedern und damit die Schwächung der Vormachtstellung des Mannes
4. Liberalisierung unterschiedlicher Lebensformen und Lösung von dem Gedanken, dass nur eine Ehe auch eine Familie sein kann.
Ich möchte mich in dieser Arbeit besonders auf den dritten Punkt - die Demokratisierung der familialen Beziehungen - beschränken. Es stellt sich dabei die Frage, inwiefern sich dieser Entwicklungspfad auch in der Realität nachweisen lässt. Ich werde dazu verschiedene Studien anführen und versuchen, dieser Frage nachzugehen.
Das methodische Vorgehen orientiert sich an einer Gegenüberstellung von Familienleitbild und der Familienrealität. Obgleich die Vielzahl an theoretischen Veröffentlichungen über die familialen Verhältnisse durchaus beachtenswert ist, zeigt sich ein großes Defizit bzgl. der empirischen Studien, vor allem empirischen Langzeitstudien, die hilfreich wären, um einen adäquaten und einfachen Vergleich durchzuführen. Daher lassen sich auch nur wenige repräsentative Aussagen darüber machen, inwiefern sich diese Verhältnisse und Beziehungen dann auch noch seit der Nachkriegszeit verändert haben. Ich werde mich deshalb im Schwerpunkt auf die wenigen empirisch vorliegenden Untersuchungen beziehen; im Schwerpunkt ist dies Gerhard Wurzbacher (1954), aber auch Hilde Kipp (in Wurzbacher/
1 weiterführend dazu vgl. Limbach 1988, S.15 f.
Kipp 1968) und Helmut Schelsky (1953) werden in Ansätzen zitiert. Des Weiteren beziehe ich die deutschen Familienberichte mit ein, da diese einen empirischen Gesamteindruck der Verhältnisse zu einer bestimmten Zeit vermitteln. Außerdem nutze ich aktuelle Literatur, welche die Verhältnisse der Nachkriegszeit aus der heutigen Perspektive reflektiert beurteilt.
Bevor ich beginne, führe ich noch kurz aus, welche Merkmale die Akteure der Eltern-Kind-Beziehung im Verständnis dieser Arbeit besitzen. Unter den Teilnehmern einer Beziehung „Eltern-Kind“ verstehe ich erstens Eltern, die bedingt durch die damalige gesell- schaftlicheSituation noch in Gänze heterosexuell waren, d.h. es gibt eine Mutter und einen Vater. Diese stehen in einem Verhältnis zu einem Kind, dem zweiten Akteur dieser Beziehung. Die Richtung der Beziehung ist beidseitig. Sowohl die Eltern als auch das Kind können den jeweils anderen in vielerlei Hinsicht beeinflussen. Dabei herrscht aber besonders von Seiten der Eltern ein direkter Einfluss im Sinne der Erziehung und Sozialisation vor. Abseits dieser offensichtlichen Aufgaben, gibt es auch noch weitere, wie Wolfgang Metzger (1960) feststellte. Darunter fällt erstens die Bereitstellung eines Hortes, der für die seelische Verwurzelung und der Zuflucht vor Schwierigkeiten und Gefahren des Kindes dienen soll, zweitens die Lieferung von Wärme und Geborgenheit und einer besonderen häuslichen Atmosphäre, drittens die im Sinne der Erziehung notwendige Verpflegung mit geistiger und seelischer Nahrung und viertens das Übungsfeld für die Handhabung von Moral und Tugend sowie die Identitätsentwicklung. (vgl. Metzger 1960, S.173 f.) Das Kind ist der leibliche Nachwuchs der Eltern und befindet sich mindestens im Kindergartenalter, ist aber nicht älter als 18 Jahre. Die Phasen außerhalb dieses Zeitraumes werden nicht betrachtet. Außerdem soll es nur um das Leben in der Kernfamilie gehen, was bspw. das „Familienleben“ geschiedener Eheleute und damit letzten Endes auch der Scheidungskinder ausschließt, obgleich die Verhältnisse in solchen Formen durchaus auch interessant wären.
Ich werde im nächsten Kapitel zunächst den Familienbegriff klären (2.), wobei ich speziell auch dessen Wandlung in den letzten drei Jahrhunderten aufzeigen möchte (2.1.). Anschließend folgt dann noch der rechtliche Rahmen, so wie er für die hier zugrunde liegende Zeit Geltung fand (2.2.). Im Hauptteil dieser Arbeit werde ich dann die Eltern-Kind-Beziehung darstellen (3.). Dazu gehe ich zunächst auf markante Indikatoren ein, welche einen Wandel der familialen Beziehung aufzeigen (3.1.), um danach die Gründung einer Familie zu thematisieren (3.2.). Im letzten Abschnitt gehe ich dann explizit auf die Eltern-
Kind-Beziehung ein (3.3.). Im abschließenden Kapitel fasse ich die Ergebnisse zusammen und ziehe ein Fazit dieser Arbeit (4.).
2. Der Familienbegriff
Betrachtet man den Begriff „Familie“ etymologisch, bedeutet er übersetzt und hergeleitet vom lateinischen familia so viel wie „Hausgemeinschaft“. Diese schließt Familienmitglie- dersowie Bedienstete und allen Besitz ein, welche dem Mann als Oberhaupt der familia unterstehen. Vom Ursprungswort her kann also nicht vordergründig von Verwandtschaftsbeziehungen als viel mehr von Herrschaftsbeziehungen gesprochen werden. (vgl. Matthes 2009, S.109)
In diesem Kapitel werde ich kurz den Begriff der Familie und zwei wesentliche Umbruchphasen dieses seit dem 18 Jahrhundert aufzeigen, die das heute gültige Leitbild der Familie maßgeblich beeinflussten (2.1.). In einem weiteren Abschnitt gehe ich auf die rechtliche Lage der Familie ab 1949 ein und stecke somit den Rahmen für die weitere Ab-handlung ab (2.2.).
2.1. Begriff und Wandel der „Familie“
Dieser Arbeit eine rein etymologische Definition zu Grunde zu legen, wäre nicht nur unpassend, sondern auch in keinem Maße gerechtfertigt. Doch was heißt Familie überhaupt? Rosemarie Nave-Herz (2002) fasst das so zusammen: „Was den Familienbegriff angeht, so gibt es weder im Alltagsverständnis noch in der Wissenschaft eine einheitliche Auffassung über das, was der Begriff ‚Familie‘ genau zu beschreiben hat“ (Nave-Herz (a) 2002, S.2). Obgleich diese Aussage nicht zufriedenstellend ist, so zeigt sie doch den wahren Charakter des Begriffes.
Ein inhaltlicher Begriff von „Familie“ lässt sich nicht ohne weiteres universell be- stimmen.Familien gibt es seit Anbeginn der Zeit, doch wurden diese immer wieder unterschiedlich verstanden. Einen tiefgreifenden Einschnitt erfuhr das Wesen der Familie von der Mitte des 18. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Diese Zeit - genannt Vormoderne oder Sattelzeit - entwickelte ein neues Familienleitbild. War es zuvor noch die ländlich geprägte Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft, deren Familienmitglieder für das Überleben der eigenen Sippe zu existieren und zu arbeiten hatten, geschieht nun eine Entwicklung, die begründet in der zunehmenden Rationalisierung und Industrialisierung eine Trennung zwischen Erwerbs- und Familienleben vollzieht. Mit diesen Bereichen entsteht auch
die Aufteilung zwischen den Geschlechtern, wobei der Mann für den Verdienst und die Frau für die Pflege und Sorge der Familie und des Haushaltes verantwortlich gemacht werden. (vgl. Schmid 1999, S.19)
Besonders die bürgerlichen Revolutionen des 19. Jahrhunderts brachten erhebliche Veränderungen für das Bild der Familie hervor. Während seit dem Mittelalter die Familie als status- und herrschaft-reproduzierendes Medium für die Familienabstammung galt, wird diese Funktion nun aufgebrochen und neu definiert. Nicht mehr die Familie entscheidet über Stand, Beruf und Zukunft, sondern die eigene und individuelle Bildung sowie die Leistungen. Das neu entstehende Bürgertum entwickelt vor allem unter den Akademikern ein bislang unbekanntes „Ich“-Bewusstsein, welches im Familienleben aufgeht und die Erziehung des Kindes vorantreibt. Das Kind steht im Mittelpunkt der Familie. Gleichsam mit dieser Neuordnung etabliert sich die Institution der Ehe als säkularisierter Vertrag und Sinnbild von Liebe und Zuneigung. Die entstehende Ehegemeinschaft aus Eltern und Kind bildet den Inbegriff der Familie ab. (vgl. Ecarius/ Köbel/ Wahl 2011, S.13 ff.; Schmid 1999, S.19)
Die Moderne beginnend mit dem 20. Jahrhundert wandelt den Familienbegriff erneut, wobei dies vor allem in der Nachkriegszeit des 2. Weltkrieges stattfand. Die noch vorher festen Gefüge der sozialen Ordnung werden nun aufgesprengt, gelockert und durchlässig gemacht. Die Neuordnung des bürgerlichen Familienmodells basiert vorrangig auf Faktoren, wie dem Rückzug der Familie in die Privatheit, dem Willen der Kriegsheimkehrer in einem Leben nach dem Krieg beruflich wieder Fuß fassen zu können und der psychischen wie physischen Belastung der verwitweten und alleinerziehenden Frauen in Verbindung mit der wirtschaftlichen Situation, nach der ein Erfolg nur in Aussicht stand, wenn der Mann erwerbstätig war. (vgl. Matthes 2009, S.123) Es entstehen neue Lebensformen, für die sich jeder Mensch frei und individuell entscheiden kann und muss, da es durch die Pluralisierung immer weniger vorgegebene Schemata und Denkprozesse gibt, an denen sich der Einzelne entlanghangeln könnte. Die neuen Lebensformen bestimmen das Leitbild der Familie der Moderne maßgeblich. So kann nicht mehr die Ehe als Voraussetzung für eine Familie angesehen werden, sondern allenfalls als Stabilisator. Familien stellen nun bereits Gemeinschaften dar, die zusammenleben und Kinder haben, ohne verheiratet zu sein oder sogar alleinlebend sind. Diese Pluralisierung führt letztlich zur Deinstitutionalisierung der Familie. Hinzu kommen die Frauenbewegung und damit die Aufhebung der traditionellen Geschlechterrollen bzgl. Arbeitsteilung und Kindererziehung. (vgl. Ecarius/ Köbel/ Wahl 2011, S.21 f.)
Arbeit zitieren:
Bachelor of Arts der Bildungs- und Erziehungswissenschaften Michel Beger, 2011, Der Wandel der Eltern-Kind-Beziehung von der Nachkriegszeit bis in die 70’er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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