Junge Muslime im deutschen
Strafvollzug
Besonderheiten im Verhalten von und im Umgang mit Insassen muslimischen
Glaubens, aus muslimisch geprägten Familien oder muslimisch geprägten
Herkunftsländern
im deutschen Jugendstrafvollzug.
Magisterarbeit
zur
Erlangung der Würde
des Magister Artium
der Philologischen und Philosophischen und Wirtschafts- und
Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät der
Albert Ludwigsuniversität
Freiburg i. Br.
Vorgelegt von
Thorsten Beermann
aus Hameln
Wintersemester 2010/2011
Ethnologie
2
Meiner Familie, die mich auf dem Weg
immer unterstützt hat
3
Danksagung:
Mein Dank gilt zuerst den Insassen der Justizvollzugsanstalt Adelsheim, die ihre Freizeit
geopfert haben, um an dieser Untersuchung teilzunehmen und eine Fragen zu
beantworten und den Angestellten, die trotz der knapp bemessenen Zeit einen Moment
für ein Gespräch gefunden haben.
Mein Dank gilt weiter der Justizvollzugsanstalt Adelsheim selbst und ihrer Verwaltung,
die mir die Ausführung der Feldforschung, die Herzstück dieser Untersuchung ist,
ermöglicht hat. Insbesondere gilt mein Dank Dr. Wolfgang Stelly, ohne dessen Hilfe die
Organisation der Interviews nicht möglich gewesen wäre.
Schließlich danke ich meiner Familie und meinen Freunden, die mich immer wieder
motiviert und angetrieben haben und Anna, für die lieben Ablenkungen, wenn mir die
Arbeit über den Kopf zu wachsen drohte.
Freiburg im Oktober 2010
Thorsten Beermann
4
Inhalt:
1.
Einleitung
6
1.1 Eingrenzung des Forschungsgegenstands
6
1.2 Forschungsrelevanz.
7
1.3 Forschungsstand
9
1.4 Aufbau der Arbeit
10
1.5 Praktisches Vorgehen
11
1.5.1 Methodik/Vorgehen
11
1.5.2 Arbeitshypothesen und Fragestellungen
13
2. Migraten in Deutschland
15
2.1 Definition
15
2.2 Migration in der Statistik
17
2.3 Arbeitsmigration in Deutschland
22
2.4 Asyl
23
2.5 Ausländergesetzgebung
24
2.6 Integration
26
2.6.1 Kulturelle Integration
26
2.6.2 Strukturelle Integration
27
2.6.3 Soziale Integration
38
2.6.4 Identifikative Integration
29
3. Ausländerkriminalität
31
3.1 Ausländerkriminalität in der Statistik.
31
3.2 Kritische Würdigung
32
4. Muslime in Deutschland
34
5. Strafvollzug
37
5.1 Geschichte des Strafvollzugs
37
5.2 Deutscher Strafvollzug heute
38
5.3 Jugendstrafvollzug
39
5.4 Die Jugendstrafanstalt Adelsheim
40
5
6. Integration
43
6.1 Persönliche Integration
43
6.2 Integration der Familie
44
6.3 Nationale Identität
45
6.4 Fazit Integration
47
7. Religion
48
7.1 Religiöses Selbstbild
48
7.2 Religiöse Praktik außerhalb des Strafvollzugs
49
7.3 Religiöse Praktik innerhalb des Strafvollzugs
50
7.4. Religion als identitätsstiftender Faktor im Strafvollzug
51
7.5 Fazit Religiosität
53
8. Ethnische Gruppen im Strafvollzug
55
8.1 Welche ethnischen Gruppen gibt es
55
8.2 Beziehungen zwischen den Gruppen
56
8.3 Nichtethnische Kategorien im Strafvollzug
57
8.4 Fazit zu den ethnischen Gruppen
58
9. Der Umgang mit dem Islam im Strafvollzug
60
9.1 Freiraum für die Religion
60
9.2 Kritik und Wünsche der Insassen
61
9.3 Potential für den Strafvollzug
63
9. Fazit Islam im Strafvollzug
64
10. Zusammenfassung
66
11. Schluss
70
12. Literatur
72
13. Anhang
78
6
1. Einleitung
Die vorliegende Studie ist eine Zulassungsarbeit zur Magisterprüfung an der
Universität Freiburg. Die ursprüngliche Grundidee dieser Untersuchung war,
ausgehend von einem von Professor Dr. Spittler an der Universität Bayreuth
vorgestellten Projekt, der eine ÛEthnographieÈ eines Hotels geschrieben und
die Beziehungen der dort anzutreffenden Personen analysiert hat, eine
geschlossene Gesellschaft innerhalb unserer eigenen Gesellschaft als Objekt
einer Untersuchung zu nehmen.
Um den Rahmen einer ethnologischen Untersuchung nicht zu weit zu dehnen,
sollten in dem zu wählenden Umfeld tatsächlich Angehörige verschiedener
Ethnien aufeinander treffen und ihre Beziehungen zueinander untersucht
werden. Als geschlossenes System bot sich zu diesem Zweck der Strafvollzug
geradezu an, auch wenn sich die Suche nach einer Einrichtung, die bereit war,
sich für die Forschung zu öffnen, als vergleichsweise schwierig herausstellte.
Da eine Beschreibung aller oder auch nur mehrerer auf Herkunft basierender
Gruppen den Rahmen einer Arbeit dieser Art bei weitem gesprengt hätte,
erfolgte schließlich die Konzentration auf eine Gruppe, wobei die Religion als
Unterscheidungsmerkmal günstig erschien, weil sie einerseits die Teilnehmer
deutlich von anderen ethnischen Gruppen in ihrem Umfeld unterscheidet,
andererseits aber Personen unterschiedlicher regionaler Herkunft zulässt. Das,
so die Grundannahme, sollte den Faktor Religion als verbindendes Merkmal
und Ursache eventuell zu findender Charakteristika greifbar machen.
Die Feldforschung wurde in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim
durchgeführt.
1.1 Eingrenzung des Forschungsgegenstandes
Die zu erforschende Gruppe besteht aus Insassen im deutschen Strafvollzug
im Alter von 18 bis 21 Jahren, die selbst, deren Eltern oder Großeltern nach
Deutschland eingewandert sind. Dabei ist die Staatsbürgerschaft für den
überwiegenden Teil der Fragestellungen unerheblich. Entscheidend ist, dass
7
die Teilnehmer aus einem muslimisch geprägten Umfeld stammen; was
bedeutet, dass sie entweder direkt aus einem Land mit überwiegend
muslimischer Bevölkerung eingewandert sind oder dass sie selbst und/oder
ihre Eltern bzw. Großeltern praktizierend einer muslimischen
Glaubensgemeinschaft angehören.
1.2 Forschungsrelevanz und Ziel
Das Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlicher kultureller Prägung
verläuft nicht immer harmonisch und selten ohne Missverständnisse. Die
anhaltende Einwanderung und durch Konflikte in der ganzen Welt
auftretenden Flüchtlingsbewegungen stellen die Gesellschaften in Europa vor
neue Herausforderungen.
Bereits 1992/93 formulierte der US amerikanisch Politikwissenschafter
Samuel Phillips Huntington die These vom ÛKampf der KulturenÈ und eine
im Mai 2006 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichte Studie
des Allensbach Instituts belegt, dass zu diesem Zeitpunkt mehr als die Hälfte
der Deutschen der Überzeugung waren, dass sich die Gesellschaft auf eine
Auseinandersetzung der Kulturen zubewegt.
1
Die Abstimmung über ein generelles Bauverbot von Minaretten in der
Schweiz zeigte vor wenigen Monaten die Angst vor dem ÛFremdenÈ in
Abgrenzung zur selbst definierten Ûeigenen KulturÈ und in Deutschland
halten die Thesen des ehemaligen Berliner Finanzsenators Thilo Sarrazin die
Medien über Monate in Atem und rücken Stammtischweisheiten in die Mitte
der Gesellschaft, wo sie mit tiefster Überzeugung und gleich einem Mantra
ÛDas wird man doch noch sagen dürfenÈ mit immer neuen ÛFaktenÈ über Ûdie
AusländerÈ und aktuell vor allem Ûdie MoslemÈ und Ûden IslamÈ unterfüttert
werden.
Tatsächlich sind die Misserfolge der Integrationsbemühungen bzw. deren
Ausbleiben in den letzten 50 Jahren kaum zu übersehen. Die Probleme in der
Integration von Migranten und deren Nachkommen werden auch in dieser
Arbeit thematisiert.
1
Prof. Noelle, Elisabeth/Dr. Petersen, Thomas: Eine fremde, bedrohliche Welt. In: F.A.Z.
17.05.2006, Nr. 114, S.5.
8
Die Schuld aber zum einen ausschließlich bei den Einwanderern zu suchen ,
zum anderen jedoch vorhandene Fortschritte nicht sehen zu wollen, erschwert
ein Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft oder macht es
vielfach unmöglich.
Während im Alltag für beide Seiten Möglichkeiten des Ausweichens und des
Rückzugs bestehen, treffen im Strafvollzug Angehörige unterschiedlichster
sozialer sowie geographischer und kultureller Herkunft aufeinander, die sich
aufgrund der räumlichen Gegebenheiten schwerlich aus dem Weg gehen
können.
So konkurrieren Menschen verschiedenster Prägung in einer Umgebung mit
sehr begrenzten Ressourcen, legalen sowie illegalen Gütern und/oder
Substanzen, aber auch betreffend der Kontrolle über das eigene Leben,
Freiräumen und die Durchsetzung eigener Interessen im Umgang
miteinander.
Hinzu kommt, dass Insassen mit Migrationshintergrund mit Vollzugspersonal,
Therapeuten und Lehrern zurecht kommen müssen, die überwiegend aus
anderen kulturellen Umfeldern stammen.
Ziel dieser Arbeit ist es, herauszufinden, ob und in welchem Umfang Insassen
moslemischer Abstammung eine in sich geschlossene und als solche
erkennbare Gruppe bilden, die für sich charakteristische Eigenschaften
aufweist.
Wenn sich diese Gruppe definieren lässt, sollen die vorgefundenen
Charakteristika Aufschluß darüber geben, wie sich diese auf das Leben und
die Abläufe im Vollzug und das Vollzugsziel auf der einen, sowie auf die
Vorbereitung auf das weitere Leben nach Verbüßung der Freiheitsstrafe auf
der anderen Seite auswirken.
Zudem sollen Ansätze gefunden werden, ob und wie sich spezielle
Eigenschaften für eine Verbesserung der Abläufe in den
Justizvollzugsanstalten sowie für das Vollzugsziel einsetzen lassen bzw. wie
das Einwirken hinderlicher Charakteristika umgangen werden könnte.
9
1.3 Forschungsstand
Die Frage von Ausländern bzw. Menschen mit Migrationshintergrund im
deutschen Strafvollzug wurde bisher hauptsächlich unter dem Aspekt
statistischer Überpräsenz untersucht. Oft mit dem politisch motivierten
Versuch von Rückschlüssen auf Ursachen dieser überdurchschnittlichen
Auffälligkeit innerhalb der kulturellen Prägung der Insassen, geht es darin
also nicht um die Vorgänge innerhalb der Vollzugseinrichtungen, sondern um
das Geschehen im Vorfeld der Inhaftierung.
Ein weiterer, gelegentlich vorzufindender Ansatz ist die Fragestellung,
welchen Einfluss das Strafrecht und die daraus resultierenden Verurteilungen
auf das Ausländer- bzw. Aufenthaltsrecht hat und umgekehrt, wie sich das
Ausländer- bzw. Aufenthaltsrecht, etwa durch eine drohende Abschiebung
nach Haftende, auf das Verhalten in der Haft und das Erreichen bzw. die
Relevanz der Vollzugsziele hat. Diesem Ansatz folgt etwa Stefanie Boese in
ihrer an ihre Dissertation angelehnten Studie ÛAusländer im StrafvollzugÈ
2
, in
der sie vor allem auf die Sanktionsmöglichkeiten des Ausländer- und
Aufenthaltsrechts bzw. die Auswirkungen dieser Sanktionen auf Vollzug und
Insassen hinweist.
3
Einen ähnlichen Weg geht der von Karl Heinrich Schäfer
und Ulrich Sievering herausgegebene Sammelband ÛAusländerrecht Contra
ResozialisierungÈ
4
.
Hans-Rudolf Wicker hat in seinem Aufsatz ÛEthnologische Überlegungen zu
einem Strafvollzug im Zeitalter zunehmender transnationaler MobilitätÈ
5
einen kurzen Überblick über die jüngere Migrationsgeschichte der Schweiz
gegeben, reißt aber nur an, welche Aspekte weitergehend untersucht werden
könnten. Einige dieser Ansätze finden sich auch in dieser Untersuchung.
2
Boese, Stefanie: Ausländer im Strafvollzug. Die Auswirkungen ausländerrechtlicher
Maßnahmen auf die Realisierung des Vollzugszieles, Hamburg 2003.
3
Etwa, dass das Vollzugsziel einer straffreien weiteren Lebens in der deutschen Gesellschaft
durch eine nach Ende der Haftstrafe anstehende Abschiebung ohnehin außer Kraft gesetzt
wird.
4
Schäfer, Karl Heinrich/Sievering, Ulrich (Hg): Ausländerrecht Contra Resozialisierung.
Beiträge zur Problematik straffällig gewordener Ausländer in der Bundesrepublik
Deutschland, Frankfurt am Main 1984.
5
Hans-Rudolf Wicker: Ethnologische Überlegungen zu einem Strafvollzug im Zeitalter
zunehmende transtaionaler Mobilität, In: Andreas Baechthold/Ariane Senn: Brennprunkt
Strafvollzug. Regards Sur La Prison, Bern 2002.
10
Vigor Frömcke hat in seinem Buch Û Muslime im StrafvollzugÈ
6
die Rechte
von Muslimen im Gefängnis und mögliche Einschränkungen innerhalb der
praktischen Abläufe Untersucht, also die Auswirkungen des Strafvollzugs auf
die rechtliche Unversehrtheit muslimischer Insassen.
In Abgrenzung dazu soll dieses Forschungsvorhaben den Schwerpunkt auf die
Vorgänge im Strafvollzug selbst und die Beziehungen zwischen den dort
anzutreffenden Personengruppen legen und die Strukturen innerhalb des
Mikrokosmos ÛVollzugsanstaltÈ offen legen, um Besonderheiten sichtbar zu
machen, die sich auf die Abläufe im Vollzug auswirken und diese
Auswirkungen zu analysieren.
Dabei ist die Konzentration auf Muslime, also die Angehörigen dieser
bestimmten Religion, ein bisher in der Literatur nicht erfolgter Ansatz. Zwar
kommen in einzelnen Studien angehörige verschiedener Minderheiten zu
Wort, wenn aber eine spezielle Gruppe analysiert wurde, standen in der Regel
die so genannten Russlanddeutschen bzw. Russen im Vordergrund, die, wie
später gezeigt wird, über sehr klare Strukturen und ein ausgefeiltes Reglement
verfügen und somit als Gruppe gut erkennbar sind.
1.4 Aufbau der Arbeit
Diese Arbeit teilt sich in vier Blöcke auf:
Einleitung:
hier erfolgt die Genese der Arbeit an sich und Vorstellung der
methodischen Grundlagen, auf denen die Untersuchung basiert, sowie die zu
überprüfenden Arbeitshypothesen und Fragestellungen.
In den Kapiteln 2-5 werden dem Leser grundlegende Informationen zu
verschiedenen Aspekten der Migration vermittelt. Die quantitativen Angaben
sollen den aktuellen Ist-Zustand des Strafvollzugs in Deutschland, jeweils mit
besonderem Schwerpunkt auf Baden-Württemberg, vermitteln, in dessen
Umfeld die praktische Feldforschung erfolgte.
6
Vigor Frömcke: Muslime im Strafvollzug. Die Rechtsstellung von Strafgefangenen
muslimischer Religionszugehörigkeit in Deutschland, Berlin 2005.
11
In den Kapiteln 6µ9 erfolgt die Aufbereitung der in den Interviews
gesammelten Informationen nach verschiedenen Teilaspekten aufgeschlüsselt,
in denen von den relevanten Lebensumständen vor der Inhaftierung über die
entsprechenden Parameter im Vollzug sowie die administrative Perspektive,
jeweils mit Zwischenfazits bis hin zur Gesamtbetrachtung.
Den Abschluß bilden Überlegungen zur Einordnung der gewonnenen
Erkenntnisse.
1.5 Praktisches Vorgehen
Im Folgenden werden der praktische Ablauf der empirischen Untersuchung
während der Feldforschung und die Arbeitsweise während der Datenerhebung
erläutert.
1.5.1 Methodik/Vorgehen
Die Feldforschung folgt einem rein qualitativen Ansatz.
Die Ergebnisse können einen Ansatz für quantitative Forschungen darstellen,
die weiter reichende Rückschlüsse auf die zu erforschende Gruppe zulassen,
die sich nach den Ergebnissen dieser Untersuchung zunächst noch verbieten.
Das liegt vor allem an der aus verschiedenen Gründen nicht repräsentativen
Auswahl der Teilnehmer. Die Kriterien dazu richteten sich zunächst nach der
Verfügbarkeit. Da bei jüngeren Interviewpartnern jedoch noch strengere
Gesetze zum Persönlichkeitsschutz gegriffen hätten, wurden ausschließlich
volljährige Insassen der JVA Adelsheim in Betracht gezogen. Außerdem
wurde von den Mitarbeitern der Anstalt eine Vorauswahl getroffen, welche
Insassen sowohl in ihrer geistigen Reife, als auch ihrer sprachlichen
Kompetenz grundsätzlich in der Lage sein würden, an einem Interview
teilzunehmen, die Fragen zu verstehen und zu beantworten. Nicht zuletzt lag
die Auswahl in den Händen der Insassen selbst, da die Teilnahme an der
Untersuchung freiwillig war und sie durch ihre Bereitschaft, an den
Interviews teilzunehmen, keine Vorteile zu erwarten hatten.
12
Die Gruppe der insgesamt 12 Insassen, 10 davon Muslime, stellt so auch in
ihrer Zusammensetzung keinen repräsentativen Querschnitt durch die
Herkunftsstruktur der Insassen der Anstalt dar. Trotzdem wurde darauf
geachtet, Teilnehmer aus unterschiedlichen Herkunftsländern für die
Untersuchung zu gewinnen, sodass am Ende sieben Personen türkischer, zwei
Personen libanesischer sowie eine Person albanischer Abstammung für
Interviews bereitstanden. Daneben wurden, quasi als Vergleichsgruppe bzw.
um auch Außenansichten auf die zu erforschende Gruppe zu gewinnen, ein
deutscher Insasse und ein sogenannter Russlanddeutscher befragt.
Seitens der Anstalt erklärten sich zwei Sozialarbeiterinnen, ein
Justizvollzugsbeamter, ein Psychotherapeut, der katholische Pfarrer der
Anstalt und Anstaltsseelsorger für Gespräche bereit.
Zusätzlich wurden Experteninterviews mit dem Dr. Wolfgang Stelly vom
Kriminologischen Dienst der Justizvollzugsanstalt Adelsheim sowie Prof. Dr.
Christian Pfeiffer, dem ehemaligen niedersächsischen Justizminister und
Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN)
geführt.
Die Interviews mit den muslimischen Insassen erfolgten mit Hilfe eines
Interviewleitfadens, der mehrere Themenblöcke umfasste, die sich auch in der
Gliederung dieser Untersuchung wieder finden. Auch wenn sich keine
repräsentativen Aussagen aus den Ergebnissen herleiten lassen, sollte eine
Vergleichbarkeit der Antworten gewährleistet werden.
7
Da mehrere Gespräche mit den Teilnehmern nicht möglich waren, wurde auf
spätere narrativere Interviewformen verzichtet. Einige Fragen waren aber
offen gestaltet oder konnten durch Rückfragen erweitert werden.
Die Fragen in den Interviews mit den Mitarbeitern der JVA wurden an ihren
Tätigkeitsfeldern ausgerichtet. Obwohl es nur in einem Fall zwei Teilnehmer
aus derselben Berufsgruppe bzw. demselben Arbeitsbereich gab, gibt es bei
den Mitarbeitern Überschneidungen in den abgefragten Aspekten. Ein
Interviewleitfaden für die Gespräche mit den Angestellten wurde jedoch nicht
7
Der Frageboden befindet sich als Anhang 1 am Ende der Arbeit.
13
erstellt, da sich in den verschiedenen Arbeitsfeldern sehr unterschiedliche
Arten von Kontakt mit den Insassen ergeben.
Auf ein Verteilen der bereits ausformulierten Fragebögen für Insassen und
Angestellte, um das Datenfundament für die Untersuchung zu erweitern,
wurde auf Anraten des kriminologischen Dienstes der Justizvollzugsanstalt
Adelsheim verzichtet, da kein befriedigender Rücklauf zu erwarten war.
Die besondere Situation der Untersuchungsteilnehmer macht eine
vollständige Anonymisierung der Daten nötig. Die Interviewbögen der
Insassen wurden daher nur mit zufällig vergebenen Buchstaben
gekennzeichnet, die in keinem Zusammenhang mit ihrem tatsächlichen
Namen stehen.
8
Außerdem wird auf eine Datierung der Interviews verzichtet,
um eine Nachvollziehbarkeit der Aussagen zu verhindern.
Sämtliche Tonaufzeichnungen der Interviews wurden, den Anweisungen des
kriminologischen Dienstes des JVA Adelsheim entsprechend, nach Ende der
Transkription gelöscht.
Eine Wiedergabe von Aussagen erfolgt, schon aus Respekt vor den
Teilnehmern, ohne die Simulation von Dialekten, wie es in andere
Publikationen immer wieder vorkommt, um Authentizität vorzutäuschen.
Im Dienste der Lesbarkeit wird in dieser Arbeit das generische Maskulinum
verwendet.
1.5.2 Arbeitshypothesen und Fragestellungen
Religiöse Praktiken und Gebote:
Die Angehörigkeit zum Islam stellt die gemeinsame Basis der zu
untersuchenden Gruppe da. Daher gilt es zunächst herauszufinden, welchen
Stellenwert die Religion für die Teilnehmer und ihr Umfeld hat. Dabei ist
besonders zu hinterfragen, ob der Selbstdefinition auch eine entsprechende
religiöse Praxis gegenübersteht.
Kernfrage der Untersuchung ist, welche Auswirkungen religiöse Gebote auf
die Abläufe im Vollzug haben. Dabei wird davon ausgegangen, dass
beispielsweise durch die Gebetspraxis Änderungen im Tagesablauf erfolgen
8
Eine Aufschlüsselung mit Nennung der Nationalität bzw. Herkunft der Eltern befindet sich als Anhang 2
am Ende der Arbeit.
14
und Ernährungsgebote, -tabus sowie Fastengebote besonderer Beachtung bei
der Verpflegung bedürfen, die zusätzlichen Aufwand für die Anstalt bedeuten
und Konfliktpotenzial bergen.
Definition von und Verhältnisse zu anderen ethnischen und religiösen
Gruppen:
Eine weitere entscheidende Frage ist, wie sich die Beziehungen zu anderen
Herkunftsgruppen im Vollzug gestalten. Dafür muss zunächst herausgefunden
werden, welche Kategorien aus Sicht der Insassen, aber auch der Angestellten
der Anstalt, grundsätzlich bestehen, um anschließend zu fragen, inwieweit aus
der Außenwelt bekannte Sympathien und Rivalitäten in die
Vollzugseinrichtungen übertragen werden und ob neue Beziehungsgeflechte,
die außerhalb des Strafvollzugs nicht zu beobachten sind, entstehen. Denkbar
ist dabei auch, dass andere, aufgrund von Erfahrungen im normalen Alltag, zu
erwartende Reaktionen ausbleiben.
Das Verhältnis zum Vollzugspersonal:
Wie verhält sich die zu untersuchende Gruppe gegenüber dem
Vollzugspersonal, das, so ist anzunehmen, zum überwiegenden Teil nicht die
geographische, religiöse und kulturelle Prägung teilt?
Einerseits ist denkbar, dass die zu erforschende Gruppe die Autorität des
Vollzugspersonals aufgrund ihrer Herkunft nicht voll akzeptiert, wobei ein
problematisches Verhältnis besonders zu weiblichem Personal wahrscheinlich
erscheint. Gleichzeitig wäre möglich, da in den fraglichen Kulturen der
Respekt vor Älteren eine übergeordnete Rolle spielt, dass die zu erforschende
Gruppe sich sogar als unproblematischer darstellt, als andere.
Familie und Umfeld:
Ein wichtiger Baustein zum Verständnis der Situation der Teilnehmer ist die
Kenntnis über ihren Hintergrund und ihr Umfeld. Daher soll abgefragt
werden, wie integriert die Familie des Insassen in die Gesellschaft ist, über
welche ökonomische Basis diese verfügt und welche Rolle Traditionen aus
dem Ursprungsland und daraus resultierende Rollenmuster in der Familie
spielen. Hat der Teilnehmer Geschwister, wie gestaltet sich deren Lebensweg
15
bisher bzw. wie weit weicht der Lebensweg des Teilnehmers gegebenenfalls
von der Norm seines Umfeldes ab?
Neben der Familie spielt auch das restliche Umfeld des Insassen eine Rolle.
Wie sieht es mit der persönlichen Integration aus? Welche Schule wurde
besucht und wie sieht bzw. sah der Freundes- und Bekanntenkreis außerhalb
der Haftanstalt aus? Hat der Teilnehmer Kontakt zu deutschen Gleichaltrigen
oder Angehörigen anderer Nationalitäten? Besteht in seinem Umfeld eine
erhöhte Neigung zu Kriminalität?
Für die Vorgänge innerhalb des Strafvollzugs ergeben sich ebenfalls
verschiedene Fragen. Unterscheidet sich die zu untersuchende Gruppe im
Bezug auf die Familienbindung von anderen Gruppen im Strafvollzug?
Denkbar wäre hier eine besonders intensive Betreuung durch die Familie, die
sich positiv auf das Erreichen der Vollzugsziele auswirkt und nach der
Entlassung vor erneuter Straffälligkeit schützt, ebenso wie ein besonders
schwieriger Kontakt in der Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern, Lehrern und
Therapeuten, etwa aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten.
Ebenfalls abzufragen ist, wie weit die Tendenz besteht, nach Verbüßung der
Haftstrafe in das alte Umfeld zurückzukehren. Zwar könnte eine gute soziale
Einbindung den Teilnehmer von weiteren Konflikten mit dem Gesetz
abhalten, zeitgleich könnte ein weiter bestehender intensiver Kontakt zum
alten Umfeld, in dem die strafbaren Handlungen erfolgten, ein erhöhtes
Risiko weiterer Straftaten nach sich ziehen.
Verhältnis zu Strafe und Strafvollzug:
Schließlich soll überprüft werden, ob es Fälle unter den Teilnehmern der
Untersuchung gibt, die eine spezielle, auf ihrer kulturellen Prägung fußende
Sichtweise auf ihre Handlungen, mit einer daraus resultierenden
Rechtfertigung oder auch besonderer Schuldeinsicht, entwickelt haben.
Außerdem soll abgefragt werden, ob ein spezielles Verhältnis zum
Strafvollzug besteht, etwa so weit es die Kooperation auf dem Weg zum
Vollzugsziel betrifft oder ob besondere Ansprüche und Kritikpunkte am
Vollzug entwickelt wurden.
16
2. Migranten in Deutschland
2.1 Definition
Eine Veränderung des räumlichen Lebensmittelpunktes wird von
verschiedenen, sich teilweise überschneidenden Begriffen beschrieben. Der
umgangssprachlich gebräuchlichste Begriff des ÛAusländersÈ beinhaltet
zunächst vor allem eine direkte oder indirekte Herkunft außerhalb des
aktuellen Wohnortes, ihm wohnt aber auch der Eindruck von deutlich
wahrnehmbaren Unterschieden von der Mehrheitsbevölkerung inne.
9
Im Gegensatz dazu bezeichnet der Begriff des ÛMigrantenÈ eine Verlegung
des Wohnortes, die der Ûinternationalen MigrationÈ eines Umzugs über
Nationalgrenzen hinweg, ohne dabei auf Zweck und Dauer einzugehen.
10
Die
Benennung als ÛZuwandererÈ und ÛEinwandererÈ oder ÛAuswandererÈ (bzw.
Zuwanderung und Zuzug sowie Aus- oder Fortwanderung und Fortzug)
verdeutlicht die Richtung der Bewegung aus der nationalen Perspektive.
Außerdem sagt diese Bezeichnung nichts über die Nationalität der Personen
aus, kann also auch Rückwanderer, oder, als deutschen Sonderfall,
Spätaussiedler beinhalten, die über die Staatsbürgerschaft des
Aufnahmelandes verfügen bzw. sie bei Ankunft erhalten. Im Gegensatz dazu
kann bei der Benennung als ÛEinwandererÈ davon ausgegangen werden, dass
die Verlegung des Wohnortes von Dauer ist, unabhängig davon, ob dieser
Umstand von Anfang an geplant war oder nicht.
11
Die für diese Arbeit wesentliche Kategorie stellen Personen mit
Migrationshintergrund dar, die entgegen den Begriffen ÛAusländerÈ und
ÛMigrantÈ nicht zwingend selbst über Migrationserfahrung verfügen müssen.
Neben Migranten zählen zu dieser Gruppe auch Personen, die automatisch die
deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, etwa Spätaussiedler,
9
So werden auch Personen, die in Deutschland geboren wurden und über eine deutsche
Staatsbürgerschaft verfügen, von Teilen der Mehrheitsgesellschaft aufgrund von anderer
kultureller Prägung und Praktik oder aufgrund unterschiedlichen Aussehens als Ausländer
wahrgenommen.
10
Bundesministerium des Inneren (BMI): Migrationsbericht 2008, S.9.
11
In diesem Spannungsfeld bewegen sich viele Migranten, die ihren Wohnort aus
verschiedenen Gründen in ein anderes Land verlegt haben und ihn dort auch behalten, während
sie sich emotional und kulturell weiter stark mit dem Ursprungsland verbunden fühlen. Diese
Verbundenheit kann mitunter über mehrere Generationen erhalten bleiben.
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