Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort 3
2. SIE sprechen Dialekt, aber schreiben Kirchenslavisch
2.1. Die Diglossie als besondere Form der Zweisprachigkeit 4
2.2. Die Diglossie-Situation in der Rus 7
3. Eine Erscheinung der Diglossie - der Dualismus
3.1. Der Dualismus der Russischen Kultur 12
3.2. Der Dualismus von und
3.2.1. Zwei Wörter für Wahrheit im Russischen: und
14
3.2.2. Èñòèíà und ïðàâüäà im Altkirchenslavischen und Altrussischen 15
3.2.3. und in der Russ. Literatur des 19. Jahrhunderts 16
4. Nachwort 22
Anhang
und in zwei bedeutenden Wörterbüchern
I
Textanalyse aus der Nestor-Chronik IV
Literaturverzeichnis XI
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1. Vorwort
Die Sprache, das ist das Mittel der Kommunikation. Man kann und will sich gar nicht wirklich vorstellen, wie die Welt beschaffen wäre, wenn es keine Sprachen gäbe, wenn also keine Kommunikation möglich wäre. Doch wie fing alles an? Die Bibel hat auf diese Frage eine Antwort formuliert, die dem Wort als solchen - und damit der Sprache - sogar eine ganz besondere Bedeutung zukommen lässt, wenn dort geschrieben steht «Â íà÷àë¸ á¸ ñëîâî è ñëîâî Ḡêú Áîãó è Áîã Ḡñëîâî».
Auf der Suche nach einer detaillierteren Antwort auf die Frage nach der Entstehung unserer Erde sollte man jedoch vielleicht auf die Entstehung des Lebens zurückgehen. Denn ohne Leben ist auch keine Sprache möglich. Unsere Deutsche Sprache, und auch die Russische und viele andere Sprachen haben laut Forschungen einen gemeinsamen Ursprung - das Urindogermanische oder heute auch bezeichnet als Urindoeuropäische. Und die Thesen der Forscher gehen sogar so weit, dass man in der Annahme ist, das Leben entstand am Ufer des Kaspischen Meeres. Dies bedeutet also, dass die ersten Laute von den dort lebenden Menschen geprägt, ja sogar erfunden wurden, damit eine Kommunikation möglich wurde. Dies müssen zum Anfang natürlich nur einfache Wörter gewesen sein, aber genau an jenen erkennt man heute sehr gut die Verwandtschaft der Sprachen zueinander. Papa, père, , Vater, father, fader, vader; Mama, mère, mum, matka, ; brother, Bruder, bratr, ; sister, Schwester, sestra, systir, siostra sind nur einige Beispiele, die nahelegen, dass unsere Sprachen einen gemeinsamen Ursprung haben müssen, und somit eine teils gemeinsame Entwicklung. Gerade die Entwicklung der slavischen, insbesondere der Russischen Sprache, ist von einigen höchst interessanten Turbulenzen gekennzeichnet, deren Spuren in einigen sprachlichen Bereichen noch heute anzutreffen sind; und dies mehr als in allen anderen Sprachen. Das Nomadenleben brachte die Ursprache immer weiter, die Zeit verformte sie, und ab und an versuchten Gelehrte, das Alte über das Neue zu stellen. Insbesondere in der Rus‘ entwickelte sich aus dieser Situation heraus eine Periode, die viele Wissenschaftler heute als Diglossie bezeichnen. Was nun folgte, würde Uspenskij wohl als Kampf der Varietäten bezeichnen.
Seite 3
2. SIE schreiben Dialekt, aber sprechen Kirchenslavisch
2.1 Die Diglossie als besondere Form der Mehrsprachigkeit
Eine klassische Definition der Diglossie stammt von Ferguson. Nach ihm ist Diglossie „eine relativ stabile sprachliche Situation, in der neben den Hauptdialekten der Sprache (die eine oder mehrere normierte regionale Formen einschließen kann), eine stark divergierende, streng kodifizierte (oft grammatisch komplexere) Varietät vorkommt, Träger eines weiten und angesehenen Literaturkorpus, aus einer früheren Periode oder aus einer anderen Sprachgemeinschaft stammend, im Rahmen des Unterrichtswesens allgemein vermittelt und vor allem als Schriftsprache und als formales Sprachvehikel gebraucht, jedoch zu den täglichen Kommunikationszwecken von keinem Teil der Gemeinschaft verwendet wird“. 1
Eine Diglossie herrscht also vor, wenn von einer einzelnen Sprache in verschiedenen Situationen zwei oder mehr Formen Verwendung finden. In vielen Fällen handelt es sich bei diesen Formen um einen oder mehrere regionale Dialekte und die Standardsprache. Ferguson untersuchte dazu die Sprachensituationen im griechischen, arabischen, deutschschweizerischen und haitianischen Sprachraum. 2
Die beiden Sprachformen werden dabei von Ferguson mit High- und Low-Varietät beschrieben; die Standardsprache mit dem hohen Prestige und die „allgemeine Volkssprache“ mit dem geringen Prestige. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass beide Varietäten sich niemals begegnen, d.h. es gibt feste Regeln, die vorschreiben, welche Varietät benutzt wird. Bestimmt werden diese Regeln durch die Sprechsituation und das Verhältnis von Sprecher und Dialogpartner. So wird die H-Varietät niemals in der Alltagskommunikation verwendet. 3 Sie findet Verwendung in Politik, Kirche, Bildung, Medien, Teilen des Berufslebens und der regionalen Verwaltung, sowie als Amtssprache. Auch zu offiziellen Anlässen oder Zwecken wird die H-Varietät gesprochen. Währenddessen spricht man die L-Varietät in
1 Jensen, Thomas Sebastian: Diglossie - Definitionen im Laufe der Zeit und die Abgrenzung zum Bilinguismus. S. 5.
Originaltext: DIGLOSSIA is a relatively stable language situation in which, in addition to the primary dialects of the language (which may include a standard or regional standards), there is a very divergent, highly codified (often grammatically more complex) superposed variety, the vehicle of a large and respected body of written literature, either of an earlier period or in another speech community, which is learned largely by formal education and is used for most written and formal spoken purposes but is not used by any section of the community for ordinary conversation. (Schiffman, Harold F.: Diglossia as a Sociolinguistic Situation)
2 ebd. S. 5.
3 ebd. S. 6.
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prestigeärmeren Situationen; sie ist familiär und alltäglich. Man spricht sie beim Fleischer, beim Bäcker, unter guten Freunden etc. Es gibt aber nicht nur Unterschiede auf Prestige-Ebene, sondern auch auf der Ebene der literarischen Bedeutung. Nach Ferguson wird in diglossischen Sprachräumen die H-Varietät in der Schule gelernt, d.h. auf formalem Wege, und die L-Varietät hingegen auf natürliche Weise, d.h. durch die Familie, das (nähere) Umfeld. 4
An dieser Stelle sei erwähnt, dass der Diglossie-Begriff bereits vorher benutzt wurde. Erstmalig jedoch von dem griechischen Philosophen Emmanuel Roidis. Er beschrieb damit die Zweisprachensituation Griechenlands, d.h. die Relationen zwischen der Katharévoussa - einer Kunstsprache nach dem Vorbild des Attischen, die entwickelt werden sollte aus Sicht der Notwendigkeit einer modernen Staats- und Bildungssprache - und der Dimotiki, also der aus dem Altgriechischen entstandene Volkssprache. Der französische Philologe Ioannis Psycharis griff diesen Begriff auf und nutzte ihn ebenso für eine Deutung der Sprachsituation im griechischen Sprachraum. An dieser Stelle sei erwähnt, dass diese diglossische Sprachsituation bis in die 1970er Jahre den griechischen Sprachraum stark beeinflusste. 5
Eine weitere Verwendung des Begriffes Diglossie finden wir bei William Marçais. Er bezieht den Begriff dabei auf den arabischen Sprachraum. Für ihn besteht in diesem Sprachraum eine Di- bzw. Triglossie mit einer Sprache der Mehrheit - dem Dialektarabischen - und mehreren Minderheitensprachen, d.h. Armenisch, Berberisch, Englisch, Französisch, Hocharabisch oder Kurdisch. 6
Interessant ist an dieser Stelle, dass diese vorigen Verwendungen des Begriffs Diglossie stets das Existieren von zwei oder mehreren Sprachen definiert, wogegen Ferguson von zwei oder mehreren Varietäten einer Sprache ausgeht. Laut John J. Gumperz bezieht sich die Diglossie sogar auf „Gesellschaften […], die verschiedene Dialekte […][oder] formelle differenzierte Varietäten verwenden“. Somit sei Diglossie eine von der Situation und dem Sprecher abhängige Sprachverwendung. 7
Eine weitere Erweiterung des Diglossie-Begriffes wird von Joshua Fishman beschrieben. Für ihn gehören auch nicht verwandte Sprachen zu einer Diglossie wie z.B. in Indien Hindi und Tamil. Damit steht er im Widerspruch zu Ferguson. Und
4 Stocker, Gudrun: Bilinguismus - Diglossie - Sprachkonflikt.
5 Jensen, Thomas Sebastian: Diglossie - Definitionen im Laufe der Zeit und die Abgrenzung zum Bilinguismus. S. 4.
6 ebd. S 4-5.
7 ebd. S. 7-8.
Seite 5
Fishman behauptet weiterhin sogar, dass die H-Varietät von keiner sozialen Gruppe verwendet wird und jede Gesellschaft Erscheinungen der Diglossie aufweist. Damit wäre jeder Sprachraum, in dem zwei oder mehrere Sprachen mit bestimmten unterschiedlichen Funktionen gebraucht werden, diglossisch. 8
Eine andere Erweiterung der Diglossie machte der Linguist Heinz Kloss. Laut ihm gibt es eine Binnen- und Außendiglossie. Binnen-, wenn die verwendeten Sprachen Varietäten sind (verwandt) und Außen-, wenn keine Verwandtschaft vorliegt. Zudem meint er, dass entweder alle Sprecher in einem diglossischen Sprachraum sowohl die High-, als auch die Low-Varietät beherrschen, oder alle die nicht prestigevolle Varietät und nur einige die prestigevolle, oder aber auch alle die H-Varietät und nur einige die L-Varietät. 9
Ab dem Jahr 1981 formulierte der Schweizer Sprachwissenschaftler Gottfried Kolbe für den Schweizer Sprachraum den Begriff „mediale Diglossie“, da es zu einer Veränderung der Funktionsaufteilung zwischen den Varietäten kam. Seiner Meinung nach wird die Sprachwahl nun durch die gesellschaftlichen und technischen Veränderungen stark vom genutzten Medium bedingt. Durch den verstärkten Gebrauch der modernen Medien kommt es jetzt auch vor, dass der Dialekt geschrieben wird, aber umgekehrt kommt es auch vermehrt vor, dass Schweizer auf Nicht-Schweizer treffen, und als mündliches Kommunikationsmedium die Standardsprache gesprochen werden muss. 10
Weitere Verwendungen des Diglossie-Begriffes treffen wir bei Ralph Fasold und B.A. Uspenskij. Fasold geht von einer Polyglossie aus, die er als Sprachgemeinschaft versteht, in der mehr als zwei Sprachen wie in einer Diglossie-Situation nebeneinander bestehen. Diese Erscheinungen ordnet er dabei den Sprachsituationen in der Schweiz, Tansania, Indien und Malaysia zu. Uspenskij hingegen kommt mit dem Diglossie-Begriff Fergusons ziemlich überein und überträgt jenen auf die Sprachsituation zwischen dem Kirchenslavischen und Altrussischen in der Rus‘, 11 wobei er die Literatursprache - also die H-Varietät - als bezeichnet, und die L-Varietät als . Außerdem stellt er drei negative Kriterien auf, die die Diglossie kennzeichnen. Erstens darf die Literatursprache nicht als mündliches Kommunikationsmittel verwendet werden, zweitens darf es keine
8 ebd. S. 8.
9 ebd. S. 9.
10 ebd. S. 9.
11 ebd. S. 10
Seite 6
Kodifizierung der Umgangssprache geben und auch keinen speziellen Unterricht in
jener , und drittens das Nichtvorhandensein von Paralleltexten ein und desselben
Inhalts. Sobald laut Uspenskij auch nur eine Bedingung erfüllt ist, handelt es sich
nicht mehr um eine Diglossie, sondern um einen Bilinguismus. Weiter grenzt er die
Diglossie vom Bilinguismus ab, indem er anführt, dass die Diglossie ein soziales
Ph änomen ist, während der Bilinguismus ein individuelles Phänomen ist.
2.2 Die Diglossie-Situation in der Rus
In der Rus bestand vom elften bis zum 17. Jh. laut H.W. Ludolf eine eigentümliche
Diglossie : es sollte Russisch (Altrussisch) gesprochen werden, aber Kirchenslavisch
geschrieben. In diesem Zusammenhang sei aber erwähnt, dass das im Jahre 1649
gedruckte Gesetzbuch - - YRQQ DUU OHNVHMM 0LFKDMORYLþþ QLFKWW DXI
Kirchenslavisch , sondern in der Sprache des Volkes verfasst wurde. Gründe dafür
wurden von Ludolf leider nicht angeführt. Auch gab es bis zu diesem Zeitpunkt keine
gro ßen sprachwissenschaftlichen Interessen an der Entstehung und Entwicklung der
heutigen genormten Russischen Sprache. 12
Um die Unterschiede im Gebrauch von Kirchenslavisch und Altrussisch zu
beschreiben , kann man dabei folgende sechs Prämissen anführen, die jedoch bei
genauerer Betrachtung Widersprüche aufweisen:
1. Die Texte sind praktischer/geschäftlicher Funktion (
)
2. Die Texte sind privaten Charakters und von gemeiner Bedeutung
gegen über der öffentlichen Literatur.
3. Die Texte besitzen einen gehaltlosen Charakter gegenüber der Kirche.
4. Die Texte sind geringeren Prestiges gegenüber kirchenslavischen Werken.
5. Begründung findet eine solche Situation im Unvermögen und der Grobheit
der Schreiber.
6. Den Texten werden Funktionsbereiche und funktionale Stile zugeordnet. 13
Um die Stichhaltigkeit der sechs Prämissen zu überprüfen folgt an dieser Stelle eine
Beschreibung der diglossischen Sprachsituation in der Rus
12 Seemann, Klaus-Dieter: Die „Diglossie und die Systeme der sprachlichen Kommunikation im alten Rußland.
S. 553.
13 ebd. 553-554
Seite 7
Letzterer Punkt erweist sich schnell als leer, da der Stilbegriff noch nicht richtig geklärt ist. Aber dass unter den altrussischen Texten Exemplare mit praktischer/geschäftlicher Funktion waren, gilt zweifellos. Sie dienten in jederlei Hinsicht in Zusammenhang mit bestimmten Handlungs- und Lebensbereichen. Aber auch den kirchenslavischen Texten muss solch eine Funktion zugesprochen werden wie z.B. den Gottesdienst betreffende Bücher. Außerdem finden volkssprachliche juristische Texte weit über das Private hinaus Anwendung. Rechtsbekundungen haben zudem immer einen gemeinen Charakter. Dennoch wurde für private Briefe teils das Kirchenslavische genutzt. Zur dritten These kann man nur sagen, dass der Bereich des Profanen an vielen Stellen vom Kirchenslavischen getrennt ist - man denke an das weltliche Recht und das kanonische Kirchenrecht - aber es gibt auch bedeutende Mischtexte. Zudem kann man feststellen, dass gerade die Chroniken, trotz ihres eigentlich allgemeinen Charakters, oft in Kirchenslavisch verfasst worden. Der Prestigeunterschied beider „Sprachen“ findet leicht Erklärung in der Tatsache, dass natürlich eine göttliche Sprache auch mehr Prestige verdient. Fraglich ist an dieser Stelle aber, warum diese prestigevolle Ausdrucksweise nicht auch im Amts-und Geschäftsleben inne hielt. Und auch über das Unvermögen der Autoren lässt sich aus heutiger Sicht noch immer streiten. Einerseits kommt der Verdacht nahe, dass die Volkssprache im Gegenzug zum Kirchenslavischen keine einheitliche Norm aufwies, wie man deutlich in den Birkenrindenurkunden erkennen kann, in denen anscheinend jeder schrieb, wie er verstand. Andererseits könnte es aber auch genau so gewollt gewesen sein, da die Mehrheit die Volkssprache besser verstand. Interessant ist hier jedoch auch, dass aus Klöstern und Kanzleien stammende Urkunden in der Volkssprache verfasst wurden, obwohl Kundige des Kirchenslavischen, also der Schriftsprache, vorhanden waren. Fraglich bleibt letztendlich aber, wieso die Rechts- und Geschäftssprache in der Rus‘ über einen so langen Zeitraum nur wenige altrussische Aspekte aufwies. 14
Eine nähere Bestimmung von Diglossie gelangt mit Hilfe einer Einteilung der vorliegenden Texte nach ihrem praktischen Zwecken, was mit der Theorie der Sprechakte gelingt. Nach J.L. Austin besitzt die in Gesetzestexten, Urkunden und Verträgen fixierte Sprache einen performativen, also vollziehenden Charakter und begleitet lediglich eine Handlung. Texte solchen Charakters sind also auf eine mündliche Sprache zurückführen. Dies lässt sich sehr gut auf den Rechts- und
14 ebd. S. 554-555.
Seite 8
Geschäftsbereich übertragen, denn auch die mündliche Rede war es, die zu jener Zeit einen Vertrag besiegelte. Eine Urkunde bezeugt nur das, was vorher vor Zeugen gesprochen wurde und auch in einem Rechtskodex werden nur die Urteile des Richters gesammelt. Das gesagte Wort ist gültig, und damit könnte man begründen, weshalb auch das nichtnormierte Altrussisch schriftlich fixiert wurde. 15
Wichtig ist bei dieser Betrachtung jedoch, dass diese Mündlichkeit selbst nicht ungeregelt erfolgt, sondern wie auch die Folklore überlieferten Formen, und damit fixierten Formen, gehorcht. Wenn also die Mündlichkeit vorrangig ist, dann besitzt das Schriftliche nur eine sekundäre Rolle. Vergleichend mit der heutigen Situation, in der der fixierte Text, also der unterschriebene Vertrag, Vorrang besitzt, ist dies kaum vorstellbar, aber unsere Sprache zeigt uns, dass die Mündlichkeit in solchen Praktiken einmal die Überhand inne hatte gegenüber der Schriftlichkeit. Betrachten wir also die Begriffe ‘Richterspruch‘, ‘Versprechen‘, ‘Handschlag‘ oder ‘Ohrenzeuge‘, so weisen diese alle auf eine mündliche Rede hin. Zudem wird ein Richterspruch immer noch gesprochen, und auch ein Testament den Angehörigen verlesen. Betrachtet man diese Tatsachen, dann kann man damit einen Versuch wagen, zu klären, warum es das Kirchenslavische nicht komplett zur Schriftsprache schaffte, und demnach das Altrussische auch in Texten vorzufinden ist, in denen man es nicht vermutete. Des Weiteren treten auf Grund dieser Überlegungen Meinungen auf, ob nicht das Vokabular der Rechtssprache vollkommen „russischer“ Natur ist. 16
Dennoch kann man auch diese mündliche Form der Sprache noch unterteilen in drei Bereiche: die Folklore, den Geschäfts- und Rechtsbereich und die Literatur. Die Unterteilung erfolgt dabei durch die Genres, die in den jeweiligen Bereichen zum Tragen kommen. Bei der Folklore also die Volksdichtung und auch Volksbräuche, in der schriftlichen Fixierung des Geschäfts- und Rechtsbereichs jene Genres in Verbindung mit Arten der mündlichen Willensbekräftigung, und in der Literatur die literarischen Genres verbunden mit z.B. einem Heiligenkult, Gemeindebelehrungen oder auch der Chronik-Aufzeichnung. Wichtig ist aber, dass dies nur eine grundlegende Darstellung ist für viele unterschiedliche Konstellationen und Momente. Sowohl das Schrifttum, als auch die mündliche Rede sind nicht die Ursache für etwas, sondern stehen selbst nur für eine Konvention mit bestimmten zeitlichen und räumlichen Beschränkungen. Weil das kanonische Recht in der Rus‘
15 ebd. S. 555-556.
16 ebd. S. 556-557.
Seite 9
Arbeit zitieren:
Sebastian Wagner, 2011, Die Diglossie in der Rus‘ und der Dualismus von istina und prav'da in der Russischen Kultur, München, GRIN Verlag GmbH
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