Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung 4
II. Hauptteil 4
A. Die Geschichte der Sozialpolitik in Europa 4
Der Vertrag von Rom 4
Die Einheitliche Europäische Akte 6
Die Sozialcharta 6
Die Verträge von Maastricht und Amsterdam 7
B. Sozialpolitische Konzepte 8
Harmonisierung 8
Nationalstaatliche Sozialpolitik 9
C. Sozialpolitik als Standortfaktor 9
Geldpolitik 10
Lohnpolitik 10
Sozialdumping 11
Öffentliche Güter und Steuern 12
Tiebout 12
Oates 14
Sinn 15
D. Überprüfung der sozialpolitischen Konzepte 16
Harmonisierung 16
Nationalstaatliche Sozialpolitik 16
III. Schlußfolgerung 18
Literaturverzeichnis 19
2
Tabellenverzeichnisverzeichnis
Tabelle 1: Bruttoninlandsprodukt (auf der Basis der ECU von 1985) und
Sozialleistungsquote in der EU, 1993
3
I. Einleitung
Mit dem Vertrag von Amsterdam ist die Sozialpolitik als Aktionsfeld für die Europäische Union (EU) festgeschrieben worden. Die Sozialpolitik hat die neuen Aufgaben in Angriff zu nehmen, die durch Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) entstanden sind. Die Einrichtung des gemeinsamen Binnenmarktes führte zu einer neuen Wirtschaftspolitik, welche die Bedeutung der nationalen Sozialpolitiken als Standortfaktoren betont. Eine divergierende sozialpolitische Strategie auf nationalstaatlicher Ebene beinflußt nun unmittelbar die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Unternehmen und kann nicht mehr abgefedert werden. Durch die langanhaltende Massenarbeitslosigkeit in Europa, die zunehmende Bedeutung des Gesundheitssektors und die demographischen Veränderungen sind die sozialen Systeme der Nationalstaaten bereits stark beansprucht. Es wird befürchtet, daß es bei der Reformierung der Sozialsysteme zu einem „Sozialdumping“ kommen könnte. Im Hauptteil wird ausgeführt, wie dies schlimmstenfalls zu einem Zusammenbruch der gemeinsamen Währung führen könnte. Es wäre ein herber Rückschlag für die EU und damit die wirtschaftliche und politische Stabilität Europas.
Bei der Neuausrichtung der Sozialpolitik ist sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene das Effizienzkriterium als oberstes Prinzip zu beachten. Braucht Europa eine europäische Sozialpolitik, und wenn ja, in welcher Form? Durch den Vertrag von Amsterdam wäre der Weg für eine gewichtige europäische Sozialpolitik frei, auch wenn die wichtigsten Entscheidungen z.B. im Bereich der sozialen Sicherheit weiterhin Einstimmigkeit im Ministerrat erfordern. Hier muß überprüft werden, ob es das Effizienzkriterium nicht erfordert, einen Wettbewerb der sozialpolitischen Institutionen herzustellen. Denn dann müßten die nationalstaatlichen Sozialpolitiken weitestgehend nebeneinander bestehen bleiben.
II. Hauptteil
A. Die Geschichte der Sozialpolitik in Europa
Im Folgenden wird die Geschichte der Sozialpolitik bis heute kurz nachgezeichnet, um daraus Erkenntnisse für zukünftige Möglichkeiten der Sozialpolitik zu gewinnen. Diese Darstellung von Maastricht und den Grundlagen europäischer Sozialpolitik erfolgt in Anlehnung an Schulz [Schulz 1996, S.7 ff].
Der Vertrag von Rom
Die erste wichtige vertragliche Festlegung im Vertrag von Rom war die, daß Sozialpolitik zunächst auf nationaler Ebene stattfindet. So wurden die Grundlagen für die Sozialpolitik sehr
4
zurückhaltend gestaltet. Die Kommission hatte „eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in sozialen Fragen zu fördern“, als Aufgabe der Gemeinschaft wird im EWG-Vertrag in Art. 2 die „beschleunigte Hebung der Lebenshaltung“ festgelegt. Der neugeschaffene europäische Sozialfonds sollte zur Verbesserung der
Beschäftigungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer und zur Verbesserung ihrer Lebenslage beitragen. „Nach der vertraglichen Gestaltung konnte man damals in der Tat vom ‚Stiefkind Sozialpolitik‘ sprechen“ [Schulz 1996, S.9].
Der einzige sozialpolitische Handlungsauftrag war die Herstellung und Organisation der Freizügigkeit der Arbeitskräfte innerhalb der Gemeinschaft und die Regelung ihrer sozialen Sicherung. In diesen Bereichen wurde auch gehandelt, heraus kam die „Freizügigkeitsverordnung“ und eine Verordnung über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer. Letztere Verordnung koordiniert die nationalen Sozialsysteme. Dabei gilt das Prinzip der Inländerbehandlung: Der Wanderarbeitnehmer soll im Aufnahmeland wie ein inländischer Arbeitnehmer behandelt werden. Feldmann sieht „ein Problem der Koordinierungsregeln [..] darin, daß sie zu künstlichen Wanderungsanreizen führen“ [Feldmann 1999, S. 1527]. Dies war jedoch bisher nicht der Fall und es bleibt abzuwarten, ob die EU-Osterweiterung zu einer „Armutswanderung“ führt (vgl. Alestalo/Kosonen 1995). Der Erfolg bei der Implementierung der Freizügkeit der Arbeitnehmer läßt sich wohl daraus erklären, daß zwischen den Nationen ein Konsens über die Notwendigkeit einer Regelung bestand. Diese mußte zwangsläufig auf europäischer Ebene gefunden werden, da die Frage der Freizügigkeit der Arbeitnehmer wie oben angedeutet von grenzüberschreitenden Auswirkungen war. Der politische Wille der Entscheidungsträger der Nationalstaaten war Bedingung für eine gemeinschaftliche Lösung, fehlende Handlungsermächtigungen wurden durch die Berufung auf teilweise gewagte Interpretationen einiger Artikel beschafft. So wurde der Artikel 117 des Vertrags von Rom, welcher aussagt, daß sich die Mitgliedsstaaten „über die Notwendigkeit einig [sind], auf eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte hinzuwirken“, als Grundlage für sozialpolitische Regelungen auf europäischer Ebene „umgedeutet“. Sozialpolitik wurde vordergründig als Instrument gesehen, welches den gemeinsamen Binnenmarkt fördern sollte [vgl. Leibfried/Pierson 1999]. Anfang der 70er Jahre, als die politische Union und Wirtschafts- und Währungsunion angestrebt wurde, sollte die Sozialpolitik dann wieder aufgewertet werden. Ein sozialpolitisches Aktionsprogramm wurde aufgestellt, um die geplante Wirtschafts- und Währungsunion zu begleiten. Allerdings brach die gewonnene Initiative mit Beginn der Ölkrise und der Focussierung auf nationale Probleme ab. Ein einziger Erfolg dieser Zeit war,
5
daß die Sozialpolitik ihre Daseinsberechtigung nicht mehr aus dem gemeinsamen Binnenmarkt ableiten mußte sondern allgemein als notwendig erachtet wurde. Insgesamt läßt sich wohl festhalten, daß in der Zeit vor der Einheitlichen Europäischen Akte die Sozialpolitik immer dann zu einem Ergebnis auf europäischer Ebene führte, wenn die Mitgliedsstaaten sich in der Sache einig waren. Auch wenn die Rechtgrundlagen nicht immer überzeugend gewesen sind, wurde durch die Einstimmigkeit gewährleistet, daß kein Staat einen ungwünschten Eingriff in seine inneren Angelegenheiten hinnehmen mußte. Rechtsfrieden und Sicherheit wurden so gewährleistet. Weiterhin wurde deutlich, daß sich anstatt der Harmonisierung das Konzept der Konvergenz unter Einsatz des Instrumentes Mindeststandards durchsetzte.
Die Einheitliche Europäische Akte
Das nächste Kapitel europäischer Sozialpolitik wurde mit der Einheitlichen Europäischen Akte eingeläutet, die am 1. Juli 1987 uin Kraft trat. Sie sollte die Schaffung des Binnenmarktes vorbereiten. Dabei sollten die wesentlichen Bereiche der Sozialpolitik weiterhin auf nationaler Ebene belassen werden. Hierzu gehörten die soziale Sicherung, das Arbeitsrecht und die Arbeitsmarktpolitik. Zudem war das Prinzip der qualifizierten Mehrheit auch nicht auf Entscheidungen über Steuern, die Freizügigkeit und die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer anzuwenden. Die Einstimmigkeit ist auch heute in diesen Bereichen nötig, da hier wichtige nationale Interessen betroffen sind.
Neu hinzu kam durch die Einheitliche Europäische Akte die Verantwortung der Kommission, den Dialog zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene zu fördern. Der Beteiligung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bei sozialpolitischen Entscheidungen auf europäischer Ebene war nun der Weg geebnet. Eine weitere Neuerung war der Artikel zur wirtschaftlichen Konvergenz der Regionen und Nationen, welcher als Instrumente die Strukturfonds zugeordnet bekam. Ziel war und ist Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Sozialcharta
Das nächste bedeutene Ereignis war dann die Sozialcharta, die am 9. Dezember 1989 verabschiedet wurde. Sie war das Ergebnis der Frage nach einer sozialen Marktwirtschaft. In ihr wurden die sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer festgelegt, welche die Nationalstaaten durchzusetzen hatten. Die konservative Regierung von Großbritannien nahm die Sozialcharta nicht an, blockierte sie aber nicht durch ein Veto. Die Labour-Regierung nahm dann später die Sozialcharta sowie alle weiteren europäischen Sozialverträge an. Die Sozialcharta war
6
Arbeit zitieren:
Dirk Ehnts, 2001, Braucht Europa eine europäische Sozialpolitik?, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche
Seminararbeit, 23 Seiten
Harmonisierung der Sozialpolitik im Zuge der Europäischen Integration
VWL - Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Hausarbeit, 20 Seiten
Das Konzil von Chalcedon und seine dogmengeschichtlichen Bewertungen
Theologie - Systematische Theologie
Seminararbeit, 14 Seiten
Die Dimension Europäischer Sozialpolitik
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union
Hausarbeit, 31 Seiten
Die EG-Kompetenzen für den Rundfunk und ihre Umsetzung in europäisches...
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Hausarbeit (Hauptseminar), 25 Seiten
Großbritannien und Europa - ein schwieriges Verhältnis
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union
Hausarbeit, 24 Seiten
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Der Haushalt und sein Verhalten über den Lebenszyklus
VWL - Makroökonomie, allgemein
Seminararbeit, 30 Seiten
Herausforderungen der Sozialstaatlichkeit in Europa
Soziologie - Politische Soziologie, Majoritäten, Minoritäten
Bachelorarbeit, 22 Seiten
Aufsichtspflicht bei unter 7jährigen in Einrichtungen der Jugendhilfe
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Referat (Ausarbeitung), 11 Seiten
Gøsta Esping-Andersens - The three worlds of welfare capitalism - Nur ...
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Seminararbeit, 21 Seiten
Soziale Arbeit zwischen Hilfe und Dienstleistung
Warum christlich motivierte So...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Hausarbeit, 25 Seiten
EU-Bürgerschaft (Unionsbürgerschaft) und soziale Leistungen
Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges
Seminararbeit, 28 Seiten
Sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen mit einer geistigen Behinderung
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Diplomarbeit, 100 Seiten
Individualisierung: Institutionalisierung des Lebenslaufs?
Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft
Seminararbeit, 22 Seiten
Das Betreuungsrecht - ein Überblick über die Theorie und ein Einblick ...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Praktikumsbericht / -arbeit, 41 Seiten
Dirk Ehnts hat den Text Braucht Europa eine europäische Sozialpolitik? veröffentlicht
Dirk Ehnts hat einen neuen Text hochgeladen
Die Rolle der Gewerkschaften in der europäischen Sozialpolitik
Was die Offene Methode der Koo...
Rainer Weinert
"Europäisierung" der Sozialpolitik und der sozialen Daseinsvorsorge?
Eine kultursoziologische Analy...
Frank Schulz-Nieswandt
Europäische Verkehrspolitik. Von den Anfängen bis zur Osterweiterung d...
Politisch-ökonomische Rahmenbe...
Johannes Frerich, Gernot Müller
Die Europäische Union im Kampf gegen den Terrorismus: Sicherheit vs. F...
Erwin Müller, Patricia Schneider
Das Verhältnis der Europäischen Union zur NATO
Zwischen gegenseitiger Blockad...
Carsten Peter
0 Kommentare