Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Entwicklung des dualen Systems und seine Folgen 3
2.1 Rundfunkurteile und eine positive Ordnung 3
2.2 RStV und Regulierungsmöglichkeiten 5
2.3 Ausdifferenzierung auf Bundesebene 7
2.4 Regulierung vs. Selbstregulierung 10
3. Fazit 11
Literaturverzeichnis 13
Literaturverzeichnis 13
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1. Einleitung
Während der Etablierung von Rundfunk in Nachkr iegsdeutschland setzte sich zunächst ein „Public Service-Modell“ 1 nach Vorbild der BBC durc h. Sowohl die herrschende Frequenzknappheit als auch die verbreitete Annahme der suggestiven Breitenwirkung des Mediums verhinderten noch lange darauf das Aufkomm en von privat-rechtlich
betriebenen Rundfunkstationen und -sendungen. Der technische Fortschritt und die Kräfte des Marktes erodie rten dieses g esellschaftliche Paradigma jedoch in den nachfolgenden Jahrzehnten, wobei der R undfunk laut Bundesverfassungsgericht doch eine besondere Bedeutung für die dem okratische Willensbildung hat, sozusagen im Herzen der Gesellschaft schlägt als „M edium und Faktor der Meinungsbildung“. 2 Die Angst um den Mißbrauch publizistischer Macht liegt ergo im Blickfeld aller juristischen und legislativen Bemühungen zur (De-)Regulierung des Rundfunks. Die Liberalisierung des Rundfunkmarktes in den 1980er Jahren brac hte in der Folge eine Vielzahl von neuen Problematiken auf den Plan. Für etliche vor her nicht existente Fr agestellungen mussten Regulative und Instrum ente entwickelt, Instanzen geschaffen werden. Um die weitschweifende Thematik der Strukturierung und Umsetzung von Rundfunkregulierung als kommunikationspolitischem Prozess etwas einzugrenzen, beschränkt sich diese Arbeit neben den grundständigen legalen und funkti onalen Aspekten auf die Erörterung der Regulierung von bundesweit ausgestrahltem Fernsehen als (noch) aktuellem
Leitmedium. 3 Desweiteren kann hier aus Platzgr ünden nur ein skizzierender Überblick über die k omplexen Vorgänge innerhalb m ittlerweile hochentwickelter Institutionen gegeben werden.
1 Im Sinne von öffe ntlichem Rundfunk. Vgl. Ja rren, O., Weber, Rolf H., Donges P. u.a . (Hrsg).
Rundfunkregulierung - Leitbilder, Modelle und Erfahrungen im internationalen Vergleich. Eine sozial- und
rechtswissenschaftliche Analyse. Zürich: Seismo, 2002, S. 27.
2 Beck, Klaus. Elektronische Medien. S.331, in: Bentele, G., B rosius, H.-B., & J arren, O. Öffentliche
Kommunikation. Handbuch Kommunikations- und Medienwissenschaft. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag,
2003.
3 Nach der Definition von Jürgen Wilke als spezifisch dominierendes Einzelmedium in einer bestimmten
historischen Phase der Medienentwicklung, welchem eine Hauptfunktion in der Konstitution
gesellschaftlicher Kommunikation und von Öffentlichkeit zukommt.
2
2. Entwicklung des dualen Systems und seine Folgen
Als am 04.11.1986 das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem 4. Rundfunkurteil im Sinne einer zweiten Rundfunksäule für Deutschland entschied und somit endgültig den Weg für eine duale S truktur des deutschen Rundfunksystems frei machte, war bezüglich dessen konkreter Regulierung noch alles offen. Lediglich die Kulturhoheit der Länder war bereits Jahrzehnte zuvor vom selben Gericht zementiert worden 4 . Brennende Fragen zum privat betriebenen Rundfunk wie zur Marktgestaltung, Erhaltung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne, effektiv zu gesta ltender Konzentrationskontrolle, Überprüfung der Einhaltung von gesellschaftl ich vorgegebenen Programmgrundsätzen etc. blieben jedoch der weiteren Ausgestaltung durch die Gesetzgeber überlassen. Auf den kommenden Seiten soll gezeig t werden, wie sich aus juris tischen
Grundsatzentscheidungen ein komplexes System von Zulassung und Regulierung entwickelte.
2.1 Rundfunkurteile und eine positive Ordnung
Das 3. und 4. Rundfunkurteil können al s hauptsächliche Auslöser säm tlicher legislativer Grundlagenarbeit für die Zulassung und Regulie rung privaten Rundfunks in Deutschland angesehen werden. Das 3. Urteil - in der Sache beschäftigt mit einer spezifisch
saarländischen Fragestellung - wies erstm als die Notwendigkeit der Zulassung von privatem Rundfunk als verfassungsgem äßes Recht nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz aus und stellte gleichzeitig die zu sichernde Meinungsvielfalt zu bedenken. Diese solle entweder durch dem öffentlich-rechtliche n Rundfunk ähnelnde bin nenpluralistische Modelle erhalten bzw. geschaffen werden oder außenpluralistisch durch den Markt und seine Gesetze erzwung en werden. 5 Die Schaffung von Kont rollinstanzen undinstrumenten oblag den daraufhin zu erlassenden Landesm ediengesetzen der Bundesländer. 6 Die vom Bundesverfassungsgericht sp ezifisch geforderte „positive
Ordnung“ weist bereits darauf hin, dass es dem Staat obliegt, Instanzen und Instrum ente
4 Vgl. 1. Rundfunkurteil (1961): http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv012205.html (abgerufen am 15.03.2011).
5 Davon unberührt wurde der Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Veranstalter definiert,
dessen Existenz und korrekte Ausübung Grundlage der Zulassung privat-rechtlichen Rundfunks darstellt.
6 Vgl. 3. Rundfunkurteil (1981): http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv057295.html (abgerufen am 15.03.2011). 3
zu formen, welche Zulassung und Kontrolle de s privaten Rundfunks in gleichgewichtiger Vielfalt erst grundlegend erm öglichen. 7 Voraussetzung einer solchen Vielfalt ist entsprechender und sinnvoll regulierter pub lizistischer als auch wirtschaftlicher
Wettbewerb. Die Landesm ediengesetze, welche von den L änderparlamenten erarbeitet und verabschiedet wurden, erhielten m it den Landesmedienanstalten die entsprechenden Bevollmächtigten zu ihrer Durchsetzung. Die Aufg abe definiert sich la ut Jarren et.al. (2002) ganz allgem ein wie folgt: „Politik muss den Medienbereich regulieren, um das sensible Gut Publizistik vor den Kräften de s Marktes zu schützen, d arf aber zu gleich selbst nicht auf die E rstellung publizistischer Güter E influss nehmen.“ 8 Dieser breit formulierte Regulierungsauftrag um fasst konkret die Bereiche ty pischen partiellen Marktversagens in Bezug auf publizistisch e Qualität und den Um fang des Angebots (Vielfaltssicherung), dazu den Jugendschut z, Richtlinien für W erbung und Sponsoring sowie die Konzentrationskontrolle. Letztere bildet zur besseren Trennung einen eigenen Bereich während die Erstgenannten zusa mmen den Bereich der Programm kontrolle bilden. 9
Die Landesmedienanstalten (LMA) sind also öffentlich-rechtliche Anstalten zur
Förderung, Verwaltung und Kontrolle privat en Rundfunks. Förderung aufgrund des verfassungsrechtlichen Auftrages zur Sich erung der größtmöglic hen Meinungsvielfalt; Verwaltung aufgrund der notw endigen Zulassung durch eine Lizenz über die entsprechende LMA; Kontrolle für die Ei nhaltung der in den Landesm ediengesetzen festgeschriebenen Regeln. Der definierte Handlungsspielraum der LMA bezieht sich somit im Rahmen einer Rechtsaufsicht auf Programm- und Konzentrationskontrolle. 10 Zurzeit existieren 14 LMA in Deutschland. Die LMA sind größtenteils ähnlich aufgebaut und bestehen typischerw eise aus zwei Organen: einer Hauptversammlung/einem Rat (Hauptorgan) und einem Exekutivorgan.
Hauptversammlungen bestehen ähnlich den Rundfunkräten der öffe ntlich-rechtlichen
7 Vgl. 3. Rundfunkurteil: „[..] Es bedarf dazu vielmehr einer positiven Ordnung, welche sicherstellt, daß die
Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite un d Vollständigkeit Ausdruck
findet und daß auf diese Weise umfassende Information geboten wird. Um dies zu er reichen, sind
materielle, organisatorische und Verfahrensregelungen erforderlich, die an der Aufgabe der
Rundfunkfreiheit orientiert und deshalb geeignet sind zu bewirken, was Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisten
will[..]“.
8 Jarren et. al. (2002), S. 26.
9 Trennung nach Stuiber, Heinz-Werner. Medien in Deutschland. Band 2, Rundfunk 2. Teil. Konstanz: UVK
Medien, 1998, S.759ff.
10 Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein machen je gemeinsame Sache,
benötigten als Grundlage dieser Zusammenarbeit neben den individuellen Landesmediengesetzen aber noch
entsprechende Medienstaatsverträge. 4
Arbeit zitieren:
Andreas Schwarz, 2011, Notwendigkeit und konkrete Umsetzungen zur Regulierung des privaten Rundfunks in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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