Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 4
2 Das Gesundheitssystem in Deutschland 5
3 Die Kostenexplosion: Wie ein Mythos entstand 7
4 Gründe 9
4.1 Schema der GKV-Reformen 9
4.2 Verteilungseffekte 9
4.3 „Verschiebebahnhöfe“ 10
4.4 Steigende Gesundheitsausgaben durch Anbieterdominanz 10
4.5 Demographischer Wandel 12
5 Maßnahmen und Lösungsansätze 14
5.1 Wachsende Belastung der Versicherten 14
5.2 Privatisierung der Gesundheitsausgaben 14
5.3 Hausarztzentrierte Versorgung 15
6 Exkurs: Das deutsche Gesundheitssystem - eines der teuersten der Welt? 16
6.1 Vergleichsmöglichkeiten 17
7 Fazit 17
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Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Altersaufbau der deutschen Bevölkerung 1950 (Quelle: Statistisches Bundesamt
[2011]) ........................................................................................................................... 12
Abb. 2: Altersaufbau der deutschen Bevölkerung 2060 (Quelle: Statistisches Bundesamt
[2011]) ........................................................................................................................... 13
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1 Einleitung
„Krankheitskosten: Die Bombe tickt“ 1 oder „Krankes System mit Knalleffekt“. 2 So oder ähnlich lauten viele Schlagzeilen, wenn es um das deutsche Gesundheitssystem und seine Ausgaben geht. Fraglich ist jedoch, ob diese Aussagen der Realität entsprechen und wenn ja, warum? Warum steigen die Gesundheitsausgaben immer weiter? Drohen die Kosten für die Gesundheitsausgaben in Deutschland wirklich zu explodieren? Welche Möglichkeiten gibt es, um dies zu verhindern? Das deutsche Gesundheitssystem ist überhaupt eines der teuersten der Welt - oder doch nicht?
Die Serie „Krankheitskosten: Die Bombe tickt“, die im Mai/Juni 1975 im Magazin „Der Spiegel“ erschien 3 , lag genau im Meinungstrend der Bevölkerung und bestätigte sie in ihrer Auffassung, dass die Gesundheitsausgaben bzw. die Beitragssätze ständig steigen, ohne dass eine Verbesserung der Versorgung spürbar sei. Passend zu den aktuellen Diskussionen über das Gesundheitssystem veröffentlichte Spiegel-Online im Oktober 2009 eine Neuauflage seines Artikels von 1975 unter dem Titel: „Krankes System mit Knalleffekt - Kostenexplosion im Gesundheitswesen“. In diesem Artikel wird erneut gezeigt, dass das deutsche Ge-sundheitssystem viel zu teuer ist und wie einfach es wäre, Gelder einzusparen, wenn man es nur wolle. So sollen beispielsweise Krankenhausbetten reduziert werden und jeder Patient sollte sich überlegen, ob er wirklich wegen jeder Erkältung zum Arzt gehen muss - frei nach dem Motto: „Ein Land, in dem die Menschen wegen einer Erkältung zum Arzt gehen, bekommt sein Finanzproblem nie in den Griff.“ 4 Ob derartige Maßnahmen sinnvoll sind und wirklich spürbar Kosten senken oder nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind, werde ich versuchen in meiner Hausarbeit zu beantworten.
Zunächst stelle ich das deutsche Gesundheitssystem in seinen Grundstrukturen dar. Anschließend wird die Entstehung des Begriffs „Kostenexplosion“ erläutert. Wie kam es dazu und warum kann sich der Begriff bis heute halten? Des Weiteren werden verschiedene Gründe für einen Ausgabenanstieg erläutert sowie Mittel und Wege skizziert, die die Regierung bereits eingeschlagen hat, um eine Kostenexplosion zu verhindern. Genauer eingegangen wird auf das Modell der hausarztzentrierten Versorgung. Um einen Überblick zu erhalten wie teuer das deutsche Gesundheitssystem wirklich ist, werden die Gesundheitsausgaben verschiedener Länder, insbesondere der USA und Deutschland, miteinander verglichen. Hier wird sich zeigen, dass das deutsche Gesundheitssystem gar nicht so schlecht und so teuer ist, wie oft behauptet wird.
1 Der Spiegel [1975].
2 Böll [2009].
3 Vgl. Reiners [2009], S. 17.
4 Böll [2009].
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2 Das Gesundheitssystem in Deutschland
Die Grundstrukturen des deutschen Gesundheitssystems entstanden bereits im Mittelalter und haben sich seitdem fortwährend weiterentwickelt. 5
Heute können sieben Gebote oder Prinzipien unterschieden werden, die im Wesentlichen für das deutsche Gesundheitssystem stehen. Hierzu gehören das Sozialstaatsgebot, das Solidarprinzip, das Subsidiaritätsprinzip, das Bedarfsdeckungsprinzip, das Sachleistungsprinzip, die Versicherungspflicht und die Selbstverwaltung. Diese werden im Folgenden kurz beschrieben, um einen Einblick in die Strukturen des deutschen Gesundheitssystems zu bekommen.
Im Grundgesetz ist festgelegt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ 6 ist. „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.“ 7 Aus diesen beiden Artikeln leitet sich das Sozialstaatgebot ab, das durch die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts näher bestimmt wurde. 8 Ziel des Sozialstaates ist es, soziale Gleichberechtigung und soziale Sicherheit zu gewährleisten. 9 Hierzu zählt vor allem die staatliche Verpflichtung zur Daseinsvorsorge im Krankheitsfall. Leistungen muss der Staat jedoch nicht selbst erbringen, er trägt lediglich die Verantwortung dafür, dass es Institutionen gibt, die hierzu in der Lage sind.
Das Solidarprinzip ist das wichtigste und zentrale Prinzip der gesetzlichen Krankenkassen. Alle Mitglieder einer Krankenkasse haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe und Unterstützung im Krankheitsfall. 10 Die Unterstützung erfolgt durch Umverteilungen und Solidarausgleiche zwischen verschiedenen Gruppen. Die zentralen Solidarausgleiche finden zwischen Gesunden und Kranken und zwischen höherem und niedrigerem Einkommen statt. Bei der Umverteilung zwischen Gesunden und Kranken werden die Behandlungskosten eines Kranken auf alle anderen beitragspflichtigen Mitglieder umgelegt. 11 Der Solidarausgleich zwischen höherem und niedrigerem Einkommen basiert darauf, dass der Beitragssatz zur Krankenversicherung prozentual vom Einkommen berechnet wird. Mitglieder mit geringerem Einkommen zahlen folglich weniger in die Krankenkasse ein als Mitglieder mit höherem Einkommen. Im Krankheitsfall stehen jedoch allen Versicherten die gleichen Leistungen zu. Beide Solidarausgleiche dienen dazu, dass alle Versicherten, unabhängig von Erkrankungen und wirt-
5 Vgl.Simon [2010], S.16.
6 Art. 20 Abs. 1 GG.
7 Art. 28 Abs. 1 GG.
8 Vgl. Simon [2010], S. 74.
9 Vgl. Roeder; Hensen [2009], S. 158.
10 Vgl. Simon [2010], S. 75.
11 Vgl. Simon [2010], S. 76.
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schaftlicher Leistungsfähigkeit, im Bedarfsfall die medizinisch notwendigen Dienst- und Sachleistungen erhalten. 12
Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die Eigenverantwortung und Selbsthilfe des Individuums nicht durch die soziale Solidarität und Unterstützung ersetzt werden soll. 13 Es gibt eine nach ihrer Leistungsfähigkeit abgestufte Pyramide, nach der jeder Mensch zunächst versuchen sollte, sich selbst zu helfen. Gelingt ihm dies nicht in ausreichendem Maße, soll er durch den Ehepartner und die Familie unterstützt werden. Erst wenn auch diese überfordert sind, tritt die gesetzliche Krankenversicherung mit den nötigen Unterstützungsleistungen ein. Als letztes kann die Solidargemeinschaft aller Staatsbürger in Anspruch genommen werden.
Nach dem Bedarfsdeckungsprinzip müssen die „Leistungen […] ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ 14 Dieses Gesetz wird ergänzt durch den Grundsatz der Beitragsstabilität. Krankenkassen und Leistungserbringer sollen Vergütungsvereinbarungen so treffen, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen sind. Dies gilt jedoch nur so lange, wie die notwendige medizinische Versorgung gewährleistet werden kann. 15 Ist dies nicht mehr der Fall, sind Beitragssatzerhöhungen zulässig und sogar rechtlich vorgeschrieben. 16
Im Sachleistungsprinzip, welches in der gesetzlichen Krankenkasse vorherrscht, schließen Krankenkassen Verträge mit Leistungserbringern ab. Der Leistungserbringer verpflichtet sich zur Behandlung der Mitglieder der Krankenkasse und die Krankenkasse verpflichtet sich zu Vergütung der erbrachten Leistungen. Der Patient bezahlt seinen einkommensabhängigen monatlichen Mitgliedsbeitrag an die Krankenversicherung und kann nach Vorlage seiner Versichertenkarte Leistungen von Vertragsärzten, Krankenhäusern, Apotheken etc. kostenlos in Anspruch nehmen. Diese erhalten die ihnen zustehende Vergütung von der für den Versicherten zuständigen Krankenkasse. 17 Neben dem Sachleistungsprinzip existiert das Kostenerstattungsprinzip, welches in der privaten Krankenversicherung Anwendung findet. Hier begleicht der Patient die Rechnungen des Leistungserbringers zunächst selbst und reicht sie anschließend bei seiner Versicherung ein, die ihm dann grundsätzlich den verausgabten Betrag erstattet. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann das Prinzip der Kostenerstattung optional gewählt werden. 18 Das Sachleistungsprinzip hat gegenüber dem Kostenerstattungsprinzip einige Vorteile, so müssen Versicherte keine Rücklagen bilden um Arztrechnungen zu bezahlen, sie müssen bei teuren Krankenhausaufenthalten keine Vo- 12 Vgl.Simon [2010], S. 76.
13 Vgl. Simon [2010], S. 81.
14 Vgl. § 12 Abs. 1 SGB V.
15 Vgl. § 71 Abs. 1 SGB V.
16 Vgl. Simon [2010], S. 84.
17 Vgl. Simon [2010], S. 85.
18 Vgl. Simon [2010], S. 85f.
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Arbeit zitieren:
Sarah Pinsdorf, 2011, Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen, München, GRIN Verlag GmbH
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