Stieffamilien
Saskia Wittig
1 Einleitung 3
2 Definition 3
3 Rechtslage 4
4 Gesellschaftliche Bedeutung 6
5 Formen von Stieffamilien 6
5.1 Stiefmutterfamilie 6
5.2 Stiefvaterfamilie. 10
5.3 gemischte Familie 11
6 Beziehungen innerhalb der Familie 12
7 Probleme und Chancen 15
8 Besonderheiten 17
9 Literaturangabe. 20
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Einleitung 1
Ich habe mich für eine Hausarbeit zum Thema Stieffamilien entschieden, da ich selber seit 20 Jahren in einer lebe und denke, dass diese Familienart einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf. Es ist eine Form von Familie, die ein hohes Maß an Disziplin, Rücksichtnahme, Einfühlungsvermögen und Toleranz fordert.
Verschiedene Menschen müssen sich aneinander gewöhnen, um glücklich miteinander leben zu können. Dies setzt viel Engagement von allen Beteiligten voraus. Meiner Meinung nach kommt diese Art von Familienzusammenstellung jedoch immer öfter vor, da man sich in der heutigen Zeit meist eine andere Art zu leben vorstellen kann, als noch vor 30 Jahren, wo die Scheidungsrate wesentlich niedriger war.
Heute gilt es nicht mehr als verwerflich sich von seinem Ehepartner zu trennen und mit einem anderen sein Glück aufs Neue zu probieren.
Welche Arbeit, wieviele Probleme und welche Chancen jedoch in so einer neuen Familiengründung stecken können, möchten wir im folgenden Text näher erörtern.
Definition 2
Stieffamilien können wie folgt entstehen, bzw. zusammengesetzt sein:
-· Familien, in denen Kinder mit einem wiederverheirateten Elternteil und einem Stiefelternteil zusammenleben
-· Familien, in denen Kinder aus einer früheren Ehe den wiederverheirateten Elternteil und den Stiefelternteil häufiger besuchen.
-· Familien, in denen ein unverheiratetes Paar zusammenlebt und Kinder aus einer früheren Ehe des einen Partners entweder mit dem Paar zusammenleben oder es häufiger besuchen.
Es existieren primär 3 familiäre Muster:
„Die Stieffamilie ist eine eigenständige Familienform, die sich in vielerlei Hinsicht von Erstfamilien unterscheidet. Ihre Existenz widerspricht den Definitionskriterien von "Familie" - dem Wohnen aller Familienmitglieder unter einem Dach, der Blutsverwandtschaft und dem gemeinsamen Namen. So gibt es oft einen außerhalb der Familie lebenden Elternteil, der manchmal mit anderen Kindern zusammenlebt, sind Kinder Mitglieder von zwei Haushalten. Der Stiefelternteil ist mit den Stiefkindern biologisch nicht verwandt; ist er ein Mann, tragen diese nicht seinen Namen (außer bei Adoption). Die Mitglieder von Stieffamilien orientieren sich immer noch an diesen Kriterien und versuchen oft, eine Erstfamilie zu imitieren. So ist eine der wichtigsten Aufgaben, die sich ihnen stellt, die innere Distanzierung vom Modell der Erstfamilie, die Anerkennung des Andersseins ihrer Familienform und die Entscheidung, als "Familie eigener Art" leben zu wollen.“ (Zitat: Martin R. Textor)
1985 gab es in der BRD ca. 2,6 Millionen Stieffamilien, 2000 war die Anzahl auf 8,0 Millionen gestiegen. (Quelle: Dietrich Abt)
Anhand der Zahlen läßt sich nachweisen, dass die Familienform „Stieffamilie“ eine immer größer werdende Bedeutung erlangt.
Rechtslage 3
Das am 1.7. 1998 in Kraft getretene neue Kindschaftsrecht brachte im Bezug auf Namensrecht und Verbleibensanordnung wichtige Änderungen für Stieffamilien. Neuregelungen im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge sind jedoch noch nicht im Gesetz enthalten. Es ist also zu sagen, dass es zwar zu gewissen Verbesserungen kam, die Angleichung des rechtlichen Status von Stiefeltern und leiblichen Eltern gegenüber den Kindern allerdings ausblieb, da es auf den Grad der Verwandtschaft, nicht auf emotionale Bindungen bei der Zuweisung von Rechten und Pflichten ankommt.
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Dies hat zur Folge, dass Stiefeltern weder während des Zusammenlebens noch danach verpflichtet sind ihrem Stiefkind Unterhalt zu zahlen. Es wird vom Gesetzgeber lediglich verlangt das sich der Stiefelternteil während des Zusammenlebens im selben Haushalt um die Kinder kümmert. So gibt es bei Trennung oder Scheidung zwar ein Umgangsrecht des Stiefelternteils, aber nicht, wie bei dem leiblichen Elternteil die Umgangspflicht. Das Sorgerecht ist völlig ausgeschlossen.
Da sich die Gesellschaft noch nicht so intensiv mit der Form von Stieffamilien bzw. der „multiplen Elternschaft“ beschäftigt hat, sind die Rechte und Pflichten von Stiefmüttern oder -vätern noch nicht gesetzlich geregelt.
„Multiple Elternschaft ist nicht institutionalisiert. Es gibt keine Verankerung im Recht, in der Sprache sowie den Sitten und Gebräuchen. Gesetzliche Bestimmungen zur Stiefelternschaft fehlen, die Stiefelternteile haben keine festgelegten Rechte oder Pflichten und es gibt keine sozial akzeptierten Leitbilder oder Modelle, die Richtlinien geben, wie multiple Elternschaft zum Wohl aller Familienmitglieder gestaltet werden kann und soll.“ (Martina Beham-Rabanser)
Da durch die Wiederheirat keine gesetzlich geregelte Beziehung zwischen Kindern und Stiefeltern entsteht, obwohl letztere in vielen Fällen eine Elternrolle übernehmen, wird manchmal versucht, durch eine Stiefkind-adoption die Rechtslage der aktuellen Lebenssituation anzupassen. Das Stiefkind wird an Kindes Statt angenommen und erhält denselben Rechtsstatus wie ein leibliches Kind, ist also z.B. unterhalts- und erbberechtigt. Wird es vom Stiefvater adoptiert, bekommt es auch den Familiennamen. Dem Stiefelternteil wird das elterliche Sorgerecht übertragen.
Danach erst hat der Stiefelternteil rechtlich gesehen Rechte und Pflichten zu erfüllen. Bei einer Stiefkindadoption spielen neben juristischen Gründen noch viele andere Motive eine Rolle: Beispielsweise soll der Stiefelternteil seine Selbstverpflichtung gegenüber den Kindern beweisen und an die Familie gebunden werden, soll die Vergangenheit verheimlicht oder der außenstehende Elternteil ausgeschlossen werden.
„Oft ist auch die Stiefkindadoption ein Indiz für das Ignorieren der Andersartigkeit von Stieffamilien, für das Leugnen der Realität und die Tabuisierung des Stiefeltern- bzw. Stiefkind-Seins.“ (Martin R. Textor)
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Man kann also abschließend sagen das gemessen an dem was Stiefeltern für ihre Kinder leisten ihre Rechte relativ gering sind, jedoch auch die gesetzlich festgeschriebenen Pflichten.
Gesellschaftliche Bedeutung 4
"Erweiterte Familiensysteme finden auch im Zusammenhang mit der sozialen Arbeit selten jene Beachtung, die ihnen aufgrund ihrer besonderen Vorgeschichte, Strukturen, Möglichkeiten und spezifischen Problemstellungen zukommen müsste" (S. 24). So ist es nicht verwunderlich, dass Stieffamilien unzureichend unterstützt und manchmal sogar falsch behandelt werden: "(Martin R. Textor)
Mehr haben wir leider nicht dazu gefunden, da es doch sehr eng mit dem Punkt Probleme und Chancen im Bezug steht und wir dort näher darauf eingegangen sind.
Formen von Stieffamilien 5
Stieffamilien treten in einer Vielzahl unterschiedlicher Formen auf, die wir anhand der folgenden Punkte verdeutlichen wollen.
Auch die Gründe für die Entstehung einer Stieffamile sind unterschiedlich. Manchmal ist eine Scheidung oder der Tod eines Elternteils vorausgegangen und manchmal beendet man eine Beziehung aus der ein uneheliches Kind hervorgegangen ist.
5.1 Stiefmutterfamilie
Generell werden höhere Erwartungen an Stiefmütter als an Stiefväter gerichtet: Sie sind für das emotionale Klima in der Familie, die Erziehung und das psychische Wohlbefinden der Mitglieder verantwortlich.
Zudem stehen sie unter dem durch Märchen und Vorurteile erzeugten Druck, beweisen zu müssen, daß sie keine "bösen" Stiefmütter sind. Für Stiefmütter kann sich eine besonders schwierige Situation ergeben,
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Arbeit zitieren:
Saskia Schumann, 2002, Probleme und Chancen der Stieffamilie, München, GRIN Verlag GmbH
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