Das Betriebliche Vorschlagswesen gestern und heute WS 2000/01
Inhaltsverzeichnis
1. Geschichte des Vorschlagswesens 3
2. Das Betriebliche Vorschlagswesen (BVW) 4
2.1. Ziele des BVW 4
2.2. Definition des Verbesserungsvorschlags (VV) 5
2.3. Beteiligte und Organe des BVW 5
2.4. Organisation des BVW 7
3. Bewertung und Prämiensysteme 10
4. Motivation und Vorschlagswesen 12
5. Ideen- bzw. Innovationsmanagement 15
6. KAIZEN 15
6.1. Grundlagen und Voraussetzungen des KAIZEN 16
6.2. Ziele des KAIZEN 20
6.3. Organisation 20
6.4. Akteure des KAIZEN 21
7. Zukünftige Entwicklungen 23
Abk ürzungs- und Abbildungsverzeichnis 2
Literaturverzeichnis 24 - 25
Das Betriebliche Vorschlagswesen gestern und heute WS 2000/01
Abkürzungsverzeichnis
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BVW Betriebliches Vorschlagswesen DIB Deutsches Institut für Betriebswirtschaft KVP Kontinuierlicher Verbesserungsprozeß VV Verbesserungsvorschlag
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abbildung 1: Bearbeitungsablauf eines VV von der 9
Einreichung bis zur Prämierung Abbildung 2: Unterscheidung von prozeßorientierten und ergebnisorientierten Kriterien 17
Abbildung 3: Der ´Plan-Do-Check-Action´-Zyklus 18
Abbildung 4: Die Standardisierung dient zur Sicherung des
Abbildung 5: Die Bedeutung der 5-S 19
2
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1. Geschichte des Vorschlagswesens
Nimmt man es genau, ist das Betriebliche Vorschlagswesen (BVW) eigentlich so alt wie die Menschheit selbst, denn in einer Gruppe, in Familien und Volksverbänden zu leben, bedeutet gleichzeitig, einem Wandel unterworfen zu sein; weil Änderungen u nausbleiblich und Verbesserungen notwendig sind. In der modernen Arbeitswelt begann der Gedanke des Vorschlagswesens systematisch mit dem Beginn des Maschinenzeitalters im 19. Jahrhundert und des Taylorismus.
In Deutschland wurde die erste Einrichtung zur Abgabe von Verbesserungsvorschlägen von Alfred Krupp gegründet. Er begann mit der Sammlung von Regeln und Vorschriften um eine Anleitung zu geben, die Rechte und Pflichten aller Arbeiter festlegt. Diese Vorschriften wurden „General Regulativ“ genannt und traten am 14. März 1888 in Kraft. Dem BVW wurde dadurch ein ganzer Abschnitt in der damaligen Betriebsordnung gewidmet. Der erste Nachweis einer Geldprämie für Verbesserungsvorschläge datiert 1901 bei der AEG. Die ersten Vorschlagsbriefkästen und eine Kommission, die über die Brauchbarkeit der Vorschläge zu entscheiden hatte, führte 1902 Alfred Borsig in seiner Lokomotivfabrik in Berlin ein. Bis zum Kriegsausbruch wurde das BVW zum festen Bestandteil der Betriebsorganisation fast aller deutscher Unternehmen. Während des 2. Weltkrieges kam das BVW in Deutschland zunächst völlig zum Erliegen. Erst nach der Währungsreform wurden erneut die ersten zögernden Versuche auf diesem Gebiet unternommen. 1953 erfolgte die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft Betriebliches Vorschlagswesen bei den Farbenwerken Bayer AG, Leverkusen. 1 Heute nach über 100 Jahren findet man das BVW in fast allen größeren Betrieben. Jedoch haben sich die Organisation, Führung und Absicht einen regen Wandel unterzogen, vor dem auch das BVW keinen Halt machen konnte, und so findet man die verschiedensten Varianten des Vorschlagswesens in den heutigen Betrieben. 2
1 vgl. Deutsches Institut für Betriebswirtschaft (DIB), Führen und Rationalisieren durch betriebliches
Vorschlagswesen, S. 10 ff
2 vgl. Urban, Ch., Das Vorschlagswesen und seine Entwicklung zum europäischen KAIZEN, S. 23 ff
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2. Das Betriebliche Vorschlagswesen (BVW)
Das BVW ist in seiner idealen Form eine Einrichtung zur Förderung und Nutzbarmachung der Kreativität aller Arbeitnehmer eines Betriebes. Dazu muß eine Einrichtung innerhalb des Unternehmens vorhanden sein, die die Arbeitnehmer über ihr eigentliches Aufgabengebiet hinaus veranlasst, Verbesserungsvorschläge e inzureichen und damit ihr vorhandenes Potential zu nützen. 3
Ferner muss diese Einrichtung die eingehenden Verbesserungsvorschläge bearbeiten und bewerten. Die Erfüllung der o.g. Aufgaben kommt schließlich den Mitarbeitern (Führungsaspekt) und der Unternehmung (Rationalisierungsaspekt) zu gute. 4
2.1. Ziele des BVW
Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Zielsetzungen, die mit dem BVW verfolgt werden. Die beiden Hauptziele ergeben sich aus der o.g. Definition, nämlich Rationalisierung und Personalführung. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass beim BVW die technisch-ökonomische Zielsetzung (Wirtschaftlichkeitsverbesserung und Produktivitätssteigerung) nach wie vor Priorität hat. 5
Begründet durch einen Wandel in der Führungspraxis, vom autoritären zum kooperativen Führungsstil, wird das BVW aber immer mehr zum Bestandteil einer modernen Führungsphilosophie. Der Mitarbeiter soll sich mit dem Unternehmen identifizieren, indem man ihm nach Ideen und Vorschläge fragt und seine Interessen berücksichtigt. Er hat also die Möglichkeit über seine betrieblichen Aufgaben hinaus aktiv am Betriebsgeschehen mitzuwirken.
Im übrigen soll die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den einzelnen Mitarbeitern und den betrieblichen Funktionen verbessert werden. Neben diesen Hauptzielen gibt es noch weitere Ziele:
Ø Erhöhung der Arbeitssicherheit, z.B. durch Unfallverhütungsvorschläge Ø Steigerung der Innovationsfähigkeit und Konkurrenzvorsprung Ø Verbesserung des Firmenimages
Je nachdem wie die Gewichtung der einzelnen Ziele erfolgt, wird auch die Ausgestaltung und Akzeptanz des BVW im jeweiligen Betrieb aussehen. 6
3 vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, S. 454
4 vgl. Thom, N., Betriebliches Vorschlagswesen, S. 18
5 vgl. ebenda, S. 18 f
6 vgl. Urban, Ch., Das Vorschlagswesen und seine Entwicklung zum europäischen KAIZEN, S. 27 ff
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2.2. Definition des Verbesserungsvorschlags (VV)
Jede eingereichte Idee eines Mitarbeiters aus jedem Bereich eines Unternehmens ist ein Verbesserungsvorschlag (VV), soweit eine Lösungsmöglichkeit aufgezeigt wird. Dabei ist nicht erforderlich, dass die vorgeschlagene Maßnahme an sich neu ist. Sie kann bereits bekannt und anderweitig gebräuchlich sein. Sie muss nur für den vorgesehenen Verwendungsbereich oder Verwendungszweck neu, braucht aber vom Vorschlagenden nicht bis zur Durchführungsreife durchdacht sein.
VV können Umstellungen und Änderungen des bestehenden Zustandes, Verbesserung der Produktion, Qualität, Arbeitsabläufe, usw. anstreben. 7 Ein VV liegt vor, wenn eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand erreicht wird, die Einführung rentabel ist und ohne Anregung des Einreichers nicht durchgeführt worden wäre. An Stelle von Rentabilität kann auch eine Erhöhung der Sicherheit, Verringerung von Gesundheitsschäden und Umweltbelästigungen treten. 8
In den Betriebsvereinbarungen „BVW-Richtlinien“ werden die Anwendungsgebiete und Organisationsabläufe eines Unternehmens festgelegt, so muss dem VV zu entnehmen sein, was, und wie etwas besser gemacht werden kann. Der bloße Hinweis auf einen unzureichenden Zustand genügt nicht. 9
2.3. Beteiligte und Organe des BVW
Am BVW sollen sich alle Angehörigen des Unternehmens beteiligen einschließlich der Führungskräfte, Praktikanten, Aushilfen und Pensionäre. Da leitende Angestellte laut § 5 III BetrVG von der Teilnahme ausgeschlossen werden, sollte für diesen Personenkreis eine Sondervereinbarung abgeschlossen werden. Außerdem sollen sich auch b etriebsfremde Personen wie Geschäftspartner, Ferienarbeiter oder sogar Kunden am BVW beteiligen können.
Die Organe des BVW sind für seine Gestaltung und Leistung verantwortlich. Von ihrer Person kann der Erfolg des BVW in entscheidendem Maße abhängen. 10
7 vgl. Brinkmann, Eberhard, P., Das Betriebliche Vorschlagswesen, S. 59 ff
8 vgl. Frey, Dr. D., Mitdenken lohnt sich - für alle! S. 46 ff
9 vgl. DIB, Führen und Rationalisieren durch betriebliches Vorschlagswesen, S. 15
10 vgl. ebenda, S. 16
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BVW-Beauftragter
Die zentrale Funktion für die Organisation des BVW übernimmt der Beauftragte für das BVW. Seine Aufgabe ist es, alle in Verbindung mit dem BVW anfallenden Koordinationsarbeiten als Haupt- oder Nebentätigkeit wahrzunehmen und für die Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen die Verantwortung zu tragen. Weitere Aufgaben sind:
Ø Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter bei Fragen zum BVW Ø Registrierung, Bearbeitung und Prüfung eines VV Ø Weiterleitung an den bzw. die Gutachter sowie die Terminüberwachung Ø Abwicklung der VV aufgrund der Entscheidung der BVW-Kommission Ø Durchführung der BVW-Werbemaßnahmen
Ø Anfertigung und Auswertung von Statistiken zur Effizienzkontrolle 11
Dieser Aufgabenkatalog wird durch eine abteilungsübergreifende Prüfung ergänzt, ob der Vorschlag auch in weiteren Bereichen eingeführt und unter Umständen weiterentwickelt werden kann. Auch die Aufgabe des permanenten Werbens für das BVW bei Fach- und Führungskräften wird ihm zugeteilt. Neben den fachlichen Anforderungen, wie organisatorisches Geschick und das Vertraut sein mit den betrieblichen Gegebenheiten, soll er über ein gutes menschliches Einfühlungsvermögen verfügen und kontaktfreudig sein. Des weiteren benötigt er das Vertrauen von Geschäftsleitung, Betriebsrat und der Belegschaftsmitglieder.
Besonders wird von ihm die Fähigkeit und Bereitschaft verlangt, Mitarbeiter durch ständige Impulse zur Einreichung von Vorschlägen zu motivieren. Der BVW-Beauftragte ist aufgrund der zahlreichen und unterschiedlichen Funktionen, die er im Rahmen des BVW zu erfüllen hat, Hauptaufgabenträger und Repräsentant dieser Einrichtung. 12
Gutachter
Zur Begutachtung wird ein Fachmann bzw. Fachleute, deren Bereich vom VV betroffen ist, in der Regel sind dies die Abteilungsleiter, herangezogen. Da meist der direkte Vorgesetzte des Einreichers das Gutachten ausführt, muss der Name des Einreichers anonym bleiben, um die Objektivität zu wahren. Der Gutachter ist verpflichtet den VV i nnerhalb einer bestimmten Frist objektiv und korrekt zu prüfen.
11 vgl. ebenda, S. 17
12 vgl. Brinkmann, Eberhard P., Das Betriebliche Vorschlagswesen, S. 94 ff
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Arbeit zitieren:
Alexander Mair, 2000, Das Betriebliche Vorschlagwesen gestern und heute, München, GRIN Verlag GmbH
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