1. Einleitung
„Caligula war derjenige Kaiser, der demonstrierte, was höchste Laster an der höchsten Stelle bewirken können“ 1 . So umreißt der Philosoph Seneca knapp die ungefähr vierjährige Regierungszeit des Princeps Gaius Caesar Augustus Germanicus. Dieses negative Geschichtsbild findet ihren Beginn in den Schriften Senecas sowie Suetons und setzt sich bis in die heutige Geschichtsforschung fort. Denn erst seit wenigen Jahrzehnten wird die Herrschaft des Gaius erneut problematisiert und aus einem anderen Blickwinkel betrachtet. Jedoch setzt sich als strukturelles Merkmal der Auseinadersetzung mit dieser Thematik die Institution des Senats durch. So wird der Principat des Gaius an seinem Verhältnis zum Senat gemessen und analysiert. Aus diesem Grund soll sich die vorliegende Hausarbeit mit dem Titel „Gaius und der Senat -Untersuchungen zum Verhältnis zwischen dem Kaiser Gaius und dem Senat von 37 bis 41 n. Chr.“ mit diesem entscheidenden Aspekt befassen.
Nachdem der augusteische Principat in seinen Grundzügen kurz umrissen werden soll, um in Abgrenzung zu seiner Herrschaft das veränderte Verhältnis Gaius zum Senat besser herauszukristallisieren, werden im Anschluss daran die für die Arbeit relevanten antiken Autoren vorgestellt. Denn auf Grundlage einer Auseinandersetzung mit den Entstehungshintergründen der Werke soll eine genaue Analyse der Quellen in Hinblick auf das Verhältnis zwischen dem Senat und dem Princeps vorgenommen werden. Hierbei orientiert sich die Arbeit an der Chronologie der Ereignisse, um die Ursache-Wirkungsprinzipien gezielt hervorzuheben. Angefangen mit dem Amtsantritt, bei dem die Beteiligung der Senatoren beachtet werden soll, wird darauf aufbauend die frühe Regierungspolitik erörtert und in Kontrast zu seiner späteren Herrschaft gesetzt. Hierbei werden besonders die Hintergründe des Regierungswandels, sowie die Folgen für den Senat und ihre Reaktion auf den Machtverlust näher analysiert. Abschließend folgt eine Problematisierung der Beteiligung der Senatoren an der Ermordung Gaius. Als wichtigste Quellen liegen dieser Arbeit Suetons „Cäsarenleben“ sowie Cassius Dios „Römische Geschichte“ zugrunde. Unterstützend werden hierzu die Schriftzeugnisse der jüdischen Autoren Flavius Josephus und Philo von Alexandrien hinzugezogen.
1 Sen. ad Helv., S. 308.
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Beachtet wird Josephus Schrift „Jüdische Altertümer“ sowie Philos „Gesandtschaft an Caligula“ und „Gegen Flaccus“. In geringerem Umfang sollen zudem die „Annalen“ des Tacitus und zwei Texte Senecas, „Der Zorn“ und „Trostschrift für Mutter Helvia“ Beachtung finden.
An Sekundärliteratur sollen insbesondere Aloys Winterling mit seinem Werk „Caligula. Eine Biografie“ sowie Theodor Kissels „Kaiser zwischen Genie und Wahn“ betrachtet werden.
2. Die Institution des Senats unter Kaiser Augustus
Die Herrschaftsform des Augustus geht als eine Art Ausgleich aus den Bürgerkriegen hervor. Nachdem die Macht im römischen Imperium nun seit nahezu 70 Jahren nicht mehr bei den republikanischen Institutionen liegt, sondern in Form von außerordentlichen Machtbefugnissen bei den Befehlshabern der Legionen, will Augustus nun eine veränderte Staatsordnung schaffen. 2 Er proklamiert die res publica restituta, legt seine Militärgewalt nieder und gibt so scheinbar dem Senat seine frühere Gewalt zurück. Zudem bezeichnet er sich selbst als princeps senatus und propagiert mit dem Begriff des primus inter pares seine Gleichheit mit der Senatorenschaft. Jedoch tritt an Stelle einer grundsätzlichen Gleichheit der Aristokratie eine hierarchische Ordnung im Bezug auf den Princeps und seine Familie. 3 So errichtet er eine „Monarchie im republikanischen Gewande“ 4 , welche jedoch allgemein akzeptiert wird, weil er die republikanischen Formen und ehrende Gleichstellung der Senatoren wieder belebte. Außerdem lässt er sich von dem Senat eine Vielzahl von magistratischen Befugnissen übertragen und vermeidet einen Königstitel. Insgesamt verdeckt er durch diese Bestrebungen die eindeutige Vorrangstellung des Princeps und seine alleinige Richtlinienkompetenz in der Politik. 5
3. Die antiken Autoren
Über die Regierungszeit des Gaius geben uns diverse Quellen mit unterschiedlichen Entstehungshintergründen Aufschluss. Bei der Analyse und Interpretation der Quellen
2 Vgl. Wilamowitz- Moellendorf, U. V. und B. Niese, Staat und Gesellschaft der Griechen und Römer, Berlin und Leipzig 1910, S. 241- 242.
3 Vgl. Dettenhofer, M. H., Gaius` populare Willkürherrschaft, in: Deroux, Carl (Hg.), (Latomus. Revue d´ études latines 61), Bruxelles 2002 S. 643.
4 Kissel, Theodor, Kaiser zwischen Genie und Wahn. Caligula, Nero, Elagabal, Düsseldorf 2006, S. 15.
5 Vgl. Kissel, Kaiser zwischen Genie und Wahn 2006, S. 15.
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erweist sich aber meist dieser Kontext als bedeutsam, weshalb nun kurz auf die Person und die Lebensumstände der Autoren eingegangen werden soll.
Als erstes lässt sich der römische Schriftsteller Gaius Suetonius Tranquillus (70- 140 n. Chr.) nennen, welcher oftmals als Biograph des Kaiser Gaius` bezeichnet wird. Er gehörte dem Ritterstand an und hatte durch verschiedene Tätigkeiten am römischen Kaiserhof Zugang zu Archiven und Urkundenmaterial, worauf die Abfassung seines hier berücksichtigtes Werk „Cäsarenleben“ fußt. Entscheidend ist hierbei, dass er seine Texte selbst nur geringfügig reflektiert und die Deutung und Wertung dem Leser überlässt. Zudem zeigt seine Arbeit eine schematische Konstruktion, welche sich dadurch äußert, dass die Fakten in Rubriken abgearbeitet werden. 6 Von weit größerer Bedeutung für die Betrachtung der römischen Kaiserzeit sind die „Annalen“ des römischen Historikers Publius Cornelius Tacitus (55-120 n. Chr.), welcher der römischen Aristokratie angehörte. Jedoch wird sein Werk in der vorliegenden Arbeit nur geringfügig beachtet, da seine Schriftstücke Gaius betreffend verloren gegangen sind. 7 Beiden Autoren ist aber die kritische Betrachtung des Principats gemein, wohingegen der griechische Historiker und römischer Politiker Cassius Dio Cocceianus (155/ 164- 235 n. Chr.) als loyaler Befürworter der Monarchie beschrieben wird. Sein annalistisch strukturiertes Werk „Römische Geschichte“ orientiert sich unter anderem an den Schriften von Sueton und Tacitus. 8 Darüber hinaus finden in dieser Arbeit in geringer Form die Arbeiten des Flavius Josephus (37- 95 n. Chr.) und des Philo von Alexandrien (20/ 15 v. Chr.- 42 n. Chr.) Beachtung. Beide entstammen dem jüdischen Kulturkreis und gelten als jüdische Historiker beziehungsweise als griechisch- jüdische Philosophen. Philo führt 39 n. Chr. eine diplomatische Gesandtschaft nach Rom an, um sich bei Kaiser Gaius für die jüdische Bevölkerung in Alexandria einzusetzen, weshalb er zu den wenigen Autoren gehört, die persönlichen Kontakt zum Princeps hatten. 9 Darüber hinaus ist anzumerken, dass er in seinen Werken „Gegen Flaccus“ und „Gesandtschaft an Gaius“ eine gezielte Auseinandersetzung mit Rom sucht. 10
6 Vgl. Lexikon der antiken Autoren. Hg. v. Kroh, Paul, Stuttgart 1972, S. 588.
7 Vgl. Metzlers Lexikon antiker Literatur. Autoren, Gattungen und Begriffe, Hg. v. Bernhard Zimmermann, Stuttgart 2004, S .189.
8 Vgl. ebd., S. 35; Lexikon der antiken Autoren , 2004, S. 177- 178.
9 Vgl. Tusculum- Lexikon griechischer und lateinischer Autoren des Altertums und des Mittelalters, München 1963, S. 400- 401.
10 Vgl. Lexikon der antiken Autoren, 2004, S. 469- 470.
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Auch der römische Philosoph, Dichter und Politiker Lucius Annaeus Seneca ( 1- 65 n Chr.) ist ein Zeitgenosse Gaius und äußert sich in seinen Schriften sehr kritisch gegenüber seiner Regierung. 11
4. Gaius Verhältnis zum Senat
4.1 Der Amtsantritt
Am 16. März 37 n. 12 Chr. verstirbt Kaiser Tiberius und setzt in seinem Testament seine beiden Enkel Gaius und Tiberius Gemellus gleichberechtigt als Haupterben ein, womit er auf die Designation eines bestimmten Nachfolgers verzichtet. 13 Im Vergleich zum Regierungswechsel von Augustus hin zu Tiberius handelt es sich nun um eine neue Form der Nachfolgeregelung, da sie nicht durch den alten Princeps gesteuert wird. 14 Tiberius hat nicht wie sein Vorgänger Augustus eine bestimmte Person noch zu Lebzeiten durch besondere Förderung oder durch Bevorzugung in der Ämterlaufbahn als Nachfolger zu erkennen gegeben. Zwar verleiht er Gaius mit 18 Jahren die toga virilis, im Jahre 33 n. Chr. die Quästur, welche ihm die Aufnahme in den Senat ermöglicht, sowie die Erlaubnis sich für sämtliche Ämter fünf Jahre vor der Zeit zu bewerben. 15 Jedoch lassen sich diese Entscheidungen des Princeps nicht als eindeutige Stellungnahme zugunsten des Gaius betrachten, wie verschiedene Historiker bemerken. 16
Auch die antiken Autoren offenbaren kein eindeutiges Bild. Nach Tacitus ist der Princeps unschlüssig, weil ihm die schlechten Eigenschaften des Gaius` bewusst sind. So ist er eher Tiberius Gemellus aufgrund seines direkten verwandtschaftlichen Verhältnisses zugeneigt, dennoch hat er den Enkel bis zu seinem eigenen Tod nicht für volljährig erklärt . 17 Eine gesteigerte Darstellung zeigt Philo, da er noch betont, dass Tiberius Unternehmungen angestellt hätte Gaius ermorden zu lassen. 18 Josephus` Version beschreibt zudem, dass Tiberius eine Art Gottesurteil heraufbeschworen hat, um einen passenden Nachfolger zu finden. 19 Demgegenüber steht die Darstellung des
11 Vgl. Metzlers Lexikon antiker Literatur, 2004, S.177.
12 Vgl. Tac. ann. 6, 50, 4; Suet. Tib., 72; Kienast, Dietmar, Römische Kaisertabelle, Darmstadt 1996, S. 85.
13 Vgl. Cass. Dio, 59, 1, 1; Suet. Tib. 76.
14 Vgl. Timpe, Dieter, Untersuchungen zur Kontinuität des frühen Prinzipats, Wiesbaden 1962, S.57.
15 Vgl. Winterling, Aloys, Caligula. Eine Biographie, Ulm 2003, S. 39 u. 45, Cass. Dio 58, 23, 1.
16 Vgl. Winterling, Caligula, 2003, S. 39 u.45.
17 Vgl. Tac. Ann. 6, 46, 1.
18 Vgl. Phil. Flacc. 12.
19 Vgl. Ios. ant. Iud. 18, 6, 9.
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Cassius Dio, welcher Tiberius zuschreibt, er hätte Tiberius Gemellus für einen Bastard aus einer außerehelichen Verbindung zwischen Livilla und Sejan gehalten und somit Gaius bevorzugt. 20
Insgesamt wird also deutlich, dass Tiberius keine eindeutige Stellungnahme vorgenommen hat an der sich die zuständigen Institutionen hätten orientieren können. Folglich scheint Tiberius dem Senat die endgültige Entscheidung über die Nachfolge zu überlassen. 21 Timpe erklärt dieses Verhalten mit seiner Loyalität gegenüber dem Senat, aber auch durch seine allgemeine Scheu Entscheidungen zu treffen. Dennoch ist festzustellen, dass er die Entscheidung nur soweit offen lässt, als dass die Senatoren zwischen zwei Nachfolgern aus der julisch- claudischen Familie wählen oder eine gemeinschaftliche Herrschaft der beiden Kandidaten bestimmen können. 22 Jedoch wird letztendlich der Senat um seine Funktion, den zukünftigen Herrscher zu benennen beraubt, da Gaius mit Hilfe des Prätorianerpräfekten Macro bereits Vorkehrungen getroffen hat die Regierung zu übernehmen. 23 So wird Gaius bereits am Todestag des Tiberius von den Prätorianern am 16 März 37 in Misenum 24 zum Imperator ausgerufen und der Senat folgt lediglich den klaren Machtverhältnissen. Denn Macro hat nicht nur die Prätorianer für Gaius gewonnen, sondern auch Absprache getroffen mit Konsuln und führenden Senatoren Roms. Außerdem kann er durch die Beliebtheit der Germanicusfamilie auf die Zustimmung des Volkes bauen. Gaius selbst hingegen hatte, da er von Tiberius auf Capri festgehalten wurde nicht die Möglichkeit sich in Rom gezielt zu profilieren oder aktiv eine Gefolgschaft aufzubauen, weshalb Macro umso mehr eine entscheidende Rolle zukommt. 25 Am 18. März wird von den Senatoren das Testament des Tiberius aufgrund von Unzurechnungsfähigkeit einstimmig annulliert. 26 Gaius wird, in Abwesenheit, von der Senatorenschaft als Kaiser anerkannt und sie überträgt ihm nach seiner Ankunft in Rom am 29. März „die unbeschränkte Regierungsgewalt“ 27 , was eine nachträgliche Legalisierung der Machtbefugnisse darstellt. 28 So werden ihm zudem vom Senat verschiedene Ehrennamen und Rechten angetragen, welche er alle auf einmal
20 Vgl. Cass. Dio 57, 22, 4b; 58, 23, 2.
21 Vgl. Bellen, Heinz, Beiträge zur Rechtsprechung der stadtrömischen Gerichte unter dem Prinzipat des Gaius und Claudius, Köln 1963, S. 9.
22 Vgl. Timpe, Kontinuität des frühen Prinzipats, 1962, S. 62.
23 Vgl. Phil. leg. 32.
24 Vgl. Suet. Cal. 13; Kienast, Römische Kaisertabelle, 1996, S. 85.
25 Vgl. Dettenhofer, Gaius` populare Willkürherrschaft 2002, S. 647; Timpe, Kontinuität des frühen Prinzipats, 1962, S. 62.
26 Vgl. Cass. Dio 59, 1, 2
27 Suet. Cal., 14, 1 : „omni rerum illi permissum est“.
28 Vgl. Timpe, Kontinuität des frühen Prinzipats, 1962, S. 76.
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Arbeit zitieren:
Sarah Nolte, 2008, Gaius und der Senat - Untersuchungen zum Verhältnis zwischen dem Kaiser Gaius und dem Senat von 37 bis 41 n. Chr., München, GRIN Verlag GmbH
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