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Inhaltsverzeichnis Seite
A Ursachenforschung
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I Begriffsbestimmung und Beschreibung 4
1. Kindheit 4
2. Jugend 4
3. Gewalt 5
4. Kriminalität 6
II Entstehung der Jugendkriminalität allgemein aus 7
psychoanalytischer und sozialer Sichtweise
1. Jugendschutz als Gut von Verfassungsrang 7
2. Soziale Entstehungsfaktoren 8
3. Psychische Entstehungsfaktoren 11
III Psychologische Ursachen für und Maßnahmen gegen 12
delinquentes Verhalten
1. Streß und Streßbewältigung 12
a Ursachen 12
b Streßreaktionen 14
c Persönliche Streßanalyse 15
d Möglichkeiten der Streßbewältigung 16
2. Aggressivität und Anti- Aggressivitäts- Training 18
a Aggressivität 18
α Klassifizierung von Aggressionen 18
β Lernprozesse für aggressives Verhalten 19
χ Motive und Verstärkungsfaktoren von Aggressivität 20
b Anti- Aggessivitäts- Training 21
α Zu untersuchende Aggressivitätsfaktoren 22
β Operantes Konditionieren 22
χ Ergebnisfindung 23
B Lösungsansätze
24
IV Chancen und Risiken der Kriminalprävention 24
1. Was versteht man unter Prävention 24
2. Psychologische Überlegungen der Prävention 25
3. Welche Arten gibt es 26
a primäre 26
b sekundäre 27
c tertiäre 27
4. Warum sind Primär- und Sekundärprävention besser 27
und haben rechtlichen Vorrang
5. Institutionsebenen der Kriminalprävention 28
6. Überblick über die Wirkungen den Erfolg präventiver 30
Maßnahmen am Beispiel der Kommunalprävention
3
V Mittel und Projekte der Prävention 32
1. Integrative Familienhilfe 32
a Ziele und Motive der IF 33
b Gruppenangebote und Methoden 34
c Methodische Rahmenbedingungen 35
d Erfahrungen und Ergebnisse 36
2. KIDO - der Weg für Kids 36
a Beschreibung und Ziel des Kurses 36
b Methodik und Didaktik der Kurse 37
c Erfahrung und Ausblick 38
3. KICK - Sport gegen Jugenddelinquenz 38
a Psychosoziale Aspekte einer ganzheitlichen Prävention 39
durch Sporttreiben
b Methoden 40
c Tätigkeitsfeld 41
d Erfahrungen und Perspektive 41
C Evaluation von Prävention und Ausblick 42
D Literaturverzeichnis 44
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A. Ursachenforschung
I. Begriffsbestimmung und Erklärung
1. Kindheit
Das Verständnis für Begriffe, wie Besitz und Eigentum, sind nicht angeboren, sondern derartige Wertvorstellungen müssen erst allmählich durch Erziehung und Sozialisation vermittelt und erlernt werden. Erst im Verlauf der Kindheit sorgen die Intelligenz und die auf deren Grundlage erlernten Regeln für Kontrollinstanzen und ein Verständnis für Werte, Normen und Moral, damit der Besitztrieb nicht die Oberhand behält. Vorbildfunktion in dieser frühen Phase erfüllen zuallererst die Eltern, allen voran die Mutter, die als wichtigste Bezugsperson gilt. Gewissensbildung, Kommunikation, soziale Interaktion, der Erkundungstrieb und die Orientierung an Vorbildern bilden das Fundament für das entstehende Sozialverhalten des Kindes. Die Beeinflussung von anderen Personen nimmt stärker zu und das Kind erlernt auch sehr schnell, negative und falsche Handlungen und Vorstellungen. Eine ungenügende, fehlerhafte und diffuse Erziehung führt zu einer geringen und instabilen Sozialbasis, was zur Folge hat, daß das Kind auf der Suche nach Halt und sozialer Verankerung ist, und somit leicht für kriminelle Aktivitäten zu gewinnen und im Sinne der Gleichaltrigengruppe (Peer Group) zu beeinflussen ist. 1
2. Jugend
Jugendliche bewegen sich vielfach in "Phasenkulturen" 2 , um möglicherweise hier Abgrenzungs- und Protestgefühle ausleben zu können. Dort finden sie altersgemäße Anerkennung unter Gleichaltrigen, die ihnen eventuell in Familie, Schule oder allgemein in der Gesellschaft nicht zuteil wird. Diese, auch als "Jugendkultnischen" 3 bezeichneten, Gruppierungen bieten für die Jugendlichen eine gemeinsame Identität, ein "Wir-Gefühl", Solidarität, Akzeptanz und Verantwortung. Ein weiteres Merkmal dieser Jugendkultur
1 Vgl. Polizeipräsident in Berlin (Hrsg.), Vorbeugung und Bekämpfung von Jugendkriminalität,in: Landespolizeischule Mediendienst, 2000, Nr.28, S.41/42; vgl. auch Schumann, Karl F., et al., Jugendkriminalität und die Grenzen der Generalprävention, Darmstadt, 1987, S.108-110.
2 Polizeipräsident in Berlin, Jugendkriminalität, S.42.
3 Gallwitz, Adolf et al., Horrorkids?, 2000, S.51.
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besteht oft darin, den 'Kick' zu suchen und gefährliche Handlungen zu vollziehen, um ihre Extremität, Extravaganz und Tollkühnheit unter Beweis zu stellen. So bildeten sich aggressive und auto- aggressive Freizeitaktivitäten, wie "Airbagging", "Bungee-Jumping" oder "Elektrosmoking". Erst aufgrund von Alterungs- und Reifeprozessen etablieren sich feste Partnerschaften und berufliches Entwicklungs- und Weiterbildungsstreben von Jugendlichen und Heranwachsenden 4 . Aufgrund dessen verbreitet sich allmählich die Akzeptanz zur Übernahme von Verantwortung in Beruf und Familie und Handlungsformen, die der bürgerlichen Werteordnung und Moral entsprechen. Je klarer ein Lebensziel definiert und erreichbar erscheint, desto weniger besteht die Neigung, sich in extreme Phasenkulturen zu begeben. Die Herauslösung und das selbständige Auflösen von "Peer-Groups" gestaltet sich extrem schwierig, da soziale Bindungen zerstört werden und meist kein geeigneter Ersatz zu bekommen ist. Aussteiger aus straff organisierten Gruppen, wie sie im kriminellen Milieu die Regel sind, werden häufig bedroht, erpreßt und schwer sanktioniert, einhergehend mit einer sozialen Ächtung. Gemäß dieser Feststellung sollte sich Sozialarbeit vornehmlich dem Individuum zuwenden und nicht der delinquenten / kriminell gefährdeten Gruppe, da diese damit nur in ihrer Intension und Struktur bestätigt und stabilisiert wird. 5
3. Gewalt
Gewalt zu definieren gestaltet sich problematisch, da es kulturell und gesellschaftlich keine einhellige Meinung gibt, welche konkreten Verhaltensformen darunter zu subsumieren sind.
Wenn man nur den strafrechtlichen Gewaltbegriff zu Rate nimmt, so umschreibt § 240 StGB folgendes: "Gewalt im Sinne der Nötigung ist die durch körperliche Kraftentfaltung bei einem anderen herbeigeführte körperliche oder als solche empfundene Zwangseinwirkung, die geeignet und bestimmt ist, die Freiheit der Willensbildung oder -betätigung aufzuheben oder zu beeinträchtigen. Gewalt in diesem Sinne ist auch der seelische Zwang, der als körperlicher Zwang empfunden wird." 6
4 Vgl. Anhang I, S.40.
5 Vgl. Polizeipräsident, Jugendkriminalität, S.42/43.
6 Polizeipräsident ( gemäß den Kommentaren zum § 240 StGB) Jugendkriminalität, S.44.
6
Unbestritten hat jugendliche Gewalt in den letzten Jahren qualitativ und quantitativ zugenommen. Besonders besorgniserregend stellt sich die qualitative Zunahme dar, die sich z. B. darin äußert, daß sich ein jugendlicher Straftäter nicht mehr allein damit zufrieden gibt, dem Opfer die Diebesbeute zu entreißen, sondern das hilflose Opfer n och am Boden liegend zusammenzutreten, um seine Übermacht und Stärke zum Ausdruck zu bringen. Für Kinder- und Jugenddelinquenz ist vor allem die Gruppengewalt kennzeichnend, da die Täter oft nicht in der Lage sind, die körperliche Gewalt und die drohende Haltung allein auszuüben. Als kriminelle Maßnahmen, die unter Gruppengewalt fallen, wertet z.B. die Berliner Polizei Raub und räuberische Erpressung, Körperverletzungen jeder Art, Bedrohungen, Sachbeschädigungen und sonstige Begleitdelikte, wie unerlaubter Waffenbesitz. 7
4. Kriminalität
"Kriminalität im quantitativen Sinne stellt die Summe aller mit Strafe bedrohten Norm- und Gesetzesverstöße dar, die von einer bestimmten Gruppe oder in einer festgelegten Region in einem gewissen Zeitraum begangen wurden." 8 Nach qualitativen Merkmalen läßt sich Kriminalität etwa in Jugend-, Alters-, Rauschgift- oder organisierter Kriminalität unterteilen.
Ich möchte im folgenden die Jugendkriminalität näher unter die Lupe nehmen, die zwei konkrete Ausprägungen zeigt. Zum einen ist die entwicklungsbedingte, vorübergehende kriminelle Episode des Jugendlichen zu unterscheiden von einer dauerhaften, meist psychisch und sozial verwurzelten, kriminellen Lebensweise. Erstere ist oft häufiger Bestandteil der individuellen menschlichen Entwicklung, wobei hier die Prämisse gilt, eine derartige Phase früh zu erkennen und Normverstöße gering zu halten. Dieser entwicklungsbedingten Delinquenz trägt auch das Jugendgerichtsgesetz Rechnung und sieht Strafe nicht als Vergeltung, sondern als erforderliche
7 Vgl. Polizeipräsident, Jugendkriminalität, S.42-44;
Für Zahlen und Statistiken zu Gewalt und Delikten siehe auch: Jäger, Reinhold S., Gewaltprävention: Strategien und Visionen - Eine Bestandsaufnahme und Perspektiven zur Weiterentwicklung, in: Hanns- Seidel- Stiftung e.V. (Hrsg.), Politische Studien, 48. Jahrgang, Heft 4/1997, S.17-23.
8 Polizeipräsident, Jugendkriminalität, S.40.
7
erzieherische Maßnahme, was vor allem in der Strafmilde zum Ausdruck kommt. Man will hier dem jungen Menschen die Möglichkeit zur Einsicht geben und ihn auf den rechten Weg zurückführen. Bei einer Prognose der dauerhaften und bewußten Kriminalität äußern sich Strafmechanismen entschieden rigoroser und vehementer.
II.
1. Jugendschutz als Gut von Verfassungsrang
Der Jugendschutz genießt oberste Priorität in der BRD und ist verfassungsrechtlich sowohl in Art.5 II GG, als auch in Art. 6 GG verankert und legitimiert. Das Jugendschutzrecht wird durch verschiedene Gesetze vertreten, wie im Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG), im Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) oder im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Diese Rechtsnormen werden von ergänzenden Jugendschutzbestimmungen aus dem Strafgesetzbuch oder dem Jugendgerichtsgesetz eskortiert. Hauptamtlich kümmern sich die Jugendämter um die praktische Umsetzung und Einhaltung des Jugendschutzes. Verstöße gegen Jugendschutzgesetze stellen im allgemeinen aber lediglich Ordnungswidrigkeiten dar.
Ziele des Jugendschutzes sind die Sicherung einer alters- und entwicklungsangemessenen Erziehung aller Kinder und Jugendlichen und die Durchsetzung von Ge- und Verboten gegenüber Personen, Gruppen und Organisationen, die durch ihr Handeln die Entwicklung und Reife der nachwachsenden Generation nachhaltig stören könnten.
Die Überwachung und das Eingreifen der Polizei bei Verstößen gegen den Jugendschutz ist elementar wichtig und vermag Gefährdungspotentiale für diese Zielgruppe zu minimieren und zu begrenzen, was als notwendiger Schritt der Prävention von Jugenddelinquenz anzusehen ist. 9
2. Soziale Entstehungsfaktoren
9 Vgl. Polizeipräsident, Jugendkriminalität, S. 27/28; vgl. dazu auch Wolfgang Heinz,
Kriminalprävention auf kommunaler Ebene, in DVJJ-Journal,1/1997, Nr. 155, S.61-63.
8
Die Entwicklung des Kindes beschreiben wir heute als einen komplexen, fortschreitenden Prozeß von Wechselwirkungen zwischen der strukturellen Altersreife, den individuell genetischen Anlagen (Gestalt, Intelligenz), den Umwelteinflüssen und der individuellen Selbststeuerung. 10 Familie, Schule, Freundeskreis und später die Berufswelt beeinflussen Kinder und Jugendliche nachhaltig in ihrer Entwicklung und fördern durch Lernsituationen die soziale Orientierung. Aber es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, Kinder wären passive Sozialisationsobjekte, sondern sie vermögen in ihrer Entwicklungsgestaltung aktiv und gegenüber Belastungen sehr unterschiedlich und flexibel zu agieren.
Soziale Entstehungsfaktoren von Jugendkriminalität können in allen Lebenssituationen und -bereichen lauern, gegen die sich die erwähnte Zielgruppe durch Problembewältigungsverfahren zur Wehr setzen muß. Da sich die Umwelt und die Situation von Jugendlichen im Laufe der Zeit extrem gewandelt hat, sind neue Probleme entstanden, doch alte Konflikt- und Unsicherheitskomponenten blieben bestehen.
Ein Beispiel dafür ist der gestiegene Leistungsdruck, der exzellente Ergebnisse der Schüler fordert. Schon früh wird den Lernenden von Eltern und Lehrern deutlich gemacht, daß sie ohne qualifizierten Schulabschluß im Berufsleben keine Chance haben und scheitern werden. Leistungsmängel werden immer weniger geduldet und akzeptiert, ohne oft nach Gründen des Leistungsdefizits zu fragen. Außerdem sind Kinder und Jugendliche entwicklungsspezifisch eher und häufiger gefordert, auf eigenen Beinen zu stehen und selbst Entscheidungen zu treffen, zu denen manche noch nicht in der Lage sind. So kann Unsicherheit und Streß entstehen, der sich in delinquenten Aktionen entladen kann.
Bei der Problemverarbeitung unterscheiden wir zwei Typen von Menschen, nämlich einmal den "konfliktorientierten Typ" und zweitens die "rückzugsorientierte Person". Ersterer teilt seiner Umwelt unmißverständlich mit, daß er mit sich oder seiner Umwelt unzufrieden ist. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen, z.B. durch auffällige Kleidung, Aussehen oder
10
Vgl. www.hausarbeiten.de, Schutz und Risikofaktoren in der kindlichen Entwicklung,
Resilienz- Forschung, S.2/3.
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durch auffälliges kriminelles Verhalten. 11a Zu dieser Gruppe gehören besonders männliche Personen, da sie Probleme zu verdrängen versuchen und keine Schwächen zeigen wollen. Die Erwartungshaltung der Gleichaltrigengruppe, wie der Gesellschaft ist dahingehend ausgerichtet, daß Männer mit Problemen fertig werden, keine Schwächen und Schmerzen zeigen, psychisch wie physisch stabil sind und wenig "verpönte" Emotionen äußern.
Rückzugsorientierte Jugendliche verbergen ihre Probleme nach innen, sie möchten nicht, daß ihre Mitmenschen von ihren Problemen und Belastungen wissen. Auswege werden dann häufig in Drogen, Alkohol und Medikamenten gesucht.
Durch gestörte und inakzeptable Problembewältigungsverfahren von Jugendlichen entsteht also sozial geächtetes Verhalten in Form von Kriminalität. Soziale Problemherde existieren zahlreich, z.B. durch eine schlechte sozial - ökonomische Lage der Herkunftsfamilie. Kinder aus armen Verhältnissen, in Plattenbausiedlungen wohnend, mit schlechtem bis nicht vorhandenem Schulabschluß besitzen keine Aussicht auf einen Beruf und somit fehlt eine Zukunftsperspektive. Gesichertes Einkommen versetzt den Jugendlichen in eine ruhige und planbare Lage, die ihn innerlich ermutigt und zu weiteren Leistungen anspornt. Soziale Mißstände aber bieten einen günstigen Nährboden für Delinquenz, vor allem wenn diese Kinder- und Jugendlichen Reichtum und Wohlstand der anderen täglich vor Augen haben, und so ist es nicht verwunderlich, daß sich in ihnen die Intention und der Gedanke breit macht, ein Stück des Kuchens abzuschneiden, vor dem Hintergrund eh nichts verlieren zu können.
Als ein weiterer wichtiger Entstehungsgrund ist ganz allgemein der Zustand von instabilen und gestörten Familienbeziehungen zu nennen, der den Heranwachsenden das Gefühl von Sicherheit, persönlicher Wertigkeit und Akzeptanz zu entziehen imstande ist. Die familiäre Atmosphäre und das soziale Umfeld beeinflussen die Selbstfindung und die individuelle, schulische und berufliche Qualifikation immens, was unter normalen Umständen zum Aufbau eines eigenen Wert- und Normensystems im Sinne eines ethisch - moralischen Bewußtseins führt. 11b
11a Über Internet nach Hurrelmann, Klaus, Lebensphase Jugend, Eine Einführung in die
sozialwissenschaftliche Jugendforschung, 3. Aufl., Weinheim, München, 1994.
11b Vgl. Schumann, Karl F., Jugendkriminalität, 1987, S.62-66.
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Matthias Hirschböck, 2001, Primär- und Sekundärprävention von Kinder- und Jugendkriminalität - Psychologische Erklärungen zur Entstehung und Therapie in Verbindung mit einer Auswahl von praktischen Anwendungsprojekten, Munich, GRIN Publishing GmbH
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