Inhalt
1. Einleitung 3
2. Begriffsklärungen 5
2.1 Abweichendes Verhalten 5
2.2 Kriminalität 5
2.3 Jugendkriminalität 5
3. Formen von Jugendkriminalität 6
3.1 Diebstahl 6
3.2 Rauschgiftkriminalität 7
3.3 Körperverletzung 7
3.4 Sachbeschädigung 8
3.5 Betrug 8
3.6 Gewaltkriminalität 8
4. Entwicklung der Jugendkriminalität 9
5. Jugendkriminalität aktuell und politisch 11
5.1 aktuell 11
5.1.1 Aktuelles Projekt der „Gangway e.V.“ 11
5.2 politisch 13
6. Begünstigende Faktoren für Jugendkriminalität 14
6.1 biologische Faktoren 14
6.2 soziale Faktoren 14
6.2.1 Familie 14
6.2.2 Peer Groups 16
6.2.3 Schule 16
6.2.4 Milieu und Sozialraum 17
6.2.5 Medien 18
6.3 Jugendkriminalität in der Bewältigungsperspektive 18
7. Bedeutung der Jugendkriminalität für das Individuum 21
7.1 Subjektive Jugendkriminalität 21
7.2 Kriminalitätsfurcht 21
7.2.1 Hauptbeeinflussungsfaktor: die Medien 22
7.2.2 Theorie der Verletzlichkeit 22
7.2.3 Individuelle Verarbeitung von Kriminalitätsfurcht 23
7.2.4 Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalitätsfurcht 23
8. Prävention von Jugendkriminalität 25
1
1
8.1 Definition Prävention 25
8.2. Grundlage: Erziehung 25
8.2.1 SGB VIII, §1 „Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe“ 26
8.3 Sozialraumorientierte Präventionsarbeit 27
8.3.1 Präventionsprogramme an Schulen 27
8.3.2 Prävention in benachteiligten Wohngebieten 28
8.3.3 Nachbarschaftsnetzwerke als Prävention 28
8.3.4 Eltern und Familienarbeit in Migrantengesellschaften 29
8.4 Kinder und Jugendhilfe 30
8.5 Präventive Kriminalpolitik 30
9. Interventionsmöglichkeiten / Gegenmaßnahmen 32
9.1 Definition Intervention 32
9.2 Institutionen, die Hilfe anbieten 32
9.2.1 Jugendorganisationen, Kirchen, Vereine 32
9.2.2 Jugendamt 33
9.3 Zugang zu delinquenten Jugendlichen 33
9.4 Was folgert sich daraus für Sozialpädagogen? 34
9.5 Täter Opfer Ausgleich 36
9.6 Erlebnispädagogik als konkretes Konzept gegen Jugenddelinquenz 37
10. Schlussteil 40
Literaturverzeichnis 42
Literaturverzeichnis 42
Literaturverzeichnis 42
2
2
1. Einleitung
„Angeheizt durch Medienberichte über spektakuläre Fälle, hat das Thema Jugendkriminalität in der öffentlichen Diskussion zuletzt einen besonders hohen Stellenwert erfahren. Banden oder Einzeltäter, die in der Schule, gegenüber Obdachlosen, Ausländern oder anderen Minderheiten gewalttätig werden, geraten regelmäßig in die Schlagzeilen der Presse.“ (Polizei Beratung 2010)
In der Vorlesung „Erziehung, Bildung, Sozialisation“ wurde deutlich, dass Verhalten, und somit auch die Abweichung dessen, durch diese drei zusammenhängenden Begriffe stark geprägt wird. Es soll dargestellt werden, wie dies in Kontext mit dem Thema der Jugendkriminalität zu betrachten ist.
Der Leser wird in dieser wissenschaftlichen Arbeit zunächst durch Erläuterungen grundsätzlicher Begriffe sowie den verschiedenen Formen von Jugendkriminalität in das Thema eingeführt.
Um die Aktualität des Themas aufzuzeigen, wird daraufhin auf die Entwicklung der Jugendkriminalität eingegangen. In den Medien ist das Thema ständig präsent, doch sind die aktuellen Zahlen tatsächlich besorgniserregend? Besteht wirklich solch ein akuter Handlungsbedarf für Sozialpädagogen und andere helfenden Instanzen? Desweiteren wird zur Veranschaulichung des Themas ein aktuelles Fallbeispiel erläutert und dazu die Meinung der Regierung dargestellt. Hierbei äußern sich Politiker explizit zu dem genannten Sachverhalt.
Daraufhin wird näher auf die Einflussfaktoren eingegangen, um in späteren Punkten der Arbeit darauf aufbauend verschiedene Präventions- und Interventionsmöglichkeiten aufzuzeigen. Was beeinflusst also einen Jugendlichen, kriminell zu werden und wie kann vorgebeugt und/oder interveniert werden? Wie gehe ich mit diesem Klientel professionell um?
Auf Prävention und Intervention liegt der Schwerpunkt der vorliegenden Ausarbeitung, da diese in der sozialpädagogischen Praxis umgesetzt werden und somit von großer Relevanz für den professionellen Umgang mit delinquenten Jugendlichen sind.
3
Weiterhin wird sich mit der Bedeutung der Kriminalität für den Einzelnen sowie der Gesellschaft beschäftigt. Denn auch Menschen, die nicht direkt mit Kriminalität konfrontiert werden, können von der Problematik betroffen sein. Inwiefern die Kriminalitätsfurcht hierbei eine große Rolle spielt, wird durch die Beantwortung folgender Fragen deutlich: Was ist überhaupt Kriminalitätsfurcht, wie wird sie ausgelöst und wie kann ihr entgegengewirkt werden?
Ziel ist es, dem Leser einen umfassenden Einblick in das sehr vielseitige Thema Jugendkriminalität zu vermitteln, insbesondere in Hinblick auf Präventions- und Interventionsmöglichkeiten. Somit soll deutlich werden, was im professionellen Umgang mit dem Klientel zu beachten ist.
4
2. Begriffsklärungen
2.1 Abweichendes Verhalten
Der Mensch ist ein soziales Wesen, das heißt, er ist in der Regel eingebunden in eine Gesellschaft. In jeder Gesellschaft gibt es bestimmte Normen, Werte und Regeln, die vorgeschrieben sind und nach denen sich alle Individuen verhalten sollen. Das Handeln sollte also im Großen und Ganzen darauf ausgerichtet sein, damit ein gesellschaftliches Zusammenleben gut funktionieren kann. Geht man also davon aus, dass es Normen gibt, gibt es ebenso Normabweichungen. Bei den genannten Normabweichungen gibt zwei verschiedene Varianten: einerseits die, die vom Strafgesetz her als kriminell bezeichnet werden, wie beispielsweise Sachbeschädigung oder Körperverletzung. Es gibt aber auch Normabweichungen, die nicht unbedingt gesellschaftlich erwünscht sind, aber trotzdem akzeptiert und vor allem nicht geahndet werden. Hierzu gehört beispielsweise die Obdachlosigkeit (vgl. BLOCK, 2007, 4).
2.2 Kriminalität
Kriminalität meint im juristischen Sinn ein Verhalten (sei es Tun oder Unterlassen), welches gegen das Strafgesetz verstößt. Der Begriff Kriminalität ist jedoch abzugrenzen von dem Begriff der Strafbarkeit. So betrifft letzteres beispielsweise Delikte wie das Falschparken, während jemand erst kriminell ist, wenn er tatsächlich strafrechtlich von einem Gericht verurteilt wird (vgl. HUBER / WAGNER 1997).
2.3 Jugendkriminalität
In Deutschland ist die Jugendkriminalität „Kriminalität Jugendlicher, wobei unter Kriminalität grundsätzlich das Gleiche zu verstehen ist wie bei Erwachsenen“ (ALTBAU 2006).
Laut §1 Abs.2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) werden Personen als Jugendliche bezeichnet, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch keine 18 Jahre alt sind. Vom Reifegrad jedes einzelnen abhängig können auch Heranwachsende (18-21) nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig (vgl. Jugendgerichtsgesetz, §1(2), 2004). 5
3. Formen von Jugendkriminalität
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat im Jahr 2009 die zurzeit am häufigsten begangenen Straftaten verzeichnet, die da wären: Diebstahl, Rauschgiftkriminalität, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Betrug und Gewaltkriminalität (vgl.
Jugendkriminalität und Jugendgefährdung (2009), Zugriff am 22.06.2010 unter http://www.lka-bw.de/LKA/statistiken/Documents/Jugendkriminalit%C3%A4t_und_Jugendgef%C3%A4h rdung_2009.pdf). Diese verschiedenen Formen der Jugendkriminalität sollen im Folgenden erläutert werden.
3.1 Diebstahl
Diebstahl macht etwa 50% aller Strafdelikte aus (vgl. Jugendkriminalität und Jugendgefährdung (2010), Zugriff am 22.06.2010 unter http://www.lka-bw.de/LKA/statistiken/Documents/Jugendkriminalit%C3%A4t_und_Jugendgef%C3%A4h rdung_2009.pdf). Laut § 242 Abs. 1 SGB ist „Diebstahl (…) die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in rechtswidriger Zuneigungsabsicht“ (Sozialgesetzbuch, §242, 2010). Hierbei sind einfacher Diebstahl, schwerer Diebstahl und Ladendiebstahl voneinander zu differenzieren.
Einfacher Diebstahl ist das Stehlen eines Gegenstandes, ohne dabei Hindernisse zu überqueren oder gewalttätig zu werden. Ein Beispiel hierfür wäre der Fahrraddiebstahl. Bei schwerem Diebstahl dagegen wird Gewalt bei der Wegnahme eines Gegenstandes verwendet. Beispielsweise ein Einbruch in ein Schulgebäude und das gleichzeitige Stehlen von dortigen Dokumenten (vgl. Sachversicherung, Diebstahlversicherung (2010), Zugriff am 22.06.2010 unter http://www.svv.ch/article612/konsumenten/sachversicherung.htm). Der Ladendiebstahl ist dadurch gekennzeichnet, dass der Täter noch nicht bezahlte Güter in seine Kleidung oder eine Tasche steckt und den Ort daraufhin zu verlassen versucht (vgl. http://www.dr- Ladendiebstahl, Zugriff am 22.06.2010 unter
esch.de/lexikon/Ladendiebstahl.asp).
6
3.2 Rauschgiftkriminalität
Dieser Begriff bezeichnet den „Handel, Herstellung, Abgabe und Besitz von illegalen Drogen“ (Rauschgiftkriminalität (2007), Zugriff am 21.06.2010 unter http://www.polizei-nrw.de/lka/stepone/data/downloads/1d/01/00/080516_lagebild-rg-nrw-2007.pdf). .
Unabhängig ist hierbei, ob das Rauschgift für Verkauf, Verteilung oder andere Nutzung im Besitz des Straftäters ist. Lediglich der Besitz geringfügiger Mengen zum Eigengebrauch stellt keinen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar (vgl.
Betäubungsmittelstrafrecht, §29 BtMG - Straftaten (2010), Zugriff am 21.06.2010 unter http://btmg-anwalt.de/pages/29-btmg.php).
3.3 Körperverletzung
Körperliche Misshandlung oder die Schädigung der Gesundheit einer anderen Person wird als Körperverletzung bezeichnet. Es wird unterschieden in vorsätzliche, leichte, gefährliche und schwere Körperverletzung. Die vorsätzliche Körperverletzung ist „jede unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt“ (Jugendkriminalität (2006), Zugriff am 31.03.2010 unter http://www.seminararbeitkriminalwesen.de/cms/download/Seminararbeit_Jugendkriminalitaet.pdf). Sie geschieht wissend und wollen. Nicht von Relevanz ist hier, ob dem Opfer unmittelbar körperliche Schmerzen zugefügt werden; so ist beispielsweise das Abschneiden von Haaren ohne die Zustimmung der betreffenden Person bereits der leichten Körperverletzung zuzuordnen. Als gefährliche Körperverletzung wird eine Tat bezeichnet, bei der eine Waffe zur Hilfe genommen wird, mit der auf das Opfer beispielsweise eingeschlagen, geschossen oder eingestochen wird (vgl. Jugendkriminalität (2006), Zugriff am 31.03.2010 unter http://www.seminararbeitkriminalwesen.de/cms/download/Seminararbeit_Jugendkriminalitaet.pdf). Die schwere Körperverletzung wird dann als solche bezeichnet, wenn ein Teil des Körpers abgetrennt wird oder der Verlust der Seh- Hörkraft oder ähnliches stattfindet (vgl. Schwere Körperverletzung (2006), Zugriff am 21.06.2010 unter http://www.deutscheanwaltshotline.de/info/strafrecht/schwere_koerperverletzung.php).
7
3.4 Sachbeschädigung
Die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung von fremden Gegenständen wird als Sachbeschädigung bezeichnet. Diese Form der Kriminalität findet oft statt, wird jedoch nur selten von den Opfern angezeigt, da sie oft nur schwer zurück verfolgbar ist (vgl. Sachbeschädigung (2000), Zugriff am 21.06.2010 unter http://www.rechtslexikononline.de/Sachbeschaedigung.html).
3.5 Betrug
Hierbei täuscht der Täter Tatsachen vor, welche nicht der Realität entsprechen. Dies geschieht durch das vorsätzliche Vermitteln falscher Tatsachen oder das absichtliche Verheimlichen wichtiger Fakten. Ziel des Betrugs ist die Bereicherung des Täters selbst oder eines Dritten (vgl. Strafgesetzbuch, §263, 2010).
3.6 Gewaltkriminalität
Die Gewaltkriminalität wird vor allem durch Diebstahl und rechts- beziehungsweise linksextremistische Handlungen geprägt. Weiterhin fallen auf diese Form der Kriminalität die Gewalttätigkeit gegenüber Fußballfans und Ausländern (vgl. Jugendkriminalität (2006), Zugriff am 31.03.2010 unter http://www.seminararbeitkriminalwesen.de/cms/download/Seminararbeit_Jugendkriminalitaet.pdf). Häufig treten die oben genannten verschiedenen Formen der Jugendkriminalität miteinander kombiniert auf. Diese Jugendkriminalität ist schichtenübergreifend zu beobachten. Dafür gibt es zusammenfassend zwei Gründe: zum Einen findet diese Kriminalität aus einer schlechten wirtschaftlichen Lage heraus statt. Die Jugendlichen werden also aus einem Notstand heraus kriminell, weil ihre Eltern, die Hartz IV-Empfänger sind, sich beispielsweise nicht genug Essen für die Familie leisten können. Zum Anderen ist es in der heutigen Gesellschaft unter Jugendlichen häufig wichtig, sich durch bestimmte Güter zu repräsentieren. Um nicht ausgegrenzt zu werden, wird darauf geachtet, dass man die tollste Markenkleidung trägt oder das neueste Handy besitzt (BLOCK, 2007, 4).
8
4. Entwicklung der Jugendkriminalität
Die unten aufgeführten Zahlen beziehen sich auf das Bundesland Baden-Württemberg, falls nicht explizit auf einen anderen Bereich hingewiesen wird. Die Kriminalität Jugendlicher ist in Baden-Württemberg sowie dem Rest des Bundesgebietes seit Beginn der 90er Jahre stetig angestiegen. Erst seit dem Jahr 2002 bleiben die Zahlen etwa auf einem gleichen Niveau, teilweise sind sie auch rückgängig. So ist beispielsweise im Vergleich zum Vorjahr „die Anzahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren im Jahr 2008 um 5,7% (4.108) gesunken.“ (Justizministerium Baden-Württemberg - Jugendkriminalität (2009). Zugriff am 25.04.2010 unter http://www.landgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1153267/index.html)
Von 1999 bis 2008 konnte im Langzeitvergleich eine Rückwärtsentwicklung von 1,6% (1.070) festgestellt werden.
Auffällig ist, dass junge Menschen mit Migrationshintergrund häufiger straffällig werden als deutsche Jugendliche. Auf 100.000 Einwohner werden statistisch gesehen 3.674 einheimische Jugendliche straffällig. Bei den nicht-deutschen jungen Menschen dagegen beträgt die Zahl der Straffälligen 6.887.
Trotz des oben beschriebenen leichten Rückgangs der Jugendkriminalität im Allgemeinen ist nichtsdestotrotz die Entwicklung der Gewaltkriminalität bei Jugendlichen als besorgniserregend zu betrachten. Auch in den Medien ist diese Form der Delinquenz immer wieder präsent. Hierunter zählen: „Tötungsdelikte, qualifizierte
Körperverletzungen, Raubdelikte und Vergewaltigung (…).“(Justizministerium Baden-Württemberg - Jugendkriminalität (2009). Zugriff am 25.04.2010 unter http://www.landgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1153267/index.html) Von der Gesamtzahl der Tatverdächtigen aus betrachtet machten im Jahr 2008 die Jugendlichen bei Gewaltverbrechen einen prozentualen Anteil von 44,5% aus. Neun Jahre zuvor waren es lediglich 42,1%. In diesem Bereich der Kriminalität ist bei Jugendlichen demnach ein Anstieg zu verzeichnen (vgl. Justizministerium Baden-Württemberg - Jugendkriminalität (2009). Zugriff am 25.04.2010 unter http://www.landgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1153267/index.html). 9
Arbeit zitieren:
Thekla Baumann, Tina Heidschuster, 2010, Seminararbeit zum Thema Jugendkriminalität, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Soziologie - Recht, Kriminalität abw. Verhalten: Seminararbeit zum Thema Jugendkriminalität ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Soziologie - Recht, Kriminalität abw. Verhalten: neuer Titel erschienen: Seminararbeit zum Thema Jugendkriminalität
Thekla Baumann hat einen neuen Text hochgeladen
Metamagical Themas: Questing for the Essence of Mind and Pattern
Douglas R. Hofstadter, Hofstadter
MISCELLANEA - I LIBER DE CAUSI
A Pattin
Schreiben für den Leser
Christiane Beinke, Melanie Brinkschulte, Lothar Bunn, Stefan Thürmer
0 Kommentare