Inhalt
1. Einleitung 3
2. Begriffsklärungen 5
2.1 Konflikt 5
2.2 Mediation 5
3. Geschichte der Mediation und ihre Entstehung 6
4. Rechtsgrundlagen der Mediation 8
5. Analyse von Konflikten 9
5.1 Konfliktentstehung 9
5.1.1 Zuspitzung (Eskalation) von Konflikten 10
5.2 Acht Handlungsalternativen 11
6. Hinführung zur Mediation 13
6.1 Erwartungen und Ziele des Medianten an die Mediation 13
6.2 Setting 13
7. Das Mediationsverfahren 14
7.1 Phase 1: Einleitungsphase 14
7.2 Phase 2: Problemdarstellung 15
7.3 Phase 3: Konflikterhellung 16
7.4 Phase 4: Problemlösung 17
7.5 Phase 5: Die Vereinbarung 17
8. Der Mediator 19
8.1 Grundbausteine der Mediation 19
8.2 Ausgewählte Methoden in der Mediation 20
8.2.1 Das Spiegeln 20
8.3 Umgang mit Emotionen 23
9. Familienmediation 25
9.1 Eine Einleitung 25
9.2 Mögliche Beweggründe für eine Familienmediation 25
9.2.1 Statistiken 26
9.3 Fallbeispiel 27
10. Erfolgreiche Mediation - Chancen und Grenzen 33
11. Schlussteil 37
Literaturverzeichnis 38
Literaturverzeichnis 38
Literaturverzeichnis 38
Literaturverzeichnis 38
2
1. Einleitung
„Eine Mutter hat zwei Töchter, die sich heftig um eine Orange streiten, ohne sich zu einigen. Sie löst den Streit, indem sie die Orange mit einem Messer in zwei gleich große Hälften teilt und jedem Kind eine davon gibt. Damit sind beide jedoch unzufrieden, enttäuscht und traurig, denn mit nur einer halben Orange können sie ihre Bedürfnisse nicht erfüllen. Was ist geschehen?“ (Rommel, 2010)
Anhand des Beispiels stellt sich die Frage, wie ein Konflikt konstruktiv gelöst werden kann. Eine Methode der Konfliktbearbeitung stellt die Mediation dar. Diese möchten wir in unserer Seminararbeit ausführlich erörtern.
Der Leser wird in dieser wissenschaftlichen Arbeit zunächst durch Erläuterungen grundsätzlicher Begriffe in die Thematik eingeführt. Daraufhin folgt ein Einblick in die Geschichte der Mediation. Wie entstand diese? und Wie wurde sie angewandt? Daraufhin folgt ein Ausschnitt, in dem die rechtlichen Rahmenbedingungen thematisiert werden. Zum Zustandekommen der Mediation werden, wie bereits erwähnt, Konflikte vorausgesetzt. Diese sollen näher definiert werden. Wie kommt es überhaupt zu Konflikten und wodurch spitzen sie sich zu?
Nachdem sich der Leser einen ersten Eindruck über die Thematik verschafft hat, bewegen wir uns nun auf das eigentliche Mediationsverfahren zu. Wir beginnen mit einer Hinführung, in welcher die Erwartungen der Klienten an den Mediator verdeutlicht werden sollen. Hieran schließt sich das zu beachtende Setting.
Nun befinden wir uns bereits im Mediationsverfahren. Dieses besteht aus fünf verschiedenen Phasen, welche dem Leser näher gebracht werden sollen.
Worin die Aufgabe des Mediators genau besteht, wird im darauffolgenden Punkt verdeutlicht. Eine elementare Relevanz im Bezug auf den Sozialpädagogen ergibt sich aus den Grundbausteinen der Mediation, den ausgewählten Methoden in der Gesprächsführung, sowie dem Umgang mit Emotionen.
Nachdem die Grundlagen für die Profession der Sozialen Arbeit dargestellt wurden, folgt eine Spezialisierung auf den Bereich der Familienmediation. Das Thema wird mit einem Praxisbeispiel abgeschlossen, anhand dessen der Prozess der Mediation veranschaulicht werden soll. Auch soll mit Hilfe des Beispiels vermittelt werden, warum die Mediation für die Einzelfallhilfe von großer Bedeutung ist.
Am Schluss der Arbeit findet eine kritische Auseinandersetzung mit der vorangegangenen Thematik statt. Welche Chancen bietet die Methode der Mediation und wo endet das Anwendungsgebiet?
Ziel ist es, dem Leser einen umfassenden Einblick in das sehr vielseitige Thema der Mediation zu vermitteln, insbesondere in Hinblick auf die Familienmediation. Die Spezialisierung auf diesen Bereich erfolgt, da wir eine hohe Relevanz im Bezug auf die sozialpädagogische Arbeit sehen.
Um das Lesen zu vereinfachen, haben wir uns in der Seminararbeit für die männliche Form des Mediators, sowie des Medianten entschieden.
2. Begriffsklärungen
2.1 Konflikt
Zunächst soll der Begriff des Konfliktes erläutert werden, da dieser der Grund ist, warum es überhaupt zur Mediation kommt.
Man spricht von einem Konflikt, wenn mindestens zwei soziale Elemente gleichzeitig gegensätzlich sind, beispielsweise bedingt durch unterschiedliche Weltanschauungen, Moral-oder Wertvorstellungen. Konflikte können zwischen Individuen, Gruppen oder auch ganzen Gesellschaften existieren. Konflikte bringen immer auch Störungen mit sich, durch die die Betroffenen belastet werden (vgl. Stangl, 2010).
2.2 Mediation
Mediation ist eine Beratungs- und Verhandlungsmethode. Der Ursprung des Begriffes kommt sowohl aus dem Griechischen, als aus dem Lateinischen und meint: „vermittelnd, neutral, keiner Partei zugewandt.“ (Metzner / Striepling, 2006) Das Mediationsverfahren wird geleitet durch eine neutrale Drittperson (häufig Sozialpädagoge), welche zwischen zwei streitenden Parteien vermittelt. Wichtig ist, dass die Medianten selbst eine Regelung finden sollen, die für beide Seiten zufriedenstellend ist, nicht die vermittelnde Person gibt Problemlösungen vor (vgl. Schroeder-Banzhaf, 2010).
Der Mediator hat eine unterstützende und deeskalierende Funktion, er soll eine zivilisierte Streitkultur fördern und aus „Sackgassen“ hinausführen.
Er soll beiden Parteien die Möglichkeit geben, sich zu öffnen, ihre Gefühle, Meinungen und Wünsche zu äußeren.
Er fasst beide Standpunkte kontinuierlich zusammen und ermutigt die Medianten, für ihr Gegenüber Verständnis aufzubringen, sich in dessen Lage hineinzuversetzen. Auf diesem Weg soll am Ende eine gemeinsame Problemlösung erreicht werden (vgl. Dulabaum, 2009, 8-9). Mediation wird angewendet in Familien, in Schulen, im Arbeits- und Wirtschaftsleben sowie bei politischen Verhandlungen (vgl. Purpisch-Manzl, 2010).
Wichtig ist, dass Mediation immer auf Freiwilligkeit basiert, eine erzwungene Mediation ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt, da die Mitglieder offensichtlich nicht bereit sind, ihre Gefühle offen darzulegen.
3. Geschichte der Mediation und ihre Entstehung
Die Entstehung und Geschichte der Mediation lässt sich sehr weit zurückverfolgen - sie ist „ein neues Verfahren, das jedoch eine lange Tradition hat“ (Montada / Kals, 2007, 1). Die Mediation wurde somit schon vor vielen Jahrhunderten als Vorgehensweise zur konstruktiven Beilegung von Konflikten eingesetzt.
Josef Duss-von Werdt, ein Schweizer Psychologe und Theologe (geb. 1932), hat nach dieser Tradition der Mediation in der römischen, mittelalterlichen, griechischen und neuzeitlichen Geschichte geforscht. Eine erstaunliche Erkenntnis war unter anderem die, dass das Verfahren der Mediation nicht nur in bestimmten Lebensbereichen, sondern auch schon von vielen Institutionen oder Behörden angewandt wurde. Im Mittelalter war es beispielsweise bei strafrechtlichen Angelegenheiten keine Seltenheit, dass ein Schlichter, oftmals ein Dorfältester, hinzugezogen wurde. Ziel beider Parteien war es, den entstandenen Schaden durch Wiedergutmachung zu begleichen.
Weiterhin wurde im Codice Civile, dem italienischen Zivilgesetzbuch von 1754, die Rolle des Mediators festgelegt: „Mediator ist, wer zwei oder mehrere Parteien zum Herstellen eines Abschlusses in Verbindung bringt, ohne mit einer von ihnen verbunden zu sein durch Zusammenarbeit, Abhängigkeit oder Vertretung“ (ebd., 6). Ein anderes Beispiel für die frühe Nutzung der Mediation ist die Erschaffung des Familiengerichts in Frankreich im Jahre 1790. Hier sollten Problematiken innerhalb von Familien, wie Erbschaft, Scheidung oder auch die Aufteilung von ehelichen Gütern, außergerichtlich durch Mediation geregelt werden.
Mediatoren wurden außerdem bei politischen Konflikten zwischen Herrschern, dem Volk, Patriziern (= reiche, wohlhabende Bürger im Mittelalter), oder auch zwischen einzelnen Staaten, eingesetzt. Beispielsweise wurden im antiken Griechenland neutrale Städte gebeten, bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Stadtstaaten zu vermitteln (vgl. ebd., 6). Weiterhin wurden schon in der Antike eigens für die Mediation ausgebildete Personen bei Konflikten, und speziell bei Rechtsfragen unter dem Volk, zur Streitschlichtung mit einbezogen. Prägende Personen der frühen Mediation waren unter anderem Aristoteles und Platon, welche sich schon in ihren Werken mit der Beilegung von Streitigkeiten befassten. Deshalb hat der Begriff der Mediation, wie auch schon im Punkt der Begriffsklärung erwähnt, griechischen, als auch lateinischen Ursprung (vgl. Metzner / Striepling, 2006). Nachdem das Verfahren der Mediation etwas in Vergessenheit geriet, wurde es im Jahr 1970 erstmals in Amerika wiederaufgenommen (vgl. Montada / Kals, 2007, 7). Grund hierfür
waren die überfüllten Gerichte. Streitigkeiten zwischen Partnern, Nachbarn, Mietern oder im Arbeitsfeld sollten durch die Mediation geklärt werden, und somit die Gerichte entlasten (vgl. Eugster / Fleisch, 2001, 41). Aufgrund dessen wurde die Mediation in den USA zum Gegenstand wissenschaftlicher Forschung gemacht, und gewann somit wieder vermehrt an Bedeutung. Hiervon profitierten vor allem auch viele europäische Länder, denen die Bedeutung der Streitschlichtung wieder bewusst wurde. Wichtige Errungenschaften hierbei machten die zwei amerikanischen Forscher Thibault und Walker. Sie untersuchten unterschiedliche Mediationsarten, in welchen individuelle Präferenzen zur Streitbeilegung verdeutlicht wurden. Eine empirisch nachgewiesene Erkenntnis, die sich hieraus ergab war die, dass die Parteien zu mehr Kontrolle über das Verfahren oder über das Ergebnis neigen. Der Mediator sollte somit nur eine Hilfestellung zum Ablauf und zum Ergebnis darstellen, jedoch nicht allein darüber entscheiden dürfen. Andererseits gab es wiederum Situationen, in denen ein Beschluss durch eine autoritäre Person bevorzugt wurde, beispielsweise durch einen Richter.
Heutzutage werden Mediationsverfahren in Deutschland immer weiter entwickelt. Besonders im letzten Jahrzehnt hat die Forschung und Umsetzung der Mediation immer mehr an Bedeutung gewonnen. Beispielsweise entstanden Lehrpläne bezüglich der Aus- und Weiterbildung für den Mediator (vgl. Montada / Kals, 2007, 7).
4. Rechtsgrundlagen der Mediation
Bisher gibt es in Deutschland kein Mediationsgesetz und auch die Berufsbezeichnung „Mediator“ ist gesetzlich nicht geschützt. Somit kann sich grundsätzlich jeder als solcher bezeichnen (vgl. Handelskammer Hamburg, 2009).
Das Bundesjustizministerium möchte das Verfahren der Mediation jetzt allerdings fördern. Es hat im Juli dieses Jahres einen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz vorgelegt, in dem die Aufgaben, Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen des Mediators festgelegt sind, welche die Neutralität sichern sollen. Dieses Gesetz bezieht sich allerdings eher auf die Mediation in der Justiz, in der beispielsweise Täter und Opfer einer kriminellen Handlung gemeinsam und vor allem außergerichtlich zu einem Ergebnis kommen sollen. Auf diese Form der Mediation wird in der vorliegenden Arbeit nicht näher eingegangen, da diese nicht die Einzelhilfe und somit den Sozialpädagogen betrifft, sondern in der Justiz vielmehr von Rechtsanwälten ausgeübt wird (vgl. Hesterberg, 2010).
Dennoch gibt es eine Art Vertrag, der in der Mediation eine wichtige Rolle spielt: der Mediationsvertrag. Dieser beinhaltet die Durchführung einer Mediation zu einem bestimmten Thema, weiterhin werden Rechte und Pflichten der beteiligten Personen darin festgehalten. Er bekommt erst Gültigkeit, wenn alle Vertragsparteien, also sowohl die beiden Konfliktparteien, als auch der Mediator ihre Willensklärung dazu abgegeben haben. Der Vertrag ist nicht fest vorgegeben, sondern kann von jedem Mediator selbst gestaltet werden (vgl. Falk et al., 2005, 16-17).
Arbeit zitieren:
Thekla Baumann, Tina Heidschuster, 2010, Mediation - Ein Überblick zum Mediationsverfahren, München, GRIN Verlag GmbH
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