Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1 Einleitung
Kapitel 2 Die GbR Kapitel 3 Die GmbH
Kapitel 4 Die Unzulässigkeit der allgemeinen Haftungsbegrenzung bei der GbR durch den Zusatz „mbH“ Kapitel 5 Weitere Haftungsverhältnisse zur GbR mbH Kapitel 6 Auszug aus einem Gesellschaftervertrag einer GbR mbH Kapitel 7 Schlußwort
2
Kapitel 1 Einleitung
In der nachfolgenden Hausarbeit möchte ich auf die Haftungsbegrenzungen bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung eingehen. Da es hier abscheinend um eine Mischform zwischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts und einer Gesellschaft mit beschränkter Haft handelt, werde ich zunächst auf diese beiden Gesellschaftsformen eingehen um auf die dortigen Haftungsbegrenzungen einzugehen.
Da es sich die der Gesellschaft bürgerlichen Rechts um eine reine Personengesellschaft handelt dürfte es hier im Gegensatz zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die eine Kapitalgesellschaft ist, einige Unterschiede geben.
Da bei der GbR die Haftungsverhältnis se auf das gesamte Privat- und Gesellschaftsvermögen, bei der GmbH jedoch nur die Stammeinlage der Gesellschaft betroffen ist, bleibt hier nun die Frage wie es denn nun bei einer GbR mbH aussieht. Diese scheint nämlich augenscheinlich eine Mischform aus beiden Gesellschaftsformen darzustellen.
Im Vorfeld möchte ich mal die Vermutung aufstellen, dass man sich die Vorteile einer GbR und die Haftungsverhältnisse einer GmbH zu nutze machen wollte. Da man volle Haftung bei einer GbR erbringen muss, dürfte es hier sicherlich einfacher sein einen höheren Kreditrahmen bei einer Bank zu erhalten. Während bei der GmbH wohl der Kreditrahmen wohl nur annähernd im Bereich des Stammkapitals anzusetzen wäre
Gerade zu oben beschriebener Thematik, über die Haftungsverhältnis se einer GbR mbH, möchte ich zu einem späteren Zeitpunkt noch eingehen. Und zwar aus einen Beschluss des Bundesgerichtshof vom 27.09 1999. Hier wird nun in ein Gerichtverfahren beschrieben, bei dem es sich um eine Gesellschaft diesen Kalibers handelt.
3
Kapitel 2 Die GbR
Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt es sich um eine auf einem Vertrag beruhende Personenvereinigung ohne Rechtsfähigkeit, bei der sich die Gesellschafter zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. Die BGB - Gesellschaft zählt demnach zu den Personengesellschaften. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 705 ff. BGB. Da diese Bestimmungen über §§ 105 Abs.2 und 161 Abs. 2 des Handelsgesetzbuch ( HGB ) als subsidiäres Recht auch für andere Personengesellschaften gelten, kommt diesen Regelungen eine übergeordnete Bedeutung zu.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet eine vielseitige Verwendung, da sie gesetzlichen Vorschriften einen großen Dispositionsspielraum gewähren. Beispiel für eine Gesellschaft mit wirtschaftlichen Zweck sind die Sozietät von Rechtsanwälten und die Gemeinschaftspraxis von Ärzten. Andere wichtige Beispiele stellen die Gelegenheitsgesellschaft und die Unterbeteiligung an einem Gesellschaftsanteil eines anderen dar. Die GbR betreibt kein vollkaufmännisches Handelsgewerbe, sie braucht nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet zu sein, auch ideelle Zwecke können verfolgt werden, wie die Förderung karitativer, künstlerischer oder wirtschaftlicher Aufgaben. In betracht kommen ferner Interessengemeinschaften ( für Vergnügungsfahrten, BGH Urteil vom 20.12.1966, BGHZ 46, S. 313 ) Fahrgemeinschaften oder Wettgemeinschaften in Form einer Innengesellschaft ( BayOblG, Urteil vom 29.04.1971, NJW 1971 S. 1665 ) Die BGB-Gesellschaft des bürgerlichen Rechts entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, in dem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter begründet werden.
Zu den gesetzlichen Pflichten der Gesellschafter gehören die
- Beitragspflicht, das heißt die Bereitstellung von Sach- oder Geld einlagen oder von Dienstleistungen
- Geschäftsführungspflicht, das heißt die Leitung der Gesellschaft
- Treuepflicht, die Wahrnehmung der Interessen der Gesellschaft Für die Gesellschaftsschulden haften die Gesellschafter haften als Gesamtschuldner mit dem Gesellschafts- und auch mit dem Privatvermögen.
4
Aus dem Gesellschaftsverhältnis entstehen aber auch Vermögens- und nicht übertragbare Mitwirkungsrechte.
Zu den Vermögensrechten gehört der Anspruch auf Beteiligung am Gewinn. Wichtigstes Mitwirkungsrecht ist die Geschäftsführungsbefugnis. ( vgl. E. Klunzinger, Grundzüge des Gesellschaftsrechts, München 1991 ) Kapitel 3 Die GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat als Kapitalgesellschaft eine eigene Rechtpersönlichkeit, man spricht auch von juristischer Person.. Wesentliches Merkmal ist die Zerlegung des Stammkapitals in Stammeinlagen. Die Gesellschafter haften gegenüber den Gläubigern nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
Bei der Errichtung kann jeder Gesellschafter nur eine Stammeinlage übernehmen, die Höhen der Einlagen können verschieden bemessen sein, müssen zumindest aber 500 DM betragen und durch 100 teilbar sein ( vgl. §5 GmbHG ) Die Erbringung des Stammkapitals kann entweder durch Bargeld erfolgen oder durch sogenannte Sacheinlagen, nämlich Gegenstände, die das Unternehmen später gebrauchen kann ( Geschäftsgrundstücke, Maschinen, auch ein vollständiges Unternehmen )
Genau wie bei der Gründung im Wege der Bareinzahlung müssen die Sacheinlagen bereits vor Eintragung der Gesellschaft vo ll zur freien Verfügung der Geschäftsführer stehen.
Von ihrer Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Organisationsform für kleinere bis mittlere Unternehmen mit geringen Kapitalbedarf und einer kleinen Zahl von Gesellschaftern. Als juristische Person muss die Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch Organe handeln. Hier wird unterschiedet man zwischen zwei Entscheidungsgremien. Pflichtgemäß ist da einmal die Gesamtheit der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. und zum anderen der Aufsichtsrat.
Die Gesellschafterversammlung ist in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung das oberste Organ.
(vgl. D. Krüger, Zweckmäßige Wahl der Unternehmensform, Bonn 1988, S.83)
5
Arbeit zitieren:
Gordon Schütt, 2000, Haftungsverhältnisse einer GbR mbH, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage / Vorlage für eine juristische Hausarbeit für OpenOffice...
Ausarbeitung, 24 Seiten
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Gordon Schütt hat den Text Haftungsverhältnisse einer GbR mbH veröffentlicht
Gordon Schütt hat einen neuen Text hochgeladen
ACCA - F3 Financial Accounting (GBR)
ACCA - F8 Audit and Assurance (GBR)
ACCA - F8 Audit and Assurance (GBR)
ACCA - F3 Financial Accounting (GBR)
ACCA - F8 Audit and Assurance (GBR)
0 Kommentare