Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Was zeichnet Leiharbeit aus? 3
2.1 Beschäftigungsformen 3
2.2 Leiharbeit 4
3. Entwicklung der Leiharbeit 5
3.1 Entwicklung und Umfang der Leiharbeit 6
3.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen 7
3.3 Strukturelle Merkmale 8
4. Leiharbeit: Chance oder Risiko? 11
4.1 Chancen und Risiken für Leiharbeitnehmer 11
4.2 Chancen und Risiken für Entleiher 13
5. Fazit 15
I. Anhang
II. Abbildungsverzeichnis
III. Tabellenverzeichnis
IV. Literaturverzeichnis
1
1. Einleitung
Seit einigen Jahren ist ein bemerkenswerter Trend, der rasante Anstieg atypischer Beschäftigung, auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu beobachten. Hierbei entwickelte sich die Leiharbeit durch Zeitarbeitsagenturen besonders dynamisch. Interessant ist vor allem die Ausweitung der Gründe für den betrieblichen Einsatz von Leiharbeitnehmern 1 . Aufgrund dieses Booms wird es das Ziel dieser Hausarbeit sein, die Besonderheit dieser Beschäftigungsform aufzuzeigen.
Zunächst wird der Begriff Leiharbeit erläutert und dessen besondere Stellung auf dem Arbeitsmarkt, im Vergleich zu anderen atypischen Beschäftigungsformen aufgezeigt. Anschließend wird ein Überblick über die Entwicklung der Zeitarbeitsbranche gegeben, dabei werden strukturelle Merkmale analysiert und der Einfluss gesetzlicher Reformen miteinbezogen.
Schließlich werden die Chancen und Risiken, jeweils aus der Perspektive des Leiharbeitnehmers und des Entleihers, dieser boomenden Beschäftigungsform diskutiert. Im abschließenden Fazit finden eine kritische Beleuchtung der herausgearbeiteten Ergebnisse sowie eine Annahme zu der Weiterentwicklung der Leiharbeitsbranche statt.
1 In der Hausarbeit wird die männliche Form angewandt, gemeint sind stets beide
Geschlechter
2
2. Was zeichnet Leiharbeit aus?
2.1 Beschäftigungsformen
Das Normalarbeitsverhältnis als reguläre Beschäftigungsform in Deutschland zeichnet sich durch die Merkmale einer
sozialversicherungspflichtigen und unbefristeten Vollzeitbeschäftigung mit entsprechendem Einkommen aus. Zudem erbringt der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung im Unternehmen des Arbeitgebers und unterliegt dessen Weisungsbefugnis. 2
Sobald eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, wird von atypischer Beschäftigung gesprochen. Dazu gehören: Teilzeitbeschäftigung, geringfügige und befristete Arbeitsverhältnisse, Mini- und Midijobs, Selbständigkeit sowie die Leiharbeit durch Zeitarbeitsagenturen. In den letzten Jahren ist die Zahl dieser atypischen Beschäftigungen stark angestiegen.
Gleichzeitig verliert das Normalarbeitsverhältnis seit 1985 immer mehr an Bedeutung. 3 Dementsprechend folgt die Karriere eines Menschen nicht mehr zwingend der typischen Laufbahn: Schule, Ausbildung und unbefristete Vollzeitstelle möglichst auf Lebenszeit. Vielmehr sehen die heutigen Biografien deutlich vielseitiger aus.
Wie kommt es jedoch, dass gerade die Leiharbeit ein so dynamisches Wachstum im Vergleich zu anderen atypischen Beschäftigungsformen erlebt (siehe Abbildung 1)?
2 Vgl.: Keller, B. (2008), S.337
3 Vgl.: Walwei, U. (2002), S.6
3
Abb. 1: Entwicklung der Erwerbsformen 1994-2007
Die Globalisierung, also die Öffnung der Märkte hat steigende Anforderungen an die Flexibilität im Produktions- und Personalbereich einiger Branchen zur Folge. Unternehmen versuchen zunehmend ihre Kosten zu senken und gleichzeitig ihre Flexibilität zu steigern, um auf dem internationalen Markt zu bestehen.
Dies könnte ein Grund dafür sein, dass sich die Leiharbeitsbranche so dynamisch und rasant entwickelt. Andere Beschäftigungsformen, wie beispielsweise die Teilzeitarbeit sind durch gesetzliche und tarifliche Standards ebenso geregelt wie auch eine Vollzeitstelle. Bei der Leiharbeit dagegen können Unternehmen flexibler und ungezwungener über Arbeitskräfte verfügen und dabei sogar Kosten sparen. Somit kommt der Leiharbeit als Flexibilitätsinstrument eine besondere Bedeutung zu.
2.2 Leiharbeit
In der Gesetzgebung werden die Begriffe Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung verwendet, im sprachlichen Gebrauch dagegen Zeitarbeit und Zeitarbeitsbranche. Im Folgenden werden sie als Synonyme verwendet. Leiharbeit zeichnet sich durch ein besonderes Dreiecksverhältnis aus.
4
Abb. 2: Das Dreieck der Vertragsbeziehung bei Leiharbeit
Das Dreieck wird durch den Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), den Arbeitgeber (Leihunternehmen, Zeitarbeitsfirma) und den ausleihenden Betrieb (Entleiher) gebildet. Arbeitgeber, die als Leihunternehmen Arbeitnehmer an Dritte verleihen wollen, müssen die Erlaubnispflicht gemäß § 1 AÜG 4 erfüllen. Der Leiharbeitnehmer ist im Leihunternehmen beschäftigt und steht unter der Weisungsbefugnis seines Arbeitgebers, er erbringt seine Leistung jedoch nicht in dessen Unternehmen.
Es ist von vornherein vereinbart, dass das Leihunternehmen den Arbeitnehmer an einen anderen Betrieb für eine befristete Zeit verleiht. Der Entleiher übernimmt für die Zeit des Einsatzes die Weisungsbefugnis über den Leiharbeitnehmer und ist für dessen Arbeitsschutz laut § 11 AÜG verantwortlich. Ein solches Dreiecksverhältnis ist nur zulässig, wenn die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eingehalten werden. 5 Leiharbeitnehmer werden überwiegend tariflich entlohnt, halten sich alle Beteiligten daran, so können die Einstiegslöhne nicht dem Niedriglohnbereich zugeordnet werden (6,36 € Ost und 7,31 € West). 6
4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
5 Vgl.: Buscher, H. (2007), S.47
6 Vgl.: Vanselow, A., Weinkopf (2008), S.2 ff.
5
3. Entwicklung der Leiharbeit
3.1 Entwicklung und Umfang der Leiharbeit
Die Leiharbeit zählt zu den dynamischsten Beschäftigungsformen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Keine andere Beschäftigung verzeichnete einen vergleichbaren Anstieg in den letzten Jahren. Im Jahr 1980 betrug die Zahl der Leiharbeitnehmer in Deutschland noch etwa 47.000. 7
Abb. 3: Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Leiharbeit
Abbildung 3 verdeutlicht das expandierende Wachstum der Zeitarbeitsbranche. Von 2002 bis Ende 2007 stieg die Leiharbeitsquote um 139%. Die Grafik zeigt weiterhin den Anteil der
sozialversicherungspflichtigen Leiharbeitnehmer (2,4% im Dez. 2007) im Vergleich zu allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.
Die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigen erneut den rasanten Anstieg (siehe Tabelle 1 im Anhang). Im 1. Halbjahr 2008 (Ende Juni) ist eine Zunahme zum Vorjahr von fast 10% (8,65%) verzeichnet worden. 8 Somit zählen die derzeitigen Statistiken fast 800.000 Beschäftigte in der Leiharbeitsbranche.
7 Vgl.: Antoni, M., Jahn, E. (2006), S.2
8 Vgl.: http://www.pub.arbeitsamt.de Arbeitsmarkt in Zahlen „Arbeitnehmerüberlassung“
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Arbeit zitieren:
Elena Kutnenko, 2009, Die boomende Leiharbeitsbranche mit ihren Chancen und Risiken, München, GRIN Verlag GmbH
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