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Inhalt
Vorbemerkungen 5
Über Wellersen nach Dankelshausen 7
Die Bramburger werden Grundherren von Dankelshausen 12
Anf ängliche Siedlungsstruktur 12
„Das ist des Herzogs Wort“ 15
Die Dankelshäuser Kirche - eine Stiftung derer von Stockhausen? 20
Die Dankelshäuser Mutterkirche 20
Die Mitgliedsgemeinden der Dankelshäuser Parochie proben den Aufstand 25
Umstrittenes Kirchenpatronat 30
Die Dankelshäuser Gerichtsherren und das Amt Münden:
Wer war zuständig? 37
Das ungeschlossene Untergericht Dankelshausen und Wellersen 37
Aufl ösung der Dankelshäuser Gerichtsbarkeit 45
Mitglied des Nebenanlage-Verbandes des Amtes Münden 48
Dankelshausens dominante Grundherrschaft 51
Merkmale der Grundherrschaft 51
Kauf des Ritterguts Wellersen 52
Die Bramwald-Dörfer im Vergleich 53
Grundherrliche Einflussnahme auf die bäuerliche Betriebsstruktur 58
Sonderrechte des grundherrlichen Adels 65
Abl ösung der grundherrlichen Rechte 68
Das Hannoversche Höferecht 72
Kriege , Not und Strukturwandel im 17. Und 18. Jahrhundert 74
Pl ünderungen und Sittenverfall 74
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Vorbemerkungen
Das Dorf Dankelshausen und das Gut Wellersen sind mit meiner Familie als deren ehemalige Grundherren über viele Jahrhunderte hinweg eng verbunden, Dankelshausen seit der zweiten Hälfte des 13. und Wellersen seit dem Ende des 16. Jahrhunderts. Aus diesem Ver-bund schied im Jahre 1949 das Gut Dankelshausen durch Verkauf aus. Die von meinem Vater im Jahre 1946 begonnene Selbstbewirtschaftung des Gutes Wellersen - es war seit dem Jahre 1736 verpachtet gewesen - gab mein Bruder Hans Anfang der 1970er Jahre auf. Diese Aufgabe bedeutete eine weitere Lockerung der Bindung meiner Familie an Dankelshausen und Wellersen. Das bis heute verbliebene Bindeglied zwischen meiner Familie und Dankelshausen beschränkt sich auf das Kirchenpatronat meines Neffen Ludolf. Seit den ersten Siedlungsansätzen im 8./9. Jahrhundert bildeten die Nutzungsrechte am Bramwald für die Bewohner der sieben Bramwald-Dörfer Dankelshausen, Scheden (ehemals Ober- und Niederscheden) Bühren, Varlosen, Ellershausen und Mielenhausen die sie verbindende und zugleich prägende Lebensgrundlage. Verantwortlich für die etwas gesonderte Entwicklung von Dankelshausen waren seine adligen Grundherren als gleichzeitige Gerichtsherren und Kirchenpatrone. Ihr Wirken hatte u. a. zur Folge, dass Dankelshausen als kleinste Gemeinde nicht nur das Parochiezentrum für Ober- und Niederscheden sowie Mielenhausen, sondern auch während des 18. und 19. Jahrhunderts das Zentrum der Synagogengemeinde Dankelshausen, Oberscheden, Mielenhausen bildete. Einen einschneidenden Wandel erfuhren Dankelshausens Entwicklung und seine Beziehung zu meiner Familie im 19. Jahrhundert. Auslöser waren die Anerkennung von Dankelshausen als politische Gemeinde, die Auf- und Ablösung der grundherrschaftlichen Gerichtsbarkeit sowie der grundherrlichen Abgaben und Dienste, die Ablösung der Nutzungsrechte am Bramwald sowie die Gemeinheitsteilung und Verkoppelung.
Die Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahre 1933 hatte für die Dankelshäuser nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs äußerst schwierig zu bewältigende Belastungen zur Folge - die Bewältigung des allseitigen Mangels sowie die Unterbringung der zahlreichen Flüchtlinge und ihre Eingliederung in die Dorfgemeinde.
Im Rahmen der Bemühungen der niedersächsischen Landesregierung, die Effizienz der kommunalen Verwaltungen zu erhöhen, verlor am 1. Januar 1973 die damalige 300-Seelen- Gemeinde Dankelshausen durch ihre Eingliederung in die Einheitsgemeinde Scheden und
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über sie in die Samtgemeinde Dransfeld ihre vor zweihundert Jahren erworbene kommunale Selbständigkeit.
Mit den vorliegenden Aufzeichnungen wird die vielfältige und wechselreiche Entwicklungsgeschichte von Dankelshausen mit der der übrigen Bramwald-Dörfer verknüpft und partiell verglichen. Sie bieten eine Fülle von bislang nicht veröffentlichtem dorfspezifischen Daten und Informationen sowie zahlreiche allgemeine historische Hinweise über den dörflichen Entwicklungsprozeß im südlichen Niedersachsen. Sie sind nicht zuletzt das Ergebnis der Auswertung einer großen Anzahl von Archivalien aus den verschiedensten Archiven. Einige hat Heinz Rüngeling zusammengestellt, eine Vielzahl hat er in eine für mich lesbare Form übersetzt. Für diese seine so wichtige Unterstützung möchte ich ihm ganz besonders danken.
Dank schulde ich meinem Bruder für seine finanzielle Unterstützung, die er mir über den Heimatverein Dankelshausen hat zukommen lassen.
Mein besonderer Dank aber gilt meiner lieben Blanka, die mir mit ihrer umfassenden Hilfe und unermüdlichen Ermunterung über viele Jahre hinweg zur Seite gestanden hat.
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Über Wellersen nach Dankelshausen
Das Gut Wellersen und das Dorf Dankelshausen liegen im Landkreis Göttingen, in dem südwestlichen Gebiet des ehemaligen Landkreises Münden 1 . Auf der Bundesstraße 3 von Göttingen kommend, passiert der Reisende wenige Kilometer hinter Dransfeld linksseitig eine kleine Ansammlung von Häusern, einige etwas größer als die anderen. Kein Hinweisschild informiert ihn über deren Namen. Ortskundige könnten ihm sagen, dass es sich um das Gut Wellersen handelt. Noch vor sechzig Jahren üblicherweise als Rittergut 2 bezeichnet, herrschte hier zu jener Zeit das rege Leben eines vitalen Gutsbetriebes. Pferde, Kühe, Schweine, Gänse und Hühner bestimmten nicht nur das Bild des Hofes und der Ställe, sie bestimmten auch den Arbeitsrhythmus der Frauen und Männer, die sie versorgten und die umliegenden Äcker bewirtschafteten. Inzwischen ist es hier still geworden. Die Flächen sind verpachtet. Pferde verschiedener Jahrgänge auf den Weiden rings um den Gutshof zeugen von der Passion seines Eigentümers, meines Neffen Ludolf 3 . Den Gutshof in einer Linkskurve umfahrend, erblickt der Reisende zur Rechten das „Hainholz“. Ursprünglich wohl ein Teil der Gemarkung von Dankelshausen war es nachweislich in den Jahren 1591 und 1783 ein Teil des Gutes Wellersen. Im Jahre 1860 wieder zu Dankelshausen gehörig, 4 gehörte es fünfundzwanzig Jahre später erneut den Eigentümern des Gutes Wellersen 5 , meinem Ururgroßvater Carl Wilhelm und seinem Bruder Carl August, auch wenn es ein Teil der Gemarkung Dankelshausen blieb. Die Gemarkungsgrenze zwischen dem Dorf Dankelshausen und dem Gut Wellersen bildet der Schedebach. Mit seiner Quelle südwestlich von Bühren fließt er durch die Dörfer Scheden und Volkmarshausen, um südlich des Eichhofs in die Weser zu münden.
In den „Schedener Kurven“ ist es die eingeforderte Aufmerksamkeit auf die kurvenreiche Straßenführung, die früher leicht die Zubringerstraße nach Dankelshausen übersehen ließ. Noch bis Ende des Jahres 2010 zweigte sie ganz plötzlich in der vorletzten Kurve in einem rechten Spitzwinkel ab. Heute bildet sie die erste Ausfahrt aus einem jüngst gebauten Kreisel.
Nach wenigen hundert Metern, teilweise verdeckt von prächtigen Bäumen, steht rechter Hand ein großes gepflegtes Gebäude, die ehemalige Dankelshäuser Mühle. Ende der 1950er Jahre hatte ihr Betrieb der Wettbewerbsüberlegenheit der Großmühlen weichen müssen. Hinter der Schede-Brücke steigt die Straße nach einer Rechtskurve relativ stark an. Nach
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etwa zweihundert Metern hinter der Kuppe des Straßenanstiegs steht rechter Hand das imposante Wohnhaus des Dankelshäuser Gutshofs, ein zweigeschossiger, allseits vorkragender Fachwerkbau aus den 1780er Jahren 6 . Und wenige Meter weiter dorfeinwärts zur Linken die Dorfkirche. Beide bilden die Wahrzeichen einer über viele Jahrhunderte hinweg die Dankelshäuser Gemeinde prägenden grundherrschaftlichen Machtfülle.
Weniger „herrschaftlich“ präsentierte sich noch vor sechzig Jahren - im Gegensatz zu heute - der Dorfkern. Die Fachwerkhäuser - zumeist aus der Zeit des späten 18. bis mittleren 19. Jahrhunderts - entlang der „Großen Straße“, der Durchgangsstraße nach Bühren, und der vor der Kirche von ihr links abzweigenden „Kleinen Straße“ - strahlten kaum die Pracht vormals reicher Bauern aus. Unregelmäßig, mal etwas näher, mal etwas entfernter zur Straße gebaut, vermittelten sie eher den Eindruck von fleißigen und bescheidenen Menschen, die zeit ihres Lebens hart um ihren Lebensunterhalt hatten kämpfen müssen. Im Jahre 1858 wird das Dorf als eine kleine Gemeinde mit 42 Häusern beschrieben 7 . Es sei arm und besitze nur einen kleinen Anger, dessen Ertrag auf sieben bis acht Reichstaler jährlich veranschlagt werden könne. Der größte Teil der Gemeindemitglieder bestehe aus armen Tagelöhnern, die nur ein höchst dürftiges Auskommen hätten. Es gebe nur neun Ackerleute. Bis auf zwei oder drei seien alle mehr oder weniger verschuldet. Auch befänden sich unter den Hausbesitzern zwei Juden. Zwölf Jahre später, im Jahre 1870, heißt es, der Ort sei klein, der mit jedem Jahr mehr verarme. Er bestehe aus 43 Häusern, darunter 10 Anbauerhäuser 8 . Seine Bewohner seien zum größten Teil Handarbeiter.
Im Verlaufe der folgenden hundert Jahre scheint sich an der wirtschaftlichen Lage der Dankelshäuser nur wenig geändert zu haben. Mit ihren 300 Bewohnern betrug im Jahre 1970 die jährliche Steuerkraft der rein bäuerlichen Gemeinde 35 DM je Einwohner. Die entsprechenden Durchschnittswerte des Kreises Münden und des Regierungsbezirks Hildesheim lagen bei 91 bzw. 102 DM 9 .
Am 3. April 1970 beschloß der Dankelshäuser Gemeinderat, ein Gemeindewappen anfertigen zu lassen 10 . Nach der Wappenbegründung symbolisiert der grüne Hügel die Lage des Dorfes an den Hängen des Bramwaldes. Über viele Jahrhunderte hinweg gehörte Dankelshausen zusammen mit Bühren, Ellershausen, Varlosen und Mielenhausen 11 zu den so genannten fünf Kerngemeinden des östlichen Bramwaldgebietes 12 , also zu jenen Gemeinden, die zu sämtlichen Bramwaldnutzungen berechtigt waren: dem Eintrieb von Schweinen, Rindern, Schafen und Gänsen, dem Einschlag von Bau- und Brennholz, dem Sammeln von Fall- und Leseholz,
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von Einstreumaterial, Eicheln, Bucheckern und Steinen sowie dem Graben von Lehm. Für alle diese Dörfer, einschließlich der beiden mit geringeren Rechten ausgestatteten Randgemeinden Ober- und Niederscheden, bildeten die Nutzungsrechte bis zu ihrer Ablösung im 19. Jahrhundert eine wichtige, für einige möglicherweise sogar ihre Lebensgrundlage schlechthin.
Mit 259 Bewohnern im Jahre 1885 (vgl. Übersicht 1) war Dankelshausen das kleinste Bramwald-Dorf. Seine Gemarkungsfläche war mit 224 ha (Hektar) nach der von Ellershausen mit 217 ha die zweitkleinste. Bei der Bewohnerdichte, ausgedrückt durch die Gemarkungsfläche je Dorfbewohner, rangierte Dankelshausen mit 0,86 ha an dritter Stelle hinter Ellershausen mit 0,73 ha und Mielenhausen mit 0,82 ha. Doch bei dieser Gruppierung ist einige Vorsicht geboten, erscheint eine nähere Differenzierung angebracht zu sein. In der Wähler-Liste für die Reichstagswahl im Jahre 1874 13 gaben vierzehn oder neunundzwanzig Prozent der achtundvierzig in Dankelshausen wahlberechtigten Männer Arbeiter auf dem Gutshof als ihren Beruf an. Vor diesem Hintergrund ist zu fragen, ob es einen Unterschied macht, ob jemand als freier Bauer allein auf seiner eigenen Scholle seinen Lebensunterhalt verdient oder sich zusätzlich als Tagelöhner auf dem Gutshof verdingen muß. Sehen wir da einen Unterschied, so erscheint es angebracht, die Fläche des Gutsbetriebes (83 ha) aus der des Dorfes herauszurechnen. Die Folge ist, dass zu einer Zeit, als die dörfliche Berufsstruktur noch nahezu vollständig durch die Landwirtschaft geprägt wurde, die Gemarkungsfläche nur 0,54 ha je Dorfbewohner betrug, eine Fläche, die weit unter der aller anderen Bramwald-Dörfer lag.
Die silberne Quelle, so heißt es in der Wappenbegründung, weist auf die unter großen Geldopfern der Einwohner von 1966 bis 1967 geschaffene moderne Wasserversorgung mittels Tiefenbohrung hin. Die Trinkwasserversorgung war ein Problem, das den Gemeinderat schon seit jeher immer wieder stark beschäftigt hatte 14 . Im Jahre 1966 wurde etwa 500 Meter nordwestlich des Dorfes in einer Senke unterhalb des Bramwaldes eine Aufschlussbohrung von rd. 110 Metern Tiefe durchgeführt. Bereits wenige Monate vor der Entscheidung des Gemeinderats, das „Jahrhundertwerk“ symbolisch in das Gemeindewappen aufzunehmen, zeigte es erhebliche Mängel. Die Sanierung der wichtigsten Verteilungsleitungen im Ort, so heißt es im Januar 1970 in einem Bericht des Landkreises Münden, ist … dringend notwendig und vom Gemeinderat be- schlossen worden 15 . Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass einige Gemeinderäte
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bei der Entscheidung über den Entwurf des Gemeindewappens so ihre Zweifel hatten, ob die Wasserversorgung symbolisch in das Wappen aufgenommen werden sollte. Das schwarze durchgehende Kreuz hält die kirchliche Bedeutung des Ortes als Parochiezentrum fest, und die Kleestengel versinnbildlichen die zur Parochie (Kirchengemeinde) gehörenden Nachbargemeinden Mielenhausen, Ober- und Niederscheden - die beiden letztgenannten Dörfer haben sich im Jahre 1964 zu der Gemeinde Scheden zusammengeschlossen. Die Wurzeln von Dankelshausens Stellung als Parochiezentrum, als Zentrum der Kirchengemeinde, reichen weit in die Vergangenheit zurück. Sie sind auf das engste mit dem letzten Schildbild verwoben, mit dem Wappen der Familie von Stockhausen, das an die enge geschichtliche Beziehung zwischen Gutshof und Dorfbevölkerung erinnern soll. Ihren beherrschenden Einfluss auf das Gemeindegeschehen deutet der Umfang ihres Grund und Bodens an. Die Fläche ihres Gutes in Dankelshausen betrug 37 Prozent und die ihres im Jahre 1591 gekauften und im Jahre 1932 mit der Gemeinde Dankelshausen vereinigten Gutes Wellersen das 1,7fache der Dankelshäuser Gemarkungsfläche.
Am 19. Mai 1971 wurde den Dankelshäusern ihr Gemeindewappen offiziell übergeben. Zwei Tage später war in der Tageszeitung Mündener Allgemeine zu lesen: Kurz vor „Toresschluß“, d. h. vor Aufgabe ihrer dörflichen Selbständigkeit, erlebte die kleine Gemeinde Dankelshausen am Fuße des Bramwaldes noch einmal einen Höhepunkt ihrer Geschichte, dessen Bedeutung durch die nahezu geschlossene Teilnahme aller Einwohner dokumentiert wurde. Im Rahmen eines festlichen Heimatabends wurde ihr durch Kreisoberrat Walter Hoffmann das Gemeindewappen verliehen. Die Gemeindeverwaltung hat damit das Recht, auch das Gemeindesiegel und die grün-weiße Flagge zu führen. Das Wappen … vereint in sich alle Symbole, die von der Lage des Dorfes her über seine geschichtliche Entwicklung bis zur Dorfgemeinschaft unserer Tage reicht. Die angesprochene Aufgabe der dörflichen Selbständigkeit nahm Bezug auf die Verwaltungs- und Gebietsreform der Niedersächsischen Landesregierung vom 9. Februar 1971. Auf ihrer Grundlage wurde mit dem Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Göttingen die Gemeinde Dankelshausen am 1. Januar 1973 mit den Gemeinden Scheden und Meensen zu der Einheitsgemeinde Scheden zusammengeschlossen. Dankelshausen hörte auf, eine eigenständige Gemeinde zu sein, deren Einwohner zur Erledigung aller örtlichen Gemeinschaftsaufgaben in eigener Verantwortung zu einem rechtsfähigen Verband (Gebietskörperschaft) zusammengeschlossen sind 16 .
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Die Aufgabe der politischen Selbständigkeit am 1. Januar 1973 durch die Einbindung in die Einheitsgemeinde Scheden stellte die schärfste politische Zäsur dar, die das Dorf Dankelshausen jemals erlebt hat. Kritiker der Gemeindereform sprechen von einer politischen Entmündigung der Dorfbewohner und von einem sozio-kulturellen Enteignungsprozess. In vielen Dörfern würden außer Wohnen und ein wenig Landwirtschaft keine Funktionen mehr angeboten, die erst in ihrer Fülle das Leben lebenswert machen 17 . Von einer solchen Entwick- lung ist auch Dankelshausen nicht völlig verschont geblieben.
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Die Bramburger werden Grundherren von Dankelshausen
Anfängliche Siedlungsstruktur
Meinen Einstieg in die Dankelshäuser Geschichte beginne ich mit der Völkerwanderung, als ab etwa 300 bis 400 n. Chr. die Sachsen ihre nordelbischen Siedlungsgebiete verließen und im Süden eine neue Heimat suchten. Zu dieser Zeit war das Oberwesergebiet noch dünn besiedelt 18 . Hohe, den Wald begünstigende Niederschläge sowie der für den Ackerbau wenig günstige mittlere Buntsandstein berechtigen zu der Annahme, dass im 5. Jahrhundert der Bramwald mit seinen östlichen Ausläufern ein noch zusammenhängendes Waldgebiet war 19 . Im Gegensatz zur Ost- dürfte seine Westseite von Münden über Gimte bis Hemeln bereits im 5. Jahrhundert waldfrei gewesen sein 20 . Gleiches gilt für die östlich gelegene Dransfelder Muschelkalkhochfläche. Die ersten Siedlungen nordwestlich von Dransfeld, wie Varlosen, Imbsen und Güntersen, sind als Hinweise dafür zu deuten, dass man bereits zu jener Zeit begann, von der Dransfelder Hochfläche aus zu dem noch vom Bramwald bedeckten unfruchtbareren Boden vorzudringen 21 .
Der Verlauf des Schede-Bachs markiert die Grenze zwischen dem mittleren Buntsandstein des Bramwaldes und dem oberen Buntsandstein des „Hainholzes“. Und die östlich des Gutes Wellersen gelegenen Wälder von der „Wellerschen Hecke“ über den „Lohberg“ bis hin zur „Breckellieht“ bilden die Trennlinie zwischen dem oberen Buntsandstein und dem Muschelkalk, die Grenze zwischen dem späteren und frühen Siedlungsgebiet. Die Endung „hausen“ der drei Bramwald-Kerngemeinden Dankelshausen, Mielenhausen und Ellershausen deutet auf eine Siedlungszeit um das Jahr 800 hin 22 . Der ehemalige Eichen-und Hainbuchenbestand des „Hainholzes“ - in vorchristlicher Zeit wurden Hainholze als heilig angesehen, in ihrer Nähe befanden sich nicht selten Volksgerichtsstätten 23 - lässt darauf schließen, dass die ersten Siedlungsansätze von Dankelshausen ganz in seiner Nähe erfolgt sind. Es war insbesondere das Schwein - ernährungsphysiologisch der wichtigste Energielieferant -, dem der Eichenbestand günstige Bedingungen für seine Aufzucht und Mast bot 24 . Das Großvieh fand im Sommer sein Futter auf den Bauernwiesen und in den Laubhainen. Sein Winterfutter bestand aus Laub und geschnittenem Gras 25 . Bei dem Versuch, die Struktur des Siedlungsprozesses von Dankelshausen nachzuzeich- nen, stütze ich mich auf André Gides Traktat Corydon: Ich meine, der Wert eines neuen Systems,
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einer neuen Erklärung bestimmter Erscheinungen bemißt sich nicht einzig und allein nach ihrer Genauigkeit, sondern auch oder vielmehr vor allem danach, ob sie dem Geist Auftrieb zu neuen Entdeckungen, zu neuen Feststellungen gibt (sollten diese dann auch besagte Theorie entkräften). Den ersten Siedlungsansatz sollten wir uns als einen kleinen Weiler mit einigen wenigen Gehöften vorstellen. Anfänglich mag eine jede Sippe einen selbständigen Siedlungsverband gebildet haben. Später dürfte es das nachbarliche Zusammengehörigkeitsgefühl gewesen sein, das mit abnehmenden verwandtschaftlichen Banden zum eigentlichen Bindemittel der Dorfgemeinschaft wurde. Im Hinblick auf die Außenbeziehungen war es auf die Notwendigkeit ausgerichtet, gemeinsam gegen äußere Feinde vorzugehen, im Innenverhältnis wurde es durch den gemeinsamen religiösen Kult geprägt 26 . In vielen Dörfern, so G. C. von Unruh (1956, S. 17), war der Kreis der Nachbarschaft mindestens auf sechs Höfe beschränkt, da sechs Menschen zum Tragen eines Sarges erforderlich sind. Der Tod eines Nachbarn war kein privates Ereignis, er betraf die gesamte Nachbarschaft und Gemeinde, die geschlossen an seinem Begräbnis teilnehmen mußten.
Zu vermuten ist, dass die ursprüngliche Siedlungszeile nahe der Schede angelegt war 27 . Weitere Gehöfte befanden sich westlich der Kirche, linksseitig der „Kleinen Straße“. Durch die Überschwemmungsgefahr in der Schedeniederung wurde als zweite Platzwahl eine Stelle weiter von der Schede entfernt gewählt. Schließlich siedelten sich dann auch zwischen diesen beiden Plätzen Bewohner an. Zwischen diesen beiden Zeilen der letzten Platzwahlen blieb eine angerartige Fläche zurück. Der obere Teil des angerartigen Platzes ist unbesiedelt, weil durch die Entfernung zum Schedebach kein hofnahes Grünland zur Verfügung stand. Die „angerartige“ Aussparung der Fläche zwischen der heutigen „Großen“ und der „Kleinen Straße“ dürfte eine Folge der dort anzutref- fendenFließerden sein. Fließerden, dessen Feinmaterial aus Schluffen und Sanden besteht, werden schon bei geringer Durchfeuchtung mobil und sind sehr rutschgefährdet 28 . Die dauerhafte Wasserzufuhr aus dem Bramwald dürfte die angerartige Fläche, die vergleichsweise tief gelegene Dorfmitte, schon seit Siedlungsbeginn für den Bau von Gehöftanlagen wenig geeignet gemacht haben.
Die Inkulturnahme der Gemarkungsfläche haben wir uns als einen Prozess vorzustellen, der von Osten nach Westen erfolgte. Er war darauf ausgerichtet, dem Bramwald mit seinen lockeren Eichen- und Buchenbeständen, durchsetzt mit Fruchtbäumen artenreicher Fülle 29 , durch Rodungen immer weitere Flächen abzuringen. Für diese Einschätzung spricht der Befund, dass für die anfänglich genutzten, östlich gelegenen Flächen zunächst den Erzbischöfen von
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Mainz, später den Dankelshäuser Grundherren, meinen Vorfahren, der Zehnte 30 und für die später genutzten Flächen den letzteren ein Erbzins zu bezahlen war. Den westlich des Dorfkerns gelegenen Flächen dürfte der Charakter einer Allmende zuzusprechen sein. Sie war der Markgemeinde, der Gesamtheit der Eigentümer der mit Grund und Boden ausgestatteten und in der „Mark“ gelegenen Hofstätten, zur gemeinsamen Nutzung vorbehalten. Ihre Nutzungsberechtigung war ein untrennbarer, „grundgebundener“ Bestandteil des Eigentums der Mitglieder der Markgenossenschaft. Die Mitglieder waren verpflichtet, sich anteilig an den Lasten und Pflichten der Markgenossenschaft zu beteiligen, und zwar in der von ihr beschlossenen Reihenfolge. Es ist diese Bestimmung, die den nutzungsberechtigten Markgenossen den Namen „Reiheberechtigte“ gegeben hat. Über drei Triftwege diente sie dem Vieheintrieb in den „Gemeinen Bramwald“, einem Eigentum zur gesamten Hand. Diesen Begriff, so schreibt H. Freist (2001, S. 179), muß man wörtlich verstehen. Die gemeinsamen Beschlüsse der zu seiner nachhaltigen Nutzung berechtigten Mitglieder wurden dadurch bekräftigt, dass man sich im Kreise die Hände reichte. An dem „Gemeinen Bramwald“ nutzungsberechtigt waren ursprünglich sechzehn Dörfer: Hemeln, Ober- und Niederscheden, Dankelshausen, Bühren, Mielenhausen, Varlosen, Ellershausen, Volkmarshausen sowie die Leinetaldörfer Mengershausen, Lemshausen, Obernjesa, Sieboldshausen, Olenhusen, Settmarshausen und Volkerode sowie die Stadt Dransfeld 31 . In der Zeit nach den Sachsenkriegen, zu Beginn des 9. Jahrhunderts, erklärten die fränkischen Könige den bis dahin herrenlosen Bramwald zu einem forestierten Bezirk 32 . Mit dieser Erklärung wurde der Bramwald einschließlich des nichtbewaldeten Geländes zu einem gesonderten Rechtsbezirk. In ihm wurden die gesamten dort möglichen Nutzungen wie Holzschlag, Eichelmast, Jagd, Fischfang, Rodung, Besiedlung sowie alle sonstigen Weide-landerträgnisse einschließlich der Bodenschätze der königlichen Verfügungsgewalt unter-worfen.
Mit dem Ersatz der altgermanischen Gauverfassung durch eine Verwaltung nach fränkischem Vorbild wurden an die Stelle der ehemaligen Gauführer frankenfreundliche Sachsen als Grafen eingesetzt und mit der Verwaltung des Landes beauftragt. Als Gegenleistung wurden sie mit Reichsgut belehnt, mit Lehen ausgestattet, die später erblich wurden. Die solchermaßen „vergüteten“ Grafen werden im allgemeinen an der Ansetzung von Siedlern interessiert gewesen sein, zunächst schon aus wirtschaftlichen Gründen wegen der zu erwartenden Ein- nahmen aus den neuen Höfen. Aber man muss wohl auch machtpolitische Interessen annehmen, denn
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mit den neuen, mehr oder weniger geschlossenen Rodungsgebieten ließen sich Lücken im Streubesitz schließen und kleine, aber doch einigermaßen abgerundete Einflussgebiete schaffen 33 . Für eine solchermaßen geplante oder zumindest gelenkte Ansetzung von Siedlern im östlichen Bramwaldgebiet zeugen die Ortsnamen. Der Verbund mit Personennamen weist nicht selten auf Adelsfamilien als Grundherren und Siedlungsgründer hin 34 . Nach R. Wenskus (1972, S. 383 ff) legt der Vorname Thanculf als erster Namensteil von Dankelshausen (Danco- lueshusen) eineVerwandtschaft mit dem Liudolfinger Geschlecht nahe.
„Das ist des Herzogs Wort“
Im Jahre 1070 hatte Dietrich an der Seite von Graf Otto von Northeim (+1083) an dessen Kampf gegen den Salier-König Heinrich IV. teilgenommen. In einem der Folgejahre hat ihn Graf Otto zu seinem Statthalter an der oberen Weser auf die Bramburg bei Hemeln bestellt. Seit dem Jahre 1129 ist sie in ununterbrochener Folge Pfandlehen der Herren von Stockhausen gewesen 35 . Als Afterlehen 36 der Bramburg besaßen sie die Güter Imbsen, Dankelshausen und Löwenhagen.
Wenn davon gesprochen wird 37 , dass man nicht wisse, von welchem Herzog zu Braunschweig und Lüneburg sie die Lehen empfangen haben, so wird damit zugleich ein generelles Datierungsproblem berührt. Vom Herrscher erhaltene Schenkungen, Verlust und Zugewinn durch Heiratsgut machen es nahezu unmöglich, den Besitz einer einzelnen Adelsfamilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfassen 38 . Vor dem Hintergrund der zahlreichen Eigentümer halte ich es für wahrscheinlich, dass Thietmar Dankelshausen von dem Welfenherzog Albrecht I. (+1279) verlehnt bekommen hat 39 .
Diese Vermutung gründe ich auf seinen Beitrag, den er - wenn auch wohl nicht aus eigenem Antrieb - der Sage nach 40 dem Welfenhaus geleistet hat, um dessen Ehre gegenüber den Staufern wieder in ein rechtes Licht zu rücken. Eine Sage mag zwar als ein nur schwaches wissenschaftliches Fundament erscheinen. Wenn ich sie aber dennoch verwende, dann stütze ich mich auf das, was Volkskundler über ihr Wesen mitteilen. Sagen seien eine Art von Chronikerzählungen, die merk-würdige Geschehnisse von realen Personen der Mit- und Nachwelt überliefern 41 .
Meinen Vorfahren als Burgmänner der Bramburg wird ein wildes Raubritterdasein nach- gesagt. Um die auf der Weser vorbeifahrenden Schiffe leichter anhalten und ausplündern zu
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können, hätten sie unterhalb der Wasseroberfläche eine Kette gezogen. Die an ihr befestigte Glocke habe dazu gedient, ihnen alle passierenden Schiffe anzuzeigen. Zu ihren „Opfern“ habe auch eine Prinzessin von der herzoglichen Burg in Münden auf ihrer Wallfahrt nach dem Kloster Corvey gehört.
Mit dieser Schandtat hatten sie das bisher übliche Maß an Räubereien überschritten. Es war vermutlich Herzog Albrecht I., der daraufhin seine Truppen sammelte und die Burg belagerte. Doch er stieß auf Thietmars erbitterten Widerstand. Über den Verlust vieler seiner Mitstreiter höchst erbittert, schwor er, kein männliches Wesen aus der Burg entkommen zu lassen. Als sich schließlich die Besatzung ergeben mußte, bat die Burgfrau den Herzog um die Gnade, mit dem frei abziehen zu dürfen, was sie in ihrer Schürze fortzutragen vermöge. Und der Herzog gewährte ihr die Bitte. Als sie die Burg verließ und an ihm vorbeikam, konnte er seine Neugierde nicht zügeln und bat sie, ihm zu zeigen, was sie in ihrer Schürze forttrug. Der Anblick ihres kleinen Söhnleins rührte ihn so sehr, dass er seinen Schwur vergaß. Dicke Tränen rollten ihm über die Wangen. Zutiefst bewegt, schenkte er Thietmar das Leben, nahm ihn aber auf der Mündener Burg in Haft.
Das Besondere und Staunenswerte an der Sage ist, dass sich ein Herzog durch die Burgfrau solchermaßen „austricksen“ ließ. Ist ein solcher Vorgang glaubwürdig? Oder war es gar kein Sich-Austricksen-Lassen? Im Jahre 1140 hatte der Stauferkönig Konrad III. den Onkel von Herzog Heinrich dem Löwen, Welf VI., auf der Burg Weinsberg bei Heilbronn belagert. Es war damals der Hunger gewesen, der die welfische Besatzung immer stärker bedrängt und sie, wie Albert von Chamisso in seiner Volkssage Die Weiber von Winsperg die damalige Situation beschreibt, schließlich zur Aufgabe gezwungen hatte: …..
Eine solche Niederlage gepaart mit der königlichen Großherzigkeit hatte sicherlich den Stolz des Welfenhauses zutiefst verletzt, hatte eine tiefe, nur schwer zu heilende Wunde hinterlas- sen. Es war wohl diese nach wie vor schwelende Wunde, die auch den Welfenherzog Alb-
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recht I. nicht zur Ruhe kommen ließ. Dem staufischen Großmut galt es, einen welfischen entgegenzusetzen: Laßt ziehn mit ihrer Bürde sie ungehindert fort, /Das ist des Herzogs Meinung, das ist des Herzogs Wort.
Der Zeitrahmen des Bramburger Geschehens wird durch zwei Jahresdaten markiert. Da ist einmal das Jahr 1247. In diesem Jahr gewährte Herzog Otto das Kind (+1252), der Vater von Herzog Albrecht I., der Stadt Münden das Privileg der Verkehrsfreiheit auf der Weser. In den folgenden Jahren ließ er die Mündener Burg zu einer fürstlichen Residenz ausbauen, in der sich nicht nur er, sondern auch sein Sohn Albrecht I. des Öfteren aufgehalten hat. Und da ist das Jahr 1256, in dem das Schloss und das Amt Bramburg aus der Erbmasse des im Jahre 1247 verstorbenen Landgrafen Heinrich Raspe von Thüringen an Herzog Albrecht I. gelangten 42 . Dieser Wechsel ist insofern bedeutsam, als sich in den Jahren zuvor meine Vorfahren als nicht-welfische Lehnsleute mit ihren Räubereien nicht der Lehnsuntreue gegenüber den Welfenherzögen schuldig gemacht hatten. Mit einem solchen Vorwurf wären sie von den Welfen wohl kaum mit den besagten Afterlehen bedacht worden. Mit sehr gemischten Gefühlen dürften die Mündener Stadtherren die nachsichtige Behandlung der stockhausenschen Räubereien durch die Welfenherzöge betrachtet haben. Denn zu den Privilegien, die Herzog Otto das Kind den Mündenern im Jahre 1247 gewährt hatte, gehörte auch der zollfreie Handel im welfischen Herzogtum Braunschweig-Lüneburg 43 . Mit diesem Privileg hatte der Überlandhandel für sie eine völlig neue Bedeutung gewonnen. Die wichtigste Überlandverbindung von Münden in das welfische Herzogtum war zur damaligen Zeit die Heerstraße von Gimte durch den Bramwald über Bühren, Varlosen, Imbsen und weiter über Harste und Nörten-Hardenberg nach Northeim 44 . Wenn Münden noch im gleichen Jahr mit der Stadt Northeim ein Bündnis abgeschlossen hatte, so deshalb, um sich gemeinsam gegen den straßenräuberischen Adel zu schützen 45 , so wohl auch gegen die Mannen auf der nahe gelegenen Bramburg. Zeugnis davon, wie es zu jener Zeit um die Sicherheit auf der Straße bestellt war, legen die zehn, in der südlichen Feldmark von Bühren aufgefundenen Kreuzsteine ab. Als Sühnesteine bezeugen sie die Untaten, die an oder auf der vorüberführenden Heerstraße verübt wurden 46 . Auch wenn es keinerlei Hinweise dafür gibt, dass die Bramburger an den Untaten beteiligt gewesen waren, so sind sie doch als Mittäter nicht völlig auszuschließen.
Mit sehr gemischten Gefühlen dürften sich damals auch viele Dankelshäuser die bange Frage gestellt haben, was sie von ihren neuen Grundherren zu erwarten haben würden. Da-
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bei dürften sie kaum befürchtet haben, dass auch sie deren Wegelagereien zum Opfer fallen würden. Vor einer solchen Gefahr waren sie als deren „Eigentum“ geschützt. Dagegen zu befürchten hatten sie, dass ihre Grundherren nicht stark genug sein könnten, sie vor möglichen Verwüstungen anderer Potentaten zu schützen. Und richtig. Im Jahre 1335 sollten sie es nicht sein, als der Erzbischof von Mainz bei seinem Durchzug gegen die Burg Everstein und die Stadt Einbeck dem Dorf Dancolveshausen schweren Schaden zufügte 47 . Waren ihre neuen Grundherren auch zu schwach gewesen, ihr Dorf zu schützen, so heißt dies allerdings nicht, dass sie das Geschehene schicksalhaft hinnahmen: Die von Stockhausen zu der Bramburg, herzogliche Mannen und Burgmannen, so klagte sie Erzbischof Gerland von Mainz noch gut dreißig Jahre später, im Jahre 1367, an, hätten ihm seinen Zehnten in dem Dorfe Dankelshausen seit Jahren mit Gewalt vorenthalten 48 .
Eine andere, nicht minder schwerwiegende Frage der Dankelshäuser dürfte gewesen sein, wie sie von ihren neuen Grundherren behandelt werden, welchen Dienst- und Abgabeverpflichtungen sie ausgesetzt sein würden. Hatten die Bauern während der karolingischen Zeit ihr ehemals freies Land zugunsten ihres Schutzes durch die mächtigen geistlichen und weltlichen Herren eingetauscht, so gab es seit dem 12. Jahrhundert für die Grundherren vielfältige Gründe, die alte Grundherrschaft aufzulösen und das Land den Bauern wieder zur selbständigen, jedoch abgaben- und dienstpflichtigen Bewirtschaftung zu überlassen 49 . Im Falle von Geismar, heute ein Stadtteil von Göttingen, heißt es 50 , dass von einer Auflösung der älteren Grundherrschaft im Sinne eines formellen Auflösungsaktes nicht gesprochen werden könne. Sie habe sich zu einem bloßen Recht der Abgabennutzung verflüchtigt. Als Reallast sei der niedrige Hörigenzins in Form eines Erbzinses zum Teil bis in das 19. Jahrhundert hinein erhalten geblieben. In dieser Form ist die Veränderung auch in Dankelshausen erfolgt. Von dem Wandel unberührt blieb die herrschaftliche Macht der Grundherren. Es war insbesondere das häufige Verbleiben der Gerichtsfunktion in ihren Händen, das der bäuerlichen Freiheit bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts enge Grenzen zog. Indem die Grundherren den Bauern die Verwaltung und die Gerechtsame über die dörfliche Allmende abnahmen, weiteten sie ihre Herrschaft zu einer patrimonialen, staatsähnlichen Gewalt aus 51 . Die von ihnen beanspruchten Hoheitsrechte machten sich gegenüber den Bauern als materielle Belastung, sei es in Form von naturalen oder später monetären Abgaben oder zu leistenden Diensten und in der Beschränkung sowohl der persönlichen Freiheit als auch der Verfügungsgewalt über ihren Besitz,
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geltend und führten zu der reichen Differenzierung der Größen und Formen der bäuerlichen Betriebs-
f ührung, der wir - auch in den Bramwald-Dörfern - nach Abschluß des Mittelalters begegnen 52
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Die Dankelshäuser Kirche - eine Stiftung derer von Stockhausen?
Die Dankelshäuser Mutterkirche
Die Anfänge der Dankelshäuser Pfarrkirche liegen im Dunkel der Vergangenheit. Wenn davon gesprochen wird, der Turm der Dankelshäuser Kirche sei um das Jahr 1240 erbaut worden 53 , so deutet dieses Datum, wenn es denn stimmt, lediglich darauf hin, dass es um diese Zeit wahrscheinlich eine Kirche gegeben hat. Offen muss bleiben, ob es eine solche nicht bereits schon früher gegeben hat. In dem Protokoll der General-Kirchenvisitation vom Jahre 1588 wird die Kirche in Dankelshausen als „mater“ und die in Oberscheden als „filia“ be- zeichnet 54 .Mit dem Begriff Mutterkirche (mater) wird das generationsmäßige Verhältnis jeder älteren zu einer aus ihr herausgelösten Tochtergründung (filia) bezeichnet 55 . Bei einer Mutter-Tochter-Kirchen-Beziehung 56 ist als Mutterkirche diejenige anzusehen, an deren Ort der Pfarrer wohnt, in der der allsonntägige Gottesdienst stattfindet - in der Tochterkirche wird ein Gottesdienst nur an gewissen Sonntagen abgehalten - und schließlich in der die Einführung eines neuen Pfarrers erfolgt.
Für die urkundlich zum ersten Male im Jahre 1366 erwähnte Pfarre in Volpriehausen im Solling werden als Voraussetzung für ihre Einrichtung die Verfügbarkeit von ca. fünfzehn Hektar zehntfreies Land und die entsprechenden Erträge aus der Landwirtschaft als Exis-tenzgrundlage für den Pfarrer genannt. Hinzu kamen noch die Naturalabgaben der Gemeindemitglieder und die Einkünfte für kirchliche Amtshandlungen 57 . Um zu jener Zeit eine bäuerliche Familie mit Nahrungsgütern, vor allem mit Getreide, dauerhaft - bei schlechteren Ernten unter Ausnutzung eventueller Überschüsse aus den vorangegangenen Jahren - ernähren zu können, wird eine Fläche von sieben bis acht Hektar als erforderlich veranschlagt 58 . Das ist die Hälfte derjenigen Fläche, die in Volpriehausen für einen Pfarrer als angemessen erachtet wurde.
Wenn wir die Entwicklung eines Dorfes als einen Prozess der allmählichen Zunahme der Zahl der Hofstellen begreifen 59 und wenn es nachweislich in Dankelshausen im Jahre 1585 nur dreizehn Kleinbauernfamilien (Köter) und einen Halbspänner-Hof gegeben hat (vgl. Übersicht 2), so dürfte die Dankelshäuser Gemeinde 350 Jahre zuvor, zur Zeit des erwähnten Kirchturms, oder noch früher ganz offensichtlich zu klein und zu arm gewesen sein, um sich allein einen Pfarrer leisten zu können.
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In einer vergleichbaren Situation mögen sich die Dörfer Mielenhausen und - mit Einschränkungen - auch Niederscheden befunden haben. Im Falle von Oberscheden mit seinen 60 Bauernfamilien im Jahre 1585 dürften für eine solche Einschätzung allerdings einige Zweifel angebracht sein. Doch wie dem auch gewesen sein mag, bei dem Bemühen um eine gemeinsame Pfarre dürfte auch das vermutlich inständige Bestreben meiner Vorfahren eine gewichtige Rolle gespielt haben, die gemeinsame Kirche in ihrem Dorf zu haben 60 . Es dürfte dazu geführt haben, dass das kleinste Dorf zum Parochiezentrum des vierdörfigen Kirchspiels Dankelshausen, Oberscheden, Niederscheden und Mielenhausen wurde. Grundlage dieser Vermutung ist, dass das Mittelalter eine Kirchengemeinde im modernen Sinne nicht kannte - ihre Konstituierung geht erst auf das Gesetz über Kirchen- und Schulvorstände vom 14. Oktober 1848 zurück -, dass zur fraglichen Zeit die kirchliche und bäuerliche Gemeinde noch als eine Einheit empfunden wurde 61 , das Bewusstsein der örtlichen Zusammengehörigkeit noch nicht in ein „kirchengemeindliches“ und ein „bürgergemeindliches“ gespalten war 62 . Mitglieder der Kirchengemeinde waren die parochiani, häufig einfach als plebs bezeichnet. Der für die plebs tätige Priester war der plebanus 63 . Der erste uns bekannte Pfarrer in Dankelshausen war dominus Engelfridus 64 . Mit ihm verbindet sich ein zwar dorfgeschichtlich bedeutungsloser, in Dorf- und Stadtchroniken allgemein jedoch umso stärker hervorgehobener Tatbestand: die erste urkundlich belegbare Erwähnung des in Rede stehenden Ortes 65 . Im Falle von Dankelshausen ist es das Jahr 1309. In diesem Jahr wird dominus Engelfridus plebanus in Dancolueshusen als einer der Zeugen des Edelherrn Heinrich von Ziegenberg genannt, als er am 26. Juli dessen Schenkung von zweieinhalb Hufen in Groß Lengden an das Stift Hilwartshausen beurkundete 66 .
Die für Dankelshausen vermutete Eigenkirche meiner Vorfahren steht im Einklang mit dem allgemeinen Befund, dass die Eigenkirche eine ständige Begleiterin der Grundherrschaft war 67 . Die Patronatsrechte befanden sich gehäuft dort in den Händen eines Adligen, wo dieser auch über die grundherrlichen Rechte allein oder mehrheitlich verfügte 68 . Begründet H. Wiswe (1934, S. 81) diese Parallität mit dem Interesse der Grundherren an den kirchenbaulichen Anlagen, so spricht J. K. F. Schlegel (1804, S. 296 ff) von einer Art von Verpflichtung, die die Kirche den Grundherren zum Schutz der kirchlichen Güter aufgegeben habe 69 . Als die Kirche zu größerem Reichtum gelangt sei, habe sie zur Verteidigung und zum Schutz ihrer Güter eigene Defensoren oder Vogte bestellt. Als solche habe man in kriegeri- schen Zeiten gern angesehene Gutsbesitzer und Dynasten gewählt. Wer keine Waffe trug
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oder tragen durfte, allen voran die geistlichen Personen, der war auf den Schutz eines Grundherrn angewiesen. In diesem Sinne könnte das Patronatsrecht der Grundherren gleichsam als eine kirchliche Gegenleistung für den ihnen aufgebürdeten Schutz der kirchlichen Güter verstanden werden.
Die Dankelshäuser Kirche steht auf einer kleinen Anhöhe. Die mehrfachen Hinweise aus den Jahren 1701 bis 1708, dass die Erdfälle in der Kirche als eine Folge vorhandener Gräber 70 hätten ausgefüllt werden müssen, lassen nur sehr bedingt auf eine künstliche Aufschüttung schließen. Fragen wir dennoch, warum die Dankelshäuser und deren Grundherren sich möglicherweise die Mühe einer künstlichen Erhöhung des Standorts ihrer Kirche gemacht oder anders herum, warum sie die natürliche Erhöhung für den Platz ihrer Kirche gewählt haben, so nähern wir uns erneut der wichtigen Nebenaufgabe einer Dorfkirche, ihrer Benutzung zur Sicherung der Gemeinde.
Herausragender Bestandteil der dörflichen Sicherungsanlagen war der Kirchturm. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Wahl des Kirchplatzes mit der des Burgplatzes vergleichbar. Die vom Siedlungskern etwas abseitige Lage der Dankelshäuser Kirche mag nicht zuletzt eine Folge des sehr feuchten, wenig festen, fließerdigen Untergrunds zwischen den beiden Dorfstraßen, der „Großen“ und der „Kleinen Straße“ sein.
Das praktische Vorbild des Kirchturms war der Bergfried, der Hauptturm einer Burg 71 . In seine beiden Wortbestandteile zerlegt, oblagen ihm die Aufgaben des Bergens und Einfriedens, des Beschützens der sich ihm anvertrauenden Menschen und deren wichtigsten Habe. Die architektonischen Merkmale des Dankelshäuser Kirchturms - die Dicke der Mauern, der fehlende Zugang zum Erdgeschoß, die Schießscharten - machen deutlich oder lassen zumindest darauf schließen, dass seine vorrangige Funktion nicht die eines im Dienste der Kirche stehenden Glocken-, sondern die eines im Dienste von irdischen Angelegenheiten der Dan- kelshäuserstehenden Wehrturms war. Für die in „grauer“ Vorzeit noch recht kleinen Glo- ckenwäre ein derartig wuchtiger Turm viel zu aufwendig gewesen. Unter Androhung von schweren Strafen warnte im Juni 1730 die Königlich und Churfürstliche Regierung zu Hannover, von der ursprünglichen und über lange Zeit beibehaltenen Funktion der Kirchenglocken, Gemeindeversammlungen einzuberufen 72 , missbräuchlichen Gebrauch zu machen. Zwei Monate später wies das Amt Münden die Pastoren an, das Dekret in vollem Wortlaut in allen Dörfern und Kirchspielen der versammelten Gemeinde vor- zulesen 73 :
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Es sei vorgekommen, dass Untertanen die Glocken allein zu dem Zwecke angeschlagen hätten, um sich zu Privatgeschäften zu versammeln. Auf diese Weise seien die Leute ohne Not von ihrer Arbeit abgehalten worden. Wenn dann aber in wirklichen Notfällen geläutet worden sei, sei die Hilfe nicht so schnell zur Stelle gewesen, wie es die Gefahr erforderte. Die Einwohner seien das häufige Glockenläuten gewohnt gewesen. Von besonderer Bedeutung sei aber, dass sie mit dem Glockenläuten zum Opponieren gegen obrigkeitliche Verordnungen zusammengerufen worden seien. Solches habe zu höchststrafbaren Aufwiegelungen und vielen anderen Inkonvenienzen (Unannehmlichkeiten) Anlaß gegeben. Diese in einigen Orten der Fürstentümer Calenberg, Göttingen und Grubenhagen eingerissene Unordnung solle abgeschafft und ernstlich verboten werden. Das Verbot solle in den Kirchspielen und Dorfschaften, wo dergleichen unordentliches Anschlagen der Glocken gebräuchlich ist, den Eingesessenen und Untertanen, insbesondere den Küstern deutlich gemacht werden: hinführo sollen die Glocken zu nichts anders, als zu dem ordentlichen Gottes-Dienst, auch zur Beleutung der Todten und wan etwa eine Feuers-Brunst entstehet oder sonst ein ausserordentlicher Casus und sonderbare Noth sich begiebet, gebrauchet, geläutet und angeschlagen werden. Mit Bezug auf das Dorf Fürstenhagen im Bramwald wird davon gesprochen 74 , dass die dortige Kirche ursprünglich eine Doppelfunktion gehabt haben müsse: Sakralraum sowie Speicher und Fluchtraum. Diese Einschätzung dürfte auch auf die Kirche in Dankelshausen zu übertragen sein. Im Jahre 1670 spricht der Dankelshäuser Pastor Johann Friedrich Schenk davon, dass über dem Erbbegräbnis meiner Vorfahren in dem Glockenturm Frucht und Korn gewesen sein mögen 75 .
Mit ihrer Funktion, das Hab und Gut der Dorfbevölkerung zu schützen, ist die Oberschedener Kirche durch die Sage von der Hensemannsche in die Geschichte eingegangen 76 . Sie geht auf den im Jahr 1481 ausgebrochenen Streit zwischen dem Hildesheimer Bischof Barthold und der Stadt Hildesheim über die bischöfliche Aufforderung zurück, ihm durch eine Biersteuer zu helfen, die bischöfliche Kasse zu füllen. Der Streit weitete sich zu einem regionalen Konflikt aus, als der Bischof Herzog Wilhelm d.J. (+1503) und die Stadt Hildesheim den sächsischen Städtebund und mit ihm als sein Mitglied die Stadt Göttingen als ihre jeweiligen Bündnispartner gewannen.
Die Sage beginnt mit dem Verrat, dass die herzoglichen Oberschedener all ihr Hab und Gut in ihrer Kirche versteckt hätten. Im Oktober 1486 bedrängten die Göttinger sie, ihre dort zusammengetragenen Güter herauszugeben. Als die Göttinger Übermacht zu obsiegen droh-
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te, habe sich die Oberschedener Bauersfrau, die Hensemannsche, mit etlichen anderen Frauen hilfesuchend nach dem herzoglichen Münden auf den Weg gemacht. Auch wenn sie von dem Stadtrat wenig freundlich empfangen worden sei, so habe sie sich nicht entmutigen lassen. Wenn schon der Stadtrat ihren bedrängten Freunden und Verwandten nicht zur Hilfe eilen wollte, so werde gewisslich Gott sich ihrer erbarmen. Und richtig, hinter der Werrabrücke am Blümer Berg stieß sie auf einen Landsknecht, eine Frau und einen Trompeter und überredete sie, mit ihr zu kommen. Kurz vor Oberscheden forderte sie den Trompeter auf, das herzogliche Marschlied zu blasen:
Ihre List machte ihren Freunden und Verwandten neuen Mut. Und die Göttinger, die es mit der Angst zu tun bekamen, zogen sich zurück. Als Herzog Wilhelm dann am Abend herbeieilte, wollte er das Geschehene kaum fassen: „Dank dir, Hensemannsche!“/ Drückt ihr die schwiel’ge Hand.
Als kirchliche Befestigungsanlage ist nicht nur der Kirchturm mit der zu ihm gehörigen Kirche anzusprechen. In die Anlage vielfach einbezogen war auch, wie nachweislich in Oberscheden 77 , der Friedhof. Er war nicht nur ein Ort des Begräbnisses, er war zugleich im Verbund mit der Kirche ein durch das kirchliche Asylrecht geschützter Zufluchtsort 78 . Im Jahre 1339 wurden mehrere Göttinger in den Bann getan, weil sie zwei Totschläger, die nach Geismar, der eine in den Kirchturm, der andere in das Pfarrhaus, geflüchtet waren, unter Verletzung des kirchlichen Asylrechts ergriffen hatten 79 .
Vor dem Hintergrund der These von H. Tütken (1964, S. 318), dass dort, wo Patronat und Grundherrschaft in einer Hand waren, es kaum Auseinandersetzungen um die Bebauung und Befestigung des Kirchhofes gegeben haben (wird), wird wohl der Hinweis in der Dankelshäuser Kirchenrechnung vom Jahre 1690, dass ein großes Stück Kirchhofsmauer…durch Meister Jacob zu Dransfeld, im folgenden Jahr auch der übrige Teil gemacht wurde 80 , nicht als Neubau-, sondern als Reparaturmaßnahme zu interpretieren sein. Das heißt zugleich, dass der hinter der Kirche gelegene alte Friedhof als Teil der kirchlichen Wehranlage vermutlich bereits in früher Zeit durch eine Friedhofsmauer befestigt gewesen war.
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Die Doppelfunktion des Kirchturms als Speicher und Fluchtraum sowie die irdischen Anliegen des Glockenläutens mögen der Grund dafür gewesen sein, dass es häufig die Gemeinden waren, denen der Kirchturm und die Kirchenglocken gehörten. Als im Jahre 1949 der Landkreis Münden die Klosterkammer in Hannover darum bat, die Kirchengemeinden Dankelshausen, Varlosen, Lutterberg, Hedemünden, Uschlag und Dransfeld bei der Instandsetzung ihrer während des Zweiten Weltkrieges zerstörten Kirchtürme zu unterstützen, stellte sich in den besagten Gemeinden heraus, dass die Rechtsverhältnisse über die Kirchtürme keineswegs eindeutig waren. So wurden die Kirchtürme in Hedemünden und Varlosen nicht von den Kirchengemeinden, sondern von den politischen Gemeinden unterhalten, wohl ein bezeichnender Hinweis für die ehemals dominante Wehrfunktion des Kirchturms 81 . Über den Eigentümer des Dankelshäuser Kirchtums wird in den Akten nichts ausgesagt. Als Stiftungskirche dürften anfänglich der Kirchturm und das Kirchenschiff eine Einheit gebildet haben. Die in den Jahren 1806 und 1826 auf Bitten der Gemeinde Dankelshausen geleisteten Unterstützungszahlungen des Superintendenten für die erforderlichen Reparaturen des Kirchturms und das Aufhängen der Glocken 82 deuten daraufhin, dass zu jener Zeit der Kirchturm und die Glocken der Kirche gehört haben.
Die Mitgliedsgemeinden der Dankelshäuser Parochie proben den Aufstand
Die Ursprünge der Dankelshäuser Parochie mit der Mutterkirche in Dankelshausen, der erstmals im Jahre 1486 erwähnten Tochterkirche in Oberscheden sowie den Tochtergemeinden Niederscheden und Mielenhausen habe ich u. a. auf die damalige Armut der Mitgliedsgemeinden und die Stiftungskirche meiner Vorfahren zurückgeführt. Seit dieser Zeit scheinen sich die Macht- und Wohlstandsverhältnisse zwischen den Mitgliedsgemeinden deutlich verändert zu haben. Im Jahre 1689 betrug die Zahl der Bewohner von Oberscheden 349, von Dankelshausen 111, von Mielenhausen 133 und von Niederscheden 143 (vgl. Übersicht 3). Es dürfte das mit ihrer Gemeindegröße und mit ihrem gewachsenen Wohlstand gestiegene Selbstbewusstsein gewesen sein, das die Oberschedener dazu bewog, mit dem Dankelshäuser Grundherrn gleichziehen zu wollen.
War es im Jahre 1644 die Aufhebung des einseitigen Präsentationsrechts der Dankelshäuser Kirchenpatrone gewesen, so ging es später den Oberschedenern auch darum, in ihrem Dor- fe nicht nur ein Gotteshaus, sondern auch eine „Vollkirche“ zu haben 83 . Spätestens im Jahre
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1675 wurde sie als „mater combinata“ 84 , als rechtlich selbständige Kirche, bezeichnet. Ihre verbleibende Verbindung mit der in Dankelshausen bestand darin, dass beiden nur ein Pfarrer vorstand. Konnten die Oberschedener die vollwertige Anerkennung ihrer Kirche auch als einen Erfolg feiern, so waren es zugleich die aus der Entstehungsgeschichte der Parochie herrührenden Anrechte 85 der Dankelshäuser Mutterkirche, die ihnen vielfältige Sorgen bereiteten. Und so beschwerten sie sich im Jahre 1675 bei Gerhard Walter Molanus, als dieser seine Generalvisitation in der Spezialinspektion Münden durchführte, dass die drei mit uns eingepfarrten Gemeinden als Dankelshausen, Mielenhausen und Niederscheden unsere Oberschedische zur Zubuße ihrer Pfarrgebäude mitgefordert haben, aus der Ursache, dass wir des H. Pastoris Dienste so wohl als sie genössen 86 . Wenn sie sich an den Kosten des Dankelshäuser Pfarrhauses beteiligen sollten, dann sei es nur recht und billig, dass im Gegenzug die anderen Gemeinden sich auch in angemessener Form an den Baukosten ihres Küsterhauses und insbesondere an den Personalkosten ihres Küsters beteiligten. Denn ihr Oppermann müsse auch jenen drei Gemeinden ebenso viel als hiesiger Gemeinde aufwarten, welches ihm desto schwerer fällt, weilen er die gefährlichen Wege dorthin gehen und dabei allemal so oft es fället, mit unserer Jugend die Schule allhie muß anstehen lassen, wodurch unsere Kinder nicht wenig versäumet werden. Für den anhängigen Streit bedeutungslos, wohl aber in seinem Zusammenhang erwähnenswert ist, dass Hermann Moritz im Jahre 1659 über die Schede eine Brücke hatte bauen
lassen, um seine in Wellersen gestorbene Mutter als erste der Familie in dem von ihm ausgewählten stockhausenschen Erbbegräbnis unter dem Turm der Dankelshäuser Kirche beizusetzen - vermutlich als letzter der Familie wurde dort im Oktober 1794 Heinrich Ludwig an der Seite seiner zwei Jahre zuvor verstorbenen Frau zur letzten Ruhe gebettet. Da, so Pas-tor Johann Friedrich Schenck in dem Dankelshäuser Kirchenbuch 87 , Scheden mit Dankelshausen und anderen Dörfern eine Pfarre bleiben und einander zur Kirche folgen, bei einfallendem Ungewitter aber der Steg über die Schede stracks wegläuft …, und so forthein der Hof Wellersen nach Dankelshausen pfarren soll, so hat der Juncker bei Leichbestattung seiner Mutter eine Brücke über die Schede machen lassen, welche diesseits auf die Pfarrwiese, sog. Grabenwiese, und jenseits auf die Kirchwiese, den sog. Möhlenkamp, gelegen ist. Die von ihm bezeichnete Brücke dürfte in der Folgezeit den Kirchgang und auch die erwähnten Gänge des Oberschedener Oppermanns erheblich erleichtert haben.
Es waren nicht nur die aus der Entstehungsgeschichte der Parochie herrührenden Anrechte der Dankelshäuser Kirche, die die Oberschedener verdrossen. Was sie darüber hinaus noch
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wollten, war eine Kirche, deren Größe der in Dankelshausen nicht nachstand. In ihr sollten die Kirchgänger aller vier Parochiegemeinden Platz haben. Ihre Kirche, so beklagten sie sich im Jahre 1730, sei so klein, dass kaum der dritte Teil von 4 Gemeinden, so darinnen zusammen kommen müssen, eine Stelle haben kann, da hergegen die andern auf dem Kirchhofe stehen bleiben und wenig oder gar nichts von der Predigt hören können 88 .
Zwanzig Jahre später begründeten sie ihr Anliegen mit der unzureichenden Größe der Dankelshäuser Kirche. Sie sei, so führten sie gegenüber dem „Königlich Britannischen und Kurfürstlichen Konsistorium“ zu Hannover aus, schon für die drei Gemeinden Dankelshausen, Mielenhausen und Niederscheden zu eng. Sie, die Oberschedener, müßten allezeit ihren Aufenthalt vor der Kirchentüre oder in den Gängen nehmen und stehen und könnten dadurch den Gottesdienst nicht mit gebührender Ehrfurcht und Andacht beiwohnen. Überdies hätten sich öfters die Eingepfarrten und mehrenteils unter Adel-Gerichten - meiner Vorfahren in Dankelshausen und der Herren von Mengershausen in Mielenhausen - und wenig Zwang stehenden Einwohner herausgenommen, einige Leute aus Oberscheden zu verschiedenen Zeiten bei den Haaren auf dem Mannhause herumzuzerren, ihnen die Hüte zu zertreten, andere aber zur Kirche herauszustoßen. Daraus gehe hervor, dass die zu dieser Kirche Gehörenden die Oberschedener nicht in diese aufnehmen und zum Gehör des göttlichen Wortes zulassen wollten, was, ohne öffentliche Ärgernis und Anstoß zu geben, nicht zugehe 89 .
Natürlich waren das unhaltbare Zustände. Doch deren Abstellung war wohl nur vorgeschoben. Denn was sie in Wirklichkeit wollten, war mit dem Neubau ihrer Kirche, den sie bereits im Jahre 1741 beschlossen hatten, das Vorrecht der Dankelshäuser Kirche aufzuheben, das alleinige Gotteshaus für alle vier Gemeinden zu sein. Und so drangen sie darauf, dem Pastor aufzuerlegen, in Abweichung von der bisherigen Gepflogenheit eines abwechselnden Predigtgottesdienstes in Dankelshausen und Oberscheden nunmehr allsonntäglich in Oberscheden einen öffentlichen Gottesdienst zu halten. Für eine solche Regelung waren sie auch bereit, dem Pastor eine Entschädigung zu zahlen. In der Verhandlung am 12. Mai 1751 vor dem Oberhauptmann zu Münden wollte Adam Christoph als Dankelshäuser Kirchenpatron von dem Anliegen der Oberschedener nichts wissen. Kurz und bündig ließ er dem von der Gemeinde Oberscheden beauftragten Ver-handlungsführer, Bauermeister Johann Christian Stromburg, wissen, dass er beschlossen habe, die Dankelshäuser Kirche binnen anderthalb Jahren so zu erweitern, dass sämtliche Eingepfarrte für ihre Teilnahme am Gottesdienst genügend Platz hätten.
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Bereits hundert Jahre zuvor, im Jahre 1646, zur Lebzeiten seines Großvaters Hermann Moritz, war die Dankelshäuser Kirche als baufällig erklärt worden. Bei den erforderlichen Repa-
raturmaßnahmen war es damals zu einem Streit über die Aufbringung der erforderlichen Gelder gekommen. Einen Durchbruch erzielte die Kirchenvisitation im Jahre 1648: Weil die Kirche ganz dachlos war und von ihren eignen wenigen Kosten allein nicht konnte gedecket werden, so ist von den Visitatores bei der Generalvisitation den hierzu gehörenden Gemeinden, als Dankelshausen, Mielenhausen, Niederscheden auferlegt, dazu zu schießen 30 Taler, jede Gemeinde 10 Taler gegeben 90 . Bemerkenswert ist, dass die Gemeinde Oberscheden nicht genannt wurde. Dies könnte ein Hinweis dafür sein, dass die Oberschedener Kirche bereits in diesem Jahr den Status einer „mater combinata“ hatte.
Noch in dem gleichen Jahr wurde das Dach der Dankelshäuser Kirche neu gedeckt. Ein Jahr später wurde das Mannhaus ausgebessert. So umfangreiche Reparaturarbeiten auch noch in den folgenden Jahren durchgeführt wurden - im Jahre 1664 wurde die Pfarrscheune gebaut -, so blieb doch ein Mangel bestehen: Die Kirche war zu klein. Und es war dieser Mangel - viel Drängens und Mutwille gehet oft auf den Mannhäusern vor 91 -, über den sich im Jahre 1675 Pastor Johann Friedrich Schenk bei Gerhard Walter Molanus während dessen Kirchenvisitation beklagte.
Johann Christian Stromburg kannte wohl diese Geschichte. Und so dürfte es ihm im Jahre 1751 nicht schwergefallen sein, auf die Bitte der Oberschedener Gemeinde zu verzichten und das bisherige Herkommen zu beachten, falls - für den aus seiner Sicht wohl unwahrscheinlichen Fall - die Kirche in Dankelshausen wirklich erweitert werden würde. Und tatsächlich, aus welchen Gründen auch immer, Adam Christoph hielt seine Zusage nicht ein. Ihr Neubau wurde erst im Jahre 1779, fünfundzwanzig Jahre nach seinem Tode, begonnen und zwei Jahre später abgeschlossen. Diese Kirche, so lautet die Inschrift über dem Haupteingang, welche die H. H. v. Stockhausen zu Patronen hat, ist unter dem Kommissariat des Herrn Sup. Jo. Christ. Weckenegel und herrn Gener. major Henlud (Heinrich Ludwig) v. Stockhausen und Pas-torat Hr. Fr. Andr. Apel 1781 neu erbauet worden.
Friedrich Andreas Apel - er hatte die Pfarrstelle in Dankelshausen von 1761 bis 1797 innewar ein baufreudiger Pfarrer. Während seiner Amtszeit wurde nicht nur die heutige Dankelshäuser St. Matthäus-Kirche gebaut. Auch der Neubau der St. Markus-Kirche wurde in der von den Oberschedenern gewünschten Größe abgeschlossen. Wahrscheinlich zum Dank
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für seine Verdienste, so heißt es 92 , wurde er vor dem Altar der Oberschedener Kirche beigesetzt.
Zeitgleich mit der Diskussion über die Oberschedener Kirche kam es zwischen der Niederschedener und Mielenhäuser Gemeinde auf der einen und den Dankelshäuser Pfarrern auf der anderen Seite zu einem langwierigen Streit. Aus bloßem Stolze, wie sich rückblickend Karl Ludwig Christian Weber ausdrückte 93 - in den Jahren 1802 bis zu seinem Tode 1835 Pfarrer in Dankelshausen -, verlangten die beiden Gemeinden, dass der Pfarrer bei Beerdigungen zu ihnen kommen, vor dem Leichenhaus zwei Gesänge abhalten und sodann die Leiche zum Kirchhof nach Dankelshausen begleiten sollte. Nicht bereit, dieser Forderung zu entsprechen, seien die ärgerlichsten Auftritte vorgefallen. Aus Verdruss sei sogar ein Pastor weggezogen, der schon bald an seiner neuen Wirkungsstätte gestorben sei. Dies wiederum hätten die Niederschedener und Mielenhäuser als eine Strafe Gottes betrachtet und pflegten es einem jeden neuen Pfarrer zu erzählen 94 .
Als Johann Justus Köster - von 1751 bis 1761 Pfarrer in Dankelshausen -, der nicht gut zu Fuß, wohl aber ein guter Reiter gewesen sein soll, die Leichen zu Pferde begleitet habe, sei dieses ihnen auch nicht recht gewesen. Seine Art der Begleitung habe sie zu der Bemerkung veranlasst, dass nur noch die Hunde fehlten. Anfangs mögen einige Pfarrer den Leichen das Geleit gegeben haben, wenn sie einem guten Menschen eine besondere Ehre erweisen wollten oder größere Accidentien (Abgaben) erhielten. Daraus habe sich aber dann eine Art von Schuldigkeit des Pastors entwickelt. Einige Pastoren hätten des lieben Friedens willen auch nachgegeben.
Auch er habe es anfangs getan, sich jedoch so manchen Verdruss eingehandelt. Im Jahre 1807 habe er einen schweren Stand gehabt, als der Dankelshäuser Friedhof zu klein geworden sei und sich beide Gemeinden auf Kosten der Kirche gesonderte Friedhöfe erbaten. Er habe ihre Bitte mit allen Kräften unterstützt allerdings mit der Einschränkung, dass der Pfarrer bei Beerdigungen nicht zu ihnen käme, sondern die Leichenpredigt in der Dankelshäuser Kirche stattfände. Doch da habe ihre Entrüstung keine Grenzen gekannt. Es habe nicht viel gefehlt, und sie wären in seinen Pfarrgarten eingebrochen.
Jetzt nun, im Jahre 1833, verlangen sie trotzig, bei dem Friedhof in Dankelshausen zu bleiben - es sollten noch 35 Jahre ins Land gehen, bis sie im Jahre 1868 ihre eigenen Friedhöfe erhielten -, weigern sich aber, für die Kosten seiner Erweiterung einen Beitrag zu leisten. Auch wenn der Friedhof ohne ihr Zutun erweitert worden sei, so sei ihnen doch deutlich
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gemacht worden, dass ihre Forderung gegenüber dem Pastor unbillig sei. Dieser komme ihnen in einem genügenden Maße entgegen, wenn er die Leiche eingangs von Dankelshausen in Empfang nähme. Seit dieser Zeit sind sie etwas demütiger geworden, besonders da ich bei gutem Wetter und wenn es nicht Sonntag war, viel weiter entgegenkam und sie auch jetzt auf mein Alter Rücksicht nehmen. Doch, so fügte er sogleich hinzu, sei dies nur eine vorübergehende Erscheinung. Komme ein neuer Prediger, so würden sie sich wohl wieder regen und anfangs ihre gewöhnliche Sprache führen, dass er es doch aus Liebe zu ihnen tun möchte.
Umstrittenes Kirchenpatronat
Nach Ansicht des Dankelshäuser Pastors Friedrich Konrad Krohne im Jahre 1860 95 dürfe angenommen werden, dass die Pfarre von den früheren Besitzern der Güter Dankelshausen und Wellersen, welches die in unserem Lande ausgestorbene Familie von Bardeleben gewesen sein soll, gegründet und auch zunächst dotiert worden ist. Dieser Einschätzung stehen die Ergebnisse meiner Recherchen gegenüber. Nach ihnen haben die Herren von Bardeleben das Gut Dankelshausen niemals und das Gut Wellersen nur in den Jahren 1548 bis 1591 als Lehen besessen. Als mögliche Gründer der Pfarre Dankelshausen scheinen ausschließlich meine Vorfahren als Lehns- und Grundherren von Dankelshausen oder deren uns unbekannte Vorgänger in Frage zu kommen.
Eine andere etwas umstrittene Frage ist, welcher Art das Dankelshäuser Kirchenpatrionat war und heute noch ist. G. Arndt (1926, S. 34 f) unterscheidet zwischen einem persönlichen und einem realen Patronat. Um ein persönliches handelt es sich dann, wenn es einzelnen Personen oder Familien auf Lebenszeit oder erblich verliehen worden ist. Im Falle eines realen Patronats ist es mit einem Gut verbunden, bei dessen Verkauf es auf den jeweiligen Besitzer übergeht. In seiner umfangreichen Untersuchung über das Kirchenpatronat in der preußischen Provinz Hannover gelangt er zu der Vermutung, dass in den meisten Fällen das Privatpatronat als ein persönliches anzusprechen ist, das diese Familien entweder auf Grund des Eigenkirchenrechts oder durch Verleihung seitens des Landesherrn erhalten haben. Im Jahre 2004 bezeichnete das Landeskirchenamt in Hannover 96 das Dankelshäuser Kirchenpatronat als ein reales, das ausschließlich auf dem Gut Wellersen ruhe. Ob es sich nach dem Kauf des Gutes Wellersen durch Heinrich im Jahre 1591 bei den beiden Gütern Dan- kelshausen und Wellersen um ein Gut gehandelt habe, könne dahingestellt bleiben. Der Ver-
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kauf des Gutes Dankelshausen im Jahre 1949 durch meinen Vater habe jedenfalls auf den Fortbestand des Patronats keine Auswirkung gehabt, da mit dem Gut Wellersen der wesentlich größere Teil des bis dahin gemeinsamen Besitzes der Familie erhalten geblieben sei. Die Sichtweise des Landeskirchenamts wirft die Frage auf, warum und wann das Dankelshäuser Kirchenpatronat auf das Rittergut Wellersen übertragen bzw. erweitert worden sein soll. Für einen solchen Rechtsakt habe ich keinen Nachweis gefunden. Für den Fall, dass es einen solchen wirklich nicht gibt, ist die Frage zu stellen, ob mit dem Verkauf des Gutes Dankelshausen im Jahre 1949 nicht auch das Kirchenpatronat veräußert worden ist Kirchengeschichtlicher Hintergrund eines Patronats dürfte eine den Grundherren ausgesprochene Genehmigung sein, auf ihrem Gut für ihre Privatandacht und für ihre Haus- und Hofgenossen ein Bethaus zu errichten, einen Hauspriester zu bestellen und das Bethaus als Kapelle weihen zu lassen. Auch wenn es keinerlei Angaben über eine solche Kapelle in Dankelshausen gibt, so lässt der baugeschichtliche Datierungsrahmen der Kapellen in Wellersen 97 , Bühren 98 und Fürstenhagen 99 um das Jahr 1150 darauf schließen, dass die Dankelshäuser, wenn es sie denn gegeben hat, in den gleichen Zeitrahmen einzuordnen ist. Später, als die Zahl der Gutsuntertanen zugenommen hatte, mag sich der Grundherr zu einer ausreichenden Versorgung eines eigenen Priesters verpflichtet haben, und mag die Kapelle mit Parochialrechten ausgestattete worden sein. Indem der grundherrliche Stifter das Eigentumsrecht an der Kapelle behielt, war es nur konsequent, dass der Stifter der späteren Parochialkirche auch die verschiedensten kirchlichen Rechte für sich beanspruchte. Dabei dürfte ihm und seinen Nachkommen als Dank für die Kirchengüter, den Kirchenbau und dessen Unterhalt das Patronatsrecht nicht verwehrt worden sein 100 . Im Jahre 1793 wies Heinrich Ludwig darauf hin, dass alle Grundstücke der Kirche in Dankelshausen einschließlich
des Grund und Bodens, auf dem sie gebaut ist, aus Lehen seiner Familien stammen 101 . Können wir auch nicht mit Sicherheit sagen, auf welchen Ursprung das Dankelshäuser Patronat zurückgeht, so scheint doch einiges für die Version des Eigenkirchenrechts zu sprechen. In seiner bereits erwähnten Darstellung schreibt G. Arndt (1926, S. 34) kurz und bündig, dass das Patronat erworben wird durch die Gründung einer Kirche. Und in einem Beitrag des historischen Vereins für Niedersachsen heißt es zur Kirche Dankelshausen, dass sie wahrscheinlich von den früheren Besitzern des dasigen Rittergutes gestiftet 102 worden sei. Wenn in der Vergangenheit gelegentlich der Wert eines Kirchenpatronats auf zwei Hu- fen 103 Land veranschlagt worden ist 104 , so ist die Frage nur zu berechtigt, um welche materiel-
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len Interessen - von dem immateriellen Prestigewert einmal abgesehen - es dabei ging. Im Jahre 1793, vierzehn Jahre nach dem Baubeginn der heutigen Kirche in Dankelshausen, wies Heinrich Ludwig auf die beiden nicht zu trennenden Seiten des vermögensrechtlichen As-
pekts einer Eigenkirche hin: auf seine Verpflichtung zum Unterhalt der Kirche und die Verwendung der Klingelbeutel-Sammlungen für die Unterstützung der Armen 105 . Wenn die Kirche durch Unglücksfälle beschädigt werde oder gar abbrenne und keine ausreichenden Mittel zur Behebung der Schäden angesammelt worden seien und auch sonstige Mittel nicht zur Verfügung stünden, so würden die Bau- und Reparaturkosten seiner Familie aufgebürdet werden. Vor diesem Hintergrund sei es wohl angemessen, dass vor der Tätigung von außerordentlichen Ausgaben sie zunächst seiner Familie als Patron der Pfarre angezeigt würden und deren Einwilligung eingeholt werde.
Wenn schon von dem Kirchenvermögen kein unmittelbarer materieller Ertrag zu erwarten war - so kann wohl Heinrich Ludwigs Hinweis gedeutet werden -, könnte dann das Lehngeld, das ihm als Patron von jedem neuen Pastor für die zu besetzende vakante Pfarrstelle zu bezahlen war, die Quelle eines materiellen Anreizes für das Kirchenpatronat gewesen sein? Im Jahre 1576 hatte Pastor Nicolaus Prätorius für die freigewordene Pastorenstelle in Dankelshausen den Patronen Melchior und Jobst 22 Taler bezahlen müssen 106 . Ob der Betrag als hoch oder niedrig anzusehen ist muss vor dem Hintergrund bewertet werden, dass bei Leistungen, die die Ertragskraft des Kirchenlehens überstiegen, die Möglichkeit nicht auszuschließen war, dass Simonie, der Kauf von geistigen Ämtern, im Spiel war. Mochte auch die Interpretation des Begriffes sehr dehnbar sein, sie konnte von folgenreicher Bedeutung sein. Denn machte sich der Patron bei der Besetzung der Pfarre der Simonie schuldig, so verlor er das Präsentationsrecht, im Wiederholungsfalle das Patronatsrecht 107 . Am 26. Oktober 1797 gelobte Johann August Wilhelm Habenicht - von Elliehausen auf die Pfarrstelle zu Dankelshausen berufen - und schwor zu Gott dem Superintendenten in Göttingen, dass er durch keine Mittel, die durch Gottes Wort verboten sind, zu der Pfarre gelangt sei. In Sonderheit habe niemand zur Unterstützung seiner Bewerbung etwas beigetragen. Weder direkt noch indirekt habe jemand ihm selbst, seiner Frau, seinen Kindern, Angehörigen oder Unterhändlern Geld, geldwerte Sachen oder eine Belohnung, oder wie dergleichen Geschenke auch immer genannt werden mögen, geleistet. Auch wisse er nicht und sei ihm nicht bekannt, dass irgendeiner seiner Verwandten seinetwegen etwas versprochen und gegeben habe. Sollte er über kurz oder lang etwas Entsprechendes erfahren, so wolle er die-
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ses dem Konsistorium anzeigen, dass er also die Pfarre auf dem Wege der durch Gottes Wort und durch die hiesige Landesordnung verbotenen Simonie nicht rechtmäßig erlangt habe 108 . Mochte auch ein solcher Eid von den Pastoren vor Besetzung einer jeden Pfarre abverlangt werden, gänzlich ausrotten ließ sich die Simonie nicht. Dennoch dürfen wir wohl annehmen, dass mit ihrem Verbot durch Herzog Heinrich Julius (+1613) im Jahre 1597 das von dem Pfarrer zu zahlende Lehngeld für meine Vorfahren als finanzieller Anreiz für die Aufrechterhaltung des Dankelshäuser Kirchenpatronats stark an Bedeutung verloren, wenn es denn überhaupt jemals eine große materielle Bedeutung gehabt hat.
Das in dem Erwerb und in der Begründung von Kirchenpatronaten auf dem Lande sich äußernde Interesse, so H. Wiswe (1934, S. 81), läßt sich nur erklären, wenn man die Nebenaufgaben der mittelalterlichen Dorfkirche im Interesse der Grundherrschaft berücksichtigt. Neben der baulichen Anlage, der Kirche und des Kirchhofs habe dieses Interesse insbesondere der Präsentation des Pfarrers gegolten. Da dürfte einmal der Wunsch des Grundherrn gewesen sein, bei der Verwaltung des Kirchen- und Pfarrvermögens, nicht zuletzt bei der Verpachtung der Kirchenländereien, den Pfarrer in seinem Sinne zu beeinflussen. In Dankelshausen waren das immerhin sechzehn Morgen Acker- sowie etliches Wiesenland. Und da war möglicherweise sogar noch das gewichtigere Interesse, dem Beziehungssystem zwischen dem grundherrschaftlichen Gut und den Kleinköter-Tagelöhnern - ich werde auf dieses System später noch näher zu sprechen kommen - eine gleichsam kirchliche Unterfütterung zu verleihen. Als Patron konnte der Grundherr den Pfarrer veranlassen, abgaben- und dienstleistungssäumige Bauern durch die Androhung und Verhängung von Kirchenstrafen zur Ordnung zu rufen 109 . Wenn in früherer Zeit die Grundherren den Pfarrer zur Disziplinierung der Kleinköter-Tagelöhner benutzt haben mögen, so war diese seine Verwendung spätestens im Verlaufe des 17./18. Jahrhunderts mit dem Einzug der Häuslinge und Brinksitzer, die als Tagelöhner auf dem Gutshof mit den Kleinkötern um dessen Arbeitsangebot konkurrierten, weitgehend wertlos geworden. So dürfte auch die Bestimmung der Calenberger Klosterordnung vom Jahre 1737, dass kein Pfarrer einer Gemeinde aufgezwungen werden dürfe, den grundherrlichen Kirchenpatronen keine besonderen Probleme bereitet haben. Andererseits lässt sie die Vermutung zu, dass in früherer Zeit der von dem Patron vorgeschlagene Kandidat für eine frei gewordene Pfarrstelle nicht immer auch die Zustimmung der Gemeinde gefunden hatte. Bereits hundert Jahre zuvor, im Jahre 1632, hatten sich die Oberschedener bei dem Amt Münden über das einseitige Präsentationsrecht der Dankelshäuser Kirchenpatrone beklagt 110 .
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Zwölf Jahre später, am 24. Oktober 1644, wurde ihrer Klage entsprochen. In einem Vergleich des Konsistoriums als Vertreter der Landesherrschaft wegen des ihr über die Filiale zu Ober-und Niederscheden und Mielenhausen zustehenden Patronatsrechtes mit denen von Stockhausen, als Patron der Mutterkirche zu Dankelshausen, wurde vereinbart, dass die Ernennung oder Präsentation künftig abwechselnd geschehe 111 .
Es war nicht nur das wechselnde Präsentationsrecht, das den Einfluss der Dankelshäuser Kirchenpatrone erheblich einschränkte. Von besonderem Gewicht war auch und insbesondere das geänderte Anliegen der Kirchenvisitationen. Im Gefolge des Gandersheimer Landtagsabschieds vom 10. Oktober 1601 und der Einführung des evangelisch-lutherischen Glaubensbekenntnisses benutzten die Landesherren als nunmehrige Oberhäupter der Kirche und als Dienstherren der Geistlichen die Visitationen auch dazu, die Anforderungen der adligen Grundherrschaft und seinen Einfluss auf die Kirchenpolitik zugunsten der Interessen der Landesherrschaft zurückzudrängen 112 . Hatten sich früher die katholischen Visitationen vorrangig auf den Klerus konzentriert, so waren es nunmehr die Gemeinden, die in ihren Mittelpunkt rückten. Dabei oblag es den Visitatoren nicht nur, Informationen über die Zustände, Einstellungen, Vorkommnisse, Verfehlungen und das Wohlverhalten in den Gemeinden einzuholen. Sie nahmen zugleich auch eine Kontroll- und Disziplinierungsaufgabe wahr. Als „Funktionären“ des Landesherrn oblag es ihnen, dessen Vorstellungen von den Zuständen in den Gemeinden und ihren Mitgliedern verbindlich zu machen. Sie hatten innerdörfliche Konflikte auszutragen, die ohne diesen äußeren Anlaß nur sehr zögerlich und versteckt hätten ausgetragen werden können, weil die Nachteile für die Konfliktparteien zu groß gewesen wären 113 . Im Jahre 1675 nutzte der Dankelshäuser Pastor Johann Friedrich Schenk die Autorität von Gerhard Walter Molanus als Generalsuperintendent, um die von ihm allein nicht behebbaren Missstände abzustellen. Ein Dorn im Auge waren ihm nicht nur die ausstehenden Pachtgelder des vor einem Jahr verstorbenen Kirchenpatrons Hermann Moritz, sondern auch die ungenügenden und unregelmäßigen Pachtzahlungen der Gemeinde. Ein besonderes Anliegen war ihm auch die dringende Reparaturbedürftigkeit des Pfarrhauses. Doch damit nicht genug. Wissen wollte er auch, ob dem Rittmeister Wölfinß, der eine Magd geschwängert hatte, eine Kirchenbuße aufzuerlegen sei. Oder wie es mit Stoffel Hasen zu halten sei, der sonntags während des Gottesdienstes Heu gemacht hatte. Und schließlich beklagte er, dass es in keinem der vier Parochie-Dörfer ein Witwenhaus gebe 114 .
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C.-H. Hauptmeyer (1988, S. 226 ff) spricht davon, dass die territorial-staatliche Verwaltung im Laufe des 18. Jahrhunderts so weit vervollkommnet wurde, dass Eingriffe in kleinste bäuerlich-dörfliche Angelegenheiten möglich wurden. Indem die Landesherren die Pfarrer auch mit Verwaltungsangelegenheiten beauftragten und den bisherigen politischen Freiraum der Kirchenstifter und -patrone ihrer Aufsicht unterstellten, sie solchermaßen den Adel domestizierten, hoben sie die spätmittelalterliche Patt-Situation zwischen sich und dem grundherrlichen Adel auf. Sie verschafften sich die Möglichkeit, vermehrt auf die dörflichen Verhältnisse einzuwirken.
Vor dem Hintergrund des stattgefundenen Wandels ist die Frage zu stellen, wie stark danach meine Vorfahren an dem Kirchenpatronat überhaupt noch interessiert waren, welche wirtschaftliche Bedeutung sie dem Patronat noch zumaßen. Der patronalen Verpflichtung zum Unterhalt der Dankelshäuser Kirche standen keine adäquaten irdischen Gegenleistungen mehr gegenüber. Das Kirchenpatronat hatte machtpolitisch ausgedient. J. Sieglerschmidt (1987, S. 253) bezeichnet das, was von ihm verblieb, als ständische Fassade. Das Patronatsrecht wird mit Rücksicht auf hergebrachte Rechte vor allem des Adels und Bürgertums zu einem Fossil, das in der protestantischen Kirchenverfassung einen ebenso exzentrischen Platz einnimmt wie in der katholischen.
Differenzierter drückt sich J. K. F. Schlegel (1804, S. 307) aus. Dabei geht er von der Überlegung aus, dass kaum eine Parochialkirche und Pfarre allein aus den Gütern des Stifters her-vorgegangen ist. In den meisten Fällen habe die Pfarrgemeinde einen beträchtlichen Beitrag geleistet. Soll aber eine Kirchensocietät durch eine solche erzeigte Wohltat, in der wichtigsten Angelegenheit ihres Lebens, von der uneingeschränkten Willkür des Wohltäters und dessen Nachkommen fortdauernd … abhängig werden, so ist dies sodann eine erdrückende Wohltat, der man gern entübrigt seyn würde. Es hänge von den Patronen ab, die Kirche mit dieser einmal bestehenden Einrichtung auszusöhnen und sie von allem Tadel gänzlich zu befreyen. Wenn sie in einträchtiger Übereinstimmung mit der Kirchenregierung, mit thätigem Eifer dem Bestem der Kirchen und des Kirchenstaates sich annehmen, ohne nur allein auf die Erhaltung und Erweiterung ihrer Gerechtsame Bedacht zu nehmen; wenn sie ferner nicht nur die Annehmlichkeiten ihres Rechts genießen, sondern auch zu den Lasten, sofern es etwa nöthig werden sollte, mit beytragen wollen, dann wird man ihnen diesen einmal, zuweilen nicht ohne Aufopferung, erworbenen Vorzug gern gönnen, und sich von ihnen einen mitwirkenden Beystand zur Erreichung der Kirchenzwecke versprechen dürfen 115 .
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Im Jahre 1969 wies der Mündener Superintendent das Landeskirchenamt darauf hin 116 , dass der Dankelshäuser Patron keinerlei Verpflichtung gegenüber der Pfarrstelle wahrnehme: Es besteht offensichtlich nur noch das Recht der Präsentation. Dieser Zustand ist völlig unbefriedigend. Deshalb bitte der Kreiskirchenvorstand dringend, die Rechtslage dieses Patronats zu prüfen und nach Möglichkeit die Aufhebung zu betreiben. Als er sodann im Jahre 1973 meinen Vater bat, auf das Patronat über die Pfarrstelle in Dankelshausen zu verzichten 117 , war allerdings mit keinem Wort mehr die Rede davon, dass der Zustand des Präsentationsrechts völlig unbefriedigend sei. Worum es ging, war eine rein kirchenorganisatorische Angelegenheit: Von der anstehenden Neugliederung der Kirchengemeinden im Kirchenkreis Münden werde auch die Kirchengemeinde Dankelshausen betroffen. Sie soll mit den Kirchengemeinden Bühren und Scheden zu einer Kirchengemeinde Scheden vereinigt werden. Voraussichtlich wird damit auch die Pfarrstelle in Scheden eingerichtet werden müssen. Es war allein und ausschließlich die erforderliche Zustimmung des Dankelshäuser Kirchenpatrons zu dieser Maßnahme, die den Superintendenten im Auftrage des Landeskirchenamtes zu seiner Verzichtsfrage veranlasste. Erneut im Vordergrund stand das Präsentationsrecht im Jahre 1990. In diesem Jahr bat der Dankelshäuser Kirchenvorstand das Landeskirchenamt in Hannover, dem amtierenden Patron deutlich zu machen, dass Grund und Auslöser des Wunsches nach Patronatsverzicht … allein die Tatsache ist, dass durch die Rechte des Patrons die Gemeindewahl zur Besetzung der Pfarrstelle ausgeschlossen ist.
Ohne auf die wiederholten Bemühungen des Dankelshäuser Kirchenvorstandes zur Aufgabe des Kirchenpatronats konkret einzugehen, wies im Jahre 2004 das Landeskirchenamt 118 in der von mir erbetenen Stellungnahme die zuvor zitierten Überlegungen von J. K. F. Schlegel mit Nachdruck zurück: Wiederholt haben Kirchenvorstände auch in jüngerer Zeit, wenn der Fortbestand des Patronats in Frage stand, immer wieder betont, dass sie an dem Patronatsverhältnis mit seinen Rechten und Pflichten festhalten möchten. Dies zeigt …, dass es … in der Regel gelingt, das Rechtsverhältnis auch heute noch so mit Leben zu füllen, dass es auch für die Kirchengemeinde nicht „eine drückende Wohltat, der man gern entübrigt sein würde“, darstellt. Wie auch immer die verallgemeinernde Stellungnahme vor dem Hintergrund der Bitten des Dankelshäuser Kir-chenvorstandes zu bewerten ist 119 , kirchenrechtlich steht das letzte Wort dem Patron, Ludolf, zu.
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Die Dankelshäuser Gerichtsherren und das Amt Münden: Wer war zuständig?
Das ungeschlossene Untergericht Dankelshausen und Wellersen
Das Dorf Dankelshausen und das Landgut Wellersen, so ist im Jahre 1823 zu lesen 120 , bilden das ungeschlossene Untergericht Dankelshausen. Hinter dieser nüchternen Feststellung verbirgt sich ein jahrhundertealtes Rechtsprivileg, die sogenannte Patrimonialgerichtsbarkeit meiner Vorfahren als grundherrlicher Adel. Die grundherrliche Gerichtsbarkeit wird auf die Zeit der älteren Grundherrschaft zurückgeführt 121 , als den Grundherren noch die uneingeschränkte Jurisdiktion über ihre unfreien Bauern zustand.
Als Herzog Heinrich dem Löwen (+1195) auf dem Reichstag zu Würzburg im Jahre 1180 alle Reichslehen und Eigenbesitzungen abgesprochen wurden, zerfiel sein Herzogtum in eine Vielzahl von Kleinst- und Kleinherrschaften. Davon betroffen war auch das für den Leinegau zuständige Leineberggericht bei Göttingen. Sein Verfall bot den ritterlichen Herren die Möglichkeit, das Gerichtsrecht auf ihrem Grund und Boden und über ihre Hintersassen (zinspflichtige Kleinbauern) zu beanspruchen 122 . Nach W. Ebel (1953, S. 15) waren die Patrimonialgerichte der Grundherrschaften - gleichsam als Lückenfüller der von der landesherrlichen Verwaltung und Justiz nicht abgedeckten Gebiete - an die Burgen wie die Gleichen, den Hanstein, Adelebsen, Jühnde, Hardenberg, Plesse u. a. angelehnt. In vergleichbarer Form dürften die Patrimonialgerichte über die Dörfer Dankelshausen, Imbsen und Löwenhagen als stockhausensche Lehnsgüter an die Bramburg angelehnt gewesen sein. Ihre rechtliche Bestätigung könnte, wenn auch urkundlich nicht belegbar, im Jahre 1303 erfolgt sein. In diesem Jahr übertrug Herzog Albrecht II. (+1318) die Gerichtsbarkeit über den südwestlichen Teil des Leinegaus von Gieselwerder auf die Bramburg und erhob damit die Herren von Stockhausen als Bramburger Lehnsherren in den Stand von Gerichtsherren. Vielleicht, so H. Mundhenke (1941, S. 40), ist der Vorgang so gewesen, dass die Hintersassen bei Streitigkeiten unter sich zuerst die Entscheidung ihres Grundherren anriefen, dass daraus der Bequemlichkeit wegen sich eine Gewohnheit entwickelte, aus der dann die Herren das Recht ableiteten, Gericht zu halten. Gut möglich ist allerdings auch, dass die Initiative nicht von der Bequemlichkeit der Hintersassen ausging 123 , sondern dass es die Grundherren waren, die es gezielt darauf anlegten, über ihren Lehnsbesitz eine staatsähnliche, patrimoniale Gewalt auszuüben.
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Dankelshausen gehörte zu dem geschlossenen Untergericht Imbsen, auch Löwenhagen genannt 124 . Der historische Hintergrund ist, dass bis Anfang des 17. Jahrhunderts die Güter Dankelshausen, Imbsen und Löwenhagen von den Herren von Stockhausen gemeinschaftlich besessen wurden. Noch Ende des 16. Jahrhunderts wurde die Gerichtsherrschaft über Dankelshausen im Sinne eines geschlossenen Untergerichts beschrieben 125 : Die Dankelshäuser seien, wenn es den Herren von Stockhausen nicht genehm war, in Dankelshausen Gericht zu halten, zu dem Gericht nach Löwenhagen zitiert worden. Sie hätten dort auch erscheinen müssen. Wenn wir unterstellen, dass es für die Dankelshäuser weniger bequem war, nach Löwenhagen zu gehen als nach Münden zu dem Sitz des landesherrlichen Gerichts, dann dürfte der Aspekt der Bequemlichkeit für die Dankelshäuser Gerichtsbarkeit keine wesentliche Rolle gespielt haben, dann dürften es die Grundherren gewesen sein, die das Gerichtsrecht anstrebten.
Dem gemeinschaftlichen Besitz bereitete Heinrich ein Ende, als er im Jahre 1619 die Güter Löwenhagen, Imbsen und Dankelshausen seinen Söhnen als individuellen Besitz vererbte. Danach scheinen die von Stockhausen in Imbsen die geschlossene Untergerichtsbarkeit über alle Gerichtsdörfer behalten und ihren Vettern in Dankelshausen die Zuständigkeit eines ungeschlossenen Untergerichts übertragen zu haben. Wenn diese Vermutung richtig ist, so saßen meine Vorfahren in Dankelshausen formell zwar nur einem ungeschlossenen Untergericht vor, verfügten aber mittels ihrer Verwandten in Imbsen über die Zuständigkeiten eines geschlossenen Untergerichts mit all den Einflussnahmemöglichkeiten, die ihnen ein solches Gericht bot.
Die Unterscheidung zwischen geschlossenen und ungeschlossenen Untergerichten bezog sich auf das Gebiet der Verwaltungsangelegenheiten 126 . Die geschlossenen waren völlig selbständig, empfingen von den landesherrlichen Ämtern keine Befehle und mussten keine Verwaltungshandlungen derselben in ihren Bezirken dulden. Anders lagen die Dinge bei den ungeschlossenen. Von Verwaltungsangelegenheiten ausgeschlossen, beschränkte sich ihre Zuständigkeit allein auf die niedere Gerichtsbarkeit.
Mag auch einiges für unsere Herleitung des Dankelshäuser Gerichts und dessen Zuständigkeit sprechen, so war doch die Rechtslage alles andere als klar. Im Jahre 1823 erkundigte sich die Landdrostei Hildesheim bei dem Amt Münden 127 , ob das Dorf Dankelshausen zu dem geschlossenen Untergericht Imbsen gehöre oder ob denen von Stockhausen über dieses Dorf eine besondere ungeschlossene Gerichtsbarkeit zustehe. Drei Jahre später wusste das
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Amt Münden lediglich zu sagen: das Dorf Dankelshausen nebst den Dorfschaften Imbsen und Loewenhagen und den beyden Adelichen von Stockhausenschen Gütern Dankelshausen und Wellersen gehöre zu dem im hiesigen Amtsbezirk belegenen geschlossenen Gerichte Imbsen. Es werde von dem adlich von Stockhausenschen Gerichtshalter, Amtsverwalter und Advocat Günther, hiselbst verwaltet. Bemerkenswert ist sodann der Zusatz, dass in Ansehung desselben und den dazu gehoerigen obbenannten drey Dorffschaften dem hiesigen Amte die Criminal-Gerichtsbarkeit zustehet. Über die ursprüngliche Entstehung dieser sonst ungewöhnlichen Combination, so fügte das Amt Münden im Jahre 1839 noch hinzu, habe es keinen Aufschluss zu erhalten vermocht. Wahrscheinlich habe sie ihren Grund darin, dass die Verwaltung der beiden Gerichte schon seit vielen Jahren einem und demselben Justion anvertraut war. Das Gericht könne auch ursprünglich zu dem Gericht Imbsen gehört und vormals nicht als ein besonderes Gericht be-standen haben.
Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts wird von dem Gericht Dankelshausen und Wellersen gesprochen. Diese Bezeichnung ist darauf zurückzuführen, dass nach dem Tode von Heinrich Ludwig im Jahre 1794 Benedikt Moritz sowohl der Besitzer des Gutes Wellersen als auch des Gutes Dankelshausen sowie Gerichtsherr zu Dankelshausen war.
Im Jahre 1803 128 legten die Gerichtsherren des geschlossenen Untergerichts Imbsen, Löwenhagen und Dankelshausen dar, dass das vormalige bardelebensche Gut Wellersen über keinen patrimonialen Gerichtsbezirk verfügt habe. Es habe sich lediglich um ein adliges, freies, mit keinen pflichtigen Untertanen versehenes Gut gehandelt. Es sei kein gemeinschaftliches stockhausensches Gut. Die Familienlinie der gegenwärtigen Gerichtsherren zu Imbsen und Löwenhagen habe daran keinen Anteil gehabt. Für die Untertanen des geschlossenen Gerichts Imbsen und Löwenhagen sei Wellersen ein fremdes Gut. Denn alle solche nur mit der niederen oder Pfahl-Gerichtsbarkeit versehenen Allodiale oder Patronien-Güter sind keine geschlossenen Gerichte, sondern solche in dem Herrschaftlichen Amte - sprich Amt Münden -, das die Criminal-Jurisdiction darüber hat und die Hoheits-Rechte darüber ausübt. Dieser Einschätzung steht die Mitteilung von A. Seidensticker (1896a, S. 214) entgegen, dass Herzog Ernst (+1367) Wellersen mit Gericht, Halsgericht und Vogtei denen von Adelebsen verlehnt habe. Und noch im Jahre 1782 spricht der im Dienste der „Königlich Großbritannischen Kurfürstlich Hannoverschen General-Wege-bau-Intendance“ stehende Vermes- sungsingenieur A. Du Plat ohne jede Einschränkung von der Wellersener Gerichtsbarkeit 129 .
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Mochte auch das Gericht Dankelshausen und Wellersen durch seine Einbettung in das Untergericht Imbsen den formalen Charakter eines geschlossenen Untergerichts haben, so waren es eben dieser formale Charakter sowie die ursprüngliche Nichtzugehörigkeit des Gutes Wellersen zu dem geschlossenen Untergericht Imbsen, die die Zuständigkeit der Dankelshäuser Gerichtsherren auch und insbesondere auf dem Gebiet der niederen Gerichtsbarkeit durch das Amt Münden besonders angreifbar machten. Strittig war dabei nicht nur die Abgrenzung zwischen der niederen und oberen Gerichtsbarkeit, sondern insbesondere, wie im Jahre 1825 von dem Amt Münden offen ausgesprochen, ihre generelle Zuständigkeit für die Criminal-Gerichtsbarkeit.
Im Jahre 1612 beschwerte sich Georg, Herr zu Imbsen und Dankelshausen, dass das Amt Münden Zeugen aus Dankelshausen zu einem Kriminal-Verhör geladen habe, obwohl er darauf hingewiesen habe, dass wir den Angriff in peinlichen Sachen in Dankelshausen haben 130 . Aus den Jahren 1613 bis 1616 - also schon bald nach dem Beginn der protestantischen Kirchenvisitationen - liegt ein umfangreicher Schriftverkehr vor, in dem sich die von Stockhausen wiederholt über Eingriffe des Amtes Münden in die ihnen zustehende niedere Strafgerichtsbarkeit beschwerten 131 . Die 10 Taler-Grenze
Gut vierzig Jahre später, im Jahre 1659, kam es über die Abgrenzung der beiderseitigen Zuständigkeiten erneut zu einer heftigen Auseinandersetzung 132 . Die Brüder Wilhelm Christoph, Besitzer des Gutes Dankelshausen, und Heinrich Moritz, Besitzer des Gutes Wellersen, hatten die Brüder Ricus und Hanns Hasen wegen Holzdiebstahls bei dem Dankelshäuser Pfarrer mit 20 Talern bestraft.
Am 22. Mai denunzierte der Förster von Mielenhausen die beiden Gerichtsherren bei dem Amt Münden: Das Strafgeld stünde dem Amt, nicht aber denen von Stockhausen zu. Am 11. August protestierte das Amt Münden gegen deren Amtsanmaßung und forderte die de facto zur Ungebühr gehobenen Gelder für das Amt Münden ein. Am gleichen Tag wurden die Brüder Hasen schriftlich aufgefordert, sich am nächsten Freitag vor dem Amt zu verantworten. Vier Tage später sagten sie dort aus, dass sie zu vieren den Diebstahl begangen hätten und dass ein jeder von ihnen von den Dankelshäuser Gerichtsherren mit 5 Talern bestraft worden sei. Acht Tage später ließen Wilhelm Christoph und Heinrich Moritz das Amt wissen, dass sie von dem gnädigsten Landesherrn mit dem Dorf Dankelshausen und der daselbigen Nieder- und Erbgerichtsbarkeit und Jurisdiction belehnt worden seien. Seit undenklichen Zeiten verfüg-
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