Pädagogische Hochschule Salzburg
Institut für Lebensbegleitendes Lernen (Lehrer/innenfort- und -weiterbildung)
BMHS/BS
Vorgelegte Publikation
Lerntransfer
Wirkung auf Lernerfolg durch Selbststeuerung
bei mediengestützten Lernumwelten in der Berufspädagogik
Mag. Günter Wohlmuth
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Inhaltsverzeichnis
1
Unterrichtsplanung und Durchführung ... 4
1.1
Institutionelle Voraussetzungen ... 4
1.1.1
Duales System ... 4
1.1.2
Forschung im Dualen System ... 5
1.1.3
Zugang und Ausbildung ... 6
1.1.4
Die Pädagogischen Institute im Kontext der Berufspädagogik ... 7
1.1.5
Die Entwicklung pädagogischer Hochschulen ... 8
1.2
Anforderungen an Medienfachleute ... 9
1.2.1
Ausbildungsordnung Betrieb ... 10
1.2.2
Berufsprofil ... 10
1.2.3
Berufsbild ... 11
1.2.4
Prüfungsordung ... 11
1.2.5
Berufsschulausbildung Medienfachmann ... 12
1.3
Didaktische Interventionen zur Transferverbesserung ... 13
1.3.1
Lernzielfestlegung ... 13
1.3.2
Lernsituationen ... 13
1.3.3
Voraussetzungen und Einflussfaktoren des Lerntransfers ... 14
1.3.4
Praktische Anwendungen zur Steigerung des Transfers ... 16
2
Theoretische Konzepte im Umfeld des Transfergeschehens ... 19
2.1
Situationsspezifität ... 19
2.2
Transferkonzept nach Lopato ... 21
2.3
Transfertheorien ... 22
2.3.1
Theorie der identischen Elemente ... 22
2.3.2
Transfer als Übertragung von Prinzipien ... 22
2.3.3
Konzept der Metakognition ... 23
2.3.4
Erläuterung von Transferbegriffen ... 24
2.3.4.1
Positiver/Negativer Transfer ... 24
2.3.4.2
Horizontaler (lateraler) vs. vertikaler Transfer ... 25
2.3.4.3
Spezifischer vs. unspezifischer Transfer ... 25
2.3.4.4
Proximaler vs. distaler Transfer ... 26
2.3.4.5
Low road vs. high road Transfer ... 26
Seite 3
3
Hypothesen ... 27
3.1
Hypothese 1 ... 27
3.2
Hypothese 2 ... 28
4
Empirische Erhebung ... 29
4.1
Untersuchungsplanung ... 29
4.2
Das Befragungsinstrument ... 30
5
Die Auswertung, methodisches Vorgehen und Resultate ... 31
5.1
Prüfung der Annahmen der Hypothese 2 ... 32
5.2
Faktorenanalytische Überprüfung des Befragungsinstrumentes ... 33
5.3
Prüfung der Hypothese 1 ... 33
5.4
Test der Mittelwerte Wissen nach Friedman und Wilcoxon ... 34
5.5
Transferrelevante und Anwendungssituation bezogene Mentalisierungen ... 35
6
Diskussion ... 37
7
Kritische Reflexion und Aussicht ... 39
Literatur ... 41
Anhang a) ... 43
Anhang b) ... 50
Anhang c) ... 53
Anhang d) ... 5
4
Anhang e) ... 5
5
Anhang f) ... 5
8
Anhang g) ... 6
1
Seite 4
1 Unterrichtsplanung und Durchführung
1.1 Institutionelle Voraussetzungen
Die Lehrlingsausbildung regelt der Gesetzgeber, Berufsbilder und Prüfungsordnungen
werden durch die Verordnungen des Wirtschaftsministers bestimmt, die Lehrpläne durch den
Unterrichtsminister und die Landesschulräte. Wesentliche Aufgaben in der Anpassung der
Lehre an neue Qualifikationsentwicklungen sind allerdings einem eigenen Organ, dem
sogenannten Bundes- Berufsbildungsbeirat (BBAB), übertragen, so z. B. die Erstattung von
Gutachten (und Vorschlägen) für die Berufsbilder von neuen Lehrberufen oder die
Novellierung von Berufsbildern bestehender Lehrberufe.
Der BBAG, dessen Grundlage 1969 durch das Berufsausbildungsgesetz geschaffen wurde, ist
bei der Wirtschaftskammer Österreich eingerichtet und besteht aus zwölf Mitgliedern, die je
zur Hälfte von der Wirtschaftskammer Österreich und der Kammer für Arbeiter und
Angestellte kommen. Dem Gremium gehören auch zwei Mitglieder aus dem Kreis der
Berufsschullehrer an, die allerdings nur über eine beratende und nicht beschließende Stimme
verfügen. Die fachliche Arbeit erfolgt jeweils in den Ausschüssen, in denen sowohl Vertreter
des Sozialpartner als auch Experten aus den betreffenden Betrieben (Unternehmer und
Arbeitnehmer) mitarbeiten.
Die Vollziehung des Berufsausbildungsgesetzes ist den so genannten Lehrlingsstellen
übertragen, die in jedem Bundesland bei den Wirtschaftskammern der Länder eingerichtet
sind. Durch die Berufsausbildungsnovelle 1978 wurden zusätzlich Landes-
Berufsbildungsbeiräte, die ebenfalls paritätisch besetzt sind, geschafften und die Einrichtung
einer einzelnen Lehrlingsstelle pro Bundesland festgelegt.
1.1.1 Duales System
Wird ein Lehrvertrag mit einem Lehrberechtigten (Betrieb) abgeschlossen, ist der
Auszubildende verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Diese Art der Berufsausbildung
wird als duales Berufsausbildungssystem (duales System) bezeichnet, da die Bildungs-
aufgaben auf die zwei Träger - Betrieb und Berufsschule - verteilt sind. In der Berufsschule
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werden in einem berufsbegleitenden Unterricht die grundlegenden theoretischen Kenntnisse
vermittelt, die betriebliche Ausbildung gefördert und ergänzt sowie die Allgemeinbildung
erweitert. Der Unterricht kann ganzjährig, d.h. mindestens einmal wöchentlich an ein einen
Tag, lehrgangsmäßig, d.h. mindestens acht Wochen hindurch, oder saisonmäßig, also auf eine
bestimmte Jahreszeit geblockt, stattfinden.
Die Berufsschulen umfassen so viele Schuljahre, wie es der Dauer des Lehrverhältnisses
entspricht. Je nach Lehrberuf beträgt die Zeit der Ausbildung zwei bis vier Jahre, in der Regel
jedoch drei Jahre. Nach Abschluss der Berufsschule und nach Beendigung der Lehrzeit legt
man die Lehrabschlussprüfung ab. Damit wird festgestellt, ob die im Lehrberuf erforderlichen
Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet wurden und die Auszubildende in der Lage ist, die
dem Lehrberuf eigentümlichen Tätigkeiten selbst fachgerecht auszuführen. Die
Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und eine theoretische Prüfung und
besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Hat der Auszubildende das
Unterrichtsziel der letzten Klasse der Berufsschule bestanden, so besteht die Prüfung nur aus
dem Praxisteil und einem Prüfungsgespräch. Nach der erfolgreich abgelegten
Lehrabschlussprüfung wird man für die Meisterprüfung und Befähigungsnachweisprüfungen
sowie Berufsreifeprüfung als Voraussetzung für ein Studium am Hochschulen, Universitäten,
Fachhochschulen, Kollegs und Akademien zugelassen.
1.1.2 Forschung im Dualen System
Die Ausrichtung und Gestaltungsarbeit an Qualifikationsentwicklungen und am Bedarf des
Arbeitsmarktes bleibt im Falle der Lehre eher intransparent (Markowitsch, 2001, S. 7-24). Die
Vorschläge bzw. Entwürfe für neue Lehrberufe stammen aus verschiedenen Quellen, dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), dem Landes-Berufsbildungsbeiräten,
Fachorganisationen oder aus der Forschung das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft.
Die Arbeit und Zusammensetzung der Ausschüsse ist bedarfsorientiert und individuell. Die
Forschung spielt eine eher untergeordnete, maximal beratende Rolle. Selten werden eigene
Forschungsarbeiten initiiert. Gegebenenfalls werden Erhebungen bei Unternehmen über die
jeweilige Fachorganisation durchgeführt.
Die Dauer für die Einführung und Umsetzung eines neuen Lehrberufs - der hier evaluierte
Beruf Medienfachmann- Mediendesign ist ein neuer Beruf - ist sehr unterschiedlich. In letzter
Zeit häuften sich die rasch entwickelten Lehrberufe, in denen die Entwicklungsarbeit des
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Bundes-Berufsbildungsbeirat (BBAB) und der Ausschüsse nicht länger als einen Monat
dauerte. Hinzu kommen mindestens zwei weitere Monate durch die Behandlung der
zuständigen Ministerien, und ein weiteres halbes Jahr bis zur endgültigen Verordnung.
Die Einigung der Sozialpartner ist oft schwierig und auch absolut notwendig für die
Gestaltung der Lehrlingsausbildung. Positiv zu sehen ist, dass eine einmal erzielte Einigung
von beiden Seiten getragen wird, und somit von beiden Seiten forciert wird. Als Nachteil zu
sehen ist die Tatsache, dass die Einführung neuer Lehrberufe nicht durch die Forschung
geprüft bzw. begleitet wird.
1.1.3 Zugang und Ausbildung
1
In der Regel studieren nur Lehrerinnen und Lehrer, die bereits im Schuldienst stehen. Das
sechssemestrige Diplomstudium für das Lehramt an Berufsschulen gliedert sich in zwei
Studienabschnitte. Der 1. Studienabschnitt wird berufsbegeleitend geführt und beträgt vier
Semester. Das Studium ist in Form von Seminaren und Übungen durchgeführt und besteht im
1. Studienabschnitt aus Pflichtveranstaltungen im Ausmaß von zwölf Gesamtwochenstunden
und nicht verpflichtend zu inskribierende Lehrveranstaltungen, welche im 2. Studienabschnitt
angerechnet werden können. Der 2. Studienabschnitt beträgt zwei Semester und wird als
Vollzeitstudium an den Berufspädagogischen Akademien durchgeführt.
Der 1. Studienabschnitt des Diplomstudiums für das Lehramt an Berufsschulen am
Pädagogischen Institut dient dem Erwerb grundlegender Qualifikationen und schulpraktischen
Erfahrungen. Der 2. Studienabschnitt an einer Berufspädagogischen Akademie dient der
Festigung, Erweiterung und wissenschaftlichen Hinterfragung der für die künftige
Berufsausübung erforderlichen Qualifikationen. Bei der Gestaltung des 1. Studienabschnittes
durch das Pädagogische Institut wird die Fortsetzung des Studiums im 2. Studienabschnitt an
einer Berufspädagogischen Akademie zu berücksichtigt.
Zu den Fachgruppen zählen nachstehende Unterrichtsgegenstände: Die Fachgruppe I betrifft
die Gegenstände des allgemeinbildenden und betriebswirtschaftlichen Unterrichts. Die
Fachgruppe II beinhaltet Gegenstände des fachtheoretischen und fachzeichnerischen
Unterrichts für die betreffenden Lehrberufe einschließlich der diesbezüglichen aktuellen
1
Vgl. dazu Das Akademien-Studienrecht und Schulgesetze, S. 367-409
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Informationstechnologien. Die Fachgruppe III umfasst Gegenstände des fachpraktischen
Unterrichts.
Die Mindestdauer der Berufspraxis gemäß § 113 Abs. 1 lit. d des Schulorganisationsgesetzes
hat in den Fachgruppen I und II zwei Jahre einschlägige Tätigkeit nach der erfolgreichen
Ablegung einer einschlägigen Reifeprüfung bzw. in den Fällen, in denen die Reifeprüfung
nach der Fachausbildung erfolgreich abgelegt wurde, zwei Jahre einschlägige Tätigkeit nach
der Fachausbildung, in der Fachgruppe III sechs Jahre einschlägige Tätigkeit nach dem 18.
Lebensjahr und nach erfolgreicher Ablegung der einschlägigen Lehrabschlussprüfung oder
drei Jahre einschlägige Tätigkeit nach erfolgreicher Ablegung einer einschlägigen
Reifeprüfung zu betragen.
1.1.4 Die Pädagogischen Institute im Kontext der Berufspädagogik
Die Pädagogischen Institute (PI) haben die Aufgabe, Personen mit abgeschlossener
Erstausbildung fortzubilden. Im Allgemeinbildenden Höheren Schulwesen (AHS) werden
Unterrichtspraktikanten Lehrer/innen die das Magisterstudium an einer Universität
abgeschlossen haben in Lehrgängen zur konkreten Einführung in die praktische
Unterrichtstätigkeit und zur theoretischen und praktischen Begleitung der Unterrichtspraxis
ausgebildet.
In einem Dienstverhältnis zum Bund oder zu einem Land stehende Berufsschullehrer, die eine
höhere Schule, eine Meisterausbildung oder eine gleichwertige Befähigung erfolgreich
abgeschlossen haben, werden im Rahmen des ersten Studienabschnittes (vgl. oben) der
Erstausbildung auf den zweiten Studienabschnitt des betreffenden Lehramtsdiplomstudiums
vorzubereitet. Das gilt auch für Lehrer/innen an Berufsbildenden Mittleren u. Höheren
Schulen (BMHS) im Fachunterricht.
In Kooperation mit den Berufspädagogischen Akademien bzw. mit den Pädagogischen
Instituten werden an den PI's Personen mit abgeschlossener Erstausbildung (derzeitige
Graduieurung ist 'Dipl.-Päd.') in einem Aufbaustudium zur Ausübung eines zusätzlichen
Lehramtes befähigt oder zur Erlangung zusätzlicher Befähigungen weitergebildet.
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Ferner werden an Pädagogischen Instituten Personen, die die Ausbildung an einer
Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik oder einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
erfolgreich abgeschlossen haben, fortgebildet.
1.1.5 Die Entwicklung pädagogischer Hochschulen
Im gesamten europäischen Bildungsraum werden zurzeit Fragen nach den besten strukturellen
Voraussetzungen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrer/innen gestellt. Es wird
diskutiert, wie weit Universitäten als Lernorte geeignet erscheinen, auch für berufliche
Anforderungen vorzubereiten und wie weit eine Neuorganisation der Lehrer/innebildung das
Spannungsfeld "Theorie-Praxis" vermindern kann.
Im Lichte einer geamteuropäischen Entwicklung des tertiären Bildungsraumes sind diese
Überlegungen auf nationaler Ebene bedeutsamer geworden, da sie das gesamte System der
Lehrer-/innenbildung berühren. Das Akademien-Studiengesetz 1999 sieht vor, dass die Aus-,
Fort- und Weiterbildung der Pflichtschullehrer/innen in Österreich neu organisiert werden
muss. Der Auftrag, die bestehenden 51 Institutionen der Aus-, Fort- und Weiterbildung in
Hochschulen für pädagogische Berufe umzuwandeln Regelbetrieb der Pädagogischen
Hochschule am Standort 1. 9. 2007 (Konzept - Pädagogische Hochschulen - BMBWK, Wien
2003) , bewirkt, dass damit auch eine Neuorientierung der Bildungsinhalte und der
Ausrichtung der zukünftigen Hochschulen verbunden ist.
Die Planungs- und Evaluierungskommission (PEK) hat vorgeschlagen, Hochschulen "sui
generis" zu schaffen. Damit soll erreicht werden, dass wissenschaftliche Orientierung
verbunden mit einer intensiven berufspraktischen Ausbildung - ist bei den
Berufsschullehrer/innen im fachlich beruflichen Bereich bereits Aufnahmebedingung für die
Lehrer/innen-Ausbildung - zu einem beruflichen Können führen, das heutigen und zukünftig
absehbaren Anforderungen der Lehrer/innen in den österreichischen Schulen entspricht. Patry
(1999, S. 43) meinte zur Theorie-Praxis-Diskussion in einem Beitrag des Workshops ,,Kritik
der wissenschaftlichen Grundlagen der Lehrerbildung ,,dass die Theorie nicht eins zu eins in
der Praxis angewandt werden kann, sie aber wohl die Möglichkeiten der praktischen Arbeit
aufzeigt. ,,Die Kluft zwischen Theorie und Praxis lässt sich ferner überwinden, wenn beide,
Wissenschafter wie Praktiker, von ihren Ansprüchen heruntergehen".
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1.2
Anforderungen an Medienfachleute
Medienfachleute planen die Mediengestaltungs-Projekte und konzipieren die Medien-
produktionen. Sie führen die projektbezogene Betreuung und Beratung der Kunden und
Kundinnen durch. Dabei erhalten sie von diesen die Vorlagen (z.B. Texte, Bilder, Ton- und
Videoaufnahmen usw.), die sie dann rechnergestützt umsetzen. Die Vorlagen für eine
Medien- bzw. Multimediaproduktion können in ,,analoger" Form vorliegen (Fotos, Videos,
Grafiken, Text- Manuskripte, Tonband-Aufzeichnungen usw.) oder bereits digitalisiert sein
(z.B. Digitalfotografie, Klangdateien). Medienfachleute können mit beiden Arten von
Vorlagen umgehen, aber vor allem beherrschen sie auch die Umwandlung von analogen in
digitale Vorlagen (z.B. mittels der Scanner-Technik oder mittels Computerprogrammen zur
Digitalisierung von Videos). Dabei benutzen sie Scanner zur Übernahme von Bilddaten in der
digitalen Bildbearbeitung und Bildkorrektur. Oft erstellen sie eigenes Vorlagenmaterial,
indem sie z.B. Digital- Fotos aufnehmen. Auch das Konzipieren (Planen) und Produzieren
von Videos fällt in diesen Aufgabenbereich.
Medienfachleute verfügen über ein umfassendes Wissen im Bereich der EDV (Kenntnis und
Anwendung von Hard- und Software) und der Netzwerktechnik (Internet, Datenbanken). Der
Begriff ,,Netzwerktechnik" bezeichnet die Verbindung der einzelnen Computer-Arbeitsplätze
bzw. Workstations innerhalb des Betriebs (Intranet) sowie das weltweite Computernetz
,,Internet" (World Wide Web). In solchen Netzwerken werden heute Unmengen an
Informationen aus allen Lebens- und Wissensbereichen angeboten, wobei immer größerer
Wert auf eine ansprechende, übersichtliche und benutzerfreundliche Gestaltung dieser
Internet-Seiten (,,Home-pages" oder ,,Sites") gelegt wird, da sie ja auch vielfach von Firmen
und Institutionen zu Werbezwecken genutzt werden.
Die Gestaltung von Internet-Seiten stellt dabei einen Schwerpunkt der Arbeit von
Medienfachleuten dar. Sie beherrschen Textverarbeitungsprogramme, Datenbankprogramme,
Grafik- und Zeichenprogramme, Bildbearbeitungsprogramme und Layoutprogramme. Bei der
Planung und Herstellung dreidimensionaler Multimediaprodukte digitalisieren sie Text-, Bild-
und Tonsequenzen und verbinden diese Elemente im Medienprodukt. Dabei planen sie auch
voraus und konzipieren die Möglichkeiten der Mehrfachnutzung von Daten.
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Ein weiterer wichtiger Bereich ihrer Arbeit ist die Qualitätssicherung. Die Medienfachleute -
Mediendesign beurteilen und prüfen ihre Arbeitsergebnisse, vor allem hinsichtlich der
Einhaltung von Vorgaben (z.B. bestimmte Kundenwünsche, aber auch technische Standards,
z.B. Systemanforderungen an EDV- Geräte und -Programme). Von großer Bedeutung ist
schließlich die professionelle Produktpräsentation. Dafür beherrschen die Medienfachleute -
Mediendesign verschiedene Präsentationstechniken und den Umgang mit den KundInnen bei
der Klärung technischer und gestalterischer Einzelheiten der Medienprodukte (vgl.
AMS-
Broschüren: Berufslexikon, Band 1, Lehrberufe).
1.2.1 Ausbildungsordnung Betrieb
Die Ausbildungsordnung im Berufsbild für die Lehrberufe Medienfachmann Mediendesign
festgelegt setzt das Berufsprofil, das Berufsbild und die Prüfungsordnung für die
betriebliche Ausbildung fest. Sie besteht aus dem Berufsprofil, dem Berufsbild und der
Prüfungsordnung.
1.2.2 Berufsprofil
Die als Medienfachleute Auszubildende sollten im Betrieb befähigt werden, die
nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu
können: Organisieren der innerbetrieblichen Arbeitsschritte und Arbeitsmittel, Planen von
Projekten für Mediengestaltung, projektbezogenes Betreuen und Beraten von Kunden,
Konzeption von Medienproduktionen, rechnergestütztes Umsetzen von Vorlagen, Bearbeiten
von analogen und digitalen Daten, Gestalten von Layouts und Erstellen von Mediendesigns,
rechnergestütztes Gestalten von Vorlagen und Fertigstellen von Endprodukten,
rechnergestütztes Bearbeiten und Gestalten von Texten und Bildern, Zusammenstellen von
Daten zu Endvorlagen, Anwenden von verschiedenen Informationstechniken, Lesen und
Anwenden von technischen Unterlagen und Beurteilen und Sichern der Qualität von
Arbeitsergebnissen.
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1.2.3 Berufsbild
Einige dieser angeführten Fertigen und Erkenntnisse - in diesem Fall wurde das 2. Aus-
bildungsjahr herangezogen - beziehen sich aufbauend auf das 3. und 4. Ausbildungsjahr bzw.
auf alle vier Lehrjahre. Die Auszubildende sollte nach Abschluss des 2. Lehrjahres
Kenntnisse über die Aufgaben und den organisatorischen Aufbau sowie die betrieblichen
Arbeitsabläufe, über Anwendung der betrieblichen Einrichtungen und der erforderlichen
Hilfsmittel sowie über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes, über die Anwendung
englischer Fachausdrücke über Aufbau und Gestaltung einer Multimediaproduktion, über
berufsspezifische Hardware und Software haben.
Sie/er sollte digitale und analoge Vorlagen beurteilen, verwenden und bearbeiten können,
Beurteilen, Verwenden und Bearbeiten von digitalen und analogen Vorlagen, die Dateitypen
kennen, Kenntnisse über die Digitalfotografie und Videotechnik haben, Farbwerte nach
Farbskalen bestimmen können. Ein weiterer wichtiger Teil der Ausbildung sind das
Berufsspezifisches Verwenden von Schriften, Kenntnis über Zeichen- und Bildbearbeitungs-
programme, das Arbeiten mit Layoutprogrammen, Einfaches Digitalisieren von Text-, Bild-
und Tonsequenzen.
Weiters sollte sie/er Kenntnis über die Mehrfachnutzung von Daten haben, Konzipieren und
Gestalten von Seiten in vernetzten Kommunikationssystemen und Informationssystemen (z.B.
Internet) können, Kenntnis über die wesentlichen Informationstechniken sowie die
betriebsspezifischen Netzwerktechniken und Datenbanken, Kenntnis über berufliche Aus-
und Weiterbildungsmöglichkeiten, Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und
Schutzmaßnahmen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens und der Gesundheit haben.
1.2.4 Prüfungsordung
Weiters sind in der Ausbildungsordnung die Anforderungen für die Lehrabschlussprüfung
festgeschrieben, die sich in eine theoretische und in eine praktische Prüfung gliedert. Die
praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch. Die theoretische
Prüfung umfasst die Gegenstände Allgemeine Fachkunde, Spezielle Fachkunde und
Wirtschaftsrechnen. Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Prüfungskandidat das
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Erreichen des Lehrziels der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule für einen Lehrberuf in
der Medienwirtschaft oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden
berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat.
1.2.5 Berufsschulausbildung Medienfachmann
Die Pflichtgegenstände und der Lehrstoff, die in der Berufsschule unterrichtet werden sollten,
sind im Landeslehrplan festgelegt. Für den Lehrberuf Medienfachmann/-frau sind die
folgenden Lehrfächer vorgesehen: Politische Bildung, Deutsch und Kommunikation,
Berufsbezogene Fremdsprache, Betriebswirtschaftlicher Unterricht, Wirtschaftskunde mit
Schriftverkehr, Rechnungswesen, Fachunterricht, Informatik und Datentechnik, Multimedia-
technik, Konzeption und Gestaltung, Projektmanagement, Designstudio. Der untersuchte Fall
betrifft das Fach 'Multimediatechnik' des achtwöchigen Lehrgangs in der zweiten Klasse.
Den umfangreichen Lehrstoff in diesem Fall für die 2. Klasse möchte ich zum späteren
Verständnis der Transfer-Lernzielfestlegung (vgl. 1.5.2.1) kurz skizzieren:
Kulturgeschichte der Medien: Entwicklung der Schriftträger, Schreibgeräte, Schrift sowie der
Repro- und Druckverfahren. Informationsvermittlung im Wandel der Zeiten.
Medienprodukte: Arten. Wirkung. Funktion. Marktübersicht.
Digitale Fotografie: Elektronische Grundbegriffe. Kameras, Geräte und Zubehör.
Bildaufzeichnung. Bildausgabe. Bildschirmkorrekturen.
Video: Prinzip der Aufzeichnung bewegter Bilder. Kameras, Geräte und Zubehör.
Videomaterialien. Aufnahmetechnik. Schnitt. Produktion. Massenkopie.
Audio: Prinzip der Tonaufzeichnung. Mikrofone. Aufnahmetechnik. Tonmischungen.
Speichermedien.
Text- und Bilderstellung und -bearbeitung: Texterfassung. Textübernahme, -erstellung
und -bearbeitung. Umbruch. Seitenaufbau. Scannertechnologie. Farbenlehre. Farbauszüge.
Tonwertkorrektur. Gradationsveränderung. Farbkorrektur. Bilderstellung und - bearbeitung.
Bunt- und Unbuntaufbau. Fachspezifische Software.
Druckvorstufe: Fotooptische Grundbegriffe. Reprotechnische Geräte, Maschinen und
Zubehöre. Kopierverfahren. Arbeitsvorbereitung. Beurteilen von Originalen sowie Druck-
und Kopiervorlagen. Druckformen. Ausschießen. Farbreihenfolge beim Druck.
Druck: Analoge Druckverfahren. Digitaldruck. Alternative Vervielfältigungstechniken.
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