II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis V
Einleitung 1
1. Grundlegung 2
1.1. Definition Privatbankiers 2
1.1.1. Rechtsformorientierte Begriffsbestimmung 2
1.1.2. Ökonomische Begriffsbestimmung 5
1.1.3. Arbeitsdefinition 6
1.2. Historische Entwicklung 7
1.3. Besonderheiten und Erfolgsfaktoren 9
1.3.1. Tradition 9
1.3.2. Vertraulichkeit und Diskretion 10
1.3.3. Persönliche Kundenbetreuung 10
2. Typologische Betrachtung der Privatbankiers 11
2.1. Kundenkreis 11
2.2. Geschäftsgebiet 11
2.3. Geschäftskreis 12
2.4. Trägerschaft. 12
2.5. Bankengröße 13
2.6. Typen von Privatbankiers 14
3. Kundensegmentierung. 15
3.1. Retail Kunden. 15
3.2. Private Banking Kunden 15
3.3. Firmenkunden 16
3.4. Institutionelle Anleger 16
4. Marktpolitische Aspekte der Privatbankiers 16
III
4.1. Sortimentspolitik 16
4.1.1. Definition Private Banking 17
4.1.2. Transaktionsleistungen 18
4.1.3. Vermögensaufbau 18
4.1.4. Finanzplanung 19
4.1.5. Vermögensverwaltung 20
4.1.6. Beratung in Sonderfragen 21
4.1.7. Family Office 21
4.2. Preispolitik 22
4.2.1. Provisionsvergütung 22
4.2.2. Honorarvergütung 23
4.2.2.1. Zeithonorar 24
4.2.2.2. Erfolgshonorar. 24
4.2.2.3. Pauschalpreis 25
4.2.2.4. Verwaltungsgebühr 25
4.3. Vertriebspolitik 25
4.3.1. Persönlicher Vertrieb 25
4.3.1.1. Filiale 25
4.3.1.2. Mobiler Vertrieb. 25
4.3.1.3. Telefon 26
4.3.2. Elektronischer Vertrieb 26
4.3.2.1. Internet 26
4.3.2.2. SB-Technologie. 27
4.3.3. Multi-Channel-Banking 27
4.4. Kommunikationspolitik. 27
5. Herausforderungen für Privatbankiers heute und in der Zukunft 29
5.1. Wachsende Konkurrenz 29
5.2. Eigenkapital. 29
5.3. Nachfolgeregelung 30
5.4. Verändertes Kundenverhalten 31
IV
5.5. Wachsende Anzahl vermögender Kunden 31
5.6. Demographischer Wandel 32
5.7. Kooperation mit Retailbanken 33
6. Zusammenfassung und Ausblick 34
Wissenschaftlicher Anhang VI
Verzeichnis der Abbildungen im Anhang VII
Literaturverzeichnis XXX
V
Abkürzungsverzeichnis
AG Aktiengesellschaft FPSB Deutschland Financial Planning Standards Board Deutschland e.V HNWI High Net Worth Individual KG Kommanditgesellschaft KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien OHG Offene Handelsgesellschaft UNHWI Ultra High Net Worth Individuals
1
Einleitung
In der Literatur wird den Privatbankiers übereinstimmend eine Schlüsselfunktion für die Industrialisierung Deutschlands im 19. Jahrhundert zugemessen. 1 Und obwohl die Privatbankiers die älteste und traditionsreichste Gruppe innerhalb der deutschen Kreditbanken repräsentieren, stellen sie heute eine der kleinsten Gruppen in der Bankenbranche in Deutschland dar. Addiert man ihre Bilanzsummen, kommt man auf einen Bruchteil dessen, was beispielsweise die Deutsche Bank als Bilanzsumme ausweist.
Im Jahr 1925 existierten über 1400 Institute, 2 1957 gab es noch 245 und 1997 nur noch 61 Privatbankiers in Deutschland 3 . Dieser negative Trend setzt sich bis heute fort. Aktuell gibt es etwa noch zwei Dutzend unabhängige Privatbankiers. 4 Historische Gründe für den Niedergang der Privatbankiers waren die verschärfte Konkurrenz mit den entstehenden Aktienbanken Mitte des 19. Jahrhunderts 5 , die fehlende Unterstützung nach dem Börsencrash 1931 seitens der Reichsbank und die behördliche Benachteiligung und Schikane von Privatbankiers, deren Inhaber größtenteils jüdischer Herkunft waren, durch die Nationalsozialisten 6 . Der Konzentrationsprozess, der nach dem zweiten Weltkrieg begann, setzt sich im deutschen Bankgewerbe bis heute fort. Dabei verloren viele Privatbankiers durch Übernahmen 7 ihre Unabhängigkeit. 8
In der folgenden Arbeit wird versucht, ein umfassendes Bild über die deutschen Privatbankiers aufzuzeigen. Dabei werden zunächst grundlegende Informationen zur Abgrenzung, zur historischen Entwicklung und zu den Besonderheiten der Privatbankiers vermittelt.
Im folgenden Teil werden die Marketinginstrumente der Privatbankiers, d.h. Sorti-
1 Vgl.Ulrich, Keith: Aufstieg und Fall der Privatbankier. Die wirtschaftliche Bedeutung von 1918 bis 1938, in: Pohl, Hans (Hrsg.): Schriftreihe des Instituts für Bankhistorische Forschung e. V., Band 20, Frankfurt am Main 1998, S. 1.
2 Vgl. Partin, Karl-Michael: Privatbankiers in Europa, Aachen 1995, S. 1.
3 Vgl. Büschgen, Hans Egon: Bankbetriebslehre. Bankgeschäfte und Bankmanagement, 5. Auflage, Wiesbaden 1998, S. 179.
4 Vgl. Internet-Recherche vom 23.06.2011,
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/bankhaus-metzler-deutschlands-letzte-privatbank-in-familienhand/3829986.html?p3829986=all, Niedergang der Privatbankiers.
5 Vgl. Partin, Karl-Michael: a.a.O., S. 47 f.
6 Vgl. Ulrich, Keith: a.a.O., S. 309 ff.
7 Beispiele sind unter anderem: Trinkaus & Burkhardt (im Besitz der HSBC), Bethmann und Delbrück (beide ABN Amro), Merck, Finck & Co. (KBC) und Schröder, Münchmeyer & Hengst (erst Lloyds Bank, danach UBS).
8 Vgl. Internet-Recherche vom 23.06.2011,
http://www.faz.net/artikel/C31151/konzentrationsprozess-die-zahl-der-privatbankiers-geht- immer-weiter-zurueck-30009894.html, Konzentrationsprozess.
2
ments-, Preis-, Vertriebs-, und Kommunikationspolitik untersucht, wobei der Schwerpunkt auf dem Kerngeschäftsfeld - Private Banking - liegt. Die Besonderheiten der Privatbankier - geringe Betriebsgröße und Unabhängigkeitsowie Veränderungen am Bankenmarkt stellen die privaten Bankhäuser vor besondere Herausforderungen. Im letzten Abschnitt werden sowohl die Herausforderungen als auch die sich daraus ergebenden Chancen und Zukunftsperspektiven beleuchtet.
1. Grundlegung
1.1. Definition Privatbankiers
Mit dem Begriff Privatbankier sind umgangssprachlich sowohl die Person des Inhabers eines Bankhauses als auch die Institution selbst gemeint. Für die bessere Verständlichkeit wird in der folgenden Arbeit die Person des Privatbankiers als Bankier und die Institution als Privatbankier bezeichnet. Weitere synonym verwendete Begriffe sind Bankhaus und Privatbank.
1.1.1. Rechtsformorientierte Begriffsbestimmung
Die deutsche Bundesbank fasste die Privatbankiers bis 1998 in ihren Statistiken als eigene Gruppe zusammen. 9 Bis zum Jahr 1998 galten solche Bankinstitute als Privatbankiers, „… die als Einzelfirma, offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft betrieben werden, bei denen also mindestens ein Inhaber unbeschränkt haftet, die kapitalmäßige Kontrolle ausübt und das Institut aktiv leitet.“ 10 Eine solche gesetzliche Definition ist heute nur noch im Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen der Schweiz im Artikel 1 zu finden, wonach Privatbankiers entweder Einzelunternehmen, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften sind. 11 Die Bundesbank löste mit Einführung der EWU-Statistik zum ersten Januar 1999 die statistische Gruppe der Privatbankiers auf und fasste sie unter der Gruppe Regional-
9 Vgl.Kaserer, Christoph/Berner, Marlise: Die Entwicklung der Privatbankiers in Deutschland seit dem zweiten Weltkrieg im Lichte geschäftspolitischer und aufsichtsrechtlicher Tendenzen, in: Der Wissenschaftliche Beirat des Instituts für bankhistorische Forschung e. V (Hrsg.).: Bankhistorisches Archiv. Zeitschrift zur Bankgeschichte. Der Privatbankier. Nischenstrategien in Geschichte und Gegenwart, Beiheft 41, Stuttgart 2003, S. 68; Deutsche Bundesbank Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht (Hrsg.): Verzeichnis der Kreditinstitute und ihrer Verbände sowie der Treuhänder für Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland. Bankgeschäftliche Informationen 2 2011, Frankfurt am Main 2010, S. 1.
10 Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Die Stellung der Privatbankiers im deutschen Kreditgewerbe, in: Monatsbericht November1961, Frankfurt am Main 1961, S. 11.
11 Vgl. Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG) vom 8. November 1934, Stand am 1. Januar 2011, Art 1, S. 1.
3
banken und sonstige Kreditbanken (siehe Anhang 1) zusammen. 12 Diese sehr heterogene Statistikgruppe umfasst mit insgesamt 163 Banken 13 alle privaten Kreditinstitute, die keine Großbanken und keine Zweigstellen ausländischer Banken nach § 53 KWG sind. 14
Es handelt sich dabei neben den Regionalbanken sowohl um die Lokal-, Haus-, Konzern- und Branchenbanken als auch um die Privatbankiers. 15 Es gibt somit von Seiten der Bundesbank keine Legaldefinition für Privatbankiers. Dies lässt darauf schließen, dass die Privatbankiers innerhalb des Deutschen Bankensystems statistisch gesehen von geringer Bedeutung sind. Sowohl der Bundesverband deutscher Banken als auch der Prüfungsverband deutscher Banken e.V. definieren die Privatbankiers identisch in ihren Satzungen als „…Kreditinstitute, die in der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft oder der Kommanditgesellschaft geführt werden; Kommanditgesellschaften auf Aktien gelten als Privatbankiers, sofern a) die persönlich haftenden Gesellschafter natürliche Personen sind, b) die Aktien der Gesellschaft nicht an einer Börse gehandelt werden und c) die Übertragung der Aktien an die Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafter gebunden ist.“ 16
Diese juristisch orientierte Definition lässt auf den ersten Blick darauf schließen, dass die Zugehörigkeit zu den Privatbankiers allein auf die Rechtformen der OHG, der KG und der KGaA mit jeweils einer natürlichen Person als Komplementär beschränkt ist. Damit ist der Bankier als geschäftsführender und haftender Gesellschafter das ausschlaggebende Kriterium.
Bei Betrachtung der Mitglieder der Gruppe der Privatbankiers (siehe Anhang 2) wird deutlich, dass auch Spezialfälle der KG 17 , die keine natürlichen Personen als haftende
12 Vgl. Ebhardt, Nicolàs: Privatbankiers im Elektronischen Markt. Herausforderungen und Strategien, in: Roland Berger Strategy Consultants - Academic Network (Hrsg.): Schriften zum Europäischen Management, Diss. Eichstätt 2003, S. 20.
13 Beispiele für diese Banken sind: Goldman, Sachs & Co. oHG, LGT Bank Deutschland & Co. OHG, S Broker AG & Co. KG, Commerz Finanz GmbH, Deutsche Bank Europe, Siemens Bank GmbH, BMW Bank GmbH, Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden Aktiengesellschaft.
14 Vgl. Deutsche Bundesbank Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht: a.a.O., S. 63 ff.
15 Vgl. Büschgen, Hans Egon/Börner, Christoph, J.: Bankbetriebslehre, in: Bea, Franz Xaver/Dichtl, Erwin/Schweitzer, Marcell (Hrsg.): Grundwissen der Ökonomik. Betriebswirtschaftslehre, 4. Auflage, Stuttgart 2003, S. 65.
16 Prüfverband deutscher Banken e. V: Satzung, Köln 2009, § 19 Stimmrecht, Beschlussfähigkeit und Mehrheitsverhältnisse, S. 19; Bundesverband deutscher Banken: Satzung, Berlin 2008, § 5 b Bankengruppen, S. 5 f.
17 Beispielhaft sind die Bankhäuser Bankhaus Carl F. Plump & Co. GmbH & Co. KG, Bankhaus Wölbern & Co. (AG & Co. KG) und Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien zu nennen.
4
Gesellschafter haben, vom Bundesverband deutscher Banken dieser Institutsgruppe zugeordnet werden.
Der Grund dafür ist, dass im Laufe der Geschichte eines Privatbankiers häufig ein Rechtsformwechsel stattgefunden hat. Wenn das Geschäftsmodell und der Marktauftritt danach noch einer klassischen Privatbank entsprechen, verbleiben die Institute in der Gruppe der Privatbankiers. 18
Die starre rechtsformorientierte Definition berücksichtigt nicht die Eigentumsverhältnisse eines Instituts. Das führt unter Umständen dazu, dass auch solche Institute zu den Privatbankiers gezählt werden, die aufgrund ihrer Eigentumsverhältnisse als Konzerntöchter von Privatbanken konsolidiert werden. Der persönlich haftende Gesellschafter steht praktisch in einem Angestelltenverhältnis zu den Eigentümern und das Institut ist ein Tochterunternehmen einer Großbank und nicht mehr ein klassischer Privatbankier. 19
Die Großbanken nutzen die Privatbankiers zunehmend durch Beteiligungen und Übernahmen als Vehikel, um zusätzliches Marktpotenzial im Segment der vermögenden Privatkunden zu erschließen 20 und den traditionsreichen Familiennamen des Bankhauses als Aushängeschild zu benutzen. 21
Da es von Vorteil ist, als Privatbankier zu gelten, wird auf Seiten dieser Institute, die historisch ein wesentlicher Träger der Einlagensicherung und damit des Bundesver-bandes deutscher Banken gewesen sind, nicht auf eine zeitnahe Anpassung der Zuordnung gedrängt. 22
Hier kann beispielhaft die Fürst Fugger Privatbank KG genannt werden. Die Mehrheitseignerin ist seit 1998 23 die Nürnberger Versicherungsgruppe mit einer Beteiligung von 99 % 24 .
Dieses Problem zeigt, dass die rein rechtsformorientierte Betrachtung des Privatbankiers für eine Definition unzureichend ist. Für die Definition sollte vielmehr dessen Un- 18 LautEmail von Hans Wollschläger, Wirtschaftsprüfer, Erlaubnis-, Aufnahme- und Inhaberkontrollverfahren Prüfungsverband deutscher Banken e. V. vom 19.08.2011.
19 Vgl. Ebhardt, Nicolàs: a.a.O., S. 24.
20 Vgl. Partin, Karl-Michael: a.a.O., S. 17.
21 Vgl. Ulrich, Keith: a.a.O., S. 8.
22 Laut Email von Hans Wollschläger, Wirtschaftsprüfer, Erlaubnis-, Aufnahme- und Inhaberkontrollverfahren Prüfungsverband deutscher Banken e. V. vom 19.08.2011.
23 Vgl. Internet-Recherche vom 23.06.2011, https://www.fuggerbank-infoportal.de/about/history.php, Geschichte Fürst Fugger Privatbank KG.
24 Vgl. NN: Deutschland. Anbieter im Überblick, in: Vielhaber, Ralf (Hrsg.): Handbuch Wealth Management. Das Kompendium für den deutschsprachigen Raum, Wiesbaden 2008, S. 80.
5
ternehmereigenschaft als konstituierendes Merkmal herangezogen werden: 25 „Unternehmensleitung und Eigentum sollten sich überwiegend oder wenigstens teilweise decken: der Privatbankier als Familienunternehmer, die Privatbankhäuser als der Mittelstand des deutschen Kreditgewerbes.“ 26
1.1.2. Ökonomische Begriffsbestimmung
Privatbankiers der Rechtformen der OHG, der KG bzw. der KGaA mit jeweils einer natürlichen Person als Komplementär zeichnen sich dadurch aus, dass die Geschäfte der Bank immer von unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern bzw. von einem engen Kreis von Miteigentümern oder der Familie geführt werden. 27 Der Bankier, als Geschäftsführer haftet damit über seine Einlagen als Miteigentümer hinaus für seine Geschäftstätigkeit. Ein Problem besteht aber darin, dass das Privatvermögen eines oder mehrerer persönlich haftender Gesellschafter in der Realität in keinem Verhältnis zu den Verbindlichkeiten einer Bank steht. 28 Damit hat das Kriterium der unbeschränkten persönlichen Haftung in der Praxis kaum ökonomische Relevanz 29 und ist „… eher ein verstecktes Marketingelement als ein notwendiges Kriterium.“ 30
Zusätzlich verhindert der in der Praxis übliche Abschluss einer Organ- bzw. Manager-Haftpflichtversicherung das Wirksamwerden der persönlichen Haftung. Die Haftung wir auf eine reine Formalität reduziert. 31
Die persönliche Haftung kommt zwar in der Realität nicht zum Tragen, ist aber ein geeignetes Instrument, um die Vertrauensbildung des Kunden zu fördern. Bei Fehlentscheidungen seitens der Geschäftsleitung trägt der Bankier ein hohes Risiko: Er haftet mit seinem Privatvermögen, zumindest mit seinen Gesellschaftereinlagen, und nicht die Aktionäre der Bank, wie bei Großbanken üblich. 32 Aufgrund dieser Haftungsgründe hat die Unternehmenspolitik grundsätzlich einen
25 Vgl. Meeder, Christian: Die Bedeutung des deutschen Privatbankiers und seine Zukunftsaussichten, in: Europäische Hochschulschriften (Hrsg.): Reihe 5, Volks- und Betriebswirtschaft, Band 962, Diss. Bern, Frankfurt am Main, New York, Paris 1989, S. 12.
26 Schmidt, Karl Gerhard: Privatbankiers - gestern, heute und morgen, in: Eichhorn, Franz-Josef: Die Renaissance der Privatbankiers, Wiesbaden 1996, S. 40.
27 Vgl. Kaserer, Christoph/Berner, Marlise: a.a.O., S. 68.
28 Vgl. Partin, Karl-Michael: a.a.O., S. 37.
29 Vgl. Ebhardt, Nicolàs: a.a.O., S. 22.
30 Meeder, Christian: a.a.O., S. 13.
31 Laut persönlichem Telefongespräch mit Herrn Dr. Marcus Lingel, Vorsitzender der Geschäftsleitung Merkur Bank KGaA vom 18.08.2011.
32 Vgl. Ebhardt, Nicolàs: a.a.O., S. 69 f.
6
risikoaversen Charakter. 33 Das schafft Vertrauen beim Kunden und gibt ihm die Sicherheit, dass sich seine Interessen und die des Bankiers decken. Viele Autoren halten weder die Haftungsmodalitäten noch die Rechtsform für konstituierende Merkmale eines Privatbankiers. Auschlaggebendes Kriterium sind die Unabhängigkeit und Dispositionsfreiheit der Geschäftsführung und analog dazu die Eigentumsverhältnisse. 34
Folgt man diesem Ansatz, dann zählen auch Institute, die in der Rechtform einer Kapitalgesellschaft geführt werden als Privatbankier, wenn die Geschäftsführung Mehrheitsgesellschafter bzw. Mehrheitsaktionär ist.
Die Handlungsfreiheit der Geschäftsführung wird in erster Linie von den Eigentumsverhältnissen im Unternehmen bestimmt. Für den Status des Privatbankiers ist es maßgeblich, dass sich die Mehrheit des Eigenkapitals in den Händen der Unternehmensführung befindet und diese dadurch unabhängig und selbstständig von Dritten Entscheidungen treffen kann. 35
Damit einhergehend bewirkt die kapitalmäßige Unabhängigkeit von anderen Finanzunternehmen das Ausbleiben von Interessenkonflikten zugunsten einer objektiven Beratung und Betreuung. 36
Die kapitalmäßige Unabhängigkeit als Definitionsansatz kommt dem Wesen des Privatbankiers am nächsten. Sie zielt auf die Unternehmerschaft ab 37 und „… stellt den Privatbankier als Unternehmer-Unternehmung dar“ 38 .
1.1.3. Arbeitsdefinition
Es kommt immer wieder zu Ausdruck, dass die Privatbankiers als Eigentümer-Unternehmen zu verstehen sind. Privatbankiers sind Banken, in denen die Geschäftsführer und Eigentümer weitestgehend identisch sind, wobei die Rechtform und die
33 Vgl. Vielhaber, Ralf: Anbieter im Private Wealth Management. Eine kleine Typenlehre für Kunden, in: Vielhaber, Ralf (Hrsg.): Handbuch Wealth Management. Das Kompendium für den deutschsprachigen Raum, Wiesbaden 2008, S. 29.
34 Vgl. Meeder, Christian: a.a.O., S. 13; Eichhorn, Franz-Josef: Relevante Wettbewerbsfaktoren für Privatbankiers - eine Analyse und Prognose, in: Eichhorn, Franz-Josef: Die Renaissance der Privatbankiers, Wiesbaden 1996, S. 14; Nolte, Wolfram: Vom Kreditinstitut zur Investment Bank, in: in: Eichhorn, Franz-Josef: Die Renaissance der Privatbankiers, Wiesbaden 1996, S. 67.
35 Vgl. Lingel, Marcus: Zukünftige Wettbewerbsstrategien deutscher Privatbankiers, in: Europäische Hochschulschriften (Hrsg.): Reihe 5, Volks- und Betriebswirtschaft, Band 2978, Diss. Berlin, Bern, Brüssel, Frankfurt am Main, New York, Oxford, Wien 2003, S. 6.
36 Vgl. Ebhardt, Nicolàs: a.a.O., S. 63.
37 Vgl. Ebhardt, Nicolàs: a.a.O., S. 22; Lingel, Marcus: a.a.O., S. 9; Meeder, Christian: a.a.O., S. 14; Partin, Karl-Michael: a.a.O., S. 19; Schmidt, Karl Gerhard: a.a.O., S. 40.
38 Meyer, Kersten Martin: Die wachsende Bedeutung der Privatbankiers im 21. Jahrhundert, Berlin 2006, S. 4.
7
persönliche Haftung eine untergeordnete Rolle spielen.
Die Vereinigung von Eigentum und Unternehmensführung prägen das typische Bild der Privatbankiers: Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Geschäftsführung. 39 In dieser Arbeit werden alle Banken mit Sitz in Deutschland, auf die die genannten Merkmale der Arbeitsdefinition zutreffen, in die Untersuchung einbezogen. Bei einer Beteiligung der Geschäftsführung von mehr als 51 % am Eigenkapital wird vereinfacht von der Unabhängigkeit des Privatbankiers ausgegangen. Diese Vereinfachung ist notwendig, da die durch die Satzung der Banken definierten Stimmverhältnisse für Dritte nicht einzusehen sind und die Arbeit auf statistisches Datenmaterial angewiesen ist.
Von den 46 Instituten, die als Privatbankiers wahrgenommen werden, sind 18 Banken abhängige Tochterunternehmen mit institutionellen Eigentümern (siehe Anhang 3). Nur 28 Institute (siehe Anhang 4) sind tatsächlich unabhängig von Großbanken. Fünf dieser 28 Privatbankiers sind Tochterunternehmen des Bankhauses M.M. Warburg & CO KGaA. Obwohl diese fünf Institute abhängig sind, kann man sie aufgrund der Eigentumsverhältnisse des Mutterunternehmens M.M. Warburg als unabhängig im weiteren Sinne betrachten.
1.2. Historische Entwicklung
Bereits im Mittelalter beschäftigten sich Handelshäuser und Speditionen neben dem Handel mit Waren auch mit deren Finanzierung, d.h. mit dem Wechsel- und Diskontgeschäft und es entstanden die ersten Privatbankiers 40 . Im Zuge zunehmender Arbeitsteilung und dem Wandel Zahlungsgewohnheiten vom Bar- zum Wechselgeschäft im 18. Jahrhundert konzentrierten sie sich zunehmend auf die Finanzgeschäfte und gaben den Warenhandel und das damit verbundene Speditionsgeschäft auf. 41 Eine weitere Gruppe Privatbankiers entstand aus jüdischen Kaufleuten mit Handelsbeziehungen zu deutschen Fürstenhäusern. Diese sogenannten Hof-Juden 42 unterlagen nicht dem kanonischen Zinsverbot und begannen ihr Banktätigkeit als Hoffaktoren. 43 Ende des 18. Jahrhunderts kam neben der Unternehmens- die Staatsfinanzierung dazu.
39 Vgl. Schäpper, Gerhard R.: Der Schweizerische Privatbankier und seine Herausforderungen in der Zukunft, Genf 1997, S. 14.
40 „Der Begriff ‚Bankier‘ findet seinen Ursprung bei den Goldschmieden, die Münzen und Metalle abwogen und deren Echtheit überprüften. Diese stellten ihre großen Tische im Freien auf und wurden deshalb ‚bancerii‘ genannt.“ Partin, Karl-Michael: a.a.O., S. 51.
41 Vgl. Lingel, Marcus: a.a.O., S. 10.
42 Die bekanntesten Privatbankiers dieser Gruppe sind die Bankhäuser Oppenheim, Fugger, Joh. Behrenberg und Rothschild.
43 Vgl. Ulrich, Keith: a.a.O., S. 10.
8
Die Banken refinanzierten sich durch die Emission von Staatsanleihen und kamen in dieser Zeit zu großem Reichtum. 44
Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelte sich im Zuge der Industrialisierung ein Finanzierungsbedarf, den die meisten Privatbankiers aufgrund des Umfangs und des Risikos nicht befriedigen konnte. Durch den steigenden Wohlstand wuchs die Zahl der kleinen Sparer rasch an. Dieser veränderten Situation war das Geschäftsmodell der kleinen Privatbank nicht gewachsen. Es wurden große, kapitalstarke Banken benötigt. 45 Es waren schließlich die Privatbankiers, die die Gründung von Aktienbanken vorantrieben, um Großprojekte des Eisenbahnbaus und der Montanindustrie mit den nötigen Finanzmitteln zu versorgen. Sie hatten angenommen, durch Beteiligungen an den neu entstandenen Aktienbanken diese langfristig zu beeinflussen zu können. Jedoch entwickelten die Aktienbanken eine Eigendynamik und weiteten ihre Geschäftstätigkeit aus. Dies ist auch die Ursache für einen beständigen Rückgang der Privatbankiers bis heute. 46
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts kamen zu den Aktienbanken die regionalen Sparkassen und Genossenschaftsbanken als Selbsthilfegemeinschaft bestimmter Berufsgruppen, die nicht von den Privatbankiers betreut wurden, als Bedrohung hinzu. 47 Während der Bankenkrise des Jahres 1931 wurde die Gruppe der Privatbankiers durch die Reichsbank restriktiv mit überdrückenden Diskont- und Lombardkrediten ver-sorgt, während die Großbanken Unterstützung durch Kredite und Garantien erhielten. Ab 1933, dem Beginn der Herrschaft der Nationalsozialisten, kam die Diskriminierung der Privatbankiers, die überwiegend jüdische Inhaber hatten, hinzu. Viele Bankiers wurden enteignet, ermordet oder verkauften ihr Bankhaus und flohen aus Deutsch-land. 48
Diese Arisierungsmaßnahmen beendeten die Geschichte des jüdischen Bankwesens in Deutschland. Durch die Spaltung des deutschen Reiches1945 und die Währungsre-form 1948 kam es zu weiteren Liquidationen von Privatbankiers. 49
44 Vgl. Lingel, Marcus: a.a.O., S. 11.
45 Vgl. Internet-Recherche vom 24.08.2011,
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftswissen/wie-wir-reich-wurden/serie-wie-wir-reich-wurden-gut-dass-wir-die-banken-haben-1581948.html, Entstehung der Aktienbanken.
46 Vgl. Partin, Karl-Michael: a.a.O., S. 37.
47 Vgl. Ulrich, Keith: a.a.O., S. 25 f.
48 Vgl. Ziegler, Dieter: Geschäftliche Spezialisierung deutscher Privatbankiers in der Zwischenkriegszeit. Ein vergeblicher Überlebenskampf?, in: Der Wissenschaftliche Beirat des Instituts für bankhistorische Forschung e.V (Hrsg.).: Bankhistorisches Archiv. Zeitschrift zur Bankgeschichte. Der Privatbankier. Nischenstrategien in Geschichte und Gegenwart, Beiheft 41, Stuttgart 2003, S. 35 ff.
49 Vgl. Meeder, Christian: a.a.O., S. 6.
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Robert Wolf, 2012, Privatbankiers in Deutschland - Stand und Perspektive, München, GRIN Verlag GmbH
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