Earnings per Share nach IAS 33 - Stand und Entwicklungspersp. I
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis II
1. Einführung 1
2. Gegenwärtige Regelungen des IAS 33 3
2.1 Anwendungsbereich 3
2.2 Ermittlung 4
2.2.1 Unverwässertes Ergebnis je Aktie 5
2.2.1.1 Bestimmung des Zählers 5
2.2.1.2 Bestimmung des Nenners 6
2.2.2 Verwässertes Ergebnis je Aktie 7
2.2.2.1 Bereinigung des Zählers 7
2.2.2.2 Bereinigung des Nenners 8
2.3 Ausweis und Angabepflichten 10
3. Künftige Entwicklungen 11
3.1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 11
3.2 Unverwässertes Ergebnis je Aktie 12
3.3 Verwässertes Ergebnis je Aktie 13
3.4 Ausweis und Angabepflichten 14
4. Fazit 15
Literaturverzeichnis 17
Earnings per Share nach IAS 33 - Stand und Entwicklungspersp. II
Abkürzungsverzeichnis
bzgl. bezüglich d.h. das heißt ED Exposure Draft EPS Earnings per Share FASB Financial Accounting Standards Board gem. gemäß ggf. gegebenenfalls GuV Gewinn- und Verlustrechnung h.M. herrschende Meinung i.d.R. in der Regel i.S.v. im Sinne von i.V.m. In Verbindung mit IAS International Accounting Standard IASB International Accounting Standards Board IFRS International Financial Reporting Standard lt. laut o.g. oben genannt Rz. Randziffer SFAS Statement of Financial Accounting Standards sog. sogenannt u.a. unter anderem US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles z.B. zum Beispiel
Earnings per Share nach IAS 33 - Stand und Entwicklungsperp. 1
1. Einführung
Das Ergebnis je Aktie (Earnings per Share, EPS) stellt eine bedeutende Rentabilitätskennzahl 1 zur Bewertung der Ertragslage von Unternehmen und deren Vergleich dar.
Aufgrund der Tatsache, dass Kapitalanleger i.d.R. an kurz gefassten Daten zur Bewertung der Unternehmensleistung interessiert sind 2 , hat sich die Kennzahl auch gegen die h.M. einiger Kritiker 3 , dass ein Ergebnis je Aktie aufgrund der komprimierten Darstellungsweise zu
verzerrten und irreführenden Ergebnissen führen könnte, als praxisrelevante und beliebte Größe etabliert. Diese Entwicklung ist u.a. darauf zurückzuführen, dass Finanzanalysten und Investoren mittels EPS eine
unkomplizierte und rasche Prüfung anhand nur einer einzigen Kennzahl durchführen können 4 . Dass die o.g. Kennzahl wiederum eine Ausgangsgröße für andere Kennzahlen, wie z.B. das Kurs-Gewinn-Verhältnis
darstellt, auf dessen Basis man eine (vereinfachte) Unternehmens- bzw. Aktienbewertung leicht vornehmen kann, sei als ein weiterer Grund für ihre Popularität genannt.
Da sich die Berechnung des Ergebnisses je Aktie in seiner einfachsten Form aus dem Quotienten von Periodengewinn und gewichteter Anzahl der sich in Umlauf befindlichen Aktien ergibt 5 , erscheint die Ermittlung auf den ersten Blick keine Probleme aufzuwerfen. Bei näherer Betrachtung des Sachverhalts stellt sich jedoch schnell heraus, dass es zu etlichen Problemen im Detail kommen kann 6 .
1 vgl. Schütte, J. (2010), S. 201.
2 vgl. Epstein, B. J.; Jermakowicz, E. K. (2009), S. 997.
3 vgl. Epstein, B. J.; Jermakowicz, E. K. (2010), S. 885.
4 vgl. Buschhüter, M.; Striegel, A. (2009), S. 380.
5 vgl. IAS 33.10
6 vgl. Wagenhofer, A. (2009), S. 479.
Earnings per Share nach IAS 33 - Stand und Entwicklungsperp. 2
So ist die Aussagekraft entscheidend davon geprägt, ob die Unternehmen die Ermittlung des EPS auf konsistente Art und Weise durchführen. Hieraus ergeben sich zwei voneinander abhängige Problemfelder: Die jeweils korrekte Bestimmung des Zählers (Periodenergebnis), sowie des Nenners (Anzahl Aktien) 7 . Obwohl als Periodenergebnis grundsätzlich eine Größe nach Steuern 8 herangezogen wird, existiert aufgrund bilanzpolitischer Maßnahmen doch ein gewisser Gestaltungsspielraum 9 . Weiterhin birgt auch die Bestimmung der sich in Umlauf befindlichen Aktien Probleme. Als Beispiele hierfür seien die Behandlung von Änderungen der Aktienanzahl aufgrund von
Kapitalerhöhungen, der Ausgabe von Aktienoptionen oder Wandelschuldverschreibungen genannt.
Um das Ziel der Vergleichbarkeit von verschiedenen Unternehmungen im gleichen Zeitraum und identischen Unternehmen im Zeitverlauf zu erreichen, bedarf es somit einheitlicher Regelungen 10 .
Dieser Regelungsbedarf wurde vom IASB erkannt und so wurde in Zusammenarbeit mit dem FASB eine einheitliche
Regelung in Form des IAS 33 - Earnings per Share erarbeitet und 1997 beschlossen. Dadurch ist „(…)erstmals eine methodisch international einheitliche Grundlage für eine Ergebniskennziffer geschaffen worden“ 11 . Der Standard ist für die Geschäftsjahre ab 1998 anzuwenden. Im Zuge des Improvement Projects von Seiten des IASB wurde der Standard im Jahr 2003 in veränderter Form publiziert. Die überarbeitete Version ist ab dem
01.01.2005 zwingend anzuwenden, darf aber unter Verweis auf die Nutzung des Standards auch in früheren
7 vgl. Pellens, B.; Fülbier R. U.; Gassen, J. (2006), S.799.
8 vgl. Schmitz, J. (2002), S. 959.
9 vgl. IAS 33.1
10 vgl. Bonse, A.; Jannett S. (2007), S. 739.
11 Löw, E.; Roggenbuck, H. E. (1998), S. 659.
Earnings per Share nach IAS 33 - Stand und Entwicklungsperp. 3
Berichtsperioden angewendet werden 12 . Diese Veränderungen betreffen nicht das Grundkonzept von IAS 33, sondern befassen sich hauptsächlich mit einer Reihe von
komplexeren Problemen der EPS-Ermittlung wie z.B. der Berücksichtigung von Geschäftsfällen mit eigenen
Eigenkapitalinstrumenten. Schließlich wurde im Jahr 2008 ein Standardentwurf zur Änderung von IAS 33 mit dem Titel „Simplifying Earnings per Share“ veröffentlicht, dessen Ziele die vereinfachte Berechnung des EPS zum Einen, sowie die Beseitigung bestehender Unterschiede zwischen IAS 33 und SFAS 128 zum Anderen darstellen.
Diese Arbeit soll zunächst einen Überblick über die gegenwärtigen Regelungen bzgl. Earnings per Share nach IAS 33 geben, die geplanten Neuregelungen durch das IASB im ED IAS 33 „Simplifying Earnings per Share“ darstellen und diese durch den Vergleich mit den aktuell geltenden Regelungen einer kritischen Würdigung unterziehen.
2. Gegenwärtige Regelungen des IAS 33
2.1 Anwendungsbereich
Der Standard verpflichtet alle Unternehmen, deren Stammaktien oder potenzielle Stammaktien öffentlich
gehandelt werden oder die den öffentlichen Handel an einer Wertpapierbörse in die Wege geleitet haben, zur Angabe eines Ergebnisses je Aktie 13 . Unternehmen, die EPS-Kennzahlen publizieren, haben diese in
Übereinstimmung mit IAS 33 zu ermitteln und anzugeben 14 . Weiterhin stellt es der Standard anderen Unternehmen frei, eine EPS-Kennzahl freiwillig zu veröffentlichen.
12 vgl. IAS 33.74
13 vgl. IAS 33.2 i.V.m. IAS 33.66
14 vgl. IAS 33.3
Arbeit zitieren:
Stefan Kraft, 2010, Earnings per Share nach IAS 33, München, GRIN Verlag GmbH
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