Die Filmpiraterie im Fokus der Öffentlichkeit

Der Fall kino.to und seine mediale Wirkung


Hausarbeit, 2011

19 Seiten, Note: 1,7

Sabine Ender (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung: Filmpiraterie als Phänomen einer digitalen Gesellschaft

2. Was ist Filmpiraterie?
2. 1 Begriff
2. 2 Reproduktionsmethoden
2. 2. 1 Digitales Abfilmen im Kino
2. 2. 2 Weitergabe von Workprints
2. 2. 3 DVD-Rips
2.3 Distributionsmethoden
2.3.1 Filehosting
2.3.2 Filesharing
2.3.3 Streaming
2. 3. 4 Favorisierte Distributionsmethoden seitens der Nutzer
2. 4 Institutionen
2.4.1 Motion Picture Association of America (MPAA)
2.4.2 Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU)
2. 4. 3 Bescherming Rechten Entertainment Industrie Nederland (BREIN)
2. 5 Das Filmportal kino.to

3. Filmpiraterie aus rechtlicher Sicht

4. Filmpiraterie aus der Sicht der Endkonsumenten

5. Filmpiraterie aus der Sicht der Filmindustrie

6. Der Fall kino.to und seine mediale Wirkung
6. 1 Die „Jagd“ auf die kino.to-Betreiber
6. 2 Selbstdarstellung kino.to
6. 3 Analyse der Medienreaktionen
6.3.1 Relevanz derFragestellung
6.3.2 Eingrenzung der Fragestellung
6.3.3 Vorstellung analysierter Medien
6.3.4 Berichterstattung vorgestellter Medien
6.3.5 Fazit

7. Schlussteil: Neue Perspektiven in alten Debatten

8. Literaturverzeichnis

Der nachfolgende Film ist urheberrechtlich geschützt. Das Mitschneiden von Bild oder Ton während der Kinovorstellung ist eine strafbare Urheberrechtsverletzung. Auch jeder Versuch - wirdzur Anzeige gebracht.“

1. Einführung: Filmpiraterie als Phänomen einer digitalen Gesellschaft

„Die Menschheit rückt näher zusammen“[1] - ein Leitsatz, welcher wie kein anderer die Welt des 21. Jahrhunderts charakterisiert. Moderne Technologien haben einen so hohen Grad an Vernetzung ermöglicht, dass es nahezu revolutionär erscheint. Einzelne Menschen haben durch das Internet die Möglichkeit, fast unbegrenzt miteinander zu kommunizieren, sich zu informieren und - das ist im Zusammenhang mit vorliegender Hausarbeit entscheidend - nahezu ungefiltert zu publizieren. Privatpersonen haben plötzlich die Macht erhalten, Information aller Art in das weltweite Netz einzuschleusen. Dass sie sich dabei jedoch manchmal auch auf schmalen Grad zwischen Legalität und Illegalität bewegen und die rechtlichen Grenzen ihrer Heimatländer streifen, ist zwar vielen bewusst. Die eigenen Interessen - persönlicher, wirtschaftlicher oder ideologischer Natur - werden dabei zuweilen über geltendes Recht gestellt.

Nicht anders verfahren die sogenannten Filmpiratinnen, die in den letzten Jahren dank schnell voranschreitender technischer Möglichkeiten ein vielfaches an Boden gewonnen haben und mittlerweile im Fokus der Filmindustrie selbst, der Rechtsprechung und der Medien stehen. Insbesondere das erfolgreichste deutsche digitale Filmportal aller Zeiten, kino.to, wird zugleich geliebt und gehasst.

So war die plötzliche Stilllegung der Webseite beides: einerseits der schmerzhafte Verlust eines liebgewonnen Portals, welches einfaches, zeitlich unabhängiges und kostenloses Filme schauen ermöglichte; aber auch der bejubelte Erfolg beflissener Fahnder, die die kriminellen Hintermänner des Portals dingfest machten.

Das Betreiben und der Untergang des Portals wurde zuletzt kontrovers diskutiert. Die vorliegende Hausarbeit will zunächst klären, was Filmpiraterie überhaupt ist und dabei wichtige Begriffe in diesem Zusammenhang klären. Wie das Portal kino.to aus der Sicht der FilmemacherInnen, der EndkonsumentInnen und der BetreiberInnen selbst wahrgenommen wurde soll geklärt werden, bevor eine detaillierte Medienanalyse die Reaktionen auf die Stilllegung des Portals zusammenfasst, analysiert und kritisch hinterfragt.

2. Was ist Filmpiraterie?

2. 1 Begriff

Der Begriff Filmpiraterie ist ein Kunstwort[2] und bezeichnet Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf die Produkte der Filmindustrie. Im Allgemeinen wird heute unter Filmpiraterie die rechtswidrige Herstellung und Weitergabe von urheberrechtlich geschütztem Filmmaterial mittels elektronischer Medien für den privaten oder kommerziellen Gebrauch, verstanden. Im englischen Sprachgebrauch hat der Begriff piracy eine historisch stärker gewachsene und engere Beziehung zu Verletzungen von Schutzrechten, besonders von geistigen Schutzrechten, den copyrights.

Innerhalb der Begrifflichkeiten zu dieser Problematik haben einige Umdeutungen und Umdefinierungen stattgefunden. Der Begriff „Piraterie“ bezeichnet ursprünglich „Gewalttaten, Eigentumsdelikte oder Freiheitsberaubungen, die zu eigennützigen Zwecken unter Gebrauch eines See- oder Luftfahrzeugs auf hoher See verübt werden“[3] Anstatt des neutraleren Begriffes „Schwarzkopie“ als Produkt der Filmpiraterie konnte sich durch massive Werbekampagnen der Film- und Kinoindustrie der in diesem Zusammenhang verschärfte Begriff „Raubkopie“ etablieren, obwohl „Raub“ im ursprünglichen Sinne den Akt bezeichnet, mit dem sich eine Person „mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen (...) wegnimmt (...).“[4] Schon hier zeigt sich das große Bedürfnis der Filmindustrie, das Phänomen Filmpiraterie zu entbagatellisieren.

Schon seit etwa 1975 gibt es im kleinerem Rahmen Urheberrechtsverletzungen gegenüber der Filmindustrie. Hierzu gehören beispielsweise die VHS-Videokamera-Piraterie (Abfilmen im Kino), das Kopieren von Original-VHS-Kassetten oder das Schwarzsehen durch Entschlüsselung von Pay- TV-Sendern. Erst ab 1998 erfolgte ein Umbruch im Nutzerverhalten. Nach Dördrechter ist für die Filmpiraterie der sog. zweiten Generation charakteristisch, dass die „Technologien mit den Erscheinungsformen und Vervielfältigungs- und Distributionswegen interdependent verknüpft sind. Dreh- und Angelpunkt ist das Internet, als digitales weltweites Medium zum Informations- und Datenaustausch zwischen Nutzern.“[5] Erst mit der stark gestiegenen Verbreitung von Computern und Internetzugängen im privaten Raum und verbesserten Dateiformaten und schnellerer Datenaustauschwege war das Phänomen Filmpiraterie möglich geworden.

Die Filmpiraterie hat einen vieldiskutierten Vorläufer, der ganz ähnliche Terminologien unterliegt und aus Sicht der Wirtschaft, der Konsumentinnen und der Rechtsprechung große Parallelen aufweist: die Musikpiraterie.

2. 2 Reproduktionsmethoden

2. 2. 1 Digitales Ab filmen im Kino

Nach Dördrechter lassen sich zwei Methoden des Digitalen Abfilmens von Kinofilmen unterscheiden. Die erste Variante biete eine sehr gute Filmqualität und setzt die Beteiligung des Kinopersonals voraus. Die Schwarzkopie wird noch im Projektorraum in einem speziellen Verfahren hergestellt. Die Filmqualität der zweiten Variante fällt je nach technischer Ausstattung unterschiedlich aus. Hier wird aus dem Zuschauerraum eine Videokamera auf die Leinwand ausgerichtet.

2. 2. 2 Weitergabe von Workprints

Trotz hoher Sicherheitsvorkehrungen gelangen manchmal sogenannte Workprints (=Rohschnitte) in in die illegalen Filmportale wie kino.to. Sie entstehen beim illegalen Zugriff in den Entstehungsprozess eines Films, der in digitaler Form von den filmschaffenden Einzelpersonen ausgetauscht wird.

2. 2. 3 DVD -Rips

Unter Umgehung eventuell bestehender technischer Schutzmaßnahmen entstehen mittels Original- DVD und Kopiersoftware Schwarzkopien, die in digitaler Form wiederum Eingang in die illegalen Filmportale finden.[6]

2.3 Distributionsmethoden

2. 3. 1 Filehosting

Filehosting ist die klassische Möglichkeit, jede Art von Dateien über das Internet Nutzern verfügbar zu machen. Hierbei werden die jeweiligen Dateien über einen FTP-Server bereitgestellt, von dem der Nutzer per Mausklick downloaden kann.

2. 3. 2 Filesharing

Filesharing bezeichnet die Weitergabe von Dateien zwischen Internetnutzern unter Verwendung eines Peer-to-Peer- (P2P-) Netzwerks. Die Dateien befinden sich dabei auf den Festplatten der Teilnehmer und werden von dort untereinander verteilt. Für die Nutzung der Netzwerke ist spezielle Software nötig. Die ersten Systeme nutzten häufig noch zentrale Koordinationsserver, später wurden dezentrale Systeme entwickelt, die die Anonymität der Nutzer erhöhen. Eine Vorreiterrolle als Tauschbörse nahm 1999 Napster ein, dem Netzwerk folgten nach Stilllegung Systeme wie eMule, eDonkey, gnutella, Kazaa, BitTorrent. WinMX, Shareaza, uvm.[7] Die „Ursprungs-“Schwarz- kopie wird von sog. Release-Groups in Umlauf gebracht.

2. 3. 3 Streaming

Streaming Media beinhaltet Streaming Audio und Streaming Video und bezeichnet aus einem Rechnernetz empfangene und gleichzeitig wiedergegebene Audio- und Videodaten. Den Vorgang der Datenübertragung selbst nennt man Streaming.

Man unterscheidet in „On-Demand-Streaming“ (bzw. „Video-on-Demand“) und „Live­Streaming“. Das Live-Streaming ist die übliche Übertragungsform fürz. B. Webradios, d. h. dass das die Videodaten in Echtzeit übermittelt werden. Beim On-Demand-Streaming werden die Videodaten vom Server an die Nutzerinnen übertragen, wobei bereits gleichzeitig die Wiedergabe erfolgt. Zur lückenlosen Wiedergabe dient die Pufferung. Vor- und Zurückspulen sowie Pausieren ist möglich.

Im Bereich der Filmpiraterie ist vor allem das Portal kino.to bekannt geworden. Es ist eines von vielen Streaming- bzw. Video-on-Demand-Portalen, die die Links zu den jeweiligen Streamhosts listete. Es speicherte die Filme dabei nicht selbst.

2. 3. 4 Favorisierte Distributionsmethoden seitens der Nutzer

Seit etwas 2008/2009 hat eine deutliche Verschiebung im Nutzerverhalten stattgefunden. Peer-to- Peer-Filesharing war mit 53% des Gesamttraffics in Deutschland noch immer die beliebteste Methode, urheberrechtlich geschütztes Filmmaterial online zu beziehen. Auf Filehosting entfielen 10%, auf das Streaming 7%.[8] Bis 2011 wichen immer mehr Nutzer auf die Streaming-Angebote aus. Grund dafür sind vor allem die bequemere Bedienung, da nicht erst mühselig Dateien heruntergeladen und ggf. konvertiert werden müssen.

2. 4 Institutionen

2. 4. 1 Motion Picture Association of America (MPAA)

Die MPAA ist die Selbstorganisation der amerikanischen Filmproduzentlnnen und -Verleiherinnen. Sie versteht sich als die Stimme der größten amerikanischen Filmstudios: Walt Disney Studios Motion Pictures; Paramount Pictures Corporation; Sony Pictures Entertainment Inc.; Twentieth Century Fox Film Corporation; Universal City Studios LLC und Warner Bros. Entertainment Inc.

2. 4. 2 Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU)

Die GVU ist eine von den Unternehmen und Verbänden der Film- und Unterhaltungssoftware - Wirtschaft getragene Organisation. Laut ihrer Broschüre[9] kümmert sie sich um die Aufdeckung „von Verstößen gegen die durch das Urheberrecht geschützten Recht ihrer Mitglieder, die Mitteilung dieser Verstöße an die Strafverfolgungsbehörden sowie die rechtliche und technische Unterstützung dieser Dienststellen bei der Durchführung von Strafverfahren“. Des Weiteren engagiert sie sich in der Aufklärungsarbeit durch die Unterrichtung der Öffentlichkeit über aktuelle Fragestellungen der Urheberrechtsproblematik.

2. 4. 3 Bescherming Rechten Entertainment Industrie Nederland (BREIN)

Diese Organisation ist zuständig für die Einhaltung der Schutzrechte der Unterhaltungsindustrie in den Niederlanden. Sie ist vergleichbar mit ihrem amerikanischen Pendant MPAA. Sie war maßgeblich beteiligt bei der Zerschlagung des Filmportals kino.to, indem sie veranlasste, einen niederländischen Server der Betreiberinnen stillzulegen.

2. 5 Das Filmportal kino.to

Die Website http://www.kino.to war eine deutschsprachige Internetplattform, die seit 2008 per Video-on-Demand aktuelle und ältere Kinofilme, Dokumentationen und Serien zur Verfügung stellte. Das Portal hostete die Streams dabei nicht selbst, sondern verlinkte zum größten Teil auf externe Streamhosts. Das Angebot war kostenlos, eine Registrierung war nicht erforderlich. Bei dem Videomaterial handelte es sich meist um urheberrechtlich geschütztes Material, für deren Verwendung weder kino.to noch diejeweiligen Streamhosts Genehmigungen eingeholt hatten.

Nach Betreiberangaben waren im Juni 2011 2.644 Serien, 22.101 Filme und 7.575 Dokus abrufbar. Die meisten Filmstreams waren durch Nutzung sogenannter Mirrors jedoch mehrfach vorhanden. Deren Qualität war überaus heterogen, je nach Produktionsverfahren der Schwarzkopie. Seitens des Nutzers warje nach Stream ein Adobe-Flash-Plug-in, ein DivX-Web-Player oder ähnliche Software vonnöten. Das Portal finanzierte sich in erster Linie über zahlreiche Werbeeinblendungen, die die Nutzerinnen zu anderen Webangeboten führten.

Aufgrund der hohen Besuchszahlen (nach Behördenangaben etwa vier Millionen pro Tag; nach anderen Angaben etwa 400.000 Besucherinnen am Tag), führte dies wahrscheinlich zu hohen Werbeeinnahmen für die Betreiberinnen des Portals. Die Staatsanwaltschaft spricht von Gewinnen im siebenstelligen Euro-Bereich.

[...]


[1] Vgl. Lehmann, Schetsche 2005, S. 12f

[2] Vgl Dördrechter 2006, S. 34

[3] EuropäischenGemeinschaft 1998

[4] Bundesministerium der Justiz 2011

[5] Dördrechter 2006, S. 47

[6] Der Begriff DVD steht hier stellvertretend für alle zeitgenössischen Filmdatenträger, wie HD-DVD oder Blue-Ray- Disc.

[7] Vgl. Wikipedia2011a

[8] Vgl. ZPRGmbH2011

[9] Abrufbar unter http://www.gvu.de/media/pdf/102.pdf. Zuletzt geprüft am 11.09.2011.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die Filmpiraterie im Fokus der Öffentlichkeit
Untertitel
Der Fall kino.to und seine mediale Wirkung
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Institut für Kulturwissenschaft)
Note
1,7
Autor
Jahr
2011
Seiten
19
Katalognummer
V187731
ISBN (eBook)
9783656112853
ISBN (Buch)
9783656113270
Dateigröße
1285 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kino.to, Filmpiraterie, Urheberrecht, Mediale Wirkung
Arbeit zitieren
Sabine Ender (Autor:in), 2011, Die Filmpiraterie im Fokus der Öffentlichkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187731

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