Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Rittertum 4
2.1 Entstehung und klassische Funktion 4
2.2 Situation im ausgehenden Mittelalter 5
2.3 Ritter und Städte 6
2.4 Fehdewesen und Landfriedensbewegung 7
2.4.1 Voraussetzungen 7
2.4.2 Landfriedensbewegung Reichsreform im Spätmittelalter 8
3. Der historische Götz 9
3.1 Familie und Herkunft 9
3.1.1 Die Familien von Berlichingen und von Thüngen 9
3.1.2 Kindheit 10
3.2 Raubritterlehre bei Hans Thalacker 11
3.3 Der Markgrafenkrieg gegen Nürnberg 12
3.4 Verlust der Hand 12
3.5 Die eiserne Hand 13
3.6 Entscheidung zur Selbstständigkeit 14
3.6.1 Die Fehde gegen Köln von 1508 bis 1510 15
3.6.2 Die Fehde gegen Nürnberg von 1512 bis 1514 16
3.6.3 Die Fehde gegen Mainz von 1515 bis 1516 18
3.6.4 Im Dienst des Herzogs Ulrich von Würtemberg 19
3.7 Der Bauernkrieg 20
3.8 Literarisches Lebenswerk und Tod 21
4. Fazit 22
5. Literaturverzeichnis 24
2
1. Einleitung
Götz von Berlichingen lebte von 1480 bis 1562. Er war wohl der bekannteste fränkische Reichsritter, da er im hohen Alter von 80 Jahren seine umfassende Autobiografie verfasste und der Nachwelt hinterließ. Diese Aufzeichnungen sind von unschätzbarem Wert, da sie Einblicke in das Leben und die Ausbildung eines Reichsritters, so wie die Adelswelt im Spätmittelalter, ermöglichen. Er lebte in einer Zeit, die von vielfältigen Umbrüchen gekennzeichnet ist: Dazu zählten die Agrarkrise, die eine Flucht der Bauern in die Städte (Landflucht) zur Folge hatte. Als Gegenreaktion wurde von den Landherren die Leibeigenschaft eingeführt. Gleichzeitig wurde auch die Situation hinter den Stadtmauern kritisch, weil sich mit dem Wachstum der Städte auch die sozialen Gegensätze verschärften. Wirtschaftliche Krisen führten zu einer landesweiten Verarmung, die 15-20% der Bevölkerung betraf. 1
Rechtsstreitigkeiten wurden im Spätmittelalter mit Hilfe des Fehdewesens ausgetragen. Als Ausführungsorgans dieses Rechtsmittels fühlte sich die Ritterschaft zuständig. Weniger wegen der wirtschaftlichen Situation als vielmehr auf Grund des Verlusts ihrer sozialen Stellung gelangte deshalb die Ritterschaft in eine kritische Lage, als dieses Fehdewesen 1495 durch den ewigen Landfrieden verboten wurde. Dazu kam der militärische Bedeutungsverlust dieser berittenen Krieger, der von neuen militärischen Technologien verursacht wurde. Die zu Fuß agierenden Söldnertruppen mit Feuerwaffen waren den Reitern überlegen. Auf diese Weise wurden viele Ritter ihrer ursprünglichen Aufgabe beraubt. Aus diesem Grund rebellierten zahlreiche Ritter gegen den Landfrieden und hielten das Fehdewesen hoch. 2
Ein weiterer Umbruch zu Götzens Lebenszeit war Martin Luthers öffentlicher Widerstand gegen das Ablasswesen. Damit begann 1517 der Prozess der Reformation. 3 Die zahlreichen Konflikte seiner Zeit, die schließlich 1524 zum Bauernkrieg führten, vermittelte den Bürgern das Bewusstsein in unruhigen Zeiten zu leben, was neuen theologischen Ideen starke Wirkung verlieh. Luthers Reformationen schufen unter
1 Vgl. Geiß (2008: 430ff)
2 Vgl. Ulmschneider (1974: 27)
3 Vgl. Geiß (2008: 877)
3
anderem die Möglichkeit eigene ökonomische und politische Forderungen zu rechtfertigen. So kam es, dass die Reformation großen Anklang fand und sich durchsetzte. 4
Ziel dieser Arbeit war es, einen Überblick über Leben und Zeit von Götz von Berlichingen zu geben. Als Hauptquelle nutzten wir dazu eine kritische Betrachtung seiner Autobiographie (Ulmschneider 1974). Dies sollte den neutralen, wissenschaftlichen Blick ohne Schönungen seitens Götz von Berlichingens gewährleisten, wie man sie zahlreich in seiner Autobiografie findet.
2. Rittertum
2.1 Entstehung und klassische Funktion
Bei der Definition des Rittertums stellt sich ein Problem. Es handelt sich um ein hoch komplexes soziales und kulturelles Phänomen. Seine Wurzeln können unterschiedlich weit zurückverfolgt werden. Entsprechend vielfältig sind seine Bestimmungen innerhalb der Forschung. Für Deutschland scheint der Begriff erst seit dem 12. Jahrhundert als angemessen, da in dieser Zeit die besondere höfisch-ritterliche Kultur entstand. Der berittene Krieger des königlichen Heeres wurde zum Ritter. Als Folge der Trennung von Kriegern und Bauern in der ausgehenden Karolingerzeit, entstand als neuer „Berufsstand“ ein berittenes Kriegertum. Die Mitglieder entstammten zunächst ausschließlich dem Adelsstand. In Deutschland schlossen sich im Hochmittelalter auch unfreie bürgerliche Reichsbedienstete (sog. Ministerialen) dem Ritterstand an. Geeint wurde die Kriegerschaft durch dieselbe Lebensweise und eine spezifische Ethik (Ehrenkodex). Wichtig war die Verbindung zwischen Dienst und Herrschaft. Blütezeit des Rittertums war das 12. und 13. Jahrhundert. 5
Insbesondere im süddeutschen Raum bildete sich die sogenannte Reichsritterschaft heraus. Trotz des Erstarkens der Territorialfürsten entzogen sich diese den
4 Vgl. Geiß (2008: 881f)
5 Vgl. Hechberger (2004: 34)
4
Herrschaftsansprüchen ihrer hochadeligen Standesgenossen und unterstellten sich unmittelbar der kaiserlichen Herrschaft. Dazu schlossen sie sich auch in sogenannten Ritterbünden zusammen. 6 Gemeinsam war diesem niederen Adel ihre Abwehrhaltung nicht nur gegenüber dem Territorialfürstentum, sondern auch dem städtischen Bürgertum gegenüber. 7 Letztlich wurde der Begriff „Ritter“ zur Standesbezeichnung für den niederen Adel. 8
2.2 Situation im ausgehenden Mittelalter
In Folge des voranschreitenden Wandels der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen verloren die Ritter ab dem 14. Jahrhundert zusehends an Bedeutung. Vor allem kriegstechnische Entwicklungen wie der Einsatz von Feuerwaffen und die Ausbreitung des Landknechtswesens, ließen den schwerbewaffneten und somit schwerbeweglichen Reiter als nicht mehr zeitgemäß erscheinen. Die Ritterschaft zog sich daraufhin in das Turnierwesen, als Welt des stilisierten Kampfes, zurück. Zudem versuchte man sich vom Bürgertum abzugrenzen, das als Bedrohung empfunden wurde. In einer Zeit des gesellschaftlichen Umbruchs gelang es der Ritterschaft nicht, eine neue Funktion zu finden. Neues wurde kategorisch abgelehnt, man zeigte sich lieber traditionsbewusst. Dazu kam eine Fremdheit der Ritter gegenüber Schule und Bildung. Auch waren viele der sich seit dem 12. Jahrhundert durchsetzenden Geldwirtschaft nicht gewachsen, was auf Mangel an Erfahrung und fehlendende Bareinkünfte zurückzuführen war. 9 Dies ließ sie zusehends gegenüber dem aufstrebenden Bürgertum der Städte und dem höheren Adels in Hintertreffen geraten.
Auch ihre Position als Grundbesitzer hatte sich durch eine Vielzahl von Wirtschafts- und Agrarkriesen deutlich verschlechtert. Vor allem als Folge der Pestwellen des 14.
6 Vgl. Geiß (2008: 872)
7 Vgl. Ulmschneider (1974: 26)
8 Vgl. Hechberger (2004: 37)
9 Vgl. Haas (2002: 209)
5
Jahrhunderts waren die Getreidepreise stetig gefallen und die parallel ablaufende Geldentwertung schmälerte die nominal fixierten Grundrenten. 10
Gegen die schleichende Verarmung wehrte sich die Ritterschaft vielerorts so, wie sie es gelernt hatte und gewohnt war: Mit dem Schwert. Dies zeigte sich in den zahllosen Fehden dieser Zeit, wobei der Übergang zwischen „gerechter Fehde“ und Raub, sowie gemeiner Grausamkeit oft fließend war. Dem ständig erneuerten Landfrieden wurde keine Beachtung geschenkt. 11
Zur schwierigen militärischen und wirtschaftlichen Situation gesellte sich die Unfähigkeit, sich einen Platz in der sich ausbildenden Verfassung des Reiches zu sichern.
2.3 Ritter und Städte
Die Städte genossen nach der Pestwelle steigende Wirtschaftsmacht, womit die Verarmung der adeligen Grundbesitzer einher ging. Besonders betroffen waren die Adeligen, die viel verkaufen und verpfänden mussten. 12 Adel und Städte standen deshalb von jeher in einem spannungsgeladenen Verhältnis, zumal beide für sich die Reichsunmittelbarkeit beanspruchten. Die wirtschaftliche Blüte innerhalb der Städte verschaffte dem städtischen Bürgertum Bedeutungs- und Machtzuwachs. So wurden sie gleichzeitig Zielscheibe für Raub- und Plünderungen durch verarmte Ritter. Kontrovers ist jedoch, ob Ritter nur aus Armut und mangelnder gesellschaftlicher Teilhabe zu „Raubrittern“ wurden. 13 Dies kann auch in Hinblick auf Götz von Berlichingen bezweifelt werden. Die Städte reagierten auf diese Angriffe mit Exekutionen. Was wiederum den Zorn befreundeter Ritter nach sich zog, weil hier offensiv gegen Standesgenossen vorgegangen wurde. Städte und ihre Bürger wurden auch deshalb zu beliebten Fehdezielen.
10 Geiß (2008: 428ff)
11 Vgl. Ulmschneider (1974: 25ff)
12 Vgl. Ulmschneider (1974: 27)
13 Vgl. Görner(158)
6
2.4 Fehdewesen und Landfriedensbewegung
2.4.1 Voraussetzungen
Der mittelalterliche Staat war gekennzeichnet durch eine geringe Entwicklung der zentralen Staatlichkeit. Der König befand sich in einem ständigen Kräftespiel zwischen den großen Landesherren und einigen begünstigten kleineren Mächten. Man achtete zwar überkommene Rechte und vor allem die Rechtsfigur des Königtums, aber sein konkreter, praktischer und politischer Einfluss im Hinblick auf das Ganze, sind im Vergleich zur Ausdehnung des Reiches gering. Das politische Schicksal Deutschland ist von seinen Anfängen an, und von seinen Voraussetzungen, vor allem das Ergebnis des Kräftespiels zwischen Königtum und Adel. 14 Dieser Umstand verhinderte wohl auch die Herausbildung einer starken und reichseinheitlichen Gerichtsbarkeit. Außerdem mangelte es der mittelalterlichen Gerichtsbarkeit auch an Akzeptanz und Sanktionsmöglichkeiten zur Durchsetzung von Urteilen. Ein funktionierendes Rechtswesen und ein staatliches Gewaltmonopol waren allenfalls in den Städten möglich. 15
Aus diesem Grund bildete sich das Fehdewesen (Fehde steht mhd. für „Feindschaft“ oder „Streitigkeit“) 16 als legitimes Selbsthilfemittel heraus. Dabei kann eine Fehde einem unrechtmäßigen Überfall mit dem Ziel des Raubs sehr ähnlich sein. Eine Fehde grenzt sich jedoch dadurch ab, dass sie auf begründete Ansprüche zurückgeht und nach einer geregelten Prozedur erfolgt. Demnach beginnt jede Fehde mit einer Fehdeerklärung. Bleibt diese aus, fällt der Angriff nicht in den rechtlichen Kontext der Fehde sondern wird als straffälliges Delikt betrachtet. Somit konnten Überfälle auf Kaufleute, Forttreiben von Viehherden, Gefangennahmen, usw. je nach Kontext rechtich unterschiedlich bewertet werden. 17 Beendet wurden Fehden durch einen Sühnevertrag und den Schwur der sogenannten „Urfehde“ (ein eidlicher Verzicht auf Rache durch den Unterlegenen) 18 .
14 Vgl. Geiß (2008: 518)
15 Vgl. MERTEN ( 1975: 33ff)
16 Vgl. DUDEN „Etymologie (2011: 180)
17 Vgl. Orth (1973: 54ff)
18 Vgl. DUDEN „Etymologie“(2011: 180)
7
Arbeit zitieren:
B.A. Hendrik Beyer, 2011, Die historische Person Götz von Berlichingen, München, GRIN Verlag GmbH
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