Inhaltsverzeichnis
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I. Einleitung 3
II. Das konstruktive Zentrum der Theorie der Gerechtigkeit 4
III. Die Kommunitaristen und ihre Kritik an Rawls 8
III. 1. Ein Kommunitarismus-Überblick 8
III. 2. Michael Sandel 11
III. 3. Alasdair MacIntyre 12
III. 4. Charles Taylor 13
III. 5. Michael Walzer 15
IV. Rawls’ Reaktion auf die kommunitaristische Kritik 18
V. Schlussbetrachtung 22
VI. Literatur 23
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I. Einleitung
Rawls 1971 erschienene Theorie der Gerechtigkeit erhielt soviel Aufmerksamkeit wie nur wenige andere philosophische Werke in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts. Der damalige Harvard-Professor John Rawls versucht Regeln eines fairen Gesellschaftsvertrags zu entwerfen, dem alle Gesellschaftsmitglieder ohne Wissen um ihre jeweilige Position in der Gesellschaft zustimmen würden. Als Grundlage dieser Gerechtigkeitskonzeption dient Rawls ein imaginärer Urzu-stand.
Rawls geht davon aus, dass jene Autoritäten, die den Gesellschaften der Vergangenheit als Orientierung gedient hätten - allen voran die Religion - in der Moderne ihre Bedeutung verloren hätten. Die moderne Gesellschaft stehe vor der Aufgabe verschiedenste Interessen unterschiedlicher Individuen miteinander zu vereinbaren, wozu es eines gemeinsamen Bezugspunkt bedürfe. Dieser Bezugspunkt sei, über den Umweg der Institutionen, eine universelle Gerechtigkeitskonzeption. Eine solche Konzeption bilde das gemeinsame Interesse aller Individuen, weil diese allein den Einzelnen die Garantie zur sicheren Verfolgung ihrer eigenen Ziele böte. 1
Seit der Veröffentlichung dieser Theorie vor nunmehr 30 Jahren orientiert sich die systematisch betriebene Staatsphilosophie hauptsächlich an Rawls’ Ar- gumenten,so dass dieser in vielen Kreisen als „Initiator und Zentrum der gegen- wärtigenRenaissance der Staatsphilosophie“ betrachtet wird. 2 Inhaltlicher Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit ist das konstruktive Zentrum der Rawlsschen Gerechtigkeitstheorie sowie die damit verbundene Debatte um die Theorie der Gerechtigkeit, die bis in die Gegenwart anhält, darzulegen.
1 vgl RAWLS, JOHN: Eine Theorie der Gerechtigkeit. 15. Auflage. Frankfurt am Main 1998, S. 47.
2 vgl. ANDERHEIDEN, MICHAEL: John Rawls. In: Information Philosophie. Oktober 1996, S. 36-39.
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II. Das konstruktive Zentrum der Theorie der Gerechtigkeit
Rawls Ziel ist der Entwurf einer real funktionsfähigen Gerechtigkeitskonzeption für eine konstitutionelle Demokratie bestehend aus freien, vernünftigen und gleichberechtigten Bürgern. 3 Zu diesem Zweck konstruiert er einen fiktiven Urzu-stand, in dem sich die Mitglieder der zukünftigen Gesellschaft zusammenfinden, um einen gerechten Gesellschaftsvertrag zu entwerfen. Als gerecht betrachtet Rawls diese Gesellschaftsordnung dann, wenn jedes Mitglied dem Vertrag potentiell zustimmen könnte. Entscheidend ist bei Rawls das Gedankenexperimentes des Urzustandes, den er auf eine neuartige Weise formuliert. Der Anfangszustand, in den Rawls den Menschen versetzen will ist anders als bei Hobbes oder Locke kein Naturzustand. Während Hobbes und Locke einen rückwärtsgewandten Mythos des Naturzustandes formulieren, handelt es sich bei Rawls um einen abstakten, hypothetischen Urzustand, in dem die Menschen kein Wissen von ihren konkreten Zielen besitzen. Rawls setzt also der traditionellen Auffassung des Naturzustandes seinen eigenen Urzustand entgegen. Er weist in seinem Werk explizit mit folgenden Worten darauf hin:
In der Theorie der Gerechtigkeit als Fairneß spielt die ursprüngliche Situation der Gleichheit dieselbe Rolle wie der Naturzustand in der herkömmlichen Theorie des Gesellschaftsvertrages. Dieser Urzustand wird natürlich nicht als ein wirklicher geschichtlicher Zustand vorgestellt, noch weniger als primitives Stadium der Kultur. Er wird als rein theoretische Situation aufgefasst, die so beschaffen ist, dass sie zu einer bestimmten Gerechtigkeitsvorstellung führt. 4
In diesem fiktiven Urzustand befinden sich alle Mitglieder an einem fairen Ausgangspunkt. Voraussetzung für diesen ist der
Schleier des Nichtwissens,
d. h. dass sich die im Urzustand zusammentreffenden Personen in kollektiver Unkenntnis über ihren Platz in der Gesellschaft und ihre natürlichen Gaben befinden. Diese
„faire“ Bedingung ist für die Wahl der Rawlsschen Gerechtigkeitskonzeption vonnöten, da sonst „alle möglichen Verzerrungen unserer Wirklichkeit“
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diese Konzeption beeinflussen, geradezu verfälschen würden. Damit kennen die Betei-
3 vgl.RAWLS, S. 39.
4 RAWLS, S. 28/29.
5 ANDERHEIDEN, S. 37.
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ligten im Urzustand all das nicht, was zu Interessengegensätzen zwischen ihnen führen könnte. Wie diese Bedingungen aussehen sollen erklärt Rawls wie folgt: Zu den wesentlichen Eigenschaften dieser Situation gehört, dass niemand seine Stellung in der Gesellschaft kennt, seine Klasse oder seinen Status, ebenso wenig sein Los bei der Verteilung natürlicher Gaben wie Intelligenz oder Körperkraft. Ich nehme sogar an, dass die Beteiligten ihre Vorstellung vom Guten und ihre besonderen psychologischen Neigungen nicht kennen. Die Grundsätze der Gerechtigkeit werden hinter einem Schleier des Nichtswissens festgelegt. 6
Diesem Schleier des Nichtwissens, dem veil of ignorance, kommt mit die wich- tigsteRolle in Rawls’ Gedankenexperiment zu. Dadurch nämlich, dass sich 1. alle in der gleichen Situation befinden und niemand durch natürliche oder durch gesellschaftliche Zufälligkeiten bevorzugt oder benachteiligt wird und 2. niemand in der Lage ist sich Grundsätze auszudenken, die ihn bevorzugen würden, 7 müssen „die Grundsätze der Gerechtigkeit das Ergebnis einer fairen Übereinkunft oder Verhandlung“ 8 sein.
Um zu verhindern, dass schon bei der Festlegung der grundlegenden Gerechtigkeitskonzeption Ungerechtigkeiten entstehen, sollen alle Entschlüsse unter einem Schleier des Nichtwissens getroffen werden, d. h. die an der Gesellschaftsgründung beteiligten Personen einigen sich auf die in der Gesellschaft gültigen Spielregeln ohne Kenntnis ihrer späteren Position, ihres Vermögens und ihrer Fähigkeiten. Ohne dieses Wissen, seien die Menschen schon durch ihren Selbsterhaltungstrieb gezwungen, die Grundlagen ihrer Verfassung so zu wählen, dass allen späteren Mitgliedern der Gesellschaft eine annähernde Chancengleichheit und eine Mindestsicherheit zukommt. 9
Nach diesem Gerechtigkeitskonzept sollen dann die Gesetze verfasst und die knappen Güter fair verteilt werden. 10 Damit ein solches Gerechtigkeitskonzept die an es gestellte Ansprüche erfüllen kann muss es verschiedene Bedingungen erfüllen: Die Prinzipien sind allgemeingültig und universell in ihrer Anwendung.
6 RAWLS, S. 29.
7 vgl. RAWLS, S. 29.
8 RAWLS, S. 29.
9 vgl. RAWLS, §24.
10 vgl. RAWLS, S. 21.
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Sie sind öffentlich bekannt, dazu geeignet Streit- und Konkurrenzfälle zu schlichten und darüber hinaus stellen sie die letzte Berufungsinstanz dar. 11 Aus diesen Voraussetzungen folgert Rawls zwei Gerechtigkeitsgrundsätze, die sein konstruktives Zentrum darstellen: Erster Grundsatz
Zweiter Grundsatz
Dem ersten Grundsatz kommt dabei lexikalische Priorität zu: Das bedeutet, dass der Inhalt des zweiten Grundsatzes erst dann zu realisieren ist, wenn die im ersten Grundsatz angesprochenen Grundrechte und Grundfreiheiten für alle garantiert sind. 13 Wie bereits oben erwähnt gelangt man Rawls’ Überlegungen zufolge zu diesen Grundsätzen, wenn man sich vorstellt, alle Beteiligten seien rationale Personen, die unter ganz bestimmten fairen Bedingungen über die Grundsätze ihrer Gesellschaftsordnung entscheiden müssten. Welchen Stellenwert diese fairen Bedingungen bei Rawls für die Konzeption seiner Gerechtigkeitstheorie haben, lässt sich daran erkennen, dass er seine Konzeption unter dem Begriff Gerechtigkeit als Fairneß zusammenfasst.
Zur Erläuterung des ersten Teils des zweiten Grundsatzes führt Rawls an anderer Stelle aus:
Nach dem Unterscheidungsprinzip ist sie (die Ungleichheit) nur gerechtfertigt, wenn der Unterschied in den Aussichten zum Vorteil der schlechter gestellten repräsentativen Person - hier des ungelernten Arbeiters - ausschlägt. Die Ungleichheit der Aussichten ist nur dann zulässig, wenn ihre Verringerung die Arbeiterklasse noch schlechter stellen würde. 14
11 vgl. RAWLS, §23.
12 RAWLS, S. 336.
13 vgl. RAWLS, S. 82.
14 RAWLS, S. 98/99.
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Arbeit zitieren:
M.A. Hasret Faßbender, geb. Akman, 2002, Rawls und seine Kritiker, München, GRIN Verlag GmbH
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