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1. Zu Thema, Ziel und Vorgehensweise der Arbeit 3
2. Die Kudrun - eine einfache ʻKopie’ des Nibelungenliedes ? - Zur Intertextualität
der Dichtungen 5
3. Rache und Versöhnung als Mittel der Selbstjustiz im Mittelalter 8
4. Die Kausalstruktur der Hauptkonflikte im Nibelungenlied und in der Kudrun 12
4. 1 Der Rachekreislauf im Nibelungenlied 12
4. 1. 1 Der erste Konflikt - Die Rache Brünhilds 12
4. 1. 1. 1 Der dreifache Betrug Brünhilds - Die Ursache des Konflikts 12
4. 1. 1. 2 Der Streit der Königinnen - Die Eskalation des Konflikts 17
4. 1. 1. 3 Der Mord an Siegfried - Die Lösung des Konflikts 23
4. 1. 2. Der zweite Konflikt - Die Rache Kriemhilds 26
4. 1. 2. 1 Der Mord an Siegfried und der Hortraub - Die Ursache des Konflikts 26
4. 1. 2. 2 Gegenseitige Provokationen - Die Eskalation des Konflikts 30
4. 1. 2. 2 Töten und getötet werden - Die Lösung des Konflikts 33
4. 2 Die lineare Konfliktstruktur in der Kudrun 35
4. 2. 1 Die Zurückweisung Hartmuts - Die Ursache des Konflikts 36
4. 2. 2 Die Rache der Normannen - Die Lösung des Konflikts 40
4. 2. 3 Die Gegenrache der Hegelingen - Die Reaktion auf die Rache der Normannen 42
4. 2. 4 Die Ehebündnisse zur Vorbeugung zukünftiger Rache - Die Versöhnung 48
4. 3 Vergleichende Betrachtungen 53
5. Fragen der êre und der triuwe - Die Handlungsprinzipien der Charaktere und ihre
Bedeutung für die Rache und die Versöhnung 55
5. 1 Die Personenverbände im Nibelungenlied und in der Kudrun 55
5.1.1 Die Beziehungen der Mitglieder des Personenverbandes im Nibelungenlied 56
5.1.2 Die Beziehungen der Mitglieder der Personenverbände in der Kudrun 62
5.1.3 Vergleichende Betrachtungen 67
5. 2 Das Prinzip der triuwe im Nibelungenlied und in der Kudrun 69
5. 2. 1 Die Treuebindungen im Nibelungenlied 69
1
5. 2. 2 Die Treuebindungen in der Kudrun 74
5. 2. 3 Vergleichende Betrachtungen 77
5. 3 Die Bedeutung der êre im Nibelungenlied und in der Kudrun 79
5. 3. 1 Die êre der Protagonisten im Nibelungenlied 80
5. 3. 2 Die êre der Protagonisten in der Kudrun 82
5. 3. 3 Vergleichende Betrachtungen 84
5. 3. 4 Die Verletzung der êre - Das leit im Nibelungenlied und in der Kudrun 85
5. 3. 4. 1 Das leit im Nibelungenlied 86
5. 3. 4. 2 Das leit in der Kudrun 89
5. 3. 4. 3 Vergleichende Betrachtungen. 95
6. Schlussbetrachtung 97
Literaturverzeichnis 103
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1. Zu Thema, Ziel und Vorgehensweise der Arbeit
Seit jeher eilt der »Kudrun« der Ruf des „Anti-Nibelungenlieds“ 1 voraus und dies zu Recht, wie Heinz Rupp meint. Zweifelsohne werden „auch in der Kudrun politische Ordnungen aufs höchste gefährdet, und in diesen politischen Ordnungen handeln und leiden die Menschen, und auch hier geht es um triuwe und êre. Aber diese Menschen handeln meist anders als die des ›Nibelungenlieds‹“ 2 . Damit referiert Rupp gewiss auf das Verständnis des Rache- und Versöhnungsmotivs in beiden Werken, welches unterschiedlicher nicht sein könnte. Aus diesem Grund wird die »Kudrun« in der Fachwissenschaft auch als „Antwort auf das Nibelungenlied“ 3 gehandelt. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher, anhand textimmanenter Hinweise diese Polarisierung zu ergründen.
Vor der eigentlichen Analyse wird ein kurzer Überblick über die Beurteilung des intertextuellen Verhältnisses des »Nibelungenliedes« und der »Kudrun« in der Fachwissenschaft gegeben (Kap. 2). Von Interesse an dieser Gegenüberstellung sind nicht nur die Fixpunkte, die für eine Beurteilung herangezogen werden, sondern auch die daraus resultierenden fachwissenschaftlichen Meinungen.
Da es sich um Werke des deutschen Mittelalters handelt, erscheint es zwingend er-forderlich, die zeitgenössische Rechtspraxis von Rache und Versöhnung kurz zu fokussieren (Kap. 3). Anhand dieser Kenntnis kann einerseits das Handeln der Charaktere nachvollzogen und verstanden werden. Andererseits wird es möglich, das Spannungsfeld von Recht und Unrecht, welches das Agieren der Protagonisten bestimmt, zu verstehen und nicht mit dem heutigen in Beziehung zu setzen. Ohne eine solche Vorbetrachtung erscheinen die Handlungen der Charaktere sehr befremdlich und unverständlich, da sie nicht unserem heutigen Rechtsverständnis entsprechen. Nach diesen beiden einführenden Kapitel erfolgt die Analyse des Verständnisses von Rache und Versöhnung in den Dichtungen (Kap. 4). An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass die zitierten Textstellen des »Nibelungenliedes« der Handschrift B entnommen sind, da diese Handschrift „demjenigen Nibelungentexte am nächsten steht,
1 Rupp, Heinz: Vorwort. In: Nibelungenlied und Kudrun. Hrsg. von. dems. Darmstadt: Wissenschaft-
liche Buchgesellschaft 1976 (= Wege der Forschung. Bd. 54). S. XV.
2 Ebd., S. XV.
3 Hoffmann, Werner: Die »Kudrun«. Eine Antwort auf das Nibelungenlied. In: Nibelungenlied und
Kudrun. Hrsg. von Heinz Rupp. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1976 (= Wege der
Forschung. Bd. 54). S. 599.
3
den der Bearbeiter der Gudrun benutzte“ 4 . Die »Kudrun« wird nach der einzigen erhaltenen Handschrift des »Ambraser Heldenbuchs« wiedergegeben. 5 Zunächst wird untersucht, welcher Kausalität die einzelnen Rache- und Versöhnungs-handlungen folgen. Dazu wird zuerst die Struktur der zentralen Konflikte ausführlich erläutert. Der Hauptkonflikt im »Nibelungenlied«, der zur Rache von Brünhild und Kriemhild führt, steht im Fokus der Betrachtungen dieses Kapitels. Bei der Analyse der »Kudrun« wird sich ausschließlich auf den zentralen Konflikt des Kudrunteils beschränkt, da dieser für den Bezug auf das »Nibelungenlied« hervorragend geeignet ist. Grund für die Auseinandersetzung mit den Konfliktstrukturen ist die Suche nach ersten Anhaltspunkten in deren Kausalität, die möglicherweise auf das unterschiedliche Verständnis von Rache und Versöhnung schließen lassen. Bei der Betrachtung dieser Problematik wird aus diesem Grund folgenden Fragen nachgegangen: Welchem Schema folgen die Konflikte? Was ist die Ursache und der Auslöser der Konflikte und welche Lösung wird in den Werken dafür angeboten? Welche Motive stecken hinter dem Handeln der Protagonisten? Wie agieren die Charaktere? Um diesen Fragen nachgehen zu können, werden das »Nibelungenlied« und die »Kudrun« zunächst unabhängig voneinander untersucht und anschließend die Ergebnisse daraus vergleichend zu-einander in Beziehung gesetzt.
Rache und Versöhnung, wie sie im »Nibelungenlied« und in der »Kudrun« dargestellt werden, sind u. a. die Konsequenz aus „zentrale[n] Vergesellschaftungsprinzipien“ 6 . Diese basieren auf wechselseitiger Treue der Charaktere, die eng mit deren Ehrverständnis verbunden ist. Diese wiederum ist, wie sich noch zeigen wird, eng an die Rache und die Versöhnung in den Dichtungen geknüpft. Aufgrund dieser Kausalität und des Einflusses auf die Rache- und Versöhnungshandlungen in den Dichtungen werden diese Handlungsprinzipien genauer erläutert und zum Agieren der Protagonisten innerhalb ihres Konflikts in Beziehung gesetzt. Deren Untersuchung soll Aufschluss über die Motive, die hinter dem Handeln des Einzelnen stehen sowie das divergierende Verständnis von Rache und Versöhnung im »Nibelungenlied« und in der »Kudrun« geben.
4 Kettner, Emil: Der Einfluß des Nibelungenliedes auf die Gudrun. In: Zeitschrift für deutsche Philo-logie 23 (1891). S. 147.
5 Vgl. Millet, Victor: Germanische Heldendichtung im Mittelalter. Eine Einführung. Berlin: de
Gruyter 2008. S. 238.
6 Müller, Jan-Dirk: Das Nibelungenlied. In: Mittelhochdeutsche Romane und Heldenepen. Hrsg. von
Horst Brunner. Stuttgart: Reclam 1993. S. 151.
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Zu diesem Zweck werden in diesem Kapitel folgende Fragen aufgegriffen: Welche Personenverbände bestehen in den Dichtungen? Wie sind die Charaktere in diese ein-gebunden? Welchem Ehrverständnis sind sie verpflichtet? Welchen Stellenwert nimmt die Treue für ihr Handeln ein? Welchen Einfluss haben diese Werte für die Rache- und Versöhnungshandlungen in beiden Werken?
Gewiss sind die Personenverbände, die triuwe und die êre sowie das leit nicht die einzigen Prinzipien, die für das Handeln der Protagonisten wesentlich sind. Im Rahmen dieser Arbeit ist es jedoch nicht möglich, weitere Regelsysteme in den Dichtungen (z. B. zuht, übermuot, milte, ergetzen …), die Aufschluss über das Verhalten der Charaktere geben, nachzuweisen. Auch erhebt die Arbeit keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern versucht ein Angebot zu unterbreiten, wie die Polarisierung von Rache und Versöhnung im »Nibelungenlied« und in der »Kudrun« verstanden werden könnte. Daher sind die treffenden Worte Goethes für das »Nibelungenlied« die Maxime dieser Arbeit: Beide Dichtungen sind „nicht da, ein für allemal beurteilt zu werden […]. [Aus diesem Grund] haben sich noch Jahrhunderte damit zu beschäftigen“ 7 .
2. Die »Kudrun« - eine einfache ʻKopie’ des »Nibelungenliedes«? - Zur Intertextualität der Dichtungen
Die Kudrun- und Nibelungenliedforschung bewertet das intertextuelle Verhältnis der beiden Dichtungen sehr ambivalent. Allein bezüglich der stofflichen Verarbeitung und des Stils der Werke besteht allgemeiner Konsens darüber, dass die »Kudrun« eine ‘Kopie’des »Nibelungenliedes« ist. Deshalb finden polemisch formulierte Aussagen, nach denen die Dichtung „handgreiflich in der Nachfolge des Nibelungenliedes [steht], dessen Stil und Sprache […] auf Schritt und Tritt ausbeutet“ 8 oder der Dichter der »Kudrun« „das Nibelungenlied vorzüglich gekannt und im Kopfe gehabt haben“ 9 muss,
7 Goethes Sämtliche Werke. Jubiläums-Ausgabe in 40 Bänden. Hrsg. von Eduard von der Hellen.
Schriften zur Literatur III. Bd. 38. Stuttgart: Gotta´sche Buchhandlung 1907. S. 128.
8 De Boor, Helmut: Die höfische Literatur. Vorbereitung, Blüte, Ausklang. 1170-1250. München:
Beck 1953 (= Geschichte der deutschen Literatur. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Bd. 2). S.
202.
9 Panzer, Friedrich: Hilde-Gudrun. Eine sagen- und literargeschichtliche Untersuchung. Halle:
Niemeyer 1901. S. 141.
5
wenn nicht sogar „bei seiner Arbeit […] aufgeschlagen neben sich liegen hatte“, 10 in der Forschung allgemeinen Zuspruch. 11
Insbesondere die Datierung der beiden Dichtungen scheint solche Vermutungen zu bestätigen. Die »Kudrun« ist vermutlich in der Mitte des 13. Jahrhunderts und das »Nibelungenlied« um 1200 verfasst worden. 12 Die »Kudrun« ist also die jüngere der beiden Dichtungen. Deshalb erscheint es auch wahrscheinlich, dass das »Nibelungenlied« dem Kudrundichter als Vorlage galt. Diese Annahme verifizieren auch die zahlreichen Parallelen in Form und Stil der Dichtungen. Neben der Datierung untermauern auch die 101 Nibelungenstrophen, die in der »Kudrun« nachgewiesen werden können, diese These. 13 Allerdings kann für deren Einarbeitung in das Werk bis heute keine genaue Erklärung gefunden werden. Das wahrscheinlichste Argument, das bisher nicht falsifiziert worden ist, geht auf Hoffmann zurück. Dieser versucht deren Einfügung damit zu begründen, dass der Dichter die Strophen wahrscheinlich aus reiner Gewohnheit verwendete. 14
Zahlreiche „Entlehnungen“ 15 aus dem »Nibelungenlied«, die in Inhalt, Form, Stil und in der Sprache der »Kudrun« nachgewiesen werden können, vervollständigen das Bild dieser Dichtung als ‘Kopie’ des »Nibelungenliedes«. Nach Kettner werden sogar „eigentümliche ausdrücke, versteile und verse des musterepos wiederholt und ganze motive aus demselben entlehnt“ 16 . Stoffliche Anleihen fallen nach Panzer insbesondere in den Szenen auf, die stilistische Ähnlichkeit mit dem »Nibelungenlied« haben. Allerdings enthalten diese „nicht die eigentliche, individuelle Handlung des Gedichts [sondern] conventionelle Schilderungen von Geschehnissen des täglichen Lebens“. 17 Damit bezieht sich Panzer auf die Brautwerbungen, Botensendungen, Feste, Empfänge, Reisen und Abschiede, die in beiden Dichtungen ausführlich dargestellt. Hierzu müssen auch die zahlreichen Vorausdeutungen und die tragische Entwicklung der Handlungen gezählt werden, die sowohl für das »Nibelungenlied« als auch für die »Kudrun« sehr
10 Panzer, F.: Hilde-Gudrun. S. 141.
11 Vgl. Siebert, Barbara: Rezeption und Produktion. Bezugssysteme in der “Kudrunˮ. Göppingen:
Kümmerle 1988. S. 1.
12 Vgl. Millet, V.: Germanische Heldendichtung im Mittelalter. S. 338 sowie S. 185.
13 Vgl. Sowinski, Bernhard (Hrsg.): Kudrun. Nachwort. S. 355.
14 Vgl. Hoffmann, Werner: Kudrun. In: Mittelhochdeutsche Romane und Heldenepen. Hrsg. von Horst
Brunner. Stuttgart: Reclam 1993. S. 298.
15 Panzer, F.: Hilde-Gudrun. S. 140.
16 Kettner, E.: Der Einfluß des Nibelungenliedes auf die Gudrun. S. 145.
17 Vgl. Panzer, F.: Hilde-Gudrun. S. 140.
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charakteristisch sind. Entlehnungen stilistischer Art werden insbesondere am Aufbau beider Werke deutlich. Dabei folge die Handlung der »Kudrun«, so Panzer, der des »Nibelungenliedes« fast analog. 18 Auch hinsichtlich der Form weisen die »Kudrun« und das »Nibelungenlied« eine auffällige Ähnlichkeit auf. Sowohl Strophenbau als auch Strophenlänge scheinen nahezu identisch zu sein. 19
Offensichtlich wird die intertextuelle Beziehung hinsichtlich der Strukturen in der Weise gedeutet, dass die »Kudrun« dem »Nibelungenlied« „verpflichtet ist“ 20 . Aufgrund der zahlreichen Entlehnungen und Überschneidungen entwickelt sich eine einseitige Sichtweise auf die intertextuelle Beziehung, der zufolge die »Kudrun« als eine ‘Kopie’ des »Nibelungenliedes« zu sehen ist und nicht umgekehrt. Mit der Betrachtung der Handlungen und Figurenkonzeptionen ändert sich jedoch der Status der »Kudrun«. In diesem Zusammenhang wird die Dichtung stets in einer Anti-Nibelungenlied-Haltung interpretiert. Gerade das glückliche Ende der »Kudrun« wird in der Forschung als Indiz für die kritische Haltung ihres Dichters dem »Nibelungenlied« gegenüber verstanden. 21 Nicht zuletzt scheinen auch die beiden Hauptfiguren, Kriemhild und Kudrun, den Status der »Kudrun« als Pendant zum »Nibelungenlied« zu bestätigen. Die polemische Kontrastierung der Kudrunfigur als eine „Anti-Kriemhild“ 22 , „Friedensfürstin“ 23 , „Verkörperung […] unbeugsamer Treue“ 24 und Idealbild der edlen, stolzen, leidensfähigen Frau“ 25 gilt bis heute als Credo in der Forschung. Sicherlich, bei oberflächlicher Betrachtung könnten zwei Charaktere nicht unterschiedlicher sein: „Kriemhild stürzt aus Rache Tausende in den Tod, Kudrun verzeiht ihren Feinden und stiftet dauerhaften Frieden“ 26 .
Bisher war und ist es also in der Debatte üblich, die beiden Werke stets mit Blick auf die »Kudrun« entweder als Kopie oder Antithese des »Nibelungenliedes« zu verstehen
18 Vgl. Panzer, F.: Hilde-Gudrun. S. 141.
19 Vgl. Sowinski, B. (Hrsg.): Kudrun. Nachwort. S. 355.
20 Hoffmann, W.: Kudrun. S. 297.
21 Vgl. Schmitt, Kerstin: Kriemhild und Kudrun. Zur intertextuellen Beziehung von ʻNibelungenlied’
und ‘Kudrun’. In: Sechstes Pöchlarner Heldenliedgespräch. 800 Jahre Nibelungenlied. Rückblick -
Einblick - Ausblick.Hrsg. von Klaus Zatloukal. Wien: Fassbaender 2001. S. 156.
22 Hoffmann, W.: Kudrun. S. 303.
23 Schmitt, K.: Kriemhild und Kudrun. S. 159.
24 Hoffmann, W.: Kudrun. S. 298.
25 Ebd., S. 293.
26 Schmitt, K.: Kriemhild und Kudrun. S. 155.
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und einander gegenüberzustellen. 27 Doch wenn die Handlungen und die Charaktere der »Kudrun« stets in Beziehung zu denen des »Nibelungenliedes« oder mit diesen gleichgesetzt werden, kann m. E. beiden Dichtungen nicht das gerechte Verständnis entgegengebracht werden. Eine aus dieser Vorgehensweise resultierende Konsequenz ist, dass bis heute einer der gravierendsten Unterschiede zwischen den Dichtungen übersehen wurde: „the Nibelungenlied is about what happens when men steal women’s property; Kudrun is about what happens when men steal men’s property, that is, women” 28 .
3. Rache und Versöhnung als Mittel der Selbstjustiz im Mittelalter
Das Verständnis von Rache und Versöhnung, wie es im »Nibelungenlied« und in der »Kudrun« dargestellt wird, entspricht dem des zeitgenössischen Rechtsdenkens. 29 Freilich wäre dies nach heutiger Rechtsauffassung eine Überschreitung der gesellschaftlich-sittlichen Grenzen. Aber im deutschen Mittelalter war die Rache ein staatlich geduldetes Mittel um Ausgleich und inneren Frieden wieder herzustellen. 30 Vergehen jedweder Art mussten gesühnt werden. 31 Dabei war die Rache nie eine Einzelaktion, sondern erfolgte stets durch eine Gemeinschaft. Der Grund hierfür war das Selbstver-
27 Anders sieht es Hugo Kuhn. Er spricht sich explizit dafür aus, die »Kudrun« ähnlich einer
Schablone auf das »Nibelungenlied« zu legen: „Nicht genug gesehen hat man jedoch meines Er- achtens,daß auch die ganze Konstellation der Personen und damit der Sinn der Handlung sich aus-
drücklich auf das Nibelungenlied zurückbezieht. Und zwar als eine bewusste Entgegensetzung, als
Antityp“. In diesem Werk setzt Kuhn die Charaktere der »Kudrun« mit denen des »Nibelungen-liedes« gleich. So ist bspw. der Hof Hetels das positive Pendant des Burgundenhofs, an dem auch
ein Hagen, dies ist in der »Kudrun« Wate, als Vasall dem König dient. Vgl. Kuhn, H.: Kudrun. In:
Text und Theorie. Hrsg. von dems. Stuttgart: Metzler 1969. S. 208. Eine solche Gleichsetzung von
Charakteren muss jedoch mit Vorsicht betrachtet werden. Die genauere Untersuchung zeigt, dass
diese in den Dichtungen grundverschieden angelegt sind, sodass ein Vergleich unter dem Aspekt
von These und Antithese nur schwerlich gelingen kann.
28 Frakes, Jerold: Brides and Doom. Gender, Property, and Power in Medieval German Women’s Epic.
Philadelphia: Pennsylvania Press 1994. (= Middle Ages Series). S. 182f.
29 Vgl. Brandt, Marten: Gesellschaftsthematik und ihre Darstellung im Nibelungenlied und seinen
hochmittelalterlichen Adaptionen. Frankfurt a. M.: Lang 1997 (= Europäische Hochschulschriften.
Reihe. I. Deutsche Sprache und Literatur. Bd. 1643). S. 171.
30 Vgl. Fehr, Hans: Das Recht in der Dichtung. Bern: Francke 1931 (= Kunst und Recht. Bd. 2). S.
112.
31 Vgl. Wachinger, Burghart: Studien zum Nibelungenlied. Vorausdeutungen. Aufbau. Motivierung.
Tübingen: Niemeyer 1960. S. 129.
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ständnis des mittelalterlichen Menschen. Dieser verstand sich nicht als einzelnes Individuum, sondern stets als Teil eines organisierten gesellschaftlichen Verbandes. Innerhalb dieser Ordnung hatte jedes Mitglied seinen zugewiesenen Platz und eine dementsprechende Funktion. Daher dominierte ein ausgeprägtes kollektives Denken insbesondere das familiäre Zusammenleben. Infolgedessen verletzte ein Unrecht nicht nur das einzelne Individuum, sondern den gesamten Familienverband (Sippe). Daraus folgt, dass die Sippe zur Vergeltung dieser Tat verpflichtet war. 32 Die Blutrache stellte eine Sonderform der Selbstjustiz im Mittelalter dar. Darunter ist „eine mehr oder weniger ritualisierte fehdeartige Serie von Mordtaten, welche die Mit- gliederzweier verfeindeter Gruppen (Großfamilien, Hofgemeinschaften, Dörfer, Stämme o. ä.) einander abwechselnd zufügen“ 33 zu verstehen. Mit einem Mord beging der Täter die sogenannte Blutschuld, die zur Blutrache der Sippe des Opfers an dem Mörder oder einem seiner nächststehenden Verwandten verpflichtete. Demzufolge konnte die gesamte Familie des Täters von der Rache betroffen sein. 34 Ausgenommen von der Blutrache waren Frau, die weder Opfer noch Täter sein konnten. Da die Frau von Gesetzes wegen nicht berechtigt war, eine Waffe zu gebrauchen, gab es im Mittelalter auch kein Fehderecht gegen Frauen. 35 Machte eine Frau sich dennoch schuldig, erfolgte ihre Bestrafung in aller Öffentlichkeit. War dem nicht so, musste ihr Ehemann an ihrer Stelle die Strafe auf sich nehmen, da er mit der Eheschließung vom Vater der Frau die Vormundschaft über diese übernahm. 36 Die Blutrache wurde also nicht nur von Männern verübt, sondern sie wurde auch ausschließlich gegen Männer gerichtet. 37 Der Frau stand es lediglich zu, als Anstifterin einer Rache zu agieren. Im 13. Jahrhundert war die Blutrache bereits teilweise verboten und zu deren Kontrolle wurden
32 Vgl. Brandt, M.: Gesellschaftsthematik und ihre Darstellung im Nibelungenlied. S. 171.
33 Cordes, Albrecht: Blutrache. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Hrsg. von
Albrecht Cordes, Heiner Lück und Dieter Werkmüller. Bd. 1. 2. völl. überarb. und erw. Aufl. Berlin:
Schmidt 2008. Sp. 623.
34 Vgl. Frenzel, Elisabeth: Motive der Weltliteratur. Ein Lexikon dichtungsgeschichtlicher Längs-schnitte. 4. überarb. u. erg. Aufl. Stuttgart: Kröner 1992 (= Kröners Taschenausgabe. Bd. 301). S.
65.
35 Vgl. Fehr, H.: Das Recht in der Dichtung. S. 113. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen,
dass es der Frau auch nicht möglich war, öffentliche Ämter zu besetzen. Vgl. Holzhauer, Antje:
Rache und Fehde in der mittelhochdeutschen Literatur des 12. und 13. Jahrhunderts. Göppingen:
Kümmerle 1997 (= Göppinger Arbeiten zur Germanistik. Nr. 639). S. 54. Hoffmann hingegen be-
hauptet, dass die Frau im Mittelalter durchaus berechtigt war die Blutrache zu verüben. Vgl. Hoff-mann, W.: Die »Kudrun«. Eine Antwort. S. 604.
36 Vgl. Holzhauer, A.: Rache und Fehde. S. 54.
37 Vgl. Zacharias, Rainer: Die Blutrache im deutschen Mittelalter. In: Zeitschrift für deutsches Alter-tum und deutsche Literatur 91 (1961/1962). S. 193.
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Gesetze erlassen. Damit wurde das einzelne Individuum aus der privaten Rechtsinstitution herausgelöst und in herrschaftliche Rechtsstrukturen integriert. Mit der Entstehung der staatlichen Zentralgewalt verlor die Blutrache schließlich zunehmend an Bedeutung. 38
Nicht mit der Blutrache zu verwechseln, ist die Fehde. Gemeinsam ist beiden lediglich das ihnen zugrundeliegende „Prinzip der Selbsthilfe“ 39 . Anders als die Blutrache ist die Fehde als ein „Zustand der Feindschaft zwischen zwei Parteien, die innerhalb derselben politischen Einheit oder Gesellschaft leben“ 40 , definiert. Sie erfolgte aufgrund materieller als auch immaterieller Schädigung einer Person. Demgegenüber wurde die Blutrache nur bei Körperverletzung oder Totschlag verübt. 41 Zudem zeichnete sich diese insbesondere durch ihre Intensität und lange Dauer aus. Die bürgerliche Bevölkerung war prinzipiell nicht fehdeberechtigt, denn dieses Privileg war allein dem Adel vorbehalten. Die Kontrahenten waren jedoch nicht nur gleichen Ranges, sondern auch oft miteinander verwandt. Somit konnte die Fehde auch zum Untergang ganzer Herrschergeschlechter führen. 42 Aus diesem Grund ist diese auch klar vom Krieg abzugrenzen, da es sich bei den Beteiligten nicht um Angehörige zweier verschiedener politischer Systeme handelte. 43 Im 9. Jahrhundert wurde ein Regelwerk entwickelt, welches die Riten der Konfliktaustragung und den Ausgang der Fehde festlegte. Zudem ermöglichten diese Richtlinien, dass der Gewalteinsatz innerhalb der Fehde stark dezimiert wurde. 44 Eine der Vorschriften war die Vorankündigung der Fehde an denjenigen, gegen den sie gerichtet werden sollte. Ohne diese Absage ist die Rache nicht rechtmäßig. 45 Zudem musste der Zielperson die Möglichkeit gewährt werden, einen persönlichen und zeitlichen Sonderfrieden einzurichten. Aus diesem Grund musste die Fehde drei Tage vor ihrer Durchführung angekündigt werden. 46 Daneben gab es
38 Vgl. Holzhauer, A.: Rache und Fehde. S. 25.
39 Ebd., S. 274.
40 Reinle, Christine: Fehde. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Hrsg. von Albrecht
Cordes, Heiner Lück und Dieter Werkmüller. Bd. 1. 2. völl. überarb. und erw. Aufl. Berlin: Schmidt
2008. Sp. 1515.
41 Vgl. Holzhauer, A.: Rache und Fehde. S. 274.
42 Vgl. Schmidt-Wiegand, Ruth: Kriemhilds Rache. Zu Funktion und Wertung des Rechts im
Nibelungenlied. In: Tradition als historische Kraft. Interdisziplinäre Forschungen zur Geschichte des
frühen Mittelalters. Hrsg. von Norbert Kamp und Joachim Wollasch. Berlin: de Gruyter 1982. S.
382.
43 Vgl. Holzhauer, A.: Rache und Fehde. S. 188.
44 Vgl. Ebd., S. 274.
45 Vgl. Zacharias, R.: Die Blutrache im deutschen Mittelalter. S. 170.
46 Vgl. Reinle, C.: Fehde. Sp. 1519.
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Friedenszeiten, in denen keine Rache verübt werden durfte. Auch konnten bestimmte Personen von einer Fehde ausgeschlossen werden.
Um den Kreislauf der Blutrache zu durchbrechen oder die Fehde zu beenden, gab es als weitere Möglichkeit der Selbstjustiz die Versöhnung. Darunter ist die „endgültige und dauerhafte Beilegung, Versöhnung und Wiedergutmachung eines Streits bzw. einer Strafleistung“ 47 zu verstehen. Die suone 48 bei einem Mord (Blutrache) konnte aufgrund verschiedener Leistungen vonseiten des Täters herbeigeführt werden, indem dieser beispielsweise eine Abbitte leistete, einen Sühneeid schwor, eine Bußwallfahrt unternahm oder ein Bußgeld zahlte. Auch konnte der Täter von der Opferfamilie verbannt werden. 49
Die Fehde konnte durch einen eidlichen bekräftigten Friedensschluss, den Verzicht auf Aufrechnung der Schäden oder durch Gefangenentausch und einen Schwur auf Racheverzicht (Urfehdeschwur) beendet werden. 50
Mit diesen Leistungen ermöglichte die suone einen gerechten Ausgleich und den Geschädigten Schadensersatz. 51 Allerdings war, und dies ist die notwendige Voraussetzung, die suone nur möglich, wenn beide Parteien zu einem solchen Abkommen bereit waren. Daher wurde meist ein Vermittler notwendig, damit der Friedensschluss zwischen Täter und Opfer überhaupt zustande kommen konnte. 52
47 Lange, Gunda: Nibelungische Intertextualität. Generationenbeziehungen und genealogische
Strukturen in der Heldenepik des Spätmittelalters. Berlin: de Gruyter 2009 (= Trends in Medieval
Philology. Volume 17). S. 103.
48 Der Begriff leitet sich aus dem Lateinischen von compositio, concordia, amicitia oder auch pax ab
und hat dabei die Bedeutung von Beilegung, Versöhnung, Genugtuung oder auch Wiedergut-
machung. Vgl. Kaufmann, Ekkehard: Sühne, Sühneverträge. In: Handwörterbuch zur deutschen
Rechtsgeschichte. Hrsg. von Adalbert Erler, Ekkehard Kaufmann und Dieter Werkmüller. Bd. 5.
Berlin: Schmidt 1998. Sp. 72. Dieser Arbeit wird die neuhochdeutsche Übersetzung im Sinne von
Sühne, Versöhnung oder Frieden zugrunde gelegt. Vgl. Lexer, Matthias: Mittelhochdeutsches
Wörterbuch. 2. Bd. Nachdr. der Ausg. 1872-78. Stuttgart: Hirzel 1992. Sp. 1322.
49 Vgl. Cordes, A.: Blutrache. Sp. 624.
50 Vgl. Reinle, C.: Fehde. Sp. 1519.
51 Vgl. Müller, Jan-Dirk: Spielregeln für den Untergang. Die Welt des Nibelungenliedes. Tübingen:
Niemeyer 1998. S. 368.
52 Vgl. Kaufmann, E.: Sühne, Sühneverträge. Sp. 72.
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4. Die Kausalstruktur der Hauptkonflikte im »Nibelungenlied« und in der »Kudrun«
4. 1 Der Rachekreislauf im »Nibelungenlied«
Der Hauptkonflikt des »Nibelungenliedes« ist einem konsequenten Kausalnexus unter-worfen und bewegt sich dabei in einem „Kräftespiel menschlicher Leidenschaften“ 53 : Die Ehre einer Person wird von einer anderen verletzt. Diese Ehrverletzung kann nur durch eine Rachehandlung ausgeglichen werden, die allerdings eine Gegenrache zur Folge hat. 54 Die Kausalität scheint zwar simpel zu sein, allerdings ist sie für den Handlungsverlauf folgenschwer, da sie die Handlungsweise der Charaktere maßgeblich bestimmt und lenkt. Der Effekt des Kausalnexus wird daran deutlich, dass sich der Hauptkonflikt des »Nibelungenliedes« aus zwei aufeinanderbezogenen Konflikten zusammensetzt, sodass hier von einem Rachekreislauf zu sprechen ist. 55
4. 1. 1 Der erste Konflikt - Die Rache Brünhilds
4. 1. 1. 1 Der dreifache Betrug Brünhilds - Die Ursache des Konflikts
Der erste Betrug an Brünhild besteht in der „eigenman -Fiktion“ 56 Siegfrieds. Gunther erfährt von ihrer scœne (NL 326,3) 57 sowie ir kraft (NL 326,3) und beschließt, um sie zu werben (NL 329). Eine Werbung um Brünhild kann nicht, denn dies ist ihre An-
53 Nagel, Bert: Das Nibelungenlied. Stoff - Form - Ethos. Frankfurt a. M. Hirschgraben-Verlag: 1965.
S. 139.
54 Vgl. Ebd.
55 Jan-Dirk Müller widerspricht der Annahme, dass sich der Konflikt des »Nibelungenliedes« in einem
Kreislauf vollzieht, in dem linear auf eine Reaktion eine Gegenreaktion folgt. Die Handlung weise
Lücken und Widersprüche auf, die einer solchen Abfolge widersprechen. Vgl. Müller, J.-D.:
Motivationsstrukturen und personale Identität im Nibelungenlied. Zur Gattungsdiskussion um
ʻEpos’ oder ʻRoman’. In: Nibelungenlied und Klage. Sage und Geschichte, Struktur und Gattung.
Passauer Nibelungenliedgespräche 1985. Hrsg. von Fritz Peter Knapp. Heidelberg: Winter 1987. S.
254. So sieht es auch Ursula Schulze. Es gäbe zwar eine Kausalkette, aber die Handlung sei eben
„nicht konsequent und einseitig durchmotiviert“. So haben die Charaktere „verschiedene
Dimensionen, Handlungen werden mehrfach begründet [und] erzählte Vorgänge sind widersprüch-
lich“. Vgl. Schulze, Ursula: Nibelungenlied. In: Deutsche Dichter. Leben und Werk deutsch-
sprachiger Autoren. Hrsg. von Gunter E. Grimme und Frank Rainer Max. Bd. 1. Mittelalter.
Stuttgart: Reclam 1989. S. 154.
56 Haustein, Jens: Siegfrieds Schuld. In: Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur 122
(1993). S. 380.
57 Alle Angaben in dieser Arbeit entstammen dem Text des »Nibelungenliedes« nach Karl Bartsch und
Helmut de Boor, wie er in der Ausgabe von Siegfried Grosse zu finden ist. Vgl. Das Nibelungenlied.
Mittelhochdeutsch/Neuhochdeutsch. Hrsg. und komm. von Siegfried Grosse. Nach dem Text von
Karl Bartsch und Helmut de Boor. Stuttgart: Reclam 2005.
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forderung, in Form eines Minnedienstes erfolgen, sondern in Form von sportlichen Wettkämpfen (NL 326,4). Die Wettspiele mit dieser übermenschlich starken Frau sind für Gunther lebensgefährlich, denn gebrast im an dem einen, er hete daz houbet sîn verlorn (NL 327,4). Er bittet deshalb Siegfried, ihn auf die Fahrt zu begleiten. Doch dessen Hilfe ist nicht selbstverständlich. Bevor die Reise nach Isenstein angetreten wird, treffen er und Gunther eine folgenschwere Abmachung: gîstu mir dîne swester [Kriemhild], sô wil ich ez tuon (NL 333,2). 58
Der erste Betrug Brünhilds ist die Verschleierung von Siegfrieds tatsächlichem sozialen Status. 59 Auf der Fahrt wurde dies von allen beteiligten Burgunden geplant: sô sult ir, helde mære, wan einer rede jehen: Gunther sî mîn herre, und ich sî sîn man (NL 386,2-3). Siegfried will sich also auf Isenstein als ein Ritter Gunthers ausgeben. Zur Demonstration seiner Rangniedrigkeit leistet er diesem auf Isenstein den Strator- oder auch Steigbügeldienst. 60 So hält er im dâ bî zoume daz zierlîche marc, gúot únde schœne, vil michel unde starc, unz der künic Gunther ín den sátel gesáz (NL 397,1-3). Trotz dieser öffentlichen Geste identifiziert Brünhild zunächst Siegfried, nicht Gunther, als ihren potenziellen Werber: nu brinc mir mîn gewant. unt ist der starke Sîfrit komen in diz lant durch willen mîner minne, ez gât im an den lîp (NL 416,1-3). Der Grund für diese Verwechselung ist die Kleidung, welche die Männer bei ihrer Ankunft tragen. Die Gewänder der helden [Gunther und Siegfried] vil gemeit von snêblanker varwe ir ros
58 Dieses Abkommen besiegeln sie schließlich noch mit einem Eid (NL 335,1), womit ein rechtliches
Verhältnis zwischen beiden geschaffen wird. Vgl. Grosse, S. (Hrsg.): Nibelungenlied. Zu Strophe
333. S. 772.
59 Nach Thomas Grenzler ist die List, die zur Ehrverletzung Brünhilds führt, höfisch, da sie in der
Auffassung des mittelalterlichen Adels als eine Tugend gilt. Diese List werde als „wesentliche
Qualität für das erfolgreiche Ausüben des Herrscheramtes verstanden“. Deshalb sei die Handlung
Siegfrieds auch als „normadäquat“ einzustufen. Vgl. Grenzler, Thomas: Erotisierte Politik -
PolitischeErotik? Die politisch-ständische Begründung der Ehe-Minne in Wolframs “Willehalmˮ,
im “Nibelungenliedˮ und in der “Kudrunˮ. Göppingen: Kümmerle 1992 (= Göppinger Arbeiten zur
Germanistik. Nr. 552). S. 183. Grenzler übersieht dabei, dass es sich bei dem Betrug an Brünhild
nicht um die Ausübung von Herrschaft handelt, sondern um Minne. Diese kann zwar auch als eine
Form von Herrschaftsausübung verstanden werden, allerdings ist dies in dem Kontext der Dichtung
doch verfehlt.
60 Der Begriff Strator stammt aus der Antike und bezeichnet in mittelalterlichen Schriften den Reit-
oder Pferdeknecht. Im weiteren Sinne wird darunter eine Person verstanden, welcher während
Heereszügen Organisations- oder auch Vorbereitungsaufgaben zufallen. In Verbindung mit der
Wegbereitung müssen sich diese Personen um die Versorgung und die Unterbringung der Reisenden
sorgen. In mittelalterlichen Schriften wird der Stratordienst als eine symbolische Handlung dar-
gestellt, bei der der König oder Kaiser meist bei seinem ersten Zusammentreffen mit dem Papst
dessen Pferd ein kurzes Wegstück führt. Vgl. Picot-Sellschopp, Sabine: Stratordienst. In: Hand-
wörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Hrsg. von Adalbert Erler, Ekkehard Kaufmann und
Dieter Werkmüller. Bd. 5. Berlin: Schmidt 1998. Sp. 37.
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unt ouch ir kleit wâren vil gelîche (NL 399,1-3). Wohingegen die degene [Hagen und Dankwart] von rabenswarzer varwe trougen rîchiu kleit (NL 402,2-3). Aufgrund ihrer Fehlinterpretation geht Brünhild nicht nur von einer Werbung Siegfrieds aus, sondern begrüßt diesen auch vor dem eigentlichen Werber Gunther (NL 419,3). Zudem nimmt sie aufgrund der Kleidungsfarbe deren Ebenbürtigkeit an. 61 Bestärkt wird ihre Annahme durch die schwarze Kleidung Hagens und Dankwarts, die sie als Gunthers Vasallen klassifiziert. Siegfried leistet zwar die Dienste eines solchen, doch trägt er nicht dessen entsprechende Kleidung. Stattdessen symbolisiert sein Aufzug das Gegenteil. 62 Offensichtlich ist mit diesem nebulösen Auftreten die Täuschung Brünhilds nicht gelungen, sodass Siegfried die Umstände richtigstellen muss: er [Gunther] ist mîn herre: der êren het ich gerne rât (NL 420,4). Der Stratordienst Siegfrieds kann daher als eine symbolische Handlung seiner eigenen sozialen Deklassierung interpretiert werden, die in den Kontext seiner Werbung um Kriemhild eingebettet ist. Konfliktkonstituierend wird diese Handlung deshalb, weil sie eben zur Werbung Gunthers in direkter Verbindung steht und in aller Öffentlichkeit stattfindet. Damit erhält diese Geste ihre recht- licheLegitimation und konstruiert eine Realität, „an der sich alle weitere Tragik ent- zündenwird“ 63 . Brünhilds Kenntnis von den wahren Umständen ihrer Brautwerbung werden ihr bis zum Ende der Dichtung verborgen bleiben.
Nach der Vertuschung des gesellschaftlichen Status’ erfolgt die Täuschung bei den von Brünhild geforderten Wettkämpfen. 64 Damit werden die von ihr bestimmten Regeln verletzt, die sie von Beginn an offen darlegt. Mit deren Hilfe versucht sie ihren Wunsch, so Bernreuther, nur ehrenvoll und ehrlich vom Stärksten erobert zu werden, zu erfüllen. 65 Auch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass sie immerhin die Repräsentantin eines Machtzentrums ist, sodass insbesondere ihr Rechtsbereich mit den
61 Vgl. Strohschneider, Peter: Einfache Regeln - komplexe Strukturen. Ein strukturanalytisches
Experiment zum ʻNibelungenlied’. In: Nibelungenlied und Nibelungenklage. Neue Wege der
Forschung. Hrsg. von Christoph Fasbender. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2005. S.
58.
62 Vgl. Schirok, Bernd: Der Untergang der Burgunden und seine christliche Deutung. „Nibelungen-
lied“ und „Nibelungenklage“. In: Nibelungenschnipsel. Neues vom alten Epos zwischen Mainz und
Worms. Hrsg. von Helmut Hinkel. Mainz: Zabern 2004. S. 241.
63 Haustein, J.: Siegfrieds Schuld. S. 381.
64 Zu dem Verlauf der Wettkämpfe siehe die Strophen 426,4; 432,3; 452,1; 464,3-4; 471,4 des
»Nibelungenliedes«.
65 Vgl. Bernreuther, Marie-Luise: Motivationsstruktur und Erzählstrategie im „Nibelungenlied“ und in
der „Klage“. Greifswald: Reineke 1994 (= Wodan. Greifswalder Beiträge zum Mittelalter. Bd. 41).
S. 35.
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unehrlichen Kämpfen verletzt wird. Sie muss nun aufgrund ihrer Niederlage ihren Machtbereich verlassen, kommt als „Betrogene, als eine um ihr Recht gebrachte“ 66 an den Wormser Hof und ehelicht den falschen Mann. Es war ja nicht Gunther, der alle ihre Forderungen erfüllte, sondern eben Siegfried. Demnach hat sie nicht den Stärksten bekommen, den sie hätte bekommen müssen.
Mit dem Botendienst Siegfrieds nach Worms wird Brünhild zum zweiten Mal getäuscht. 67 Ursprünglich richtet Gunther diese Bitte an seinen ersten Vasallen Hagen, der jedoch entschieden ablehnt, da er glaubt, er sei niht bote guot (NL 531,1). An seiner Stelle schlägt er vor bitet Sîfride fǘeren die bóteschaft (NL 532,1). Sollte versage er [Siegfried] iu die reise (NL 532,3), so soll ihn Gunther mit guoten siten durch [sîner] swester liebe der bete in vriuntlîchen biten (NL 532,3-4). Dieser folgt Hagens Rat und bittet tatsächlich Siegfried die Fahrt nach Worms anzutreten. Als dieser den Botendienst dann tatsächlich verweigert (NL 534,3), verspricht ihm Gunther, wie es Hagen geraten hat: ir sult rîten durch den willen mîn unt ouch durch Kriemhilde, daz schœne magedîn (NL 535,1-2). Wenn Siegfried den Botendienst ablehnt, so handelt er hinsichtlich der Abmachung mit Gunther nur folgerichtig. Diese bestand ausschließlich in Siegfrieds Hilfe bei der Werbung um Brünhild. Die Botenfahrt war nicht deren Bestandteil und daher ist seine Verweigerung auch keine Verletzung der Abmachung. 68 Allerdings zwingt ihn seine Rolle als Vasall Gunthers über den zeitlichen Rahmen der Abmachung hinaus auch als solcher zu agieren. Abermals ist es ausschließlich die Erwähnung Kriemhilds, die ihn umstimmt (NL 536).
Obwohl bereits der Botendienst über das mit Gunther zeitlich vereinbarte Intervall hinausgeht, leistet Siegfried diesem noch ein drittes Mal seinen Dienst. 69 Brünhild ist zwar dessen Frau, doch fehlt zum vollständigen Vollzug der Eheschließung der Beischlaf. Dieser gelingt Gunther nicht, da sich Brünhild nämlich aufgrund ihres Misstrauens gegenüber der Ehe zwischen Siegfried und Kriemhild verweigert. Sie kann nicht nachvollziehen, wie Gunther seine Schwester einem seiner Lehnsmänner zur Frau
66 Bernreuther, M.-L.: Motivationsstruktur und Erzählstrategie. S. 30.
67 Vgl. Maurer, Friedrich: Leid. Studien zur Bedeutungs- und Problemgeschichte, besonders in den
großen Epen staufischer Zeit. Bern/München: Francke/Lehnen 1951. S. 18.
68 Vgl. Strohschneider, P.: Einfache Regeln - komplexe Strukturen. S. 60.
69 Wachinger zufolge gelingt dieser dritte Dienst nur aufgrund dessen, dass Siegfrieds Hilfe sich im
Spektrum von Formen höfischer Gesinnung bewegt. Vgl. Wachinger, B.: Studien zum Nibelungen-
lied. S. 108. Dabei übersieht er das durch die Ehe mit Kriemhild bestehende verwandtschaftliche
Verhältnis zwischen Gunther und Siegfried, welches ihn zur Hilfe verpflichtet.
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geben kann. Dieses Unverständnis bringt sie durch ir vielen heize trähene (NL 618,4), als sie Siegfried auf dem Ehrenplatz neben Kriemhild sitzen sieht (NL 620), zum Ausdruck. Allerdings symbolisiert Weinen in der Literatur des deutschen Mittelalters nicht nur Trauer, sondern zugleich auch einen Rechtsbruch. 70 Mit ihrem Weinen offenbart Brünhild also zum einen ihre Ehrverletzung sowie den an ihr begangenen Rechtsbruch. Zum anderen empfindet sie Trauer über Kriemhilds soziale Erniedrigung, die nach ihrer Auffassung ebenfalls eine Verletzung des Rechts ist. 71 Gunther kann die Umstände von Siegfrieds und Kriemhilds Ehe nur unzulänglich aufklären, da er lediglich antwortet: ich wil iu z’andern zîten disiu mære sagen, war umb ich mîne swester Sîfride hân gegeben (NL 621,2-3). Da die Ehe mit Brünhild zwar beschlossen, allerdings noch nicht vollzogen, ist, erscheint Gunthers Verhalten folgerichtig. Mit einem Geständnis über die wahren Umstände seiner Brautfahrt würde er sich selbst deklassieren. Schließlich würde Brünhild dann darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie nicht vom Stärksten erobert wurde, d. h., dass ein Regelverstoß vorlag. Seine Antwort genügt nach ihrem Empfinden nicht, sodass sie ihn erpresst: daz ich iu nimmer wolde geligen nâhen bî, ir’n saget mir, wâ von Kriemhilt diu wine Sîfrides sî (NL 622,3-4). Ihre Drohung macht Brünhild dann auch tatsächlich wahr (NL 634-638), sodass sie von Siegfried mit liste (NL 653,3) in der zweiten Brautnacht besiegt werden muss, damit Gunther und Brünhild den Akt des Beischlafs vollziehen können. Somit ist deren Ehe schließlich rechtsgültig. Doch Siegfried belässt es nicht dabei, sondern entwendet Brünhild Ring und Gürtel. Deren Verlust hat eine erneute Verletzung ihres Rechtsbereichs zur Folge. 72 Zudem überreicht er Ring und Gürtel Kriemhild (NL 679, 680), womit er sie so zur Mitwisserin an Brünhilds Betrug macht. Die Abmachung zwischen Gunther und Siegfried, so sieht es Bernreuther, exponiert dadurch zu einer „Staatsaffaire“ 73 .
70 Vgl. Bernreuther, M.-L.: Motivationsstruktur und Erzählstrategie. S. 35.
71 Vgl. Sowinski, B.: Nibelungenlied. Zu Strophe 629. S. 369.
72 Vgl. Bernreuther, M.-L.: Motivationsstruktur und Erzählstrategie. S. 36.
73 Ebd., S. 35. Richtigerweise verweist Maurer in diesem Zusammenhang darauf, dass nicht eindeutig
geklärt werden kann, wie viel Siegfried Kriemhild tatsächlich berichtet bzw. inwiefern er ihr von
Brünhilds Bezwingung überhaupt etwas erzählt. Damit kann Kriemhilds eigentliches Wissen über
die Umstände der Hochzeitsnacht von Gunther und Brünhild nicht genau geklärt werden. Vgl.
Maurer, F.: Leid. S. 18.
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4. 1. 1. 2 Der Streit der Königinnen - Die Eskalation des Konflikts
Brünhilds Misstrauen wird von ihrem Ehemann nicht hinreichend besänftigt. Die ausbleibenden Dienstleistungen Siegfrieds, die er als Gunthers Lehnsmann erbringen müsste, bestärken dieses umso mehr (NL 724). Brünhild will die wahren Umstände geklärt wissen. Hierfür wendet nun sie selbst eine List an. Sie bittet Gunther seine Schwester und deren Mann, die nun mittlerweile in Xanten leben, nach Worms einzuladen: vil lieber herre, durch den willen mîn sô hilf mir, daz Sîfrit unt ouch diu swester dîn komen zuo disem lande, daz wir si hie gesehen (NL 729,1-3). Es gelingt ihr schließlich Gunther zu einer Einladung des Xantener Königspaares zu bewegen (NL 732). Allerdings steht ihre Täuschung in keiner Relation zu der Gunthers, denn Brünhilds Motivation, zu einer List zu greifen, besteht darin, ein bestehendes Unrecht aufzudecken und nicht ein neues Unrecht zu verüben. Schließlich wusste Gunther, dass er mit dem Werbungsbetrug gegenüber Brünhild unrechtmäßig handelt.
Die Suche nach der Wahrheit gipfelt in einem Streit zwischen Kriemhild und Brünhild. Damit verdeutlicht der Disput nicht nur den engen Zusammenhang von Vergangenheit und Gegenwart, sondern er ist zugleich die Eskalation des ersten Konflikts. 74 Daher kann mit Wachinger der Königinnenstreit durchaus als der „entscheidende Wendepunkt, in dem sich alle Handlungslinien des ersten Teils treffen oder doch wenigstens berühren“ 75 gedeutet werden.
Die Auseinandersetzung vollzieht sich in vier Etappen. Zunächst streiten die beiden Frauen um den Rang ihrer Ehemänner. Als sie Ritterspielen zusehen, bricht aus Kriemhild ein naiver Ausruf heraus, der den Streit entflammt. So äußert sie vollkommen unbedacht: ich hân einen man, daz elliu disiu rîche ze sînen handen solden stân (NL 815,3-4). Mit dieser Aussage drückt sie lediglich ihre Hochachtung vor Siegfrieds
74 Peter Göhler ist zuzustimmen, wenn er auf Unstimmigkeiten in dem Streit aufmerksam macht. So
tritt die Frage nach den ausbleibenden Tributzahlungen Siegfrieds vollkommen in den Hintergrund.
Auch fragt Brünhild Gunther nicht, wie es Siegfried gelang, ihren Ring und ihren Gürtel an sich zu
nehmen. Deshalb ist die Auseinandersetzung für Göhler „eine rasche Abfolge von Geschehnissen,
die mehr skizzenhaft, holzschnittartig abrollen, mit kräftigen Linien, deren entscheidende die ist, daß
die Entwicklung nun zum Tode Siegfrieds drängt“. Vgl. Göhler, Peter: Von zweier vrouwen bagen
wart vil manic helt verlorn. Der Streit der Königinnen im ʻNibelungenlied’. In: Sechstes Pöchlarner
Heldengespräch. 800 Jahre Nibelungenlied. Rückblick - Einblick - Ausblick. Hrsg. Von Klaus
Zatloukal. Wien: Fassbaender 2001. (= Philologica Germanica. Bd. 23) S. S. 82.
75 Wachinger, B.: Studien zum Nibelungenlied. S. 104. Anders sieht es Göhler, der die 14. Aventiure
als die schwächste des gesamten Werkes ansieht. Vgl. Göhler, P.: Von zweier vrouwen bagen wart
vil manic helt verlorn. S. 93. Demnach misst dieser auch dem Königinnenstreit keine große Be-
deutung zu.
17
Fähigkeiten und den alles Menschliche überragenden Kräften aus. 76 Doch so unüberlegt Kriemhild diese Worte auch über die Lippen kommen, damit überschreitet sie definitiv „das Maß dessen, was ihr […] zusteht und was Brünhild als Landeskönigin unwider- sprochenhinnehmen könnte“ 77 . Nach dem Kodex höfischer Umgangsformen ist ein solches Verhalten gegenüber einer Königin nicht nur inakzeptabel, sondern erweckt zudem den Verdacht, es werde versucht, einen Konflikt hervorzurufen oder zumindest sein Gegenüber provozieren zu wollen. 78 Eine solche Absicht kann Kriemhild an dieser Stelle allerdings nicht unterstellt werden. Jedoch zeigt sich diese Reaktion bei Brünhild. Diese missinterpretiert Kriemhilds Aussage und empfindet sie daher als Provokation. Nicht zuletzt aufgrund der Wortwahl versteht sie die Äußerung als einen Herrschaftsanspruch. 79 Denn ze sînen handen solden stân (NL 815,4) bezieht Brünhild auf ihre subjektive politische Realität und argumentiert daher nach wie vor lehnsrechtlich: die wîle lebt Gunther, sô kundez nímmér ergân (NL 816,4). Zudem sind dies exakt die An-forderungen, die Brünhild an ihren Ehemann stellt. Also muss Gunther vor allen künegen, daz wizzest wærlîche, sîn (NL 818,4), da er sich auf Isenstein als der Stärkste bewiesen hat. Diese Aussage bezieht schließlich Kriemhild auf ihre realpolitischen Umstände. Allerdings geht sie von der Ebenbürtigkeit Gunthers und Siegfrieds aus, die sie auch nochmals betont: geloubestu des, Prünhilt, er ist wol Gunthers genôz (NL 819,4). Dies ist aus Brünhilds Perspektive jedoch inakzeptabel, denn ihr subjektives Wissen widerspricht Kriemhilds Auffassung. Deshalb erklärt sie, dass sich Siegfried auf Isenstein als Gunthers Lehnsmann ausgibt: dô jach des selbe Sîfrit, er wære ’sküneges man (821,2). 80 Allerdings behauptet Siegfried gegenüber Brünhild tatsächlich nicht, dass er Gunthers man sei. 81 Diesen Schluss, dass Siegfried ein eigenman 82 Gunthers ist (NL
76 Vgl. Bernreuther, M.-L.: Motivationsstruktur und Erzählstrategie. S. 40.
77 Beyschlag, Siegfried: Das Motiv der Macht bei Siegfrieds Tod. In: Zur Germanisch-Deutschen
Heldensage. Sechzehn Aufsätze zum neuen Forschungsstand. Hrsg. von Karl Hauck. Darmstadt:
Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1961 (= Wege der Forschung. Bd. 14). S. 197.
78 Vgl. Haustein, J.: Siegfrieds Schuld. S. 378.
79 Vgl. Ebd.
80 Vorher betont Brünhild noch, dass Gunther und Siegfried dies gesagt haben: ich hôrte si jehen
beide, do ich’s áller êrste sach (NL 820,3).
81 Vgl. Grosse, S. (Hrsg.): Nibelungenlied. Zu Strophe 420. S. 782.
82 Schulze diskutiert die unterschiedlichen Auffassungen des Begriffs eigenman in der Forschung und
liefert entsprechende historische Erläuterungen. So kommt sie zu dem Schluss, dass im
»Nibelungenlied« eigenman einen „unfreien, zu Dienst verpflichteten Mann bezeichnet, der der
Gruppe der Ministerialen zugerechnet werden konnte“. Demnach sei Siegfried kein Vasall, sondern
wahrscheinlich ein Ministerial in der Funktion des Marschalls. In diesem Zusammenhang diskutiert
sie auch die Vasallität Hagens. Vgl. Schulze, Ursula: Gunther sî mîn herre, und ich sî sîn man. Be-
18
821,3) zieht sie selbst. Kriemhild reagiert auf diese Behauptung empört: sô wære mir übele geschehen (NL 821,4). 83 Schließlich ist der Rang der Frau mit dem ihres Ehemannes unmittelbar verbunden, sodass diese Behauptung eine Deklassierung Kriemhilds Standes bedeuten würde. Zudem impliziert der Vorwurf zugleich einen Verrat vonseiten ihres Bruders. 84 Dies erscheint ihr aufgrund der bisher bestehenden Beziehung zu diesem als unwahrscheinlich, deshalb streitet sie den Vorwurf vehement ab: Wie heten sô geworben die edelen bruoder mîn, daz ich eigen mannes wine solde sîn? (NL 822,1-2). 85 Brünhild kann aber auf ihren lehnsrechtlichen Anspruch nicht verzichten (NL 823,2), sodass Kriemhild darauf reagiert, indem sie Siegfried als tíwerr (NL 824,2) bezeichnet, womit sie diesen einen höheren Rang beimisst als Gunther. 86 In der Auseinandersetzung Kriemhilds und Brünhilds treffen offensichtlich die Realitäten aufeinander, die Gunther und Siegfried selbst geschaffen haben und die unterschiedlicher nicht sein könnten. Demzufolge befinden sich die beiden Frauen auf zwei unterschiedlichen Argumentationsebenen. Sie missinterpretieren ihre gegenseitigen Aussagen, beziehen sie auf ihre jeweilige realpolitische Situation sowie ihren jeweiligen gesellschaftlichen Status. Brünhild argumentiert von der Tragweite ihrer Hierarchie her und Kriemhild verteidigt ihre persönliche Ehre. 87
Ferner befinden sich die beiden Frauen auf unterschiedlichen Informationsebenen, d. h., beide gehen von ihrem subjektiven Wissen aus, das ihren subjektiven Realitäten entspricht. So erklärt sich auch deren unterschiedliches Rechtsempfinden, das auf eben diesem Wissen beruht. Aus diesem Grund sind Brünhilds Standpunkt und Behauptung vollkommen legitim. Nachdem, was sie gesehen und gehört hat, ist Gunther Siegfrieds Herr. Dabei ist es ihr gleichgültig, welche Reichtümer dieser hat oder wie groß dessen
deutung und Deutung der Standeslüge und die Interpretierbarkeit des ʻNibelungenliedes’. In:
Nibelungenlied und Nibelungenklage. Neue Wege der Forschung. Hrsg. von Christoph Fasbender.
Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2005. S. 91.
83 Grenzler kann nicht zugestimmt werden, welcher der Auffassung ist, „die Geschehnisse auf Isen- stein[würden von Kriemhild] prinzipiell anerkannt, doch als mittlerweile belanglos eingestuft
[werden]; Kriemhild setze vielmehr ihren Rechtsanspruch dagegen, nämlich den auf Verwirkung
von Brünhilds Forderung“. Vgl. Grenzler, T.: Erotisierte Politik - Politische Erotik? S. 269.
84 Vgl. Grosse, S. (Hrsg.): Nibelungenlied. Zu Strophe 822. S. 813.
85 Fehr leitet die Empörung Kriemhilds aus den Zeitverhältnissen ab: „Die Gesellschaft um 1200 hatte
nämlich scharf umrissene Gesetze der Ebenbürtigkeit. Nur wer Teil dieser Gesellschaft war, gehörte
zur obersten Gesellschaftsschicht. Die Ehe mit einem Ministerialen (mân) galt als Schande. Brünhild
war also nach dem strengen Zeremoniell des 12. Jahrhunderts […] im Recht“. Vgl. Fehr, H.: Das
Recht in der Dichtung. S. 108f.
86 Vgl. Grosse, S. (Hrsg.): Nibelungenlied. Zu Strophe 824. S. 813.
87 Vgl. Müller, J.-D.: Spielregeln für den Untergang. S. 361.
19
Machtzentrum ist, was Gunther bereits während des Hochzeitsfestes betont hatte (NL 623,2-3). 88 Für Brünhild besteht ein Dienstverhältnis zwischen Siegfried und Gunther. Wenn Kriemhild also von einem Herrschaftsanspruch Siegfrieds spricht, muss sie dies als blanke Provokation empfinden, zumal die Tributleistungen Siegfrieds auch ausbleiben. Ein Verzicht auf diese würde für sie die „Selbstaufgabe in ihrer Funktion als burgundische Königin bedeuten“ 89 .
Wie Brünhild handelt auch Kriemhild gemäß ihres Wissens, sodass sie über die Erniedrigung ihres sozialen Status entsetzt sein muss. Nach ihrem Wissen hat Siegfried keine Lehenspflicht einem anderen König gegenüber, sondern er ist ebenso unabhängig wie Gunther und diesem somit ebenbürtig. 90 Kriemhild ist nach eigener Einschätzung durchaus berechtigt, vor jeder anderen Königin ihre Vorrangstellung zu behaupten, da sie keiner anderen untergeordnet ist. 91 Diese anfängliche verbale Auseinandersetzung verlagert sich zu einer symbolischen Handlung hin, an der das freundschaftliche Verhältnis von Brünhild und Kriemhild zerbricht. 92 Infolge dieses Gesprächs beschließen nämlich beide Frauen am nächsten Morgen getrennt zur Messe in den Münster zu gehen: dô sprach aber Prünhilt: wiltu niht eigen sîn, sô muostu dich scheiden mit den vrouwen dîn von mînem ingesinde, dâ wir zem münster gân. des antwurte Kriemhilt: entriuwen, daz sol sîn getân (NL 830).
Damit erreicht der Streit seine zweite Etappe. Die Spannungen des bisher inoffiziellen Gesprächs werden, da es auf den nächsten Tag in die Öffentlichkeit übertragen wird, wesentlich potenziert. Die Folge daraus ist, dass beide Frauen die Beherrschung und damit jegliche höfische Etikette verlieren. Inhaltlich verlagert sich der Disput von dem Rang der Ehemänner hin zu dem individuellen Rang der Frauen. Damit wird das Verhältnis von Gunther und Siegfried auf deren Ehefrauen übertragen. Brünhild nimmt nun Gunthers Position ein und Kriemhild vertritt Siegfried. 93 Die Auseinandersetzung beginnt mit der Frage um die Vorrangstellung der Frauen. Keine von beiden will der anderen den Vortritt in den Münster gewähren. So provoziert Brünhild bewusst Kriem-
88 Vgl. Bernreuther, M.-L.: Motivationsstruktur und Erzählstrategie. S. 197.
89 Haustein, J.: Siegfrieds Schuld. S. 379.
90 Vgl. Ebd., S. 378.
91 Vgl. Bernreuther, M.-L.: Motivationsstruktur und Erzählstrategie. S. 197.
92 Vgl. Grosse, S. (Hrsg.): Nibelungenlied. Zu Strophe 830. S. 814.
93 Vgl. Gephart, Irmgard: Geben und Nehmen im „Nibelungenlied“ und in Wolframs von Eschenbach
„Parzival“. Bonn: Bouvier 1994 (= Studien zur Germanistik, Anglistik und Komparatistik. Bd. 22).
S. 39.
20
hild: jâ sol vor küniges wîbe nimmer eigen diu gegân (NL 838,4). Wenn sie diese als eigen 94 bezeichnet, dann ist Kriemhild für Brünhild nicht nur die Frau eines Leib- eigenen,sondern selbst eine „Eigenholde“ 95 . Dies ist ein massiver Angriff auf deren Person, denn bisher wurde ihr sozialer Status noch nicht direkt infrage gestellt. Also setzt sie der Behauptung eine ähnliche Aggressivität entgegen: du hâst geschendet selbe den dînen schœnen lîp: wie möhte mannes kebse werden immer küniges wîp? (NL 839,3-4). Zugespitzter formuliert sie es noch einmal in (NL 840,2-4): den dînen schœnen lîp den minnet’ êrste Sîfrit, der mîn vil lieber man. jane wás ez niht mîn bruoder, der dir den magetuom gewan. Damit übertritt Kriemhild nun schon zum zweiten Mal die höfisch-sittlichen Grenzen, an die sie sich als Gast der Burgunden halten muss. Sie betitelt die burgundische Königin in aller Öffentlichkeit als kebse (NL 839,4), also als Nebenfrau eines Leibeigenen. 96 Damit referiert sie vermutlich, ohne die wahren Umstände zu kennen, auf die Bezwingung Brünhilds in der zweiten Hochzeitsnacht. Kriemhild übertreibt hier zwar, aber sie lügt nicht, „um die Gegnerin zu de- mütigen,sondern sie ist von der Wahrhaftigkeit dessen, was sie objektiv falsch einschätzt, überzeugt“ 97 . Diese öffentliche Demütigung spitzt Kriemhild noch zu, indem sie tatsächlich vor der burgundischen Königin mit ihren Frauen den Münster betritt, womit sie ihren höheren Rang demonstriert. 98 Damit beleidigt sie nicht nur Brünhild, sondern den gesamten Wormser Hof. 99
Besonders der Öffentlichkeit kommt während des Streits eine tragende Rolle zu. Brünhild ist stets in dem Bewusstsein, dass Kriemhild sie sô lûte zîhet (NL 845,3). Die öffentliche Bloßstellung und Beleidigung nicht nur ihrer Person, sondern des gesamten
94 eigen hat im Nibelungenlied die Bedeutung von unfrei und leibeigen. Vgl. Schmidt-Wiegand, Ruth:
Nibelungenlied. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Hrsg. von Adalbert Erler und
Ekkehard Kaufmann. Bd. 3. Berlin: Schmidt 1984. Sp. 970.
95 Genzmer, Felix (Hrsg.): Das Nibelungenlied. Anmerkungen und Nachwort von Bernhard Sowinski.
Stuttgart: Reclam 2008. S. 129.
96 Maurer übersetzt kebse mit „Nebenfrau eines Eigenmannes“. Vgl. Maurer, F.: Leid. S. 20. Grosse
nimmt sich der Auffassung Hoffmanns an und versteht daher unter kebse „die außereheliche Ge-
liebteeines verheirateten Mannes, ja die Dirne“. Vgl. Grosse, S. (Hrsg.): Nibelungenlied. Zu
Strophe 839. S. 815.
97 Ebd., Zu Strophe 840. S. 815.
98 Vgl. Sowinski, Bernhard. In: F. Genzmer (Hrsg.): Nibelungenlied. Nachwort. S. 400.
99 Diese Rangstreitigkeiten, wie sie hier zwischen Brünhild und Kriemhild ausgebrochen sind, hätten
zwischen Siegfried und Gunther nicht ausbrechen können. Schließlich haben sie ihre gegenseitige
Ebenbürtigkeit anerkannt und zwischen ihnen besteht ein Abkommen, dass beide zu Tätern an
Brünhilds Betrug macht. Vgl. Bernreuther, M.-L.: Motivationsstruktur und Erzählstrategie. S. 43.
21
Wormser Hofes, machen bereits hier eine Wiedergutmachung der Demütigung für die Burgunden nur mittels Rache möglich. 100
Nach der Messe erreicht die Auseinandersetzung ihren Höhepunkt. Nachdem die beiden Frauen diese besucht haben, bricht der Streit erneut vor dem Münster aus. 101 Nun ist nicht mehr der Rang der Frauen der Streitfaktor, sondern deren gegenseitiges Rühmen. So greift Brünhild den schweren Vorwurf Kriemhilds noch einmal auf: ir jâhet mîn ze kebesen: daz sult ir lâzen sehen (NL 846,3-4). Sie fordert also Beweise von Kriemhild für ihre Verleumdung. Diese kann ihr auch sofort Brünhilds Ring vorweisen: ich erzíugez mit dem golde, daz ich an der hende hân. daz brâhte mir mîn vriedel, do er êrste bî iu lac (NL 847,2-3). Damit bestätigt Kriemhild die scheinbare Richtigkeit ihrer Aussage, womit Brünhild allerdings in aller Öffentlichkeit kompromittiert wird. 102 Ihre Behauptung wird so nämlich als unwahr deklariert. Deshalb antwortet Brünhild fassungslos: diz golt vil edele daz wart mir verstoln und ist mich harte lange vil übele vor verholn. ich kum es an ein ende, wer mir ez hât genomen (NL 848,1-3). Kriemhild geht zunächst als Siegerin aus diesem Wettstreit hervor, da sie ihrer Schwägerin auch deren Gürtel vorzeigen kann (NL 848,3-4). Die Relevanz von Ring und Gürtel ist deren Symbolcharakter für Brünhilds Jungfräulichkeit. 103 Zudem ist dies nämlich der Grund ihrer unmenschlichen Stärke. 104 In der zweiten Brautnacht verliert sie also nicht nur ihre Virginität, sondern eben auch ihre übermenschlichen Kräfte. Die Auseinandersetzung zwischen ihnen kommt hier zum Stillstand. Beide Frauen sind nicht in Lage den Streit beizulegen. Stattdessen folgt eine gegenseitige Beleidigung der anderen. Das Grundproblem ihres Disputs ist aber nicht die gegenseitige Provokation, sondern ihr gegenseitiges Unverständnis. Nur „weil sie aneinander vorbeireden, reden sie sich in die Katastrophe“ 105 . Schließlich bleibt ihnen nur die Hilfe ihrer Ehemänner.
100 Vgl. Göhler, P.: Von zweier vrouwen bagen wart vil manic helt verlorn. S. 80.
101 Einen interessanten Gedanken dazu äußert Göhler, der nämlich der Örtlichkeit des Streits eine
höhere Bedeutung beimisst. Sowohl vor als auch nach der Messe findet das Streitgespräch in der
Öffentlichkeit statt. Göhler verweist darauf, dass zudem die Frauen auch direkt vor dem Münster,
also einer Kirche, stehen. Im Mittelalter gelten diese als „Stätten der Rechtspflege und [sind] mit
entsprechenden Wahrzeichen ausgestattet“. Da die Frauen also direkt vor einem mittelalterlichen
Gericht stehen, schlussfolgert Göhler, Brünhild und Kriemhild haben bewusst diesen Ort aus-
gewählt,denn beide Frauen wollen „eine rechtlich relevante Entscheidung durch einen
zeremoniellen Vorgang“. Vgl. Göhler, P.: Von zweier vrouwen bagen wart vil manic helt verlorn. S.
80.
102 Vgl. Beyschlag, S.: Das Motiv der Macht bei Siegfrieds Tod. S. 198.
103 Vgl. Sowinski, B. In: F. Genzmer (Hrsg.): Nibelungenlied. Nachwort. S. 400.
104 Vgl. Ebd., Zu Strophe 684 und 694. S. 370.
105 Haustein, J.: Siegfrieds Schuld. S. 379.
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Arbeit zitieren:
Jennifer Koch, 2010, Rache und Versöhnung im Nibelungenlied und in der Kudrun , München, GRIN Verlag GmbH
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