BILANZPOLITISCHE SPIELRÄUME IN DEN IAS/IFRS II
Inhaltsverzeichnis
1. EINFÜHRUNG 1
2. BILANZPOLITISCHE INSTRUMENTE IM JAHRESABSCHLUSS
NACH IAS/IFRS 2
2.1. Sachverhaltsgestaltung (reale Bilanzpolitik) 2
2.2. Sachverhaltsabbildung (buchmäßige Bilanzpolitik) 3
3. BILANZPOLITISCHE SPIELRÄUME IN AUSGEWÄHLTEN
IAS/IFRS-STANDARDS 4
3.1. Bilanzpolitischer Spielraum bei Fertigungsaufträgen (IAS 11) 4
3.2. Bilanzpolitischer Spielraum bei Wertminderung von Vermögenswerten
(IAS 36) 5
3.3. Bilanzpolitischer Spielraum bei immateriellen Vermögenswerten (IAS 38) 9
4. FAZIT UND AUSBLICK 11
Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNG 1: INSTRUMENTE DER BILANZPOLITIK BEI DEN IAS/IFRS 2
ABBILDUNG 2: VORGEHENSWEISE ZUR FESTSTELLUNG EINER WERTMINDERUNG NACH
IAS 6
BILANZPOLITISCHE SPIELRÄUME IN DEN IAS/IFRS 1
1. Einführung
Die zunehmende Internationalisierung der Unternehmen in Europa mündete im Jahr 2005 in einer verpflichtenden Anwendung der International Accounting Standards / International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) für den Konzernabschluss von kapitalmarktorientierten Unternehmen (§ 315a Abs. 1 und 2 Handelsgesetzbuch (HGB)). Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen kann der Konzernabschluss (§ 315a Abs. 3 HGB) sowie der Einzelabschluss (§ 325 Abs. 2a HGB) wahlweise nach IAS/IFRS aufgestellt werden.
Der IAS/IFRS Jahresabschluss zielt auf eine Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ab, um dem Bilanzleser bzw. (potentiellen) Anleger entscheidungsrelevante Informationen bereitzustellen. Zudem soll durch ein einheitliches Regelungswerk die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse erleichtert werden. 1 Da es sich bei den IAS/IFRS jedoch um prinzipienbasierte und allgemeine Regelungen handelt, stehen dem Bilanzersteller gewisse Darstellungsspielräume zur Verfügung, die er im Rahmen seiner Bilanzpolitik nutzen kann. 2
Ziel dieser Seminararbeit ist die Vorstellung von bilanzpolitischen Spielräumen bei der Aufstellung eines Jahresabschlusses nach IAS/IFRS anhand ausgewählter Standards. 3 Beginnend in Kapitel 2 mit einer Darstellung von bilanzpolitischen Instrumenten zur Gestaltung des Jahresabschlusses, werden im darauffolgenden Kapitel 3 die vorhandenen Gestaltungsspielräume an den ausgewählten Standards zur Bilanzierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten nach IAS 11, 36 sowie 38 aufgezeigt. Mit einem Fazit und Ausblick in Kapitel 4 schließt diese Seminararbeit.
1 Vgl. Buchholz (2009), S. 3f; Peemöller (2003), S. 295.
2 Vgl. Schneider (2010), S. 9.
3 Für eine Darstellung der Bilanzpolitik vor dem Hintergrund einer handelsrechtlichen Bilanzierung (nach
HGB) sei auf die Literatur verwiesen, u.a. (Peemöller, 2003) und (Gräfer & Sorgenfrei, 2004).
BILANZPOLITISCHE SPIELRÄUME IN DEN IAS/IFRS 2
2. Bilanzpolitische Instrumente im Jahresabschluss nach
IAS/IFRS
In jedem Rechnungslegungssystem existieren bilanzpolitische Spielräume, die der Bilanzersteller zu seinen Gunsten nutzen kann. Dabei wird bei der so genannten Bilanzpolitik unter anderen unterschieden zwischen einer Sachverhaltsgestaltung und einer Sachverhaltsabbildung (wie in Abbildung 1 dargestellt). 4 Die beiden Instrumente werden im Folgenden näher erläutert.
Abbildung 1: Instrumente der Bilanzpolitik bei den IAS/IFRS 5
2.1. Sachverhaltsgestaltung (reale Bilanzpolitik)
Bei der sachverhaltsgestaltenden Bilanzpolitik werden bereits während der Berichtsperiode und noch vor dem Bilanzstichtag durch unternehmerisches Handeln oder durch die Ausgestaltung von Rechtsgeschäften reale Geschäftsvorfälle geschaffen oder verändert, so dass der entsprechende Ausweis in der Bilanz möglich ist oder vermieden werden kann. 6 Somit kann der Bilanzersteller gezielte Geschäftsvorfälle generieren, die zu einem erwünschten Bilanzausweis führen und damit die Größen des Jahresabschlusses
4 Vgl. Wagenhofer (2009), S. 564.
5 Eigene Darstellung. In Anlehnung an Wagenhofer (2009), S. 564; Wohlgemuth (2007), S. 63.
6 Vgl. Wohlgemuth (2007), S. 64.
BILANZPOLITISCHE SPIELRÄUME IN DEN IAS/IFRS 3
(u.a. in Bilanz und Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV)) beeinflussen. 7 Für eine Sachverhaltsgestaltung kann beispielhaft die zeitliche Verschiebung von Reparaturen genannt werden, um den Aufwand erst im nächsten Jahr verrechnen zu müssen, sowie die Rückzahlung eines Bankkredits kurz vor dem Bilanzstichtag, der jedoch kurz nach dem Bilanzstichtag wieder aufgenommen wird. 8
Diese Art der Bilanzpolitik ist für den Bilanzleser schwer zu identifizieren, denn die Unterscheidung zwischen gezielt gestalteten und normalen Geschäftsvorfällen ist fast unmöglich.
2.2. Sachverhaltsabbildung (buchmäßige Bilanzpolitik)
Während die sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen der Bilanzpolitik vor dem Bilanzstichtag umgesetzt werden, wird durch die Sachverhaltsabbildung bei der Erstellung des Jahresabschlusses im Nachhinein Einfluss auf die Abbildung der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage genommen. 9
Zu unterscheiden ist dabei zwischen der formellen und der materiellen Bilanzpolitik. Während sich die formelle Bilanzpolitik aus Ausweis-, Erläuterungs- und Gliederungswahlrechten bei der Jahresabschlusserstellung zusammensetzt und damit keinen Einfluss auf das Jahresergebnis hat, spielt die materielle Bilanzpolitik eine entscheidende Rolle bei der „Beeinflussung der Höhe der ausgewiesenen Abschlussdaten, insbesondere der Höhe des ausgewiesenen Ergebnisses“ 10 .
Weiterhin kann die materielle Sachverhaltsabbildung in Ansatz- und Bewertungswahlrechte differenziert werden, die dem Bilanzersteller einen gewissen Handlungsspielraum bei der Bilanzierung und Bewertung seiner Vermögensgegenstände gestattet. Unterschieden wird bei der Bilanzpolitik im engeren Sinne nochmals zwischen Wahlrechten 11 und Ermessensspielräumen, wobei dem Bilanzersteller z.B. bei der Vorratsbewertung nach IAS 2 die Wahl zwischen verschiedenen Verbrauchsfolgeverfahren, wie First-In-First-Out (FIFO) oder Durchschnittsmethode, gelassen wird. 12 Die Ermessens-oder Darstellungsspielräume resultieren zum einen u.a. aus unscharfen Regelungen oder Begriffen wie „wahrscheinlich“, „verlässlich“ oder „wesentlich“ sowie fehlenden Stan-
7 Vgl.Schneider (2010), S. 11.
8 Vgl. Wohlgemuth (2007), S. 64f.
9 Vgl. Tanski (2006), S. 34.
10 Wohlgemuth (2007), S. 67.
11 Auf eine Differenzierung zwischen expliziten (offenen) und faktischen (verdeckten) Wahlrechten wird
im Rahmen dieser Arbeit verzichtet.
12 Vgl. Wagenhofer (2009), S. 566.
Arbeit zitieren:
Daniel Wagenknecht, 2011, Bilanzpolitische Spielräume in den internationalen Rechnungslegungsstandards IAS / IFRS, München, GRIN Verlag GmbH
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