Ein nationaler Mindestlohn zur Armutsbekämpfung? (2011)
Inhalt
INHALT..................................................................................................................................... 2
ABBILDUNGSVERZEICHNIS 4
TABELLENVERZEICHNIS 4
1. THEMENWAHL, FRAGESTELLUNGEN UND FORSCHUNGSFRAGE 5
2. ARMUT UND WORKING POOR 6
2.1 DEFINITIONEN VON ARMUT 6
2.2 ENTSTEHUNG VON ARMUT 7
2.2.1 Armut ohne Erwerbstätigkeit 7
2.2.2 Working-Poor (Armut mit Erwerbstätigkeit) 8
3. THEORIE ZU MINDESTLÖHNEN 9
3.1 MINDESTLÖHNE UND GRUNDBEDARF 9
3.2 DIE GESCHICHTE VON MINDESTLÖHNEN 11
4. MINDESTLÖHNE IM MODELL 11
4.1 NEOKLASSISCHES ARBEITSMARKTMODELL 11
4.2 AUSWIRKUNGEN EINES MINDESTLOHNS IM MODELL 12
4.2.1 Komparativ-Statische Argumentation 12
4.2.2 Keynesianische Theorien 12
4.2.3 Monopsonfall 13
4.2.4 Effizienzlöhne 13
5. SCHWEIZER ARBEITSMARKT 13
5.1 ENTWICKLUNG DER ARBEITSLOSIGKEIT IN DER SCHWEIZ 14
5.2 GRÜNDE FÜR DIE NIEDRIGE ARBEITSLOSIGKEIT IN DER SCHWEIZ 14
5.2.1 Rolle der ausländischen Arbeitskräfte 15
5.2.2 Teilzeitarbeit 15
5.2.3 Niedrige Besteuerung 16
5.2.4 Gutes Bildungsniveau 16
5.3 TIEFLOHNBRANCHEN IN DER SCHWEIZ. 16
6. EMPIRISCHE STUDIEN ÜBER DIE WIRKUNGEN DER MINDESTLÖHNE 19
6.1 BESCHÄFTIGUNGSEFFEKTE 19
6.1.1 Diskussionsverlauf und wegweisende Studien 19
6.2 EMPIRISCHE ERGEBNISSE ZU BESCHÄFTIGUNGSEFFEKTEN 21
6.2.1 USA 21
6.2.2 Grossbritanien 21
6.2.3 Frankreich 23
6.2.4 Vergleichende Länderpanel 23
6.2.5 Literaturüberblicke 24
2
Ein nationaler Mindestlohn zur Armutsbekämpfung? (2011)
6.2.6 Zwischenfazit: Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen 25
6.3 LOH-N UND EINKOMMENSEFFEKTE DER MINDESTLÖHNE 26
6.3.1 Lohneffekte 26
6.3.2 Einfluss auf die Armut und die Einkommensverteilung 27
6.4 FAZIT: LOHN UND EINKOMMENSEFFEKTE VON MINDESTLÖHNEN 28
6.5 UNTERNEHMENSMARGEN 28
7. SCHLUSSDISKUSSION: ANALYSE DER SGB-MINDESTLOHNINITIATIVE 29
7.1 ZIEL UND UMSETZUNG DER INITIATIVE 29
7.2 MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN AUF DIE BESCHÄFTIGUNG 30
7.2.1 Mögliche Auswirkungen auf die Löhne und das Einkommen von Tieflohnbezügern
32
7.2.2 Mögliche Auswirkungen auf die Unternehmensmargen 33
8. BEANTWORTUNG DER FORSCHUNGSFRAGE UND
SCHLUSSFOLGERUNGEN 33
9. QUELLENANGABEN 35
8.1 LITERATUR 35
8.2 INTERNETQUELLEN 38
8.3 DATENQUELLEN 39
10. ANHANG: 40
ANHANG 1: WORKING-POOR-QUOTEN IN DER SCHWEIZ 2007/2008. 40
ANHANG 2: ERWERBSTÄTIGE NACH NATIONALITÄT 41
ANHANG 3: ERWERBSLOSENQUOTE IM INTERNATIONALEN VERGLEICH 42
ANHANG 4: TEILZEITARBEIT IM INTERNATIONALEN VERGLEICH 44
ANHANG 5: MONATLICHER BRUTTOLOHN NACH WIRTSCHAFTSZWEIGEN SCHWEIZ 2008 45
ANHANG 6: ERGEBNISSE DER STUDIEN VON RAGACS 2003 47
ANHANG 7: INITIATIVTEXT 48
3
Ein nationaler Mindestlohn zur Armutsbekämpfung? (2011)
Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNG 1: WORKING-POOR-QUOTEN DER WICHTIGSTEN RISIKOGRUPPEN IN DER SCHWEIZ,
2007 ..................................................................................................................................... 9 ABBILDUNG 2: ERWERBSLOSENQUOTE GEMÄSS ILO IM INTERNATIONALEN VERGLEICH (2.
QUARTAL) .......................................................................................................................... 14 ABBILDUNG 3: TEILZEITANTEIL DES ARBEITSVOLUMENS IM INTERNATIONALEN VERGLEICH (2.
QUARTAL 2010) ................................................................................................................. 15 ABBILDUNG 4: DIFFERENZ ZWISCHEN 62.5 PROZENT DES MEDIANLOHNS (IN JEDER BRANCHE) UND DEM GEFORDERTEN MINDESTLOHN IN DEN BETROFFENEN BRANCHEN ....................... 18
Tabellenverzeichnis
TABELLE 1: EMPFOHLENE BEITRÄGE FÜR DEN GRUNDBEDARF DES LEBENSUNTERHALTS (SKOS)
........................................................................................................................................... 10
4
Ein nationaler Mindestlohn zur Armutsbekämpfung? (2011)
1. Themenwahl, Fragestellungen und Forschungsfrage
Das in politischen Debatten oft diskutierte Thema um Mindestlöhne hat seit der Finanz- und Schuldenkrise wieder neuen Aufschwung erhalten. Mit zunehmender Unsicherheit auf den Arbeitsmärkten und den Diskussionen um verteilungspolitische Instrumente, sind die Arbeitnehmer sowie einkommensschwache Bürger vermehrt auf der Suche nach mehr Sicherheit. Als Lösungsinstrument wird dabei häufig eine gesetzliche Lohnuntergrenze gefordert. Zusätzliche Unterstützung erhalten die Befürworter durch Pressebeiträge, welche einzelne Fälle von Lohndumping publik machen. 1 Auch auf kantonaler Ebene setzen sich Befürworter von Mindestlöhnen für deren Einführung ein. Neuenburg hat Ende November 2011 als erster Kanton der Schweiz für alle Arbeitnehmer das Recht auf einen Mindestlohn in der Verfassung verankert. 2
Die Schweizer Gewerkschaften haben Ende der 1990er Jahre die Kampagne „Keine Löhne unter 3000 Franken“ umgesetzt, womit es ihnen gelang, eine positive Lohnentwicklung in den Tieflohnbranchen zu erzielen. 3 Mit der im Januar 2011 lancierten Volksinitiative „Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohninitiative)“ versuchen sie nun den „Lohndruck bei den tiefen und mittleren Einkommen aufzufangen“. Der gesetzliche Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde 4 soll insbesondere da greifen, wo bisher keine Gesamtarbeitsverträge bestehen. Das Grundargument der Gewerkschaften für Mindestlöhne ist, das der Verdienst zum Leben reichen soll.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt demgegenüber gesetzlich festgelegte Mindestlöhne ab. Die schweizerischen Lohnverhältnisse seien von stark dezentralisierten Lohnverhandlungen bestimmt und die gesetzlichen Vorschriften über Löhne würden sich heute auf die Gleichbehandlung von Mann und Frau beschränken. 5
Der Schweizerische Arbeitgeberverband betont, dass deutlich über dem Marktlohn liegende Mindestlöhne die Wegrationalisierung oder den Wegzug von Arbeitsplätzen fördern.
1 Vgl. Schweizer Fernsehen, Kassensturz vom 21.06.2011
2 Vgl. NZZ Online, Nachrichten, Politik vom 27.11.2011
3 Vgl. Pressemitteilung SGB
4 Bzw. 3800 Franken bei einer Anstellung von 40 Stunden pro Woche
5 Vgl. Schweizerischer Arbeitgeberverband, Pressemitteilung vom 25.01.2011
5
Ein nationaler Mindestlohn zur Armutsbekämpfung? (2011)
Demgegenüber meint der Schweizerische Gewerkschaftsbund, dass höhere Mindestlöhne nicht zu mehr Arbeitslosigkeit führen. Man erkennt schnell, dass die Debatte um das Für und Wider von Mindestlöhnen stark von der Interessenlage determiniert ist und die Diskussion sehr ideologisch geprägt ist.
Unsere Arbeit befasst sich mit den beschriebenen Mindestlohnforderungen und den angesprochenen Diskussionen. Insbesondere vermissen wir in der politischen Debatte über Mindestlöhne eine volkswirtschaftliche Komponente und wollen deshalb die ideologische Diskussion ökonomisch analysieren und evaluieren. Ausgehend davon formulieren wir unsere Forschungsfrage:
„Auswirkungen der SGB-Mindestlohninitiative: Kann die Mindestlohninitiative die Working- Poor-Problematik der Schweiz reduzieren und welche Auswirkungen hat sie auf den Arbeitsmarkt, die Einkommens- und die Lohnverteilung?“
Unsere Arbeit ist in drei Teile gegliedert: In einem ersten Teil besprechen wir theoretische Hintergründe von Mindestlöhnen und diskutieren die Eigenheiten des schweizerischen Arbeitsmarktes. In einem zweiten Teil untersuchen wir die empirische Literatur zu Mindestlöhnen und zeigen auf, welche Erfahrungen andere Länder mit einer nationalen Lohnuntergrenze gemacht haben. Im dritten Teil wenden wir unsere Erkenntnisse aus der Theorie und der Empirie auf die Schweiz an und ziehen daraus Schlussfolgerungen.
2. Armut und Working Poor
2.1 Definitionen von Armut
Die Literatur liefert unterschiedliche Definitionen von Armut. Es ist nicht leicht den Begriff Armut objektiv zu definieren, zumal er stark von Werturteilen und der Lebensumgebung der Person abhängt, die arm ist. 6 Der Europäische Rat definiert Menschen in Armut, als Personen die „über so geringe (materielle, soziale und kulturelle) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar sind.“ (Europäischer Rat, 1985). Diese Definition ist zur Evaluation von Massnahmen zu breit gefasst und lässt viel Interpretationsspielraum zu. Die Definition einer Armutsgrenze ist für eine volkswirtschaftliche Analyse von Armut hilfreich.
6 Vgl. Buhmann et. al. 1988
6
Ein nationaler Mindestlohn zur Armutsbekämpfung? (2011)
Da die Armutsgrenze eine normative Messgrösse ist, verwenden Studien meist eine relative Definition der Armutsgrenze. 7 Die Initianten der SGB-Mindestlohninitiative verwenden den Begriff Tieflohnbezüger für Personen mit einem Einkommen, welches tiefer als 62.5 Prozent des Medianlohns beträgt. 2008 lag die Schwelle zum Tieflohnbezüger bei einem Einkommen unter CHF 3693 Franken. 8
Eine wichtige Kategorisierung der Armutsgrenzen liegt in der betrachteten Messgrösse. Während einige Studien das Haushaltseinkommen als relevante Grösse untersuchen, verwenden andere Studien das Individualeinkommen. Studien, welche die Armut ansprechen, legen den Fokus oft auf die Haushalte und nicht auf die Individuen. 9 Das Haushaltseinkommen beinhaltet sowohl den Lohn der im Haushalt erwerbstätigen Personen sowie Transfer- und Kapitaleinkommen des Haushaltes. 10 Es wird zudem angenommen, dass das Einkommen des Haushalts gleichmässig auf die im Haushalt lebenden Personen verteilt wird. 11 Der SGB verwendet das Haushaltseinkommen als zentrale Grösse. Ein Haushalt, in dem zwei Personen arbeitstätig sind, kann per Definition über der Armutsgrenze liegen, obwohl beide Personen Tieflohnbezüger sind. Als Messgrösse kann auch die von der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) jährlich herausgegebene Einschätzung des Mindestbedarfs für Haushalte verwendet werden. Sie werden in vielen Kantonen übernommen, sind jedoch nicht bindend.
2.2 Entstehung von Armut
2.2.1 Armut ohne Erwerbstätigkeit
Nicht erwerbstätige Arme, kann man in arbeitsfähige und arbeitsunfähige Personen unterteilen. Eine Person, die aufgrund einer Behinderung nicht arbeiten kann, erzielt selbständig kein ausreichendes Einkommen. Hier entsteht die Armut, wenn die Person nicht ausreichend finanziell unterstützt wird. Im Fall von arbeitsfähigen Personen gibt es unterschiedliche Gründe, welche die Armut hervorrufen: Es kann sich beispielsweise um einen Haushalt mit einem alleinerziehenden Elternteil handeln welcher nicht vollzeitig
7 Vgl. O’Higgins et. al. 1992
8 Vgl. Bundesamt für Statistik, Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2008
9 Vgl. Hagenaars 1991
10 Vgl. Gerfin et. al. 2002, S. 31
11 Vgl. Danziger et. al. 1979
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Ein nationaler Mindestlohn zur Armutsbekämpfung? (2011)
arbeitstätig sein kann. Eine weitere Gruppe sind Arbeitslose, die in der Periode der Arbeitslosigkeit unter die Armutsgrenze fallen. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn sie zu Langzeitarbeitslosen werden. 12
2.2.2 Working-Poor (Armut mit Erwerbstätigkeit)
In der Literatur wird keine einheitliche Definition von working poor verwendet. Es handelt sich allgemein um Personen, die trotz Erwerbstätigkeit arm sind. Deutsch, Flückiger und Silber (1999) und Tillmann (1996) definieren working poor als Erwerbstätige, die für mindestens die Hälfte des Haushaltseinkommens sorgen, aber weniger als die Hälfte des Medianlohns verdienen. Leu, Burri und Priester (1997) definieren working poor als Personen, welche vollzeitig erwerbstätig sind und in einem armen Haushalt leben. Der Unterschied besteht darin, dass in der erstgenannten Definition der Haushalt der working poor nicht zwingend arm sein muss, während in der zweiten Definition der working poor unter Umständen keinen Tieflohn bezieht, sondern aus anderen Gründen in diese Kategorie fällt.
In unserer Arbeit verwenden wir die Definition von Leu, Burri und Priester, da es für uns entscheidend ist, ob eine Person in einem armen Haushalt lebt und was dagegen gemacht werden kann. Zudem legt auch der SGB beim Kriterium, ob ein Einkommen existenzsichernd ist, den Fokus auf die Haushalte.
Die Ursachen für die working poor sind nicht in jeder Volkswirtschaft gleich. In Deutschland geht man davon aus, dass die working poor eine Folgeerscheinung der Harz I bis IV Reformen sind. Durch die Reformen hat sich der Niedriglohnsektor ausgeweitet und Arbeitslose wechselten vermehrt in den Tieflohnsektor, ohne ihren Haushalt ausreichend finanzieren zu können. 13 In der Schweiz sind besonders Frauen, Alleinerziehende, ausländische Staatsangehörige, Personen mit einem tiefen Ausbildungsniveau und selbständige Arbeitnehmer ohne Angestellte betroffen. Auch Eltern mit mehreren Kindern (oft ausländischer Staatsangehörigkeit) sind besonders oft betroffen. 14
12 Vgl. Gerfin et. al. 2002, S. 29
13 Vgl. Hickel 2005, S143f.
14 Vgl. Streuli et. al. 2001, S. 3f.
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Ein nationaler Mindestlohn zur Armutsbekämpfung? (2011)
Schweiz, 2007 15
Mindestlöhne können die Working-Poor-Problematik insofern bekämpfen, als dass sie den Haushalt durch die Lohnanhebung aus der Armut heben können. Ob dieser Effekt eintrifft, hängt jedoch davon ab, wie viele Personen im Haushalt leben, wie viele Personen arbeitstätig sind und wie stark das Einkommen durch die Einführung der Lohnuntergrenze angehoben wird.
3. Theorie zu Mindestlöhnen
3.1 Mindestlöhne und Grundbedarf
„Mindestlohn, gesetzlich oder im Tarifvertrag festgelegte Lohnuntergrenze. In der Regel sozialpolitisch motiviert; durch die M.-Regelung sollen Existenzminimum oder Lebensstandard gesichert werden.[…] “ (Gabler- Volkswirtschafts- Lexikon (1990, S.530).
Wie dieser Definition zu entnehmen ist, bedarf es einem Werturteil um ein Existenzminimum zu definieren. Die Auffassung über die Höhe des Existenzminimums kann von Land zu Land variieren und hängt stark vom durchschnittlichen Einkommen und dem Lebensstandard einer Volkswirtschaft ab. Die Initianten der SGB-Mindestlohnkampagne bezeichnen Personen als Tieflohnbezüger, welche weniger als 62.5 Prozent des Medianlohns verdienen. Für das Jahr 2008 entspricht das bei einem monatlichen Medianeinkommen von 5777 Franken einer
15 Vgl. SAKE 2007, Bundesamt für Statistik 2008
9
Ein nationaler Mindestlohn zur Armutsbekämpfung? (2011)
Tieflohngrenze von 3610 Franken. 16 Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe wiederum definiert den Grundbedarf in Abhängigkeit von der Haushaltgrösse und nicht nur über das Einkommen.
Tabelle 1: Empfohlene Beiträge für den Grundbedarf des Lebensunterhalts (SKOS) 17
Tabelle 1 zeigt den durch die SKOS festgelegten Grundbedarf für den Lebensunterhalt, der „[…] das Mindestmass einer auf Dauer angelegten menschenwürdigen Existenz dar[stellt]“. Zusätzlich zum Grundbedarf fallen Kosten für die Krankenversicherung inklusive der Franchise, die effektiven Wohnkosten und Zahnbehandlungen an. Ein Ein-Personen-Haushalt benötigt anhand dieser Berechnung im Jahr 1999 einen Betrag von knapp 2100 Franken pro Monat, was 1999 ziemlich genau 50 Prozent des durchschnittlich verfügbaren Äquivalenzeinkommens entspricht. 18 Unsere Schätzung für das Jahr 2011 beträgt etwas unter CHF 2400.im Monat. 19 Inklusive den zusätzlich anfallenden Kosten steigt der Bedarf an finanziellen Mitteln für grössere Haushalte schnell über die Mindestlohngrenze von 3800 Franken pro Monat. Wenn nur eine Person arbeitstätig ist, kann der SGB-Mindestlohnssatz die Armutsproblematik nicht lösen.
16 Vgl. BFS 2008
17 Vgl. SKOS 2011
18 Vgl. Streuli et. al. 2001, S. 9
19 Wir nehmen eine Teuerung von 1.5% pro Jahr an.
10
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Michael Obrist, Dominic Schorneck, 2011, Ein nationaler Mindestlohn zur Armutsbekämpfung?, München, GRIN Verlag GmbH
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