Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Sicherheit und Brandbekämpfung in Rom: Feuerwehr und Polizei 4
3. Stadtgrenzen, -gebiete, -viertel und deren Verwaltung 8
4. Finanzverwaltung und Baupolitik Roms 10
5. Die Abwasserversorgung und Kloaken 12
6. Religionspolitik und Götterkult 14
7. Schluss 15
8. Literatur- und Quellenangaben 17
2
1. Einleitung
Abgesehen von der politisch privilegierten Position, nämlich der, dass der Herrscher in der Stadt lebte und dort regierte, war Rom schon allein durch seine Größe und Einwohnerzahl eine absolut nicht gewöhnliche Stadt, die einer neuen Organisationsform bedurfte.
Nachdem Augustus zum ersten princeps der Stadt Rom wurde, legitimiert durch Senat und Volk, begann er neue Ämter und Verwaltungszweige in Rom zu gestalten, die durch die Größe bedingt waren. Aus den vorhergegangenen Unruhen und Missständen der späten Republik und den daraus resultierenden Bürgerkriegen war hervorgegangen, dass dies mitunter nötig war, um eine einheitliche Ruhe, Ordnung und vor allem Frieden zu erlangen. Eine Stadtverwaltung bzw. eine Verwaltung gab es in der Republik nicht. Zwar gab es durchaus einige republikanische Ämter, jedoch waren diese nicht auf Rom allein, sondern auf den Gesamtstaat hin konzipiert.
Alleine das Amt des Stadtprätors und einige weitere niederen Ämter waren mit ihrem Aufgabenfeld nur auf Rom ausgerichtet. Die unglaubliche Größe der Stadt und die hohe Bevölkerungszahl wiesen deutliche Defizite in der staatlichen Organisation bei der Bewältigung der täglichen Probleme auf. 1 Einen sofortigen Aufbau eines Verwaltungskorpus und einer städtischen Ordnung gelang Augustus aber nicht sofort. Es ist bekannt, dass er erst in den letzten 10- 20 Jahren seiner Regierungszeit schrittweise diverse neue Verwaltungsorgane kreierte, da er zuvor noch zu sehr mit der Festigung und dem Ausbau seiner Position beschäftigt war. 2 Dieser durch Augustus erfolgten Neuorganisation verdankte man den Frieden, den man „willig als pax romana entgegen nahm.“ 3 Welche Verwaltungszweige und Ämter besonders wichtig waren und von Augustus neu konzipiert, gegebenenfalls, sofern diese schon vorhanden waren, umstrukturiert oder erweitert wurden, möchte ich in der folgenden Hausarbeit aufzeigen. Dabei möchte ich der Frage nachgehen, die Missstände der Republik zwangsläufig zu solch einer Neuordnung der Stadtverwaltung führen mussten, bzw. die Republik nicht in der Lage war, die Probleme Roms zu lösen. 4
1 Eck, Augustus und seine Zeit, S. 74
2 Kolb. Rom S. 509
3 Heuss, Römische Geschichte S. 361
4 Kolb, Rom S. 508
3
2. Sicherheit und Brandbekämpfung
Augustus habe, so sagt er in den res gestae, „ im Alter von 19 Jahren aus eigenem Entschluss und mit eigenen finanziellen Mitteln ein Heer aufgestellt, um dem Gemeinwesen, das von der Tyrannei einer Clique unterdrückt worden sei, wieder die Freiheit zu verschaffen.“ 5
Um zu verhindern, dass Heerführer sich zum Imperator ausrufen lassen und die Macht an sich reißen konnten, wie es von Marius über Sulla bis zu Caesar immer wieder geschehen war, führte Augustus gleich eine Heeresreform durch. Eine Berufsarmee sollte fortan das riesige Reich stabilisieren. Das Heer war für Augustus also nicht nur Verteidigungs- und Kriegsorgan, sondern vor allem Mittel zum Schutze der Stadt und des Volkes. Durch das Heer wollte er den Frieden Roms und auch seine Position sichern, so dass er eine Bindung zwischen sich selbst und dem Heer errichtete, indem er ein dauerhaft, stehendes Heer von Berufssoldaten bildete. 6 Andernfalls hätten wohl erneute Unruhen nach Kriegen durch das nun „arbeitslose“ Heer gedroht. Dieses Berufsheer war nun auch für das Römische Reich nötig, da es durch die Umorganisation eine einheitliche geographische Grenze erhielt, die ständig bewacht werden musste. Princeps, Heer und Sieg sollten nun eine Einheit bilden. Dies erreichte er, indem er die praetorischen und consularischen Heere auflöste, somit auch den Eid auf die res publica, den diese vorher leisten mussten, und eine feste Besoldung einführte. 7 Das Heer wurde durch Augustus zu einem selbstständigen und hochwichtigen sozialen Element der Gesellschaft für das Römische Reich. 8
Die Berufsarmee setzte sich nun aus 27 Legionen zusammen, so dass ca. 150000 Mann an Grenzen, in unruhigen Gebieten, aber auch in Rom selbst stationiert waren. Die Rekrutierung erfolgte im Alter von 17 und 20 Jahren und erfolgte prinzipiell aus der Gesamtheit der römischen Bevölkerung. Sklaven war es allerdings unter Todesstrafe verboten, Soldat zu werden. Jede Legion hatte eine Sollstärke von 4800 Fußsoldaten, 120 zusätzlichen Reitern. 9 Unterstützt wurden die Legionen dann von kleineren Hilfstruppen, so genannte auxilia, die nochmals pro Legion 2400 Mann umfassten. Dies waren Kohorten der Fußtruppen und
5 Eck, S. 81
6 Eck, S. 82
7 König, Kleine römische Geschichte S. 215
8 Heuss, S. 298
9 König, Staat S 216
4
Reiter- Alen, die durch Zwangsaushebung gebildet wurden und römischen Offizieren unterstanden. Die in den auxilia dienenden Soldaten hatten noch kein römisches Bürgerrecht, erwarben dieses aber im Zusammenhang mit einer honesta missio, einer ehrenhaften Entlassung. 10 Später jedoch fand eine Art „Romanisierung“ 11 statt, so dass auch in den Hilfstruppen nur noch Römer aus dem Ritterstand ihren Dienst für das Volk ableisteten. Diese Legionen und auxiliae sollten das Schwert römischer Politik sein und jede Rebellion gegen die römische Herrschaft unterbinden. 12 Die normale Dienstzeit war während Augustus’ Anfängen noch auf 16 Jahre begrenzt, wurde dann aber auf 25 Jahre erhöht. Nach der Entlassung, missio, war der Legionär für die Dauer von 4 Jahren noch als veteranus dienstpflichtig innerhalb der so genannten cohors veteranorum. 13
Aber nicht nur ein stehendes Heer sollte die Sicherheit und den Frieden sichern. Obwohl nach der Schlacht bei Actium 32 v. Chr. die letzte große Seeschlacht stattfand, bestand das Bedürfnis, Flottenstützpunkte einzurichten. Diese Flotten unterstanden einem praefectus classis aus dem Ritterstand, jedes einzelne Schiff einem gubernator und einem centurio. Der Dienst bei der Flotte war auf 26 Jahre angelegt und, da er nicht das gleiche Ansehen hatte wie der des Militärs, geringer besoldet. 14
Durch die feste Besoldung und auch Abfindung bei Entlassung, die Augustus für das Heer einführte, kam es dazu, dass er eine Versorgungskasse, die aerarium militare, bildete, die aus der Erbschaftssteuer getilgt wurde. Diese diente allerdings nicht zur Finanzierung des stehenden Heeres, da dafür traditionell die Staatskasse in Anspruch genommen wurde. Vielmehr galt die aerarium militare zur Veteranenversorgung. Es ist unbestritten, dass die Einführung dieser einen großen Teil der staatlichen Gelder in Anspruch genommen hat und Aufwendungen für Ausrüstung und Lagerbau ebenso eine dauerhafte Finanzierung erforderte.
10 König, Staat S. 224
11 Kienast, Augustus S. 268
12 Vittinghoff, Augustus S. 82
13 König, Staat S. 216
14 König, Staat S. 227
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Arbeit zitieren:
Janina Bolz, 2009, Der Ausbau der Verwaltung Roms unter Augustus, München, GRIN Verlag GmbH
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