Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
2 Thesen des Basistextes 2
3 Ziel und Zweck der Evaluation 3
4 Entwicklung der aktuellen Evaluierungspraxis in Europa. 4
4.1 Österreich 4
4.1.1 Das österreichische Universitätsgesetz 2002 4
4.1.2 Evaluierung an der Johannes Kepler Universität 7
4.1.3 Das Usability Konzept 8
4.2 Deutschland. 9
4.3 Schottland 12
5 Chancen und Risiken der aktuellen Evaluierungspraxis 14
5.1 Chancen der Evaluierung 14
5.2 Risiken der Evaluierung 16
6 Zusammenfassung und Ausblick 17
Literaturverzeichnis 19
II
1 Einleitung
Zu Semesterende werden wir Studenten wieder überhäuft mit der Aufforderung die einzelnen Lehrveranstaltungen zu evaluieren. Einige Lehrveranstalter drohen sogar an, dass sie die Klausurergebnisse erst bekannt geben, wenn mindestens 50% oder gar 75% der Kursteilnehmer evaluiert haben. Die Motivation der Studierenden ist dabei aber nicht sonderlich groß, da wir einerseits mit seitenlangen Standardevaluierungsbögen konfrontiert werden und andererseits das unbehagliche Gefühl haben unsere Zeit bloß mit Formalismen zu vergeuden, da sich ohnehin nichts an der Lehrveranstaltungspolitik zu ändern scheint. Nicht nur die Studenten, sondern auch die Lehrveranstaltungsleiter vermitteln das Gefühl, dass der Vorgang der Evaluierung rein zur Gewährleistung der Evaluierungspflicht von Seiten des Staates durchgeführt wird, sodass wie schon erwähnt, einfach Standardfragebögen ausgeteilt werden, die nach einem einfachen Schema ausgewertet werden. Es ist weiters anzunehmen, dass sich wahrscheinlich kaum einer der Lehrveranstaltungsleiter wirklich die Mühe macht, sich Gedanken über die Ergebnisse zu machen, geschweige denn Verbesserungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen.
In der vorliegenden Seminararbeit soll aufgrund des Basistextes „Lehrevaluation an Hochschulen. Schlussfolgerung aus Forschung und Anwendung für Hochschulunter- richtund seine Evaluation“ (vgl. RINDERMANN 2003) die gängige Evaluationspraxis in Europa untersucht werden. Um nicht den Rahmen dieser Arbeit zu sprengen, wurden aber nur einige europäische Länder herausgegriffen, um verschiedene Evaluationsmodelle zu veranschaulichen. Im Anschluss an die Darstellung verschiedener Modelle werden im vierten Kapitel die Chancen und Risiken der einzelnen Modelle gegenüber gestellt, wodurch ein Einblick in die Nützlichkeit der Evaluierungspraxis sowie ein Vergleich der Zweckmäßigkeit der verschiedenen Grundgedanken veranschaulicht werden soll.
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2 Thesen des Basistextes
Rindermann (2003) beleuchtet in seinem Beitrag die aktuelle Evaluierungspraxis und weist dabei auf verschiedene Schwächen der derzeitigen Methodik hin. Im Folgenden werden die Kernaussagen des Textes kurz dargestellt: Um gute Lehre zu definieren bedient sich Rindermann (2003, S. 236) dem mul-
tidimensionalen Bedingungsmodell des Lehrerfolgs, bei dem die drei Bedin-gungsfaktoren, nämlich Rahmenbedingungen, Dozent und Studierende Auswirkung auf den Lehrerfolg haben.
Bedient man sich einem multidimensionalen Instrument zur Evaluierung so kön-nen aufgrund von studentischen Urteilen durchaus valide Ergebnisse erreicht werden. Wenn man die Lehrqualität eines Dozenten erfassen möchte, so empfiehlt es sich, die Evaluation in mehreren unterschiedlichen Lehrveranstaltungen des betreffenden Dozenten durchzuführen (RINDERMANN 2003, S. 238ff.). Evaluation alleine reicht noch nicht um die Lehre zu verbessern, weil sie ledig-lich als Information oder Handlungsanstoß gesehen werden kann (RINDERMANN 2003, S. 242).
Mithilfe von statistischen Methoden wurde die Lehrevaluation schon sehr umfas-send untersucht und dabei ist aufgefallen, dass die Evaluation zumeist ohne jegliche Reflektion durchgeführt wird und auch die Erkenntnisse der Wissenschaft kaum zur Verbesserung eingesetzt wird. Häufig wird Evaluation nur durchgeführt, um die Anforderungen vom Gesetzgeber zu erfüllen, wobei die formalen Kriterien und nicht eine tatsächliche Verbesserung der Lehre im Vordergrund stehen. Rindermann (2003) sieht in der derzeitigen Evaluationspraxis sogar die Gefahr, dass durch diese die Lehre verschlechtert wird, weil diese einen enormen Zeitaufwand in Anspruch nimmt, wobei diese Zeit dann für die Abhaltung von Lehre und Forschung abgeht. Dazu kommt, dass aus den Ergebnissen ohnehin kaum Änderungen abgeleitet werden (RINDERMANN 2003, S. 243ff.).
2
Laut Rindermann (2003) soll Lehrevaluation effektiv und effizient sein, womit er
meint, dass diese helfen soll, dass man sich dem Ziel, die Lehre zu verbessern, annähert und diese auch gleichzeitig helfen soll, dieses zu erreichen. In diesem Zusammenhang erwähnt er aber auch, dass jegliche Methodik bei der Evaluation an ihre Grenzen stößt, weil die Qualität der Lehre nur schwerlich erfassbar ist. Zudem meint Rindermann, dass nur eine interdisziplinäre Evaluationsforschung ermöglichen kann, dass man überhaupt die Qualität der Lehre bestimmen und weiters verbessern kann (RINDERMANN 2003, S. 250ff.).
3 Ziel und Zweck der Evaluation
Allgemein versteht man unter dem Begriff Evaluation eine „systematische Analyse und Untersuchung von Konzeptionen, Bedingungen, Prozessen und Wirkungen zielgerichteter Aktivitäten zum Zwecke ihrer Bewertung und Modifikation.“ (Rinder- mann2003, S. 233). Mit anderen Worten ist die Evaluation jener Prozess von der allgemeinen Erfassung der IST-Situation, über deren Analyse aufgrund geeigneter Maßstäbe. Die Beurteilung aufgrund von vorher festgesetzten Kriterien soll helfen, dass man erkennt, inwieweit die gesetzten Ziele erreicht werden konnten. Die Evaluation kann daher auch als Basis einer rationalen Problemlösungsstrategie gesehen werden, weil sie detailierte Daten über die IST-Situation bietet und diese als Basis für Verbesserungsmaßnahmen gesehen werden können. Hierbei ist wichtig zu erwähnen, dass die Evaluation kein Selbstzweck ist, sondern dass diese nur Sinn macht, wenn daraufhin Verbesserungsmaßnahmen gesetzt werden (RINDERMANN 2001, S. 9ff.). Der eigentliche Zweck der Evaluation ist also, dass man die Vorgänge in einer Institution genau dokumentiert und anhand der Zielkriterien analysiert. Es ist dabei unumgänglich, dass sowohl die erreichten Ziele als auch die nicht erzielten Kriterien genau dargestellt werden. Nur wenn die Defizite genau analysiert wurden, erfüllt
3
Evaluation ihren Zweck, nämlich die genaue Beurteilung der Situation und die Schaffung einer Basis für Verbesserungsmaßnahmen. Dies bedeutet aber zusätzlich, dass es nicht nur reicht, die Situation der Hochschullehre zu beurteilen, sondern dass darauf auch Maßnahmen folgen, da eine Evaluation ohne anschließende Handlungen sinnlos ist (RINDERMANN 2001, S. 225ff.).
Es muss außerdem der eigentliche Zweck der Universitäten beziehungsweise deren Ziele ermittelt werden, bevor man überhaupt die Situation der einzelnen Fakultäten beurteilen kann. Allgemein können die Hochschulen als Bildungseinrichtungen gesehen werden, die daran interessiert sind wissenschaftliches Können und Wissen weiterzugeben. In diesem Zusammenhang haben die Universitäten auch eine gewisse Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, da einerseits durch die Forschung Wissen generiert und andererseits diese mithilfe der Lehre der breiten Maße zugänglich gemacht werden soll. Diese allgemeine Aufgabenstellung der Universitäten sollten unter anderem auch in der Evaluation berücksichtigt und analysiert werden, inwieweit diese Ziele in den einzelnen Hochschulen verwirklicht werden können (KELLERMANN 1992, S. 193).
4 Entwicklung der aktuellen Evaluierungspraxis in Europa
4.1 Österreich
4.1.1 Das österreichische Universitätsgesetz 2002
In Österreich sind die Universitäten aufgrund des Universitätsgesetzes 2002 dazu verpflichtet Evaluierungen durchzuführen. Das UG 2002 ist mit erstem Jänner 2004 in Kraft getreten und hat das Universitäts-Studiengesetz (UniStG 1997) und das Uni-versitätsorganisationsgesetz (UOG 1993) abgelöst. Im Universitätsgesetz 2002 sind
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Arbeit zitieren:
MMag. Sabine Riegler, 2008, Ein Überblick über die aktuelle Evaluierungspraxis an Hochschulen in Europa, München, GRIN Verlag GmbH
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