Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis V
Gliederung
1 E i n l e i t u n g 1
2. Rechtliche Faktoren 3
2.1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 4
2.1.1 Vergütung von Offshore - Windenergie durch das EEG 4
2.1.2 Notwendigkeiten für die Vergütung durch das EEG 5
2.2 Förderung regenerativer Energien in anderen Ländern 5
2.2.1 Vergütung in Spanien 5
2.2.2 Vergütung in Großbritannien 6
2.2.3 Vergleich der Vergütungsmethoden 7
2.3 Sicherheit der Fördergesetze 8
2.3.1 Position der EU 8
2.3.2 Positionen in Deutschland 9
2.3.3 Kyoto - Ziele der EU und Deutschland 10
2.4 Liberalisierung des Strommarktes 10
2.5 Genehmigungsvorschriften in Deutschland 12
3. Betriebswirtschaftliche Betrachtung 13
3.1 Nötige Investitionen und Kosten von Offshore - WEA 14
3.1.1 Kosten für Windkraftanlagen 14
3.1.2 Kosten für Fundamente 16
3.1.2.1 Monopile - Fundament 16
3.1.2.2 Tripod - Fundament 17
3.1.2.3 Jacket - Fundament 18
3.1.2.4 Analyse der Fundamentskosten 19
3.1.3 Kosten für Netzanbindung 19
I
3.1.3.1 Interne Verkabelung des Windparks 20
3.1.3.2 Externe Verkabelung des Windparks 21
3.1.4 Planungskosten 23
3.2 Wind als Faktor der Wirtschaftlichkeit 24
3.2.1 Volllaststunde 24
3.2.2 Windpotenzialbestimmung 26
3.2.3 Beständigkeit der Jahresenergieerträge 26
3.3 Kapitalverzinsung 2 7
3.3.1 Was bedeutet wirtschaftlich 28
3.3.2 Interne Zinsfuß - Methode 28
3.3.3 Kapitalwert-Methode 29
3.3.4 Eignung der verschiedenen Methoden 30
3.3.5 Bewertung der Methoden 32
3.4 Windpark Borkum Riffgrund - West 32
3.4.1 Investitionsprognose 33
3.4.2 Erlösprognose 34
3.4.3 Betriebskostenprognose 34
3.4.4 Finanzierungsprognose 35
3.4.5 Weitere Kosten und Einflüsse 35
3.4.6 Renditeerwartungen 36
3.5 Wirtschaftlichkeit unter verschiedenen Prämissen 37
3.5.1 Veränderung der Windverhältnisse 37
3.5.2 Veränderung der Küstenentfernung 38
3.5.3 Veränderung der Wassertiefe 40
3.5.4 Analyse der Kostenfaktoren 40
3.6 Economy of scale und mögliche Kostenentwicklung 41
3.6.1 Möglichkeiten zur Kostenreduktion 42
3.6.2 Auswirkungen der Anlagengröße auf die Wirtschaftlichkeit 43
3.6.3 Kostenreduktion durch größere Windparks 44
3.7 Berechnungsmodell für Offshore - Windparks 46
3.7.1 Einflüsse auf die Wirtschaftlichkeit 47
3.7.2 Analyse der Einflüsse 48
3.8 Analyse der betriebswirtschaftlichen Betrachtung 48
II
4. Volkswirtschaftliche Betrachtung von Offshore - Windenergie 50
4.1 Offshore - Potenziale in Deutschland und Europa 50
4.1.1 Technische Potenziale in Deutschland und Europa 51
4.1.2 Marktpotenziale von Offshore - Windenergie 5 3
4.2 Effekte auf den Arbeitsmarkt 54
4.3 Subventionen bei Wind Atom und Kohle 57
4.3.1 Zahlen und Fakten zu den Subventionen 57
4.3.2 Analyse des Subventionsvergleiches 58
4.4 Auswirkungen der Windenergienutzung auf den Tourismus 59
5. Ökologische Faktoren 62
5.1 Flächenverbrauch von Windparks 62
5.2 Klimarelevante Auswirk u n g e n 6 3
5.3 Stellungnahmen der Umweltschutzverbände 65
5.3.1 Stellung von Greenpeace 65
5.3.2 Stellung des NAB U 6 7
5.3.3 Analyse der Stellungnahmen 67
6. Schlussbetrachtung 68
A n h a n g 7 0
Quellenverzeichnis 74
E r k l ä r u n g 7 6
III
Abbildungsverzeichnis
Abb 1 : Installierte WEA-Leistung 1998 99 in verschiednen EU - Ländern 7
Abb 2 : Zusammenhang zwischen WEA - Größe und Kosten je kWh 15
Abb 3 : Kosten von Monopile - Fundamenten 17
Abb 4 : Kosten von Tripod - Fundamenten 18
Abb 5 : Kosten von Jacket - Fundamenten 19
Abb 6 : Schematischer Aufbau eines Windparks 21
Abb 7 : Angaben der Siemens AG zu den entstehenden Kosten und
Übertragungsverlusten 22
Abb 8 : Volllaststunden in Relation zur mittleren Jahreswindreschwindig-
k e i t i n 6 0 m H ö h e 2 4
Abb 9 : Windverhältnisse in der Deutschen Bucht 25
Abb 10 : Abweichung der Winderträge vom Durchschnitt seit 1974 2 7
Abb 11 : Investitionskostenprognose Borkum Riffgrund West-Pilotphase 33
Abb 12 : Auswirkungen der Windverhältnisse auf die Wirtschaftlichkeit 38
Abb 13 : Auswirkungen der Küstenentfernung auf die Wirtschaftlichkeit 39
Abb 14 : Auswirkungen der Wassertiefe auf die Wirtschaftlichkeit 40
Abb 15 : Entwicklung der durchschnittlich installierten Leistung je WEA
i n D e u t s c h l a n d 4 1
Abb 16 : Einsparungen je Fundament für 2 5 MW - WEA gegenüber
5 M W - W E A 4 2
Abb 17 : Auswirkungen der WEA - Größe auf die Wirtschaftlichkeit 43
Abb 18 : Auswirkungen der Windparkgröße auf die Wirtschaftlichkeit 45
Abb 19 : Stromerzeugungspotenziale für Deutschland und Europa 51
Abb 20 : Erforderliche Fläche um 15 des deutschen Stromverbrauches
erzeugen zu können 52
Abb 21 : Prognose der Entwicklung der installierten Offshore - Leistung in
D e u t s c h l a n d 5 3
Abb 22 : Prognostizierte Marktgrößen für Offshore - Windenergie bis 2030 54
Abb 23 : Entwicklung der Beschäftigtenzahlen durch Windenergienutzung
i n D e u t s c h l a n d 5 5
Abb 24 : Verteilung der installierten Leistung auf die Bundesländer 56
IV
Abb. 25 : Subventionsvergleich verschiedener Energieträger 58
Abb. 26 : Tourismus und WEA : Wirkungsmöglichkeiten, Folgen und
I n d i k a t o r e n 6 0
Abb. 27 : Spezifische Werte der Schadstoffemissionen 64
Abkürzungsverzeichnis
AWZ Ausschließliche Wirtschaftszone
BSH Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
CO 2 Kohlendioxid
dtA deutsche Ausgleichsbank
DWD Deutscher Wetterdienst
EDF Electricité de France
EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz
ERP European Recovery Program
HVDC High – voltage –direct - current
kW Kilowatt
kWh Kilowattstunde
MW Megawatt
NABU Naturschutzbund
NFFO Non Fossil Fuel Obligation
NGO Non-Governmental-Organization
NO x Stickoxid
Pts. Peseta
SO 2 Schwefeldioxid
StrEG Stromeinspeisegesetz
TWh Terrawattstunde
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung
WEA Windenergieanlage
V
1. Einleitung
Diese Arbeit befasst sich mit den wirtschaftlichen Perspektiven eines neuen Feldes der Erzeugung regenerativer Energie, der Offshore - Windenergie. Gerade in Deutschland ist in den letzten Jahren ein wahrer Boom in der Windenergiebranche zu beobachten gewesen, mit jährlichen Wachstumsraten von über 20 %. Die zur Verfügung stehenden Flächen mit ausreichendem Wind für wirtschaftlich sinnvollen Betrieb nehmen dabei stetig ab, so dass ein Ausweiten dieser Technologie auf das offene Meer vernünftig erscheint. Hier herrschen durch stärkeren und gleichmäßigeren Wind, dem wichtigsten Faktor für ökonomischen Betrieb, andere Verhältnisse.
Gleichzeitig gibt es eine Reihe von Unwägbarkeiten, denn außer wenigen und kleinen Pilotprojekten liegen keine Erfahrungen vor. Windenergieanlagen (WEA) wurden und werden ständig in ihren Leistungen verbessert, welche für den Offshore
- Betrieb notwendig sind. Die technischen Vorraussetzungen sind deutlich komplizierter, so dass neben erhöhten Einnahmen aus der Stromproduktion auch größere Ausgaben erforderlich sind.
In Kapitel 2 werden die Rahmenbedingungen der Windkraftnutzung in Europa und speziell in Deutschland erläutert. Es wird geklärt, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, wie die Erzeugung von Energie aus Offshore - WEA politisch gesehen wird und das Gesetze bestehen, die den Betreibern von Windparks eine große Sicherheit für den Absatz des erzeugten Stroms ermöglichen. Das hierfür zuständige System der festen Einspeisevergütung wird mit anderen Möglichkeiten verglichen. Diese Darstellungen sind notwendig um zu zeigen, unter welchen Bedingungen geplant werden kann und welche Unwägbarkeiten für wirtschaftlichen Betrieb hierdurch ausgeschlossen werden können.
Der Hauptteil dieser Arbeit besteht in einer betriebswirtschaftlichen Analyse der Offshore - Windenergie. Die Errichtung und der Betrieb eines Windparks sind durch mehrere Kostenblöcke gekennzeichnet, die auf ihre Bedeutung und Beeinflussbarkeit hin untersucht werden. Zusammengenommen ergeben sie mit der Finanzierung der Investition die Ausgabenseite, der die Einnahmenseite gegenübersteht. Durch feste und beständige Vergütungen ist die Höhe der Einnahmen eines Windparks von den vor Ort herrschenden Windverhältnissen und der verwendeten Anlagentechnik abhängig. Damit kommt dem Windpotenzial eine
1
immense Bedeutung zu, auf die speziell eingegangen wird. Die Frage der Wirtschaftlichkeit wird oft eine Frage des richtigen Standortes sein.
Da diese Arbeit die Perspektiven der Offshore - Windenergie behandelt, werden im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Betrachtung verschiedene Vergleiche angestellt, um die Standortfrage sowie die Effekte durch Economies of scale zu erörtern. Die angesprochene technische Weiterentwicklung ermöglicht bessere und größere Anlage mit denen Wirtschaftlichkeit unter veränderten Bedingungen geschaffen werden kann. Die Frage wann und wodurch dieser Effekt eintritt, wird daraufhin untersucht.
Um die betrachteten Daten zu konkretisieren, wird der sich in Planung befindende Windpark der Firma EnergieKontor AG, der Park Borkum-Riffgrund West betrachtet. Hier stellt sich das Problem der Wirtschaftlichkeitsfrage in der Realität, bei teilweise noch in Erfahrung zu bringenden Parametern. Dieses Beispiel wird für Berechnungen zu Grunde gelegt, an denen gezeigt wird, welche konkreten Auswirkungen sich ergeben, wenn sich Daten wie Windpotenzial oder bestimmte Investitionskosten verändern.
Es ist anzunehmen, dass ein Berechnungsmodell für Offshore - Windparks entwickelt werden kann, dass auf der Basis relevanter Daten die mögliche Wirtschaftlichkeit vorhersagen kann. Dieses Modell muss sämtliche Kosten- und Einnahmefaktoren einbeziehen und aufeinander abstimmen. Ob ein derartiges Modell möglich und sinnvoll ist, wird darzulegen sein.
Die Auswirkungen der Erzeugung von Offshore-Windstrom auf die Volkswirtschaft sind ein weiterer wichtiger Bestandteil dieser Arbeit. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Potenzialen, die sich sowohl technisch als auch wirtschaftlich bieten. Auswirkungen eines Ausbaus der Windkraftindustrie auf den deutschen Arbeitsmarkt werden aufgezeigt. Dabei wird verstärkt auf die Frage eingegangen, ob feste Einspeisevergütungen in der vorliegenden Höhe nicht eine übermäßige Subvention darstellen. Durch einen Vergleich mit anderen Energieträgern, Kohle und Kernenergie, und deren Arbeitsmarkt- und Subventionsdaten wird dieses veranschaulicht.
Da sowohl Onshore- als auch Offshore - WEA in den Küstenregionen Deutschlands gebaut und geplant werden, muss die Frage gestellt werden, ob hierdurch eine
2
Beeinflussung des regional wichtigen Wirtschaftsfaktors Tourismus entstehen könnte. Dabei werden Untersuchungen und Befragungen analysiert. Den Abschluss der Arbeit bilden wichtige ökologische Fragen, die zu Bedenken gegen Offshore - Windparks führen könnten. Gerade in Deutschland haben NGO (Non-Govermental-Organizations) großen Einfluss in ökologischen Fragen. Konfliktfelder könnten zu Verzögerungen bei Bauvorhaben und Planung der Windparks führen, woraus wirtschaftliche Unsicherheiten resultieren könnten. Daher wird hier auf zwei wichtige Aspekte, den Flächenverbrauch und klimarelevante Auswirkungen, eingegangen. Die Stellung von Umweltorganisationen wird ebenfalls berücksichtigt.
Durch die Betrachtung dieser verschiedenen Felder wird eine umfangreiche Bearbeitung der wirtschaftlichen Perspektiven von Offshore - Windenergie erreicht, wobei der Schwerpunkt eindeutig auf die betriebswirtschaftlichen Aspekte gesetzt wird.
2. Rechtliche Faktoren
In diesem Kapitel werden rechtlich relevante Fragen der Offshore - Windenergienutzung behandelt. Innerhalb der letzten Jahre gab es wesentliche Änderungen, z.B. die Liberalisierung des europäischen Strommarktes sowie verschiedene Gesetze zur Förderung von Windenergie innerhalb mehrerer Staaten der EU, teilweise mit einer Unterscheidung zwischen an Land erzeugter Windenergie und Offshore - Windenergie. Ein Vergleich der verschiedenen Fördersysteme ist notwendig um deren Effizienz zu erkennen.
Genau wie WEA an Land können Offshore - Windparks nicht nach Belieben aufgestellt werden, sondern müssen je nach Standort und Küstenentfernung, von verschiedenen Institutionen genehmigt werden. Diese Frage welche Vorraussetzungen hiefür nötig sind, wird unter Betrachtung der deutschen Situation beantwortet.
3
2.1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Ein wichtiger Schritt zur Sicherung der wirtschaftlich sinnvollen Nutzung regenerativer Energien ist das am 25.02.2000, vom deutschen Bundestag verabschiedete und am 01.04.2000 in Kraft getretene EEG. Es ersetzt das zuvor gültige Stromeinspeisungsgesetz (StrEG). Das Ziel des Gesetzes ist nach §1 EEG "im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen, um entsprechend den Zielen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland den Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu
verdoppeln." 1 Das EEG bietet für den Bereich der Windenergie eine feste Vergütung, die der Netzbetreiber an den Betreiber der WEA zu entrichten hat und unterscheidet zwischen Offshore - Windenergie und Onshore – Windenergie. Dadurch existiert für den Betreiber einer Windkraftanlage im Bereich der zu erwartenden Einnahmen Planungssicherheit, denn nur die Menge des erzeugten Stroms muss noch ermittelt werden.
2.1.1 Vergütung von Offshore - Windenergie durch das EEG
Der Vergütungssatz für beide Arten der Windkraft beträgt zurzeit laut §7 Absatz 1 mindestens 17,8 Pfennige (Pf.) pro kWh für einen festgelegten Zeitraum. Dieser Zeitraum beträgt bei Offshore - Windkraft neun Jahre und für Onshore - Windkraft fünf Jahre. Für Onshore - Windkraft erhöht sich dieser Zeitraum zuzüglich eines variablen Zeitraumes, der vom Ertrag der Anlage abhängt,. Nach diesen Zeiträumen sinkt die Vergütung auf mindestens 12,1 Pfennige pro kWh.
Die Fristverlängerung der erhöhten Vergütung von 17,8 Pf./kWh auf 9 Jahre bei Offshore – Anlagen gilt nur für Anlagen, die bis zum 31.12.2006 errichtet wurden. Für Anlagen die danach errichtet werden, wird die Vergütung jedes Jahr um 1,5 % des ursprünglichen Vergütungssatzes verringert.
1 §1 Ziel des Gesetzes. EEG.
4
Diese Maßnahme soll "einen Anreiz für Investitionen schaffen ... da im Augenblick mangels hinreichender Erfahrungen, wegen höherer Kosten für Anlagentypen, angesichts aufwendiger Gründungen und in Anbetracht bislang fehlender Serieneffekte die Investitionskosten erheblich über den Kosten für Onshore -
Anlagen liegen" 2 .
2.1.2 Notwendigkeiten für Vergütung durch das EEG
Um als Offshore - WEA anerkannt zu werden und den verlängerten Zeitraum mit erhöhter Vergütung zu erhalten, muss die Anlage "in einer Entfernung von mindestens 3 Seemeilen gemessen von den zur Begrenzung der Hoheitsgewässer
dienenden Basislinien aus seewärts errichtet werden" 3 .
2.2 Förderung regenerativer Energien in anderen Ländern
Da nicht nur Deutschland als Markt für Windkraftanlagen existiert, wird in diesem Abschnitt auf Förderung von regenerativen Energien, speziell Offshore - Windenergie, in Spanien und Großbritannien eingegangen.
2.2.1 Vergütung in Spanien
Spanien vergütet regenerativ erzeugten Strom, ähnlich wie Deutschland, über einen fixen Rücknahmetarif mit Abnahmeverpflichtung durch die Netzbetreiber. Das Gesetz ist seit dem 01.01.1999 in Kraft und verspricht einen, sich jährlichen anpassenden
Endabnahmepreis von Windstrom, der 88,5 % des Endverbraucherpreises beträgt. 4 1999 lag die Vergütung somit bei 11,05 Pts./kWh (0,067 Euro) und 2000 bei 10,42 Pts./kWh (0,063 Euro).
Spanien unterscheidet, im Gegensatz zum EEG, in seinem Gesetz nicht zwischen Onshore und Offshore produziertem Windstrom.
2 EEG. Begründung. B: Besonderer Teil. Zu § 7.
3 EEG. §7 Vergütung von Strom aus Windkraft. Absatz 1.
4 "Spain sets fixed prices in new law". Windpower Monthly. Feb 1999. S. 22.
5
2.2.2 Vergütung in Großbritannien
Das Vergütungssystem in Großbritannien unterscheidet sich drastisch von dem deutschen oder spanischen. Hier wird ein sogenanntes Ausschreibungssystem oder Quotensystem angewendet. Der Staat vergibt ein festgelegtes Kontingent zur Stromerzeugung aus Windenergie an die günstigsten Anbieter:
Die NFFO (Non Fossil Fuel Obligation) wurde erstmals im April 1994 ausgeschrieben und beginnt mit der Ankündigung zur Vergabe von Abnahmeverträgen, wobei die zur Teilnahme berechtigten Technologien ausgeschrieben werden. Die Angebote müssen den vorläufigen Preis und die Nettokapazität (MW) der Projekte enthalten, wobei die Bieter die Verfügbarkeit nachzuweisen haben. Nach einer Prüfung der technischen, ökonomisch-kommerziellen und rechtlichen Aspekte durch die britische Energiebehörde (Office of Electricity Regulation), geben alle verbleibenden Projekte ihr endgültiges Angebot ab. Die Verwaltung wählt den billigsten Anbieter aus und vergibt Verträge mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahre.
Eine Differenzierung zwischen Off- und Onshore - Windenergie ist grundsätzlich also problemlos möglich, da es möglich ist entweder für den Bereich Offshore oder Onshore auszuschreiben. Eine wirtschaftliche Planung ist hier sehr schwierig, denn es herrscht ein immenser Druck die Kosten niedrig, bzw. die Erträge hoch zu halten. Somit können nur Projekte in Gebieten verwirklicht werden, die besonders ertragreich sind und andere Projekte, in Gebieten die ebenfalls wirtschaftlich sinnvoll nutzbar wären, werden nicht verwirklicht. Zudem ist eine maximale Vertragsdauer von 15 Jahren bei einer minimalen Planungsdauer von 20 Jahren für eine Offshore -
WEA nicht sinnvoll. Die Anbieter von Offshore - Windenergie müssen ihre
Kostenpläne anhand einer Investitionsplanung von 15 Jahren erstellen, in der Hoffnung, dann eventuell einen weiteren Vergütungsvertrag für die Restlaufzeit zu erhalten. Doch hiervon kann ob der Tatsache, dass sich die Kosten aufgrund der fortschreitenden Technik reduzieren werden, kaum ausgegangen werden, zumal spätere Anbieter niedrigere Angebote abgeben werden können.
6
2.2.3 Vergleich der Vergütungsmethoden
Ein Vergleich der installierten WEA - Leistung in Deutschland, Spanien, Großbritannien und Frankreich zeigt den unterschiedlichen Effekt der Festpreisvergütung gegenüber dem System der Quotenregelung deutlich:
Abbildung 1 : Installierte WEA - Leistung 1998/99 in verschiedenen EU-Ländern 5
Installierte WEA-Leistung 1998/99 (in MW)
BRD
Spanien
Großbrit.
Frankreich
0 1000 2000 3000 4000 5000
In den vier betrachteten Ländern, die eine ähnliche Größe und Wirtschaftsleitung aufweisen, wurden nur in Deutschland und Spanien beachtenswerte Größenordnungen installiert. Die installierte Leistung in Großbritannien und vor allem Frankreich fällt dagegen bescheiden aus.
Durch die Erfolge des deutschen und spanischen Vergütungssystems ist die Sicherheit erkennbar, die den Investoren durch feste Vergütungen gewährleistet wird. Projekte sind dadurch wirtschaftlich abwäg- und planbar. Bei einer Quotenregelung muss immer davon ausgegangen werden, dass ein Projekt nicht über die Planungsphase hinaus kommt und sämtliche bis dato eingesetzten Mittel verloren sind.
5 Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Weiterer Ausbau der
Windenergienutzung im Hinblick auf den Klimaschutz – Teil 1 -. Wilhelmshaven . April 2001. S. 99.
7
2.3 Sicherheit der Fördergesetze
Die oben genannten Gesetze über besondere Behandlung von regenerativen Energien und speziellen Vergütungssätze für die Erzeugung grünen Stroms gelten zur Zeit, doch ist mit einem Fortbestehen über die nächsten Jahre und Jahrzehnte zu rechnen? Schließlich wäre eine Beendigung des EEG für die Betreiber von WEA in Deutschland eine finanzielle Katastrophe, da sie den erzeugten Strom dann innerhalb des unregulierten Marktes anbieten und weitaus geringere Erträge erhalten würden. Im nachfolgenden wird zuerst die Position der EU zur regenerativen Energienutzung bzw. Offshore-Windkraft, danach die deutsche dargelegt.
2.3.1 Position der EU
Die EU hat in ihren Vertrag über die Europäische Union in Artikel 2 „ein hohes Maß
an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität" 6 beschlossen. Weiter heißt es in Artikel 6 "Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung der genannten Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden." 7 Diese beiden Artikel flossen in das am 29.11.2000 von der Kommission der EU vorgelegte Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" mit ein und können somit als Basismaterial für o.g. Werte betrachtet werden. Die Notwendigkeit einer Förderung ist dort explizit benannt, wie durch die Aussage: "Auf der Angebotsseite ist den Maßnahmen zur Drosselung der globalen Erwärmung Vorrang zu geben. Kernstück einer Veränderung ist der Ausbau neuer und erneuerbarer Energiequellen... Bis zum Jahr 2010 soll ihr Anteil an der Energiebilanz von 6 auf 12% steigen, bei der Stromerzeugung ist das Ziel 22% (von heute 14%). Unter den bisherigen Bedingungen würde der Anteil dieser Energien in etwa 10 Jahren bei 7% stagnieren. Die genannten ehrgeizigen Ziele können nur durch finanzielle Maßnahmen
(Beihilfen, Steuerermäßigungen und finanzielle Unterstützung) gefördert werden." 8 Die in Kyoto vereinbarten Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen werden ebenfalls erwähnt um die Relevanz der Problematik, nicht nur für den
6 EG-Vertrag. Artikel 2. Gemeinschaftsaufgaben.
7 EG-Vertrag. Artikel 6. Umweltschutzerfordernis.
8 Grünbuch der EU. "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit. Brüssel 2000. S. 4.
8
europäischen Raum, deutlich zu machen. Es heißt dort: "Aufgrund der in Kyoto vereinbarten Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen muss die EU die Emissionen bis 2008-2010 um 8% jährlich gegenüber 1990 senken. Diese Anstrengungen müssen auch über diesen Zeitraum hinaus aufrechterhalten werden ... Die Umweltauswirkungen ... machen eine langfristige Politik weit über 2010 hinaus
unabdingbar" 9 und "Die Nutzung der neuen und erneuerbaren Energieträger stellt die vorrangige Option zugunsten der Versorgungssicherheit, des Umweltschutzes und
der Landbevölkerung dar." 10
Die EU hat sich innerhalb der letzten Jahre eindeutig auf eine langfristige Förderung erneuerbarer Energiequellen festgelegt. Eine Unterbrechung oder Störung der derzeitigen Situation ist nicht zu erwarten. Eine gemeinsame Förderpolitik der EU könnte Einfluss auf nationale Vergütungsmethoden und -höhen haben. In diesem Bereich ist zurzeit keine weitere Planung bekannt.
2.3.2 Positionen in Deutschland
In Deutschland gilt derzeit das Erneuerbare-Energien-Gesetz und ein langfristiger Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie ist beschlossen worden. Diese Punkte sprechen für politisch gewollten Wandel in der Energieerzeugung. Während der Vorgänger des EEG, das StrEG von einer CDU - geführten Regierung erlassen wurde und somit keine Gefahr bei einem eventuellen Regierungswechsel bestehen dürfte, stellt sich die Situation in der Frage der Nutzung der Kernenergie anders dar. Bei dieser Frage, die das Ausmaß an Förderung für regenerative Energien mitbestimmt, gibt es Stimmen aus der jetzigen Opposition, die den beschlossenen Atomkonsens rückgängig machen wollen. Ein späterer und langsamerer Ausstieg aus der Atomenergie würde sich jedoch negativ auf den Ausbau der regenerativen Energien und damit der Windkraft auswirken.
Hier sollte daher eine europaweite Lösung angestrebt werden, bei der sich die Mitgliedstaaten eindeutig verpflichten, jede regenerative Energie in einem bestimmten Maß zu fördern und zu realisieren. Möglichkeiten bestehen hierfür,
9 Grünbuch der EU. "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit. Brüssel 2000. S. 94
10 Grünbuch der EU. "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit. Brüssel 2000. S.
105.
9
insbesondere wenn die Erfüllung der Ziele des Kyoto-Protokolles miteinbezogen wird.
2.3.3 Kyoto-Ziele der EU und Deutschland
Im Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, hat sich die EU verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bezogen auf das Jahr 1990 bis zum Zeitraum 2008 - 2012 um insgesamt 8 % zu
senken. 11 Die Bundesrepublik hat sich gegenüber 1990 auf eine Reduktion um 21 % oder 253,89 Mio. t verpflichtet, wobei hier aber der Zusammenbruch der ehemaligen
DDR - Wirtschaft mit einzubeziehen ist.
Bei einem EU - weit leicht ansteigenden Strom- und Energieverbrauch innerhalb des letzten Jahrzehnts, Deutschland, Frankreich, Großbrittanien, Spanien und Italien verbrauchten von 1990 bis 1997 zusammen 12,1 % mehr Strom als im Jahrzehnt
zuvor 12 , kann dieses Ziel nur durch die verstärkte Nutzung regenerativer Energien erreicht werden. Diese Erkenntnis hat die EU klar in ihrem Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie zur Energieversorgungssicherheit" zum Ausdruck gebracht (vgl. Kapitel 2.3.1) und bekräftigt.
2.4 Liberalisierung des Strommarktes
Durch die Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.1996 gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt betreffend, wurde der gemeinsame Markt für Elektrizität teilweise liberalisiert. Das bedeutet, dass mehrere Anbieter dem Endverbraucher Energie in Form von Strom verkaufen können. Der zuvor monopolisierte Markt wird durch den Preismechanismus bestimmt. Diese Änderung sorgte zum Teil für Konfliktpotential innerhalb der verschiedenen europäischen Vergütungsregelungen für regenerative Energien, wie z.B. dem EEG. Da die Netzbetreiber dazu verpflichtet sind, den aus WEA erzeugten Strom vollständig abzunehmen und sie selbst ein Interesse daran haben eine möglichst große Menge möglichst günstigen Stromes zu verkaufen, gaben sie an in
11 Protokoll von Kyoto. Artikel 3. Absatz 1 sowie Anhang B. Kyoto. 1999.
12 Bundesamt für Energie. Schweiz. http://www.energie-energy.ch\statistik. Entnommen am 04.10.2001.
10
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Björn Falenski, 2001, Wirtschaftliche Perspektiven der Offshore-Windenergie, München, GRIN Verlag GmbH
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