Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Guter Wille als Ausgangspunkt und Bedingung für moralische Verantwortlichkeit5
2.1 Der „gute Wille“ und die Pflicht 6
3. Imperative als Gebote der Vernunft 8
3.1 Der kategorische Imperativ 10
3.2 Die Bedeutung der verschiedenen Formulierungen des kategorischen Imperativs 12
3.2.1 Allgemeine Formel des kategorischen Imperativs 12
3.2.2 Naturgesetzformel des kategorischen Imperativs 14
3.2.3 Zweck-an-sich-Formel des kategorischen Imperativs 15
3.2.4 Autonomieformel des kategorischen Imperativs 17
3.2.5 Reich der Zwecke-Formel des kategorischen Imperativs 18
4. Fazit 20
5. Literatur 22
2
1. Einleitung
Soll eine Handlung moralischen Wert besitzen so kann grundsätzlich zwischen zwei Arten der Bewertungskriterien der Beweggründe moralischen Handelns unterschieden werden. Befindet sich der moralische Gehalt einer Handlung in Abhängigkeit zum Ergebnis derselben, so ist das handelnde Individuum diesem Kriterium gemäß angehalten, eine Distanzierung von der eigenen Handlung vorzunehmen, in dem es sich auf ein außerhalb der Handlung liegendes Ziel orientiert. Das zweite Bewertungskriterium bezieht sich dagegen auf das der Handlung innewohnendes Prinzip. Das heißt: Damit eine Handlung als moralische Handlung beurteilt werden kann, ist es notwendig, die subjektive Triebfeder des Handelns unabhängig von äußeren, aus der Wünschbarkeit von Ergebnissen abgeleiteten Zielen, zu bestimmen. „Das bedeutet, dass sich die Verpflichtung zu einem bestimmten Tun aus der Einsicht in die Korrektheit des Prinzips ergibt, dass der Handlung zugrunde liegt.“ 1 Das zweite Bewertungskriterium hebt sich von dem an Handlungsergebnissen orientierten Kriterium darin ab, dass es die Abhängigkeit der Gültigkeit moralischer Grundsätze von der Realisierung bestimmter Ziele ablehnt, da dieser Annahme die Relativierung der absoluten und unbedingten Gültigkeit moralischer Grundsätze inne wohnt.
Im Zentrum beider Betrachtungsweisen steht die Frage nach einem guten Leben bzw. nach dem Maßstab, welcher dem Leben das Prädikat eines guten Lebens verleiht. Während die an Ergebnissen oder anders ausgedrückt an Handlungszwecken orientierte Beantwortung die Frage der moralischen Normativität des Handelns in die Frage nach Kriterien des subjektiven Wohlergehens überführt, die das dem Eigenwohl Zuträgliche sucht, versucht der zweite Ansatz die Absicht der Handlung unabhängig von äußeren Triebfedern verortend, eine objektive d.h. über das Eigenwohl hinausgehende, jedoch das Eigenwohl nicht ausschließende Antwort auf das Gute im Leben zu finden. Das Ergebnis dieser Antwort ist, dass das gute Leben deshalb ein moralisches ist, weil es das Gute aus der Vernünftigkeit des Handelns ableitet. Diesem Ansatz zufolge ist eine gute Handlung eine moralische Handlung.
1 Pauer-Stauder, Herlinde, Einführung in die Ethik, WUV UTB, 2003 Wien, S. 9
3
Immanuel Kant, der die Beurteilung moralischen Handelns im Zusammenhang mit den ‚Prinzipien des reinen Willens’ betrachtet, hat in seiner Schrift Grundlegung zur Metaphysik der Sitten den Versuch unternommen, das subjektive Handlungskriterium moralischen Handelns über den Objektivitätsgehalt desselben zu bestimmen. „Jedermann muß eingestehen, daß ein Gesetz, wenn es moralisch d.i. als Grund einer Verbindlichkeit gelten soll, absolute Notwendigkeit bei sich führen müsse; daß das Gebot: Du sollst nicht lügen, nicht etwa bloß für Menschen gelte, andere vernünftige Wesen sich aber daran nicht zu kehren hätten; […] daß mithin der Grund der Verbindlichkeit hier nicht in der Natur des Menschen oder den Umständen in der Welt, darin er gesetzt ist, gesucht werden müsse, sondern a priori lediglich in Begriffen der reinen Vernunft, und daß jede andere Vorschrift, die sich auf Prinzipien der bloßen Erfahrung gründet, […] , niemals aber ein moralisches Gesetz heißen kann.“ 2 Der zentrale Gedanke Kants hierbei ist, dass „wenn man die Moral aus sich selbst begründen will, dann darf das oberste Prinzip der Moral keinen materialen, sondern nur einen formalen Grundsatz darstellen. Denn bei einer inhaltlichen Formulierung des moralischen Gesetzes ergibt sich wiederum das Problem, dass die Moral von externen Zielen abhängig wird.“ 3
Ausgehend 1) von der Darstellung der Bestimmung des guten Willens als der Legitimationsquelle moralischen Handelns und 2) der Untersuchung der Beziehung desselben zum Begriff der Pflicht, soll in der vorliegenden Arbeit 3) die Bedeutung des kategorischen Imperativs als der Vermittlungsinstanz des moralischen Gesetzes und in dieser Funktion zugleich auch als das Beurteilungskriterium moralischen Handelns in Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten aufgezeigt werden.
Begründet durch die Art der vorliegenden Arbeit wird eine Darstellung der hypothetischen Imperative, der Pflichtenunterscheidung in vollkommene und unvollkommene und der damit verbundenen Beispiele sowie des Freiheitsbegriffs unterlassen.
2 Kant, Immanuel, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Reclam 4507, Stuttgart 2005, S. 21-22 [S.389]
3 Pauer-Stauder, Herlinde, Einführung in die Ethik, WUV UTB, 2003 Wien, S. 11
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2. Guter Wille als Ausgangspunkt und Bedingung für moralische Verantwortlichkeit
Kant bestimmt zum Ausgangspunkt seiner „Aufsuchung und Festsetzung des obersten Prinzips der Moralität“ 4 den guten Willen. Dadurch, dass der Anfang der Moralität nach Kant in der Vernunft liegt, kann einzig nur diese selbst zugleich auch als das einzig relevante Kriterium für die Beurteilung einer moralischen Handlung herangezogen werden. Denn: „Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.“ 5 Die Beurteilung einer Handlung als einer moralischen Handlung, bezieht sich somit einzig auf den guten Willen als der der Handlung vorangehenden Absicht oder Motivation. Was moralisch beurteilt wird, ist also der Wille selbst und nicht die Handlung. Aus dem Bezug zum Willen ergibt sich zugleich auch der Bezug zur Vernunft, deren Vermögen darin besteht, das Wollen überhaupt zu bestimmen, d.h. „einen an sich guten Willen hervorzubringen.“ 6 Dieses Verhältnis des guten Willens zur Vernunft schafft die Grundlage für die objektive, d.h. universale Geltung eines sittlichen Gesetzes 7 und es ist zugleich auch subjektiv verbindlich, weil „der Wille ein Vermögen (ist), nur dasjenige zu wählen, was die Vernunft unabhängig von der Neigung als praktisch notwendig, d.i. als gut, erkennt.“ 8 Es handelt sich darum, dass nur eine durch Vernunft erzeugte Vorstellung von einem Gesetz die Qualität des sittlich Guten besitzt. Gleichzeitig resultiert daraus, dass der gute Wille, weil er uneingeschränkt gut ist, die Bedingung für das bedingt Gute darstellt. Das heißt, die Bedingung für die Geltung des bedingt Guten - hierzu zählt Kant die Natur- und Glücksgaben, wie Charakter einerseits und Macht und Reichtum andererseits 9 - ist seine Anwendung durch das unbedingt Gute, also den guten Willen. Aus diesem folgt zugleich, dass dort wo der Zwang zum Handeln gegeben ist, die Handlung nicht als moralisch bewertet werden kann, da sie nicht den Ausdruck des guten Willens darstellt. Es ist nicht möglich einer solchen Handlung den Wert einer sittlich guten Handlung zu
4 Kant, Immanuel, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Reclam 4507, Stuttgart 2005, S. 26 [S.391-392]
5 Ebd. S. 28 [S.393]
6 Buchenau, Artur, Kants Lehre vom kategorischen Imperativ, Felix Meiner Verlag, Leipzig 1913, S. 26
7 Ebd. S. 26
8 Kant, Immanuel, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Reclam 4507, Stuttgart 2005, S. 56 [S. 412-413]
9 Vgl. Ebd. S. 28 [S.393]
5
verleihen, weil nur die Legitimation einer Handlung durch den guten Willen dieses gewährleisten kann.
Die Notwendigkeit der Realisierung des guten Willens im Handeln und zwar deshalb, weil der gute Wille nicht nur das Wünschen einer guten Handlung bereits zu einer moralischen Handlung macht, sondern, weil in ihm das Handeln schon intendiert ist, stellt letztlich die Aufgabe des sittlich Handelnden dar. Der gute Wille bleibt also nicht ein bloßer Wunsch, sondern er ist dann realisiert, wenn auch entsprechende Handlung vollzogen wird. 10
2.1 Der „gute Wille“ und die Pflicht
Im Mittelpunkt der Realisierung des guten Willens durch praktisches Handeln steht der Pflichtbegriff. In der dem Begriff der ‚Notwendigkeit’ des moralischen Gesetzes impliziten Pflicht, zeigt sich für Kant der gute Wille unter „gewissen subjektiven Einschränkungen und Hindernissen.“ 11 Dass in dem Begriff der Pflicht der gute Wille inbegriffen ist, ist auf die Bedingungen des Menschen als sinnlich-vernünftiges Wesen zurückzuführen. Denn es ist gerade die Zugehörigkeit des Menschen zur sinnlichen Welt, die die Notwendigkeit der Pflichtanwendung begründet, da in einer rein vernünftigen Welt der gute Wille bereits vollkommen ist. Es ist also die Vernunft, die das Handeln aus Pflicht bedingt, weil der gute Wille in der sinnlichen Welt Einschränkungen unterzogen ist. „Aufgrund dieses Unterschieds ist der Satz: ‚Jede Handlung aus Pflicht ist die Handlung eines guten Willens’, richtig, während der Satz: ‚Jede Handlung eines guten Willens ist eine Handlung aus Pflicht’ falsch ist.“ 12 Der unvollkommene Wille der sinnlich-vernünftigen Welt bedarf also nach Kant um zu einem guten Willen zu werden, objektiver und subjektiver Bestimmungsgründe. Unter der Objektivität des guten Willens ist seine Bestimmung durch das moralische Gesetz
10 Vgl.Schönecker, Dieter, Allen W. Wood, Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Ein einführender Kommentar, Schöningh UTB, Paderborn 2002, S. 48-50
11 Kant, Immanuel, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Reclam 4507, Stuttgart 2005, S. 33 [S.396-397]
12 Schönecker, Dieter/Allen, W. Wood, Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Ein einführender Kommentar, Schöningh UTB, Paderborn 2002, S. 58
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Arbeit zitieren:
Ernest Mujkic, 2006, Kants Kategorischer Imperativ, München, GRIN Verlag GmbH
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