Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis I
Einleitung 1
1 Grundlagen des “unhappy moralist Phänomens 4
1.1 Definition von Moral 4
1.2 Nunner-Winkler: „The happy victimizer phenomenon 5
1.3 Oser und Reichenbach: „Unhappy moralist“: Das Phänomen des
ungl ücklichen Moralisten 7
1.4 Zusammenfassung und weiterführende Gedanken 11
2 Emotionen und der „unhappy moralist“ 14
2.1 Annäherung an den Begriff „Emotion“ 14
2.2 Glück oder Zufriedenheit?: Zum „unhappy“ im „unhappy moralist“ 18
2.3 Die wichtigsten moralischen Emotionen 20
2.3.1 Empathie - oder die Anteilnahme an den Emotionen anderer 21
2.3.2 Empörung - oder der Schuldvorwurf gegenüber anderen 22
2.3.3 Scham - oder die Erschütterung des Selbst 22
2.3.4 Schuld - oder der Schuldvorwurf an sich selbst 23
2.4 Zusammenfassung und Relevanz von Emotionen für das Phänomen des
„unhappy moralist“ 25
3 Normen und der „unhappy moralist“ 27
3.1 Allgemeine Definition von Normen 27
3.2 Exkurs: Verschiedene Sichtweisen des Normbegriffs je nach Fachgebiet 29
3.2.1 Philosophischer Exkurs - Kategorischer Imperativ vs. Utilitarismus 29
3.2.2 Soziologischer Exkurs 31
3.2.3 Psychologischer Exkurs 33
3.2.4 Rechtlicher Exkurs - Normen aus der Sicht der „Theorie des Rechts“
nach Koller 36
3.2.5 Zusammenfassung 37
I
Inhaltsverzeichnis
3.3 Garz: Bereichsmodell des moralischen Tuns 38
3.4 Moralische, rechtliche, schwache und starke Normen 40
3.4.1 Moralische vs. rechtliche Normen und ihre weitere Unterteilung in
Anlehnung an die Domänen-Theorie. 41
3.4.2 Starke vs. schwache Normen 46
3.4.3 Zusammenfassung der Normbereiche: Moralisch-rechtliche / non-
moralisch rechtliche / non-rechtlich moralische Normen, starke /
schwache Normen und der „unhappy moralist“ 48
4 „Unhappy moralist“: Weitere potentielle Einflüsse - von der moralischen
Urteilsstufe über moralische Bilanz zu sozialem Vergleich und Persönlichkeit 52
4.1 Moralische Urteilsentwicklung, moralisches Urteil und Handeln 52
4.1.1 Theorie der Entwicklung des moralischen Urteils nach Kohlberg 52
4.1.2 Moralische Motivation nach Nunner-Winkler 59
4.1.3 Moralisches Urteil und moralisches Handeln - Modelle des Urteil-
Handlungs -Zusammenhangs 62
4.2 Nisan: Das Modell der moralischen Bilanz - Ein Beitrag zum Phänomen des
„unhappy moralist“ 67
4.2.1 Die moralische Entscheidung 71
4.2.2 Moralische Bilanz, starke / schwache Normen und das Phänomen des
„unhappy moralist“ 73
4.3 Sozialer Vergleich 75
4.4 Persönlichkeitsmerkmale und ihr möglicher Einfluss 78
4.5 Zusammenfassung der für die vorliegende Arbeit zentralen Folgerungen 80
5 Fragestellungen, Hypothesen und Annahmen 83
5.1 Fragestellungen, Hypothesen und Annahmen zur Beziehung des
Ph änomens des „unhappy moralist“ zu den Normbereichen 84
5.2 Fragestellungen, Hypothesen und Annahmen zu verschiedenen möglichen
Einflussfaktoren auf das Phänomen des „unhappy moralist“ 86
5.2.1 Fragestellungen, Hypothesen und Annahmen zum möglichen Einfluss
der moralischen Bilanz nach Nisan 86
5.2.2 Fragestellungen, Hypothesen und Annahmen zum möglichen Einfluss
des sozialen Vergleichs 89
II
Inhaltsverzeichnis
5.2.3 Fragestellungen, Hypothesen und Annahmen zum möglichen Einfluss
von Persönlichkeitsmerkmalen 91
5.2.4 Fragestellungen und Hypothesen zum möglichen Einfluss der
moralischen Urteilsstufe nach Kohlberg 93
5.3 Hypothesenmodell 95
6 Methode 96
6.1 Die Stichprobenstruktur 96
6.2 Durchführung der Untersuchung 96
6.3 Die Erhebungsinstrumente 98
6.3.1 Eigener Fragebogen 98
6.3.1.1 Geschichten 98
6.3.1.2 Fragen 102
6.3.1.3 Testdurchlauf 105
6.3.2 Drei Skalen zur Psychischen Gesundheit (SPG) nach Tönnies, Plöhn
Krippendorf (1996) 109
6.3.3 Defining Issues Test (DIT) nach Rest (1979) 112
6.4 Prüfung der teststatistischen Qualität 115
6.4.1 Eigener Fragebogen 115
6.4.2 SPG (Tönnies, Plöhn Krippendorf, 1996) 125
6.4.3 DIT (Rest, 1979) 132
7 Auswertung und Darstellung der Ergebnisse. 134
7.1 Überprüfung der Hypothesen und deskriptive Befunde zu den Annahmen zur
Beziehung des Phänomens des „unhappy moralist“ zu den Normbereichen
134
7.1.1 Deskriptive Befunde zu den Annahmen 1a und 1b 134
7.1.2 Überprüfung von Hypothese 1 139
7.1.3 Überprüfung von Hypothese 2 143
7.1.4 Deskriptive Befunde zu Annahme 2 145
7.1.5 Überprüfung von Hypothese 3 150
7.2 Überprüfung der Hypothesen und deskriptive Befunde zu den Annahmen zu
verschiedenen möglichen Einflussfaktoren auf das Phänomen des „unhappy
moralist “ 152
III
Inhaltsverzeichnis
7.2.1 Überprüfung der Hypothesen und Deskriptive Befunde zu den
Annahmen zum möglichen Einfluss der moralischen Bilanz nach Nisan
153
7.2.1.1 Deskriptive Befunde zu den Annahmen 3a und 3b 153
7.2.1.2 Überprüfung von Hypothese 4 156
7.2.1.3 Deskriptive Befunde zu den Annahmen 4a und 4b 157
7.2.1.4 Überprüfung von Hypothese 5 159
7.2.2 Überprüfung der Hypothesen und Deskriptive Befunde zu den
Annahmen zum möglichen Einfluss des sozialen Vergleichs 161
7.2.2.1 Deskriptive Befunde zu den Annahmen 5a und 5b 161
7.2.2.2 Überprüfung von Hypothese 6 166
7.2.2.3 Deskriptive Befunde zu den Annahmen 6a und 6b 169
7.2.2.4 Überprüfung von Hypothese 7 174
7.2.3 Überprüfung der Hypothese 8 zum möglichen Einfluss von
Pers önlichkeitsmerkmalen 177
7.2.3.1 Hypothese 8.1 und Subhypothesen 177
7.2.3.2 Hypothese 8.2 und Subhypothesen 180
7.2.3.3 Hypothese 8.3 und Subhypothesen 184
7.2.4 Überprüfung der Hypothesen zum möglichen Einfluss der moralischen
Urteilsstufe nach Kohlberg 187
7.2.4.1 Hypothese 9 187
7.2.4.2 Hypothese 10 189
7.3 Zusammenfassung der Ergebnisse 193
8 Diskussion. 199
8.1 Methodenkritische Diskussion 199
8.2 Interpretation und Diskussion der Ergebnisse 202
8.2.1 Interpretation und Diskussion zu den Hypothesen und Annahmen zur
Beziehung des Phänomens des „unhappy moralist“ zu den
Normbereichen 203
8.2.2 Interpretation und Diskussion zu den Hypothesen und Annahmen zu
verschiedenen möglichen Einflussfaktoren auf das Phänomen des
„unhappy moralist“ 207
IV
Inhaltsverzeichnis
8.2.2.1 Interpretation und Diskussion zu den Hypothesen und Annahmen
zum möglichen Einfluss der moralischen Bilanz 207
8.2.2.2 Interpretation und Diskussion zu den Hypothesen und Annahmen
zum möglichen Einfluss des sozialen Vergleichs 211
8.2.2.3 Interpretation und Diskussion zu den Hypothesen zum möglichen
Einfluss von Persönlichkeitsmerkmalen 215
8.2.2.4 Interpretation und Diskussion zu den Hypothesen zum möglichen
Einfluss der moralischen Urteilsstufe nach Kohlberg 219
8.3 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 220
8.4 Abschliessende Kommentare zur Diskussion der Ergebnisse und Ausblick
225
9 Reflexion über erzieherische Konsequenzen 230
Literaturverzeichnis 234
Tabellenverzeichnis 240
Abbildungsverzeichnis 243
Anhang: Fragebogen 246
V
EINLEITUNG
Wir alle werden im Alltag, im Leben und in der Erziehung immer wieder mit Situationen konfrontiert, in denen eine Entscheidung darüber getroffen werden muss, ob die moralische bzw. korrekte Handlung gewählt werden soll oder nicht. Verhält sich eine Person moralisch, wird sie entweder mit ihrer Wahl zufrieden sein, weil sie sich an ihr moralisches Wissen und ihre Grundsätze gehalten hat, oder sie wird unzufrieden sein, weil sie durch die moralische Wahl ihre Bedürfnisse zurückgestellt hat.
In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, wie man sich fühlt, wenn man in unterschiedlichen Normbereichen moralisch handelt und dabei ein persönliches Bedürfnis oder einen potentiellen Profit in den Hintergrund stellt. Ausgehend von Nunner-Winklers (z.B. 1989, 1993) Untersuchungen und den Befunden von Oser und Reichenbach (2000) nimmt die vorliegende Arbeit an, dass eine Person, die dem moralisch Korrekten den Vorrang vor ihren persönlichen Bedürfnissen gibt, mit der Situation unzufrieden sein wird. Ferner wird vermutet, dass diese Unzufriedenheit mit der Stärke der einzuhaltenden Norm zusammenhängt. Gewisse Normen werden ohne weiteres befolgt und ihre Befolgung ruft kein unangenehmes Gefühl hervor. Andere hingegen werden befolgt, was moralisch gesehen „richtig“ ist, man fühlt sich dabei oder danach jedoch schlecht. Wie würde ich mich beispielsweise fühlen, wenn ich eine im Ausland erhaltene Busse - der nicht nachgegangen werden würdebezahle, und zwar mit dem Geld, das ich eigentlich für ein neues Autoradio gespart hatte? Werde ich zufrieden sein, wenn ich den Verkäufer darauf hinweise, dass er mir anstatt auf einen Fr. 20 Geldschein auf einen Fr. 50 Geldschein Wechselgeld gegeben hat? Werde ich hingegen unzufrieden sein, dass ich heute trotz grosser Schulden keine Bank ausgeraubt habe?
Die beiden Ausgangspunkte dieser Arbeit sind einerseits die Annahme von Oser und Reichenbach (2000), dass es ein Phänomen des „unhappy moralist“ gibt, und andererseits Normen im Allgemeinen bzw. verschiedene Normbereiche. Anhand des Scheidungsfalls „Winter gegen Winter“, den Oser und Reichenbach mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ihrer Verhandlungskurse durchspielten, wurde festgestellt, dass diejenigen Personen, die sich moralisch verhielten, oft mit dem Ergebnis ihres Handelns unzufrieden waren. Sie glaubten, weniger erreicht zu
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haben, als erwartet oder möglich gewesen wäre. Offensichtlich reicht das Wissen, moralisch oder korrekt gehandelt zu haben nicht aus, um die Unzufriedenheit über den eingebüssten Profit oder Erfolg in den Hintergrund zu rücken. Diese Befunde führten Oser und Reichenbach (2000, 218ff) zu der Vermutung, dass es komplementär zu Nunner-Winklers „happy victimizer“ einen „unhappy moralist“ gibt. Als Anstoss für den zweiten Ausgangspunkt, die verschiedenen Normgruppen, diente das Bereichsmodell des moralischen Tuns nach Garz (1999). Garz nimmt eine Unterteilung der Alltagsnormen in fünf Bereiche vor, unter anderem die Bereiche der starken und der schwachen Normen. Starke Normen sind klare Zwangsnormen, an die sich praktisch jede Person hält. Sie sind allgemein verbindlich und können bei einem Verstoss hohe Konsequenzen und Sanktionen zur Folge haben. Schwachen Normen wird hingegen nicht so viel Bedeutung beigemessen. In diesem Bereich sind oft kleinere Vergehen und Verstösse zu finden, die zu begehen man viel eher in Versuchung kommt, gerade weil auch die Konsequenzen in Kauf genommen werden können und somit dem Bedürfnis Vorrang gegeben werden kann.
In der vorliegenden Arbeit sollen nun einige der noch ungeklärten Aspekte und Umstände des „unhappy moralist“ Phänomens aufgegriffen und untersucht werden. Folgende Fragen liegen der Arbeit zugrunde: Innerhalb welcher Normbereiche kommt das Phänomen des „unhappy moralist“ vor? Gibt es Unterschiede bezüglich schwacher und starker Normen? Sind innerhalb der schwachen Normen weitere Unterschiede zu finden? Welche weiteren Einflussfaktoren auf das Phänomen des „unhappy moralist“ sind nebst dem Einfluss der Normbereiche denkbar? Es wird unter anderem ausführlicher dem Einfluss der moralischen Bilanz nach Nisan (1986) nachgegangen. Das in dieser Arbeit eingehend behandelte Modell der moralischen Bilanz besagt, dass jede Person eine persönliche moralische Bilanz besitzt, die sich aus den guten und schlechten Handlungen der Person ergibt. Je günstiger, d.h. positiver die moralische Bilanz einer Person liegt, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie sich eine Übertretung oder einen Normbruch erlauben kann bzw. wird, ohne unter ihr persönlich akzeptables moralisches Mindestniveau zu fallen und umgekehrt. Daraus lässt sich die Annahme ableiten, dass je eher man sich ein Vergehen aufgrund der vorhandenen positiven moralischen Bilanz „leisten“ kann, dieses jedoch nicht ausübt und damit persönliche Bedürfnisse zurückstellt, desto unzufriedener wird man sein.
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Als weitere potentielle Einflussfaktoren werden die moralische Urteilsstufe nach Kohlberg, der soziale Vergleich und Persönlichkeitsmerkmale untersucht.
Im theoretischen Teil der Arbeit soll zuerst das wissenschaftliche Fundament gelegt und der theoretische Hintergrund der Forschungsfragen erarbeitet werden. Im ersten Kapitel wird auf das Phänomen des „happy victimizer“ und auf das Phänomen des „unhappy moralist“ eingegangen, da die restliche Arbeit auf diesem Verständnis aufbaut und immer wieder auf das im Zentrum stehende Phänomen des „unhappy moralist“ Bezug nimmt. Das zweite Kapitel behandelt Emotionen und ihre Bedeutung für das Phänomen des „unhappy moralist“. Im dritten Kapitel wird ein weiterer Schwerpunktbereich dieser Arbeit beleuchtet: Normen und die für die vorliegende Arbeit relevanten Normbereiche, die wiederum mit dem Phänomen des „unhappy moralist“ in Beziehung gesetzt werden. Im vierten und letzten Kapitel des theoretischen Teils werden verschiedene weitere mögliche Einflussfaktoren auf das Phänomen des „unhappy moralist“ aufgegriffen: das moralische Urteil nach Kohlberg, Modelle des Urteil-Handlungs-Zusammenhangs, die moralische Bilanz nach Nisan als eines der Urteil-Handlungs-Modelle, der soziale Vergleich und Persönlichkeitsmerkmale.
Die weiteren Kapitel umfassen den empirischen Teil dieser Arbeit. Im fünften Kapitel werden zunächst die Fragestellungen, Hypothesen und Annahmen hergeleitet und vorgestellt. Im Anschluss daran wird im sechsten Kapitel die Methode mit der Stichprobe, der Durchführung der Untersuchung, den Erhebungsinstrumenten und der Prüfung der teststatistischen Qualität dargestellt. Danach folgen in Kapitel 7 die Auswertung und die Darstellung der Ergebnisse. Im achten Kapitel werden die Ergebnisse interpretiert und diskutiert. Den Abschluss bildet ein Kapitel, in dem die erzieherischen Konsequenzen aufgegriffen werden.
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1 GRUNDLAGEN DES “UNHAPPY MORALIST” PHÄNOMENS
In diesem Kapitel soll zunächst versucht werden, den Begriff „Moral“ zu definieren. Anschliessend wird auf das Phänomen des „happy victimizers“ eingegangen, um dann zur ausführlicheren Behandlung des angenommenen Phänomens des „unhappy moralist“ überzugehen.
1.1 DEFINITION VON MORAL
Der Begriff „Moral“ ist vom lateinischen Wort „mos“ (moris) abgeleitet, was so viel bedeutet wie Sitte, Brauch, Gewohnheit oder Charakter. Seit dem 16. Jahrhundert wird „Moral“ als „sittliche Nutzanwendung; Sittlichkeit“ und seit dem 17. Jahrhundert zusätzlich als Synonym für „Sittenlehre“ verwendet (vgl. Heidbrink, 1991, 4).
Der Duden (Das grosse Fremdwörterbuch, 2003, 897) beschreibt Moral anhand der folgenden fünf Begriffsunterscheidungen:
1. „Gesamtheit von ethisch-sittlichen Normen, Grundsätzen, Werten, die das zwischenmenschliche Verhalten in einer Gesellschaft regulieren, die von ihr als verbindlich akzeptiert werden.
2. (ohne Plur.) Stimmung, Kampfgeist; Bereitschaft, sich einzusetzen; Disziplin; gefestigte innere Haltung, Selbstvertrauen. 3. philos. Lehre von der Sittlichkeit. 4. das sittliche Verhalten eines Einzelnen od. einer Gruppe. 5. (ohne Plur.) lehrreiche Nutzanwendung.“
Für die vorliegende Arbeit sind v.a. der erste, der dritte und der vierte Punkt von Bedeutung. Die Punkte 2 und 5 können in diesem Zusammenhang ausser Acht gelassen werden. Bei Punkt 1 steht die verhaltensregulierende Funktion der Moral im Mittelpunkt. Bayertz (2002) zufolge bezeichnet der Begriff der Moral „ein System von Regeln, Idealen oder Tugenden, dessen Funktion v.a. darin besteht, Handlungen zu verhindern, die den elementaren Interessen anderer Menschen abträglich sind. Es gehört beispielsweise zu den elementaren Interessen jedes Individuums, nicht betrogen, nicht verletzt und nicht getötet zu werden; und aus genau diesem Grund verbietet es die Moral, andere Menschen zu betrügen, zu verletzen oder zu töten“ (Bayertz, 2002, 12f). Moral ist aus Sicherheitsgründen notwendig. Auch wenn
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moralische Regeln als Freiheitseinschränkung erlebt werden können, gewährleisten sie zugleich die Möglichkeit eines relativ sicheren Lebens (vgl. a. a. O., 22f). In der Definition wird Moral sowohl für die Normen einer Gesellschaft (Punkt 1) wie auch für die Moral eines Individuums (Punkt 4) verwendet. Da die Moral einer Person - ihr Verhalten, aber auch ihre moralischen Denk- und Bewusstseinsprozesse - nicht unabhängig von gesellschaftlichen Normen existiert, sind beide Sichtweisen notwendig. Die Normen und Regeln einer Gesellschaft oder eines Individuums hängen mit der jeweiligen Kultur, Land oder Religion zusammen. Moral im Sinne moralischen Bewusstseins und Verhaltens wird als individuelle Rekonstruktion gesellschaftlicher Moral aufgefasst. Folglich wird angenommen, dass sich moralisches Bewusstsein und moralisches Handeln in einem interaktiven Prozess zwischen Individuum und Umwelt entwickeln, und dass sich die moralischen Regeln, an denen wir uns orientieren, im Laufe des Lebens verändern (vgl. Heidbrink, 1991, 4f).
1.2 NUNNER-WINKLER: „THE HAPPY VICTIMIZER PHENOMENON”
Nunner-Winkler und Sodian haben im Rahmen einer von Weinert geleiteten Längsschnittstudie untersucht, welche Emotionen Kinder hypothetischen Übeltätern zuschreiben (vgl. Nunner-Winkler, 1989, 584). Ein Ziel der Untersuchung war es zu zeigen, dass die moralische Entwicklung ein zweistufiger Prozess ist. Wie später in Abschnitt 4.1.2 erläutert werden soll, widerlegt diese Annahme Kohlbergs Hypothese der kognitiv-affektiven Parallelität.
213 Kindern im Alter von 4-5 Jahren sowie je 20 4-, 6- und 8-jährigen Kindern wurden Bildergeschichten vorgelegt, in denen einfache moralische Regeln von einem Protagonisten übertreten werden, so z.B. Süssigkeiten eines anderen Kindes stehlen oder sein Getränk nicht mit einem durstigen Mitschüler teilen. Die Protagonisten in diesen Bildergeschichten haben also gleichzeitig ein Bedürfnis befriedigt und eine Norm übertreten. Anschliessend wurden die Kinder gefragt, wie sich der Protagonist fühlt, d.h. welche Emotionen sie dem Protagonisten attribuieren würden. Mit dieser Zuschreibung („Wie fühlt sich der Protagonist?“) wird ersichtlich, ob das Kind Regelübertretung oder Bedürfnisbefriedigung als bedeutungsvoller ansieht. Die Ergebnisse zeigten, dass jüngere Kinder dem Protagonisten positive Gefühle zuschrieben, obwohl sie wussten, dass Regeln nicht übertreten werden sollen. Etwa
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die Hälfte der Kinder im Alter von 6-7 Jahren und etwa 60% der 4-5-jährigen erwarteten, dass sich der Protagonist gut fühlen werde. Mehrheitlich glauben jüngere Kinder, dass sich eine Person gut fühlen wird, wenn sie genau das tut, was sie tun will, auch wenn dafür eine Regelübertretung in Kauf genommen werden muss. Entsprechend erwarten sie auch, dass sich eine Person schlecht fühlen wird, wenn sie nicht das tut, was sie will oder etwas tut, was sie nicht will. Ältere Kinder erwarten - wie auch Erwachsene - dass sich der Protagonist schlecht fühlen wird, da er ein Vergehen begangen hat. Nunner-Winkler zufolge kann eine solche Emotionszuschreibung bei jüngeren Kindern (bis 6-7 Jahre) die moralische Motivation 1 anzeigen. Die Kinder attribuieren die Gefühle so, wie sie glauben, selber in einer solchen Situation zu empfinden. Dadurch wird die relative Bedeutung der beiden Aspekte „Regelübertretung“ und „Bedürfnisbefriedigung“ ersichtlich (Nunner-Winkler, 1993, 282; 2001, 176ff). Emotionszuschreibung als Indikator für moralische Motivation wird von den Annahmen abgeleitet, dass Emotionen kognitive Urteile beinhalten, und dass sich diese Urteile auf die Aspekte einer Situation beziehen, die subjektiv eine besonders starke Bedeutung haben. D.h. es wird die Bereitschaft ersichtlich, Normen, die bekannt und verstanden sind, im Handeln umzusetzen, auch wenn man dabei kürzer tritt (Nunner-Winkler, 1993, 278, 281f, 287). Bei älteren Kindern gilt dies nicht mehr, denn ab ca. 10 Jahren schrieben alle Kinder dem „Bösewicht“ negative Emotionen zu. Diese festgestellte Bereitschaft jüngerer Kinder, einem Übeltäter positive Emotionen zuzuschreiben, wird als „happy victimizer phenomenon“ bezeichnet (Nunner-Winkler, 1993, 282; 2001, 176ff). Diesen Ergebnissen zufolge scheint sich in der Kindheit im Bereich der moralischen Emotionszuschreibung eine Entwicklung abzuzeichnen. Keller, Lourenço, Malti und Saalbach (2003) konnten in ihrer Untersuchung mit deutschen und portugiesischen Kindern ähnliche Ergebnisse verzeichnen. Jüngere Kinder orientieren sich trotz moralischem Regelwissen stärker an der Bedürfnisbefriedigung, ältere Kinder hingegen geben zum Teil bereits der Normbefolgung Vorrang vor dem Bedürfnis.
1 Auf die moralische Motivation wird in dieser Arbeit in Abschnitt 4.1.2 eingegangen.
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1.3 OSER UND REICHENBACH: „UNHAPPY MORALIST“: DAS PHÄNOMEN DES
UNGLÜCKLICHEN MORALISTEN
Das Phänomen des „unhappy moralist“ kann als „Gegenstück“ zu Nunner-Winklers „happy victimizer“ Phänomen gesehen werden. Dieses beschreibt, wie bereits ausgeführt, die Bereitschaft jüngerer Kinder einem Übeltäter positive Emotionen zuzuschreiben. Ein „happy victimizer“ fühlt sich ungeachtet seines unmoralischen Verhaltens glücklich bzw. zufrieden. Er kennt die moralischen Regeln und Normen, verletzt oder bricht diese aber, um seinen Bedürfnissen Vorrang zu geben und fühlt sich gut dabei. Nunner-Winkler und Sodian gingen aufbauend auf den obigen Ergebnissen der Frage nach, welche Gefühle Kinder einem Protagonisten zuschreiben, der durch die Befolgung der Regel moralisch handelt und dadurch seine Bedürfnisse zurückstellt und diese somit nicht befriedigt. Zur Untersuchung dieser Fragestellung legten sie Kindern Geschichten vor, in denen der Protagonist trotz seiner Bedürfnisse einer Versuchung widersteht und konnten zeigen, dass Kinder einer solchen Person schlechte Gefühle zuschreiben, da sie nicht erreicht hat, was sie eigentlich wollte (vgl. Nunner-Winkler, 1999a, 325). In einer weiteren Untersuchung mit 17-jährigen Jugendlichen verzeichnete Nunner-Winkler (2001) ähnliche Ergebnisse. Für mehrere moralische Konfliktsituationen sollten die Jugendlichen erklären und begründen, wie sie handeln und wie sie sich sowohl als Täter wie auch als das betroffene Opfer fühlen würden. Beispielsweise sollten sich die Jugendlichen vorstellen, dass sie ihr Moped verkaufen wollen und sich von einem ersten Kunden auf einen Preis herunterhandeln lassen, dem sie aber zustimmen. Dieser erste Kunde hat das Geld nicht dabei, weswegen er es erst holen muss und eine halbe Stunde später mit dem Geld zurückkehren wird. In der Zwischenzeit kommt ein zweiter Kunde, der sich bereit erklärt, den vollen Preis zu bezahlen. Diejenigen Jugendlichen, die angaben, dass sie auf den ersten Kunden warten würden, antworteten auf die Frage, wie sie sich dabei fühlen würden, fast ausschliesslich, dass es ihnen schlecht gehen würde, da sie viel Geld eingebüsst hätten. Diese Ergebnisse widersprechen dem „warm-glow-effect“, der bezeichnend ist für das Wohlgefühl nach der Ausführung einer moralischen Handlung (vgl. Nunner-Winkler, 2001, 178, 182f).
Oser und Reichenbach (2000) berichteten ähnliche Ergebnisse wie Nunner-Winkler. Sie liessen im Rahmen eines Verhandlungskurses die Kursteilnehmenden den
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Scheidungsfall „Winter gegen Winter“ aushandeln, bei dem es v.a. darum geht, welcher Elternteil das Sorgerecht für die fünf gemeinsamen Kinder erhält. Dazu fungierte jeweils eine Hälfte der Teilnehmenden als Anwälte des Mannes und die andere Hälfte übernahm die Rolle des Anwalts von Frau Winter. Beide Parteien erhielten vertrauliche Informationen über ihren Mandanten bzw. ihre Mandantin, wobei den Anwälten von Herrn Winter neutrale Informationen, den Anwälten von Frau Winter hingegen sehr negative Informationen über ihre Klientin und deren Umgang mit ihren Kindern vorgelegt wurden. Es wurde den Anwälten überlassen, wie sie mit diesen wichtigen negativen Informationen umgingen. Die Anwälte müssen also eine Entscheidung treffen: Sie haben einerseits die Möglichkeit, die Information in die Verhandlung einzubringen und im Sinne der Kinder zu handeln, was aber den Verhandlungszielen ihrer Klientin schaden würde. Auf der anderen Seite können sie das Wissen für sich behalten, um sich ganz für Frau Winters Interessen und somit einem Verhandlungssieg einzusetzen (vgl. Oser & Reichenbach, 2000, 212ff). An diesem Punkt soll festgehalten werden, dass sich die Autoren im Klaren darüber sind, dass solche Verhandlungen nur eine Nachahmung wirklicher Lebenssituationen und des Verhaltens darin darstellen (vgl. a. a. O., 215). Es ist möglich, dass sich die Personen unter realen Umständen anders verhalten würden und gewisse Risiken oder Opfer etc. nur eingehen, weil sie wissen, dass sie im Grunde nichts zu verlieren haben, da die Verhandlungssituation eine Imitation einer möglichen wirklichen Verhandlung ist. Die Autoren halten aber auch fest, dass das Verheimlichen der Wahrheit und Verhinderung von Gerechtigkeit sowohl in der Realität wie auch in der Nachahmung als moralisch fragwürdig betrachtet werden kann (vgl. a. a. O., 215). Zudem stellt sich auch die Frage, ob die gespielten Anwälte die Verhandlung so sehen, dass es ums Gewinnen, also um einen Verhandlungssieg geht, oder ob sie die Aufgabe so auffassen, dass sie sich möglichst so verhalten sollen, wie sie es auch tatsächlich in einer realen Verhandlungssituation tun würden. Nach der Verhandlung waren diejenigen Anwälte, die die Information verschwiegen hatten, der Ansicht, ihren Auftrag erfüllt zu haben und waren zufrieden, dass sie die Interessen ihrer Klientin erfolgreich verteidigt hatten. Diejenigen, die die Informationen in die Verhandlung eingebracht hatten und diese somit gegen die vordergründigen Interessen ihrer Klientin dafür aber zum Wohl der Kinder einsetzten, waren oft unzufrieden mit dem Ergebnis ihrer Arbeit. Sie glaubten, die Erwartungen an eine gute Verhandlungsperson nicht erfüllt zu haben und erlebten sich selbst
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dann als nicht erfolgreich, wenn sie überzeugt waren, das Richtige getan zu haben. Die Personen, die sich aus moralischer Sicht fragwürdig verhalten hatten, erachteten das Ergebnis ihrer Handlung trotzdem als moralisch korrekt und waren damit zufrieden, während diejenigen, die gemäss ihrem moralischen Empfinden gehandelt hatten, sich schlecht, unglücklich bzw. unzufrieden oder unsicher fühlten. Die Moral und das Wissen darüber, was moralisch korrekt ist, behindert die Wahl des Weges, der zum „Erfolg“ führen würde. Die mögliche Freude an der moralischen Wahl wird dann durch den nicht erreichten Erfolg eingeschränkt oder sogar verhindert. Diese Befunde liessen Oser und Reichenbach (2000) vermuten, dass es komplementär zu Nunner-Winklers „happy victimizer“ einen „unhappy moralist“ gibt, der als moralisch resiliente Person verstanden wird (vgl. a. a. O., 218ff).
Moralische Resilienz wird nach Oser und Reichenbach (2000) definiert als einerseits „Widerstand gegen das Erlangen oder Akzeptieren eines Gutes, wenn Anzeichen vorliegen, dass dessen Beschaffung mit negativen bzw. moralisch fragwürdigen Konsequenzen verbunden ist“ und andererseits als „Widerstand gegen Druck aus der Öffentlichkeit selbst dann, wenn das Engagement für benachteiligte oder verfolgte Menschen bedeuten kann, dass das moralische Subjekt beschädigt werden könnte“ (a. a. O., 204). Die Überzeugungen moralisch resilienter Personen halten also innerem und äusserem Druck stand.
Der Begriff „unhappy moralist“ beschreibt nach Oser und Reichenbach demnach eine Person, die unglücklich darüber ist, dass sie ihren moralischen Standpunkt nicht mit ihrer Erfolgsorientierung vereinbaren kann. Sie fühlt sich zwischen zwei in Konflikt stehenden Wertorientierungen, zum einen der Orientierung am Erfolg, zum anderen der Fürsorge und der Vermeidung von Ungerechtigkeit, hin und her gerissen (vgl. a. a. O., 220f). Ein „unhappy moralist“ verhält sich moralisch gesehen richtig, fühlt sich dabei aber nicht etwa glücklich, sondern unzufrieden und ist so gesehen eben ein unglücklicher Moralist. Bayertz (2002) zufolge ist jede handelnde Person der Spannung zwischen dem von der Moral und dem von den eigenen Interessen und Bedürfnissen Geforderten ausgesetzt. Jede Moral legt, so Bayertz, „den handelnden Individuen Beschränkungen auf; sie verbietet ihnen daher bestimmte Handlungen, deren Ausführung in ihrem Interesse wäre und gebietet ihnen Handlungen, deren Ausführung nicht in ihrem Interesse liegt, um auf diese Weise die Interessen anderer zu schützen“ (Bayertz, 2002, 13). Ein Beispiel zur Veranschaulichung dieser entstehenden Diskrepanz: Zwei Personen (Herr A und Herr B) sitzen in einem
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Zugabteil. Beim Verlassen des Zuges vergisst Herr A seinen MP3-Spieler auf dem Tisch. Herr B, der nicht aussteigt, bemerkt erst, was passiert ist, als der Zug weiterfährt und es bereits zu spät ist, Herrn A darauf aufmerksam zu machen. Da bis zu der Haltestelle von Herrn B kein Kontrolleur vorbeikommt, dem er den MP3-Spieler hätte übergeben können, nimmt Herr B das Gerät beim Aussteigen mit. Es ist ein sehr moderner Spieler mit der neusten Ausstattung und viel Speicherplatz. Herr B weiss, dass er den MP3-Spieler im Fundbüro abgeben sollte, obwohl es in seinem Interesse wäre, das Gerät zu behalten, da er sich bereits seit längerem ein solches Gerät wünscht und sich bisher aber keines leisten konnte. Gibt Herr B den MP3-Spieler im Fundbüro ab, hat er zwar moralisch und korrekt gehandelt, dem Phänomen des „unhappy moralist“ zufolge wird er aber trotz seines korrekten, aus eigenem Willen geschehenen Handelns nicht zufrieden mit sich sein. Für Herrn B wird nicht seine moralische Stärke im Zentrum stehen, sondern der Verlust der Aussicht auf einen MP3-Spieler, was ihn zu einem unglücklichen Moralisten werden lässt.
Evi Schmid (2003) konnte in ihrer Untersuchung die Phänomene des „happy victimizer“ und des „unhappy moralist“ bestätigen. Sie liess 7 bis 15 Jahre alte Kinder und Jugendliche moralisch und unmoralisch handelnde Protagonisten verschiedener Geschichten Emotionen attribuieren und konnte zeigen, dass Kinder einem moralischen Übeltäter vorwiegend positive, einer moralisch handelnden Person hingegen negative Gefühle zuschreiben (vgl. Schmid, 2003, 139).
Oser und Reichenbach (2000) definieren „unhappy moralist“ in einer Verhandlungssituation für den Bereich des Erfolgs. Sie erklären, dass simulierte Verhandlungen deshalb prototypische Situationen darstellen, um versteckte oder offensichtliche moralische Fragwürdigkeit von Handlungen zu analysieren, weil die Handlungen in solchen Verhandlungssituationen eben legal sind und weil ausser einem schlechten Gewissen selten weitere Konsequenzen befürchtet werden müssen (vgl. Oser & Reichenbach, 2000, 207). D.h. die Anwälte von Frau Winter „dürfen“ sich für die Ziele ihrer Mandantin einsetzen und dabei unmoralisch handeln und bewegen sich mit ihrer Handlung trotzdem nicht im Bereich des Verbotenen.
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Für die vorliegende Arbeit soll die Definition auf andere Bereiche oder Situationen ausgeweitet werden, um sie somit auch auf den Alltag anwenden zu können. „Unhappy moralist“ soll im Rahmen dieser Arbeit nicht nur eine Person beschreiben, bei der Erfolgsorientierung und die Vermeidung von Ungerechtigkeit in Konflikt stehen, sondern eine, die v.a. zwischen persönlichem Profit, Bedürfnissen und Eigeninteresse zum einen und der Einhaltung des moralisch Korrekten zum anderen hin und her gerissen ist. Dadurch, dass das moralisch Korrekte gewählt und damit das persönliche Bedürfnis in den Hintergrund gestellt wird, fühlt sich die Person, so die Hypothese, unzufrieden.
1.4 ZUSAMMENFASSUNG UND WEITERFÜHRENDE GEDANKEN
Unter Moral wird ein System von Regeln verstanden, welches das Verhalten der Mitglieder einer Gesellschaft untereinander ordnet und dadurch auch eine gewisse Sicherheit gewährleistet. Moral kann einerseits auf die Gesellschaft und andererseits auf das Individuum bezogen werden, es sind aber beide Sichtweisen erforderlich, da sie voneinander abhängen.
Im Bereich der moralischen Emotionszuschreibung konnte festgestellt werden, dass jüngere Kinder glauben, Personen, die eine Norm verletzt haben, fühlen sich gleichwohl gut, weil sie das taten, was sie tun wollten, d.h. ihre Bedürfnisse befriedigt haben. Nunner-Winkler (1993, 282) bezeichnet diese Bereitschaft jüngerer Kinder, einem Übeltäter positive Emotionen zuzuschreiben, als „happy victimizer phenomenon“. Komplementär dazu haben Oser und Reichenbach (2000, 220f) das Phänomen des „unhappy moralist“ beschrieben. Demzufolge fühlt sich eine Person unglücklich wenn sie es nicht schafft, ihren moralischen Standpunkt mit ihrer Erfolgsorientierung zu vereinbaren. Diese Definition wurde für die vorliegende Arbeit dahingehend verallgemeinert, dass der Konflikt einer Person zwischen persönlichen Bedürfnissen einerseits und andererseits der Einhaltung des moralisch Korrekten besteht. Indem die Person dem moralisch Korrekten den Vorrang gibt, fühlt sie sich unglücklich bzw. unzufrieden. Es wird jedoch bezweifelt, ob davon ausgegangen werden darf, dass diese Person wirklich unglücklich ist. Daher kann vorwegnehmend mit Verweis auf Abschnitt 2.2 festgehalten werden, dass für diese Arbeit unter einem „unhappy moralist“ ein unzufriedener Moralist verstanden werden soll und kein unglücklicher.
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Über die Art des Bezuges des „happy victimizer“ Phänomens zum Phänomen des „unhappy moralist“ wird in Abschnitt 4.1.2 im Zusammenhang mit der moralischen Motivation diskutiert.
Im Zusammenhang mit dem angenommenen Phänomen des „unhappy moralist“ drängen sich viele noch ungeklärte Fragen auf, da die Literatur und Forschung auf diesem Gebiet noch sehr jung und sehr spärlich vorhanden sind. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher, u.a. wichtige Fragen in Bezug auf diese Theorie und damit Zusammenhängendes aufzuwerfen, weiterführende Gedanken zu verfolgen und Neues über das angenommene Phänomen in Erfahrung zu bringen. In diesem Sinne stellt sich die Frage, ob nun das Phänomen des „unhappy moralist“ ein fester, immer wiederkehrender Zustand, sozusagen eine
Persönlichkeitseigenschaft einer Person („trait“) ist. Falls ja, würde dies bedeuten, dass manche Menschen immer unzufriedene Moralisten sind, wenn sie in Situationen, in denen ein potentieller Profit dem moralischen Handeln gegenübersteht, die moralische Norm über den persönlichen Bedürfnissen wählen? Wenn dem so ist, gibt es auf der anderen Seite auch Personen, die, egal wie gross der persönliche Profit sein könnte und unabhängig von der Stärke der Norm, sich immer für die Befolgung der Norm entscheiden und sich dabei gut fühlen, sozusagen „happy moralists“ bzw. zufriedene Moralisten sind?
Oder ist die Unsicherheit und Unzufriedenheit eines „unhappy moralist“ eher eine Momentaufnahme? Es würde sich somit um Emotionen handeln, die auf gewisse Situationen bezogen sind („state“), und wiederkehren können, aber nicht bei jedem Konflikt zwischen Moral und Bedürfnissen, wenn die Entscheidung für die Moral ausfällt, wiederkehren müssen.
Nisans (1986) Modell der moralischen Bilanz könnte dafür sprechen, dass es sich bei den Unzufriedenheitsgefühlen eines „unhappy moralist“ um einen Zustand bzw. „state“ handelt, worauf aber erst später in Abschnitt 4.2.2 eingegangen werden soll. Eine weitere Frage, die zu stellen meines Erachtens gerechtfertigt ist, betrifft die Dauer der Gefühle eines „unhappy moralist“. Es wird vermutet, dass die durch eine bestimmte Situation ausgelösten Empfindungen eines „unhappy moralist“ nicht ewig andauern werden. Aber wann klingen sie ab? Oder kommen sie immer wieder auf, wenn man sich die auslösende Situation in Erinnerung ruft und wieder lebendig werden lässt? Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird es nicht möglich sein, allen
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aufkommenden Fragen durch eine empirische Überprüfung gerecht zu werden. Dies gilt auch für die eben angeführten Fragen. Dennoch halte ich es für wichtig, diese Fragen zu stellen und aufzugreifen, um die Möglichkeit offen zu lassen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt weiterverfolgt werden können.
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2 EMOTIONEN UND DER „UNHAPPY MORALIST“
Wie bereits am Namen des in dieser Arbeit zentral behandelten Phänomens des „unhappy moralist“ erkennbar ist, spielen Emotionen eine bedeutende Rolle. Es geht darum, wie sich Menschen fühlen, deren Eigeninteresse mit dem moralisch Korrektem in Konflikt steht und die das Eigeninteresse dem Moralischen unterordnen. Sie fühlen sich dem behaupteten Phänomen zufolge „unhappy“. In diesem Kapitel soll erst auf den Begriff „Emotion“ eingegangen werden, anschliessend wird eine Annäherung an die Konstrukte Glück und Zufriedenheit bzw. Unglück und Unzufriedenheit vorgenommen, um danach auf moralische Gefühle und die Relevanz von Emotionen für das Phänomen des „unhappy moralist“ einzugehen. Dieses Kapitel soll v.a. auch dazu dienen, die Emotionen eines „unhappy moralist“ etwas genauer zu definieren, da sich die Frage stellt, ob es sich bei diesem Phänomen wirklich um Unglücklichsein und nicht eher um Unzufriedensein handelt.
2.1 ANNÄHERUNG AN DEN BEGRIFF „EMOTION“
In der Literatur lassen sich je nach Schwerpunkt verschiedenste Emotionsdefinitionen finden, es scheint aber keine einheitliche zu geben. Otto et al. (2000) drücken dies zu Beginn ihres Handbuchs der Emotionspsychologie wie folgt aus: „Definitionen bereiten zwar in allen Bereichen der Psychologie Probleme, scheinen aber in der Emotionspsychologie besonders widerspenstig zu sein“ (Otto, Euler & Mandl, 2000, 11). Fehr und Russell gehen soweit zu behaupten, dass alle wissen, was eine Emotion 2 sei, bis sie dafür eine Definition geben sollen (vgl. a. a. O., 11).
Kleinginna und Kleinginna (1981) versuchten eine Vielzahl von Definitionen zusammenzufassen, um eine einheitliche Emotionsdefinition aufstellen zu können. Das Ergebnis behindert aber meines Erachtens eher das Verständnis des Emotionskonstruktes, als dass es dieses unterstützt:
„Emotion ist ein komplexes Interaktionsgefüge subjektiver und objektiver Faktoren, das von neuronal/hormonalen Systemen vermittelt wird, die (a) affektive Erfahrungen, wie Gefühle der Erregung oder Lust/Unlust, bewirken können; (b)
2 Einige Autoren verstehen „Emotion“ als Oberbegriff für „Gefühl“ (z.B. Zimbardo & Weber, 1997)
andere scheinen keinen Unterschied zu machen und verwenden die Worte synonym (z.B. Ulich, 1989). Da aus der Literatur kein Konsens hervorgeht, werde ich mich, um Unklarheiten zu vermeiden, in dieser Arbeit soweit möglich auf den Begriff „Emotion“ beschränken.
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kognitive Prozesse, wie emotional relevante Wahrnehmungseffekte, Bewertungen, Klassifikationsprozesse, hervorrufen können; (c) ausgedehnte physiologische Anpassungen an die erregungsauslösenden Bedingungen in Gang setzen können; (d) zu Verhalten führen können, welches oft expressiv, zielgerichtet und adaptiv ist“ (Kleinginna & Kleinginna, 1981, zit. nach Otto et al., 2000, 15).
Ulich (1989) versucht anstelle einer zusammenfassenden Begriffserklärung eine Auflistung von 10 Bestimmungsmerkmalen von Emotionen 3 , die von unterschiedlichem Gewicht sind und von denen keines ausschliesslich kennzeichnend ist. In ihrer Konstellation aber sind die Bestimmungsmerkmale charakteristisch für „Emotion“, wobei ein typisches Merkmal nicht in allen Fällen emotionalen Erlebens vorkommt. Es sind also immer nur einige Merkmale pro Fall vorhanden. Die Gesamtheit aller Merkmale stellt die ideale Erscheinungsform von Emotion dar, die in der Realität zwar nicht vorkommt, die Zuordnung wirklicher Einzelfälle aber ermöglichen soll (vgl. Ulich, 1989, 31ff). Zusammenfassend können die 10 Bestimmungsmerkmale von Ulich wie folgt beschrieben werden: 1. Merkmal: Die „leib-seelische Zuständigkeit“ (a. a. O., 34) und nicht eine Sache steht beim Erleben einer Emotion im Zentrum des Bewusstseins. 2. Merkmal: Selbstbetroffenheit, als das wohl einzige immer vorhandene Bestimmungsmerkmal. Emotionen entstehen nur, wenn eigene Ziele, Interessen und Bedürfnisse betroffen sind.
3. Merkmal: Emotionen erscheinen häufig wie von selbst, können aber umgekehrt auch verdrängt werden, worauf sie sogar mit grosser Anstrengung nicht wieder hervorgerufen werden können.
4. Merkmal: Emotionen widerfahren uns und liegen somit nicht in unserem Verantwortungsbereich. Wir empfinden uns als passiv. 5. Merkmal: Erleben von Emotionen kann zu physiologischen Erregungen führen, was wiederum die emotionale Beteiligung erkennen lässt. 6. Merkmal: Jede erlebte Emotion ist einmalig und unverwechselbar, auch wenn in bestimmten Situationen bestimmte Emotionen wahrscheinlicher sind. 7. Merkmal: Emotionen bestimmen das individuelle Bewusstsein und verleihen ihm Kontinuität.
3 Ulich verwendet in der Beschreibung seiner Merkmale sowohl den Begriff „Gefühl“ wie auch den der
„Emotion“. Obwohl er sie synonym verwendet, werde ich mich auch hier an den Begriff „Emotion“ halten.
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8. Merkmal: Emotionen sind selbstgenügsam. Sie sind da, um erlebt zu werden. 9. Merkmal: Bezeichnend für Emotionen ist das Ausdrücken und Verstehen über nicht-verbale Kommunikationskanäle.
10. Merkmal: Die Emotionen sind besonders stark in zwischenmenschlichen Beziehungen vernetzt (vgl. a. a. O., 34-40).
Montada (1993) versteht Emotionen ähnlich wie Ulich als Widerfahrnisse, die durch bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Situationen ausgelöst werden und vom Subjekt passiv ertragen werden müssen (vgl. Montada, 1993, 266f). Emotionen werden also nicht als aktive, frei gewählte Handlungsweisen erfahren (Brandstädter, 1985, zit. nach Montada, 1993, 266).
Zimbardo und Weber (1997) zufolge ist eine Emotion ein komplexes Muster von physischen und psychischen Veränderungen, die physiologische Erregung, Gefühle, kognitive Prozesse und Verhaltensreaktionen auf eine persönlich bedeutsame Situation beinhalten (vgl. Zimbardo & Weber, 1997, 287).
Brumlik (2002) definiert Emotionen als „ganzheitliche und übergreifende, auf Evidenz und Handlungsorientierung bezogene Haltungen. Ausserdem strukturieren sie intersubjektive Handlungsbezüge, indem sie das Feld des Handelns insgesamt ergreifen“ (Brumlik, 2002, 66).
Eine neuere Emotionstheorie von Solomon (2000) besagt, dass Emotionen 4 zugleich persönliche Urteile sind, „mittels deren wir die Welt unseren Absichten gemäss strukturieren, uns ein eigenes Universum gestalten, die real gegebenen Tatsachen ermessen und letzten Endes nicht nur unsere Realität, sondern auch uns selber erschaffen“ (Solomon, 2000, XXIV). Er stellt die Behauptung auf, dass Emotionen rational sind, und dass sie der Betrachtung und Gestaltung der Welt dienen. Bereits in seiner 1976 erschienenen englischen Ausgabe „The Passions. Emotions and the Meaning of Life.“ ging es Solomon darum, eine Logik der Emotionen möglichst genau darzustellen und von einem rein biologischen Charakter wegzukommen. Solomon zufolge passiert uns unser Gefühlsleben nicht, wir sind nicht passiv, wie dies unter anderem Ulich (1989) in seinen 10 Bestimmungsmerkmalen oder Montada (1993) annehmen, sondern gestalten unser Gefühlsleben aktiv, erzeugen unsere Emotionen sogar, und sind somit auch für sie verantwortlich (vgl. Solomon, 2000, Xf, 36).
4 In der deutschen Version von Solomons Buch „Gefühle und der Sinn des Lebens“ wird zwischen
„Gefühl“ und „Emotion“ kein Unterschied gemacht. Wie aber auch bei Ulich, soll hier der Klarheit zuliebe ebenfalls soweit möglich der Begriff „Emotion“ verwendet werden.
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Emotionen sind also vernünftig und beabsichtigt und werden genauso gewählt, wie man eine Handlung wählt (vgl. Solomon, 1984, 306). Sie erfordern „hohes Differenzierungsvermögen, einen ausgewachsenen Selbst-Entwurf, ein gewisses Abstraktionsniveau, beträchtliche Klugheit und Selbstachtung und können ausgesprochen zweckorientiert nach sehr elaborierten Regeln und Strategien verfahren“ (Solomon, 2000, 239).
Auch wenn gewisse Emotionen nach Aussen hin irrational erscheinen mögen, hält Solomon fest, dass die so genannte „Irrationalität“ der Emotionen meistens eher mit der Wahl eines falschen Zeitpunktes oder der falschen Mittel zu tun hat, denn die Emotionen selbst seien völlig rational (vgl. a. a. O., 249). Emotionen als wertende Urteile hängen auch stark von Meinungen und Überzeugungen ab, d.h. wenn eine Meinung ändert, werden auch die Emotionen beeinflusst. Solomons Sicht von Emotionen unterscheidet sich von dem üblichen Bild. Die meisten Autoren sind der Ansicht, dass Emotionen aus Urteilen folgen, oder lassen dann den Urteilsbegriff komplett weg, da sie Emotionen als Reaktionen auf bestimmte Ereignisse verstehen. Solomon argumentiert aber, dass Ereignisse eine Emotion nicht erklären können, da jede Emotion immer eine persönliche Wertung beinhaltet, was auch zu erklären vermag, weshalb verschiedene Personen auf dieselbe Situation emotional unterschiedlich reagieren (vgl. a. a. O., 173). Wir sind es selber, die uns ärgerlich, traurig oder verliebt machen, nur müssen wir uns dessen bewusst werden (vgl. a. a. O., 179).
Manche Autoren wie Ulich (1989) oder Montada (1993) sind also der Ansicht, dass uns Emotionen widerfahren, dass wir demnach passiv sind. Neuerer Forschung zufolge soll jedoch das Gegenteil zutreffen. Solomon (2000) nimmt an, dass wir aktiv an unserem Gefühlsleben beteiligt und somit auch für unsere Emotionen verantwortlich sind. Da sich Nunner-Winkler in ihren Aufsätzen 5 zur moralischen Motivation (vgl. Abschnitt 4.1.2) und zum Phänomen des „happy victimizer“ zur Erklärung des Emotionsbegriffs auf die Theorie von Solomon stützt, erscheint es sinnvoll, auch in dieser Arbeit von Solomons Annahmen auszugehen.
5 Z.B. Nunner-Winkler, G. (1989): Wissen und Wollen. Ein Beitrag zur frühkindlichen Moralentwicklung. In: A. Honneth, Th. McCarthy, C. Offe, A. Wellmer (Hrsg.): Zwischenbetrachtungen. Im Prozess der Aufklärung. Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 583.
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2.2 GLÜCK ODER ZUFRIEDENHEIT?: ZUM „UNHAPPY“ IM „UNHAPPY
MORALIST“
Wenn versucht werden soll, sich dem Konstrukt „Glück“ anzunähern, muss als erstes festgehalten werden, dass „Glück" eine Doppelbedeutung besitzt, die im Englischen mit den beiden Begriffen „luck“ und „happiness“ deutlich gemacht wird. „Luck“ steht für Glück im Sinne von Zufall, „ich hatte Glück“. „Happiness“ steht für Glück als Erfüllung, die Bedeutungsvariante, die in dieser Arbeit verwendet werden soll (vgl. Mayring, 1991, 12). Somit gehören die folgenden Definitionen dieser letzteren Bedeutungsvariante an.
Brumlik beschreibt Glück als ein Leben, das zum einen von sinnvollen Zielen und befriedigenden menschlichen Beziehungen erfüllt ist und zum anderen materiell mehr oder weniger sorgenfrei ist (vgl. Brumlik, 2002, 17). Ulich und Mayring verstehen unter Glück das „umfassendste Gefühl tiefen Wohlbefindens, das Menschen im Laufe ihres Lebens entwickeln“ (Ulich & Mayring, 2003, 175) und unterscheiden zwischen vier Theorieansätzen. Psychoanalytische Ansätze erwarten Glück, wenn Ich, Es und Über-Ich harmonieren, also keine Spannung vorhanden ist. Persönlichkeitskonzepte verstehen unter Glück die „Integriertheit der Person“, in der das Denken, Fühlen und Handeln zusammenwirken. Humanistisch-psychologische Ansätze gehen davon aus, dass Glück ein Erlebnis höchster Erfüllung ist „auf der Grundlage eines selbstaktualisierenden, eigene Fähigkeiten und Wünsche im sozialen Umfeld verwirklichenden Lebens“. Im vierten, entwicklungspsychologischen Ansatz wird Glück als kontinuierliche Erfüllung der eigenen Lebensziele im Lebenslauf verstanden (vgl. a. a. O., 176).
Mayring (1991) beschreibt Glück als „extrem starke positive Emotion“ und als „vollkommene[n], dauerhafte[n] Zustand intensivster Zufriedenheit“ (Mayring, 1991, 14). Dies deutet bereits an, wie Glück und Zufriedenheit zueinander stehen. Zufriedenheit scheint eine Voraussetzung für Glück zu sein. Letzteres wird viel extremer und intensiver erfahren als Zufriedenheit. Man kann also nicht glücklich sein, ohne zufrieden zu sein, was aber umgekehrt sehr wohl möglich ist. Mayring nennt als Gegenteil von Glück - d.h. Unglück -Trauer und Depression (vgl. Mayring, 2000, 222). Nun folgt die bereits angedeutete Überlegung, ob das „unhappy“ im „unhappy moralist“ tatsächlich wörtlich genommen werden sollte. Denn die Emotionen eines unglücklichen Moralisten können und sollten meines Erachtens
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nicht mit den intensiv negativen Emotionen der Trauer oder der Depression verglichen werden. Womöglich kommt es darauf an, in welchen Bereichen sich eine Person in einem Konflikt wieder findet und wie viel Bedeutung diese Bereiche für die Person und ihr Wohlergehen haben. Dennoch ist es unwahrscheinlich, dass ein Individuum in eine Depression fallen wird, weil sie das moralisch Korrekte gegenüber den damit in Konflikt stehenden persönlichen Interessen wählt. Um diese Überlegung zu Ende zu führen, soll nun auch kurz auf das weniger intensive Zufriedenheits- bzw. Unzufriedenheitsgefühl eingegangen werden. Zufriedenheit wird Ulich und Mayring (2003) zufolge empfunden, wenn man seine Ziele erreicht hat, frei von Sorgen ist und Frieden gefunden hat. Zufriedenheit ist überdauernd und baut sich aus Erfahrungen positiver Situationen auf (vgl. Ulich & Mayring, 2003, 173).
Als Empfindung heisst die Zufriedenheit einen Zustand gut und erkennt das Ich zumindest teilweise an. Es ist, so Solomon, als ob man sagt: „Jetzt ist meine Welt so, wie sie sein sollte“ (Solomon, 2000, 377).
Nach Mayring (2000) stellt Zufriedenheit einen eher ruhigen, kognitiv gesteuerten Befindenszustand dar, das als Produkt von Abwägens- und Vergleichsprozessen verstanden wird (vgl. Mayring, 2000, 222). Zufriedenheit kann als subjektives Abwägen der eigenen Ziele und Ansprüche gegenüber dem Erreichten angesehen werden, was sich mit folgender Formel darstellen lässt:
Abbildung 1: Formel für Zufriedenheit bzw. Glück nach Mayring (2000, 225f)
Die Zufriedenheit steigt, je mehr Ziele erreicht werden (Vergrösserung des Zählers) oder je weniger unerreichte Ziele (Verringerung des Nenners) vorhanden sind (vgl. a. a. O., 225f). Für das Phänomen des „unhappy moralist“ bedeutet dies, dass je mehr Ziele oder persönliche Bedürfnisse existieren oder je weniger Ziele oder persönliche Bedürfnisse erreicht bzw. befriedigt werden, desto unzufriedener wird eine Person sein, wenn sie die moralische Handlung dem Eigeninteresse vorzieht.
6 Der Autor erwähnt nicht, wann sich Zufriedenheit in Glück wandelt. Es ist aber anzunehmen, dass ab
einer gewissen Grösse des Zählers bei gleichzeitig kleinem Nenner von Glück gesprochen werden kann.
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In dieser Arbeit soll also, wie bereits weiter oben erwähnt wurde, unter einem „unhappy moralist“ ein unzufriedener Moralist („discontent moralist“) verstanden werden und kein unglücklicher.
Interessant an dieser Stelle zu erwähnen sind Ginters (1982) Erläuterungen zum Zusammenhang von Moralität und Glück. Er stellt sich die Frage, ob man moralisch sein muss, um wahrhaft glücklich sein zu können. Ginters kommt zu dem Schluss, dass Moralität keine notwendige Bedingung für Glück sei. Trotzdem stelle Moralität einen wichtigen Faktor dar, der zweifelsohne die Menschen eher glücklich als unglücklich mache. Genauso gelte dies aber auch für andere Faktoren, von denen er z.B. einen ausfüllenden Beruf oder ein harmonisches Familienleben als Beispiele nennt (vgl. Ginters, 1982, 225f).
2.3 DIE WICHTIGSTEN MORALISCHEN EMOTIONEN
Moralische Emotionen sind, so Montada (1993), Indikatoren für persönliche moralische Normen. Wird z.B. Schuld oder Empörung erlebt, wird eindeutig aufgezeigt, dass eine subjektiv für richtig gehaltene moralische Norm verletzt wurde. Die emotionale Reaktion belegt die persönliche Betroffenheit über die Normverletzung (vgl. Montada, 1993, 268). Moralische Emotionen zeigen demnach die psychische Existenz moralischer Normen an (vgl. a. a. O., 261). Aber nicht in allen Situationen, in denen eine moralische Regel gebrochen oder eingehalten wird, werden moralische Emotionen auftreten. Wahrscheinlich wird Empörung empfunden werden, wenn beobachtet wird, wie eine Frau in einem Laden zwei Dosen vom Regal nimmt, in ihre Tasche packt und den Laden verlässt. Die Empörung wird aber nachlassen oder gar ganz schwinden, wenn man erfährt, dass die Frau fünf Kinder zuhause hat, die alle Hunger haben, oder dass sie die Dosen bereits bezahlt hatte und sie nur auswechselte, da die ersten beiden beschädigt waren usw. Es fliessen also mehrere Faktoren mit ein, nicht nur der Glaube, dass eine moralische Regel verletzt wurde. Bei moralischen Emotionen handelt es sich nicht um Bewertungen von abstrakten Regeln, sondern um Bewertungen von Normen in einem Handlungs- und Interaktionskontext (vgl. a. a. O., 271).
Brumlik (2002) nennt als wichtiges Merkmal moralischer Emotionen ihre ausschliessliche intersubjektive Geltung. Dies gilt auch für die Emotionen, die auf
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das Selbst bezogen empfunden werden, da der Selbstbezug „stets ein Selbstbezug unter Hinblick auf andere bzw. auf Normen, die andere betreffen“ (Brumlik, 2002, 66f) ist.
Im Folgenden sollen vier der wichtigsten moralischen Emotionen näher erläutert werden: Empathie, Empörung, Scham und Schuld.
2.3.1 EMPATHIE - ODER DIE ANTEILNAHME AN DEN EMOTIONEN ANDERER
Bei der Definition von Empathie werden je nach Autor verschiedene Schwerpunkte gesetzt. Oft werden entweder nur die kognitiven Komponenten, wie Verständnis für soziale Situationen oder die Fähigkeit der Rollenübernahme, oder dann die affektiven Komponenten betont, wie die Übereinstimmung der eigenen Emotionen mit denen der anderen (vgl. Mussen & Eisenberg-Berg, 1979, 106). Feshbach bezieht in seiner Definition beide Aspekte mit ein, sowohl kognitive wie auch affektive. Als Voraussetzung für Empathie nennt er „(1) die Fähigkeit, affektive Zustände anderer zu erkennen und zu benennen, (2) die Fähigkeit, die Perspektive und Rolle des Anderen zu übernehmen, und (3) die emotionale Erlebnisfähigkeit, um das beobachtete Gefühl teilen zu können“ (Feshbach, 1978, 1986, zit. nach Bischof-Köhler, 1989, 13). Empathie ist somit das Erkennen und die Anteilnahme an den emotionalen Erlebnissen anderer Personen.
Auch Hoffmann (zit. nach Mussen & Eisenberg-Berg, 1979, 108) berücksichtigt kognitive und affektive Aspekte:
„Die zentrale Theorie…ist die: Da eine vollständige, entwickelte, empathische Reaktion eine internale Antwort auf Hinweise über die affektiven Zustände eines anderen ist, muss die empathische Reaktion stark vom kognitiven Wissen des Handelnden um das Verschiedensein des anderen abhängen, welches entwicklungsmässig dramatischen Änderungen unterworfen ist. Die Entwicklung dieses Wissens um den anderen…interagiert mit den früheren empathischen Reaktionen des Individuums (…).“
Empathie setzt demzufolge voraus, dass zwischen der eigenen Person und den anderen unterschieden wird, wodurch eine empathische Reaktion erfolgen kann.
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2.3.2 EMPÖRUNG - ODER DER SCHULDVORWURF GEGENÜBER ANDEREN
Im Gegensatz zu Schuldgefühlen, die entstehen, wenn das Subjekt selber eine moralische Norm bricht, erfolgt Empörung, wenn andere eine moralische Norm verletzen. Bei der Empörung handelt es sich somit um einen Schuldvorwurf gegenüber anderen (vgl. Montada, 1993, 264f, 269).
Die Zuschreibung von Verantwortlichkeit ist für die moralische Emotion „Empörung“ von Bedeutung. Sie kann abnehmen, wenn die „schuldige“ Person Verantwortlichkeit ablegen oder akzeptable Rechtfertigungsgründe hervorbringen kann. Von wesentlicher Bedeutung ist auch, ob es ein Opfer des unmoralischen Verhaltens gibt und wie nahe man diesem Opfer steht (vgl. a. a. O., 264f).
Moralische Bewunderung kann als Gegenteil von Empörung angesehen werden. Sie kann auftreten, wenn andere Personen moralischen Normen entsprechend handeln und wir diese Personen für ihr Handeln bewundern. Moralische Bewunderung tritt aber nicht auf, wenn die Übereinstimmung von Handeln und Normen selbstverständlich oder zu erwarten ist (vgl. a. a. O., 262). Eine solche selbstverständliche Übereinstimmung kann im Bereich der starken Normen erwartet werden. Man wird wohl kaum Bewunderung dafür erhalten, dass man heute keine Bank ausgeraubt oder niemanden umgebracht hat.
2.3.3 SCHAM - ODER DIE ERSCHÜTTERUNG DES SELBST
Scham kann, muss aber nicht immer ein moralisches Gefühl sein, und kann auch empfunden werden, wenn gar keine „intersubjektiv akzeptierten, wesentlichen moralischen Normen verletzt worden sind“ (Brumlik, 2002, 75). Scham entsteht, wenn das Vertrauen in die Konsistenz und Kontinuität des Selbst erschüttert wird, egal ob diese Erschütterung nun selbstverschuldet ist oder nicht (vgl. a. a. O., 78). Es kommt zu einer Diskrepanz zwischen realem und idealem Selbst, wobei etwas aufgedeckt wird, was man lieber versteckt halten würde (vgl. Solomon, 2000, 355; Ulich & Mayring, 2003, 181). Scham resultiert demnach aus einer negativen Selbstbewertung. Ulich und Mayring sehen Scham an soziale Situationen gebunden, in denen etwas, was man lieber verborgen halten möchte, öffentlich wird (vgl. Ulich & Mayring, 2003, 182). Im Gegensatz dazu treten Schamgefühle Roos (2000) zufolge auch auf, wenn andere nichts vom persönlichen
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Versagen mitkriegen. Betroffene glauben versagt zu haben und inkompetent zu sein und es kann sogar soweit kommen, dass ein Teil der Selbstachtung verloren geht (vgl. Roos, 2000, 267). Nunner-Winkler ist ebenfalls der Ansicht, dass Scham durch reine Antizipation der negativen Reaktionen eines innerlich gedachten Publikums erfolgen kann (vgl. Nunner-Winkler, 1999b, 151). Die Situation muss folglich nicht öffentlich werden, um Scham auszulösen, weil die Reaktionen der anderen antizipiert werden können oder aus früherer Erfahrung bekannt sind, und bereits dieses Wissen zu Schamgefühlen führen kann.
Nunner-Winkler zufolge setzt sich Scham aus drei Bestandteilen zusammen: Zunächst wird eine Handlung, die an einem als gültig akzeptierten Standard orientiert ist, negativ bewertet. Anschliessend wird mittels einer Kausalattribuierung das Handlungsergebnis allein dem Selbst zugeschrieben. Schliesslich ist Scham die Folge einer Selbstbewertung. In dieser werden antizipierte negative Fremdbewertungen durch reflexive Rollenübernahme auf das eigene Selbst bezogen (vgl. a. a. O., 169f).
Scham wird also in der ersten Person erfahren, wie Nunner-Winkler schreibt, als Täter. Empörung wird in der zweiten und dritten Person erlebt, d.h. als Opfer oder als Zuschauer. Scham und Empörung stehen demnach in Beziehung zueinander (vgl. a. a. O., 151).
Scham kann aber auch stellvertretend für eine andere Person oder Gruppe erlebt werden, je nachdem wie nahe die betroffene Person diesen steht (vgl. Roos, 2000, 268).
Als Gegenpol zur Scham kann der Stolz gesehen werden, der - im Gegensatz zur Scham - mit einer positiven Selbstevaluation zusammenhängt und somit eine Zunahme der Selbstachtung zur Folge haben kann (vgl. a. a. O., 268).
2.3.4 SCHULD - ODER DER SCHULDVORWURF AN SICH SELBST
Vorab soll festgehalten werden, dass es Schuld und Schuldgefühle zu unterscheiden gilt. Zwar kann man rechtlich gesehen für schuldig erklärt werden, was aber nicht heisst, dass man sich gezwungenermassen auch schuldig fühlt (vgl. Solomon, 2000, 357).
Im Gegensatz zur Empörung, die entsteht, wenn andere eine moralische Norm brechen, entstehen Schuldgefühle, wenn ein Individuum erkennt, dass es selber
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durch eine Handlung oder eine Handlungsunterlassung eine moralische Norm verletzt hat, und dass es für diese Normverletzung verantwortlich ist. Um verantwortlich sein zu können, muss man die Freiheit der Wahl zwischen den verschiedenen Alternativen gehabt haben. Verantwortlichkeit ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für Schuld, denn es kann Situationen geben, in denen eine Normabweichung verantwortlich und gerechtfertigt ist, z.B. um ein noch grösseres Unrecht zu vermeiden (vgl. Montada, 1993, 263; Roos, 2000, 268). Bei Schuldgefühlen widersprechen die Handlungsergebnisse einer Person ihrem moralischen Sollwert. Durch das Gefühl, ein Versprechen sich selber gegenüber gebrochen zu haben, wertet man das Selbst ab, was in Schuldgefühlen resultiert (vgl. Roos, 2000, 269). Dies erinnert an Nisans Modell der moralischen Bilanz (vgl. Nisan, 1986a), welches später in Abschnitt 4.2 behandelt werden soll. Wenn eine Person ihren persönlichen moralischen Sollwert (nach Nisan: ihr persönlich akzeptables moralisches Mindestniveau) unterschreitet, womit gesamthaft gesehen ihre moralische Bilanz im negativen Bereich liegt, wird sie Roos zufolge von Schulgefühlen gequält werden. Vorangehendes könnte in Bezug auf den „unhappy moralist“ bedeuten, dass wenn die moralische Bilanz in den negativen Bereich fällt, wodurch Schuldgefühle zustande kommen könnten, das Phänomen des „unhappy moralist“ mit geringerer Wahrscheinlichkeit auftritt. Da das Wissen vorhanden ist, dass man bei unmoralischem Handeln von Schuldgefühlen geplagt worden wäre, wird man mit geringerer Wahrscheinlichkeit unzufrieden über die moralische Entscheidung und anschliessende moralisch korrekte Handlung sein.
Das Wissen, dass man hätte anders handeln müssen, hat ebenfalls einen Einfluss auf die Gefühle der Schuld (vgl. Roos, 2000, 269). „Ob Menschen Schuld empfinden oder nicht, hängt demnach von ihnen selbst und ihrem moralischen Wissen ab und tritt unabhängig davon ein, ob eine Zuwiderhandlung gegen eine akzeptierte Norm überhaupt bekannt und öffentlich geworden ist“ (Brumlik, 2002, 75). Schulgefühle hängen also nicht von einem Publikum ab. „Schuldig ist man immer nur „vor“ sich selbst“ (Solomon, 2000, 358).
Einen weiteren grossen Einfluss auf das Erleben von Schuldgefühlen haben die negativen Folgen für andere Personen. Diese negativen Handlungsfolgen müssen anerkannt und bedauert oder mitgefühlt werden. Anders als bei Schamgefühlen ist
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es für das Entstehen von Schuldgefühlen - wie auch für die Empörung - bedeutsam, ob es ein Opfer gibt und um wen es sich bei diesem Opfer handelt. Steht das Opfer dem „Täter“ nahe, ist meist mit stärkeren Schuldgefühlen zu rechnen. Dies ist auch der Fall, wenn das Opfer leidet oder verletzt ist (vgl. Roos, 2000, 268). Opfer und Beobachter verspüren den Schuldigen gegenüber meist Zorn und Empörung. Diese Emotionen können durch glaubwürdiges Entziehen aus der Verantwortlichkeit oder durch Rechtfertigungen seitens des Schuldigen abgeschwächt werden (vgl. a. a. O., 269).
Das Gegenteil von Schuldgefühlen ist die moralische Befriedigung. Wer selber trotz innerer Widerstände, Kosten oder bestehender Versuchungen moralisch handelt, kann Montada zufolge moralische Befriedigung erwarten (vgl. Montada, 1993, 262). Dies widerspricht eigentlich dem Phänomen des „unhappy moralist“, demzufolge das Einhalten einer moralischen Norm trotz bestehenden normwidersprechenden Eigeninteressen zu negativen Gefühlen und Unzufriedenheit führt, wenn dabei persönliche Interessen in den Hintergrund gerückt werden.
2.4 ZUSAMMENFASSUNG UND RELEVANZ VON EMOTIONEN FÜR DAS
PHÄNOMEN DES „UNHAPPY MORALIST“
Wie gezeigt wurde, verstehen einige Autoren wie Ulich (1989) oder Montada (1993) Emotionen als Widerfahrnisse und das Individuum selber demnach als passiv bzw. seinen Emotionen passiv ausgeliefert. Solomon (2000) hingegen nimmt an, dass wir unser Gefühlsleben aktiv gestalten. Emotionen sind ihm zufolge zugleich auch persönliche Urteile. Diese Annahme hat für die Forschung zum „happy victimizer“ Phänomen von Nunner-Winkler eine zentrale Bedeutung: Nunner-Winkler schliesst von den Emotionszuschreibungen von Kindern auf deren moralische Motivation, d.h. die Bereitschaft der Kinder, ihnen bekannte Normen im Handeln umzusetzen, auch wenn sie dabei „Verluste“ in Kauf nehmen müssen (Nunner-Winkler, 1993, 278, 281f, 287).
Nach neuerer Forschung „passieren uns“ unsere Emotionen also nicht, im Gegenteil, wir sind für sie verantwortlich. Das gilt auch für moralische Emotionen, welche auf moralische und persönliche Normen hinweisen, die für uns von Bedeutung sind. Unsere Urteile darüber, was wir und andere tun, können z.B. zu Empörung führen -
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die Betroffenheit über die Verletzung einer uns wichtigen Norm durch eine andere Person. Brechen wir hingegen selber eine moralisch bedeutende Norm, wird unser Urteil über die eigene Handlung bewirken, dass wir uns schuldig fühlen. Für das Phänomen des „unhappy moralist“ sind Emotionen unerlässlich, worauf der Begriff „unhappy“ deutlich hinweist. Es geht darum, wie sich eine Person, die moralisch handelt und dabei den möglichen persönlichen Profit an zweite Stelle stellt, fühlt. Wie bereits festgestellt wurde, empfindet ein „unhappy moralist“ trotz korrektem Verhalten Unzufriedenheit und nicht etwa moralische Befriedigung oder Wohlgefühl, wie dies dem „warm-glow-effect“ zufolge zu erwarten wäre (vgl. Nunner-Winkler, 2001, 182). Diese empfundene Unzufriedenheit entstammt einem Konflikt zwischen Moral und persönlichem Bedürfnis. Die dargelegten Ausführungen begründen, wieso in dieser Arbeit unter einem „unhappy moralist“ ein unzufriedener und nicht etwa ein unglücklicher Moralist verstanden werden soll. Im Gegensatz zu einem „unhappy moralist“ gibt ein „happy victimizer“ seinem Bedürfnis Vorrang. Er scheint seinen moralischen Verstoss zu akzeptieren und fühlt sich trotz seiner „Tat“ zufrieden.
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3 NORMEN UND DER „UNHAPPY MORALIST“
Der zweite Schwerpunktbereich der vorliegenden Arbeit sind Normen und verschiedene Normgruppen. Ein zentrales Anliegen dieser Arbeit ist es herauszufinden, in welchen Normbereichen das angenommene Phänomen des „unhappy moralist“ vorkommt.
Es gibt überall im Leben Normen und Regeln, ob im Berufsleben, in der Familie, in der Schule, man kommt nicht um sie herum. Im folgenden Kapitel wird als Erstes eine allgemeine Definition von Normen gesucht. Danach sollen zur Vertiefung des Verständnisses in einem Exkurs verschiedene Sichtweisen des Normbegriffs je nach Disziplin aufgegriffen werden. Im Anschluss daran wird das Bereichsmodell des moralischen Tuns nach Garz kurz dargestellt. Im Weiteren werden moralische, rechtliche, starke und schwache Normen unterschieden, um dann die Verbindung zum Phänomen des „unhappy moralist“ aufzuzeigen.
3.1 ALLGEMEINE DEFINITION VON NORMEN
Der Begriff „Norm“ geht auf das lateinische Wort „norma“ zurück, was so viel wie Winkelmass des Zimmermanns bedeutet und im übertragenen Sinn als „Richtschnur“, „Regel“, „Vorschrift“ verstanden werden kann (vgl. Simon, 1987, 27). Der Duden (Das grosse Fremdwörterbuch, 2003, 935) unterscheidet wie folgt zwischen sechs Begriffsverwendungen des Wortes „Norm“: 1. „(Plur.) allgemein anerkannte, als verbindlich geltende Regel für das Zusammenleben der Menschen.
2. eigentlich übliche, den Erwartungen entsprechende Beschaffenheit, Grösse o. Ä.; Durchschnitt.
3. a) festgesetzte, vom Arbeitnehmer geforderte Arbeitsleistung; b) in der ehemaligen DDR als Richtwert geltendes Mass des für Produktion von Gütern notwendigen Aufwands an Arbeit, Material u. Arbeitsmitteln. 4. (von einem Sportverband) als Voraussetzung zur Teilnahme an einem Wettkampf vorgeschriebene Mindestleistung (Sport).
5. (in Wirtschaft, Industrie, Technik, Wissenschaft) Vorschrift, Regel, Richtlinie o. Ä. für die Herstellung von Produkten, die Durchführung von Verfahren, die Anwendung von Fachtermini o. Ä.
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6. klein auf den unteren Rand der ersten Seite eines Druckbogens gedruckter Titel [u. Verfassername] eines Buches [in verkürzter od. verschlüsselter Form] (Druckw.).“
Im Kontext der vorliegenden Arbeit ist v.a. der erste Punkt bedeutsam. Die Punkte 2 bis 6 tragen zwar zur Vollständigkeit der Definition bei, können aber in dieser Arbeit ausser Acht gelassen werden.
Der Duden (Fremdwörterbuch, 1974, 499) führt ferner noch den Punkt „das sittliche Gebot od. Verbot als Grundlage der Rechtsordnung, dessen Übertretung strafrechtlich geahndet wird (Rechtsw.)“ auf.
Normen sind demnach verbindlich geltende Regeln, die eigens erstellt wurden, um das auf Umwelt und Mitmenschen bezogene Tun und Lassen zu ordnen (vgl. Oldemeyer zit. nach Hermann, 1982, 30). Werden diese Regeln überschritten, muss mit Konsequenzen (z.B. Strafen) gerechnet werden. Es gibt in jeder Gemeinschaft Normen in Form von Ver- und Geboten, Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber dem Rest der Gemeinschaft. Eine funktionierende Gemeinschaft ist ohne gewisse Regeln wie z.B. „du sollst nicht töten“ nicht denkbar. Moralische Normen, Gesetze und Regeln bestimmen das Handeln und bieten Bewertungsmassstäbe für eigenes und fremdes Verhalten. Um diese Funktion zu gewährleisten, müssen die Normen aber erworben, verstanden, anerkannt, als berechtigt angesehen und befolgt werden (vgl. Montada, 2002, 619-622).
Popitz nennt drei Verhaltenssequenzen, die in normrelevanten Situationen auftreten können. Entweder wird die Norm befolgt, sie wird gebrochen und der Normbruch wird sanktioniert, oder die Norm wird gebrochen und es erfolgt keine Sanktion (vgl. Popitz, 1980, 34). Nur im ersten Fall kann es zum Phänomen des „unhappy moralist“ kommen, wenn also die Norm eingehalten wird. Im letzten Fall ist es möglich, dass das „happy victimizer“ Phänomen auftritt, d.h. die Norm gebrochen wird und man sich dabei gut fühlt.
Im Bereich der Pädagogik, so Schaub und Zenke (2000), sind Normen Handlungsvorschriften, denen erzieherisches oder unterrichtliches Denken und Tun folgen sollen. Solche Normen werden als Prinzipien verstanden, „deren Beachtung durch den Pädagogen dazu beitragen kann, dass der heranwachsende junge
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Mensch sein Denken, Wollen und Handeln bestimmten Sollensforderungen (i. S. von Normen) aus eigenem Entschluss unterstellt“ (Schaub & Zenke, 2000, 403).
Im nachfolgenden Kapitel soll nun aus der Sicht verschiedener Fachgebiete etwas näher auf den Normbegriff eingegangen werden, um ein umfassenderes Verständnis des Begriffs zu ermöglichen.
3.2 EXKURS: VERSCHIEDENE SICHTWEISEN DES NORMBEGRIFFS JE NACH
FACHGEBIET
Im diesem Kapitel soll als erstes eine Annäherung an den philosophischen Normbegriff vorgenommen werden, da dieser der ursprünglichste ist. Danach soll „Norm“ aus der Sicht der Soziologie betrachtet werden, um anschliessend auf die psychologische und zuletzt auf die rechtliche Perspektive überzugehen.
3.2.1 PHILOSOPHISCHER EXKURS - KATEGORISCHER IMPERATIV VS. UTILITARISMUS
Im folgenden Abschnitt soll relativ kurz - da eine umfassendere Auseinandersetzung mit der Philosophie den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde - auf den Normbegriff aus der Sicht von Kant und des Utilitarismus eingegangen werden. Beide beschäftigen sich vorwiegend mit der Moral, also mit Normen aus moralischer Sicht.
Das meist anerkannte Kriterium der philosophischen Ethik ist die Universalisierbarkeit einer Norm. Diesem Universalisierungsgrundsatz zufolge ist eine Handlung moralisch erlaubt, „wenn die Folgen davon, dass sie unter diesen Bedingungen von allen nach Belieben ausgeführt werden kann, von einem unparteiischen Standpunkt allgemein annehmbar sind“ (Koller, 1997, 275). Eine Handlung ist dann moralisch geboten, wenn ihre Folgen allgemein für alle akzeptabel sind, das Unterlassen dieser Handlung für einige aber nicht erträglich ist. Moralisch verbotene Handlungen sind solche, deren Folgen allgemein nicht vertretbar sind (vgl. a. a. O., 275).
Die bekannteste Formulierung des Universalisierungsgrundsatzes findet sich in Kants kategorischem Imperativ wieder: „Handle so, dass die Maxime Deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne“ (Kant,
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1974 zit. nach Montada, 2002, 619). Ein kategorischer Imperativ zeichnet sich dadurch aus, dass er unabhängig von allen äusseren Faktoren gilt. Die Handlung ist in sich gut und von der Vernunft her gesehen notwendig. Vernunft ist die Voraussetzung für einen kategorischen Imperativ, weil ein Zusammenleben in sozialen Systemen ohne Verbote wie „man soll nicht töten, lügen“ usw. nicht möglich oder ertragbar wäre (vgl. Bayertz, 2002, 17f; Kant, 1996, 58; Montada, 2002, 619).
Für Kant ist eine Handlung nur dann moralisch, wenn sie um der Moral willen erfolgt (vgl. Bayertz, 2002, 17f). Die inneren Beweggründe müssen stimmen: „…wenn vom moralischen Werte die Rede ist, es nicht auf die Handlungen ankommt, die man sieht, sondern auf jene inneren Prinzipien derselben, die man nicht sieht“ (Kant, 1996, 48).
Damit das Wollen „sittlich“ ist, braucht man sich, so Kant, nur zu fragen: „Kannst du auch wollen, dass deine Maxime ein allgemeines Gesetz werde? Wo nicht, so ist sie verwerflich, und zwar nicht um eines dir oder auch anderen daraus bevorstehenden Nachteils willen, sondern weil sie nicht als Prinzip in eine mögliche allgemeine Gesetzgebung passen kann; für diese aber zwingt mir die Vernunft unmittelbare Achtung ab“ (a. a. O., 42f). Gesetzen und Geboten muss also Folge geleistet werden, auch wenn dies mit Widerwillen geschieht (vgl. a. a. O., 61).
Kants kategorischem Imperativ, bei dem v.a. der gute Wille zählt und weniger die Handlungsfolgen, steht der Utilitarismus gegenüber, welcher die Maximierung des Gemeinwohls bezweckt. Dabei hängt der moralische Wert einer Handlung von den Handlungsfolgen ab, diese kommen daher an erster Stelle zu stehen (vgl. Konrad, 2000, 229). Im Utilitarismus werden Handlungen, die Glück fördern, als moralisch gesehen, solche, die das Glück behindern, als unmoralisch. „Die Auffassung, für die die Nützlichkeit oder das Prinzip des grössten Glücks die Grundlage der Moral ist, besagt, dass Handlungen insoweit und in dem Masse moralisch richtig sind, als sie die Tendenz haben, Glück zu befördern und insoweit moralisch falsch, als sie die Tendenz haben, das Gegenteil von Glück zu bewirken“ (Mill, 2000, 13). Aber mit Glück ist nicht primär das Glück eines einzelnen oder des Handelnden gemeint: „….die Norm des Utilitarismus ist nicht das grösste Glück des Handelnden selbst, sondern das grösste Glück insgesamt“ (a. a. O., 20). Das mag zwar heissen, dass der Handelnde durch seinen „Edelmut“ selber nicht glücklicher wird, andere werden durch seine Handlungen aber zufriedener sein und somit wird das Glück insgesamt
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grösser (vgl. a. a. O., 20f). „Die utilitaristische Moral erkennt den Menschen durchaus die Fähigkeit zu, ihr eigenes grösstes Gut für das Wohl anderer zu opfern“ (a. a. O., 29f). Das Opfer muss aber den Gesamtbetrag an Glück erhöhen, ansonsten wird es als vergeudet angesehen und nicht gebilligt (vgl. a. a. O., 29f). Man könnte somit behaupten, der Utilitarismus führt im Namen der Maximierung des Gemeinwohls zu unzufriedenen Moralisten.
Ein Ziel des Utilitarismus ist es, dass Gesetze und Normen die Interessen jedes Einzelnen so weit wie möglich mit dem Interesse des Ganzen bzw. aller in Übereinstimmung bringen. Auch die Erziehung und die öffentliche Meinung sollen ihren Einfluss beitragen, um in jeder Person eine selbstverständliche Verknüpfung zwischen eigenem Wohlergehen und dem Wohl des Ganzen herzustellen (vgl. a. a. O., 30f).
Dank den Moralvorschriften, die verbieten, dass man einander Schaden zufügt, kann gesichert werden, dass in einer Gemeinschaft Frieden gewahrt wird. Diesen Moralvorschriften wird für das Wohlergehen der Menschen mehr Bedeutung zugemessen als allen anderen „Maximen“, wie wichtig diese auch sein mögen. „Wäre ihre Befolgung nicht die Regel und ihre Verletzung die Ausnahme, würde jeder in jedem andern einen Feind vermuten, vor dem er ständig auf der Hut sein muss“ (a. a. O., 103f).
Meines Erachtens zeigt sich hier ein gewisser Widerspruch dazu, dass der Utilitarismus durchaus duldet, dass ein Einzelner sein „grösstes Gut“ zum Wohl der Mehrheit opfert. Wenn es also dem Gemeinwohl dient, scheint es erlaubt, ja sogar geboten ist, einander oder sich selber Schaden zuzufügen: „Denn sie lässt nicht bloss zu, berechtigte Ansprüche, selbst die Grund- und Menschenrechte, zu verletzen, sofern es dem Kollektivwohl dient; sie verlangt es sogar“ (Höffe, 2001, 38). Da die Moral einer Handlung in den Handlungsfolgen liegt, d.h. die Handlung als moralisch gesehen wird, wenn die Handlungsfolgen das Glück der grösstmöglichen Zahl an Menschen sichern, können bedeutende Grundrechte ausser Acht gelassen, und die Handlung dennoch als moralisch gesehen werden.
3.2.2 SOZIOLOGISCHER EXKURS
Die Soziologie befasst sich mit der Beschreibung und Analyse sozialer Normen und Normsysteme (vgl. Brandtstädter, 1977, 330). Normen werden als allgemein gültige Regeln des Verhaltens gesehen. Nach Opp (1983) wird eine Norm als „eine von
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Individuen geäusserte Erwartung der Art verstanden, dass etwas der Fall sein soll oder muss oder nicht der Fall sein soll oder muss“ (Opp, 1983, 4). Normen sind an ein Individuum gerichtete Verhaltensanforderungen der jeweiligen sozialen Umwelt, Gesellschaft oder der Interaktionspartner. Normen regeln, wie sich jedes Mitglied eines sozialen Systems - Gruppen, Organisationen, Gesellschaft - gegenüber welchem anderen Mitglied in welcher Situation wie verhalten soll. Sie funktionieren als der Orientierung dienende Bezugspunkte für das Handeln (vgl. Hillmann, 1994, 615f).
Popitz (1980) sieht die gegenseitige Orientierung am Verhalten der anderen als eine Voraussetzung für Gesellschaft. Verhaltensorientierung schliesst auch eine Normierung des Verhaltens ein. „Indem wir das, was wir tun, an erwarteten Verhaltensregelmässigkeiten anderer ausrichten und diese Orientierung desiderative und sanktionsbereite Dringlichkeit gewinnt, normieren wir das Verhalten anderer, normieren wir unser Verhalten wechselseitig“ (Popitz, 1980, 11). Somit folgt aus dem Begriff „Gesellschaft“ eine Verhaltensnormierung der handelnden Person (vgl. a. a. O., 11).
Die Übereinstimmung von normativ geregeltem Verhalten und tatsächlichem Verhalten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. von der Internalisierung der Normen, vom Grad der Legitimität der Normen, von der Härte und Effektivität der bei nicht Einhalten der Normen eintretenden Sanktionen oder von der Funktionalität der Normen für die Verhaltensziele der handelnden Personen. Normen grenzen die Erlebnissphäre von Individuen ein, lassen sie ihre Handlungssituationen einordnen und ermöglichen eine im Handeln umsetzbare Interpretation der moralisch geltenden und verbindlichen Werte der sozialen Umwelt. Dadurch bewirken Normen ein gewisses Mass an Regelmässigkeit und Gleichförmigkeit der sozialen Handlungsabläufe, die in einem sozialen System vorkommen. Hillmann (1994) unterscheidet zwischen Gesetzen (Muss-Normen), Sitten (Soll-Normen) und Bräuchen oder Gewohnheiten (Kann-Normen), je nach dem Grad der Fixierung und nach der Art und Härte der möglichen Sanktionen (vgl. Hillmann, 1994, 615f).
Normen haben eine unterschiedliche Verbindlichkeit und Bewusstheit. Normen in Handlungszusammenhängen, die zu den täglichen Gewohnheiten gehören, sind am wenigsten bewusst. Solche, die (straf-)gesetzlich verankert sind und deren Befolgung verlangt werden kann, haben den höchsten Grad an Verbindlichkeit. Die für das
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soziale Handeln wichtigsten Normen als „Atome des sozialen Lebens“ funktionieren nur, wenn sie verbindlich gemacht werden können und ihre Einhaltung in einem ethischen Sinne als wichtig und richtig angestrebt wird (vgl. Schäfers, 1998, 26, 31).
Eine soziale Norm bezeichnet Popitz (1980) zufolge „ein Verhalten, das wir als zukünftiges Verhalten erwarten können; ein Verhalten, das bestimmten Verhaltensregelmässigkeiten entspricht; ein gesolltes, desideratives Verhalten; ein Verhalten, das mit einem Sanktionsrisiko bei Abweichungen verbunden ist“ (Popitz, 1980, 10). Später schränkt Popitz diese Definition sozialer Normen weiter ein: „Soziale Normen nennen wir soziale Verhaltensregelmässigkeiten, die in Fällen abweichenden Verhaltens durch negative Sanktionen bekräftigt werden“ (a. a. O., 21).
Nach Schäfers begrenzen soziale Normen die Beliebigkeit der Beziehungen zwischen Individuen. Er definiert Normierung als „Institutionalisierung verbindlicher Regeln und Standards; Ausschluss anderer Möglichkeiten“ (Schäfers, 1998, 26). Durch diese Selektion ermöglichen Normen eine Antizipation von
Handlungsabläufen, sie repräsentieren das Allgemeine oder Typische von Handlungen. Soziale Normen sind also Regeln des Zusammenlebens, die für eine Mehrzahl von Individuen gelten. Diese sozialen Normen werden im Sozialisierungsprozess erworben und internalisiert und gelten als verbindlich (vgl. a. a. O., 26).
3.2.3 PSYCHOLOGISCHER EXKURS
Die Psychologie interessiert sich für unterschiedliche Normen, die das Erleben, Urteilen und Handeln von Menschen leiten, dafür, wie Menschen Normen unterschiedlich verstehen, begründen, rechtfertigen und einhalten. Montada (1994) unterscheidet vier Grundkategorien persönlicher Moral, die Indikatoren für den individuellen Umgang mit Moral und Normen sind: 1. Wissen über geltende Normen: Um eine Norm bewusst befolgen zu können, muss diese Norm bekannt sein. Aber Wissen über eine Norm garantiert nicht, dass diese auch anerkannt wird.
2. Urteile über das moralisch Gebotene: Urteile über das, was moralisch geboten ist, haben nicht unbedingt eine persönliche Verpflichtung zur Folge, das Gebotene auch einzuhalten.
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3. Normentsprechendes und -abweichendes Verhalten: Normentsprechendes oder normabweichendes Verhalten alleine beweist nicht, dass eine Person moralisch ist, bzw. dass es ihr an Moral fehlt. Normentsprechendes Verhalten kann entweder gezeigt werden, um die Moralnorm zu erfüllen, oder auch um anderen Motiven zu folgen, wie z.B. Angst vor Sanktionen oder persönlicher Nutzen. Normabweichendes Verhalten kann z.B. aus der Situation gerechtfertigt werden, oder es kann Schuldgefühle auslösen, die aufzeigen, dass die verletzte Norm eigentlich akzeptiert wird.
4. Moralische Emotionen: Sie sind moralische Bewertungen des eigenen und fremden Handelns. Es kann sich als schwer erweisen, zwischen tatsächlich erlebten Emotionen und zweckdienlicher Demonstration von Emotionen zu unterscheiden (vgl. Montada, 1994, 317f).
Der Begriff „Norm“ wird in den verschiedenen Bereichen der Psychologie (Allgemeine Psychologie, Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie, Diagnostische und Klinische Psychologie, Pädagogische Psychologie)
unterschiedlich gebraucht. Allgemein wird in der Psychologie aber unter Norm ein Vergleichswert verstanden, auf den bei der Beurteilung individueller Leistungen, Merkmalsausprägungen oder Verhaltensweisen Bezug genommen wird. Eine solche Beurteilung kann sich an zweierlei orientieren: Einerseits an Erwartungswerten, die auf subjektiven oder objektiven statistischen Informationen beruhen (deskriptivstatistischer Normbegriff), andererseits an Sollwerten, die unter bestimmten Wert-und Interessengesichtspunkten ausgewählt wurden (präskriptiv-wertungsbezogener Normbegriff). Die deskriptiv-statistische Norm wird als ein Verhaltens- oder Merkmalsaspekt bezeichnet, der in einer bestimmten Stichprobe oder Population von Merkmalsträgern am häufigsten auftritt und kann gemäss Brandtstädter (1977) in statistische und subjektiv statistische Normen unterteilt werden. Statistische Normen können von eingipfligen Häufigkeitsverteilungen abgeleitet werden. Subjektive statistische Normen sind Wahrscheinlichkeitsannahmen, die auf den eigenen Erfahrungsbereich bezogen sind und die Wahrnehmungs-und
Handlungsbereitschaft des Individuums beeinflussen. Präskriptiv-wertungsbezogene Normen werden in soziale und funktionale Normen eingeteilt. Funktionale Normen sind solche, die ein adäquates Funktionieren eines Systems ermöglichen sollen. Psychologisch gesehen sind solche Entwicklungs- und Funktionsbedingungen
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angemessen, die den Verhaltens- und Entwicklungsmöglichkeiten, der Motiv- und Bedürfnisstruktur des Individuums entsprechen (vgl. Brandtstädter, 1977, 327-333). Soziale Normen bezeichnen aus psychologischer Sicht formelle und informelle Bestimmungen, die das Verhalten von Individuen im Kontext eines Sozialsystems regeln. Durch die Verbindung mit verschiedenen Mechanismen der sozialen Verhaltenskontrolle, wie Sanktions-, Austausch- oder Verstärkungsmechanismen, erhalten soziale Normen ihre regulative Funktion. Sie lassen sozial angepasste Einstellungen oder entsprechendes Verhalten erwarten. Soziale Normen können sich in Bezug auf verschiedene Aspekte unterscheiden, so z.B. Inhalt, mit ihrer Durchsetzung verbundene Kontrollmechanismen, Verbreitungs-und
Geltungsbereich, Legitimationsgrundlage oder Verbindlichkeitsanspruch. Die Psychologie befasst sich v.a. mit der Frage, wie und unter welchen Bedingungen soziale Normen verhaltens- und entwicklungswirksam werden, und welche Aus- und Nebenwirkungen externe Normsetzungen für die individuelle Entwicklung haben. Als Beispiele für die Funktion von sozialen Normen werden die Entlastung des Individuums von Unsicherheit, die Anpassung eines Individuums oder Sozialsystems an bestimmte äussere Bedingungen, die Aufrechterhaltung sozialer Strukturen oder die Erreichung von Gruppen bzw. Systemzielen genannt (vgl. a. a. O., 327-332). Soziale Normen dienen der Orientierung und regulieren die soziale Interaktion der verschiedenen Gruppen- oder Systemmitglieder. Das Verhalten anderer kann antizipiert werden und es kann abgeschätzt werden, welches Verhalten von der eigenen Person erwartet wird (Zimbardo & Weber, 1997, 462f). Wenn soziale Normen in das persönliche Wertsystem integriert werden, spricht Schwartz (1977) von persönlichen Normen. Diese lösen ein Gefühl moralischer Verpflichtung aus, welches Individuen motiviert, in Übereinstimmung mit ihren persönlichen Normen zu handeln, um den aus ihrem Selbstkonzept abgeleiteten Erwartungen zu entsprechen (vgl. Asanger & Wenninger, 1994, 572). Dieses Gefühl moralischer Verpflichtung kann mit der moralischen Motivation (vgl. Abschnitt 4.1.2) verglichen werden. Es wird moralisch gehandelt, weil man weiss, was richtig ist, auch wenn dabei persönliche Bedürfnisse zurückgestellt werden müssen.
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3.2.4 RECHTLICHER EXKURS - NORMEN AUS DER SICHT DER „THEORIE DES RECHTS“ NACH KOLLER
In der „Theorie des Rechts“ nach Koller (1997) werden Normen als die Grundelemente jeder Rechtsordnung beschrieben. Normen bringen in irgendeiner Form ein Sollen zum Ausdruck und werden entsprechend der Art dieses Sollens in drei Gruppen eingeteilt: Gebote, Verbote und Erlaubnisse. Koller teilt Normen weiter nach den beiden Gesichtspunkten „Kreis ihrer Adressaten“ und „normative Wirksamkeit“ ein. Beim ersten Punkt wird zwischen individuellen und generellen Normen unterschieden, beim zweiten zwischen unbedingten und bedingten Normen (vgl. Koller, 1997, 65-69). Abbildung 2 veranschaulicht das Vorangehende:
Abbildung 2: Normeinteilung nach Koller (1997)
Individuelle Normen sind an bestimmte, ausdrücklich festgelegte Personen (einzelne oder mehrere) gerichtet. Die Personen sind namentlich oder auf eine Art, die durch einen Namen ersetzt werden kann, gekennzeichnet, wie z.B. „Ihr dürft hier nicht essen!“. Generelle Normen hingegen sind an die Allgemeinheit gerichtet, also an Personen, die nicht konkret festgelegt sind. Koller führt als Beispiel für generelle Normen u.a. „Man soll nicht lügen!“ an (vgl. a. a. O., 69ff). In der Rechtsordnung sind Gesetze und Verordnungen generelle Normen, richterliche Urteile und verwaltungsbehördliche Entscheidungen beispielsweise, die an einzelne, namentlich festgelegte Personen gerichtet sind, gehören zu den individuellen Normen (vgl. a. a. O., 76).
Koller unterscheidet weiter zwischen den unbedingten und bedingten Normen, die sich nach der normativen Wirksamkeit unterscheiden. „Unbedingte Normen sind solche, deren Sollensinhalt (also das, was sie gebieten, verbieten oder erlauben) für die angesprochenen Personen unmittelbar wirksam ist, d.h. von ihnen ein
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bestimmtes Verhalten verlangt, ohne dass vorher bestimmte Bedingungen eintreten müssen“ (a. a. O., 72). „Esst hier nicht!“ ist ein Beispiel für eine unbedingte individuelle Norm, „Man soll nicht lügen!“ ist eine unbedingte generelle Norm. Bedingte Normen hingegen sind erst wirksam, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen, so z.B. die generelle bedingte Norm: „Wenn man Alkohol trinkt, dann soll man nicht Auto fahren!“. Bedingte Normen können also ebenfalls individueller oder genereller Art sein (vgl. a. a. O., 73).
3.2.5 ZUSAMMENFASSUNG
Unter Normen werden verbindlich geltende Regeln verstanden, die erstellt werden, um das Tun und Lassen der Menschen untereinander und in Bezug auf ihre Umwelt zu ordnen. Um die Einhaltung der Normen zu gewährleisten, können Verstösse sanktioniert werden, was entsprechend der Stärke der Norm erfolgt. Gewisse Normen und Regeln sind für jede funktionierende Gesellschaft erforderlich. Die Pädagogik versteht Normen als Handlungsvorschriften, denen erzieherisches oder unterrichtliches Denken und Tun folgen sollen (Schaub & Zenke, 2000, 403). Im Exkurs wurde zunächst auf Normen aus der Sicht von Kant sowie dem Utilitarismus eingegangen. Beide betrachten Normen von einem moralischen Standpunkt aus. Für Kant ist es v.a. der gute Wille der zählt und weniger die Handlungsfolgen. Beim Utilitarismus hingegen, in dem die Maximierung des Gemeinwohls bezweckt wird, hängt der moralische Wert einer Handlung von den Handlungsfolgen ab. Die Soziologie befasst sich mit der Beschreibung und Analyse sozialer Normen und Normsysteme. Normen werden als Orientierungspunkte des Handelns verstanden, die regeln, wie sich jedes Mitglied eines sozialen Systems gegenüber wem, wann, wie verhalten soll. In der Psychologie gilt das Interesse dem Erleben, Urteilen und Handeln von Menschen, das durch unterschiedliche Normen geleitet wird. Eine Norm wird hier generell als Vergleichswert verstanden, auf den bei der Beurteilung individueller Leistungen, Merkmalsausprägungen oder Verhaltensweisen Bezug genommen wird. Koller (1997, 65-69) beschreibt in seiner „Theorie des Rechts“ Normen als die Grundelemente jeder Rechtsordnung, die in irgendeiner Form ein Sollen zum Ausdruck bringen. Der Art des Sollens entsprechend teilt er Normen in Gebote, Verbote und Erlaubnisse ein.
Jedes Fachgebiet setzt andere Schwerpunkte und nimmt andere Gliederungen vor. Für die vorliegende Arbeit soll eine eigene Unterteilung verwendet werden. Bevor
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diese vorgestellt wird, soll zunächst auf das Bereichsmodell des moralischen Tuns nach Garz eingegangen werden, dem zwei für diese Arbeit wichtige Normbereiche entnommen werden.
3.3 GARZ: BEREICHSMODELL DES MORALISCHEN TUNS
Das Bereichsmodell des moralischen Tuns wurde 1999 von Garz vorgeschlagen. Die Idee, die Garz’ Modell zugrunde liegt, ist Kohlbergs These des Zusammenhangs zwischen moralischem Urteil und Handeln 7 „Je höher die moralischen Urteile, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Handlung mit der im Urteil geäusserten Entscheidungsrichtung übereinstimmt“ (Kohlberg et al. 1983, zit. nach Garz, 1999, 380) zu problematisieren und zu zeigen, dass sie nicht überall gleich gut greift (vgl. Garz, 1999, 380f). Garz kritisiert an Kohlbergs These, dass sie zu universell formuliert sei, womit sie nicht zwischen unterschiedlichen Situationen des alltäglichen Lebens zu differenzieren vermag (vgl. Garz, 1989, 115). Hingegen versucht Garz sowohl die Perspektive des Inneren eines Subjektes wie auch die der Situation in sein Modell mit einzubeziehen (vgl. Garz, 1999, 380). Er sieht den Zusammenhang zwischen Urteil und Handeln zum einen im Verhältnis einer Person zu Normen und zum anderen in der Stärke der Norm selbst. Geht es um das eigene Überleben, werden Normen unabhängig von der moralischen Urteilsstufe übertreten. Andererseits, wenn eine Norm stark genug ist, wird sie im Allgemeinen ebenfalls unabhängig von der moralischen Urteilsstufe eingehalten. Bei schwachen Normen steht gemäss Garz der „Lebensgenuss“ eher im Vordergrund als das moralische Urteil (vgl. Oser, 1999, 188).
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll das Augenmerk v.a. auf die verschiedenen Bereiche des Modells gelegt werden, darunter auch die beiden Bereiche der starken und der schwachen Normen, die mit als Anstoss für die Idee dieser Arbeit dienten. Die fünf Bereiche - 1) das „nackte“ Leben, 2) Alltag l: Starke Normen, 3) Alltag ll: Schwache Normen, 4) Alltag lll: Kommunikation und 5) das gerechte Leben - sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden:
Im ersten Bereich des „nackten“ Lebens geht es um eine Handlung, von der geglaubt wird, dass sie dem Überleben dient. Aufgrund dieser Annahme kann von Personen in diesem Bereich erwartet werden, dass ihre Handlungen der eigenen Person dienen.
7 Kohlbergs Theorie der Entwicklung des moralischen Urteils und seine Sicht des Urteil-Handlungs-
Problems werden in Abschnitt 4.1 behandelt.
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Auf einen offensichtlichen Zusammenhang zwischen moralischem Urteil und Handeln kann demzufolge nicht geschlossen werden, was in Abbildung 3 durch die hohe Abweichung im ersten Bereich dargestellt wird.
Abbildung 3: Bereichsmodell des moralischen Tuns nach Garz (1999, 382)
Im Bereich des Alltags l, welcher die starken Normen beinhaltet, weicht das Handeln nicht von den Normen ab, denn fast alle halten sich an diese starken „Zwangsnormen“. Die Klarheit der Normen, wie z.B. „man soll niemanden töten“, lässt das moralische Urteil mit dem Handeln unabhängig von der „Stufenzugehörigkeit“ weitgehend übereinstimmen (niedrige Abweichung in Abbildung 3) (vgl. Garz, 1999, 384f).
Die ersten beiden Bereiche zeigen, „dass in bestimmten Bereichen die von Kohlberg et al. postulierten Beziehungen zwischen den Stufen des moralischen Urteils und dem Handeln nicht bestehen. Auf der einen Seite halten sich alle Personen, ungeachtet ihrer „Stufenzugehörigkeit“, an starke Normen, andererseits wird das zum Ausdruck gebrachte Stufenurteil obsolet, wenn der Zwang zur Normbefolgung durch den mächtigeren Zwang zum Überleben abgelöst wird“ (a. a. O., 384f). Der dritte Bereich, Alltag ll, umfasst die so genannten schwachen Normen. Gemeint sind, wie im nachfolgenden Abschnitt 3.4.2 ausführlich erläutert wird, Normen, die mit nicht ganz so grosser Selbstverständlichkeit eingehalten werden. Diese kleineren Vergehen können z.B. Schwarzfahren, Steuervergehen oder kleinere Diebstähle
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beinhalten, also Handlungen, von denen viele zu den Kavaliersdelikten 8 gezählt werden (vgl. a. a. O., 386). Auch hier ist die Übereinstimmung von moralischem Urteil und moralischem Handeln gering. Obgleich man weiss, wie gehandelt werden sollte, verhält man sich oft widersprüchlich zu diesem Wissen. Der vierte Bereich „Alltagsleben lll“ befasst sich mit der Kommunikation. Handlungen in diesem Bereich zielen auf eine gemeinsame Übereinstimmung in alltäglichen Kommunikationssituationen in der Familie, mit Freunden, Kollegen usw., in denen ein moralischer Konflikt zwischen Normen besteht. Hier trifft Garz zufolge die Behauptung von Kohlberg et al. eher zu, dass bei höherstufigen moralischen Urteilen die Wahrscheinlichkeit grösser ist, dass die Handlung mit der im Urteil geäusserten Entscheidungsrichtung übereinstimmt (vgl. a. a. O., 385f). Dieser Zusammenhang wird in Abbildung 3 anhand der eingetragenen Stufen aufgezeigt. Den fünften und letzten Bereich nennt Garz „das gerechte Leben“ und meint damit einen „Grenzfall kommunikativen Handels“, in dem „ein Konflikt zwischen individuellen postkonventionellen Ansprüchen auf der einen und sozialkonventionellen Anforderungen auf der anderen Seite“ (a. a. O., 385f) besteht. Ein gutes Beispiel sind Akte des zivilen Ungehorsams, in denen Konflikte zwischen Wissen oder Gewissen (individuelle postkonventionelle Ansprüche) und Gesetzen oder Pflichten (sozial-konventionelle Anforderungen) bestehen.
3.4 MORALISCHE, RECHTLICHE, SCHWACHE UND STARKE NORMEN
Wie im Exkurs und im vorangehenden Abschnitt zum Bereichsmodell des moralischen Tuns nach Garz gezeigt wurde, gibt es unterschiedliche Sichtweisen von Normen und entsprechend verschiedene Möglichkeiten, Normen einzuteilen. In der vorliegenden Arbeit soll die Einteilung eingegrenzt und das Augenmerk zum einen auf moralische und rechtliche Normen - bzw. moralisch-rechtliche, non-moralisch rechtliche und non-rechtlich moralische Normen - und zum anderen auf starke und schwache Normen gelegt werden. Im Folgenden soll die erwähnte Unterteilung vorgestellt werden.
8 Ein Kavaliersdelikt ist eine strafbare Handlung, die aber nicht als ehrenrührig angesehen wird (vgl.
Duden, 1974, 371).
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3.4.1 MORALISCHE VS. RECHTLICHE NORMEN UND IHRE WEITERE UNTERTEILUNG IN ANLEHNUNG AN DIE DOMÄNEN-THEORIE
In der Literatur zum Thema Normen werden für rechtliche und moralische Normen verschiedene Begriffe verwendet. Rechtliche Normen werden auch als Rechtsnormen, Gesetzesnormen oder äussere Normen bezeichnet; moralische Normen auch als ethische Normen, Sittennormen oder innere Normen. In dieser Arbeit möchte ich zunächst die beiden Begriffe „rechtliche Norm“ und „moralische Norm“ 9 verwenden.
Je nach Autor werden verschiedene Unterschiede zwischen moralischen und rechtlichen Normen hervorgehoben. Nach Kubes (1984) unterscheiden sich die beiden Normgruppen v.a. in der Art der Sanktion. Bei den rechtlichen Normen spricht er von äusserlichen, bei den moralischen von innerlichen Sanktionen. Die äusserliche Sanktion besteht Kubes zufolge im organisierten Zwang, d.h. in der Androhung oder Verhängung formeller Sanktionen. Als Beispiel nennt er Exekution oder Strafe. Unter nicht organisiertem Zwang, als informelle Sanktion für die Nichteinhaltung moralischer Normen, versteht er verschiedene, nicht organisierte Reaktionen des Gesellschaftskreises des Individuums wie sozialer Druck, die bis zum Ausschluss aus dem Gesellschaftskreis führen können (vgl. Hart, zit. nach Koller, 1997, 280; Kubes, 1984, 411). Engel (1997) unterscheidet ebenfalls anhand der Art der Sanktionen. Bei rechtlichen Normen sind die Art und der Umfang der Sanktionierung ausdrücklich geregelt und nur bestimmte Personen sind mit der Sanktionierung beauftragt (vgl. Engel, 1997, 80).
Simon (1987) zufolge unterscheiden sich moralische und rechtliche Normen darin, dass bei moralischen Normen nicht nur nach einem bestimmten Verhalten verlangt wird, sondern auch nach einer ethischen Begründung und Motivation für dieses Verhalten. Es soll also nicht einfach nur X getan werden, sondern man soll X aus einem moralischen Antrieb heraus tun (vgl. Simon, 1987, 103). Daher beziehen sich rechtliche Normen v.a. auf das beobachtbare äussere Verhalten, moralische Normen eher auf die Handlungsmotive (vgl. Hart, zit. nach Koller, 1997, 280). Konrad (2000) nennt die Handlungsmotivation ebenfalls als wichtiges Kriterium für moralische Normen. Seiner Ansicht nach liegt der grundlegende Unterschied zwischen
9 Später werden moralische und rechtliche Normen der Genauigkeit halber weiter unterteilt in
moralisch-rechtliche, non-moralisch rechtliche und non-rechtlich moralische Normen.
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rechtlichen und moralischen Normen darin, dass sich rechtliche Normen auf Handlungsintentionen beziehen, indem sie bestimmte Handlungen verbieten, erlauben oder vorschreiben. Moralische Normen hingegen beziehen sich auch auf die Handlungsmotivation. Als weitere wichtige Unterscheidung nennt er den Ursprung: Im Gegensatz zu rechtlichen Normen entspringen moralische Normen der menschlichen Natur oder zwischenmenschlichen Beziehungen (vgl. Konrad, 2000, 190, 195). Rechtliche Normen, so Konrad, sind klar begrenzt, sie fordern das Unterlassen oder Vollziehen bestimmter Handlungen oder Handlungstypen, schreiben diese sogar vor. Ihre Befolgung wird auch motiviert durch die Sanktion bei Nichterfüllung der Norm (vgl. a. a. O., 192, 197).
Konrad schreibt weiter, dass rechtliche Normen bekannt gegeben werden müssen, damit sie Geltung erlangen und weil ihre Einhaltung Pflicht ist. Die Geltung moralischer Normen hingegen hängt von keiner Kundgabe ab (vgl. a. a. O., 196f). Nach Popitz (1980) haben rechtliche Normen einen bestimmten
Institutionalisierungsgrad, den moralische Normen im Vergleich nicht haben, d.h. es bestehen Regelungen der Durchsetzung rechtlicher Normen und ihr Bruch wird sanktioniert. Normen, die diesen Institutionalisierungsgrad nicht erreichen, nennt er moralische Normen (vgl. Popitz, 1980, 31f).
Koller (1997) führt verschiedene Merkmale an, die moralische Normen von rechtlichen Normen und Konventionen unterscheiden. Gemäss Koller ist ein erstes Merkmal moralischer Normen, dass sie der freien Willensentscheidung jeder Person unterliegen. Jede Person hat ihre eigenen moralischen Richtlinien, d.h. autonome Richtlinien. Das Handeln entspringt dem eigenen Willen. Im Unterschied zu den autonomen, werden die heteronomen Richtlinien von der Umwelt festgelegt und bestimmen das Handeln von aussen. Ein zweites Merkmal ist der Anspruch, dass moralische Normen allgemein und für alle gelten sollen. Ein letztes Merkmal besteht darin, dass moralischen Normen ein grösseres Gewicht zukommen soll als anderen autonomen Handlungsgründen (vgl. Koller, 1997, 257-262).
Zusammenfassend können moralische und rechtliche Normen wie folgt definiert und unterschieden werden (vgl. Tabelle 1):
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Tabelle 1: Gegenüberstellung und Definition rechtlicher und moralischer Normen
Obwohl, wie gerade gezeigt wurde, viele Autoren Normen entweder der Moral oder dem Recht zuteilen, ist eine solche Zuordnung meines Erachtens zu undifferenziert. Wie Konrad (2000) argumentiert, geht es nicht darum, Handlungen entweder rechtlichen oder moralischen Normen zuzuteilen. Es handle sich vielmehr um zwei Möglichkeiten, ein und dieselbe Handlung zu bewerten (vgl. Konrad, 2000, 198). Dieselbe Norm kann also aus verschiedenen Perspektiven gesehen werden. Daher soll eine differenziertere Unterteilung der moralischen und der rechtlichen Normen vorgenommen werden: Normen, die sowohl von einem moralischen wie auch von einem rechtlichen Standpunkt aus betrachtet werden können, sollen moralischrechtliche Normen genannt werden. Neben den moralisch-rechtlichen Normen gibt es meines Erachtens noch zwei weitere, im Rahmen der vorliegenden Arbeit wesentliche Normgruppen, die non-moralisch rechtlichen Normen und die nonrechtlich moralischen Normen, die im Folgenden in Anlehnung an die Domänen-Theorie erläutert werden sollen.
Die Domänen-Theorie (z.B. Turiel und Smetana, 1986; Nucci, 2001) differenziert zwischen drei Bereichen oder Domänen. Die Domäne der Moral, die der Konventionen und die Domäne der persönlichen Entscheidungen und Freiheiten. Im Zusammenhang mit den aufgestellten Normgruppen interessieren hier v.a. die ersten beiden Bereiche.
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In vielen Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass Kinder und Erwachsene zwischen den verschiedenen Bereichen unterscheiden und „reason very differently about matters of morality, convention, and personal choice“ (Nucci, 2001, 6). Die Untersuchungen beinhalteten Fragen darüber, ob eine Handlung richtig oder falsch wäre, wenn es keine Regel dazu gäbe, ob die Handlung annehmbar wäre, wenn sie von einer Autoritätsperson durchgeführt würde oder ob sie annehmbar wäre, wenn sie generell oder in einer anderen Kultur akzeptiert wäre. Es zeigte sich, dass moralische Vergehen nicht anhand von existierenden Regeln, Autoritäten oder generell akzeptierten Bräuchen beurteilt werden. Solche Vergehen würden auch als falsch gesehen werden, wenn keine vorschreibende Norm existieren würde (vgl. Turiel, 2002, 111f).
Nucci führte 1981 eine Untersuchung durch, in der Personen zwischen 7 und 19 Jahren eine Liste von sozialen Vergehen nach unterschiedlichen Kriterien sortieren sollten. Die Vergehen stammten aus den drei Bereichen der Moral, der Konventionen und der persönlichen Entscheidungen. Zuerst sollte die Liste danach sortiert werden, was auch in Abwesenheit einer Regel falsch ist und dann danach, was für jeden persönlich entschieden werden kann und darf. In der ersten Bedingung wurden mit wenigen Ausnahmen nur die moralischen Vergehen genannt. Ihr Status als Vergehen wird also unabhängig von bestehenden gesellschaftlichen Regeln wahrgenommen. Bei der zweiten Bedingung wurden - ebenfalls mit sehr wenigen Ausnahmen - nur die persönlichen Handlungen ausgewählt. Die konventionellen Handlungen wurden dahingehend beurteilt, dass sie ausserhalb des Bereichs der persönlichen Entscheidungen liegen (vgl. Turiel & Smetana, 1986, 120f). Daraus lässt sich schliessen, „dass die Bedeutung und die Funktionen moralischer Vorschriften andere als die Bedeutung und die Funktionen von Konventionen in Systemen sozialer Organisationen“ (a. a. O., 122) sind, und dass zwischen den drei Bereichen klare Unterschiede bestehen.
Ein deutliches Beispiel für die Unterscheidung zwischen Konvention und Moral liefert Turiel (2002) in einem Ausschnitt aus einem Interview mit einem 5-Jährigen. Dem Jungen wurden im Rahmen einer Studie zwei hypothetische Geschichten vorgelegt, die beide in einem schulischen Rahmen stattfanden. In der ersten Geschichte wurde die Regel aufgestellt, dass Kinder an warmen Tagen ihre Kleider ausziehen dürfen (Bereich der Konvention). In der zweiten Geschichte befand sich eine Regel, die Kindern erlaubte, einander zu schlagen (Bereich der Moral). Bevor der Junge die
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beiden Geschichten vorgelegt bekam, hatte er beide Handlungen als falsch eingestuft. Er wurde dann gefragt, ob die Handlungen in den beiden Geschichten richtig seien. Bei der ersten Geschichte antwortete er mit „ja“, da es eine Regel sei und man daher die Kleider ausziehen dürfe. Bei der zweiten Geschichte antwortete er mit „nein“, da andere verletzt würden und unglücklich wären. Bereits junge Kinder behandeln also nicht alle Regeln und Normen gleich. Jemanden schlagen wird als falsch gesehen, auch wenn es erlaubt wäre (vgl. Turiel, 2002, 108f). Moral und Konvention bestimmen beide, was richtig und was falsch ist. Der Unterschied zwischen Moral und Konvention ist aber der Domänen-Theorie zufolge der, dass bei der Moral der Ursprung der Regel in den Auswirkungen der Handlung selbst liegt. Bei der Konvention hingegen ist das Mass der Auswirkung der Handlung von einer vorhandenen oder nicht vorhandenen Norm abhängig (vgl. Nucci, 2001, 13). Conventions are shared behaviors (uniformities, rules) whose meanings are defined by the social system in which they are embedded. Therefore, the validity of conventions lies in their links to existing social systems. Morality, too, applies to social systems, but contrasts with convention in that it is not determined by existing uniformities (Turiel, 2002, 110).
Moralische Angelegenheiten werden also unabhängig von der Existenz sozialer Normen gesehen und werden über verschiedene Kontexte, Gesellschaften und Kulturen hinweg generalisiert. Unpersönlichkeit, Verallgemeinerbarkeit,
Verpflichtung, Gleichheit und Unabhängigkeit von Vorschriften einer Autorität werden als Kriterien für Moralität angeführt. Soziale Konventionen hingegen sind abhängig von Regeln, die sich nur innerhalb des sozialen Systems behaupten können, in dem sie aufgestellt wurden. Als Kriterien für eine Konvention werden Regelkontingenz, Kontextgebundenheit, Relativismus, Hierarchie und Zuständigkeit von Autoritäten genannt (vgl. Nucci, 2001, 10; Turiel & Smetana, 1986, 122). Handlungen, die weder Schaden zufügen oder Rechte brechen, noch zu Konventionen gezählt werden können, werden der persönlichen Domäne zugeteilt, wie z.B. der Kleidergeschmack und die entsprechende Kleiderwahl (vgl. Turiel, 2002, 115).
Nachdem auf die Domänen-Theorie eingegangen wurde, können nun die drei Normgruppen, die nebst den schwachen und den starken Normen in dieser Arbeit verwendet werden sollen, wieder aufgegriffen werden. Moralisch-rechtliche
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Normen sind wie bereits erwähnt solche, die sowohl aus einer moralischen wie auch aus einer rechtlichen Perspektive betrachtet werden können. Es sind Normen, die rechtlich festgelegt sind, also auch eingeklagt werden können, die aber aus moralischen Ge- oder Verboten folgen, wie z.B. Mord („Du sollst nicht töten!“) oder Diebstahl („Du sollst nicht stehlen!“). Die Normen, die in der Domänen-Theorie dem Bereich der Moral angehören, werden vorwiegend in dieser Gruppe vorzufinden sein. Dies daher, weil die meisten moralischen Normen, an die man sich auch halten würde, wenn es keine entsprechende Regel dazu gäbe, grösstenteils geregelt und rechtlich festgelegt sind. Das Gesetz dient als Schutz für die grundlegenden moralischen Rechte einer Person und sichert - oder versucht es zumindest - das Einhalten gewisser, als verbindlich angesehener moralischer Normen. Non-moralisch rechtliche Normen sind solche, die in der Domänen-Theorie im Bereich der Konventionen liegen. Es geht hierbei um Handlungen, die im Hinblick auf bestimmte Regeln, nicht aber in sich richtig oder falsch sind und die von dem jeweiligen sozialen System abhängig sind. So fährt man in der Schweiz auf der rechten Strassenseite, in England auf der linken; ob rechts oder links gefahren wird, ist jedoch keine Frage der Moral. Diese Normen sind ebenfalls rechtlich einklagbar. Natürlich gibt es auch viele Konventionen, die nicht rechtlich festgelegt sind, wie z.B. dass man mit Messer und Gabel isst oder nicht in der Badehose oder im Bikini an einer Geschäftssitzung teilnimmt. Hier sollen aber die rechtlich festgelegten Konventionen fokussiert werden.
Die non-rechtlich moralischen Normen hingegen können rechtlich nicht verlangt werden. Hierzu zählen v.a. auch Normen aus dem persönlichen und alltäglichen zwischenmenschlichen Bereich, so z.B.: Fürsorglichkeit gegenüber der Familie, Einhalten von Versprechen, den Partner oder die Partnerin nicht zu betrügen. Handlungen, von denen man weiss, dass sie moralisch ge- oder verboten sind, für die man rechtlich aber nicht sanktioniert werden kann.
3.4.2 STARKE VS. SCHWACHE NORMEN
Unter starken Normen versteht Garz, dessen Bereichsmodell des moralischen Tuns bereits in Abschnitt 3.3 erläutert wurde, Zwangsnormen, an die sich praktisch jede Person hält (vgl. Garz, 1999, 384). Es sind absolute Normen, die mit wenigen Ausnahmen von allen eingesehen werden und für alle als allgemein verbindlich gelten. Ein Verstoss gegen eine starke Norm ist mit hohen Konsequenzen
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verbunden. Bei vielen starken Normen sind die Wahrscheinlichkeit, strafrechtlich verfolgt zu werden und das Eintreten einer Strafe gross. Starke Normen sind so klar und die Konsequenzen und Sanktionen so hoch, dass generell nicht einmal in Erwägung gezogen wird, die Norm zu brechen. Bei schwachen Normen hingegen kommt man hin und wieder ins Zögern. Garz ordnet im Bereich der schwachen Normen kleinere Vergehen und Verstösse ein, wie z.B. Steuer- oder Zollvergehen, Schwarzfahren und -sehen, kleinere Diebstähle usw. (vgl. a. a. O., 386). Die Konsequenzen und Sanktionen bei Missachtung der Norm flössen nicht ganz so viel Respekt ein. Das Risiko der Konsequenzen eines Verstosses kann somit auf sich genommen werden, falls durch einen Normbruch ein persönlicher Profit resultiert. Im Gegensatz zu der Absolutheit starker Normen, sind schwache Normen relativ. Ihnen wird nicht so viel Bedeutung zugemessen wie starken Normen und es kann eine Demoralisierung stattfinden, d.h. die Normen können umdefiniert werden, damit sie nicht mehr in sich verkehrt sind und das Vergehen gerechtfertigt werden kann. Nach Scott und Lyman (1976) bedeutet eine Rechtfertigung 10 das Übernehmen der Verantwortung für eine bedenkliche Handlung bei gleichzeitigem Bestreiten der der Handlung zugeschriebenen negativen Eigenschaften (vgl. Scott & Lyman, 1976, 75). Der positive Wert der Handlung wird gegenüber einer gegensätzlichen Behauptung verteidigt. Rechtfertigungen neutralisieren eine fragliche Handlung oder ihre Folgen unter Berufung auf besondere Umstände, obwohl anerkannt wird, dass die Handlung im Grunde genommen unerlaubt ist (vgl. a. a. O., 82). Um eine solche Neutralisierung zu erreichen, werden verschiedene Techniken eingesetzt: 1) Leugnung eines Schadens: Der Handelnde gibt sein Verhalten zu, erklärt die Handlung aber als zulässig, weil niemand dabei zu Schaden gekommen sei oder die Handlung nur unbedeutende Konsequenzen mit sich getragen habe. 2) Leugnung der Unschuld des Opfers: Es wird argumentiert, dass eine Handlung zulässig ist, da das Opfer oder das betroffene Objekt den Schaden verdient hätte. 3) Verurteilung des Verurteilers: Ein Verstoss wird eingestanden, da aber andere dasselbe oder ernstere Verstösse begehen und dabei nicht bemerkt, gefasst oder bestraft werden, wird die Handlung für irrelevant erklärt.
10 Rechtfertigungen sind zusammen mit Entschuldigungen Unterklassen der „praktischen Erklärungen“, auf die M. B. Scott und S. M. Lyman (1976) im Aufsatz „Praktische Erklärungen“ ausführlich eingehen. Vgl. Scott, M. .& Lyman, S. M. (1976): Praktische Erklärungen. In: M. Auwärter, E. Kirsch, M. Schröter: Seminar: Kommunikation, Interaktion, Identität. Frankfurt a. M.: Suhrkamp, S. 73-114.
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4) Berufung auf Loyalitäten: Hier wird darauf bestanden, dass die Handlung zulässig oder sogar richtig war und dass sie den Interessen eines anderen diente, „dem [der Handelnde] in Treue oder Zuneigung unlösbar verbunden sei“ (a. a. O., 84).
5) Berufung auf Selbstverwirklichung: Das Erreichen einer Art persönlichen Erfüllung wird als rechtfertigender Grund für die Handlung gesehen (vgl. a. a. O., 82-85).
Bei starken Normen liesse sich kaum eine Rechtfertigung für einen Verstoss finden. Das in Abschnitt 3.4.1 angeführte Beispiel eines Interviews mit einem 5-jährigen Jungen von Turiel (2000) zur Unterscheidung zwischen Konvention und Moral kann auch aus der Perspektive der starken und der schwachen Normen betrachtet werden. Bestünde eine Regel, die besagt, dass sich Kinder an heissen Tagen ihre Kleider ausziehen dürfen, würde sich der Junge daran halten. Eine Regel, die besagt, dass sich Schulkinder schlagen dürfen, betrachtet er hingegen als falsch. Sich zu schlagen ist nicht richtig, auch wenn es erlaubt wäre (vgl. Turiel, 2002, 108f). Somit kann die erste Norm, „man soll zur Schule Kleider anziehen“, als eine schwache Norm verstanden werden, von der man ablassen würde, wenn es keine entsprechenden Vorschriften mehr gäbe. Hingegen ist „niemanden schlagen“ eine starke Norm, die in sich als richtig gesehen wird und auch ohne ausformulierte Regeln geboten wäre. Dies soll aber nicht implizieren, dass alle schwachen Normen Konventionen sind und alle starken Normen dem Bereich der Moral angehören. Es gibt innerhalb der verschiedenen Normbereiche verschiedene unterschiedlich starke Normen. Schwache sowie starke Normen können also sowohl moralisch-rechtlicher, non-rechtlich moralischer, wie auch non-moralisch rechtlicher Natur sein.
3.4.3 ZUSAMMENFASSUNG DER NORMBEREICHE: MORALISCH-RECHTLICHE / NON-MORALISCH RECHTLICHE / NON-RECHTLICH MORALISCHE NORMEN, STARKE / SCHWACHE NORMEN UND DER „UNHAPPY MORALIST“
Da die Ansicht vertreten wird, dass eine Einteilung in rechtliche Normen einerseits und moralische Normen andererseits nicht ausreichend differenziert ist, wurde anhand der Domänen-Theorie eine weitere Unterteilung in moralisch-rechtliche, non-moralisch rechtliche und non-rechtlich moralische Normen vorgenommen. Moralischrechtliche Normen sind solche, die sowohl von einem moralischen als auch von
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einem rechtlichen Standpunkt aus betrachtet werden können. Sie folgen aus moralischen Geboten und Verboten, sind aber rechtlich festgelegt und einklagbar. Non-moralisch rechtliche Normen oder Konventionen betreffen Handlungen, die im Hinblick auf bestimmte Regeln und nicht in sich richtig oder falsch sind. Non-rechtlich moralische Normen sind Normen, von denen man weiss, dass sie moralisch ge- oder verboten sind. Im Gegensatz zu den ersten beiden Normgruppen sind sie rechtlich aber nicht einklagbar.
Die zweite vorgenommene Unterteilung, in Anlehnung an Garz, betrifft starke und schwache Normen. Starke Normen sind allgemein verbindliche Zwangsnormen, an die sich praktisch alle halten und die bei einem Verstoss hohe Konsequenzen und Sanktionen zur Folge haben. Ein Verstoss gegen eine starke Norm wird daher kaum in Betracht gezogen. Schwache Normen hingegen werden nicht so konsequent eingehalten, da sie „leichter“ zu brechen sind. Bei den schwachen Normen handelt es sich um kleinere Übertretungen, die zu begehen man viel eher in Versuchung kommt, auch weil die Konsequenzen in Kauf genommen werden können. Die geringere zugemessene Bedeutung und die milderen Konsequenzen schwacher Normen lassen ein Abwägen eines Verstosses zugunsten eines potentiellen, der Norm entgegenstehenden und bei einem Verstoss gegen die Norm eintreffenden persönlichen Profits zu. Dieser mögliche persönliche Profit oder das Bedürfnis sind oft stärker als die zu befolgende Norm, weshalb verschiedene kleinere Verstösse begangen werden. Wird aber im Falle eines Überwiegens des Eigeninteresses die Norm dennoch eingehalten, ist es wahrscheinlich, dass sich die Person unzufrieden fühlen wird, d.h. dass es zum Phänomen des „unhappy moralist“ kommen wird. Im Bereich der starken Normen ist es eindeutig, wie man handeln soll und wird, weshalb man nicht vor der Entscheidung steht, ob man dem persönlichen Bedürfnis Folge leisten oder die Norm einhalten soll. Die Norm ist stärker und wird daher meist ohne Wenn und Aber befolgt. Da ein Konflikt somit gar nicht erst zustande kommt, wird davon ausgegangen, dass auch die Unzufriedenheitsgefühle eines „unhappy moralist“ nicht auftreten werden.
Schwache sowie starke Normen können sowohl moralisch-rechtlicher, non-rechtlich moralischer wie auch non-moralisch rechtlicher Natur sein, was - wie Abbildung 4 zeigt - sechs Normgruppen ergibt:
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Abbildung 4: Verwendete Normeinteilung
Da in dieser Arbeit von der Annahme ausgegangen wird, dass das Phänomen des „unhappy moralist“ v.a. im Bereich der schwachen Normen auftritt, wird die vorliegende Untersuchung im Bereich der starken Normen lediglich die moralischrechtlichen (1) fokussieren, um einen Vergleich zu den schwachen Normen ziehen zu können. Im Bereich der schwachen Normen hingegen sollen zusätzlich zu den moralisch-rechtlichen auch die non-moralisch rechtlichen und non-rechtlich moralischen Normen untersucht werden (4, 5 und 6), um innerhalb der schwachen Normen mögliche Unterschiede aufzeigen zu können. Ein Verstoss gegen eine starke moralisch-rechtliche Norm wäre z.B. eine Bank auszurauben, oder noch stärker, jemanden umzubringen. Als Verstoss gegen eine schwache moralischrechtliche Norm kann z.B. ein kleinerer Diebstahl gelten. Eine schwache non-moralisch rechtliche Norm (oder Konvention) wäre z.B. einen gebührenpflichtigen Parkplatz zu bezahlen. Eine schwache non-rechtlich moralische Norm könnte z.B. sein, jemanden nicht zu versetzen.
In der vorliegenden Arbeit wird davon ausgegangen, dass jene schwachen Normen eher eingehalten werden, die zumindest teilweise dem Bereich der Moral zuzuordnen sind, da diese „in sich“ eine gewisse Gültigkeit besitzen. So die moralisch-rechtlichen und die non-rechtlich moralischen schwachen Normen, die nicht davon abhängen, ob es eine entsprechende Regel gibt bzw. von denen man weiss, dass sie moralisch gesehen ge- oder verboten sind. Normen, wie die Konventionen, die nicht in sich richtig oder falsch sind, werden vermutlich leichter zu brechen sein, weshalb ein Konflikt zwischen Ge- oder Verbotenem und Eigeninteresse eher selten zustande kommen wird, da mangels moralischem Anteil der Norm eher dem persönlichen Profit nachgegangen werden wird. Folglich kann angenommen werden, dass non-moralische Normen mit grösserer Wahrscheinlichkeit gebrochen werden. Auf das Phänomen des „unhappy moralist“ übertragen, kann demzufolge erwartet werden, dass dieses v.a. im Bereich der schwachen Normen auftritt und innerhalb der schwachen Normen vorwiegend in den Bereichen der moralisch-rechtlichen und non-
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rechtlich moralischen Normen vorzufinden ist. Denn eine Voraussetzung für das Zustandekommen des Phänomens ist ein bestehender Konflikt und das Einhalten der Norm trotz persönlichem Bedürfnis. Sollten non-moralisch rechtliche Normen jedoch eingehalten werden, muss erst recht mit Unzufriedenheitsgefühlen gerechnet werden, da der potentielle Profit „leicht“ hätte erreicht werden können. Es stellt sich nun die Frage, ob umgekehrt für das Phänomen des „happy victimizer“ dasselbe gilt, d.h. dass man sich bei unmoralischem oder gegen eine Norm verstossendem Verhalten nur gut fühlt, wenn dabei eine schwache Norm betroffen ist. 11
Nunner-Winkler und Sodian konnten zeigen, dass Kinder von einem Protagonisten, der eine starke Norm (jemanden absichtlich verletzten, indem man ihn von der Schaukel stösst, ohne selber schaukeln zu wollen) bricht, annehmen, dass er sich gut fühlt, weil er seine Bedürfnisse befriedigt hat (vgl. Nunner-Winkler, 1999a, 325). Bei erwachsenen Personen kann hingegen vermutet werden, dass sie starken Normen - aus weiter oben bereits aufgeführten Gründen - den Vorrang vor ihren Bedürfnissen geben und sich beim Bruch einer staken Norm schlecht, oder zumindest nicht gut fühlen werden.
Aus theoretischer Sicht lässt sich somit vermuten, dass das Phänomen des „unhappy moralist“ im Bereich der schwachen Normen häufiger auftritt als im Bereich der starken Normen und dass sich das Phänomen innerhalb der schwachen Normen vermutlich häufiger bei den moralisch-rechtlichen und den non-rechtlich moralischen Normen finden lässt, da diese eher eingehalten werden, als bei den non-moralisch rechtlichen Normen (Konventionen). Ein zentrales Ziel der vorliegenden Arbeit ist zu überprüfen, ob die genannten Annahmen auch empirisch nachgewiesen werden können.
11 Da aber in dieser Arbeit das Phänomen des „unhappy moralist“ im Vordergrund steht, wird die eben
geäusserte Vermutung in der vorliegenden Untersuchung nicht überprüft werden.
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4 „UNHAPPY MORALIST“: WEITERE POTENTIELLE EINFLÜSSE -
VONDER MORALISCHEN URTEILSSTUFE ÜBER MORALISCHE
BILANZ ZU SOZIALEM VERGLEICH UND PERSÖNLICHKEIT
Nachdem im vorangehenden Kapitel verschiedene Normbereiche definiert und ihr vermuteter Zusammenhang mit dem Phänomen des „unhappy moralist“ dargestellt wurde, sollen in diesem Kapitel weitere mögliche Einflussfaktoren auf das Phänomen des „unhappy moralist“ angesprochen werden. Als erstes wird auf die Entwicklung des moralischen Urteils und die verschiedenen Urteilsstufen nach Kohlberg eingegangen. Danach wird die moralische Motivation kurz behandelt. Im Anschluss daran wird auf das moralische Urteil und Handeln eingegangen, was zum Einfluss der moralischen Bilanz nach Nisan überleiten wird. Das Modell der moralischen Bilanz - als eines der Modelle des Urteil-Handlungs-Zusammenhangs - wird in diesem Kapitel ausführlich betrachtet. Schliesslich soll ein möglicher Zusammenhang zwischen dem Phänomen des „unhappy moralist“ und sozialem Vergleich sowie Persönlichkeitsmerkmalen angeführt werden.
4.1 MORALISCHE URTEILSENTWICKLUNG, MORALISCHES URTEIL UND
HANDELN
Obwohl sich diese Arbeit vorwiegend auf den Handlungsaspekt konzentriert, sollen hier dennoch die Entwicklung des moralischen Urteils und der Urteil-Handlungs-Zusammenhang behandelt werden, da diese Aspekte als mögliche Einflussfaktoren auf das Phänomen des „unhappy moralist“ von Bedeutung sind.
4.1.1 THEORIE DER ENTWICKLUNG DES MORALISCHEN URTEILS NACH KOHLBERG
Kohlbergs Theorie der Entwicklung des moralischen Urteils wurde von Piagets Grundgedanken der kognitiven und moralischen Entwicklung beeinflusst und geht auf einen strukturgenetischen Ansatz zurück, d.h. es geht um die Genese, die Entwicklung und Transformation von Strukturen. In der Moralentwicklung handelt es sich nach Kohlberg bei diesen entscheidenden Veränderungen um systematische Transformationen in der Struktur des Denkens über Gerechtigkeitsfragen. Folglich bezieht sich das moralische Urteil auf die moralische Bedeutung von Handlungen,
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die sich in Regeln, Gesetzen und Aussagen über die Gerechtigkeit äussert (vgl. Oser & Althof, 1997, 41-53).
Kohlbergs Interesse galt weniger der Frage, welche konkreten Normen Heranwachsende unterschiedlichen Alters anerkennen und welche normative Entscheidung sie letztendlich treffen. Ihm ging es vielmehr um die Prinzipien, die diesen Entscheidungen zugrunde liegen, um die Entwicklung von Begründungen normativer Urteile und die Orientierungen, die diese Urteile leiten. Kohlberg war der Ansicht, dass diese Normbegründungen am besten anhand moralischer Dilemmata untersucht werden können (vgl. Montada, 2002, 635ff). Ein moralisches Dilemma umfasst hypothetische Situationen, in denen ein Konflikt zwischen zwei moralischen Normen vorhanden ist und eine dieser Normen gewählt werden muss. Unabhängig davon wie sich die Person entscheidet, sie wird einen Wert verletzen. Wird einer Person ein solches moralisches Dilemma vorgelegt, zeigt ihr Urteil darüber, wie ein Protagonist in der Situation handeln soll, welche Strukturen des moralischen Denkens ihrer Wahl zugrunde liegen (vgl. a. a. O., 636f).
Die moralische Urteilsentwicklung kann nach Kohlberg als Reihe qualitativer Veränderungen mit folgenden Merkmalen gesehen werden:
a) Mit jeder Stufe wird der Grad der Differenzierung und Integration des Denkens qualitativ höher.
b) Die zum moralischen Verstehen und Entscheiden eingesetzten kognitiven Operationen werden mit jeder neuen Stufe reversibler und äquilibrierter.
c) Auf jeder neuen Stufe ist die Perspektive der umgebenden Umwelt bzw. Gesellschaft umfassender, was dazu führt, dass sich in den moralischen Beurteilungen aus dem als wichtig erkannten sozialen Referenzbereich moralische Verpflichtungen ergeben (vgl. Oser & Althof, 1997, 53).
Kohlberg spricht von sechs verschiedenen Entwicklungsstufen 12 , die sich v.a. darin unterscheiden, dass bei der Suche einer Lösung eines moralischen Dilemmas jeweils spezifische Orientierungen bevorzugt werden. Den drei Hauptebenen der Entwicklung des moralischen Urteils (präkonventionelle Ebene, konventionelle Ebene, postkonventionelle Ebene) werden je zwei Entwicklungsstufen zugeteilt (vgl. Montada, 2002, 637). Mit der Stufe des moralischen Urteils steht nicht fest, welche
12 Oser & Althof (1997) beschreiben die Merkmale eines stufenartigen Verlaufes. Vgl. Oser, F. &
Althof, W. (1997): Moralische Selbstbestimmung. Stuttgart: Klett-Cotta, S. 69f.
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inhaltliche Normentscheidung getroffen wird. Auf den unterschiedlichen Moralstufen sind verschiedene Urteile und Handlungen denkbar, das Wesentliche aber ist die für die Stufe typische Begründung der Wahl. Mit jeder höheren Stufe werden die Rechte und Optionen von mehr Menschen einbezogen. Auf der konventionellen Ebene werden Regeln und Erwartungen der Gesellschaft befolgt, weil es eben Regeln und Erwartungen der Gesellschaft sind. Individuen auf präkonventioneller Ebene sind noch nicht so weit, dass sie diese Regeln und Erwartungen wirklich verstehen oder unterstützen könnten. Hier ist gut, was belohnt und schlecht, was bestraft wird. Auf der postkonventionellen Ebene hingegen werden die gesellschaftlichen Regeln grundsätzlich akzeptiert. Dieses grundsätzliche Einverständnis geht aus der Formulierung und Anerkennung der allgemeinen moralischen Prinzipien hervor, die den gesellschaftlichen Regulierungen zugrunde liegen. Wenn diese Prinzipien mit den Regeln in Konflikt geraten, hält sich ein Individuum der postkonventionellen Ebene an das Prinzip (vgl. Kohlberg, 1995, 126f).
In Tabelle 2 werden die sechs Stufen der moralischen Entwicklung zusammenfassend beschrieben.
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Tabelle 2: Die Stufen des moralischen Urteils nach Kohlberg
(vgl. Montada, 2002, 637f; Oser & Althof, 1997, 53-68)
Da es verschiedene Urteilsstufen gibt, liegt die Vermutung nahe, dass sich diese und die jeweilige stufentypische Beziehung zu Normen mit relativ grosser Wahrscheinlichkeit auf die Art der Unzufriedenheitsgefühle und auf das Zustandekommen des „unhappy moralist“ Phänomens auswirken und dieses somit beeinflussen. Folglich wären die Eigenschaften, die einen „unhappy moralist“ auf Stufe 2 ausmachen, andere als die eines „unhappy moralist“ auf Stufe 5. In einer Studie von Althof, Garz und Zutavern (1988), die im Bereich der schwachen Normen anzusiedeln ist, wurden Jugendliche und Erwachsene über verschiedene
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Handlungsweisen im Grenzbereich von Unmoral und Kavaliersdelikt befragt. Die Autoren haben versucht, für die moralischen Urteilsstufen 2 bis 5 aufzuzeigen, welche Motive und Rechtfertigungen sich für begangene Gesetzesverstösse und normwidersprechende Handlungen im Bereich der schwachen Normen finden lassen. Hier könnte sich eine Hilfe für das Verstehen eines möglichen Zusammenhangs zwischen der moralischen Urteilsstufe und dem Phänomen des „unhappy moralist“ finden lassen. Anhand der Beschreibungen der Autoren soll nun versucht werden, mögliche Ansätze und wesentliche Fragen aufzuwerfen, ohne jedoch eine ausführliche Behandlung dieses angenommenen Zusammenhangs vorzunehmen.
Zu Stufe 2 schreiben Althof et al., dass vieles als vertretbar angesehen wird, weil diese Personen aber Angst haben, erwischt zu werden, kommt es meist nicht zu der Handlungsausführung (vgl. Althof, Garz & Zutavern, 1988, 170f). Die präkonventionellen Stufen orientieren sich an Autoritäten. Das, was diese Autoritäten und die Normen vorschreiben, ist richtig. Normen müssen eingehalten werden, um Strafen zu vermeiden. Jeder sucht den eigenen Vorteil, erkennt dabei aber auch die Interessen anderer an (vgl. Montada, 1994, 329f; Schäfers, 1998, 28). Es stellt sich hier die Frage, ob bei Personen, die sich auf der zweiten Stufe befinden, das Phänomen des „unhappy moralist“ weniger häufig auftritt als bei Personen auf höheren Stufen des moralischen Urteils. Denn wenn Regeln eingehalten werden, nicht etwa, weil es moralisch und richtig ist, sondern aus Angst, erwischt zu werden, wäre die Wahrscheinlichkeit eines Konflikts zwischen moralisch Korrektem und Eigeninteresse gering. Dies einerseits, da die Angst ertappt zu werden im Vordergrund steht und man daher über die Einhaltung der Norm nicht unzufrieden sein wird, und andererseits, weil die Norm ohnehin vermutlich nicht aus moralischen Gründen, sondern im Gegenteil aus „Eigenschutz“ eingehalten wird. Auf Stufe 3 beobachteten die Autoren folgende Ergebnisse: Es lassen sich (a) „Engel“ (Gesetzestreue als Grundsatz) und „Rigoristen“ (Gesetzestreue mangels Gelegenheit zur Übertretung) finden, (b) Leute, die „vieles machen“ - und zwar mit verschiedenen Begründungen: ein Gefühl der Herausforderung, des Abenteuers, des Nervenkitzels (v.a. bei Jugendlichen); das Argument „das machen alle“; Kalkül oder der Versuch, auf eigene Faust eine (ausgleichende) Gerechtigkeit herzustellen. Wichtig ist die häufige Unterscheidung nach Grad der Anonymität und persönlicher Konfrontation mit potentiellen Opfern bzw. Sanktionsausführenden. Für mehrere der
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Probanden scheint der Grundsatz zu gelten: „anonym schädigen - sichtbar helfen“ (vgl. Althof et al., 1988, 170f).
Hier stellt sich die Frage, ob eine Person auf Stufe 3 trotz potentiellen persönlichen Profits bei Nichtbeachtung einer Norm, das Richtige tut, nicht weil es moralisch ist, sondern weil ein Verstoss zu „sichtbar“ oder zu wenig anonym wäre und von den „anderen“ nicht gut geheissen würde. Auf Stufe 3 steht nicht mehr die eigene Interessenlage im Vordergrund, sondern die erkannten Interessen der primären sozialen Gemeinschaft oder Bezugsgruppe, deren Erwartungen und Rechte berücksichtigt werden (vgl. Montada, 1994, 329f; Schäfers, 1998, 28). Dies legt die Vermutung nahe, dass auftretende Unzufriedenheitsgefühle eines „unhappy moralist“ auf Stufe 3 besonders anfällig sind für soziale Vergleiche. Wenn Personen einer wichtigen Bezugsgruppe ebenfalls moralisch handeln, sollte sich v.a. der „unhappy moralist“ auf Stufe 3 weniger unzufrieden fühlen, als wenn er selber moralisch handelt, die anderen hingegen unmoralisch handeln und persönlich profitieren. Für Stufe 4 konnten die Autoren feststellen, dass das Ausmass der Anonymität Bedeutung hat. Ist man dem potentiellen Opfer nah, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass man ihm Schaden zufügen wird. Ist man selber wie auch das Opfer anonym, so sinkt die Hemmschwelle. Wenn dann ein Vergehen begangen wird, ist aber die Bereitschaft da, sofort die Strafe zu bezahlen. Scham oder Blamage scheinen die Versuchung nicht zu verringern (vgl. Althof et al., 1988, 170f). Die Konzentration auf die Anliegen der Primärgruppe und ihrer Mitglieder weitet sich in der vierten Stufe auf übergreifende Systeme wie Staat und Institutionen aus, deren Erfordernisse erkannt werden. Die Primärperspektive wird durch eine gesellschaftliche Perspektive abgelöst, in der die Sicherung eines gegebenen Ordnungs- und Rechtssystems, das die Rechte, Pflichten und Ansprüche aller regelt, zum obersten Gebot wird (vgl. Montada, 1994, 329f; Schäfers, 1998, 28). Personen auf Stufe 4 orientieren sich also stark am Gesetz und halten sich zur Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung an Normen, auch wenn die individuellen Interessen dabei untergeordnet werden müssen. Daher kann die Frage gestellt werden, ob Personen der vierten Stufe je nach Bedeutung der Situation den möglichen Unzufriedenheitsgefühlen eines „unhappy moralist“ ausweichen können. Dies, weil sie das Gesetz in den Vordergrund stellen können, was ihnen hilft, die durch die Nichtbefriedigung der persönlichen Anliegen folgende Unzufriedenheit abzuschwächen.
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Da den Autoren auf Stufe 5 nur zwei Probanden zur Verfügung standen, kann zwar nicht viel, aber zumindest gesagt werden, dass die Argumentation „Etwas ist zu rechtfertigen, weil es ja alle tun“ auf der Stufe 5 nicht mehr vorzukommen scheint (vgl. Althof et al., 1988, 170f). Dieses Ergebnis weist darauf hin, dass für Personen auf Stufe 5 der soziale Vergleich mit grosser Wahrscheinlichkeit von geringer Bedeutung ist.
Personen der fünften Stufe verstehen das System als Gesellschaftsvertrag und erkennen, dass das Sozialsystem und seine Regeln geändert werden können. Hier wird auch die Frage wichtig, wie Konflikte und Interessengegensätze über Normen gelöst werden können. Auf dem postkonventionellen Niveau werden allen die gleichen Grundrechte zugestanden, dabei werden auch die Rechte von Minderheiten und Benachteiligten berücksichtigt, also die Optionen aller Betroffenen. Die Orientierung an abstrakten Prinzipien überwiegt, diese wiederum ermöglichen die Begründung und Rechtfertigung von Normen (vgl. Montada, 1994, 329f; Schäfers, 1998, 28). Womöglich bedeutet dies, dass durch die Fähigkeit, Normen einzusehen und zu begründen, ein Verstoss gegen dieselben schwerer mit sich zu vereinbaren ist.
Oser (1999) räumt die Möglichkeit ein, dass höherstufig urteilende Personen andere moralische Verantwortungen besitzen, und dass es ihrer Ansicht nach womöglich moralisch nicht gravierend ist z.B. schwarz zu fahren. Er weist darauf hin, dass es denkbar ist, dass der Verantwortungsbereich höherstufig urteilender Personen erst dort beginnt, wo er für tieferstufige Personen aufhört, „nämlich bei komplexen ungerechten Strukturen, bei der Macht, die sich den Entwürdigungen, Quälungen und Zerstörungen des Menschlichen und der Natur entgegen zu stellen hat, bei Entlassungen und Gefährdungen von Existenzen, bei Akten der Hilfe, die auf lange Zeit noch grössere Abhängigkeit produzieren u.ä.“ (Oser, 1999, 172). Höherstufig urteilende Personen sehen moralische Probleme demnach in komplexeren Zusammenhängen, daher sind ihre Handlungen im Verhältnis genauso schwer auszuführen, wie dies für tieferstufig urteilende Personen der Fall wäre (vgl. a. a. O., 172).
Da es zum Thema „unhappy moralist“ noch sehr wenig Literatur gibt, liess sich auch nichts zu dieser möglichen Beziehung zum moralischen Urteilsvermögen finden. Daher soll hier lediglich festgehalten werden, dass zu vermuten ist, dass eine Beziehung zwischen den moralischen Urteilsstufen und dem Phänomen des
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„unhappy moralist“ besteht, was im empirischen Teil dieser Arbeit wieder aufgegriffen werden soll.
4.1.2 MORALISCHE MOTIVATION NACH NUNNER-WINKLER
Kohlberg nimmt in seiner Theorie der Entwicklung des moralischen Bewusstseins eine Einheit von moralischem Handeln, moralischer Motivation und moralischem Urteil an (vgl. Nunner-Winkler, 1999a, 317). Er geht von einer kognitiv-affektiven Parallelität aus, d.h. er nimmt an, dass sich Denken und Emotion aus einer gemeinsamen strukturellen Grundlage parallel entwickeln. Die einzelnen Stadien werden als strukturierte Gesamtheiten gesehen. Die beiden Fragen „what is right?“ und „why do right?” finden auf jeder Stufe strukturgleiche Antworten und Deutungen für die Geltungsgründe von Normen und die Motive für normkonformes Handeln. Für die beiden Stufen des präkonventionellen Niveaus wird Normgeltung durch Macht begründet und Normen werden befolgt, um Sanktionen zu vermeiden (Stufe 1) oder um den eigenen Bedürfnissen und Interessen zu dienen (Stufe 2). Moralisches Wissen und moralische Motive sind auf präkonventionellem Niveau nach Kohlberg also instrumentalistisch. Auf konventionellem Niveau ist Normkonformität motiviert durch das Streben nach sozialer Akzeptanz (Stufe 3) bzw. Gesetzestreue (Stufe 4) (vgl. Nunner-Winkler, 1989, 574f; 1999a, 318). Auf postkonventionellem Niveau geht die moralische Motivation auf die Einsicht in die Geltungsgründe der universellen ethischen Prinzipien zurück. Das reife moralische Urteil schafft es also, die Kluft zwischen Sollen und Wollen zu überbrücken: Bereits die Erkenntnis des Rechten lässt den Wunsch entstehen, dieses richtige Verhalten auch auszuführen. Das Kind hingegen wird Nunner-Winkler zufolge von Kohlberg als amoralisches Wesen beschrieben, das nur an egozentrischer Nutzenmaximierung orientiert ist, und das sich moralischen Geboten nur unter Zwang unterwirft (vgl. Nunner-Winkler, 1989, 581f).
Dieses Bild der frühen Kindheit als amoralisches Entwicklungsstadium wird von der Forschung über das Normverständnis und über Motive und Verhalten jüngerer Kinder in Frage gestellt. Diese Studien lassen an der Instrumentalismusthese von Kohlberg zweifeln (vgl. a. a. O., 577). Nunner-Winkler versucht unter Bezugnahme auf verschiedene Untersuchungen die kognitiv-affektive Parallelitätsannahme zu bestreiten und zu zeigen, dass sich moralisches Wissen und Wollen in zwei unterschiedlichen Lernprozessen ausbilden:
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Wie bereits in Abschnitt 3.4.1 zur Domänen-Theorie behandelt wurde, konnten Untersuchungen von Turiel und von Nucci und Turiel zeigen, dass Kinder schon früh einfache moralische Regeln - wie z.B. „man darf andere nicht verletzen“, „man darf nicht stehlen“ oder „Versprechen soll man halten“ - kennen und diese Regeln anhand ihrer universellen, autoritäts- und sanktionsunabhängigen Gültigkeit von konventionell geltenden Regeln und religiösen Geboten unterscheiden (vgl. Nunner-Winkler, 2001, 176). Turiel (zit. nach Nunner-Winkler, 1999a, 319) konnte in einer Reihe von Experimenten nachweisen, dass Kinder früh zwischen verschiedenen Arten von Regeln unterscheiden. Die Kinder differenzieren klar zwischen einerseits moralischen Regeln, deren Übertretung Dritten schadet, und andererseits konventionellen Normen und blossen Klugheitsregeln, deren Nichtbefolgung nur sich selbst schadet. Daraus kann geschlossen werden, dass Kinder von früh an ein angemessenes Verständnis der intrinsischen Gültigkeit moralischer Normen besitzen (vgl. Nunner-Winkler, 1989, 577; 1993, 280; 1999a, 319).
Keller und Edelstein (zit. nach Nunner-Winkler, 1999a, 319f) fanden in einem Freundschaftsdilemma Anhaltspunkte dafür, dass jüngere Kinder keinesfalls nur nutzenkalkulatorische, sondern auch selbstlos-altruistische
Handlungsentscheidungen treffen. Dies führte sie zu der These, dass das Kind von früh an ein kompetenter moralischer Akteur sei, welches über ein angemessenes Verständnis der intrinsischen Geltungsgründe moralischer Regeln, wie auch über eine genuine moralische Bereitschaft zu selbstlosem Handeln verfüge (vgl. Nunner-Winkler, 1999a, 319f).
Nunner-Winkler (2001) konnte zeigen, dass Kinder auch die den moralischen Regeln zugrunde liegenden allgemeinen Prinzipien von Unparteilichkeit und Schadensminimierung verstehen, z.B. dass Übertretungen im Interesse individueller hedonistischer Bedürfnismaximierung unmoralisch sind, Ausnahmen aber legitimierbar sein können, wenn allein so - unparteilich gesehen - grösserer Schaden vermeidbar ist (vgl. Nunner-Winkler, 2001, 176). Auch diese Ergebnisse stützen ebenfalls die These, dass bereits kleine Kinder die intrinsische Gültigkeit moralischer Regeln verstehen.
Diverse Studien belegen also Nunner-Winklers Annahme, dass Kinder schon früh über ein genuines Moralverständnis verfügen, und kritisieren somit Kohlbergs
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Auffassung seiner ersten beiden Moralstufen. Worin besteht aber dann moralische Entwicklung? Nunner-Winkler vertritt, wie bereits angedeutet, die These, dass die moralische Entwicklung aus einem zweistufigen Prozess besteht. In einem ersten Schritt, den fast alle Kinder relativ früh meistern, wird universell moralisches Regelwissen erworben. Der zweite Lernprozess liegt im langsamen Aufbau moralischer Motivation, die als Bereitschaft definiert wird, „das Rechte zu tun, nicht nur wenn man dies ohnehin spontan will, sondern auch dann, wenn dies den Verzicht auf die Befriedigung eigener Bedürfnisse erfordert“ (Nunner-Winkler, 1993, 297). Dieser zweite Teilprozess der moralischen Entwicklung ist im Gegensatz zum ersten kein universeller: Kinder unterscheiden sich in der
Entwicklungsgeschwindigkeit, der Intensität und im Inhalt ihrer moralischen Motivation (vgl. a. a. O., 281, 297f).
Moralische Motivation wird als „second-order desire“ verstanden, mit anderen Worten als Selbstbindung an die Erfüllung moralischer Normen, die analytisch vom moralischen Wissen unabhängig ist (vgl. a. a. O., 278). Die Selbstbindung kann dahingehend verstanden werden, dass moralisch verlässliche Personen tun wollen, was sie als richtig erkannt haben, auch wenn sie dadurch Kosten zu tragen haben und erwarten, sich danach schlecht zu fühlen. Sie wollen das Richtige tun, weil sie Moral persönlich wichtig nehmen, weil sie sich an diesen Wert gebunden und ihn somit zu einem konstitutiven Teil der eigenen Identität gemacht haben (vgl. Nunner-Winkler, 2001, 185). „Second-order desires“ oder Metabedürfnisse setzen voraus, dass ein Subjekt sich von spontanen Bedürfnissen („first-order desires“) distanziert, diese reflektiert und zu ihnen mit wertenden Gründen Stellung nehmen kann (vgl. Nunner-Winkler, 1993, 296f).
Es gibt demnach eine Phase, in der das moralische Regelwissen vorhanden, die moralische Motivation aber noch nicht ausgebildet ist. Dies bietet auch die Erklärung für die jungen „happy victimizers“, wie sie in Abschnitt 1.2 beschrieben wurden. Erst später kommt es zur Ausbildung der moralischen Motivation, und somit auch der erwähnten Selbstbindung an die Erfüllung moralischer Normen. Nun stellt sich die Frage, ob das Phänomen des „unhappy moralist“ nicht erst auftritt, wenn die moralische Motivation aufgebaut ist, wenn also die Bereitschaft besteht, das moralisch Richtige zu tun, auch wenn dies den persönlichen Bedürfnissen widerspricht? Denn erst durch diese Bereitschaft, das Eigeninteresse oder die „first-
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order desires“ hinter das moralisch Korrekte zu stellen, können die charakteristischen Gefühle der Unzufriedenheit eines „unhappy moralist“ auftreten. Trifft dies zu, wäre moralische Motivation eine Voraussetzung für das Phänomen des „unhappy moralist“ und der „unhappy moralist“ somit ein Folgephänomen des „happy victimizer“.
Nachdem also bereits die Entwicklung der moralischen Urteilsstufe nach Kohlberg und die moralische Motivation nach Nunner-Winkler betrachtet wurden, sollen nachfolgend Modelle des moralischen Urteil-Handlungs-Zusammenhangs als weitere mögliche Einflussfaktoren angeführt werden.
4.1.3 MORALISCHES URTEIL UND MORALISCHES HANDELN - MODELLE DES URTEIL-HANDLUNGS-ZUSAMMENHANGS
Obwohl es zum Zusammenhang von moralischem Urteil und moralischem Handeln viel Forschung gibt, hat sich bisher keine konsensfähige Theorie finden lassen. In diesem Abschnitt soll auf einige Modelle des Urteil-Handlungs-Zusammenhangs eingegangen werden, wobei das Modell von Kohlberg in diesem und das Modell von Nisan im nächsten Abschnitt einen grösseren Stellenwert erhalten sollen.
Das moralische Urteil wird von der moralischen Stufe einer Person beeinflusst und bezieht sich darauf, welches Handeln in einer Situation als richtig verstanden wird. Kohlberg und Candee (1999) sehen die Entwicklung des moralischen Urteils als einen eingleisigen Prozess. Ihrer Meinung nach entwickelt sich das moralische Urteil aus der moralischen Handlung selbst, obwohl keine einzelne kausale Richtung besteht. Eine neue Stufe moralischen Urteilens kann genauso zu neuem Verhalten führen, wie neues Handeln, welches Konflikt und Entscheidung einschliesst, die Entwicklung einer neuen moralischen Stufe veranlassen kann. Aufgrund der moralischen Stufe einer Person wird ein Urteil darüber gebildet, welche Handlung in einer bestimmten Situation richtig ist (vgl. Kohlberg & Candee, 1999, 14ff). Kohlberg und Candee zufolge werden Personen mit höheren Stufen des moralischen Urteils mit grösserer Wahrscheinlichkeit verantwortlich handeln, d.h. in Übereinstimmung mit dem Urteil, das sie für richtig hielten, als sie sich in der Situation befanden (vgl. a. a. O., 19f).
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Trotzdem ist aufgrund der Prinzipien, auf die sich Personen berufen, nicht vollständig vorhersagbar, wie sich diese Personen in konkreten moralischen
Entscheidungssituationen verhalten werden. Deshalb führt Kohlberg nebst dem deontischen Urteil ein Verantwortungsurteil ein (vgl. Oser & Althof, 1997, 228f). Abbildung 5 zeigt das Modell des Zusammenhangs zwischen moralischem Urteil und moralischem Handeln.
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Kohlberg nimmt also an, dass es zwei verschiedene Arten des moralischen Urteilens gibt, die für moralisches Handeln zentral sind. Deontische Entscheidungen sind Urteile darüber, was moralisch richtig ist und lassen sich meist von einer Regel herleiten. Es handelt sich hierbei aus der Sicht des Individuums um die optimale Entscheidung. Die zweite Art des Urteilens, das Verantwortlichkeitsurteil, betrifft die Ausführung und bestimmt, ob man das, was man für richtig erachtet, auch tut. Mit anderen Worten, wie sehr ein Subjekt die als notwendig erkannte Handlung als verpflichtend versteht. Moralische Urteile durchlaufen Kohlberg zufolge also zwei Phasen: In der ersten geht es um ein Richtigkeitsurteil, die zweite Phase beinhaltet ein Urteil über die Verantwortung des Selbst, die richtige Handlung auch durchzuführen. Ein deontisches Urteil geht aber nicht immer zwingend einem Verantwortlichkeitsurteil voraus. Dies kann z.B. eintreten, wenn moralisch aufopfernde Handlungen für Familie oder Freunde ausgeführt werden. Schliesslich spielen auch Persönlichkeitsvariablen eine Rolle in der Beziehung zwischen Urteil und Handeln, so z.B. Intelligenz, Aufmerksamkeit oder Belohnungsaufschubsfähigkeit (vgl. Kohlberg, 1995, 429f; Kohlberg & Candee, 1999, 20f; Oser & Althof, 1997, 233f). Kohlberg und Candee vermuten, dass die Übereinstimmung von
Verantwortlichkeitsurteil und deontischem Urteil von Stufe zu Stufe monoton zunimmt und sprechen daher von einem monotonen Trend zur moralischen Konsistenz. Mit steigender Stufe sollten sich Personen demnach häufiger dafür verantwortlich fühlen, ihre deontische Entscheidung in die Tat umzusetzen (vgl. Kohlberg & Candee, 1999, 21f).
Auch zwei Studien von Helkama (1979) und McNamee (1978) 13 , unterstützen die Annahme, dass auf jeder höheren Stufe die Wahrscheinlichkeit grösser wird, dass Personen ein Verantwortlichkeitsurteil fällen, welches mit ihrer deontischen Entscheidung übereinstimmt und anschliessend entsprechend dem
Verantwortlichkeitsurteil handeln (vgl. Kohlberg, 1995, 402; Kohlberg & Candee, 1999, 22ff).
Ob nun aber die deontische Entscheidung in die Tat umgesetzt wird oder nicht, wird meines Erachtens nicht nur von der moralischen Urteilsstufe abhängen. Die
13 Der Inhalt der beiden Studien findet sich bei Kohlberg, L. & Candee, D. (1999): Die Beziehung
zwischen moralischen Urteilen und moralischem Handeln. In: D. Garz, F. Oser & W. Althof (Hrsg.), Moralisches Urteil und Handeln. Frankfurt am Main: Suhrkamp Taschenbuch Verlag, S. 20-25.
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verschiedenen Normgruppen werden hier vermutlich u.a. auch wieder einen Einfluss haben. Andere Faktoren wie Situation, persönliche Bedeutung und Konsequenzen etc. werden ebenfalls ihren Teil zur Übereinstimmung von deontischer Entscheidung und tatsächlichem Verhalten beitragen.
Was passiert aber, wenn moralisches Urteil und Handeln bei sich selbst oder bei anderen nicht übereinstimmen? Könnten mögliche Folgen Scham, Schuld oder Empörung sein?
Bei einem „happy victimizer“ stimmen moralisches Urteil und moralisches Handeln nicht überein. Man weiss, welche die unter den gegebenen Umständen richtige Handlung wäre, befolgt sie aber nicht und fühlt sich dabei gut, weil so gehandelt wurde, wie man handeln wollte oder ein persönliches Bedürfnis befriedigt wurde. Bei einem „unhappy moralist“ kann davon ausgegangen werden, dass moralisches Urteil und Handeln übereinstimmen. Man handelt so, wie man es für richtig weiss, fühlt sich dabei jedoch unzufrieden, weil man ein persönliches Bedürfnis zurückstellen musste. In beiden genannten Fällen wäre aber auch das Gegenteil denkbar, d.h. dass entweder entgegen dem moralischen Urteil gehandelt wird und man sich dabei unzufrieden fühlt („unhappy victimizer“ oder „unhappy unmoralist“) oder man verhält sich dem moralischen Urteil entsprechend und ist dabei zufrieden („happy moralist“). Man kann also seinem moralischen Urteil entsprechend handeln und zufrieden oder unzufrieden sein, man kann aber auch entgegen seinem moralischen Urteil handeln und zufrieden oder unzufrieden sein.
Es gibt weitere Modelle des Zusammenhangs von moralischem Urteil und Handeln, wovon zehn im Buch „Moralische Selbstbestimmung“ von Oser und Althof (vgl. Oser & Althof, 1997, 244-255) skizziert werden. Einzelne daraus sollen nachfolgend kurz erwähnt werden.
Ein zweites Modell - das Bereichsmodell des moralischen Tuns von Garz - wurde in der vorliegenden Arbeit bereits in Abschnitt 3.3 dargestellt, wobei die beiden Bereiche der schwachen und der starken Normen im Vordergrund standen. Im Modell von Garz ist das deontische Urteil je nach Situationsbereich verschieden und das Ausmass der Übereinstimmung von moralischem Urteil und Handeln hängt von den erwähnten Bereichen ab (vgl. a. a. O., 244f).
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Ein drittes Modell stammt von Helen Weinreich-Haste (1986). Den Kern dieses Modells bilden „triggering events“, emotional intensiv erlebte
Entscheidungssituationen, die kognitiv reflektiert werden und so ein Individuum zu einem bestimmten moralischen Handeln bewegen. Anders als bei Garz oder Kohlberg und Candee bestimmen also die persönlich erfahrenen Auslöseereignisse das Handeln (vgl. Oser & Althof, 1997, 245f; Weinreich-Haste, 1986, 389).
Das vierte Modell, das hier kurz vorgestellt werden soll, stammt von Turiel (1983). Wesentlich bei diesem Modell ist, welchem Bereich - ob dem moralischen oder dem persönlichen - ein Problem zugeteilt wird. Erst dann kann das moralische Urteil das Verhalten voraussagen. So konnte Smetana (1981, 1982) zeigen, dass Befragte, die Abtreibung als persönliche - also nicht-moralische - Entscheidung verstanden, mit grösserer Wahrscheinlichkeit abtreiben lassen als solche, die Abtreibung dem moralischen Bereich zuteilten (vgl. Oser & Althof, 1997, 247).
Ein fünftes und für diese Arbeit letztes Modell stammt von Nisan und soll, wie bereits angekündigt, im nächsten Abschnitt ausführlich behandelt werden.
Zunächst kann jedoch für diese Arbeit festgehalten werden, dass moralisches Urteil und Handeln übereinstimmen müssen, damit das Phänomen des „unhappy moralist“ zustande kommt. Man handelt so, wie man es für richtig weiss, fühlt sich im Falle eines „unhappy moralist“ aber unzufrieden, weil der urteilsentsprechenden Handlung zuliebe auf ein persönliches Bedürfnis verzichtet wird. Stimmen Urteil und Handeln nicht überein, besteht die Möglichkeit, dass das „happy victimizer“ Phänomen auftritt.
4.2 NISAN: DAS MODELL DER MORALISCHEN BILANZ - EIN BEITRAG ZUM
PHÄNOMEN DES „UNHAPPY MORALIST“
Das Modell der moralischen Bilanz nach Nisan (1986) ist ein weiteres Modell des Zusammenhangs von moralischem Urteil und Handeln. Nisan nimmt an, dass Personen aufgrund aller moralisch bedeutsamen Handlungen, die sie innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ausüben, eine Art moralische Bilanz aufstellen. Mit jeder moralisch bedeutenden Handlung verändert sich diese moralische Bilanz. Sowohl persönliche wie auch unpersönliche Grössen, gute wie auch verwerfliche
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Handlungen werden gegeneinander aufgewogen (vgl. Nisan, 1986a, 348, 361). Die zentrale These dieses Modells lautet, „dass der moralische Standard, den das Individuum für sich als bindend festsetzt, nicht auf die Bedenklichkeit spezifischer Handlungen, sondern auf seine moralische Bilanz, d.h. seine Einschätzung seines moralischen Status, bezogen ist“ (a. a. O., 360). Jede Person versucht zu jedem Zeitpunkt diesen Status auf einem befriedigenden Niveau zu halten, indem sie vor jedem Ausführen oder Unterlassen einer moralisch relevanten Handlung abwägt, ob diese ihren moralischen Standard auf ein unbefriedigendes Niveau reduzieren würde oder nicht. Es wird also eine positive moralische Bilanz angestrebt, die nicht unter das persönlich festgesetzte akzeptable Moralitätsniveau zurückfallen darf. Dieses akzeptable Niveau liegt unterhalb des idealen, prinzipiell möglichen Niveaus und bestimmt das für die moralische Identität des Individuums erforderliche Minimum (vgl. a. a. O., 360ff). Man gesteht somit sich und auch anderen das Recht zu, bis zu einem gewissen Grad vom bewussten, moralischen Ideal abzuweichen (vgl. Nisan, 1986b, 194). Das Ausmass der Abweichung hängt von der aktuellen moralischen Bilanz einer Person ab. Auf den Punkt gebracht: „je günstiger die moralische Bilanz eines Individuums - z.B. nach einer Serie guter Taten - ist, um so grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Individuum sich Übertretungen (oder die Unterlassung guter Taten) erlauben wird; umgekehrt, je ungünstiger die moralische Bilanz - z.B. nach einer bösen Tat -, um so grösser die Wahrscheinlichkeit, dass es sich keine Übertretung erlauben und/oder sich zu einer guten Tat verpflichtet fühlen wird“ (Nisan, 1986a, 362).
In einer Untersuchung von Horenchik (1984) sollten Versuchspersonen Vergehen beurteilen, denen entweder ein erstes Vergehen oder eine gute Tat voranging. Horenchik konnte nachweisen, dass Versuchspersonen einen Verstoss als gravierender wahrnehmen, wenn die handelnde Person zuvor bereits ein Vergehen begangen, als wenn sie eine gute Tat vollbracht hatte. Die Ergebnisse zeigen auf, dass moralisch relevante Handlungen auch aufgrund früheren Verhaltens der handelnden Person beurteilt werden, was als Bestätigung für das Modell der moralischen Bilanz gelten kann (vgl. Horenchik, 1984, zit. nach Nisan, 1986a, 366f).
Zusätzlich zur Situation, in der gehandelt werden soll, und zusätzlich zum moralischen Standpunkt einer Person, scheint also auch der Stand der moralischen
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Bilanz schlussendlich die Handlungsentscheidung wesentlich mit zu beeinflussen. Dabei spielt meines Erachtens die Bedenklichkeit einer Handlung, oder mit anderen Worten die Stärke der Norm, eine wesentlichere Rolle als es nach Nisan zunächst zu vermuten scheint. An einer späteren Stelle lässt sich jedoch die Aussage finden, dass manche Normen zu absolut seien, um sich die Frage stellen zu können, ob man sie brechen soll oder nicht (vgl. Nisan, 1986b, 196), sei die moralische Bilanz noch so hoch. Wie die moralische Bilanz mit der Stärke einer Norm zusammenhängt, soll später in Abschnitt 4.2.2 besprochen werden.
Nisan (1986) geht auf eine weitere grundlegende Annahme seines Modells ein, nämlich dass es gerechtfertigt sein kann, Ich-Interessen vor moralische Werte zu stellen. Er geht davon aus, dass die Bedürfnisse, Ziele und Pläne einer Person einen Teil ihrer Identität und ihres Selbstkonzeptes ausmachen. Oft ist es so, dass die Befriedigung von persönlichen Interessen und die moralischen Werte nicht übereinstimmen und somit in Konflikt geraten. Da aber die Befriedigung dieser Interessen für die Identität und die Selbstbewertung von Bedeutung sind, sieht ein Individuum seine Ich-Interessen als wichtige Faktoren in der Entscheidung für oder gegen eine moralische Handlung (vgl. Nisan, 1986a, 361f). „Das Recht des persönlichen Standpunktes…wird gegenüber dem Bereich der Moral überhaupt geltend gemacht, und zwar in Gestalt eines Freiraums, den das Individuum sich angesichts der Anforderungen der idealen Moral zugesteht“ (a. a. O., 355f). Somit ist die moralische Bilanz einer Person selten - und muss Nisan zufolge auch gar nicht sein - die bestmöglichste (vgl. a. a. O., 362). Sieht eine Person die Befriedigung des Eigeninteresses und somit auch das Nichteinhalten des moralischen Wertes oder der moralischen Norm als legitim an, so sollte sie sich nach einem solchen Verstoss nicht unzufrieden fühlen oder ihre Handlung als schlecht einschätzen. Dies konnte Nisan empirisch bestätigen: Auch wenn die Versuchspersonen wussten, dass die begangene Handlung falsch war und sogar gelegentlich nach der Ausführung der Handlung das Gefühl hatten, sich entschuldigen oder bessern zu müssen, nahmen sie sich dennoch nicht als „böse“ wahr. Sie deuteten die Situation eher in die Richtung, dass sie vorübergehend unter ihre eigenen moralischen Standards zurückgefallen waren und eine situationsbedingte negative moralische Bilanz vorzuweisen hatten (vgl. a. a. O., 362f). Man weiss zwar, dass ein Vergehen falsch ist, der subjektiv wahrgenommene Grad an Falschheit nimmt aber mit zunehmender
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Wichtigkeit der Ich-Interessen ab (vgl. a. a. O., 364). Diese Ergebnisse weisen in eine ähnliche Richtung wie das „happy victimizer“ Phänomen von Nunner-Winkler. Sie lassen auch vermuten, dass wenn eine Person die Handlung, die zu begehen sie problemlos mit ihrer moralischen Bilanz vereinbaren könnte, nicht begeht, sie sich als „unhappy moralist“ wieder finden wird. Anzunehmen ist ferner, dass je höher die moralische Bilanz einer Person liegt, je mehr sie sich also „leisten“ könnte, desto unzufriedener wird sie sein, wenn sie die Übertretung nicht begeht und sich moralisch korrekt verhält.
Althof, Garz und Zutavern (1988) konnten in ihrer in Abschnitt 4.1.1 bereits erwähnten Studie, in der Jugendliche und Erwachsene über verschiedene Handlungsweisen im Grenzbereich von Unmoral und Kavaliersdelikt befragt wurden, bei unmoralischen Verstossen zweierlei finden: Einerseits wurde versucht, die moralische Relevanz des Verstosses und die moralische Verantwortlichkeit zu leugnen, andererseits wurde der Verstoss - entsprechend Nisans Annahme - mit legitimierbarem Eigeninteresse gerechtfertigt (vgl. Althof et al., 1988, 166). Dass Handlungen überhaupt gerechtfertigt werden können oder werden, deutet darauf hin, dass diese Handlungen dem Bereich der schwachen Normen angehören. Da im Bereich der starken Normen keine stichhaltigen Rechtfertigungen existieren und bei einem Verstoss die Belastung der Bilanz zu hoch wäre, lässt sich vermuten, dass Nisans Modell der moralischen Bilanz v.a. im Bereich der schwachen Normen zum Tragen kommt.
In verschiedenen Punkten ist das Modell der moralischen Bilanz klärungsbedürftig und lässt Fragen 14 offen, wovon die wichtigsten von Nisan selber angesprochen werden. Eine Frage betrifft den Zeitraum der Gültigkeit der moralischen Bilanz. Wie lange hält sie an? Von welchem Zeitpunkt an ist sie für die gegenwärtigen Entscheidungen einer Person relevant? Haben alle guten und schlechten Taten der gesamten Vergangenheit einer Person einen Einfluss auf die momentanen Entscheidungen? Und hält dieselbe Bilanz ein Leben lang an? Vermutlich müssten die letzten beiden Fragen verneint werden, da eine Art Verjährung denkbar ist. Die emotionale Wirkung einer Handlung auf eine Person nimmt mit zunehmender zeitlicher Distanz zur Handlung ab (vgl. Ekman, 1971, zit. nach Nisan, 1986a, 369).
14 Da der Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit beim Phänomen des „unhappy moralist“ und den
Normbereichen liegt, werden die offenen Fragen, die allein die moralische Bilanz betreffen, hier nicht weiter empirisch untersucht.
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Damit ist anzunehmen, dass vor langer Zeit ausgeführte gute oder schlechte Taten ihr Gewicht in der moralischen Gesamtbilanz verlieren (vgl. Nisan, 1986a, 369). Vergessen und Verdrängen könnten ebenfalls eine Rolle spielen, was davon beeinflusst würde, wie erheblich oder bedeutend im negativen wie auch im positiven Sinne die begangene Tat war.
Eine weitere zentrale und noch ungeklärte Frage ist jene, ob jede Person nur über eine bereichsübergreifende allgemeine moralische Bilanz verfügt oder ob für verschiedene Lebensbereiche unterschiedliche, spezifische Bilanzen gebildet werden (vgl. a. a. O., 369). Falls jede Person mehrere Bilanzen besitzt, ergibt sich daraus wiederum die Frage, ob diese nur jeweils für sich genommen und in jedem Bereich einzeln „berechnet“ werden, oder ob die verschiedenen Bereichs-Bilanzen einander beeinflussen könnten. So z.B. wenn eine Person eine positive „Familienbilanz“ vorweisen kann, dass sie dafür in der „Arbeitsbilanz“ ein Auge zudrücken könnte.
4.2.1 DIE MORALISCHE ENTSCHEIDUNG
Nisan nimmt eine Unterscheidung zwischen dem moralischen Urteil und der moralischen Entscheidung vor. Dabei ist, so Nisan, das moralische Urteil unpersönlich, objektiv, auf alle anwendbar und lässt keinen Raum für persönliche Präferenzen. Die moralische Entscheidung hingegen entstammt einem sehr persönlichen Bereich und beruht auf der eigenen Wahl einer Person (vgl. Nisan, 1986a, 372).
Als erstes besteht das moralische Urteil, das Wissen darüber, was man tun sollte. Ein moralischer Konflikt erfolgt erst nach dem moralischen Urteil, wenn das, was man tun sollte, mit dem, was man tun möchte, nicht vereinbar ist. Es gilt also, sich für eine Handlung zu entscheiden (vgl. a. a. O., 348f). Um in einem moralischen Konflikt zu einer moralischen Entscheidung zu gelangen, muss der Prozess nach Nisan folgende Elemente enthalten: „(a) Bewertung des moralischen Werts der Handlung, der positiv oder negativ sein kann; (b) Bewertung des persönlichen Werts der Handlung, der wiederum positiv oder negativ sein kann; und (c) eine Meta-Evaluation, die die moralischen und persönlichen Elemente auf einer gemeinsamen Werteskala vergleicht“ (a. a. O., 358). Dabei hat der moralische Wert Vorrang vor den Ich-Interessen. Dies wird in die Entscheidung miteinbezogen. Das Individuum
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will sein persönliches akzeptables Moralitätsniveau nicht unterschreiten, gesteht sich aber gleichzeitig eine bestimmte Befriedigung seiner Eigeninteressen zu, auch auf Kosten der Moral (vgl. a. a. O., 358). Je mehr Bedeutung dann ein persönlicher Wert, um den es in einer moralischen Entscheidung geht, für die persönliche Identität eines Individuums hat, desto grösser sind die Zugeständnisse (vgl. a. a. O., 373). Nisan führte eine Untersuchung durch, in der Versuchspersonen vorgegebene Vergehen nach dem Grad ihrer Falschheit einschätzen mussten. Er konnte zeigen, dass je klarer ein Vergehen aus einer Versuchung folgte, umso weniger schwerwiegend war die Einschätzung des Verstosses. Als Beispiel führt er eine Situation an, in der ein Kind der Mutter Geld stiehlt, um ein Eis kaufen zu können. Besassen die Freunde des Kindes bereits alle ein Eis, was die Versuchung des Kindes, das Geld der Mutter zu nehmen, erhöhte, wurde die Übertretung weniger schlimm bewertet. Nisan fand weiter, dass Vergehen ebenfalls weniger gravierend eingeschätzt wurden, wenn sie der Befriedigung zukünftiger Pläne und nicht nur momentaner Bedürfnisse dienten. So wurde das Schummeln bei einer Aufnahmeprüfung in einen wissenschaftlichen Klub bei einem Kind, das den Wunsch hegt, Forscher zu werden, als weniger schlimm eingestuft als das Mogeln eines Kindes, das für die Wissenschaft und den Klub wenig übrig hat. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei den Versuchspersonen zwar Einigkeit darüber bestand, dass die Handlungen falsch waren, sie bewerteten das Verhalten aber harmloser, je bedeutsamer sich die entsprechenden Ich-Interessen für die betroffene Person zeigten (vgl. a. a. O., 363f).
Ein weiterer Faktor, der bei der Entscheidung gegen eine Norm zu verstossen mitspielt, ist die Verbreitung einer Übertretung. Je weiter verbreitet eine bestimmte Übertretung ist, desto weniger nimmt man die dazugehörige Norm ernst (vgl. Nisan, 1986b, 200f). Hier scheint also ein sozialer Vergleich mitzuspielen, denn je häufiger eine Norm von anderen gebrochen wird, desto eher kann man dieselbe Übertretung ebenfalls in Erwägung ziehen.
Auch die Ernsthaftigkeit eines Verstosses beeinflusst das moralische Verhalten wesentlich. Vor einer Handlung fragt sich eine Person, ob sie mit Einbezug aller die Handlung betreffenden Umstände und aufgrund des Standes ihrer moralischen Bilanz, den unmoralischen Weg wählen kann. Dadurch ist zu erklären, dass weniger ernsthafte Vergehen eher als vertretbar gesehen werden, andere hingegen so
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gravierend sind, dass man der Meinung ist, diese keinesfalls begehen zu dürfen (vgl. Nisan, 1986a, 358). Hiermit wäre die Brücke zu den schwachen und starken Normen geschlagen, worauf im nächsten Abschnitt in Verbindung mit der moralischen Bilanz und dem Phänomen des „unhappy moralist“ erneut eingegangen werden soll.
4.2.2 MORALISCHE BILANZ, STARKE / SCHWACHE NORMEN UND DAS PHÄNOMEN DES „UNHAPPY MORALIST“
Nisan beschreibt zwei Fälle von Entfremdung. Den ersten Fall definiert er als ein Gefühl des Verrats an der eigenen Identität, wenn unmoralisch gehandelt wurde und die moralische Bilanz unter das akzeptable Minimalniveau des Individuums fällt (vgl. Nisan, 1986a, 374). Hier findet sich der entgegengesetzte Fall zum Phänomen des „happy victimizers“. Die Person ist nicht etwa zufrieden darüber, dass sie unmoralisch gehandelt und dadurch profitiert hat, im Gegenteil, sie fühlt sich, als hätte sie sich selber verraten, da sie ihre moralische Bilanz in den negativen Bereich gezogen hat 15 . Die zweite Art der Entfremdung kann, so Nisan, bei moralischem Verhalten auftreten: Wenn das Individuum trotz ausreichend hoher moralischer Bilanz moralisch handelt und dadurch ein persönliches Opfer bringt, d.h. seinen persönlichen Bedürfnissen und Interessen nicht folgt (vgl. a. a. O., 374f). Obwohl Nisan nicht näher auf die genauen Gefühle dieser beiden
Entfremdungsmöglichkeiten eingeht, spricht die Situation, in welcher der zweite Fall der Entfremdung auftritt, dafür, dass es sich bei diesen Gefühlen um solche handelt, die für einen „unhappy moralist“ typisch sind. Zwischen dem moralisch Korrekten und dem Eigeninteresse besteht ein Konflikt. Es wird aber moralisch gehandelt, obwohl das persönliche Bedürfnis der moralischen Handlung entgegensteht und obwohl man sich durch den guten Stand der moralischen Bilanz eine unmoralische Tat hätte „leisten“ können. Für die zweite Entfremdung muss die moralische Bilanz also im positiven Bereich liegen, damit genügend Spielraum vorhanden ist, was erwarten lässt, dass das Phänomen des „unhappy moralist“ auch nur bei vorhandener positiver Bilanz auftritt. Wie bereits erwähnt, liegt die Vermutung nahe, dass das Mass an empfundener Unzufriedenheit bei moralisch korrektem Verhalten und Verzicht auf die persönlichen Bedürfnisse mit der Höhe der positiven moralischen Bilanz zunimmt.
15 Demnach liegt die Vermutung nahe, dass das Gefühl des Verrats abnimmt, wenn sich die
moralische Bilanz trotz schlechter Tat noch im positiven Bereich bewegt.
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Darüber hinaus kann angenommen werden, dass die Frage „Darf ich diese spezifische Handlung, welche ich als unrichtig betrachte, begehen?“ v.a. im Bereich der schwachen Normen gestellt wird. Denn, wie auch Nisan anspricht, gibt es manche Normen, „die so absolut sind, dass sie es verbieten, eine solche Frage zu stellen“ (Nisan, 1986b, 196). Im Bereich der schwachen Normen wird es einer Person leichter fallen, die moralische Schuldenbank zu belasten, da die Konsequenzen nicht so hoch sind und die Wahrscheinlichkeit geringer ist, dass der moralische Status einer Person unter das persönlich akzeptierte Niveau herabgemindert wird. Im Bereich der starken Normen hingegen ist zu erwarten, dass eine Missachtung einer Norm aufgrund der Schwere des Vergehens und den hohen Konsequenzen eine zu grosse Belastung der moralischen Bilanz mit sich zieht. Anschliessend wieder ein akzeptables Niveau zu erreichen, in der die moralische Bilanz im Positiven liegt, wäre entweder ein unmögliches Unterfangen oder würde eine lange Wiedergutmachensphase verlangen, in der nur noch Gutes getan und „Böses“ unterlassen werden müsste.
Die bereits in Abschnitt 1.4 aufgeworfene Frage danach, ob es sich beim Phänomen des „unhappy moralist“ um ein „state“ oder „trait“ handelt, kann auch aus der Perspektive von Nisans moralischer Bilanz betrachtet werden. Nisans Modell spricht meiner Ansicht nach eher dagegen, dass das Phänomen des „unhappy moralist“ persönlichkeitsabhängig (trait) ist 16 , da je nach Stand der moralischen Bilanz manchmal auf eine Art und manchmal auf eine andere gehandelt wird. Persönlichkeitsabhängig hingegen ist das moralische Mindestniveau einer Person, da dieses von jedem Individuum selber festgelegt wird.
Es wird demnach erwartet, dass es aus der Perspektive des Modells der moralischen Bilanz dann zum Phänomen des „unhappy moralist“ kommt, wenn eine Person trotz ausreichendem Spielraum in der moralischen Bilanz und trotz bestehenden Ich-Interessen die moralische Wahl trifft. Dies impliziert, dass das Phänomen nur zustande kommt, wenn die moralische Bilanz positiv ist. Zusätzlich wird davon ausgegangen, dass v.a. im Bereich der schwachen Normen eine Beziehung zwischen dem Stand der moralischen Bilanz und den Unzufriedenheitsgefühlen eines „unhappy moralist“ besteht. Die vorliegende Untersuchung wird versuchen, diese aus der Theorie entwickelten Annahmen zu überprüfen.
16 Diese Annahme wird im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht untersucht werden können.
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4.3 SOZIALER VERGLEICH
Ein weiterer denkbarer Einflussfaktor, der in dieser Arbeit untersucht werden soll, ist der soziale Vergleich. Die zentralen Annahmen der Theorie der sozialen Vergleichsprozesse von Festinger (1954) besagen, dass Menschen das Bedürfnis haben, die eigenen Meinungen und Fertigkeiten zu bewerten. Aus diesem Grund vergleichen sie sich mit anderen Personen. Für diesen Vergleich werden meist Personen herangezogen, die in Bezug auf Meinungen und Fertigkeiten als ähnlich wahrgenommen werden (vgl. Frey, Dauenheimer, Parge & Haisch, 1993, 86). Während sich Festingers Theorie lediglich mit dem Vergleich von Meinungen und Fertigkeiten befasste, weitete Schachter (1959) die Theorie auch auf Emotionen aus. Er kam zu folgendem Ergebnis: „Emotionen können im sozialen Vergleichsprozess bewertet werden. Eine Person, die mit einer höchst bedrohlichen Situation konfrontiert wird, weiss die Angemessenheit ihrer emotionalen Reaktionen nicht korrekt einzuschätzen und hat daher das Bedürfnis, sich mit anderen zu vergleichen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden“ (Schachter, zit. nach Frey et al., 1993, 104).
Der soziale Vergleich kann also als das Heranziehen einer Bezugsgruppe zur Bewertung von und zum Vergleich mit der eigenen Person verstanden werden. Nach Ruble (1983) dient der soziale Vergleich in der Entwicklung vorwiegend zwei Zielen: Einerseits der Normorientierung, d.h. wie man sich verhalten soll, und andererseits der Selbstbewertung durch den Vergleich mit der Bezugsgruppe (vgl. Oerter, 2002, 256). Die Bezugsgruppe, eine Gruppe von Menschen, die als Vergleichsmassstab dient, wird von der Kindheit an in unsere Bewertungen miteinbezogen (vgl. Asendorpf, 1999, 238).
Asch (1951, 1956) untersuchte in einem inzwischen weit bekannten Experiment den Einfluss von Urteilen anderer Personen auf das eigene Urteilsverhalten. Er konnte zeigen, dass wenn alle anderen Gruppenmitglieder einer gegenteiligen Meinung sind, als die, die uns von unserer Wahrnehmung und unserer Vernunft mitgeteilt wird, wir dem von der Meinung der Mehrheit ausgehenden Druck nachgeben. Er liess eine Versuchsperson jeweils als Teil einer Achter-Gruppe, wobei die anderen sieben angeblichen Versuchspersonen in Wirklichkeit Mitarbeiter des Versuchsleiters waren, eine Linie mit drei Vergleichslinien vergleichen und sagen, welche
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Vergleichslinie mit der Originallinie übereinstimmte. Dabei mussten alle ihre Meinung in der Gruppe bekannt geben, die „echte“ Versuchsperson jeweils zuletzt. In 12 von 18 Durchgängen gaben die „falschen“ Versuchspersonen in Übereinstimmung miteinander falsche Urteile ab. Asch konnte aufzeigen, dass die Konfrontation mit einer einstimmig, abweichend urteilenden Gruppe als sehr unangenehm empfunden wird. Weiter zeigte sich als Hauptergebnis des Experiments, dass in den 12 „gefälschten“ Durchgängen ein Drittel aller Urteile der „echten“ Versuchspersonen entweder mit denen der Mitarbeiter des Versuchsleiters übereinstimmten oder in dieselbe Richtung gingen, also falsch waren. Hierbei gab es grosse Unterschiede zwischen den 50 Versuchspersonen, manche gaben dem sozialen Druck fast immer nach, 13 Versuchspersonen nie. Herkner gibt an, dass das Ausmass des Nachgebens u.a. von der Lerngeschichte der Versuchspersonen, der Übereinstimmung aller Vertreter der gegenteiligen Meinung und der Eindeutigkeit der Urteilssituation (je unklarer, desto mehr Einfluss hat die Meinung der Gruppe) abhängt (vgl. Herkner, 1975, 344ff).
Was haben aber diese Ergebnisse für eine Bedeutung im Zusammenhang mit dem „unhappy moralist“ Phänomen? Das erwähnte Experiment zeigt klar, dass die eigene Handlungsentscheidung durch das Verhalten anderer beeinflusst wird. Was eine vergleichbare Mehrheit tut, scheint demnach wichtig zu sein. Auf das Phänomen des „unhappy moralist“ angewendet, könnte dieses Ergebnis darauf hinweisen, dass die Empfindungen eines „unhappy moralist“ ebenfalls von sozialen Vergleichsprozessen und sozialem Druck beeinflusst werden. Wenn alle anderen Personen einer vergleichbaren Gruppe die moralisch korrekte Handlung wählen, obwohl sie bei einem Verstoss persönlich profitieren könnten, ist es denkbar, dass man sich bei ebenfalls korrektem Verhalten weniger unzufrieden fühlen wird, als wenn alle anderen nicht moralisch handeln, damit durchkommen und ihre Bedürfnisse befriedigen können. Handelt man als einzige Person korrekt, ist zu erwarten, dass die entstehende Unzufriedenheit nicht nur auf den Konflikt mit und Verzicht auf die eigenen Interessen und Bedürfnisse zurückzuführen sein wird, sondern auch darauf, dass alle anderen anders handeln und zudem dabei persönlich profitieren.
In Abschnitt 4.1.1 wurde der Versuch unternommen, das Phänomen des „unhappy moralist“ aus der Sicht der verschiedenen moralischen Urteilsstufen zu beleuchten. Es liess sich vermuten, dass der soziale Vergleich nicht für alle Stufen gleich wichtig
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ist. Dies würde implizieren, dass - wenn von einer Beziehung zwischen moralischer Urteilsstufe und „unhappy moralist“ ausgegangen wird - der soziale Vergleich nicht auf allen Stufen denselben Einfluss auf die Zufriedenheit bzw. Unzufriedenheit eines „unhappy moralist“ ausübt. Da für Personen der dritten Stufe die Bezugsgruppe und deren Meinungen und Anliegen von besonders grosser Bedeutung sind, ist es wahrscheinlich, dass der soziale Vergleich bei Personen auf Stufe 3 gegenüber Personen anderer Stufen beachtlichere Auswirkungen hat.
In der vorliegenden Untersuchung wird demnach davon ausgegangen, dass der soziale Vergleich einen Einfluss auf unsere Meinungen und auf unser Verhalten hat, und wir die Tendenz aufweisen, uns anzugleichen. Es wird folglich angenommen, dass wir umso unzufriedener sein sollten, wenn die Personen unserer Bezugsgruppe auf eine Art handeln, wir aber auf eine andere. Wir sollten hingegen umso zufriedener sein, je mehr unser Verhalten mit dem der Bezugsgruppe übereinstimmt.
Wie für das Modell der moralischen Bilanz kann angenommen werden, dass der soziale Vergleich ebenfalls nur im Bereich der schwachen Normen einen Einfluss haben wird. Da, wie in Abschnitt 3.4.2 erläutert wurde, starke Normen sehr klar sind und hohe Konsequenzen mit sich bringen, ist es unwahrscheinlich, dass das Heranziehen einer Bezugsgruppe etwas an der empfundenen Zufriedenheit oder Unzufriedenheit ändern wird. Man wird nicht unzufriedener sein, wenn man erfährt, dass Personen der eigenen Bezugsgruppe an einem bewaffneten Überfall teilgenommen haben oder bei einem solchen Überfall jemanden schwer verletzt oder gar getötet haben, auch wenn sie dabei reich wurden. Erfahre ich jedoch, dass meine Vergleichspersonen ihre im Ausland erhaltene Busse nicht bezahlen, woraus keine andere Konsequenz folgt, als dass sie sich mit dem „gesparten“ Geld etwas kaufen können, werde ich - als einzige Person, die die Busse gezahlt hatwahrscheinlich unzufriedener sein, als wenn meine Vergleichspersonen die Busse ebenfalls gezahlt hätten. Daher wird vermutet, dass der soziale Vergleich v.a. im Bereich der schwachen Normen einen Einfluss auf die Unzufriedenheitsgefühle eines „unhappy moralist“ ausübt.
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4.4 PERSÖNLICHKEITSMERKMALE UND IHR MÖGLICHER EINFLUSS
Der mögliche Einfluss von Persönlichkeitsmerkmalen ist der letzte potentielle Einflussfaktor, der in dieser Arbeit aufgegriffen werden soll. Asendorpf umschreibt Persönlichkeit als die Gesamtheit aller Persönlichkeitseigenschaften einer Person. Unter einer Persönlichkeitseigenschaft versteht er ein überdauerndes Merkmal, in dem sich Menschen unterscheiden (vgl. Asendorpf, 1999, 434). Nach Zimbardo ist Persönlichkeit „die Summe der Verhaltensweisen, mit denen ein Individuum charakteristischerweise reagiert und mit anderen Personen und Objekten in Beziehung tritt“ (Zimbardo, 1983, 395). Persönlichkeit beinhaltet also individuell unterschiedliches Verhalten. Fiedler versteht Persönlichkeit und
Persönlichkeitseigenschaften einer Person ebenfalls als Ausdruck der für sie charakteristischen Verhaltensweisen und Interaktionsmuster, „mit denen [sie] gesellschaftlich-kulturellen Anforderungen und Erwartungen zu entsprechen und [ihre] zwischenmenschlichen Beziehungen auf der Suche nach einer persönlichen Identität mit Sinn zu füllen versucht“ (Fiedler, 1998, 3).
Es gibt etliche unterschiedliche Persönlichkeitsmerkmale, einige der bekanntesten sind die Big Five. Viele Untersuchungen haben immer wieder aufs Neue das Vorhandensein dieser fünf Hauptfaktoren der Persönlichkeit aufzeigen können (vgl. Oerter, 2002, 213). Diese Faktoren beschreiben fünf unabhängige Dimensionen, aus denen ein wesentlicher Teil der alltagspsychologisch repräsentierten
Persönlichkeitseigenschaften reproduziert werden können (vgl. Asendorpf, 1999, 130). In Tabelle 3 wird ein Überblick gegeben.
Tabelle 3: Big Five - die fünf Hauptfaktoren der Persönlichkeit (vgl. Asendorpf, 1999, 129)
Wird versucht, Persönlichkeit aus der Perspektive der Persönlichkeitsstörungen 17 zu betrachten, lassen sich in der Literatur verschiedene Zusammenhänge zwischen Persönlichkeitsstörungen und Verhalten finden. So können z.B. antisoziale Persönlichkeitsstörungen mit Kriminalität zusammenhängen (vgl. Fiedler, 1998, 191-198), Depression kann dazu führen, dass Aktivität abnimmt, eine Lähmung des Denkens und generell eine Änderung der für eine bestimmte Person üblichen Verhaltensweisen eintritt (vgl. Fiedler, 1998, 330f).
Da Persönlichkeit bestimmte für eine Person typische Verhaltensweisen beinhaltet und da auch Persönlichkeitsstörungen zu verändertem Verhalten führen, kann davon ausgegangen werden, dass Persönlichkeitsmerkmale das Verhalten einer Person beeinflussen. Somit liegt meines Erachtens auch die Annahme nahe, dass Persönlichkeitseigenschaften ebenso einen Einfluss auf das Phänomen des „unhappy moralist“ und den damit zusammenhängenden charakteristischen Empfindungen haben könnten.
In der vorliegenden Untersuchung werden drei Persönlichkeitsfaktoren und deren untergeordnete Eigenschaften berücksichtigt: Autonomie, Willensstärke und soziale Integration. Autonomie werden Selbstverantwortlichkeit, Selbstsicherheit und Unabhängigkeit von gesellschaftlichen Normen zugeordnet, was für das Phänomen des „unhappy moralist“ im Zusammenhang mit den verschiedenen Normbereichen interessant sein könnte. Eine autonome Person bestimmt z.B. ihre Lebenswerte selbst. Es ist für sie nicht notwendig, dass andere immer akzeptieren, was sie tut, da sie anderen nicht gefallen muss, sicher und frei ist (vgl. Tönnies, Plöhn & Krippendorf, 1996, 18). Es lässt sich daher auch vermuten, dass je autonomer eine Person ist, umso weniger sie z.B. auch an soziale Vergleiche gebunden ist. Zu Willensstärke werden Selbstbehauptung, Durchsetzungsvermögen,
Beherrschung, Durchhaltevermögen, Entscheidungsfähigkeit und Selbstakzeptanz gezählt. Personen mit einem starken Willen setzen sich z.B. für ihre Ziele ein und erreichen sie meistens auch. Es fällt ihnen leicht, Entscheidungen zu treffen (vgl. Tönnies et al., 1996, 18), was ebenfalls im Zusammenhang mit dem angenommenen Phänomen von Interesse sein könnte.
17 Wenn Persönlichkeitseigenschaften in Richtung eines Leidens der Betroffenen oder extremen
antisozialen Verhaltens gehen, werden sie als Persönlichkeitsstörung „etikettiert“. Da die Übergänge zwischen sozial akzeptierten und sozial nicht akzeptierten Abweichungen oft situationsbedingt und fliessend sind, kann die Diagnose oft nur schwer erfolgen und sich auch von Situation zu Situation und Kultur zu Kultur unterscheiden (vgl. Fiedler, 1998, 4).
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Soziale Integration beinhaltet intakte Sozialbeziehungen, soziales Engagement, Einfühlungsvermögen und Unbefangenheit im mitmenschlichen Umgang. Personen, die sich sozial integrieren können, setzen sich z.B. für andere ein und der Umgang mit anderen fällt ihnen leicht (vgl. Tönnies et al., 1996, 18). Mit der vorliegenden Untersuchung wird unter anderem versucht festzustellen, ob die genannten Eigenschaften Autonomie, Willensstärke und Soziale Integration einen Einfluss auf das Phänomen des „unhappy moralist“ ausüben.
4.5 ZUSAMMENFASSUNG DER FÜR DIE VORLIEGENDE ARBEIT ZENTRALEN
FOLGERUNGEN
In folgendem Abschnitt sollen noch einmal die wichtigsten Gedanken und Annahmen dieses Kapitels rekapituliert werden. Es wird davon ausgegangen, dass es verschiedene Faktoren gibt, die mit dem Phänomen des „unhappy moralist" in Zusammenhang stehen oder darauf einen Einfluss haben können.
Es wird vermutet, dass Kohlbergs Stufen des moralischen Urteils und die jeweilige stufentypische Beziehung zu Normen unterschiedlich mit dem Phänomen des „unhappy moralist“ zusammenhängen.
Nunner-Winkler konnte zeigen, dass die moralische Entwicklung in einem zweistufigen Prozess stattfindet, was Kohlbergs Hypothese der kognitiv-affektiven Parallelität widerlegt. In einem ersten Schritt wird moralisches Regelwissen erworben, worauf in einem zweiten Schritt der Aufbau der moralischen Motivation erfolgt. Es gibt demzufolge eine Phase, in der das Regelwissen vorhanden, die moralische Motivation aber noch nicht ausgebildet ist. Die Frage wurde aufgeworfen, ob das Phänomen des „unhappy moralist“ an moralische Motivation gebunden ist, somit also erst auftreten kann, wenn die Bereitschaft besteht, das moralisch Richtige zu tun, auch wenn dies den persönlichen Bedürfnissen widerspricht. Liesse sich bestätigen, dass moralische Motivation eine Voraussetzung für das Phänomen des „unhappy moralist“ ist, könnte weiter die Frage gestellt werden, ob in dem Fall der „unhappy moralist“ ein Folgephänomen des „happy victimizers“ ist.
Ein weiterer angenommener Einflussfaktor bzw. Voraussetzung für das Phänomen des „unhappy moralist“ ist, dass moralisches Urteil und Handeln übereinstimmen müssen, damit es zum Phänomen kommen kann. Es wird dem
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moralischen Urteil entsprechend gehandelt, wobei ein persönliches Bedürfnis unbefriedigt bleibt. Stimmen Urteil und Handeln nicht überein, kann das „happy victimizer“ Phänomen auftreten.
Stellvertretend für die Modelle des Urteil-Handlungs-Zusammenhangs sollen in der vorliegenden Untersuchung die Annahmen über den Zusammenhang des Modells der moralischen Bilanz mit dem Phänomen des „unhappy moralist“ und den starken und schwachen Normen überprüft werden. Es wurde die Vermutung angestellt, dass Unzufriedenheitsgefühle auftreten werden, wenn eine Handlung, die zu begehen mit der moralischen Bilanz unschwer zu vereinbaren wäre, nicht begangen wird. Daraus wurde gefolgert, dass je höher die moralische Bilanz einer Person liegt, desto unzufriedener wird sie sein, wenn sie die Übertretung nicht begeht und damit ihr Bedürfnis nicht befriedigt. Daher wird erwartet, dass es aus der Perspektive des Modells der moralischen Bilanz dann zum Phänomen des „unhappy moralist“ kommt, wenn eine Person trotz ausreichend hoher positiver Bilanz und trotz widersprechendem persönlichen Bedürfnis die moralische Wahl trifft. Ferner wird angenommen, dass Nisans Modell v.a. im Bereich der schwachen Normen zum Tragen kommt. Die Vermutung liegt nahe, dass ein Verstoss gegen eine schwache Norm eine viel geringere Belastung der moralischen Schuldenbank zur Folge hat als die Übertretung einer starken Norm. Nach Letzterem wieder eine positive Bilanz zu erreichen, würde sich entweder als unmöglich erweisen oder eine lange Wiedergutmachensphase erfordern.
Es wurde aufgezeigt, dass Bezugsgruppen zur Bewertung von und zum Vergleich mit der eigenen Person herangezogen werden. Dieser soziale Vergleich hat einen Einfluss auf unsere Meinungen und auf unser Verhalten. Daher wird vermutet, dass die Unzufriedenheitsgefühle eines „unhappy moralist“ ebenfalls vom sozialen Vergleich beeinflusst werden. Es ist denkbar, dass wir weniger unzufrieden sein werden, wenn die Personen unserer Bezugsgruppe ebenfalls moralisch korrekt handeln und dabei ein persönliches Bedürfnis zurückstellen. Dafür werden wir aber umso unzufriedener sein, wenn wir uns als einzige Person moralisch verhalten. Weiter wird angenommen, dass der soziale Vergleich v.a. im Bereich der schwachen Normen einen Einfluss auf die Unzufriedenheitsgefühle eines „unhappy moralist“ hat.
Es wurde aufgezeigt, dass Persönlichkeit bestimmte für eine Person typische Verhaltensweisen beinhaltet (vgl. Fiedler, 1998; Zimbardo, 1983), und dass auch
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Persönlichkeitsstörungen zu verändertem Verhalten führen, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass Persönlichkeitsmerkmale das Verhalten einer Person beeinflussen. Es wird daraus folgernd angenommen, dass Persönlichkeitseigenschaften ebenso einen Einfluss auf das Phänomen des „unhappy moralist“ und den damit zusammenhängenden charakteristischen Empfindungen haben könnten.
Ein Ziel dieser Arbeit wird es unter anderem sein, oben ausgeführte Annahmen zum
Einfluss der moralischen Urteilsstufe, der moralischen Bilanz, der
Persönlichkeitsmerkmale und des sozialen Vergleichs auf das Phänomen des „unhappy moralist“ empirisch zu überprüfen.
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5 FRAGESTELLUNGEN, HYPOTHESEN UND ANNAHMEN
Im theoretischen Teil der hier vorliegenden Arbeit wurden verschiedene theoretische Konstrukte und Modelle dargestellt und miteinander in Verbindung gebracht. Im Zentrum stehen das Phänomen des „unhappy moralist“, die für diese Arbeit wesentlichen Normbereiche und weitere Einflussfaktoren auf das zentral behandelte Phänomen.
Auf der Grundlage der erarbeiteten Theorie soll nun im empirischen Teil dieser Arbeit die vorliegende Untersuchung beschrieben werden. Als erstes werden die Fragestellungen und die daraus abgeleiteten forschungsrelevanten Hypothesen und Annahmen erläutert und begründet (Kapitel 5). Im Anschluss daran wird in Kapitel 6 die Methode dargelegt, im siebten Kapitel werden die Ergebnisse ausgewertet und dargestellt und in Kapitel 8 werden diese dann interpretiert und diskutiert. Zum Abschluss folgt eine Reflexion über die erzieherischen Konsequenzen.
Die der Arbeit zugrunde liegenden Fragestellungen und die daraus abgeleiteten Hypothesen 18 und Annahmen sollen in den nachfolgenden Abschnitten vorgestellt und begründet werden.
Es wird wiederholt von a-Fragen, c-Fragen, g-Fragen etc. die Rede sein. Hierbei wird auf die im Hauptteil des Fragebogens (vgl. Anhang) enthaltenen Fragen Bezug genommen. Die entsprechende Frage wird jeweils in der Fussnote angefügt. In Abschnitt 6.3.1.2 folgen dann die ausführliche Behandlung und die Erläuterungen zu den einzelnen Fragen (Kapitel 9).
18 „Eine wissenschaftliche Hypothese formuliert mehr oder weniger präzise eine Beziehung zwischen
zwei oder mehr Variablen, die für eine bestimmte Population vergleichbarer Objekte oder Ereignisse gelten soll“ (Bortz & Döring, 1995, 9). Von einer Hypothese nach wissenschaftlichem Verständnis kann gesprochen werden, wenn folgende drei Kriterien erfüllt sind: „Eine wissenschaftliche Hypothese ist eine allgemeingültige, über den Einzelfall oder ein singuläres Ereignis hinausgehende Behauptung.
Einer wissenschaftlichen Hypothese muss zumindest implizit die Formalstruktur eines sinnvollen Konditionalsatzes („Wenn-dann-Satz“ bzw. „Je-desto-Satz“) zugrunde liegen.
Der Konditionalsatz muss potentiell falsifizierbar sein, d.h. es müssen Ereignisse denkbar sein, die dem Konditionalsatz widersprechen“ (Bortz & Döring, 1995, 7).
In der vorliegenden Arbeit werden Aussagen, die nach wissenschaftlichem Verständnis keine Hypothesen sind, als Annahmen angeführt.
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5.1 FRAGESTELLUNGEN, HYPOTHESEN UND ANNAHMEN ZUR BEZIEHUNG DES
PHÄNOMENS DES „UNHAPPY MORALIST“ ZU DEN NORMBEREICHEN
In der Hauptfragestellung dieser Arbeit geht es darum, in welchen Normbereichen das Phänomen des „unhappy moralist“ (Oser & Reichenbach, 2000) vorkommt. Wie in Kapitel 3 erarbeitet wurde, können verschiedene Normbereiche unterschieden werden. Eine erste wichtige Unterscheidung betrifft die starken und die schwachen Normen, deren Definition aus dem theoretischen Bereichsmodell des moralischen Tuns nach Garz (1999) abgeleitet wurde. Starke Normen sind allgemein verbindliche Zwangsnormen, an die sich praktisch alle halten. Schwache Normen, die v.a. kleinere Vergehen betreffen, werden hingegen nicht so konsequent eingehalten. Daraus ergibt sich eine Konkretisierung der Hauptfragestellung: Gibt es bezüglich schwachen und starken Normen im Hinblick auf das Phänomen des „unhappy moralist“ Unterschiede? Wie gezeigt wurde (vgl. Abschnitt 3.4.2), lassen die geringere beigemessene Bedeutung und die milderen Konsequenzen bei Verstössen gegen schwache Normen die Erwägung eines Verstosses zugunsten des möglichen, der Norm entgegenstehenden Profits zu. Da dieser potentielle Profit oder das Bedürfnis oft stärker sind als die zu befolgende Norm, werden verschiedene kleinere Verstösse begangen. Es wurde vermutet (vgl. Abschnitt 3.4.3), dass wenn im Falle eines Überwiegens des Eigeninteresses die Norm dennoch eingehalten wird, es wahrscheinlich ist, dass sich die Person unzufrieden fühlen wird, d.h. dass es zum Phänomen des „unhappy moralist“ kommen wird. Da es im Bereich der starken Normen eindeutig ist, welche Handlungswahl getroffen wird bzw. dass die Norm eingehalten wird, kommt ein Konflikt mit dem persönlichen Bedürfnis gar nicht erst zustande. Aus diesem Grund wird angenommen, dass auch das Phänomen des „unhappy moralist“ im Bereich der starken Normen kaum auftreten wird, d.h. man wird über eine moralische Handlung nicht unzufrieden sein. Daraus lassen sich folgende ersten Annahmen und Hypothesen ableiten:
Wie in Kapitel 3 begründet wurde, geht diese Untersuchung von der Annahme aus, dass das Phänomen des „unhappy moralist“ v.a. im Bereich der schwachen Normen auftritt. Es stellt sich daher als zweite Konkretisierung der Hauptfragestellung die Frage, ob innerhalb der schwachen Normen weitere Unterscheidungen vorzunehmen sind.
Die zweite für diese Arbeit wesentliche Normeinteilung, die in Anlehnung an die Domänen-Theorie (z.B. Turiel & Smetana, 1986; Nucci, 2001) vorgenommen wurde, betrifft moralisch-rechtliche, non-rechtlich moralische und non-moralisch rechtliche Normen (vgl. Abschnitt 3.4.1). Wie aus dem theoretischen Teil hervorgeht, wird vermutet, dass Normen, die über keinen oder geringen moralischen Gehalt verfügen (im Rahmen dieser Arbeit betrifft das die schwachen non-moralisch rechtlichen Normen bzw. Konventionen), „leichter“ zu brechen sein werden bzw. weniger oft eingehalten werden. Daraus lässt sich folgende Annahme aufstellen:
Aus der Unterteilung der schwachen Normen in die drei Gruppen der schwachen moralisch-rechtlichen, schwachen non-rechtlich moralischen und der non-moralisch rechtlichen Normen lässt sich die folgende Hypothese aufstellen:
Annahmen 1a und 1b und Hypothesen 1 und 3 sollen anhand der a-Fragen 19 , Hypothese 2 soll anhand der a-Fragen und der h- bzw. f-Fragen 20 und Annahme 2 soll anhand g- bzw. e-Fragen 21 des eigenen Fragebogens 22 überprüft werden.
5.2 FRAGESTELLUNGEN, HYPOTHESEN UND ANNAHMEN ZU VERSCHIEDENEN
MÖGLICHEN EINFLUSSFAKTOREN AUF DAS PHÄNOMEN DES „UNHAPPY
MORALIST“
Wie in Kapitel 4 dargestellt wurde, sind verschiedene Einflussfaktoren auf das Phänomen des „unhappy moralist“ denkbar. In der vorliegenden Untersuchung sollen nebst den Normbereichen vier weitere Faktoren untersucht werden. Im Folgenden werden die jeweiligen Fragestellungen, Hypothesen und Annahmen aufgegriffen und begründet.
5.2.1 FRAGESTELLUNGEN, HYPOTHESEN UND ANNAHMEN ZUM MÖGLICHEN EINFLUSS DER MORALISCHEN BILANZ NACH NISAN
Eines der behandelten möglichen Einflussfaktoren ist die moralische Bilanz nach Nisan (1986), in der angenommen wird, dass eine Person aufgrund aller moralisch bedeutsamen Handlungen, die sie innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ausübt,
19 a-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch (was heisst, dass Sie
persönlich nicht profitieren werden/Ihr Bedürfnis nicht befriedigen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?“
20 h- bzw. f-Fragen: „Wie gravierend stufen Sie das Vergehen ein, welches in Geschichte x begangen
werden könnte?“
21 g- bzw. e-Fragen„Wie würden Sie tatsächlich handeln, wenn Sie die Wahl hätten? Würden Sie,
ganz ehrlich, die Norm einhalten/moralisch handeln?“
22 Der eigene Fragbogen wird in Abschnitt 6.3.1 erläutert und befindet sich im Anhang.
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eine persönliche moralische Bilanz aufstellt. Je höher die moralische Bilanz liegt, desto eher kann man sich eine Übertretung erlauben (vgl. Nisan, 1986a, 361f). Nisan konnte in einer Untersuchung zeigen, dass zwar das Wissen, dass ein Vergehen falsch ist, vorhanden ist, der subjektiv wahrgenommene Grad an Falschheit aber mit zunehmender Wichtigkeit der Ich-Interessen abnimmt (vgl. a. a. O., 364). Auch den Ergebnissen einer Studie von Althof, Garz und Zutavern (1988) zufolge rechtfertigen Personen gewisse Verstösse im Bereich der schwachen Normen mit Eigeninteresse (vgl. Althof et al., 1988, 166).
Nun stellt sich die Frage, ob die moralische Bilanz einen Einfluss auf die Zufriedenheitsgefühle eines „unhappy moralist“ hat und ob sich dieser Einfluss auf eines der beiden Normbereiche der starken und schwachen Normen beschränkt. Nisan spricht von einer Entfremdung, die bei moralischem Verhalten auftritt, wenn eine Person trotz ausreichend hoher moralischer Bilanz moralisch handelt und dadurch ein persönliches Opfer bringt, d.h. ihren persönlichen Bedürfnissen nicht folgt (vgl. a. a. O., 374f). Dem theoretischen Teil dieser Arbeit kann die Vermutung entnommen werden, dass diese Gefühle der Entfremdung denen eines „unhappy moralist“ entsprechen (vgl. Abschnitt 4.2.2).
Auf Nisans Modell und Untersuchungen aufbauend wird daher angenommen, dass wenn eine Person die Handlung, die zu begehen sie problemlos mit ihrer moralischen Bilanz vereinbaren könnte, doch nicht begeht, sie sich als „unhappy moralist“ wieder finden wird. Darin enthalten ist die Implikation, dass die moralische Bilanz positiv sein muss, damit es zum Phänomen des „unhappy moralist“ kommen kann. Entsprechend sollte eine Person, deren moralische Bilanz tief liegt, mit einer moralischen Handlung zufriedener sein.
Nisan hält weiter fest, dass gewisse Normen so absolut sind, dass sie schon gar nicht zulassen, das Begehen der als unrichtig erachteten Handlung in Betracht zu ziehen (vgl. Nisan, 1986b, 196). Im Bereich der starken Normen würde eine Übertretung die moralische Bilanz so sehr belasten, dass die Bilanz unter das persönliche Mindestniveau fallen würde, was hingegen im Bereich der schwachen Normen nicht der Fall ist. Daraus wird abgeleitet, dass Nisans Modell v.a. im Bereich der schwachen Normen zum Tragen kommt.
Aus Nisans Theorie und den dazu angestellten Überlegungen lassen sich Annahmen 3a, 3b, 4a und 4b sowie Hypothesen 4 und 5 aufstellen:
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23 a-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch (was heisst, dass Sie
persönlich nicht profitieren werden/Ihr Bedürfnis nicht befriedigen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?“
24 a-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch (was heisst, dass Sie
persönlich nicht profitieren werden/Ihr Bedürfnis nicht befriedigen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?“
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Die negative Belastung der moralischen Bilanz wird im Fragebogen damit umschrieben, dass in letzter Zeit gegen vieles verstossen bzw. Chancen Gutes zu vollbringen nie wahrgenommen wurden. Der positive Einfluss auf die moralische Bilanz wird damit umschrieben, dass in letzter Zeit gegen nichts verstossen bzw. oft Gutes vollbracht wurde. Annahmen 3a und 3b sowie Hypothese 4 sollen anhand der e-Fragen 25 und Annahmen 4a und 4b sowie Hypothese 5 sollen anhand der f-Fragen 26 der Geschichten, die moralisch-rechtliche Normen enthalten, überprüft werden.
5.2.2 FRAGESTELLUNGEN, HYPOTHESEN UND ANNAHMEN ZUM MÖGLICHEN EINFLUSS DES SOZIALEN VERGLEICHS
Eine weitere Fragestellung betrifft den möglichen Einfluss des sozialen Vergleichs auf das Phänomen des „unhappy moralist“. Wie auch bei der moralischen Bilanz stellt sich weiter die Frage, ob dieser mögliche Einfluss je nach Normbereich unterschiedlich ausfällt.
Die in Abschnitt 4.3 kurz dargestellte Theorie der sozialen Vergleichsprozesse nach Festinger (1954) und die Weiterentwicklung von Schachter (1959) besagen, dass wir uns mit einer uns als ähnlich wahrgenommener Bezugsgruppe bewerten und vergleichen. Weiter zeigt das Experiment von Asch (1951, 1956) auf, dass die eigene Handlungsentscheidung durch das Verhalten anderer beeinflusst wird. Es scheint demnach plausibel, dass das Empfinden eines „unhappy moralist“ ebenfalls von sozialen Vergleichsprozessen und sozialem Druck beeinflusst wird. In der Theorie (vgl. Abschnitt 4.3) wurde begründet, wieso zu erwarten ist, dass der soziale Vergleich v.a. im Bereich der schwachen Normen einen Einfluss ausüben wird. Da starke Normen so klar sind und kaum in Frage gestellt werden, ist es
25 e-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch und in letzter Zeit haben Sie
gegen vieles verstossen bzw. Chancen Gutes zu vollbringen nie wahrgenommen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?“
26 f-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch und in letzter Zeit haben Sie
gegen nichts verstossen bzw. oft Gutes vollbracht. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?“
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unwahrscheinlich, dass das Heranziehen einer Bezugsgruppe etwas an der empfundenen Zufriedenheit oder Unzufriedenheit ändern wird. Daraus werden folgende Annahmen und Hypothesen abgeleitet:
27 a-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch (was heisst, dass Sie
persönlich nicht profitieren werden/Ihr Bedürfnis nicht befriedigen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?“
90
Annahmen 5a und 5b sowie Hypothese 6 werden anhand der d-Fragen 28 und Annahmen 6a und 6b sowie Hypothese 7 anhand der c-Fragen 29 des eigenen Fragebogens überprüft.
5.2.3 FRAGESTELLUNGEN, HYPOTHESEN UND ANNAHMEN ZUM MÖGLICHEN EINFLUSS VON PERSÖNLICHKEITSMERKMALEN
In Abschnitt 4.4 wurde aufgezeigt, dass Persönlichkeit bestimmte, für eine Person charakteristische Verhaltensweisen beinhaltet (vgl. Fiedler, 1998; Zimbardo, 1983). Es wurde weiter erwähnt, dass Persönlichkeitsstörungen zu verändertem Verhalten führen können. Es wird also von einem Zusammenhang von
Persönlichkeitsmerkmalen und Verhalten ausgegangen, woraus die Frage folgt, ob Persönlichkeitsmerkmale nicht auch einen Einfluss auf das Phänomen des „unhappy moralist“ und der Zufriedenheit mit einer Handlung ausüben. Daraus werden nachfolgende Hypothesen abgeleitet:
28 d-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch. Viele Ihrer Bekannten
würden ebenfalls die Norm einhalten/moralisch handeln. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?“
29 c-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch. Im Gegensatz zu Ihnen
würden viele Ihrer Bekannten gegen die Norm verstossen/nicht moralisch handeln, damit durchkommen und persönlich profitieren/ein persönliches Bedürfnis befriedigen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?“
30 Die Persönlichkeitsfaktoren „Autonomie“, „Willensstärke“ und „soziale Integration“ und ihre
Dimensionen werden mittels der Skalen zur psychischen Gesundheit von Tönnies, Plöhn und Krippendorf (1996) erhoben. Diese werden in Abschnitt 6.3.2 und Abschnitt 6.4.2 detailliert dargestellt.
31 a-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch (was heisst, dass Sie
persönlich nicht profitieren werden/Ihr Bedürfnis nicht befriedigen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?“
91
Obenstehende Hypothesen und Subhypothesen sollen anhand der a-Fragen 32 und drei Skalen zur psychischen Gesundheit (SPG) (Tönnies et al., 1996) überprüft werden, auf die in Kapitel 6 eingegangen wird (vgl. Abschnitt 6.3.2 und 6.4.2).
5.2.4 FRAGESTELLUNGEN UND HYPOTHESEN ZUM MÖGLICHEN EINFLUSS DER MORALISCHEN URTEILSSTUFE NACH KOHLBERG
Eine weitere Fragestellung zu möglichen Einflussfaktoren lautet: Hat die moralische Urteilsstufe einen Einfluss auf das Phänomen des „unhappy moralist“? In Kapitel 4.1.1 wurde die Theorie der Entwicklung des moralischen Urteils nach Kohlberg dargestellt, wobei die verschiedenen Urteilsstufen und die stufentypische
32 a-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch (was heisst, dass Sie
persönlich nicht profitieren werden/Ihr Bedürfnis nicht befriedigen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?“
93
Beziehung zu Normen aufgezeigt wurden. In einer Studie von Althof, Garz und Zutavern (1988) wurde der Versuch unternommen, für verschiedene Stufen Motive und Rechtfertigungen für begangene Gesetzesverstösse und normwidersprechende Handlungen im Bereich der schwachen Normen zu finden. Da es unterschiedliche Urteilsstufen mit jeweils unterschiedlichen Beziehungen zu Normen und unterschiedlichen Motiven und Rechtfertigungen für normwidersprechendes Handeln gibt, scheint es nahe liegend, dass die moralischen Urteilsstufen in Beziehung stehen zum Phänomen des „unhappy moralist“. Daraus lassen sich folgende zwei Hypothesen aufstellen:
Hypothesen 9 und 10 sollen mit Hilfe der a-Fragen 34 und des Defining Issues Tests (DIT) nach Rest (1979) überprüft werden (vgl. Abschnitt 6.3.3).
33 Die moralische Urteilsstufe wird mittels des Defining Issuses Tests (DIT) nach Rest (1979) erhoben.
Der DIT wird später in Abschnitt 6.3.3 detailliert dargestellt.
34 a-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch (was heisst, dass Sie
persönlich nicht profitieren werden/Ihr Bedürfnis nicht befriedigen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?“
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6 METHODE
In den folgenden Abschnitten soll das Vorgehen im empirischen Teil dieser Arbeit beschrieben werden. Zuerst soll auf die Stichprobenstruktur und auf die Durchführung der Untersuchung eingegangen werden, worauf die
Erhebungsinstrumente beschrieben werden und deren teststatistische Qualität aufgezeigt wird.
6.1 DIE STICHPROBENSTRUKTUR
Die Stichprobe setzt sich aus 50 Pädagogik-, 44 Psychologie- und 36 Rechtswissenschaftsstudentinnen und -studenten zusammen. Die Studierenden mit Jahrgängen 1957 bis 1985 (88,5% wurden zwischen 1971 und 1985 geboren) befinden sich im ersten bis 17. Semester (22% im 1.-6. Semester, 71% im 7.-12. Semester und 7% im 13.-17. Semester). An der Untersuchung nahmen 92 weibliche und 38 männliche Personen teil (vgl. Tabelle 4).
Tabelle 4: Stichprobe nach Geschlecht und Studienhauptfach
6.2 DURCHFÜHRUNG DER UNTERSUCHUNG
Nach Anfrage in den Sekretariaten der Pädagogik und der Psychologie 35 wurden mir für meine Fragebogenerhebung Adressen von Studierenden vermittelt. Daraufhin wurden Ende September 2004 193 Fragebögen per Post an 84 Pädagogikstudentinnen und -studenten und 109 Studenten und Studentinnen der Psychologie verschickt. Dem Fragebogen waren ein Rückantwortcouvert und ein Begleitbrief, worin die Umstände der Untersuchung und die Anfrage um Teilnahme enthalten waren, beigelegt. Von diesen 193 Fragebögen erreichten 19 den Adressat
35 Zuvor wurde die Bewilligung der jeweiligen Departementsleiter eingeholt.
96
oder die Adressatin nicht und wurden an die Absenderin zurückgeschickt, weil die Adressen entweder nicht stimmten oder die Person weggezogen war. Von den bleibenden 174 Fragebögen, wurden 94 ausgefüllt zurückgesendet (50 von Pädagogikstudentinnen und -studenten, 44 von Psychologiestudentinnen undstudenten), was einer Rücklaufquote von 54% entspricht (40% bei den Studierenden der Psychologie, 60% bei den Studierenden der Pädagogik).
Nebst den Departementen der Psychologie und der Erziehungswissenschaften wurde auch bei verschiedenen Stellen des Departements für Rechtswissenschaften angefragt. Die Vermittlung von Adressen von Studenten der Rechtswissenschaften wurde trotz verschiedener Anfragen und Versuchen nicht bewilligt. Zuletzt konnte zumindest erreicht werden, dass Ende Oktober 2004 eine Liste mit Emailadressen von Rechtswissenschaftsstudentinnen und -studenten freigegeben wurde. Der Fragebogen (vgl. Anhang) wurde einigen nicht-inhaltlichen Änderungen unterzogen, damit er elektronisch ausgefüllt werden konnte. Daraufhin wurde der Fragebogen zusammen mit einer Begleit-Email in einer ersten Etappe 504 angenommenen Studierenden der Rechtswissenschaften als Anhang per Email zugeschickt. Es stellte sich heraus, dass es sich bei den Emailadressen nicht ausschliesslich um solche von Studierenden handelte, daher ging der Fragebogen auch an eine unbekannte Anzahl Nicht-Studierender, wie z.B. an Doktoranden. Da der Rücklauf sehr niedrig blieb, wurde Anfang November eine Erinnerungs-Email an dieselben 504 Personen der rechtswissenschaftlichen Fakultät geschickt. Zudem wurde der Fragebogen kurze Zeit später in einer zweiten Etappe weiteren 346 Personen aus der Liste der angenommenen Rechtswissenschaftsstudentinnen und -studenten per Email zugesandt. Insgesamt wurden also von 850 elektronisch verschickten Fragebögen 36 zurückgeschickt, was einer Rücklaufquote von 4.2% entspricht. Die Rücklaufquote der elektronisch versandten Fragebögen ist vermutlich aus verschiedenen Gründen so gering:
Wie bereits erwähnt, war eine unbekannte Zahl der Emailadressen nicht von Studierenden, und da sich die Begleitemail klar an Studierende richtete, werden sich gewisse Personen nicht angesprochen gefühlt und aus diesem Grund nicht geantwortet haben.
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Da es sich bei den Emailadressen um Adressen der Universität Fribourg handelte, und viele Personen diese nicht als ihre Haupt-Emailadresse verwenden, ist es denkbar, dass die Email gar nicht oder zu spät gelesen wurde.
Im Vergleich zu einem per Post erhaltenen Fragebogen ist es vermutlich leichter, einen per Email erhaltenen Fragebogen entweder zu vergessen oder sogar direkt zu löschen.
Es ist weiter denkbar, dass der Fragebogen zu lange ist und es daher zu umständlich ist, ihn elektronisch auszufüllen.
Einige Personen schrieben zurück, dass sie den Fragebogen nicht öffnen konnten, oder durch das Öffnen die Geschichten, Fragen oder Kästchen verschoben wurden. Der Grund hierfür ist vermutlich, dass sie über ältere Office Versionen verfügten, denn mit Office XP traten meines Wissens keine solchen Probleme auf.
6.3 DIE ERHEBUNGSINSTRUMENTE
Der verwendete Fragebogen (vgl. Anhang) besteht aus drei Teilen und umfasst insgesamt 22 A4-Seiten. Im ersten Teil (15 A4-Seiten) werden 13 Geschichten mit Fragen und vorgegebenen Antwortmöglichkeiten vorgelegt. Der zweite Teil (zwei A4-Seiten) besteht aus drei Skalen zur psychischen Gesundheit (SPG) nach Tönnies, Plöhn und Krippendorf (1996), der dritte Teil (fünf A4-Seiten) enthält die gekürzte Version des Defining Issues Tests (DIT) nach Rest (1979). Die drei Teile des Fragebogens sollen anschliessend erläutert werden.
6.3.1 EIGENER FRAGEBOGEN
Der Hauptteil des Gesamtfragebogens wurde selber entwickelt und umfasst 15 A4-Seiten. Die Entwicklung der frei erfundenen Geschichten, der Fragen und die vorgenommenen Änderungen der ersten Version sollen nachfolgend erklärt und dargestellt werden.
6.3.1.1 GESCHICHTEN
Bevor überhaupt mit der Entwicklung der Geschichten begonnen werden konnte, mussten erst verschiedene Beispiele für die unterschiedlichen Normbereiche gefunden werden, die in den Geschichten repräsentiert werden sollten. Wie in der
98
Theorie in Abschnitt 3.4.3 begründet wurde, werden für die vorliegende Arbeit im Bereich der starken Normen nur die moralisch-rechtlichen Normen berücksichtigt, im Bereich der schwachen Normen hingegen zusätzlich zu den moralisch-rechtlichen auch die non-moralisch rechtlichen und non-rechtlich moralischen Normen. Die Beispiele wurden anhand der Definitionen zu den verschiedenen Normbereichen gesucht. Schliesslich habe ich mich auf die 13 in Tabelle 5 dargestellten Situationen aus verschiedenen Lebensbereichen festgelegt.
Beim Schreiben der Geschichten musste Verschiedenes berücksichtigt werden. Alle zu untersuchenden Normbereiche mussten ausreichend repräsentiert werden. So ergaben sich zu den starken moralisch-rechtlichen Normen vier Geschichten, zu den schwachen moralisch-rechtlichen, non-moralisch rechtlichen und non-rechtlich moralischen je drei. Es war von grundlegender Bedeutung, dass die Geschichten Dilemmasituationen enthalten, in denen die Norm oder die Moral einem persönlichen Bedürfnis oder möglichen Profit gegenübersteht. Dabei wurde darauf geachtet, dass diese beiden Dimensionen ungefähr ausgeglichen waren, d.h. der mögliche Profit und die Moral bzw. die einzuhaltende Norm sollten in ihrer Stärke oder Bedeutung möglichst vergleichbar sein. Wenn eine Geschichte demnach von einer starken Norm handelt, wird auch das beschriebene Bedürfnis oder der mögliche Profit entsprechend gross sein.
Tabelle 5 stellt für jede Geschichte nebst den Situationen auch das Dilemma und die Art des möglichen persönlichen Profits dar, d.h. ob es sich um einen materiellen oder immateriellen Profit bzw. Erfolg handelt. Die ausformulierten Geschichten befinden sich im Fragebogen im Anhang.
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6.3.1.2 FRAGEN
Zu den Geschichten mit starken und schwachen moralisch-rechtlichen Normen werden jeweils acht Fragen gestellt, bei den Geschichten, denen schwache nonrechtlich moralische und non-moralisch rechtliche Normen zugrunde liegen, sind es nur sechs Fragen. Zur Beantwortung der Fragen wurden Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Diese wurden entweder in Form einer 4-stufigen Likert-Skala, einer 3stufigen Skala oder als dichotome Antwortvorgabe dargeboten. Inhaltlich wurden die Fragen an die jeweilige Geschichte angepasst, sie erfragen aber in jeder Geschichte dasselbe. Zu Beginn jedes Fragebogens wurden das Geschlecht, der Jahrgang, die Semesteranzahl und die Studienrichtung erfasst. Die Fragen zu den Geschichten können in vier Gruppen eingeteilt werden:
1. Fragen bezüglich der Normbereiche und „unhappy moralist“: a-Fragen gehen davon aus, dass die moralische Wahl getroffen bzw. die Norm eingehalten wird. Das Bedürfnis wird nicht befriedigt bzw. der mögliche Profit nicht erreicht. Im Hinblick auf diese Situation wird die Zufriedenheit erfragt. Es folgt ein Beispiel aus Geschichte 1: „Nehmen wir an, Sie melden nur jene Gegenstände als gestohlen, die sich tatsächlich im Gepäck befanden, (was heisst, dass Sie sich keine neue Kamera kaufen können). Wie würden Sie sich fühlen?“ b-Fragen hingegen gehen davon aus, dass die unmoralische Wahl getroffen bzw. gegen die Norm verstossen wird. Das Bedürfnis wird befriedigt bzw. der mögliche Profit wird erreicht. Die Zufriedenheit wird auch im Hinblick auf diese Situation erfragt. Wieder folgt ein Beispiel aus Geschichte 1: „Nehmen wir an, Sie melden die Kamera und Wertsachen ebenfalls als gestohlen, um mehr Geld zu erhalten, damit Sie sich eine neue Kamera kaufen können. Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?“
Die a- und b-Fragen werden anhand einer 4-stufigen Likert-Skala beantwortet, die von „unzufrieden“ über „eher unzufrieden“ und „eher zufrieden“ bis „zufrieden“ reicht.
g- bzw. e-Fragen 37 sollen in Erfahrung bringen, wie die befragten Personen glauben, tatsächlich in den verschiedenen Dilemmasituationen zu handeln, wenn sie die Wahl
37 Da die Geschichten zu den non-moralisch rechtlichen und non-rechtlichen moralischen Normen die
Fragen zur moralischen Bilanz nicht enthalten, entsprechen in diesen Geschichten die e-Fragen den g-Fragen der Geschichten mit moralisch-rechtlichen Normen.
102
hätten. Eine Absicht dieser Frage war es zu verhindern, dass in der Auswertung in Bezug auf die Zufriedenheit falsche Schlüsse gezogen werden. Gibt eine Person nämlich an, bei moralischem Handeln unzufrieden zu sein, ist es möglich, dass sie unzufrieden ist, weil sie in Wirklichkeit nicht so hätte handeln wollen. Nachfolgend ein Beispiel für eine g) bzw. e-Frage: „Wie würden Sie tatsächlich handeln, wenn Sie die Wahl hätten? Würden Sie, ganz ehrlich, nur jene Gegenstände als gestohlen melden, die sich wirklich im Gepäck befanden?“
Hier stehen nur zwei Antwortmöglichkeiten zur Auswahl: „ja“ oder „nein“.
Die genannten Fragen sollen der Überprüfung der Hypothesen 1, 2, 3, 8, 9 und 10 sowie Annahmen 1a, 1b und 2 dienen.
2. Fragen bezüglich des sozialen Vergleichs:
c-Fragen bedingen, dass Personen aus einer Bezugsgruppe der befragten Person gegen die Moral bzw. gegen die Norm verstossen und so ihr Bedürfnis befriedigen können. Die befragte Person soll davon ausgehen, dass sie selber aber moralisch handelt. Die Zufriedenheit wird dann im Vergleich zu der bereits beantworteten a-Frage erfragt. Dies soll das Erfassen eines möglichen Einflusses des sozialen Vergleichs ermöglichen. Ein Beispiel einer c-Frage ist: „Nehmen wir an, Sie melden nur das als gestohlen, was sich im Gepäck befand. Im Gegensatz zu Ihnen würden viele Ihrer Bekannten die Kamera und die Wertsachen als gestohlen melden, damit durchkommen und eine neue Kamera kaufen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?“
d-Fragen geben als Voraussetzung an, dass Personen aus einer Bezugsgruppe der befragten Person die moralische Wahl treffen bzw. die Norm einhalten, d.h. sie erreichen den möglichen Profit nicht oder können ihr Bedürfnis nicht befriedigen. Die befragte Person soll davon ausgehen, dass sie selber ebenfalls moralisch handelt. Die Zufriedenheit bzw. Veränderungen der Zufriedenheit werden erneut im Vergleich zu der bereits beantworteten a-Frage erfasst. Die d-Frage aus Geschichte 1 dient als Beispiel: „Nehmen wir an, Sie melden nur das als gestohlen, was sich im Gepäck befand. Viele Ihrer Bekannten würden ebenfalls nur die Gegenstände als gestohlen melden, die sich im Gepäck befanden. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?“
103
Zur Beantwortung der c- und d-Fragen stehen drei Antwortmöglichkeiten zu Verfügung: „ja, unzufriedener“, „nein, ändert nichts“ und „ja, zufriedener“. Diese beiden Fragen dienen der Überprüfung der Hypothesen 6 und 7 sowie der Annahmen 5a, 5b, 6a und 6b, sie sollen also einen möglichen Einfluss des sozialen Vergleichs aufzeigen.
3. Fragen bezüglich der moralischen Bilanz:
Die e- und f-Fragen werden nur bei den Geschichten erfragt, die moralisch-rechtliche Normen beinhalten, d.h. also bei den Geschichten zu den starken Normen und bei drei der Geschichten zu den schwachen Normen. Der Grund hierfür ist die Länge des Fragebogens. Die moralisch-rechtlichen Normen reichen für einen Vergleich zwischen starken und schwachen Normen aus.
e-Fragen gehen davon aus, dass moralisch gehandelt wird bzw. dass die Norm eingehalten wird. Die befragten Personen sollen annehmen oder sich vorstellen, dass sie sich in der letzten Zeit einige Verstösse haben zu Schulden kommen lassen bzw. Chancen Gutes zu tun nicht ergriffen haben. Die Zufriedenheit wird dann im Vergleich zu der bereits beantworteten a-Frage erfragt, um einen möglichen Einfluss der moralischen Bilanz erfassen zu können. Ein Beispiel für eine e-Frage lautet folgendermassen: „Nehmen wir an, Sie geben nur das an, was sich tatsächlich im Gepäck befand und in letzter Zeit haben Sie gegen vieles verstossen bzw. Chancen Gutes zu vollbringen nie wahrgenommen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?“
f-Fragen gehen ebenfalls davon aus, dass moralisch gehandelt wird bzw. dass die Norm eingehalten wird. Im Unterschied zu den e-Fragen sollen die befragten Personen annehmen, dass sie in der letzten Zeit gegen nichts verstossen bzw. Chancen Gutes zu tun wahrgenommen haben. Sie sollen dann im Vergleich zu der bereits beantworteten a-Frage Veränderungen in ihrer Zufriedenheit angeben. Eine f-Frage lautet beispielsweise wie folgt: „Nehmen wir an, Sie geben nur das an, was sich tatsächlich im Gepäck befand und in letzter Zeit haben Sie gegen nichts verstossen bzw. oft Gutes vollbracht. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?“
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Zur Beantwortung der e- und f-Fragen stehen ebenfalls drei Antwortmöglichkeiten zu Verfügung: „ja, unzufriedener“, „nein, ändert nichts“ und „ja, zufriedener“. Mit den e- und f-Fragen sollen die Hypothesen 4 und 5 sowie Annahmen 3a, 3b, 4a und 4b überprüft werden, d.h. ein möglicher Einfluss der moralischen Bilanz auf das Phänomen des „unhappy moralist“ soll erfasst werden.
4. Fragen zur Einschätzung des Schweregrades des Vergehens: h- bzw. f-Fragen 38 sollen die Bedeutung einer Norm aus der Sicht der befragten Personen erfassen, um überprüfen zu können, ob diese Personen die Vergehen denselben Normbereichen zuordnen würden, wie sie den Geschichten angenommen wurden. Die Frage lautet wie folgt: „Wie gravierend stufen Sie das Vergehen ein, welches in Geschichte 1 begangen werden könnte?“
Die h- bzw. f-Fragen werden anhand einer 4-stufigen Likert-Skala beantwortet, die von „sehr gravierend“ über „eher gravierend“, „eher nicht gravierend“ bis „nicht gravierend“ reicht.
6.3.1.3 TESTDURCHLAUF
Um zu prüfen, ob der Fragebogen valide ist, wurde Ende August ein Testdurchlauf mit dem eigenen Teil des Gesamtfragebogens durchgeführt. 11 Personen nahmen daran teil. Sie wurden gebeten, nicht nur den Fragebogen auszufüllen, sondern ebenfalls eine Rückmeldung bezüglich Verständlichkeit des Einleitungstextes, der Geschichten, Fragen und bezüglich der Zeit, die zum Ausfüllen des Fragebogens aufgebracht werden musste, zu geben. Es zeigte sich, dass die Geschichten so verstanden wurden, wie es beabsichtigt war. Folgende Änderungen wurden jedoch vorgenommen:
Um eine Beeinflussung der befragten Personen zu vermeiden, wurde nach dem Testdurchlauf die Reihenfolge der Geschichten geändert, so dass die verschiedenen Normbereiche nicht in Blöcken aufeinander folgten.
Für die Änderung des Einführungstextes wurden seitens der Test-Versuchspersonen einige Vorschläge gebracht, worauf eine Kürzung des Einführungstextes vorgenommen wurde.
38 Da die Geschichten zu den non-moralisch rechtlichen und non-rechtlichen moralischen Normen die
Fragen zur moralischen Bilanz nicht enthalten, entsprechen in diesen Geschichten die f-Fragen den h-Fragen der Geschichten mit moralisch-rechtlichen Normen.
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Was die Fragen betrifft, so wurde mir bewusst, dass es womöglich die restlichen Antworten beeinflussen könnte, wenn die Frage, wie man denn tatsächlich handeln würde, an erster Stelle angeführt wird. Somit wurde diese Frage ans Ende jedes Frageblocks gesetzt (g- bzw. e-Frage).
Weiter wurde eine zusätzliche, letzte Frage angeführt zur Einschätzung des Schweregrades des möglichen Vergehens (h- bzw. f-Frage). So soll die Möglichkeit gegeben werden zu überprüfen, ob die befragten Personen die Vergehen denselben Normbereichen zuordnen würden, wie sie in den Geschichten des Fragebogens angenommen werden.
Tabelle 6 gibt einen Überblick über die vorgenommenen Änderungen der ersten Version des Fragebogens und die daraus resultierende definitive Nummerierung der Geschichten und der Reihenfolge und Formulierung der Fragen.
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6.3.2 DREI SKALEN ZUR PSYCHISCHEN GESUNDHEIT (SPG) NACH TÖNNIES, PLÖHN & KRIPPENDORF (1996)
Tönnies et al. (1996) betonen die Schwierigkeit der Erfassung des Merkmalskomplexes psychischer Gesundheit. Eine positiv formulierte Definition scheint schwer zu finden, da psychische Gesundheit oft über „Störungen“, d.h. „psychische Ungesundheit“ definiert wird. Es scheint aber eindeutig zu sein, dass psychische Gesundheit als mehrdimensionales Konstrukt verstanden werden muss (vgl. Tönnies et al., 1996, 10-13). Nachdem verschiedenste Definitionsversuche angeführt werden, gehen die Autoren schliesslich von einer umfassenden Definition von Stephan (1983, zit. nach Tönnies et al., 1996, 13f) aus: „Eine Person ist dann psychisch gesund, wenn sie in der Lage ist, das eigene Leben für sich selbst befriedigend und sozial verantwortlich und autonom zu gestalten, Belastungen zu bewältigen und - soweit es die somatischen und ökologischen Bedingungen zulassen - psychisches Wohlbefinden zu erleben“.
Die Skalen zur Psychischen Gesundheit (SPG) bestehen aus 76 Items, die sieben faktorenanalytisch gestützten Skalen zugeteilt sind. Fünf dieser Skalen gehören dem Bereich „geistig-seelisches Wohlbefinden“ an: Autonomie, Willensstärke, Lebensbejahung, Selbstreflexion und Sinnfindung. Zwei weitere Skalen sind dem Bereich „soziales Wohlbefinden“ zuzuordnen: Natürlichkeit und Soziale Integration (vgl. Tönnies et al., 1996, 9).
Für die vorliegende Untersuchung werden lediglich die Skalen „Autonomie“, „Willensstärke“ und „soziale Integration“ verwendet. Die Begründung hierfür ist einerseits eine zeitliche, nämlich die zeitliche Beschränkung der Erhebungsphase, und andererseits eine inhaltliche, da die Beschreibungen und zugeordneten Items dieser drei Skalen (vgl. Tabelle 7) meines Erachtens bedeutend sein könnten im Zusammenhang mit dem Phänomen des „unhappy moralist“. Die drei Skalen dienen zur Überprüfung der Hypothesen 8, 8.1, 8.2, 8.3 und deren Subhypothesen. Der Skala „Autonomie“ werden Selbstverantwortlichkeit, Selbstsicherheit und Unabhängigkeit von gesellschaftlichen Normen zugeordnet. Zu „Willensstärke“ werden Selbstbehauptung, Durchsetzungsvermögen, Beherrschung,
Durchhaltevermögen, Entscheidungsfähigkeit und Selbstakzeptanz gezählt. „Soziale Integration“ beinhaltet intakte Sozialbeziehungen, soziales Engagement, Einfühlungsvermögen und Unbefangenheit im mitmenschlichen Umgang (vgl.
109
Tönnies et al., 1996, 18). Die Items wurden auf einer vierstufigen Likert-Skala (NEIN, nein, ja, JA) bewertet.
In Tabelle 7 sind die insgesamt 41 Items der drei Skalen aufgelistet.
Tabelle 7: Itemzuteilung zu den drei Skalen Autonomie, Willensstärke und soziale Integration der SPG nach Tönnies, Plöhn und Krippendorf (1996)
(vgl. Tönnies et al., 1996, A2)
41 Die Zahl in Klammern entspricht der Item-Nummer auf dem verwendeten Fragebogen. Das Minus in
Klammern gibt an, welche Items umgepolt werden müssen.
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Die Prüfung der Reliabilitäten führten Tönnies et al. nach der Kuder-Richardson-Formel 20 getrennt nach Geschlecht durch. Nachfolgende Tabelle 8 stellt die Werte der drei verwendeten Skalen dar.
Tabelle 8: Reliabilitätsprüfungen der Skalen „Autonomie“, „Willensstärke“ und „soziale Integration“ nach der Kuder-Richardson-Formel 20 getrennt nach Geschlecht (vgl. Tönnies et al., 1996, 20)
In Tabelle 9 sind die von Tönnies et al. berechneten durchschnittlichen Trennschärfekoeffizienten 42 der Skalen „Autonomie“, „Willensstärke“ und „soziale Integration“ dargestellt. Die Stichprobe bestand aus 118 psychisch gesunden Personen.
Tabelle 9: Durchschnittliche Trennschärfekoeffizienten der Skalen „Autonomie“, „Willensstärke“ und „soziale Integration“ (vgl. Tönnies et al., 1996, 19)
Die Retest-Reliabilität betrug nach sechs Wochen für die Skala „soziale Integration“ .77, für „Willensstärke“ .83 und für „Autonomie“ .87 (N=48) (vgl. Tönnies et al., 1996, 20).
Die Autoren führten mit allen SPG-Items eine Faktorenanalyse nach der Hauptachsenmethode mit anschliessender Varimax-Rotation durch. Sie wählten eine 7-Faktorenlösung, die aber nur 49,4% der Gesamtvarianz erklärte. Es ergaben sich jedoch deutliche Hinweise für die faktorielle Validität der SPG. Aus den hier verwendeten Skalen 43 konnten die Skalen „Willensstärke“ und „soziale Integration“ gut gestützt werden. Die Skala „Autonomie“ mit den meisten Items (17) konnte nicht ganz so gut bestätigt werden, weswegen die Autoren anfügen, dass bei dieser Skala
42 Die Trennschärfe gibt an, wie gut ein einzelnes Item das Gesamtergebnis eines Tests repräsentiert.
Gemäss Bortz und Döring (1995, 199f) sind möglichst hohe Trennschärfen erstrebenswert. Werte zwischen 0.3 und 0.5 gelten als mittelmässig, Werte über 0.5 als hoch.
43 Drei der hier nicht verwendeten Skalen - „Lebensbejahung“, Natürlichkeit“, „Selbstreflexion“ -
konnten ebenfalls gestützt werden. Die Skala „Sinnfindung“ konnte nur schlecht faktoriell bestätigt werden (vgl. Tönnies et al., 1996, 22).
111
eine Itemreduktion in Betracht gezogen werden sollte. Insgesamt betrachtet konnte die Analyse den multifaktoriellen Ansatz der psychischen Gesundheit unterstützen (vgl. Tönnies et al., 1996, 22).
Wird die SPG auf Zusammenhänge mit Persönlichkeitsmerkmalen untersucht, zeigt sich eine nur wenig bedeutsame Korrelation zum Freiburger Persönlichkeitsinventar (FPI), eine stärkere hingegen zum Giessen-Test (GT), insbesondere im Bereich der Merkmale zum „sozialen Wohlbefinden“. Bei Tests, die ebenfalls positive Persönlichkeitsmerkmale erfassen (z.B. Frankfurter Selbstkonzeptskalen oder Skala zur Erfassung der Selbstakzeptierung), kann ein deutlicherer Zusammenhang gefunden werden (vgl. Tönnies et al., 1996, 9).
6.3.3 DEFINING ISSUES TEST (DIT) NACH REST (1979)
Der Defining Issues Test (DIT) von James Rest (1979) wurde von Kohlbergs Ansatz der moralischen Entwicklung 44 abgeleitet (vgl. Rest, Narvaez, Thoma & Bebeau, 1999, 644). Es wurden viele Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse auf eine gute Validität und Reliabilität 45 des Tests hinweisen (vgl. Rest, 1979, ii). Der DIT besteht aus sechs Dilemmageschichten:
1) „Heinz und das Medikament“ (soll Heinz das Medikament, welches er auf verschiedene andere Arten versucht hat zu erhalten, für seine an Krebs sterbende Frau stehlen?),
2) „Entflohener Sträfling“ (soll eine Nachbarin einen entflohenen Sträfling anzeigen, Jahre nachdem er entflohen ist und nachdem er in diesen Jahren ein beispielhaftes Leben geführt hat?),
3) „Die Schülerzeitung“ (soll der Rektor eine Schülerzeitung verbieten, weil diese wegen ihrem politischen Inhalt zu Beschwerden der Eltern führte?),
44 Kohlbergs Theorie der Entwicklung des moralischen Urteils wird in der vorliegenden Arbeit in
Abschnitt 4.1.1 erläutert.
45 Um die Qualität eines Tests oder Fragebogens zu erfassen, müssen drei Testgütekriterien bestimmt
werden: die Objektivität, die Reliabilität und die Validität. Gemäss Bortz und Döring (1995) ist ein Test oder Fragbogen dann objektiv, wenn verschiedene Testanwender bei denselben Personen dieselben Ergebnisse erhalten, wenn die Testergebnisse also vom Testanwender unabhängig sind. Die Reliabilität gibt an, wie genau ein Test oder Fragebogen das geprüfte Merkmal misst. Ein vollständig reliabler Test müsste bei wiederholtem Anwenden bei denselben Versuchspersonen zu genau denselben Ergebnissen führen. Die Validität als drittes Gütekriterium zeigt an, wie gut ein Test das misst, was er zu messen vorgibt (vgl. Bortz & Döring, 1995, 180-186).
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4) „Studentische Universitätsbesetzung“ (sollen Studenten gegen militärische Forschung an ihrer Universität protestieren?),
5) „Herr Weber“ (soll ein Tankstellenbesitzer eine für die Stelle sehr geeignete, jedoch einer Minderheit zugehörigen Person einstellen, wenn das Klientel womöglich ein Problem mit dieser Person hätte?),
6) „Das Dilemma des Arztes“ (soll ein Arzt einer sterbenden, an starken Schmerzen leidenden Patientin ein schmerzstillendes Mittel geben, welches die Patientin wünscht, das aber ihr Sterben beschleunigen würde?) (vgl. Rest et al., 1999, 649).
Zu jeder Geschichte werden 12 Multiple Choice Fragen gestellt, die unterschiedliches moralisches Denken repräsentieren. Die Fragen oder Items sollen nach ihrer Bedeutung für die Situation bewertet werden („rating“). Anschliessend müssen pro Geschichte die vier als am wichtigsten erachteten Fragen aufgelistet werden („ranking“). Diese vier wichtigsten Fragen werden zur Auswertung verwendet, um den P-Wert berechnen zu können. Der P-Wert ist ein Indikator für das Niveau prinzipienorientierten Denkens oder mit anderen Worten, das Ausmass der Präferenz einer Person für postkonventionelles moralisches Denken. Der P-Wert ergibt sich aus der Summe der Werte der postkonventionellen Stufen und kann zwischen 0 und 95% liegen (vgl. Bebeau & Thoma, 2003, 19). Personen mit höherem P-Wert befinden sich somit wahrscheinlich auch auf einer höheren moralischen Urteilsstufe.
In der vorliegenden Untersuchung wurde mit der gekürzten Version des DIT gearbeitet, die aus den ersten drei Geschichten („Heinz und das Medikament“, „Entflohener Sträfling“ und „Schülerzeitung“) besteht. Diese kurze Version weist geringere Reliabilität und geringere Validität auf als der DIT mit sechs Geschichten (vgl. Bebeau & Thoma, 2003, 9). Sie wurde trotzdem verwendet, da davon ausgegangen wurde, dass die volle Version des DIT auf Kosten des restlichen Fragebogens gehen würde.
113
Die Validität des DIT wurde über Jahre hinweg anhand von sieben Kriterien geprüft: 1. Differenzierung zwischen verschiedenen Alters- und Bildungsgruppen: Studien zeigen, dass 30-50% der Varianz in heteronomen Stichproben dem Bildungsniveau zugeschrieben werden kann.
2. Langfristiger Gewinn: Anhand von Longitudinal-Studien konnten grosse Gewinne festgestellt werden (.80).
3. Zwischen DIT Ergebnissen und der kognitiven Kapazität des moralischen Verständnisses besteht eine statistisch signifikante Beziehung (r=.60), sowie u.a. auch zu Erinnerung und Rekonstruktion postkonventioneller moralischer Argumente und zu Kohlbergs „Moral Judgement Interview“. 4. DIT Ergebnisse hängen mit moralischen Interventionen, wie z.B. Dilemma Diskussionen, zusammen (Interventionsgruppen .41, Vergleichsgruppen .09). 5. DIT Ergebnisse stehen in einem statistisch signifikanten Zusammenhang mit verschiedenem prosozialem Verhalten und erwünschtem professionellem Treffen von Entscheidungen.
6. Weiter hängen DIT Ergebnisse statistisch signifikant mit politischer Einstellung und politischen Entscheidungen zusammen.
7. Das letzte Kriterium betrifft die Reliabilität. Cronbachs Alpha liegt zwischen etwas unter .80 bis etwas über .80. Test-Restest ist ungefähr gleich.
Ergebnisse des DIT zeigen eine diskriminative Validität gegenüber verbaler Fähigkeit und allgemeiner Intelligenz und gegenüber konservativen und liberalen politischen Einstellungen. Weiter konnte gezeigt werden, dass der DIT für Männer und Frauen dieselbe Gültigkeit hat (vgl. Rest et al., 1999, 646f).
114
6.4 PRÜFUNG DER TESTSTATISTISCHEN QUALITÄT
Im folgenden Kapitel sollen die verwendeten Erhebungsinstrumente auf ihre teststatistische Qualität hin geprüft werden.
6.4.1 EIGENER FRAGEBOGEN
Als erstes soll überprüft werden, ob die durch die Geschichten repräsentierten Normbereiche von den befragten Personen „angenommen“ wurden. Anhand der prozentualen Verteilung der Antworten auf die h-Fragen („Wie gravierend stufen Sie das Vergehen ein, welches in Geschichte x begangen werden könnte?“) wird ersichtlich, dass die befragten Personen grösstenteils mit der in den Geschichten vorgenommenen Normeinteilung einverstanden sind (vgl. Tabelle 10). Bei den schwachen non-moralisch rechtlichen Normen (schwache n-mr Normen) und den starken Normen zeigt sich dies eindeutig: Die möglichen Vergehen in den Geschichten, die schwache non-moralisch rechtliche Normen betreffen, werden von den befragten Personen am häufigsten als entweder „nicht gravierend“ oder „eher nicht gravierend“ eingeschätzt. Die möglichen Vergehen in den Geschichten zu den starken Normen werden allesamt als „sehr gravierend“ eingeschätzt. Bei den schwachen moralisch-rechtlichen (schwache m-r Normen) und non-rechtlich moralischen Normen (schwache n-rm Normen) sind die Einschätzungen nicht ganz so eindeutig. Zwar werden in keinem der beiden Bereiche die Vergehen als „sehr gravierend“ eingestuft, bei zwei Geschichten („Arbeit“ und „Player“) der schwachen moralisch-rechtlichen Normen werden aber die möglichen Vergehen am häufigsten als „eher gravierend“ eingeschätzt. Dasselbe gilt für eine Geschichte („Eltern“) des schwachen non-rechtlich moralischen Normbereichs, wobei anzumerken ist, dass hier der Unterschied zu „eher nicht gravierend“ lediglich 4% beträgt, d.h. auf 5 Personen zurückzuführen ist.
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Tabelle 10: Prozentuale Verteilung der Antworten auf die h-Fragen des eigenen Fragebogens
Starke Normen
Schwache m-r Normen
Schwache n-rm Normen
Schwache n-mr Normen
N=130
h-Fragen: „Wie gravierend stufen Sie das Vergehen ein, welches in Geschichte x begangen werden könnte?“
Weiter wurde die empirische Qualität der Geschichten und Fragen (vgl. Tabelle 6) der vier verwendeten Normbereiche überprüft. Dazu wurden für jede der vier verwendeten Normbereiche und den jeweiligen Fragengruppen 46 (a-Fragen bis h-Fragen, g-Fragen ausgenommen 47 ) Hauptkomponentenanalysen mit Varimax-Rotation durchgeführt. Anschliessend wurde für die verschiedenen Fragengruppen jedes Normbereiches die Reliabilität (Cronbachs Alpha) berechnet. Nachfolgend werden die Berechnungen getrennt nach den vier Normbereichen angeführt.
Starke Normen
Die vier a-Fragen der starken moralisch-rechtlichen Normen laden allesamt auf einer Komponente (erklärte Varianz 49.5%, Ladungen von .48 bis .82). Dasselbe gilt für die c-Fragen (erklärte Varianz 47.6%, Ladungen von .57 bis .76), die d-Fragen (erklärte Varianz 50.4%, Ladungen von .59 bis .79), die e-Fragen (erklärte Varianz 59.2%, Ladungen von .68 bis .81), die f-Fragen (erklärte Varianz 54.3%, Ladungen
46 Um der Klarheit Willen wurden alle sich entsprechenden Fragtypen gleich nummeriert, was der
Nummerierung im Fragebogen selbst z. T. nicht mehr entspricht. Die e- und f-Fragen der Geschichten mit schwachen non-rechtlich moralischen und non-moralisch rechtlichen Normen werden im Weiteren ebenfalls als g- und h-Fragen behandelt.
47 Die g-Fragen wurden nicht miteinbezogen, da sie v.a. als Filtervariable verwendet werden.
116
von .64 bis .80) und die h-Fragen (erklärte Varianz 44.2%, Ladungen von -.27 bis .78). Alleine die vier b-Fragen laden auf zwei Komponenten (erklärte Varianz 67.1%), drei der b-Fragen auf einem (Ladungen von .71 bis .82) und die vierte („Unfall“) auf dem zweiten (.99) (vgl. Tabelle 11). Die Fragengruppen und die Geschichten des Normbereichs der starken Normen können demnach grösstenteils gestützt werden. Die interne Konsistenz (Cronbachs Alpha) der sieben Fragengruppen liegt zwischen =.43 48 und .76 (a-Fragen =.63, b-Fragen =.43, c-Fragen =.62, d-Fragen =.66, e-Fragen =.76, f-Fragen =.70 und h-Fragen =.43). Die a-, b- und h-Fragen der „Unfall“-Geschichte weisen eine ungenügende Trennschärfe auf (.25, .00 und -.12) 49 . Die „Unfall“-Geschichte ist auch die einzige, die bei der Faktorenanalyse der b-Fragen auf einer zweiten Komponente lädt. Die Trennschärfen der restlichen Fragen liegen zwischen .31 und .62 und sind somit mittelmässig bis hoch. Durch das Entfernen der „Unfall“-Geschichte können die Reliabilitätskoeffizienten der verschiedenen Fragengruppen für den starken Normbereich wie folgt erhöht werden: a-Fragen von =.63 auf =.68, b-Fragen von =.43 auf =.56, c-Fragen von =.62 auf =.63, d-Fragen von =.66 auf =.67, e-Fragen von =.757 auf =.759, f-Fragen von =.70 auf =.71 und bei den h-Fragen von =.43 auf =.63. Somit können die Reliabilitäten der Fragengruppen, mit Ausnahme der b-Fragen, deren interne Konsistenz bei .56 liegt, als ausreichend angesehen werden. Da sich zeigte, dass sich die „Unfall“-Geschichte in jeder Fragengruppe von den anderen drei Geschichten unterscheidet, wird sie aus den weiteren Berechnungen des empirischen Teils dieser Arbeit ausgeschlossen.
48 Bortz und Döring (1995, 184, 191ff) zufolge muss ein guter Test eine Reliabilität von über .80
aufweisen. Reliabilitäten zwischen =.80 und =.90 gelten als mittelmässig, Reliabilitäten über .90 als
hoch. Lienert und Raatz (1998) relativieren jedoch diesen Anspruch und fordern, dass ein Messinstrument mindestens einen Reliabilitätskoeffizienten von =.60 aufweisen muss.
49 Die Trennschärfe gibt an, wie gut ein einzelnes Item das Gesamtergebnis eines Tests repräsentiert.
Gemäss Bortz und Döring (1995, 199f) sind möglichst hohe Trennschärfen erstrebenswert. Werte zwischen 0.3 und 0.5 gelten als mittelmässig, Werte über 0.5 als hoch.
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Tabelle 11: Faktorladungen, Reliabilitätskoeffizienten und korrigierte Trennschärfekoeffizienten der Fragen aus den Geschichten zu starken Normen
Aufgrund der Faktorladungen, Reliabilitäten und Trennschärfekoeffizienten lassen sich für die weiteren Berechnungen nachfolgende Faktoren bilden:
„Zufriedenheit mit der moralischen Handlung im Bereich der starken Normen“: umfasst die a-Fragen der drei Geschichten („Druck“, „Tresor“ und „Tanken“) des starken Normbereichs. Der Reliabilitätskoeffizient für die drei Geschichten liegt bei =.68.
„Zufriedenheit bei sozialem Vergleich wenn Bekannte anders handeln im Bereich der starken Normen“: umfasst die c-Fragen der „Druck“-, „Tresor“- und „Tanken“-Geschichten. Der Reliabilitätskoeffizient für die drei Geschichten liegt bei =.63.
„Zufriedenheit bei sozialem Vergleich wenn Bekannte gleich handeln im Bereich der starken Normen“: umfasst die d-Fragen der „Druck“-, „Tresor“- und „Tanken“-Geschichten. Der Reliabilitätskoeffizient für die drei Geschichten liegt bei =.67.
„Zufriedenheit bei negativer Belastung der moralischen Bilanz im Bereich der starken Normen“: umfasst die e-Fragen der „Druck“-, „Tresor“- und „Tanken“-Geschichten. Der Reliabilitätskoeffizient für die drei Geschichten liegt bei =.76.
„Zufriedenheit bei positivem Einfluss auf die moralische Bilanz im Bereich der starken Normen“: umfasst die f-Fragen der „Druck“-, „Tresor“- und „Tanken“-Geschichten. Der Reliabilitätskoeffizient für die drei Geschichten liegt bei =.71.
Schwache moralisch-rechtliche Normen
Bei den Geschichten, denen schwache moralisch-rechtliche Normen zugrunde liegen, laden die a-Fragen ebenfalls allesamt auf einer Komponente (erklärte Varianz 44.6%, Ladungen von .59 bis .75), genauso alle anderen Fragengruppen: die b-Fragen (erklärte Varianz 46.1%, Ladungen von .54 bis .81), die c-Fragen (erklärte Varianz 53.1%, Ladungen von .65 bis .79), die d-Fragen (erklärte Varianz 48.5%, Ladungen von .63 bis .81), die e-Fragen (erklärte Varianz 62.8%, Ladungen von .70 bis .84), die f-Fragen (erklärte Varianz 53.9%, Ladungen von .64 bis .81) und die h-Fragen (erklärte Varianz 49.4%, Ladungen von .61 bis .75). Die Faktorladungen stützen demnach die Fragengruppen und die Geschichten des Normbereichs der schwachen moralisch-rechtlichen Normen (vgl. Tabelle 12). Die interne Konsistenz liegt zwischen =.37 und .70. Für die a-Fragen =.37, b-Fragen =.41, c-Fragen =.54, d-Fragen =.45, e-Fragen =.70, f-Fragen =.57 und h-Fragen =.48. Demnach ist nur die Reliabilität der e-Fragengruppe ausreichend. Die Reliabilitäten der restlichen Fragengruppen dieses Normbereichs sind niedrig.
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Die Trennschärfekoeffizienten der Items liegen zwischen .16 und .59, d.h. sie sind somit niedrig bis hoch. Die Trennschärfen der einzig reliablen e-Fragengruppe liegen zwischen .42 bis .59, sind also mittel bis hoch.
Tabelle 12: Faktorladungen, Reliabilitätskoeffizienten und korrigierte Trennschärfekoeffizienten der Fragen aus den Geschichten zu schwachen moralisch-rechtlichen Normen
Aufgrund der Faktorladungen, Reliabilitäten und Trennschärfekoeffizienten lässt sich für die weiteren Berechnungen nachfolgender Faktor bilden:
„Zufriedenheit bei negativer Belastung der moralischen Bilanz im Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen“: umfasst die e-Fragen der Geschichten des schwachen moralisch-rechtlichen Normbereichs („Gepäck“, „Arbeit“ und „Player“). Der Reliabilitätskoeffizient liegt bei =.70.
Schwache non-rechtlich moralische Normen
Bei den Faktoranalysen im Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen ergab sich bei den sich entsprechenden Fragen ebenfalls je eine Komponente. Die Faktorladungen der a-Fragen (erklärte Varianz 41.5%) liegen zwischen .57 und .75, die der b-Fragen (erklärte Varianz 43.2%) zwischen .44 und .76, die der c-Fragen (erklärte Varianz 49.7%) zwischen .58 und .79, die der d-Fragen (erklärte Varianz 60.0%) zwischen .74 bis .83 und die der h-Fragen (erklärte Varianz 43.2%) zwischen .59 und .71. Die Faktorladungen stützen demnach die Fragengruppen und die Geschichten des Normbereichs der schwachen non-rechtlich moralischen Normen (vgl. Tabelle 13).
Die Reliabilitätskoeffizienten liegen zwischen =.26 und .67 (a-Fragen =.26, b-Fragen =.32, c-Fragen =.49, d-Fragen =.67 und h-Fragen =.34). Nur der Reliabilitätskoeffizient der d-Fragen wird den Kriterien gerecht. Die Trennschärfen der Items sind niedrig bis hoch (.11 bis .55), die der d-Fragengruppe liegen zwischen .44 und .55, sind also mittel bis hoch.
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Tabelle 13: Faktorladungen, Reliabilitätskoeffizienten und korrigierte Trennschärfekoeffizienten der Fragen aus den Geschichten zu schwachen non-rechtlich moralischen Normen
Aufgrund der Faktorladungen, Reliabilitäten und Trennschärfekoeffizienten lässt sich für die weiteren Berechnungen nachfolgender Faktor bilden:
„Zufriedenheit bei sozialem Vergleich wenn Bekannte gleich handeln im Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen“: umfasst die d-Fragen der Geschichten des non-rechtlich moralischen Normbereichs („Mensa“, „Eltern“ und „Chef“). Der Reliabilitätskoeffizient liegt bei =.67.
Schwache non-moralisch rechtliche Normen
Die Fragen der Geschichten zu den schwachen non-moralisch rechtlichen Normen laden ebenfalls jeweils auf einer Komponente. Die Faktorladungen ergeben sich wie folgt: für die a-Fragen (erklärte Varianz 51.5%) .42 bis .83, für die b-Fragen (erklärte Varianz 51.4%) .57 bis .84, für die c-Fragen (erklärte Varianz 48.2%) .67 bis .72, für die d-Fragen (erklärte Varianz 50.0%) .61 bis .77, für die h-Fragen (erklärte Varianz 50.7%) .67 bis .78. Die Faktorladungen stützen demnach die Fragengruppen und die
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Geschichten des Normbereichs der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen (vgl. Tabelle 14).
Die internen Konsistenzen liegen zwischen =.46 und .51 (a-Fragen =.49, b-Fragen =.51, c-Fragen =.46, d-Fragen =.49 und h-Fragen =.48). Die
Reliabilitätskoeffizienten werden demnach den Kriterien nicht gerecht. Die Trennschärfen liegen zwischen .16 und .47, sind also niedrig bis mittelmässig. Da die „Ampel“-Geschichte bei der a-Fragengruppe eine sehr niedrige Trennschärfe und im Vergleich zu den anderen beiden a-Fragen eine nur halb so grosse Faktorladung aufweist, wird die Geschichte für die Faktorenbildung entfernt. Dabei ergibt sich neu für die a-Fragen ein Reliabilitätskoeffizient von =.64. Das Entfernen der „Ampel“-Geschichte ergibt nur für die a-Fragengruppe eine ausreichende Reliabilität. Die Reliabilitätskoeffizienten der anderen Fragegruppen genügen den Kriterien weiterhin nicht.
Tabelle 14: Faktorladungen, Reliabilitätskoeffizienten und korrigierte Trennschärfekoeffizienten der Fragen aus den Geschichten zu schwachen non-moralisch rechtlichen Normen
Aufgrund der Faktorladungen, Reliabilitäten und Trennschärfekoeffizienten lässt sich für die weiteren Berechnungen nachfolgender Faktor bilden:
„Zufriedenheit mit der moralischen Handlung im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen“: umfasst die a-Fragen der beiden Geschichten „Busse“ und „Parkp“ des non-moralisch rechtlichen Normbereichs. Der Reliabilitätskoeffizient liegt bei =.64.
Da nicht in jeder Normgruppe ausreichend Faktoren für die Berechnungen gebildet werden konnten, wird die Hypothesenprüfung nicht wie vorgesehen anhand der Faktoren erfolgen, sondern stattdessen mit den einzelnen 12 Geschichten der verschiedenen Normbereiche durchgeführt:
Starker Normbereich: „Tresor“-Geschichte, „Druck“-Geschichte und „Tanken“-Geschichte
Schwacher moralisch-rechtlicher Normbereich: „Gepäck“-Geschichte, „Arbeit“-Geschichte und „Player“-Geschichte
Schwacher non-rechtlich moralischer Normbereich: „Mensa“-Geschichte, „Eltern“-Geschichte und „Chef“-Geschichte
Schwacher non-moralisch rechtlicher Normbereich: „Busse“-Geschichte, „Ampel“-Geschichte und „Parkp“-Geschichte
Obwohl die interne Konsistenz bei einer Normgruppe nicht und bei zwei Normgruppen nur teilweise ausreichend ist und die korrigierten
Trennschärfekoeffizienten zum Teil niedrig sind, muss bedacht werden, dass im Rahmen dieser Arbeit keine Voruntersuchung mit einer genügend grossen Stichprobe durchgeführt werden konnte. Somit bestand keine Möglichkeit vor der Untersuchung grössere Änderungen am Fragebogen vorzunehmen. Es wurde zwar ein Testdurchlauf durchgeführt, dies aber lediglich mit 11 Versuchspersonen und mit dem vordergründigen Ziel, einen Eindruck über die Verständlichkeit des Fragebogens zu erhalten.
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6.4.2 SPG (TÖNNIES, PLÖHN & KRIPPENDORF, 1996)
Um die empirische Qualität der drei Skalen „Autonomie“, „Willensstärke“ und „soziale Integration“ zu überprüfen, wurde für jede verwendete Subskala eine Hauptkomponentenanalyse mit Varimax-Rotation durchgeführt.
Die Faktoranalyse für die Subskala „Autonomie“ (unterteilt in die Dimensionen Selbstsicherheit, Unabhängigkeit von gesellschaftlichen Normen und
Selbstverantwortlichkeit) ergab drei Komponenten (erklärte Varianz 48.6%). Die Items aut_5 (.48), aut_9 (.41), aut_11 (.37) und aut_16 (.44) wiesen zu geringe Ladungen auf. Auch wenn sie jeweils einzeln entfernt wurden, zeigten sich die Ladungen als nicht hinreichend, weswegen alle vier Items entfernt wurden. Eine weitere Faktorenanalyse wurde mit den verbleibenden 13 Items durchgeführt, was wiederum zu einer dreifaktoriellen Lösung führte, die 55.1% der Varianz erklärt. Auf der ersten Komponente laden die Items aut_1, aut_2, aut_4 und aut_15 am stärksten mit Ladungen von .63 bis .76. Diese vier Items konnten der Dimension „Selbstsicherheit“ zugeordnet werden. Auf Komponente 2 laden die Items aut_6, aut_10, aut_12 und aut_14 am stärksten (.51 bis .76) und wurden der Dimension „Selbstverantwortlichkeit“ zugeteilt. Auf der dritten Komponente laden die restlichen Items aut_3, aut_7, aut_8, aut_13 und aut_17 am stärksten mit Ladungen von .50 bis .74. Diese Items wurden der Dimension „Unabhängigkeit von gesellschaftlichen Normen“ zugeteilt (vgl. Tabelle 15 und Tabelle 19).
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Tabelle 15: Faktorladungen, Reliabilitätskoeffizienten und korrigierte Trennschärfekoeffizienten der Subskala „Autonomie“ und den Dimensionen von Autonomie
Bei der Subskala „Willensstärke“ (unterteilt in die Dimensionen Selbstbehauptung, Durchsetzungsvermögen, Selbstakzeptanz, Beherrschung, Durchhaltevermögen und Entscheidungsfähigkeit) ergaben sich fünf Komponenten (erklärte Varianz 63.6%). Weil Item will_4 zu keiner Dimension zugeordnet werden konnte, wurde es entfernt und eine weitere Faktorenanalyse wurde durchgeführt, mit der sich erneut eine fünffaktorielle Lösung finden liess, die 66.1% der Varianz erklärt. Auf der ersten Komponente laden will_3, will_5, will_8 und will_9 am stärksten mit Ladungen von .51 bis .78. Diese Items konnten der Dimension „Selbstbehauptung“ zugeordnet werden. Auf der zweiten Komponente laden die Items will_2, will_11 und will_14 (.67 bis .82) am stärksten und können der Dimension „Durchsetzungsvermögen“ zugeteilt werden. Die dritte Komponente umfasst die Items will_1, will_10 und will_12 mit Ladungen von .67 bis .75. Diese Items können der Dimension „Selbstakzeptanz“ zugeordnet werden. Auf der fünften Komponente lädt allein Item will_6 am stärksten (.81) und wird als Einzelitem der Dimension „Entscheidungsfähigkeit“ zugeteilt. Somit bleibt noch die vierte Komponente, auf der will_7 und will_13 laden. Da diese beiden Items gemeinsam keiner Dimension zugeordnet werden konnten, sondern im
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Gegenteil klar verschiedenen der sechs vorgegebenen Dimensionen entsprachen, wurde Item will_7 („Ich habe mein Verhalten anderen gegenüber ganz gut im Griff“) als Einzelitem der Dimension „Beherrschung“ zugeordnet und Item will_13 („Ich habe kein gutes Durchhaltevermögen“) wurde ebenfalls als Einzelitem der verbleibenden Dimension „Durchhaltevermögen“ zugeteilt (vgl. Tabelle 16 und Tabelle 19).
Tabelle 16: Faktorladungen, Reliabilitätskoeffizienten und korrigierte Trennschärfekoeffizienten der Subskala „Willensstärke“ und den Dimensionen von Willensstärke
Für die Faktorenanalyse der Subskala „Soziale Integration“ (unterteilt in die Dimensionen intakte Sozialbeziehungen, soziales Engagement, Unbefangenheit im mitmenschlichen Umgang und Einfühlungsvermögen) ergaben sich drei Komponenten. Da Item soz_4 (.45) und soz_8 (.40) zu geringe Ladungen aufwiesen, wurden sie entfernt und eine weitere Faktorenanalyse wurde ohne die beiden Items durchgeführt, bei der sich erneut drei Komponenten ergaben, die 61.0% der Varianz aufklären. Auf der ersten Komponente laden die Items soz_1, soz_7, soz_9 und soz_10 am stärksten mit Ladungen von .61 bis .80. Diese vier Items konnten der
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Dimension „Unbefangenheit im mitmenschlichen Umgang“ zugeteilt werden. Auf der zweiten Komponente laden die Items soz_2 (.72) und soz_5 (.79) am stärksten und wurden der Dimension „soziales Engagement“ zugeordnet. Auf der dritten Komponente laden die verbleibenden Items soz_3 (.83) und soz_6 (.57). Diese beiden Items wurden der Dimension „intakte Sozialbeziehungen“ zugewiesen. Somit bleibt die Dimension „Einfühlungsvermögen“ übrig, der keine Items zugeteilt werden konnten (vgl. Tabelle 17und Tabelle 19).
Tabelle 17: Faktorladungen, Reliabilitätskoeffizienten und korrigierte Trennschärfekoeffizienten der Subskala „soziale Integration“ und den Dimensionen von soziale Integration
Die Reliabilität von mehrdimensionalen Tests wird für jede Subskala einzeln berechnet, da die Subskalen untereinander nicht oder nur gering korrelieren (vgl. Bortz & Döring, 2002, 87). Die Reliabilitätskoeffizienten (Cronbachs Alpha) wurden sowohl für die Subskalen (Autonomie, Willensstärke und soziale Integration) als auch für die jeweiligen Dimensionen berechnet.
Der Reliabilitätskoeffizient für die Subskala „Autonomie“ (neu 13 Items) beträgt =.82. Die Trennschärfen der Items bewegen sich zwischen .31 und .69, sind also mittelmässig bis hoch. Die Reliabilität der Dimension „Selbstsicherheit“ (aut_1, aut_2, aut_4, aut_15) beträgt =.72, wobei die Trennschärfen zwischen .45 und .53 liegen. Für die Dimension „Unabhängigkeit von gesellschaftlichen Normen“ (aut_3, aut_7, aut_8, aut_13 und aut_17) beträgt der Reliabilitätskoeffizient =.68. Die
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Trennschärfen der Items liegen zwischen .34 und .51. Die Reliabilität der Dimension „Selbstverantwortlichkeit“ (aut_6, aut_10, aut_12 und aut_14) liegt bei =.74. Die Trennschärfen der Items liegen zwischen.45 und .59, sind also mittelmässig bis hoch (vgl. Tabelle 15).
Die Subskala „Willensstärke“ (neu 13 Items) erreicht einen Reliabilitätskoeffizienten von =.80. Die Items erreichen ebenfalls mittlere bis hohe Trennschärfen (.31 bis .60). Die Reliabilität der Dimension „Selbstbehauptung“ (will_3, will_5, will_8, will_9) beträgt =.70. Die Trennschärfen der Items bewegen sich zwischen .44 und .53. Für die Dimension „Durchsetzungsvermögen“ (will_2, will_11, will_14) beträgt die Reliabilität =.72. Die Items weisen Trennschärfen von .48 bis .58 auf. Die Dimension „Selbstakzeptanz“ (will_1, will_10, will_12) weist einen
Reliabilitätskoeffizienten von =.63 auf. Die Trennschärfen der Items liegen zwischen .40 und .50 (vgl. Tabelle 16).
Die Subskala „soziale Integration“ (neu 8 Items) weist einen Reliabilitätskoeffizienten von =.72 auf. Die Items erreichen Trennschärfen von .23 bis .51, wobei nur Item soz_5 (.23) eine unzureichende Trennschärfe aufweist. Bevor entschieden wird, ob Item soz_5 entfernt werden muss, sollen zunächst die Reliabilitäten der Dimensionen betrachtet werden, da die Berechnungen anschliessend auch mit den Dimensionen durchgeführt werden sollen. Für die Dimension „intakte Sozialbeziehungen“ (soz_3, soz_6) ergibt sich eine Reliabilität von =.33 mit einer Trennschärfe von .20 für beide Items. Da sowohl der Reliabilitätskoeffizient wie auch die Trennschärfen sehr tief liegen, wird die Dimension „intakte Sozialbeziehungen“ aus der Subskala „soziale Integration“ entfernt. Die Reliabilität der Dimension „soziales Engagement“ (soz_2, soz_5) beträgt =.50. Die Trennschärfe der beiden Items liegt bei .33. Da sowohl der Reliabilitätskoeffizient wie auch die Trennschärfen zu niedrig ausfallen, wird Item soz_5, welches bereits bei der Reliabilitätsanalyse aller Items der Subskala „soziale Integration“ eine zu geringe Trennschärfe aufwies, entfernt. Somit wird der Dimension „soziales Engagement“ allein das Item soz_2 zugeteilt. Für die Dimension „Unbefangenheit im mitmenschlichen Umgang“ (soz_1, soz_7, soz_9 und soz_10) beträgt der Reliabilitätskoeffizient =.71. Die Trennschärfen der Items liegen zwischen .45 bis .56.
Nach Entfernen der Items soz_3, soz_5 und soz_6 beträgt der Reliabilitätskoeffizient für die gesamte Subskala „soziale Integration“ mit inzwischen 5 Items =.73. Die Trennschärfen liegen zwischen .42 bis .56 (vgl. Tabelle 18).
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Tabelle 18: Faktorladungen, Reliabilitätskoeffizienten und korrigierte Trennschärfekoeffizienten der Subskala „soziale Integration“ und den Dimensionen von soziale Integration
Für die weiteren Berechnungen werden für die verschiedenen Skalen somit folgende in Tabelle 19 zusammengefasste Dimensionen und Items herangezogen:
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Tabelle 19: Definitive Itemzuteilung zu den drei Skalen Autonomie, Willensstärke und soziale Integration der SPG
50 Die Zahl in Klammern entspricht der Item-Nummer auf dem verwendeten Fragebogen. Das Minus in
Klammern gibt an, welche Items umgepolt werden müssen.
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6.4.3 DIT (REST, 1979)
Um die Reliabilität des DIT zu prüfen, müssen für jeden ausgefüllten Fragebogen verschiedene Schritte vorgenommen werden 51 . Ein erster Schritt betrifft die so genannten M-Werte. „M“ steht für „meaningless“, also für diejenigen Aussagen, die mit Absicht so formuliert wurden, dass sie sich „gut“ anhören, deren Inhalt aber keinen Sinn ergibt. Im vorgegebenen Beispiel wird darauf hingewiesen, dass wenn ein Item unsinnig klingt, das Kreuz bei „nicht wichtig“ gesetzt werden soll. Die M-Werte gelten zur Überprüfung, ob die befragten Personen die Items nach der Bedeutung oder nach dem „guten Klang“ ordnen. Somit folgt als erster Schritt der Reliabilitätsprüfung:
1. Fragebögen mit acht oder mehr M-Werten werden ausrangiert.
Der zweite Schritt ist in drei Punkte unterteilt und betrifft die Konsistenz. Hier wird ein Vergleich der Itembewertungen mit der am Ende angegebenen Rangordnung der vier als am wichtigsten erachteten Items vorgenommen. Wird ein Item als Wichtigstes angeführt, sollte in der Itembewertung kein anderes Item höher bewertet sein. Beim zweitwichtigsten Item sollte nur das als am wichtigsten genannte Item in der Itembewertung höher bewertet sein. Sind Items vorhanden, die in der Itembewertung höher bewertet wurden, als die als am wichtigsten genannten Items, besteht eine Inkonsistenz, was auf Unvorsichtigkeit, Unklarheiten im Verständnis der Anweisung, Korrekturen etc. zurückgeführt werden kann. Inkonsistenzen stellen die Reliabilität in Frage. Zur Reliabilitätsprüfung werden weiter also folgende drei Punkte beachtet:
2. Innerhalb keiner Dilemmageschichte sollten beim „ranking“ des wichtigsten und zweitwichtigsten Items mehr als acht Inkonsistenzen auftreten, d.h. neun oder mehr Inkonsistenzen führen zum Ausschluss eines Fragebogens. 3. Nicht mehr als eine 52 Dilemmageschichte darf Inkonsistenzen aufweisen. Inkonsistenzen in zwei oder drei Geschichten führen zum Ausschluss des Fragebogens.
51 Die Angaben gelten für die kurze Version des DIT mit drei anstatt sechs Geschichten.
52 Wie für die ungekürzte wird auch für die gekürzte Version empfohlen, dass nicht mehr als zwei
Geschichten Inkonsistenzen aufweisen dürfen, dass also drei und mehr Geschichten mit Inkonsistenzen zum Ausschluss des Fragebogens führen (vgl. Rest et al., 1999, 3.5). Um die Reliabilität zu erhöhen, soll in der vorliegenden Untersuchung nicht mehr als eine Geschichte Inkonsistenzen aufweisen.
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4. Nicht mehr als eine Geschichte darf mehr als neun Items haben, die gleich beantwortet wurden. Wenn in zwei oder drei Geschichten mehr als neun Items gleich beantwortet wurden, führt das ebenfalls zum Ausschluss des Fragebogens (vgl. Rest, 1979, 3.3-3.5).
Aufgrund dieser Kriterien musste eine Versuchsperson aus den Berechnungen, die den DIT betreffen, ausgeschlossen werden.
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7 AUSWERTUNG UND DARSTELLUNG DER ERGEBNISSE
Im folgenden Kapitel werden die Ergebnisse dargestellt. Zunächst folgen die Ergebnisse und Befunde der Hypothesen und Annahmen zur Beziehung des Phänomens des „unhappy moralist“ zu den Normbereichen und anschliessend werden die Ergebnisse und Befunde der Hypothesen und Annahmen zu den
verschiedenen möglichen Einflussfaktoren auf das Phänomen des „unhappy moralist“ beschrieben.
Sowohl für die Überprüfung der Hypothesen als auch in den deskriptiven Befunden zu den Annahmen wurden nur jene Personen miteinbezogen, die auf die g-Frage 53 mit „ja“ geantwortet haben, die also angaben, dass sie, wenn sie die Wahl hätten, tatsächlich moralisch handeln würden. Dies ist der Grund für die von Geschichte zu Geschichte variierende Stichprobengrösse.
7.1 ÜBERPRÜFUNG DER HYPOTHESEN UND DESKRIPTIVE BEFUNDE ZU DEN
ANNAHMEN ZUR BEZIEHUNG DES PHÄNOMENS DES „UNHAPPY MORALIST“
ZU DEN NORMBEREICHEN
7.1.1 DESKRIPTIVE BEFUNDE ZU DEN ANNAHMEN 1A UND 1B
Um zu überprüfen, ob Annahmen 1a und 1b zutreffen, wurde für jede Geschichte die prozentuale Verteilung der Antworten auf die a-Frage 54 berechnet, welche nachfolgend dargestellt werden.
Wie Abbildung 7 zeigt, lässt sich in allen drei Geschichten zum Bereich der starken Normen erkennen, dass entsprechend Annahme 1a klar mehr Personen mit der
53 g-Fragen: „Wie würden Sie tatsächlich handeln, wenn Sie die Wahl hätten? Würden Sie, ganz
ehrlich, die Norm einhalten/moralisch handeln?“
54 a-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch (was heisst, dass Sie
persönlich nicht profitieren werden/Ihr Bedürfnis nicht befriedigen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?“
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moralischen Handlung „zufrieden“ oder „eher zufrieden“ („Tresor“ 87%, “Druck“ 86% und „Tanken“ 94%) und entsprechend weniger Personen „unzufrieden“ oder „eher unzufrieden“ sind. Im Bereich der starken Normen kommt das Phänomen des „unhappy moralist“ demnach kaum vor. Annahme 1a kann bestätigt werden.
Abbildung 7: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (a-Fragen) in den Geschichten des starken Normbereichs
Für Annahme 1b wird die prozentuale Verteilung der Antworten auf die a-Fragen getrennt nach den schwachen Normbereichen dargestellt.
Zufriedenheit mit der moralischen Handlung im Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen
Abbildung 8: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (a-Fragen) in den Geschichten des schwachen moralisch-rechtlichen Normbereichs
Entgegen Annahme 1b sagt in allen drei Geschichten zum schwachen moralischrechtlichen Normbereich eine Mehrheit aus, mit der moralischen Handlung „zufrieden“ oder „eher zufrieden“ zu sein (vgl. Abbildung 8). In der „Gepäck“-Geschichte sind 67% „zufrieden“ und 31% eher zufrieden, in der „Arbeit“-Geschichte sind 61% „zufrieden“ und 32% „eher zufrieden“ und in der „Player“-Geschichte sind 63% „zufrieden“ und 34% „eher zufrieden“. Unzufriedene und eher Unzufriedene
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finden sich je nach Geschichte nur zwischen 2-7%. Annahme 1b muss für den Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen verworfen werden.
Zufriedenheit mit der moralischen Handlung im Bereich der schwachen nonrechtlich moralischen Normen
Abbildung 9: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (a-Fragen) in den Geschichten des schwachen non-rechtlich moralischen Normbereichs
Aus Abbildung 9 wird ersichtlich, dass von den Geschichten zum Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen nur die „Chef“-Geschichte für Annahme 1b spricht, in der 53% gegenüber 47% angeben, mit der moralischen Handlung „unzufrieden“ oder „eher unzufrieden“ zu sein. In den anderen beiden Geschichten („Mensa“ und „Eltern“) gibt eine Mehrheit an, dass sie „eher zufrieden“ oder „zufrieden“ ist, was gegen Annahme 1b spricht. In der „Mensa“-Geschichte sind
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es insgesamt 99% und in der „Eltern“-Geschichte insgesamt 87%, wobei in der „Eltern“-Geschichte mehr Personen angeben „eher zufrieden“ (47%) zu sein als solche, die angeben „zufrieden“ (40%) zu sein. Im Bereich der schwachen nonrechtlich moralischen Normen kann somit nur eine Tendenz in Richtung von Annahme 1b festgestellt werden.
Zufriedenheit mit der moralischen Handlung im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen
Abbildung 10: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (a-Fragen) in den Geschichten des schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereichs
Von den Geschichten zum Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen (vgl. Abbildung 10) spricht nur die „Ampel“-Geschichte für Annahme 1b, in der 55% angeben, mit der moralischen Handlung „unzufrieden“ oder „eher unzufrieden“ zu sein, während 45% „eher zufrieden“ oder „zufrieden“ wären. Obwohl
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auch in den anderen beiden Geschichten („Busse“ und „Parkp“) weitaus weniger Personen als in den Geschichten zum Bereich der starken Normen (vgl. Abbildung 7) angeben, dass sie „zufrieden“ sind, gibt insgesamt eine Mehrheit an, „eher zufrieden“ oder „zufrieden“ zu sein, was gegen Annahme 1b spricht. Im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen kann daher ebenfalls nur eine Tendenz in Richtung von Annahme 1b festgehalten werden, d.h. das Phänomen des „unhappy moralist“ tritt zwar auf und kann demnach bestätigt werden, jedoch nicht mit einer Mehrheit.
Insgesamt gesehen, muss Annahme 1b verworfen werden.
7.1.2 ÜBERPRÜFUNG VON HYPOTHESE 1
Um Hypothese 1 zu überprüfen, wurde jede a-Frage der Geschichten des starken Normbereichs mit jeder a-Frage der Geschichten der schwachen Normbereiche getestet. Da es sich um ordinalskalierte Daten handelt, wurden dazu Wilcoxon-Tests durchgeführt, um festzustellen, ob sich die Geschichten hinsichtlich ihrer zentralen Tendenz signifikant voneinander unterscheiden.
Es wurden nur diejenigen Personen in die Berechnungen miteinbezogen, die in der g-Frage mit „ja“ geantwortet haben
In Hypothese 1 sowie auch in den Hypothesen 3, 4, 5, 6 und 7 ergeben sich pro Vergleich von zwei Normbereichen mit jeweils 3 Geschichten somit 9 Wilcoxon-Tests. Um festzulegen, ob die entsprechende Hypothese für den betroffenen Vergleich angenommen werden kann oder nicht, wird nach folgenden Kriterien vorgegangen:
9 signifikante Tests Æ die Hypothese gilt für den betroffenen Vergleich als bestätigt
5-8 signifikante Tests Æ die Hypothese gilt für den betroffenen Vergleich als in der Tendenz bestätigt
0-4 signifikante Tests Æ die Hypothese wird für den betroffenen Vergleich verworfen
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Es wurden also zur Prüfung von Hypothese 1 insgesamt 27 Wilcoxon-Tests durchgeführt, deren Ergebnisse nachfolgend aufgeteilt nach den schwachen Normbereichen dargestellt werden.
Zufriedenheit mit der moralischen Handlung im Bereich der starken Normen verglichen mit dem Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen
Tabelle 20: Wilcoxon-Tests für die a-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen moralisch-rechtlichen Normen
Starke Normen
Wie aus Tabelle 20 ersichtlich wird, fallen nur drei der neun Tests signifikant aus. In drei Fällen unterscheidet sich demnach je eine Geschichte des starken Normbereichs von einer Geschichte des schwachen moralisch-rechtlichen Normbereichs hinsichtlich ihrer zentralen Tendenz signifikant. Da aber nur drei von neun Tests signifikant sind, muss Hypothese 1 für den Vergleich der starken mit den schwachen moralisch-rechtlichen Normen verworfen werden.
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Zufriedenheit mit der moralischen Handlung im Bereich der starken Normen verglichen mit dem Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen
Tabelle 21: Wilcoxon-Tests für die a-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen nonrechtlich moralischen Normen
Starke Normen
b starke Norm < schwache non-rechtlich moralische Norm
Aus Tabelle 21 wird ersichtlich, dass sechs der neun Tests signifikant ausfallen, vier sind auf dem .001 Niveau signifikant. Somit unterscheiden sich in sechs Fällen die Geschichten des starken Normbereichs signifikant von den Geschichten des schwachen non-rechtlich moralischen Normbereichs, was Hypothese 1 für den Vergleich der starken mit den schwachen non-rechtlich moralischen Normen in der Tendenz klar bestätigt. Weiter lässt sich erkennen, dass alle Tests, die die „Chef“-Geschichte betreffen hochsignifikant ausfallen.
In einem Test („Druck“/„Mensa“) ist das Ergebnis darauf zurückzuführen, dass die Werte in den Geschichten zum schwachen non-rechtlich moralischen Normbereich signifikant höher liegen als jene in den Geschichten des starken Normbereichs, was heisst, dass Personen in der „Mensa“-Geschichte zufriedener sind als in der „Druck“-Geschichte. In den anderen fünf signifikant ausfallenden Tests sind die Ergebnisse darauf zurückzuführen, dass die Werte der Geschichten zum starken Normbereich höher ausfallen als jene zum schwachen non-rechtlich moralischen. Somit sind in diesen fünf Vergleichen Personen im starken Normbereich signifikant zufriedener als im schwachen Normbereich, d.h. das Phänomen des „unhappy moralist“ tritt im Bereich der schwachen Normen viel eher auf.
In der folgenden Abbildung 11 wird zur Anschauung der sehr signifikant ausfallende Unterschied zwischen der a-Frage der „Druck“-Geschichte zum starken Normbereich
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und der a-Frage der „Chef“-Geschichte zum schwachen non-rechtlich moralischen Normbereich dargestellt (Z=-5.54, p<.001).
Abbildung 11: Boxplot der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung in der „Druck“-Geschichte (starke Norm) verglichen mit der „Chef“-Geschichte (schwache non-rechtlich moralische Norm)
Zufriedenheit mit der moralischen Handlung im Bereich der starken Normen verglichen mit dem Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen
Tabelle 22: Wilcoxon-Tests für die a-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen non-moralisch rechtlichen Normen
Tabelle 22 zeigt auf, dass alle neun Tests mit den Geschichten zu den schwachen non-moralisch rechtlichen Normen signifikant ausfallen (p<.001 oder p<.01), was Hypothese 1 für den Vergleich der starken mit den schwachen non-moralisch
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rechtlichen Normen bestätigt. In allen neun Vergleichen sind Personen in den Geschichten zum starken Normbereich signifikant zufriedener als im schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereich. Somit gilt auch für diesen Vergleich, dass das Phänomen des „unhappy moralist“ im schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereich viel eher auftreten wird, also im starken Normbereich. Insgesamt weisen demnach 18 der 27 Tests eine Signifikanz auf, sechs sind auf dem .01 Niveau und 10 auf dem .001 Niveau signifikant. Zwischen den Geschichten zu den starken Normen und den Geschichten zu den schwachen Normen lassen sich in Bezug auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung v.a. im schwachen nonrechtlich moralischen und im schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereich statistisch signifikante Unterschiede finden. Hypothese 1 kann somit in der Tendenz bestätigt werden.
In vier Tests sind Personen in den Geschichten zu einem schwachen Normbereich signifikant zufriedener als in den Geschichten zum starken Normbereich. In 14 Tests hingegen sind Personen in den Geschichten zum starken Normbereich signifikant zufriedener als in den Geschichten zum schwachen Normbereich. Somit tritt das Phänomen des „unhappy moralist“ in den schwachen Normbereichen viel eher auf als im starken Normbereich.
7.1.3 ÜBERPRÜFUNG VON HYPOTHESE 2
Zur Überprüfung von Hypothese 2 wurden Korrelationen nach Kendall-Tau-b zwischen der a-Frage 55 jeder Geschichte (Zufriedenheit mit der moralischen Handlung) und der entsprechenden h-Frage 56 jeder Geschichte (Einschätzung des Schweregrades des möglichen Vergehens) durchgeführt. Wie bereits in der Prüfung der teststatistischen Qualität des eigenen Fragebogens gezeigt wurde, sind die
55 a-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch (was heisst, dass Sie
persönlich nicht profitieren werden/Ihr Bedürfnis nicht befriedigen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?“
56 h-Fragen: „Wie gravierend stufen Sie das Vergehen ein, welches in Geschichte x begangen werden
könnte?“
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befragten Personen grösstenteils mit der in den Geschichten vorgenommenen Normeinteilung einverstanden (vgl. Tabelle 10, Abschnitt 6.4.1). Die Antworten auf die h-Fragen widerspiegeln somit mehr oder weniger den betroffenen Normbereich. Es wurden wiederum jeweils nur die Personen in die Berechnungen miteinbezogen, die angaben, dass sie tatsächlich moralisch gehandelt hätten (g-Fragen). Die Ergebnisse sind nachfolgend in Tabelle 23 dargestellt.
Um festlegen zu können, ob Hypothese 2 für den betroffenen Normbereich angenommen werden kann oder nicht, wird nach folgenden Kriterien vorgegangen:
3 signifikante Korrelationen Æ die Hypothese gilt für den betroffenen Normbereich als bestätigt
1-2 signifikante Korrelationen Æ die Hypothese gilt für den betroffenen Normbereich als in der Tendenz bestätigt
0 signifikante Korrelationen Æ die Hypothese wird für den betroffenen Normbereich verworfen
Hypothese 2 kann im Bereich der starken Normen in der Tendenz bestätigt werden: in der „Druck“-Geschichte (r=-.29, p<.01) und der „Tanken“-Geschichte (r=-.39, p<.001). Im Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen kann Hypothese 2 ebenfalls in der Tendenz bestätigt werden: in der „Arbeit“-Geschichte (r=-.22, p<.01) und der „Player“-Geschichte (r=-.24, p<.01) fallen die Korrelationen signifikant aus. Im Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen kann Hypothese 2 ebenfalls in zwei Geschichten, d.h. in der Tendenz bestätigt werden: in der „Mensa“-Geschichte (r=-.20, p<.05) und der „Eltern“-Geschichte (r=-.32, p<.001). Im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen zeigen sich keine signifikanten Korrelationen. Jedoch sind die Korrelationen zu der „Ampel“-Geschichte (r=-.22, p=.074) und zu der „Parkp“-Geschichte (r=-.27, p=.084) erwähnenswert (vgl. Tabelle 23). An dieser Stelle soll auf das kleine N der Geschichten des schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereichs hingewiesen werden, welches womöglich auch einen Einfluss auf die Ergebnisse hat. Hypothese 2 muss für den Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen verworfen werden. In sechs der 12 Geschichten zeigt sich demnach einen statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen der Einschätzung des Schweregrades des möglichen
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Vergehens und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung. Das Auftreten des Phänomens des „unhappy moralist“ hängt in der Hälfte der Geschichten somit mit dem Schweregrad Vergehens bzw. mit der Stärke der Norm zusammen. Hypothese 2 kann insgesamt gesehen in der Tendenz bestätigt werden.
Tabelle 23: Korrelationen der h-Fragen mit den a-Fragen nach Kendall-Tau-b
Starke moralisch-rechtliche Normen
Schwache moralisch-rechtliche Normen
Schwache non-rechtlich moralische Normen
Schwache non-moralisch rechtliche Normen
7.1.4 DESKRIPTIVE BEFUNDE ZU ANNAHME 2
Da die g-Fragen nur mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können, was heisst, dass die Variable nur über zwei Ausprägungen verfügt, wird kein Wilcoxon-Test durchgeführt.
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Um zu überprüfen, ob Annahme 2 zutrifft, wurde stattdessen für jede Geschichte die prozentuale Verteilung der Antworten auf die g-Frage berechnet. Diese werden nachfolgend nach Normbereichen aufgeteilt dargestellt und verglichen.
Tatsächliches Handeln im Bereich der starken moralisch-rechtlichen Normen
Abbildung 12: Prozentuale Verteilung des tatsächlichen Handelns (g-Fragen) in den Geschichten des starken Normbereichs
Aus Abbildung 12 wird klar ersichtlich, dass nahezu alle Personen im Bereich der starken Normen angeben, dass sie moralisch Handeln würden (in den „Tresor“- und „Druck“-Geschichten sind es 96%, in der „Tanken“-Geschichte 98%).
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Tatsächliches Handeln im Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen
Abbildung 13: Prozentuale Verteilung des tatsächlichen Handelns (g-Fragen) in den Geschichten des schwachen moralisch-rechtlichen Normbereichs
Wie aus Abbildung 13 erkennbar wird, gibt die Mehrheit der Personen in den Geschichten aus dem schwachen moralisch-rechtlichen Normbereich an, dass sie tatsächlich moralisch handeln würden. Es wird aber auch ersichtlich, dass mehr Personen angeben, dass sie die Norm brechen würden (22% in der „Gepäck“-Geschichte, 12% in der „Arbeit“-Geschichte und 15% in der „Player“-Geschichte), als das in den Geschichten zum Bereich der starken Normen der Fall ist (zwischen 2-4%) (vgl. Abbildung 12).
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Tatsächliches Handeln im Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen
Abbildung 14: Prozentuale Verteilung des tatsächlichen Handelns (g-Fragen) in den Geschichten des schwachen non-rechtlich moralischen Normbereichs
Abbildung 14 verdeutlicht, dass auch in den Geschichten zum Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen mehr Personen angeben, dass sie die Norm einhalten würden, wobei zwischen den Geschichten Unterschiede festzustellen sind. In der „Mensa“-Geschichte geben 95% an, dass sie moralisch handeln würden, wobei es in der „Eltern“- und „Chef“-Geschichte nur 63% bzw. 74% sind, was weniger ist, als in den Geschichten zum Bereich der starken Normen und den Geschichten zum Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen.
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Tatsächliches Handeln im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen
Abbildung 15: Prozentuale Verteilung des tatsächlichen Handelns (g-Fragen) in den Geschichten des schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereichs
Aus Abbildung 15 wird klar ersichtlich, dass sich der Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen von den anderen Bereichen dadurch abhebt, dass bei allen drei Geschichten die Mehrheit der Personen angibt, dass sie die Norm brechen würde (78% in der „Busse“-Geschichte, 72% in der „Parkp“-Geschichte und 62% in der „Ampel“-Geschichte).
Es scheint also in Bezug darauf, wie Personen nach eigener Angabe tatsächlich handeln würden, Unterschiede zwischen den Geschichten der verschiedenen
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Normbereiche zu geben. Annahme 2 kann somit bestätigt werden. Dieses Ergebnis unterstützt auch, dass für die Prüfung der anderen Hypothesen und Annahmen ein Filter eingesetzt wird, d.h. dass nur diejenigen Personen in die Berechnungen miteinbezogen werden, die bei der g-Frage mit „ja“ geantwortet haben, die also angeben, dass sie tatsächlich moralisch handeln würden, wenn sie die Wahl hätten.
7.1.5 ÜBERPRÜFUNG VON HYPOTHESE 3
Um Hypothese 3 zu überprüfen, wurden für jede Geschichte des schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereichs mit jeder Geschichte des schwachen moralischrechtlichen und des schwachen non-rechtlich moralischen Normbereichs mit den a-Fragen wiederum Wilcoxon-Tests durchgeführt, wobei sich insgesamt 18 Tests ergaben. Diese sind nachfolgend aufgeteilt in Tabelle 24 und Tabelle 25 dargestellt.
Wiederum gilt:
9 signifikante Tests Æ Hypothese gilt für den betroffenen Normbereich als bestätigt
5-8 signifikante Tests Æ Hypothese gilt für den betroffenen Normbereich als in der Tendenz bestätigt
0-4 signifikante Tests Æ Hypothese wird für den betroffenen Normbereich verworfen
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Zufriedenheit mit der moralischen Handlung im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen verglichen mit dem Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen
Tabelle 24: Wilcoxon-Test für die a-Fragen der Geschichten zu den schwachen non-moralisch rechtlichen und den schwachen moralisch-rechtlichen Normen
Tabelle 24 zeigt auf, dass beim Testen der Geschichten zum schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereich mit den Geschichten zum schwachen moralischrechtlichen Normbereich alle neun Tests signifikant ausfallen, was Hypothese 3 bestätigt. Acht Tests sind auf dem .001 Niveau signifikant und ein Test auf dem .01 Niveau. Zudem zeigt sich, dass in allen neun Tests Personen in den Geschichten zum schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereich signifikant unzufriedener sind als in den Geschichten zum schwachen moralisch-rechtlichen Normbereich.
Zufriedenheit mit der moralischen Handlung im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen verglichen mit dem Bereich der schwachen nonrechtlich moralischen Normen
Aus Tabelle 25 wird ersichtlich, dass fünf der neun Tests signifikant ausfallen (p<.001 oder p<.01), was Hypothese 3 für den Vergleich der schwachen non-moralisch rechtlichen mit den schwachen non-rechtlich moralischen Normen in der Tendenz bestätigt. In diesen fünf signifikanten Tests zeigt sich, dass Personen in den Geschichten zum schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereich signifikant tiefere Werte aufweisen, d.h. signifikant unzufriedener sind als in den Geschichten zum schwachen non-rechtlich moralischen Normbereich.
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Tabelle 25: Wilcoxon-Test für die a-Fragen der Geschichten zu den schwachen non-moralisch rechtlichen und den schwachen non-rechtlich moralischen Normen
Insgesamt weisen also 14 der 18 Tests signifikante Ergebnisse auf. Es lassen sich demnach innerhalb der schwachen Normen zwischen dem Bereich der non-moralisch rechtlichen Normen einerseits und den moralisch-rechtlichen und nonrechtlich moralischen Normen andererseits statistisch signifikante Unterschiede finden in Bezug auf die Zufriedenheit mit der gewählten Handlung. Somit gilt Hypothese 3 insgesamt gesehen als in der Tendenz bestätigt. In allen 14 Teste zeigt sich, dass Personen in den Geschichten zum schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereich signifikant unzufriedener sind als in den Geschichten zu den beiden anderen schwachen Normbereichen.
7.2 ÜBERPRÜFUNG DER HYPOTHESEN UND DESKRIPTIVE BEFUNDE ZU DEN
ANNAHMEN ZU VERSCHIEDENEN MÖGLICHEN EINFLUSSFAKTOREN AUF DAS
PHÄNOMEN DES „UNHAPPY MORALIST“
Nachdem der Einfluss der verschiedenen Normbereiche auf das Phänomen des „unhappy moralist“ überprüft wurde, sollen nachfolgend die Ergebnisse und Befunde der Hypothesen und Annahmen zu den weiteren möglichen Einflussfaktoren dargelegt werden.
152
7.2.1 ÜBERPRÜFUNG DER HYPOTHESEN UND DESKRIPTIVE BEFUNDE ZU DEN ANNAHMEN ZUM MÖGLICHEN EINFLUSS DER MORALISCHEN BILANZ NACH NISAN
7.2.1.1 DESKRIPTIVE BEFUNDE ZU DEN ANNAHMEN 3A UND 3B
Um zu festzustellen, ob die Annahmen 3a und 3b zutreffen, wurden die Prozentwerte der Antworten auf die e-Frage 57 jeder Geschichte herangezogen. Diese werden nachfolgend dargestellt.
Aus Abbildung 16 wird deutlich, dass sich entsprechend Annahme 3a in allen Geschichten zum Bereich der starken Normen eine Mehrheit an Personen zeigt, die angibt, dass sich ihre Zufriedenheit nicht ändern würde (82% in der „Tresor“- und „Druck“-Geschichte und 74% in der „Tanken“-Geschichte). Pro Geschichte geben lediglich 2% an, dass sie unzufriedener wären. In der „Tresor“- und der „Druck“-Geschichte geben 16% und in der „Tanken“-Geschichte 24% an, dass sie zufriedener wären. Annahme 3a kann somit bestätigt werden. Eine negative Belastung der moralischen Bilanz scheint demnach im Bereich der starken Normen kaum einen Einfluss auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung zu haben.
57 e-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch und in letzter Zeit haben Sie
gegen vieles verstossen bzw. Chancen Gutes zu vollbringen nie wahrgenommen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?“
58 a-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch (was heisst, dass Sie
persönlich nicht profitieren werden/Ihr Bedürfnis nicht befriedigen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?“
153
Abbildung 16: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei negativer Belastung der moralischen Bilanz (e-Fragen) in den Geschichten des starken Normbereichs
Entgegen Annahme 3b lassen sich in den Geschichten zum Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen (vgl. Abbildung 17) ebenfalls eine Mehrheit an Personen finden, deren Zufriedenheit sich in Bezug auf die a-Frage nicht geändert
154
hat (56% in der „Gepäck“-Geschichte, 85% in der „Arbeit“-Geschichte und 64% in der „Player“-Geschichte). Zwischen 1-4% geben an, dass sie unzufriedener wären, während in der „Gepäck“-Geschichte 40%, in der „Arbeit“-Geschichte 13% und in der „Player“-Geschichte 35% angeben, dass sie zufriedener wären. Demnach muss Annahme 3b verworfen werden.
Abbildung 17: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei negativer Belastung der moralischen Bilanz (e-Fragen) in den Geschichten des schwachen moralischrechtlichen Normbereichs
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7.2.1.2 ÜBERPRÜFUNG VON HYPOTHESE 4
Um Hypothese 4 zu prüfen, wurden wiederum Wilcoxon-Tests durchgeführt, da die Daten ordinalskaliert sind. Die e-Frage jeder Geschichte des starken Normbereichs wurde mit der e-Frage jeder Geschichte des schwachen moralisch-rechtlichen Normbereichs getestet, wobei sich insgesamt neun Tests ergaben 59 . Diese sind nachfolgend in Tabelle 26 dargestellt.
Tabelle 26: Wilcoxon-Test für die e-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen moralisch-rechtlichen Normen
Starke Normen
b starke Norm > schwache moralisch-rechtliche Norm
Wie aus Tabelle 26 ersichtlich wird, fallen sieben der neun Tests signifikant aus. Es gibt also bei negativer Belastung der moralischen Bilanz in einer Mehrheit der Tests in Bezug auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung statistisch signifikante Unterschiede zwischen den Geschichten zu den starken Normen und den Geschichten zu den schwachen Normen. Hypothese 4 kann somit klar in der Tendenz bestätigt werden.
Sechs der sieben signifikanten Unterschiede sind darauf zurückzuführen, dass Personen in den Geschichten zum schwachen Normbereich signifikant höhere Werte aufweisen als in den Geschichten zum starken Normbereich. Somit geben im
59 9 signifikante Tests Æ bestätigt; 5-8 signifikante Tests Æ in der Tendenz bestätigt; 0-4 signifikante Tests Æ verworfen
156
Bereich der schwachen Normen im Vergleich zum starken Normbereich signifikant mehr Personen an, dass ihre Zufriedenheit in Bezug auf die a-Frage zunehmen würde. Bei einem signifikant ausfallenden Test trifft das Gegenteil zu („Tanken“/„Arbeit“).
7.2.1.3 DESKRIPTIVE BEFUNDE ZU DEN ANNAHMEN 4A UND 4B
Um zu überprüfen, ob die Annahmen 4a und 4b zutreffen, wurden die Prozentwerte der Antworten auf die f-Frage 60 jeder Geschichte herangezogen. Diese werden im Folgenden dargestellt.
Entsprechend Annahme 4a befindet sich in allen drei Geschichten zum Bereich der starken Normen (vgl. Abbildung 18) eine grosse Mehrheit, die angibt, dass sich ihre Zufriedenheit in Bezug auf die in der a-Frage 61 angegebenen Zufriedenheit nicht ändern würde (94% in der „Tresor“- und „Druck“-Geschichte und 92% in der „Tanken“-Geschichte). Zwischen 1-3% geben an, dass sie unzufriedener wären, während zwischen 3.5-7% angeben, dass sie zufriedener wären. Somit gilt Annahme 4a als bestätigt. Ein positiver Einfluss auf den Stand der moralischen Bilanz scheint demnach im Bereich der starken Normen einen unbeträchtlichen Einfluss auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung zu haben.
60 f-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch und in letzter Zeit haben Sie
gegen nichts verstossen bzw. oft Gutes vollbracht. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?“
61 a-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch (was heisst, dass Sie
persönlich nicht profitieren werden/Ihr Bedürfnis nicht befriedigen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?“
157
Abbildung 18: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei positivem Einfluss auf die moralische Bilanz (f-Fragen) in den Geschichten des starken Normbereichs
Aus Abbildung 19 wird ersichtlichen, dass sich entgegen Annahme 4b in den Geschichten zum Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen ebenfalls eine Mehrheit an Personen finden lässt, deren Zufriedenheit sich in Bezug auf die a-Frage nicht ändert (90% in der „Gepäck“-Geschichte, 95% in der „Arbeit“-Geschichte und 93% in der „Player“-Geschichte). Zwischen 0-3.5% geben an, dass sie
158
unzufriedener wären, während zwischen 3.5-10% angeben, dass sie zufriedener wären. Annahme 4b muss daher verworfen werden.
Abbildung 19: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei positivem Einfluss auf die moralische Bilanz (f-Fragen) in den Geschichten des schwachen moralischrechtlichen Normbereichs
7.2.1.4 ÜBERPRÜFUNG VON HYPOTHESE 5
Um Hypothese 5 zu überprüfen, wurden für jede Geschichte des starken Normbereichs mit jeder Geschichte des schwachen moralisch-rechtlichen Normbereichs mit den f-Fragen Wilcoxon-Tests durchgeführt, wobei sich insgesamt neun Tests ergaben, die in Tabelle 27 dargestellt sind 62 . Es wurden wiederum nur Personen in die Berechnungen miteinbezogen, die in der g-Frage mit „ja“ geantwortet haben.
Tabelle 27: Wilcoxon-Test für die f-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen moralisch-rechtlichen Normen
Starke Normen
b starke Norm < schwache moralisch-rechtliche Norm
Wie aus Tabelle 27 zu erkennen ist, fallen nur zwei der neun Tests auf dem .05 Niveau signifikant aus. Es lassen sich also bei positivem Einfluss auf die moralische Bilanz nur zwischen zwei Geschichten des starken Normbereichs und der „Gepäck“-Geschichte des schwachen Normbereichs („Tresor“/„Gepäck“ und „Druck“/„Gepäck“) statistisch signifikante Unterschiede finden in Bezug auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung. Hypothese 5 muss demnach verworfen werden.
62 9 signifikante Tests Æ bestätigt; 5-8 signifikante Tests Æ in der Tendenz bestätigt; 0-4 signifikante Tests Æ verworfen
160
7.2.2 ÜBERPRÜFUNG DER HYPOTHESEN UND DESKRIPTIVE BEFUNDE ZU DEN ANNAHMEN ZUM MÖGLICHEN EINFLUSS DES SOZIALEN VERGLEICHS
7.2.2.1 DESKRIPTIVE BEFUNDE ZU DEN ANNAHMEN 5A UND 5B
Um zu überprüfen, ob die Annahmen 5a und 5b zutreffen, wurden die Prozentwerte der Antworten auf die d-Frage 63 jeder Geschichte berechnet, welche nachfolgend dargestellt werden.
Entsprechend Annahme 5a befindet sich in allen drei Geschichten zum Bereich der starken Normen (vgl. Abbildung 20) eine Mehrheit, die angibt, dass sich ihre Zufriedenheit in Bezug auf die in der a-Frage angegebenen Zufriedenheit nicht ändern würde (77% in der „Tresor“-Geschichte, 80% in der „Druck“-Geschichte und 83% in der „Tanken“-Geschichte). Der soziale Vergleich mit einer gleich handelnden Bezugsgruppe scheint demnach im Bereich der starken Normen - wie erwartetkaum einen Einfluss auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung zu haben. Weiter fällt auf, dass allein in der „Druck“-Geschichte 2% angeben, dass sie unzufriedener wären, in der „Tresor“- und der „Tanken“-Geschichte finden sich keine „Unzufriedeneren“. Nebst der Mehrheit an Personen, deren Zufriedenheit sich nicht ändert, sind auch noch solche finden, die angeben, dass sie zufriedener wären (23% in der „Tresor“-Geschichte, 18% in der „Druck“-Geschichte und 17% in der „Tanken“-Geschichte). Folglich wird Annahme 5a bestätigt.
63 d-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch. Viele Ihrer Bekannten
würden ebenfalls die Norm einhalten/moralisch handeln. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?“
64 a-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch (was heisst, dass Sie
persönlich nicht profitieren werden/Ihr Bedürfnis nicht befriedigen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?“
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Abbildung 20: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe gleich handeln (d-Fragen) in den Geschichten des starken Normbereichs
Die prozentuale Verteilung der Antworten auf die d-Fragen jeder Geschichte des schwachen Normbereichs wird nachfolgend nach Normbereich aufgeteilt dargestellt.
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Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe gleich handeln im Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen
Abbildung 21: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe gleich handeln (d-Fragen) in den Geschichten des schwachen moralisch-rechtlichen Normbereichs
Entgegen Annahme 5b gibt in den drei Geschichten zum Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen (vgl. Abbildung 21) die Mehrheit der Personen an, dass sich ihre Zufriedenheit in Bezug auf die in der a-Frage angegebenen Zufriedenheit nicht ändern würde (75% in der „Gepäck“- und „Player“-Geschichte, 57% in der „Arbeit“-Geschichte). Trotzdem wird ersichtlich, dass - ausser 1% in der „Player“-Geschichte und 2% in der „Arbeit“-Geschichte, die angeben, dass sie unzufriedener wären - sich nebst der Mehrheit nur noch „Zufriedenere“ finden lassen („Gepäck“: 25%, „Arbeit“: 41% und „Player“: 24%). Besonders in der „Arbeit“-
163
Geschichte besteht ein geringerer Unterschied zwischen den Personen, die angeben, dass ihre Zufriedenheit nicht ändern würde (57%) und den Personen, die zufriedener wären (41%). Annahme 5b muss für den Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen jedoch verworfen werden.
Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe gleich handeln im Bereich der schwachen nonrechtlich moralischen Normen
Abbildung 22: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe gleich handeln (d-Fragen) in den Geschichten des schwachen non-rechtlich moralischen Normbereichs
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Abbildung 22 kann entnommen werden, dass entgegen Annahme 5b in den drei Geschichten zum Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen die Mehrheit der Personen angibt, dass sich ihre Zufriedenheit in Bezug auf die in der a-Frage angegebenen Zufriedenheit nicht ändern würde (83% in der „Mensa“-Geschichte, 80% in der „Chef“-Geschichte und 76% in der „Eltern“-Geschichte). Es geben insgesamt nur 1% in der „Mensa“-Geschichte sowie 1% in der „Eltern“-Geschichte an, dass sie unzufriedener wären. Zwischen 16-23% geben an, dass sie zufriedener wären. Annahme 5b muss für den schwachen non-rechtlich moralischen Normbereich ebenfalls verworfen werden.
Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe gleich handeln im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen
Entgegen Annahme 5b gibt in den drei Geschichten zum Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen (vgl. Abbildung 23) ebenfalls die Mehrheit der Personen an, dass sich ihre Zufriedenheit in Bezug auf die in der a-Frage angegebenen Zufriedenheit nicht ändern würde („Busse“: 79%, „Parkp“: 92% und „Ampel“: 86%). Es geben lediglich in der „Busse“-Geschichte 7% an, dass sie unzufriedener wären. Sowohl in der „Busse“- als auch in der „Ampel“-Geschichte geben 14% an, dass sie zufriedener wären und in der „Parkp“-Geschichte sind es 8%. Für den schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereich muss Annahme 5b ebenfalls verworfen werden.
Da Annahme 5b für jeden einzelnen schwachen Normbereich verworfen wird, muss die Annahme folglich auch insgesamt gesehen verworfen werden.
165
Abbildung 23: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe gleich handeln (d-Fragen) in den Geschichten des schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereichs
7.2.2.2 ÜBERPRÜFUNG VON HYPOTHESE 6
Um Hypothese 6 zu überprüfen, wurden für jede Geschichte des starken Normbereichs mit jeder Geschichte der schwachen Normbereiche mit den d-Fragen Wilcoxon-Tests durchgeführt, wobei sich insgesamt 27 Tests ergaben, die
166
nachfolgend aufgeteilt nach den schwachen Normbereichen dargestellt werden 65 . Es wurden wiederum nur Personen in die Berechnungen miteinbezogen, die die g-Frage mit „ja“ beantwortet haben.
Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe gleich handeln im Bereich der starken Normen verglichen mit dem Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen
Tabelle 28: Wilcoxon-Test für die d-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen moralisch-rechtlichen Normen
Starke Normen
Tabelle 28 zeigt auf, dass sechs der neun Tests signifikant ausfallen, drei sind auf dem .01 Niveau und zwei auf dem .001 Niveau signifikant. In der Mehrheit der Tests bestehen somit zwischen den Geschichten zum starken Normbereich und den Geschichten zum schwachen moralisch-rechtlichen Normbereich signifikante Unterschiede in Bezug auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung, wenn angenommen wird, dass Personen der Bezugsgruppe ebenfalls moralisch handeln. Hypothese 6 wird im Vergleich der starken mit den schwachen moralisch-rechtlichen Normen in der Tendenz klar bestätigt.
In den Geschichten zum schwachen moralisch-rechtlichen Normbereich weisen die Personen signifikant höhere Werte auf als im starken Normbereich. Somit geben im Bereich der schwachen Normen im Vergleich zum starken Normbereich signifikant mehr Personen an, dass ihre Zufriedenheit in Bezug auf die a-Frage zunimmt, wenn sie annehmen, dass Personen ihrer Bezugsgruppe ebenfalls moralisch handeln.
65 9 signifikante Tests Æ bestätigt; 5-8 signifikante Tests Æ in der Tendenz bestätigt; 0-4 signifikante Tests Æ verworfen
167
Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe gleich handeln im Bereich der starken Normen verglichen mit dem Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen
Tabelle 29: Wilcoxon-Test für die d-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen nonrechtlich moralischen Normen
Starke Normen
Aus den neun Tests der Geschichten zum starken Normbereich mit den Geschichten des schwachen non-rechtlich moralischen Normbereichs (vgl. Tabelle 29) lassen sich keine signifikanten Ergebnisse nachweisen. Zwischen diesen beiden Normbereichen scheint es demnach keine signifikanten Unterschiede in Bezug auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung zu geben, womit Hypothese 6 für den vorliegenden Vergleich verworfen wird.
Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe gleich handeln im Bereich der starken Normen verglichen mit dem Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen
Tabelle 30: Wilcoxon-Test für die d-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen non-moralisch rechtlichen Normen
Starke Normen
168
Aus Tabelle 30 wird ersichtlich, dass sich nur zwei der neun Tests als signifikant erweisen, beide in Kombination mit der „Tresor“-Geschichte („Tresor“/„Parkp“ und „Tresor“/„Ampel“). Somit wird Hypothese 6 auch für den Vergleich der starken mit den schwachen non-moralisch rechtlichen Normen verworfen.
Insgesamt sind also nur 8 der 27 Tests signifikant, womit Hypothese 6 gesamthaft gesehen verworfen werden muss.
7.2.2.3 DESKRIPTIVE BEFUNDE ZU DEN ANNAHMEN 6A UND 6B
Um zu überprüfen, ob die Annahmen 6a und 6b zutreffen, wurden die Prozentwerte der Antworten auf die c-Frage 66 jeder Geschichte herangezogen. Diese werden nachfolgend dargestellt.
Entsprechend Annahme 6a befindet sich in allen drei Geschichten zum Bereich der starken Normen (vgl. Abbildung 24) eine Mehrheit, die angibt, dass sich ihre Zufriedenheit in Bezug auf die in der a-Frage angegebenen Zufriedenheit nicht ändern würde (79% in der „Tresor“-Geschichte und 77% in der „Druck“- und „Tanken“-Geschichte). Der soziale Vergleich mit einer anders handelnden Bezugsgruppe scheint demnach im Bereich der starken Normen wie erwartet kaum einen Einfluss auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung zu haben. Zwischen 5.5-7% geben an, dass sie zufriedener wären, während zwischen 14-17.5% angeben, dass sie unzufriedener wären. Annahme 6a kann somit bestätigt werden.
66 c-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch. Im Gegensatz zu Ihnen
würden viele Ihrer Bekannten gegen die Norm verstossen/nicht moralisch handeln, damit durchkommen und persönlich profitieren/ein persönliches Bedürfnis befriedigen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?“
169
Abbildung 24: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe anders handeln (c-Fragen) in den Geschichten des starken Normbereichs
Die prozentuale Verteilung der Antworten auf die c-Fragen der Geschichten zu den schwachen Normbereichen wird nachfolgend nach Normbereich aufgeteilt dargestellt.
170
Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe anders handeln im Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen
Abbildung 25: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe anders handeln (c-Fragen) in den Geschichten des schwachen moralisch-rechtlichen Normbereichs
Abbildung 25 zeigt auf, dass in der „Gepäck“-Geschichte (72%) sowie in der „Player“-Geschichte (76.5%) entgegen Annahme 6b eine Mehrheit angibt, dass sich ihre Zufriedenheit nicht ändern würde. In der „Arbeit“-Geschichte geben hingegen sowohl 46% an, dass sich ihre Zufriedenheit nicht ändern würde und ebenfalls 46% geben ab, dass sie unzufriedener wären, was in Richtung von Annahme 6b weist. In der „Gepäck“- und der „Player“-Geschichte sind es 22% bzw. 16.5% die angeben, dass sie unzufriedener wären. Zwischen 6-8% geben an, dass sie zufriedener wären. Im
171
schwachen moralisch-rechtlichen Normbereich kann somit in der „Arbeit“-Geschichte eine Tendenz in Richtung von Annahme 6b festgestellt werden.
Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe anders handeln im Bereich der schwachen nonrechtlich moralischen Normen
Abbildung 26: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe anders handeln (c-Fragen) in den Geschichten des schwachen non-rechtlich moralischen Normbereichs
Entgegen Annahme 6b befindet sich in den Geschichten zum schwachen nonrechtlich moralischen Normbereich (vgl. Abbildung 26) eine Mehrheit an Personen, deren Zufriedenheit sich nicht ändern würde („Mensa“: 78%, „Chef“: 72% und „Eltern“: 80%). Zwischen 1-14% geben an, dass sie zufriedener wären und zwischen
172
6-27% geben an, dass sie unzufriedener wären. Annahme 6b muss folglich für den Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen verworfen werden.
Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe anders handeln im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen
Abbildung 27: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe anders handeln (c-Fragen) in den Geschichten des schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereichs
Aus Abbildung 27 wird ersichtlich, dass entgegen Annahme 6b in den Geschichten zum schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereich die Mehrheit der Personen angibt, dass sich ihre Zufriedenheit nicht ändert (86% in der „Busse“- und „Parkp“-Geschichte, 78% in der „Ampel“-Geschichte). Zwischen 11-22% geben an, dass sie unzufriedener wären, während lediglich 3% zufriedener wären („Parkp“-Geschichte).
173
Annahme 6b muss für den Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen verworfen werden.
7.2.2.4 ÜBERPRÜFUNG VON HYPOTHESE 7
Um Hypothese 7 zu überprüfen, wurden für jede Geschichte des starken Normbereichs mit jeder Geschichte der schwachen Normbereiche mit den c-Fragen wiederum Wilcoxon-Tests durchgeführt, wobei sich insgesamt 27 Tests ergaben, die nachfolgend aufgeteilt nach den schwachen Normbereichen dargestellt werden 67 . Es wurden nur jene Personen in die Berechnungen miteinbezogen, die die g-Frage mit „ja“ beantwortet haben.
Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe anders handeln im Bereich der starken Normen verglichen mit dem Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen
Tabelle 31: Wilcoxon-Test für die c-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen moralisch-rechtlichen Normen
Starke Normen
a starke Norm > schwache moralisch-rechtliche Norm
Aus Tabelle 31 wird ersichtlich, dass sich lediglich drei der neun Tests als signifikant erweisen (p<.001) und jeweils die Vergleiche mit der „Arbeit“-Geschichte betreffen. Es bestehen also in diesen drei Fällen - wenn Personen der Bezugsgruppe anders
67 9 signifikante Tests Æ bestätigt; 5-8 signifikante Tests Æ in der Tendenz bestätigt; 0-4 signifikante Tests Æ verworfen
174
handeln - in Bezug auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung signifikante Unterschiede zwischen den Geschichten der beiden Normbereiche. In den Geschichten zum starken Normbereich weisen Personen signifikant höhere Werte auf als im schwachen moralisch-rechtlichen Normbereich, wenn sie annehmen, dass sie selber moralisch, Personen ihrer Bezugsgruppe aber unmoralisch handeln. Somit geben in drei Vergleichen im Bereich der schwachen Normen im Vergleich zum starken Normbereich signifikant mehr Personen an, dass ihre Zufriedenheit in Bezug auf die a-Frage abnimmt.
Da jedoch nur drei der neun Tests signifikant ausfallen, muss Hypothese 7 für den vorliegenden Vergleich verworfen werden.
Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe anders handeln im Bereich der starken Normen verglichen mit dem Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen
Tabelle 32: Wilcoxon-Test für die c-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen nonrechtlich moralischen Normen
b starke Norm < schwache non-rechtlich moralische Norm
Tabelle 32 zeigt auf, dass vier der neun Tests mit den Geschichten des schwachen non-rechtlich moralischen Normbereichs signifikant ausfallen. Zwei betreffen Tests mit der „Chef“-Geschichte und die anderen beiden Tests mit der „Eltern“-Geschichte. Die signifikanten Unterschiede in Kombination mit der „Chef“-Geschichte sind auf signifikant höhere Werte in den Geschichten der starken Normen zurückzuführen. Die Ergebnisse zu den Vergleichen „Druck“/„Eltern“ und „Tanken“/„Eltern“ sind umgekehrt auf signifikant höhere Werte in der „Eltern“-Geschichte zum schwachen non-rechtlich moralischen Normbereich zurückzuführen.
175
Hypothese 7 muss jedoch aufgrund zu wenig signifikant ausfallender Tests auch für den Vergleich der starken mit den schwachen non-rechtlich moralischen Normen verworfen werden.
Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe anders handeln im Bereich der starken Normen verglichen mit dem Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen
Tabelle 33: Wilcoxon-Test für die c-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen non-moralisch rechtlichen Normen
Starke Normen
a starke Norm > schwache non-moralisch rechtliche Norm
Wie aus Tabelle 33 ersichtlich wird, sind zwei der neun Tests auf dem .05 Niveau signifikant, beide betreffen die „Ampel“-Geschichte. Demnach unterscheidet sich die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung in der „Tresor“- und der „Druck“-Geschichte signifikant von der Zufriedenheit in der „Ampel“-Geschichte zum schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereich. Wenn Personen annehmen, dass sie moralisch handeln, und dass Personen ihrer Bezugsgruppe aber unmoralisch handeln, weisen sie in der „Ampel“-Geschichte signifikant tiefere Werte auf als in der “Tresor“- und der „Druck“-Geschichte. Im vorliegenden Vergleich muss auf die durch den Filter klein ausfallenden Stichproben hingewiesen werden. Die Hypothese muss im Vergleich der starken Normen mit den schwachen non-moralisch rechtlichen Normen verworfen werden.
Aus den insgesamt 27 Tests sind demnach nur neun signifikant, weswegen Hypothese 7 verworfen werden muss.
176
7.2.3 ÜBERPRÜFUNG DER HYPOTHESE 8 ZUM MÖGLICHEN EINFLUSS VON PERSÖNLICHKEITSMERKMALEN
7.2.3.1 HYPOTHESE 8.1 UND SUBHYPOTHESEN
Zur Überprüfung von Hypothesen 8.1, 8.1.1, 8.1.2 und 8.1.3 wurden Korrelationen nach Kendall-Tau-b zwischen den a-Fragen 68 (Zufriedenheit mit der moralischen Handlung) jeder der 12 Geschichten und den Scores der Subskala „Autonomie“ sowie auch der einzelnen Dimensionen der Subskala „Autonomie“ (Selbstsicherheit, Unabhängigkeit von gesellschaftlichen Normen und Selbstverantwortlichkeit) durchgeführt. Es wurden nur diejenigen Personen in die Berechnungen miteinbezogen, die bei der g-Frage mit „ja“ geantwortet hatten, die also angeben, dass sie tatsächlich moralisch gehandelt hätten.
68 a-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch (was heisst, dass Sie
persönlich nicht profitieren werden/Ihr Bedürfnis nicht befriedigen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?“
177
Um festzulegen, ob eine Hypothese für den betroffenen Normbereich angenommen werden kann oder nicht, wird nach folgenden Kriterien vorgegangen:
3 signifikante Korrelationen Æ die Hypothese gilt für den betroffenen Normbereich als bestätigt
1-2 signifikante Korrelationen Æ die Hypothese gilt für den betroffenen Normbereich als in der Tendenz bestätigt
0 signifikante Korrelationen Æ die Hypothese wird für den betroffenen Normbereich verworfen
In Tabelle 34 sind die Ergebnisse der Hypothese 8.1 und der Subhypothesen dargestellt.
Hypothese 8.1, die einen Zusammenhang zwischen dem Persönlichkeitsfaktor „Autonomie“ und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung postuliert, kann in der „Mensa“-Geschichte (r=.17, p<.05) und der „Eltern“-Geschichte (r=.18, p<.05) zum Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen und in der „Busse“-Geschichte (r=.40, p<.01) zum Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen bestätigt werden (vgl. Tabelle 34). In diesen beiden Normbereichen kann die Hypothese demnach in der Tendenz bestätigt werden, insgesamt muss Hypothese 8.1 aber verworfen werden.
Ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Selbstsicherheit und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (Hypothese 8.1.1) kann im Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen in der „Mensa“-Geschichte (r=.16, p<.05) und im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen in der „Busse“-Geschichte (r=.44, p<.01) festgestellt werden (vgl. Tabelle 34). Auf die beiden Bereiche bezogen, kann die Hypothese demnach in der Tendenz bestätigt werden. Gesamthaft gesehen muss Hypothese 8.1.1 aber verworfen werden.
178
Tabelle 34: Korrelationen der Subskala „Autonomie“ und den Dimensionen von Autonomie mit den a-Fragen
St m-r N
Ein Zusammenhang zwischen der Unabhängigkeit von gesellschaftlichen Normen und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (Hypothese 8.1.2) kann ebenfalls in zwei Normbereichen in der Tendenz bestätigt werden. Sie wird in der „Arbeit“-Geschichte (r=.16, p<.05) zum Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen und in der „Busse“-Geschichte (r=.31, p<.05) zum Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen bestätigt (vgl. Tabelle 34). Hypothese 8.1.2 muss gesamthaft gesehen jedoch verworfen werden.
Ein Zusammenhang zwischen Selbstverantwortlichkeit und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (Hypothese 8.1.3) kann ebenfalls in zwei der vier Normbereiche in der Tendenz bestätigt werden: In der „Mensa“-Geschichte (r=.18, p<.05) und „Eltern“-Geschichte (r=.19, p<.05) zum Bereich der non-rechtlich moralischen Normen und in der „Parkp“-Geschichte (r=.29, p<.05) zum Bereich der
179
schwachen non-moralisch rechtlichen Normen (vgl. Tabelle 34). Gesamthaft gesehen muss aber auch Hypothese 8.1.3 verworfen werden.
7.2.3.2 HYPOTHESE 8.2 UND SUBHYPOTHESEN
Zur Überprüfung der Hypothesen 8.2 und der Subhypothesen 8.2.1 bis 8.2.6 wurden Korrelationen nach Kendall-Tau-b zwischen den a-Fragen jeder der 12 Geschichten und den Scores der Subskala „Willensstärke“ sowie auch der einzelnen Dimensionen der Subskala „Willensstärke“ (Selbstbehauptung, Durchsetzungsvermögen, Selbstakzeptanz, Beherrschung, Durchhaltevermögen und Entscheidungsfähigkeit)
180
durchgeführt. Es wurden nur diejenigen Personen in die Berechnungen miteinbezogen, die bei der g-Frage mit „ja“ geantwortet hatten, die also angeben, dass sie tatsächlich moralisch gehandelt hätten. Die Ergebnisse sind in Tabelle 35 dargestellt.
181
Hypothese 8.2, die einen Zusammenhang zwischen dem Persönlichkeitsfaktor „Willensstärke“ und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung postuliert, kann in der „Player“-Geschichte (r=.18, p<.05) zum Bereich der schwachen moralischrechtlichen Normen, in der „Eltern“-Geschichte (r=.25, p<.01) zum Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen und in der „Busse“-Geschichte (r=.34, p<.05) zum Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen bestätigt werden. Somit lässt sich Hypothese 8.2 in drei der vier Normbereiche in der Tendenz bestätigen (vgl. Tabelle 35). Insgesamt gesehen wird Hypothese 8.2 jedoch verworfen.
Ein Zusammenhang von Selbstbehauptung und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (Hypothese 8.2.1) kann nur im Bereich der schwachen nonrechtlich moralischen Normen in der Tendenz bestätigt werden und zwar in der „Eltern“-Geschichte (r=.21, p<.05). Da in keinem der anderen drei Normbereiche signifikante Korrelationen vorzufinden sind, wird Hypothese 8.2.1 verworfen. Ein Zusammenhang zwischen Durchsetzungsvermögen und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (Hypothese 8.2.2) kann in der „Gepäck“-Geschichte (r=.21, p<.05) und der „Player“-Geschichte (r=.21, p<.05) zum Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen und in der „Busse“-Geschichte (r=.41, p<.05) zum Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen bestätigt werden. In der „Eltern“-Geschichte (r=.17, p=.053) zum Bereich der schwachen nonrechtlich moralischen Normen fällt die Korrelation knapp nicht signifikant aus (vgl. Tabelle 35). Hypothese 8.2.2 kann für zwei der schwachen Normbereiche in der Tendenz bestätigt werden. Gesamthaft gesehen muss Hypothese 8.2.2 verworfen werden.
Ein Zusammenhang zwischen Selbstakzeptanz und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (Hypothese 8.2.3) kann in der „Tanken“-Geschichte (r=.15, p<.05) zum Bereich der starken Normen, in der „Player“-Geschichte (r=.20, p<.05) zum Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen und in der „Eltern“-Geschichte (r=.19, p<.05) zum Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen bestätigt werden (vgl. Tabelle 35). Somit kann die Hypothese in 3 Normbereichen in der Tendenz bestätigt werden. Gesamthaft gesehen muss aber auch Hypothese 8.2.3 verworfen werden.
Ein Zusammenhang zwischen Beherrschung und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (Hypothese 8.2.4) kann in der „Eltern“-Geschichte (r=.30,
183
p<.01) zum Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen und in der „Parkp“-Geschichte (r=.32, p<.05) zum Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen bestätigt werden (vgl. Tabelle 35). In diesen beiden Bereichen wird die Hypothese somit in der Tendenz bestätigt. Insgesamt wird Hypothese 8.2.4 verworfen.
Ein Zusammenhang zwischen Durchhaltevermögen und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (Hypothese 8.2.5) kann nur in der „Arbeit“-Geschichte (r=.17, p<.05) zum Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen bestätigt werden (vgl. Tabelle 35). Hypothese 8.2.5 wird daher verworfen. Ein Zusammenhang zwischen Entscheidungsfähigkeit und der moralischen Handlung (Hypothese 8.2.6) kann in der „Tresor“-Geschichte (r=.18, p<.05) zum Bereich der starken Normen, in der „Eltern“-Geschichte (r=.19, p<.05) zum Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen und in der „Busse“-Geschichte (r=.36, p<.05) zum Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen bestätigt werden (vgl. Tabelle 35). Die Hypothese kann demnach für drei der vier Normbereiche in der Tendenz bestätigt werden. Gesamthaft gesehen muss Hypothese 8.2.6 aber ebenfalls verworfen werden.
7.2.3.3 HYPOTHESE 8.3 UND SUBHYPOTHESEN
Zur Überprüfung der Hypothesen 8.3 und der Subhypothesen 8.3.1 bis 8.3.2 wurden Korrelationen nach Kendall-Tau-b zwischen den a-Fragen jeder der 12 Geschichten und den Scores der Subskala „soziale Integration“ sowie auch der Dimensionen der
184
Subskala „soziale Integration“ (soziales Engagement und Unbefangenheit im mitmenschlichen Umgang) durchgeführt. Es wurden wiederum nur diejenigen Personen in die Berechnungen miteinbezogen, die bei der g-Frage mit „ja“ geantwortet hatten, die also angaben, dass sie tatsächlich moralisch gehandelt hätten. Die Ergebnisse sind in Tabelle 36 dargestellt.
Tabelle 36: Korrelationen der Subskala „soziale Integration“ und den Dimensionen von sozialer Integration mit den a-Fragen
Hypothese 8.3, die einen Zusammenhang zwischen dem Persönlichkeitsfaktor „soziale Integration“ und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung postuliert, kann in der „Gepäck“-Geschichte (r=.18, p<.05) zum Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen und in der „Eltern“-Geschichte (r=.25, p<.01) zum Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen bestätigt werden. In der „Tanken“-Geschichte (r=.14, p=.068) zum Bereich der starken Normen und in der
185
„Player“-Geschichte (r=.16, p=.056) zum Bereich der schwachen moralischrechtlichen Normen fällt die Korrelation knapp nicht signifikant aus (vgl. Tabelle 36). Die Hypothese kann in zwei Normbereichen teilweise bestätigt werden. Gesamthaft gesehen wird Hypothese 8.3 jedoch verworfen.
Ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen sozialem Engagement und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (Hypothese 8.3.1) kann in der „Druck“-Geschichte (r=.18, p<.05) und der „Tanken“-Geschichte (r=.26, p<.01) zum Bereich der starken Normen, in der „Arbeit“-Geschichte (r=.18, p<.05) und „Player“-Geschichte (r=.19, p<.05) zum Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen und in der „Eltern“-Geschichte (r=.19, p<.05) zum Bereich der schwachen nonrechtlich moralischen Normen festgestellt werden (vgl. Tabelle 36). Somit kann die Hypothese in zwei Normbereichen mit je zwei Geschichten und in einem Normbereich mit einer Geschichte teilweise bestätigt werden, weswegen Hypothese 8.3.1 gesamthaft gesehen als in der Tendenz bestätigt gilt. Ein Zusammenhang zwischen der Unbefangenheit im mitmenschlichen Umgang und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (Hypothese 8.3.2) kann in der „Gepäck“-Geschichte (r=.18, p<.05) zum Bereich der schwachen moralischrechtlichen Normen und in der „Eltern“-Geschichte (r=.23, p<.01) zum Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen bestätigt werden (vgl. Tabelle 36). Die Hypothese wird in zwei der vier Normbereiche teilweise bestätigt. Insgesamt gesehen muss Hypothese 8.3.2 aber verworfen werden.
Da Hypothesen 8.1, 8.2 und 8.3 als Unterhypothesen von Hypothese 8 verworfen werden müssen, wird folglich auch Hypothese 8 insgesamt verworfen.
186
7.2.4 ÜBERPRÜFUNG DER HYPOTHESEN ZUM MÖGLICHEN EINFLUSS DER MORALISCHEN URTEILSSTUFE NACH KOHLBERG
7.2.4.1 HYPOTHESE 9
Zur Überprüfung von Hypothese 9 wurden wiederum Korrelationen nach Kendall-Tau-b zwischen der a-Frage 70 jeder Geschichte (Zufriedenheit mit der moralischen Handlung) und dem P-Wert (Präferenz für postkonventionelles moralisches Denken in Prozent) durchgeführt. Hierzu wurden wiederum jeweils nur die Personen in die Berechnungen miteinbezogen, die angaben, dass sie tatsächlich moralisch gehandelt hätten. Weiter wurde eine Person aus den Berechnungen ausgeschlossen, da der DIT dieser Person zu viele Inkonsistenzen aufwies. Die Ergebnisse werden in Tabelle 37 dargestellt.
Um festzulegen, ob Hypothese 9 für den betroffenen Normbereich angenommen werden kann oder nicht, wird nach folgenden Kriterien vorgegangen:
3 signifikante Korrelationen Æ die Hypothese gilt für den betroffenen Normbereich als bestätigt
1-2 signifikante Korrelationen Æ die Hypothese gilt für den betroffenen Normbereich als in der Tendenz bestätigt
0 signifikante Korrelationen Æ die Hypothese wird für den betroffenen Normbereich verworfen
Der in Hypothese 9 postulierte statistisch signifikante Zusammenhang zwischen der moralischen Urteilsstufe (P-Wert) und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung kann in der „Player“-Geschichte (r=.18, p<.05) zum Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen und in der „Parkp“-Geschichte (r=.37, p<.01) zum Bereich der non-moralisch rechtlichen Normen festgestellt werden. Aus den restlichen Korrelationen sind noch die beiden Korrelationen in der „Tresor“-
69 Diemoralische Urteilsstufe wird mittels des Defining Issuses Tests (DIT) nach Rest (1979) erhoben.
Der DIT wurde in Abschnitt 6.3.3 detailliert dargestellt.
70 a-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch (was heisst, dass Sie
persönlich nicht profitieren werden/Ihr Bedürfnis nicht befriedigen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?“
187
Geschichte (r=-.13, p=.068) zum Bereich der starken Normen und in der „Gepäck“-Geschichte (r=.15, p=.073) zum Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen erwähnenswert (vgl. Tabelle 37). Hypothese 9 muss für die Bereiche der starken und der schwachen non-rechtlich moralischen Normen verworfen werden. Für die beiden Bereiche der schwachen moralisch-rechtlichen und schwachen non-moralisch rechtlichen Normen kann Hypothese 9 in der Tendenz bestätigt werden. Da insgesamt aber lediglich zwei von 12 Korrelationen signifikant ausfallen, muss Hypothese 9 gesamthaft gesehen verworfen werden.
Tabelle 37: Korrelationen des P-Werts mit den a-Fragen
Starke moralisch-rechtliche Normen
Schwache moralisch-rechtliche Normen
Schwache non-rechtlich moralische Normen
Schwache non-moralisch rechtliche Normen
188
7.2.4.2 HYPOTHESE 10
Zur Überprüfung von Hypothese 10 wurden zunächst für den P-Wert (Präferenz für postkonventionelles moralisches Denken in Prozent) drei gleichgrosse Gruppen gebildet, wobei ein P-Wert > 66% als „hoch“ gilt, ein mittlerer P-Wert zwischen 33-66% liegt und ein P-Wert < 33% als „niedrig“ angesehen wird. Aus den vier Antwortausprägungen zu den a-Fragen („unzufrieden“, „eher unzufrieden“, „eher zufrieden“ und „zufrieden“) wurden zwei Gruppen gebildet. Hierbei wurden die Personen der ersten beiden Gruppen („unzufrieden“ und „eher unzufrieden“) zur neuen Gruppe „unzufrieden“ zusammengefasst, während die letzten beiden Gruppen („eher zufrieden“ und „zufrieden“) der neuen Gruppe „zufrieden“ zugeordnet wurden.
Um zu überprüfen, ob statistisch signifikante Unterschiede zwischen den Personen mit unterschiedlichen P-Werten in Bezug auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung zu finden sind, wurde das Chi-Quadrat-Verfahren 71 angewendet. Für jede a-Frage jeder Geschichte wurde also mit dem in drei Gruppen eingeteilten P-Wert ein Chi-Quadrat-Test durchgeführt, wobei nur diejenigen Personen in die Berechnungen miteinbezogen wurden, die bei der g-Frage mit „ja“ geantwortet hatten. Dabei ergaben sich 12 Kreuztabellen. 10 Kreuztabellen enthielten zwischen zwei bis vier Zellen mit erwarteten Häufigkeiten von <5. Abgesehen von der Kreuztabelle mit der „Busse“-Geschichte (Chi-Quadrat (2)=7.71; p<.05) fällt kein Chi-Quadrat-Test signifikant aus. Nachfolgend werden die Kreuztabellen mit der „Busse“-Geschichte, der „Eltern“-Geschichte (Chi-Quadrat (2)=4.69; ns) und der „Tresor“-Geschichte (Chi-Quadrat (2)=4.490; ns) graphisch dargestellt.
71 „Mit Hilfe der Chi-Quadrat-Verfahren werden die Wahrscheinlichkeiten multinominalverteilter
Ereignisse geschätzt“ (Bortz, 1999, 170). Zur Durchführung eines Chi-Quadrat-Tests sollten die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
„Die einzelnen Beobachtungen müssen voneinander unabhängig sein.
Die Merkmalskategorien müssen so geartet sein, dass jede Beobachtungseinheit eindeutig einer Merkmalskategorie oder einer Kombination von Merkmalskategorien zugeordnet werden kann.“ Obwohl sich Chi-Quadrat-Verfahren als relativ robust erweisen, sollte dennoch darauf geachtet werden, „dass der Anteil der erwarteten Häufigkeiten, die kleiner als 5 sind, 20% nicht überschreitet“ (a. a. O., 170).
189
Abbildung 28: Chi-Quadrat: P-Wert, a-Frage der „Busse“-Geschichte (schwache non-moralisch rechtliche Norm)
Aufgrund des Filters mit den g-Fragen ergibt sich für die „Busse“-Geschichte eine kleine Stichprobe. Abbildung 28 zeigt auf, dass aus den insgesamt sechs Personen mit einem niedrigen P-Wert zwei Personen angeben, in der „Busse“-Geschichte zum schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereich zufrieden zu sein und vier Personen geben an, unzufrieden zu sein. Aus den 14 Personen mit mittlerem P-Wert geben sechs an, zufrieden zu sein und acht sind unzufrieden. Alle sieben Personen mit hohem P-Wert sind zufrieden.
Vier Zellen der Kreuztabelle haben eine erwartete Häufigkeit von <5. Der Chi-Quadrat nach Pearson fällt signifikant aus (p<.05), wobei die vier Zellen mit erwarteten Häufigkeiten von <5 und das kleine N beachtet werden müssen. Zwei der sechs Zellen sind signifikant: Personen mit hohem P-Wert sind bei den „Unzufriedeneren“ signifikant unterrepräsentiert und bei den „Zufriedeneren“ signifikant überrepräsentiert.
190
Abbildung 29: Chi-Quadrat: P-Wert, a-Frage der „Eltern“-Geschichte (schwache non-rechtlich moralische Norm)
Abbildung 29 gibt die Ergebnisse der Kreuztabelle wieder und lässt erkennen, dass aus den insgesamt 30 Personen mit einem niedrigen P-Wert, 24 Personen angeben, in der „Eltern“-Geschichte zum schwachen non-rechtlich moralischen Normbereich zufrieden zu sein und drei Personen geben an, unzufrieden zu sein. Aus den 50 Personen mit mittlerem P-Wert geben 40 an, zufrieden zu sein und 10 sind unzufrieden. Alle 18 Personen mit hohem P-Wert sind zufrieden. Zwei Zellen der Kreuztabelle haben eine erwartete Häufigkeit von <5. Der Chi-Quadrat-Test nach Pearson fällt nicht signifikant aus. Trotzdem kann eine Tendenz in Richtung der Hypothese erkannt werden. Vier der sechs Zellen sind knapp nicht signifikant: Personen mit mittlerem P-Wert sind bei den „Unzufriedenen“ tendenziell überrepräsentiert und bei den „Zufriedeneren“ tendenziell unterrepräsentiert. Personen mit hohem P-Wert sind bei den „Unzufriedeneren“ tendenziell unterrepräsentiert und bei den „Zufriedeneren“ tendenziell überrepräsentiert.
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Abbildung 30: Chi-Quadrat: P-Wert, a-Frage der "Tresor"-Geschichte (starke Norm)
Aus den insgesamt 36 Personen mit einem niedrigen P-Wert, geben 33 Personen an, in der „Tresor“-Geschichte zum starken moralisch-rechtlichen Normbereich zufrieden zu sein und drei Personen geben an, unzufrieden zu sein. Aus den 65 Personen mit mittlerem P-Wert geben 58 an, zufrieden zu sein und sieben sind unzufrieden. Aus den insgesamt 23 Personen mit hohem P-Wert sind 17 zufrieden und sechs sind unzufrieden (vgl. Abbildung 30).
Zwei Zellen der Kreuztabelle haben eine erwartete Häufigkeit von <5. Der Chi-Quadrat-Test nach Pearson fällt nicht signifikant aus. Trotzdem erweisen sich zwei der sechs Zellen als signifikant: Personen mit hohem P-Wert sind bei den „Zufriedeneren“ signifikant unterrepräsentiert und bei den „Unzufriedeneren“ signifikant überrepräsentiert.
Somit kann Hypothese 10 lediglich in der Kreuztabelle zum P-Wert und der a-Frage der „Busse“-Geschichte zum schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereich mit Vorbehalt bestätigt werden. In den Kreuztabellen zum P-Wert und der a-Frage der „Tresor“-Geschichte zum starken Normbereich und der a-Frage der „Eltern“-Geschichte zum schwachen non-rechtlich moralischen Normbereich kann eine Tendenz in Richtung der Hypothese gefunden werden. Insgesamt gesehen muss Hypothese 10 verworfen werden.
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8 DISKUSSION
8.1 METHODENKRITISCHE DISKUSSION
Bevor zur Interpretation und Diskussion der Ergebnisse übergegangen wird, sollen zunächst einige für die vorliegende Untersuchung zentrale Kritikpunkte in Bezug auf die Methodik angeführt werden. Die Kritik richtet sich v.a. an den Hauptteil des Fragebogens und bezieht sich vorwiegend auf Aspekte, die damit zusammenhängen, dass dieser Hauptteil von der Autorin dieser Arbeit selber entwickelt und innerhalb der vorliegenden Untersuchung zum ersten Mal als Gesamtes eingesetzt wurde. Daher sind viele der Punkte, die nachfolgend angesprochen werden, gleichzeitig auch als Empfehlungen oder Hinweise, im Sinne von „negativem Wissen“ 72 , für mögliche anknüpfende Forschung in diesem Bereich zu verstehen. Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die Erhebungsart. In der vorliegenden Untersuchung wurde quantitativ gearbeitet, was im Rahmen einer Lizentiatsarbeit beispielsweise für die Stichprobengrösse von Vorteil sein kann. Trotzdem sind meines Erachtens einige der Problempunkte mit grosser Wahrscheinlichkeit auf die Erhebungsart zurückzuführen, so beispielsweise, dass der Fragebogen vermutlich zu lang war, um ihn ohne „interviewende Begleitung“ auszufüllen. Obwohl bereits beim DIT und den SPG gekürzte Versionen verwendet worden sind, waren die sich ergebenden 22 A4 Seiten scheinbar doch zu viel. Der Fragebogen verlangt von den befragten Personen in allen drei Teilen viel Aufmerksamkeit und Konzentration und es ist denkbar, dass ausser bei grosser Motivation zum Ausfüllen des Fragebogens, diese Aufmerksamkeit und Konzentration nicht aufrechterhalten werden können. Damit hängt auch die angenommene fehlende Tiefe der Verarbeitung der Geschichten und Fragen zusammen. Es wird vermutet, dass sich die befragten Personen nur bedingt in die vorgegebenen Situationen hineinversetzt haben, wahrscheinlich u.a. auch aus zeitlichen Gründen. Daher ist es denkbar, dass die Fragen dadurch eher oberflächlich behandelt wurden und wenn z.B. danach gefragt wird, ob man sich bei moralischem Handeln zufrieden fühlt, man dazu neigt, spontan
72 Vgl. Oser, F., Hascher, T. & Spychiger, M. (1999): Lernen aus Fehlern. Zur Psychologie des
„negativen“ Wissens. In: W. Althof (Hrsg.): Fehlerwelten. Vom Fehlermachen und Lernen aus Fehlern. Opladen: Leske + Budrich, S. 11-41.
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zu bejahen. Hinzu kommt noch der mögliche Einfluss von sozialer Erwünschtheit 73 , d.h. man antwortet so, wie man glaubt, dass es erwünscht ist, obwohl im Einleitungstext ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es weder „richtig“ noch „falsch“ gibt, sondern dass es einfach wichtig ist, dass aufrichtig und ehrlich geantwortet wird. Zudem wurde selbstverständlich noch auf die Anonymität der Antworten hingewiesen. Nichtsdestotrotz muss der Einfluss der sozialen Erwünschtheit in Erwägung gezogen werden. Weiter zeigte sich, dass sich die Antwortmöglichkeiten „ja, unzufriedener“, „nein, ändert nichts“ und „ja, zufriedener“ bei den Fragen zur moralischen Bilanz und zum sozialen Vergleich womöglich ungünstig auf das Antwortverhalten der befragten Personen ausgewirkt haben, v.a. auch wenn die Möglichkeit von Zeitdruck und fehlender Verarbeitungstiefe oder fehlender Konzentration aufgrund der Länge des Fragebogens berücksichtigt wird. Bei vielen Fragebögen wurde durchgehend „nein, ändert nichts“ angekreuzt. Dies soll nicht implizieren, dass ein solches Antwortmuster nicht plausibel oder realistisch sein könnte, bei gewissen Geschichten wurde jedoch mehr Varianz erwartet. Es ist denkbar, dass mit einer qualitativen Vorgehensweise einige dieser Punkte umgangen oder gar behoben werden könnten. Durch die Möglichkeit nachzufragen, könnte man sicherer sein, dass sich die befragten Personen tatsächlich mit der vorgegebenen Situation auseinandersetzen und sich in sie hineinversetzen. In nachträglichen Gesprächen mit einigen der befragten Personen konnte nämlich festgestellt werden, dass bei genauerer Auseinandersetzung mit den vorgegebenen Situationen und daraus folgenden Überlegungen Zweifel aufkamen bezüglich der angekreuzten Antworten, und dass diese - falls sie hätten revidiert werden können - doch eher in eine andere Richtung und eher in Richtung des Phänomens des „unhappy moralist“ wiesen. Eine Möglichkeit dieser Feststellung genauer nachzugehen wäre, den ausgefüllten Fragebogen in einer Nachuntersuchung mit einigen Versuchspersonen erneut in Form eines Interviews durchzugehen und dabei durch gezieltes Nachfragen eine grössere Identifikation mit den Situationen zu bewirken. Eine solche Nachuntersuchung war aus zeitlichen Gründen im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht mehr durchführbar.
73 „Sozial erwünschtes Antworten kann als Sonderform der Selbstdarstellung aufgefasst werden.
Motiviert durch die Furcht vor sozialer Verurteilung neigt man zu konformem Verhalten und orientiert sich in seinen Verhaltensäusserungen strikt an verbreiteten Normen und Erwartungen“ (Bortz & Döring, 1995, 212).
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Es scheint also berechtigt anzunehmen, dass die Fragen nicht unbedingt entsprechend den Empfindungen beantwortet wurden, die die befragten Personen bei genauerer Auseinandersetzung mit den Situationen oder bei tatsächlichem Erleben der Situationen erleben würden. Dies ist v.a. bei den a-Fragen 74 , die sich direkt auf das Vorhandensein der Unzufriedenheitsgefühle eines „unhappy moralist“ beziehen, und den damit zusammenhängenden Hypothesen ein Problem. Da sich die Auswertungen der Hypothesen 1, 2, 3, 8, 9 und 10 und die deskriptiven Befunde zu den Annahmen 1a und 1b auf die a-Fragen beziehen, muss beachtet werden, dass die resultierenden Ergebnisse womöglich kein realistisches Bild abgeben und dass daher bei den Interpretationen Vorsicht geboten ist. Nebst der Länge des Fragebogens, der dafür aufzubringenden Zeit, der sozialen Erwünschtheit und der mangelnden Verarbeitungstiefe und Konzentration, könnte eine Dissonanzreduktion als weitere Erklärungsmöglichkeit für die vorherrschenden Antworttendenzen herangezogen werden. Festinger (1957) nimmt an, dass Menschen ein Gleichgewicht ihres kognitiven Systems erlangen wollen. Ist die Beziehung zwischen zwei Kognitionen relevant, unterscheidet Festinger zwischen konsonanten und dissonanten Beziehungen. Stehen zwei Kognitionen in einer dissonanten Beziehung zueinander, entsteht kognitive Dissonanz (vgl. Frey, 1984, 243ff). In seiner Theorie der kognitiven Dissonanz geht Festinger (1957) von zwei grundlegenden Hypothesen aus:
„1. Die Existenz von Dissonanz, die psychologisch unangenehm ist, wird die Person motivieren zu versuchen, die Dissonanz zu reduzieren und Konsonanz herzustellen. 2. Wenn Dissonanz besteht, wird die Person, zusätzlich zu dem Versuch, sie zu reduzieren, aktiv Situationen und Informationen vermeiden, die möglicherweise die Dissonanz erhöhen könnten“ (Festinger, 1978, 16).
Es ist denkbar, dass bei Geschichten, in denen die Antwort für die Person nicht festlegbar ist, anderen Faktoren Raum für Einfluss gegeben wird. Daher ist es möglich, dass wenn in einer Geschichte angegeben wird, dass man mit der moralischen Handlung zufrieden ist, oder dass sich an der Zufriedenheit nichts ändert, der Gedankengang „Wenn ich schon mal so geantwortet habe, muss ich wieder so antworten, um meine innere Konsistenz aufrecht zu erhalten“ dazu führt, dass in einer nächsten und übernächsten Geschichte entsprechend der ersten
74 a-Fragen: „Nehmen wir an, Sie halten die Norm ein/handeln moralisch (was heisst, dass Sie
persönlich nicht profitieren werden/Ihr Bedürfnis nicht befriedigen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?“
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geantwortet wird. Somit könnte Dissonanz vermieden und Konsistenz, auch aus der Perspektive von Aussenstehenden, erreicht werden. Auf einen weiteren möglichen Einfluss der Theorie der kognitiven Dissonanz wird später in Abschnitt 8.3 erneut eingegangen.
Ein weiterer Aspekt, der innerhalb dieser methodenkritischen Diskussion erwähnt werden sollte, ist die Frage danach, ob die vorgegebenen Situationen bzw. Dilemmata womöglich weiter ausgearbeitet werden müssten und ob nicht eine grössere Auswahl an Dilemmata zur Repräsentation jedes Normbereichs in Betracht gezogen werden sollte. Für eine grössere Untersuchung als die vorliegende wäre eine solche Ausweitung sicherlich sinnvoll, um Aussagen machen zu können, die eher verallgemeinerbar sind.
Dadurch, dass der gesamte Fragebogen innerhalb dieser Untersuchung erstmals eingesetzt wurde, und somit keine Möglichkeit bestand, sich auf bestehende Reliabilitätsprüfungen zu berufen oder aus solchen Schlüsse zu ziehen, fiel die Faktorenbildung und Reliabilität der Faktoren nicht ganz so aus wie erhofft. Aufgrund zu geringer Reliabilitätskoeffizienten vieler Faktoren konnten diese für die Überprüfung der Hypothesen nicht verwendet werden (vgl. Abschnitt 6.4.1). Somit mussten die Berechnungen anstatt wie vorgesehen mit vier Faktoren (pro Frage und Normbereich ein Faktor) mit den einzelnen Fragen zu den insgesamt 12 Geschichten durchgeführt werden, was viel aufwendiger war und Aussagen zu den Ergebnissen erschwerte.
8.2 INTERPRETATION UND DISKUSSION DER ERGEBNISSE
Nach der methodenkritischen Diskussion soll nun die Interpretation und Diskussion der im vorangehenden Kapitel dargestellten Ergebnisse und Befunde vorgenommen werden.
Aufgrund der methodischen Kritikpunkte und aufgrund der im Rahmen dieser Arbeit möglichen Stichprobengrösse und der Beschränkung der vorgegebenen Dilemmata auf einige wenige Situationen wäre ein Anspruch auf eine auf die Population ausgeweitete Gültigkeit der Ergebnisse verfehlt. Die Ergebnisse wie auch die aufgetretenen Probleme sollen aber als Anregung und Hinweise für weiterführende Forschung dienen.
202
Zunächst werden die Ergebnisse und Befunde aller Hypothesen und Annahmen interpretiert und diskutiert (Abschnitte 8.2.1 und 8.2.2) um anschliessend in Abschnitt 8.2.3 nochmals einen zusammenfassenden Überblick über die wesentlichsten Ergebnisse zu geben. In Abschnitt 8.2.4 folgen dann abschliessende Kommentare zur Diskussion und ein Ausblick.
8.2.1 INTERPRETATION UND DISKUSSION ZU DEN HYPOTHESEN UND ANNAHMEN ZUR BEZIEHUNG DES PHÄNOMENS DES „UNHAPPY MORALIST“ ZU DEN NORMBEREICHEN
Die Hauptfragestellung dieser Arbeit geht der Frage nach, in welchen Normbereichen das Phänomen des „unhappy moralist“ (Oser & Reichenbach, 2000) vorkommt bzw. in welchen Normbereichen Personen mit einer moralischen Handlung zufrieden sind und in welchen Bereichen sie unzufrieden sind. Es wird zunächst zwischen starken und schwachen Normen unterschieden. Aus der Theorie geht hervor (vgl. Abschnitt 3.4.3), dass das Phänomen des „unhappy moralist“ im Bereich der starken Normen eher selten zu erwarten ist. Dies konnte anhand der deskriptiven Befunde zu Annahme 1a bestätigt werden. Es zeigte sich, dass es in den Geschichten zum Bereich der starken Normen klar mehr Personen gibt, die mit der moralischen Handlung zufrieden sind (durchschnittlich 89%) als solche, die unzufrieden sind. Für den Bereich der schwachen Normen wird - wie im theoretischen Teil dieser Arbeit ausgeführt wurde - hingegen erwartet, dass das Phänomen des „unhappy moralist“ häufig vorkommt. Dies konnte in den deskriptiven Befunden zu Annahme 1b im Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen nicht bestätigt werden. In den Geschichten zu den Bereichen der schwachen non-rechtlich moralischen und der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen zeigte sich in je einer Geschichte eine Mehrheit an Personen, die mit der moralischen Handlung unzufrieden waren („Chef“-Geschichte: 53% unzufrieden, „Ampel“-Geschichte: 55% unzufrieden). In drei der vier verbleibenden Geschichten dieser beiden Normbereiche konnte zwar eine Verschiebung der Antworten in Richtung der Unzufriedenheit festgestellt werden, dennoch lässt sich eine Mehrheit an „Zufriedenen“ finden. Eine gründlichere empirische Überprüfung der Annahme steht aufgrund der feststellbaren Tendenz in Richtung von Annahme 1b und aufgrund der in der methodenkritischen Diskussion angebrachten Vorbehalte in Bezug auf die bei den a-Fragen vorzufindende
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Beantwortungstendenz noch aus. Zumindest kann gesagt werden, dass das Phänomen des „unhappy moralist“ in allen Geschichten bestätigt werden kann, wenn auch klar vermehrt in den Geschichten zum schwachen non-rechtlich moralischen und zum schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereich.
Aus den Ergebnissen zu Hypothese 1 geht hervor, dass zwischen den Geschichten zum Bereich der starken Normen und den Geschichten zu den schwachen Normbereichen in Bezug auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung in 18 von 27 durchgeführten Wilcoxon-Tests statistisch signifikante Unterschiede zu finden sind. Die Hypothese wird daher gesamthaft gesehen in der Tendenz bestätigt. Auf die einzelnen Normbereiche bezogen muss die Hypothese für den schwachen moralisch-rechtlichen Normbereich verworfen werden, da lediglich drei der neun Tests signifikant ausfielen. Im Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen wird die Hypothese in der Tendenz bestätigt (sechs von neun Tests waren signifikant), da Personen in der Mehrheit der Tests bei moralischem Handeln im Bereich der starken Normen signifikant zufriedener sind als in den schwachen nonrechtlich moralischen Normen. Im dritten Bereich der schwachen Normen - den non-moralisch rechtlichen Normen - fielen alle neun Tests hochsignifikant aus, die Hypothese wird demnach für diesen Bereich bestätigt. Im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen sind signifikant mehr Personen unzufrieden als im Bereich der starken Normen. Dieses Ergebnis entspricht der Theorie (vgl. Abschnitt 3.4.2), dass man einen Normbruch im Bereich der schwachen Normen bei vorhandenem Bedürfnis oder potentiellem Profit durchaus in Erwägung zieht, da schwache Normen nicht so klar sind wie starke. Wird trotzdem moralisch gehandelt, scheinen den Ergebnissen zufolge Personen in schwachen Normbereichen mit der moralischen Handlung unzufriedener zu sein. Sie haben zwar korrekt gehandelt, was aber kein positives Gefühl auslöst, sondern vielmehr durch den Verlust der Möglichkeit zum persönlichen Profit zu Unzufriedenheit führt, also zum Phänomen des „unhappy moralist“.
Hypothese 2 soll ebenfalls dazu dienen, Aussagen darüber zu machen, ob die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung mit den Normbereichen zusammenhängt. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass die Hypothese gesamthaft gesehen in der Tendenz bestätigt werden kann. Im Bereich der starken Normen
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korreliert in zwei von drei Geschichten die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung hochsignifikant negativ mit der Einschätzung des Schweregrades des in der Geschichte möglichen Vergehens. Dieses Ergebnis kann dahingehend interpretiert werden, dass je gravierender ein Vergehen eingeschätzt wird, desto zufriedener man mit der gewählten moralischen Handlung ist. Dies entspricht der Erwartung (vgl. Abschnitt 3.4.3), dass das Phänomen des „unhappy moralist“ im Bereich der starken Normen weniger vorzufinden ist. Es scheint also, dass je gravierender das entsprechende Vergehen eingeschätzt wird, desto weniger Grund hat man, bei moralischem Handeln unzufrieden zu sein. In den Bereichen der schwachen moralisch-rechtlichen sowie der schwachen non-rechtlich moralischen Normen fielen wiederum jeweils zwei von drei Korrelationen signifikant negativ aus. Es scheint demnach auch in diesen beiden Bereichen einen Zusammenhang zwischen der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung und der Einschätzung des Schweregrades des Vergehens zu geben. Auch hier können die Zusammenhänge dahingehend interpretiert werden, dass je gravierender ein Vergehen eingeschätzt wird, desto zufriedener man mit der moralischen Handlung ist. Oder umgekehrt: Personen sind umso unzufriedener mit der moralischen Handlung, je unbedeutender das mögliche Vergehen eingeschätzt wird. Dies entspricht der Vermutung, dass Personen im Bereich der schwachen Normen mit einer moralischen Handlung unzufrieden sein werden, da im Gegensatz zum starken Normbereich ein Normbruch zugunsten eines potentiellen Profits in Betracht gezogen wird und dadurch mit der moralischen Handlung in Konflikt gerät. Obwohl die Korrelationen im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen nicht signifikant ausfallen, wird auch hier eine Tendenz in Richtung eines Zusammenhangs angedeutet. Der p-Wert liegt bei zwei Geschichten unter .085 („Ampel“ r=-.22, p=.074; „Parkp“ r=-.27, p=.084) und die Korrelationen könnten womöglich aufgrund der im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen klein ausfallenden Stichprobenzahl nicht signifikant ausgefallen sein.
Anhand der Befunde zu Annahme 2 konnten in Bezug auf die Frage, ob Personen tatsächlich in den vorgegebenen Situationen die Norm einhalten bzw. moralisch handeln würden, weitere Unterschiede zwischen den Normbereichen gefunden werden. Im Bereich der starken Normen würden nahezu alle Personen die Norm einhalten (durchschnittlich 97%). Starke Normen sind so klar und die Konsequenzen
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so hoch, dass eine Übertretung kaum in Erwägung gezogen wird. In den schwachen moralisch-rechtlichen (durchschnittlich 84%) und non-rechtlich moralischen (durchschnittlich 77%) Normbereichen zeigte sich ebenfalls eine Mehrheit, die angab, dass sie moralisch handeln würde, obwohl im Vergleich zu den Geschichten der starken Normen bereits mehr Personen aussagten, dass sie die Norm brechen würden (durchschnittlich 16% bzw. 23%). Im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen liess sich eine eindeutige Mehrheit feststellen, die die Norm brechen würde (durchschnittlich 71%). Da die schwachen non-moralisch rechtlichen Normen bzw. Konventionen keinen oder einen nur sehr geringen moralischen Gehalt besitzen, scheint es weniger oft zu einem Konflikt zwischen Gewissen bzw. Wissen um das Richtige und dem persönlichen Bedürfnis zu kommen, da es „leichter“ fällt, non-moralisch rechtliche Normen zu brechen, um dem Bedürfnis oder dem potentiellen Profit nachzugehen. Daraus abzuleiten ist, dass Normen, die moralische Fragen betreffen, viel eher eingehalten werden als solche, die keinen oder einen nur sehr geringen moralischen Gehalt aufweisen. Da die Wahl der moralischen Handlung eine Voraussetzung für das Phänomen des „unhappy moralist“ ist, kann davon ausgegangen werden, dass das Phänomen in den Bereichen der schwachen Normen mit moralischem Gehalt eher auftreten wird, da in diesen Bereichen die Normen auch eher eingehalten werden. Sollte eine schwache non-moralisch rechtliche Norm jedoch eingehalten werden, muss erst recht mit Unzufriedenheitsgefühlen gerechnet werden, da die Norm „leicht“ zu brechen gewesen wäre. Dies wird anhand der Ergebnisse zu Hypothese 3 ersichtlich.
Anhand der Prüfung von Hypothese 3 sollte festgestellt werden, ob sich der Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen von den anderen beiden Bereichen der schwachen Normen in Bezug auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung signifikant unterscheidet. Die Hypothese konnte in der Tendenz bestätigt werden. Im Vergleich der schwachen non-moralisch rechtlichen mit den schwachen moralisch-rechtlichen Normen zeigten alle neun Tests hochsignifikante Ergebnisse. Personen, die auch tatsächlich moralisch handeln würden, sind in den Geschichten des schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereichs (Konventionen) signifikant unzufriedener als in den Geschichten des schwachen moralisch-rechtlichen Normbereichs. Dieses Ergebnis lässt sich auch in fünf Tests im Vergleich der schwachen non-moralisch rechtlichen mit den schwachen
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non-rechtlich moralischen Normen finden. Werden also schwache Normen ohne oder mit geringem moralischem Gehalt trotz dagegensprechendem persönlichem Bedürfnis eingehalten, sind Personen signifikant unzufriedener als wenn im schwachen moralisch-rechtlichen oder im schwachen non-rechtlich moralischen Normbereich die Norm eingehalten wird. Weil schwache non-moralisch rechtliche Normen bzw. Konventionen am „leichtesten“ zu brechen sind (vgl. Annahme 2), da es rein um die Norm geht und nicht um eine moralische Frage, tritt - falls die Norm doch eingehalten wird - das Phänomen des „unhappy moralist“ viel eher auf, d.h. Personen sind viel eher unzufrieden.
Es lassen sich demzufolge nicht nur zwischen den starken und schwachen Normbereichen Unterschiede in Bezug auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung finden, sondern auch innerhalb der schwachen Normen. Jedoch muss auch dieses Ergebnis aufgrund der festgestellten Antworttendenz auf die a-Fragen mit Vorsicht betrachtet werden.
8.2.2 INTERPRETATION UND DISKUSSION ZU DEN HYPOTHESEN UND ANNAHMEN ZU VERSCHIEDENEN MÖGLICHEN EINFLUSSFAKTOREN AUF DAS PHÄNOMEN DES
„UNHAPPY MORALIST“
8.2.2.1 INTERPRETATION UND DISKUSSION ZU DEN HYPOTHESEN UND ANNAHMEN ZUM MÖGLICHEN EINFLUSS DER MORALISCHEN BILANZ
Da starke Normen so klar sind und von nahezu allen als verbindlich gesehen und eingehalten werden, wird nicht erwartet, dass die moralische Bilanz im Bereich der starken Normen zum Tragen kommt. Der Stand der moralischen Bilanz sollte somit in den Geschichten zu den starken Normen keinen Einfluss auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung haben (vgl. Abschnitt 4.2.2). Im Bereich der starken Normen werden die moralische Handlung und die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung viel weniger in Frage gestellt, als in den schwachen Normbereichen. Aus den Befunden zu Annahme 3a geht hervor, dass sich bei negativer Belastung der moralischen Bilanz im Bereich der starken Normen eine Mehrheit an Personen (durchschnittlich 79%) finden lässt, deren Zufriedenheit sich nicht ändert, bei denen also die moralische Bilanz keinen Einfluss zu haben scheint. Etwas mehr als ein Viertel der Personen geben durchschnittlich an, dass sie zufriedener wären. Bei
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positivem Einfluss auf die moralische Bilanz zeigte sich im Bereich der starken Normen in den Befunden zu Annahme 4a eine noch deutlichere Mehrheit (durchschnittlich 93%), deren Zufriedenheit sich nicht ändert. Der Stand der moralischen Bilanz scheint demnach im Bereich der starken Normen tatsächlich einen nur sehr geringen Einfluss auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung auszuüben, ob nun angenommen wird, dass der gegenwärtige Stand der Bilanz gut ist oder nicht. Daraus folgt, dass die moralische Bilanz wie erwartet im Bereich der starken Normen kaum zum Tragen kommt und keinen Einfluss auf das Phänomen des „unhappy moralist“ hat.
Im Bereich der schwachen Normen kann im Gegensatz zum starken Normbereich die Frage „Darf ich diese spezifische Handlung, welche ich als unrichtig betrachte, begehen?“ gestellt werden (vgl. Abschnitt 4.2.2). Schwache Normen sind nicht so klar oder absolut, weswegen bei vorhandenen persönlichen Bedürfnissen oder einem potentiellen Profit eine Normverletzung wahrscheinlicher ist. Daher wird erwartet, dass der Stand der moralischen Bilanz im Bereich der schwachen Normen zum Tragen kommt und einen Einfluss auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung hat. Annahme 3b geht davon aus, dass sich bei negativer Belastung der moralischen Bilanz im Bereich der schwachen Normen mehr Personen finden lassen, deren Zufriedenheit mit der moralischen Handlung zunimmt als solche, deren Zufriedenheit nicht ändert oder abnimmt. Entgegen Annahme 3b wurde wiederum, wie bei den Geschichten zum Bereich der starken Normen, eine Mehrheit gefunden (durchschnittlich 68%), die angab, dass sich ihre Zufriedenheit nicht ändern würde. Trotzdem geben zwischen 13-40% an, dass sie zufriedener wären, was mehr ist, als in den Geschichten zum starken Normbereich, auch wenn Annahme 3b nicht bestätigt wird. Dennoch kann von einer geringen Tendenz in Richtung der Annahme gesprochen werden.
Bei positivem Einfluss auf die moralische Bilanz zeigt sich im Bereich der schwachen Normen in den Befunden zu Annahme 4b, dass ebenfalls die Mehrheit (durchschnittlich 92%) angibt, dass ihre Zufriedenheit nicht ändern würde. Diese Befunde sprechen gegen Annahme 4b, in der erwartet wird, dass Personen unzufriedener sind, da sie sich aufgrund des guten Standes ihrer moralischen Bilanz ein Vergehen gut hätten „leisten“ können. Trotz der klaren Mehrheit, die angibt, dass sich ihre Zufriedenheit nicht ändern würde, fällt auf, dass es im Vergleich zu
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Annahme 3b deutlich weniger „Zufriedenere“ hat (durchschnittlich 6% in Annahme 4b gegenüber durchschnittlich 29% in Annahme 3b). Auch wenn Personen nicht - wie in Annahme 4b erwartet wird - angeben, dass sie unzufriedener wären, geben sie auch nicht an, dass sie zufriedener wären, was in Annahme 3b der Fall war. Dies zeigt, dass, obwohl Annahme 4b verworfen werden muss, Personen immerhin zwischen den beiden Annahmen unterscheiden und dass von Annahme 3b zu Annahme 4b eine Verschiebung der Antworten weg von „zufriedener“ beobachtet werden kann.
An dieser Stelle wird erneut auf den in der methodenkritischen Diskussion angeführten Einwand verwiesen, demzufolge die Vermutung besteht, dass Personen aufgrund der Länge des Fragebogens und das womöglich damit zusammenhängende mangelnde Hineinversetzen in die Geschichten die Tendenz aufweisen, unabhängig von der Geschichte und des Normbereichs durchgehend „ändert nichts“ anzukreuzen. Dies könnte somit zu einer Verfälschung der Befunde und Ergebnisse verschiedener Annahmen und Hypothesen geführt haben. Eine weitere empirische Überprüfung der betroffenen Annahmen und Hypothesen steht daher noch aus. Eine denkbare Überprüfung könnte darin bestehen, den Stand der moralischen Bilanz zu erfassen (z.B. durch die Frage: „Wie sehr treffen folgende Aussagen auf Sie zu? a) In letzter Zeit habe ich gegen nichts verstossen bzw. Chancen Gutes zu vollbringen wahrgenommen. b) In letzter Zeit habe ich gegen vieles verstossen bzw. Chancen Gutes zu vollbringen nie wahrgenommen.“) und diesen dann mit der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung in den verschiedenen Normbereichen zu korrelieren.
In Hypothese 4 werden bei negativer Belastung der moralischen Bilanz in Bezug auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung statistisch signifikante Unterschiede zwischen den Geschichten zu den starken und schwachen Normen postuliert. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass sieben von neun Tests zwischen Geschichten zum starken und zum schwachen Normbereich signifikant ausfallen, die Hypothese demnach in der Tendenz klar bestätigt werden kann. Wenn Personen also annehmen, dass sie ihre moralische Bilanz in der letzten Zeit negativ belastet haben, weisen sie im Bereich der schwachen Normen signifikant höhere Werte auf als im starken Normbereich. D.h. im Bereich der schwachen Normen geben signifikant mehr Personen an, dass ihre Zufriedenheit mit der moralischen Handlung zunimmt.
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Eine negative Belastung der moralischen Bilanz hat demnach im Bereich der schwachen Normen einen grösseren Einfluss auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung als das im Bereich der starken Normen der Fall ist. Dies entspricht der Theorie (vgl. Abschnitt 4.2.2) und kann dadurch begründet werden, dass im Bereich der schwachen Normen bei angenommener belasteter moralischer Bilanz die gewählte moralische Handlung als Möglichkeit gesehen wird, den Stand der Bilanz zu verbessern, wodurch die Unzufriedenheitsgefühle über das nicht erfüllte Bedürfnis vermindert werden und die Zufriedenheit daher steigt und infolgedessen höher ist als im Bereich der starken Normen. Da es im Bereich der starken Normen eindeutiger ist, wie man der moralischen Handlung gegenübersteht und diese und die empfundene Zufriedenheit auch nicht in Frage gestellt werden, ändert sich die Zufriedenheit auch nicht, wenn angenommen wird, dass die moralische Bilanz negativ belastet wird.
Bei positivem Einfluss auf die moralische Bilanz, d.h. wenn in letzter Zeit gegen nichts verstossen bzw. Chancen Gutes zu vollbringen wahrgenommen wurden, sollten sich gemäss Hypothese 5 in Bezug auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung ebenfalls statistisch signifikante Unterschiede zwischen den Geschichten zum starken und den Geschichten zum schwachen Normbereich finden lassen. Hypothese 5 konnte nur in zwei von neun Tests bestätigt werden, weswegen sie verworfen werden muss. Es scheint also, dass es bezüglich der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei positivem Einfluss auf die moralische Bilanz keine Unterschiede zwischen den starken und den schwachen Normbereichen gibt. Somit scheint ein positiver Einfluss auf die moralische Bilanz keinen Einfluss auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung zu haben. Dies widerspricht Nisans Beschreibung einer Entfremdung (vgl. Abschnitt 4.2.2), die den Empfindungen eines „unhappy moralist“ zu entsprechen scheint und bei moralischem Verhalten auftritt, wenn eine Person trotz ausreichend hoher moralischer Bilanz moralisch handelt und dadurch ein persönliches Opfer bringt (vgl. Nisan, 1986a, 374f). Möglicherweise hängen die Ergebnisse mit der festgestellten Tendenz zusammen, dass die befragten Personen bei moralischem Handeln angeben zufrieden zu sein. Dies könnte zwar der Realität entsprechen, könnte aber womöglich auch mit sozialer Erwünschtheit, mangelnder Auseinandersetzungstiefe mit den Geschichten oder einer Dissonanzreduktion zusammenhängen. Da zudem in Hypothese 4 ein Einfluss
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der moralischen Bilanz festgestellt werden konnte, sollte Hypothese 5 weiter empirisch überprüft werden, bevor verfrühte Schlüsse gezogen werden.
8.2.2.2 INTERPRETATION UND DISKUSSION ZU DEN HYPOTHESEN UND ANNAHMEN ZUM MÖGLICHEN EINFLUSS DES SOZIALEN VERGLEICHS
Wie bei der moralischen Bilanz wird davon ausgegangen, dass der soziale Vergleich im Bereich der starken Normen ebenfalls keinen Einfluss auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bzw. auf das Phänomen des „unhappy moralist“ hat (vgl. Abschnitt 4.3). Die empfundene Zufriedenheit oder Unzufriedenheit sollte sich nicht ändern, wenn man beispielsweise erfährt, dass Personen der Bezugsgruppe einen Banküberfall ausgeübt und dadurch ihre Schulden bezahlen können. Genauso sollte sich an der Zufriedenheit nichts ändern, wenn man erfährt, dass Personen der Bezugsgruppe - wie man selber auch nicht - keine Bank ausgeraubt haben. Gemäss Annahme 5a wird - wenn davon ausgegangen wird, dass Personen der Bezugsgruppe ebenfalls moralisch handeln - sich bei einer Mehrheit der Personen die Zufriedenheit in den Geschichten zum starken Normbereich im Vergleich zu der in der a-Frage angegebenen Zufriedenheit nicht ändern. Die deskriptiven Befunde können die Annahme bestätigen: In den drei Geschichten des starken Normbereichs geben durchschnittlich 80% der Personen an, dass sich ihre Zufriedenheit nicht ändern würde. Die verbleibenden durchschnittlich 20% geben an, dass sie zufriedener wären. Wird gemäss Annahme 6a angenommen, dass man moralisch handelt, Personen der Bezugsgruppe jedoch unmoralisch handeln, wird ebenfalls erwartet, dass sich die Zufriedenheit im Bereich der starken Normen bei einer Mehrheit der Personen nicht ändert. Auch diese Annahme konnte anhand der deskriptiven Befunde bestätigt werden. Durchschnittlich 78% geben an, dass sich ihre Zufriedenheit nicht ändern würde. 16% geben durchschnittlich an, dass sie unzufriedener wären und die verbleibenden durchschnittlich 6% wären zufriedener. Somit scheint im Bereich der starken Normen ein sozialer Vergleich sowohl mit ähnlich handelnden als auch mit anders handelnden Personen der Bezugsgruppe kaum zum Tragen zu kommen und einen eher geringen Einfluss auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung zu haben.
Im Gegensatz dazu wird in den schwachen Normbereichen vermutet, dass der soziale Vergleich einen Einfluss auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung
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hat (vgl. Abschnitt 4.3). Annahme 5b geht davon aus, dass wenn angenommen wird, dass Personen der Bezugsgruppe ebenfalls moralisch handeln bzw. die Norm einhalten, sich im Bereich der schwachen Normen mehr Personen finden lassen, deren Zufriedenheit mit der moralischen Handlung zunimmt als solche, deren Zufriedenheit nicht ändert oder abnimmt. Entgegen Annahme 5b wurde in allen Geschichten der drei schwachen Normbereiche eine Mehrheit gefunden, die angab, dass sich ihre Zufriedenheit nicht ändern würde. Trotzdem geben im Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen durchschnittlich 30% an, dass sie zufriedener wären, im Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen sind es durchschnittlich 20% und im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen durchschnittlich 12%. Dagegen geben in allen drei Normbereichen durchschnittlich unter 2.5% an, dass sie unzufriedener wären. Es scheint also immerhin eine Tendenz in Richtung von Annahme 5b vorzuherrschen. Wenn Personen der Bezugsgruppe also ebenfalls zugunsten der moralischen Handlung auf das persönliche Bedürfnis verzichten, nehmen die
Unzufriedenheitsgefühle tendenziell ab. Es scheint folglich weniger unangenehm zu sein, wenn gemeinsam auf einen Profit verzichtet wird. Wie bereits bei den Annahmen und Hypothesen zur moralischen Bilanz muss jedoch auch hier auf eine womöglich falsche Widerspiegelung der Tatsachen aufgrund oft durchgehenden Ankreuzens von „ändert nichts“ hingewiesen werden. Es ist daher denkbar, dass die vorhandene Tendenz im Grunde stärker wäre. Diese Behauptung müsste jedoch empirisch überprüft werden.
Wenn angenommen wird, dass Personen der Bezugsgruppe unmoralisch handeln, man selber aber moralisch handelt, zeigte sich im Bereich der schwachen Normen in den Befunden zu Annahme 6b, dass - entgegen der Annahme, in der vorwiegend „Unzufriedenere“ erwartet werden - mit der Ausnahme einer Geschichte des schwachen moralisch-rechtlichen Normbereichs die Mehrheit angibt, dass ihre Zufriedenheit nicht ändern würde. In der erwähnten Geschichte des moralischrechtlichen Normbereichs geben etwas weniger als die Hälfte der Personen an, dass sich ihre Zufriedenheit nicht ändern würde und ebenso viele geben an, dass sie unzufriedener wären, was klar in Richtung von Annahme 6b weist. Durchschnittlich lässt sich aber auch im schwachen moralisch-rechtlichen Normbereich eine Mehrheit finden, deren Zufriedenheit sich nicht ändert. Im Durchschnitt geben nur 6.5% an, dass sie zufriedener wären und 28% wären unzufriedener, was mehr ist als in den
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Geschichten zu den starken Normen (16%) und als Tendenz in Richtung der Annahme interpretiert werden kann. In den schwachen non-rechtlich moralischen und den schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereichen findet sich ebenfalls eine Mehrheit, deren Zufriedenheit sich nicht ändert (durchschnittlich 76% bzw. 83%). Im ersteren geben durchschnittlich 16% an, dass sie unzufriedener wären und im letzteren sind es 15.5%. Da Personen im Bereich der non-moralisch rechtlichen Normen bereits in den a-Fragen tendenziell angeben unzufrieden zu sein, sind sie im Vergleich dazu dann nicht noch unzufriedener. Dies könnte eine Erklärung für die grosse Mehrheit an Personen sein, die im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen angeben, dass sich ihre Zufriedenheit im Vergleich zur a-Frage nicht ändert.
Obwohl also weder Annahme 5b noch Annahme 6b bestätigt werden können, wird trotz den erwähnten vermuteten Problemen in Bezug auf die dreistufige Antwortvorgabe mit „ändert nichts“ als mittlere Abstufung eine Tendenz - wenn auch eine geringe - in Richtung der beiden Annahmen gefunden. Es bleibt nachzuprüfen, ob der soziale Vergleich sowohl mit ähnlich handelnden als auch mit anders handelnden Personen der Bezugsgruppe im Bereich der schwachen Normen tatsächlich keinen signifikanten Einfluss auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bzw. auf das Phänomen des „unhappy moralist“ hat. Falls zu diesem Zwecke ein Fragebogen verwendet würde, sollten die vorgegebenen Antwortmöglichkeiten überarbeitet werden, wobei dasselbe auch für die Antwortmöglichkeiten der Fragen zur moralischen Bilanz gilt. Vermutlich wäre jedoch eine qualitative Vorgehensweise ergiebiger.
In Hypothese 6 werden in Bezug auf die Zufriedenheit mit der eigenen moralischen Handlung statistisch signifikante Unterschiede zwischen den Geschichten zu den starken und schwachen Normen postuliert, wenn angenommen wird, dass Personen der Bezugsgruppe ebenfalls moralisch handeln. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass Hypothese 6 insgesamt lediglich in acht von 27 Vergleichen zwischen starken und schwachen Geschichten bestätigt werden kann. Von diesen acht signifikanten Ergebnissen sind sechs im Vergleich der Geschichten des starken Normbereichs mit den Geschichten des schwachen moralisch-rechtlichen Normbereichs zu finden. Somit wird die Hypothese für den schwachen moralisch-rechtlichen Normbereich in der Tendenz bestätigt, für die anderen beiden schwachen Normbereiche hingegen
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verworfen. Zwischen dem Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen und den starken Normen gibt es demnach signifikante Unterschiede in Bezug auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung, die auf den sozialen Vergleich zurückgeführt werden können: Wenn angenommen wird, dass Personen der Bezugsgruppe ebenfalls moralisch handeln, lassen sich in den Geschichten zum schwachen Normbereich signifikant höhere Werte finden als in den Geschichten zum starken Normbereich. D.h. in den Geschichten zum schwachen moralisch-rechtlichen Normbereich nimmt die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung zu, was auf den Bereich der starken Normen nicht zutrifft. Das Wissen, dass Personen der Bezugsgruppe ebenfalls zugunsten der moralischen Handlung auf den Profit verzichtet haben, führt im schwachen moralisch-rechtlichen Normbereich also dazu, dass die Zufriedenheit mit der eigenen moralischen Handlung steigt bzw. die aufgrund des Verzichts vorhandenen Unzufriedenheitsgefühle abnehmen. Da signifikante auf einen sozialen Vergleich zurückzuführende Unterschiede zum starken Normbereich für die anderen beiden schwachen Normbereiche nicht gleichermassen festgestellt werden können, wird Hypothese 6 gesamthaft gesehen verworfen und es wird auf die Notwendigkeit einer gründlicheren empirischen Überprüfung dieser Hypothese hingewiesen.
Wenn Personen der Bezugsgruppe unmoralisch handeln, sollten sich gemäss Hypothese 7 in Bezug auf die Zufriedenheit mit der eigenen moralischen Handlung statistisch signifikante Unterschiede zwischen den Geschichten des starken Normbereichs und den Geschichten der schwachen Normbereiche finden lassen. Hypothese 7 muss jedoch verworfen werden, da pro Vergleich der starken Normen mit einem Bereich der schwachen Normen jeweils nur zwischen zwei und vier von neun Tests signifikant ausfallen.
Abgesehen vom Vergleich der starken mit den schwachen moralisch-rechtlichen Normen in Hypothese 6 scheint es somit keine durchgehenden signifikanten Unterschiede zwischen den Geschichten des starken Normbereichs und den Geschichten der schwachen Normbereiche zu geben, die auf den sozialen Vergleich zurückgeführt werden könnten, ob nun Personen annehmen, dass Personen ihrer Bezugsgruppe ebenfalls moralisch handeln oder nicht. Trotzdem sollten auch diese Hypothesen Gegenstand weiterer Untersuchungen sein, in denen darauf geachtet werden könnte, einige methodische Aspekte anders zu gestalten.
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Somit muss aus den oben dargestellten Ergebnissen und Befunden zu den Hypothesen und Annahmen der Schluss gezogen werden, dass der soziale Vergleich keinen Einfluss auf das Phänomen des „unhappy moralist“ hat oder ein solcher Einfluss innerhalb dieser Untersuchung zumindest nicht ausreichend nachgewiesen werden kann. Da aber doch in Hypothese 6 eine geringe Tendenz hin zu einem Unterschied festgestellt werden kann, wäre es wünschenswert, dass die Frage nach dem Einfluss des sozialen Vergleichs auf das Phänomen des „unhappy moralist“ Gegenstand weiterer Untersuchungen wird.
8.2.2.3 INTERPRETATION UND DISKUSSION ZU DEN HYPOTHESEN ZUM MÖGLICHEN
EINFLUSS VON PERSÖNLICHKEITSMERKMALEN In Abschnitt 4.4 des Theorieteils wurde angesprochen, dass
Persönlichkeitsmerkmale mit Verhalten zusammenhängen, woraus sich die Frage nach einem möglichen Einfluss von Persönlichkeitsmerkmalen auf das Phänomen des „unhappy moralist“ bzw. auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung ergibt. Die Ergebnisse von Hypothese 8.1, in der ein Zusammenhang zwischen dem Persönlichkeitsfaktor „Autonomie“ und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung postuliert wird, zeigen in zwei Geschichten zum Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen („Mensa“: r=.17, p<.05 und „Eltern“: r=.18, p<.05) und in einer Geschichte zum Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen („Busse“: r=.40, p<.01) einen signifikanten Zusammenhang. Hypothese 8.1 kann also in drei von 12 Geschichten bestätigt werden, muss aber insgesamt gesehen verworfen werden. Wird dennoch auf die drei signifikant ausfallenden Geschichten eingegangen, zeigt sich, dass der signifikante Zusammenhang in der „Mensa“-Geschichte auf die signifikanten Ergebnisse in den Dimensionen „Selbstsicherheit“ und „Selbstverantwortlichkeit“ zurückzuführen ist. Das signifikante Ergebnis in der „Eltern“-Geschichte ist auf das signifikante Ergebnis in der Dimension „Selbstverantwortlichkeit“ zurückzuführen und der signifikante Zusammenhang in der „Busse“-Geschichte ist auf die signifikanten Ergebnisse in den Dimensionen „Selbstsicherheit“ und „Unabhängigkeit von gesellschaftlichen Normen“
zurückzuführen. Es sind auch diese drei Geschichten aus den Bereichen der schwachen non-rechtlich moralischen und den schwachen non-moralisch rechtlichen Normen, die sich - aufgrund auch in den Dimensionen gehäuft vorkommender
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Zusammenhänge - von den anderen Geschichten abheben. Eine Interpretation, die sich in Bezug auf fehlende Zusammenhänge in den Geschichten zum Bereich der starken Normen anbietet, ist, dass im Bereich der starken Normen die zu wählende Handlung so klar und die Norm so stark ist, dass die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung nicht von Persönlichkeitsmerkmalen abhängt oder beeinflusst wird. Diese Interpretation wird aber in den Ergebnissen zu den Persönlichkeitsfaktoren „Willensstärke“ und „soziale Integration“ in Frage gestellt, da sich v.a. beim Persönlichkeitsfaktor „soziale Integration“ und den dazugehörigen Dimensionen in den Geschichten zum Bereich der starken Normen signifikante Zusammenhänge finden lassen. Demnach müsste die Interpretation wenn schon auf den Persönlichkeitsfaktor „Autonomie“ eingeschränkt werden, d.h. weder Autonomie, noch die Dimensionen „Selbstsicherheit“, „Unabhängigkeit von gesellschaftlichen Normen“ und „Selbstverantwortlichkeit“ hängen im Bereich der starken Normen mit der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung zusammen. In den beiden Geschichten zum Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen scheinen Autonomie und die Dimension „Selbstverantwortlichkeit“ hingegen mit der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung zusammenzuhängen, in der „Mensa“-Geschichte zusätzlich auch die Dimension „Selbstsicherheit“. In der „Busse“-Geschichte zum schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereich hängen Autonomie und die Dimensionen „Selbstsicherheit“ und „Unabhängigkeit von gesellschaftlichen Normen“ mit der Zufriedenheit zusammen. Hypothese 8.1 und die Subhypothesen 8.1.1, 8.1.2 und 8.1.3 können also nur in manchen Normbereichen und Geschichten in der Tendenz bestätigt werden. Aus den Ergebnissen zu Hypothese 8.2, in der ein Zusammenhang zwischen dem Persönlichkeitsfaktor „Willensstärke“ und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung postuliert wird, geht hervor, dass in einer Geschichte zum Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen („Player“: r=.18, p<.05), in einer Geschichte zum Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen („Eltern“: r=.25, p<.01) und in einer Geschichte zum Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen („Busse“: r=.34, p<.05) ein statistisch signifikanter Zusammenhang mit der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung besteht. Der signifikante Zusammenhang in der „Player“-Geschichte geht auf die signifikanten Ergebnisse in den Dimensionen „Durchsetzungsvermögen“ und „Selbstakzeptanz“ zurück. Der signifikante Zusammenhang in der „Eltern“-Geschichte ist auf die
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signifikanten Ergebnisse in den Dimensionen „Selbstbehauptung“,
„Selbstakzeptanz“, „Beherrschung“, „Entscheidungsfähigkeit“ und auf das knapp nicht signifikante Ergebnis der Dimension „Durchsetzungsvermögen“
zurückzuführen. Der signifikante Zusammenhang in der „Busse“-Geschichte geht auf die signifikanten Ergebnisse der Dimensionen „Durchsetzungsvermögen“ und „Entscheidungsfähigkeit“ zurück. In diesen drei Geschichten - eine zu jedem Bereich der schwachen Normen - lassen sich also gehäuft auch in den Dimensionen signifikante Zusammenhänge mit der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung finden. Nebst den gehäuften Zusammenhängen dieser drei Geschichten lassen sich auch in weiteren Geschichten einzelne Zusammenhänge finden. Es lässt sich dabei jedoch kein interpretierbares Muster erkennen. Sowohl Hypothese 8.2 als auch die Subhypothesen 8.2.1 bis 8.2.6 müssen insgesamt gesehen verworfen werden. Die Ergebnisse der Hypothese 8.3, in der ein Zusammenhang zwischen dem Persönlichkeitsfaktor „soziale Integration“ und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung postuliert wird, zeigen in einer Geschichte zum Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen („Gepäck“: r=.18, p<.05) und in einer Geschichte zum Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen („Eltern“: r=.25, p<.01) signifikante Zusammenhänge auf. In einer Geschichte („Tanken“: r=.14, p=.068) zum Bereich der starken Normen sowie in einer weiteren Geschichte zum Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen („Player“: r=.16, p=.056) zeigt sich ein beinahe signifikanter Zusammenhang. Sowohl in der „Tanken“-Geschichte als auch in der „Player“-Geschichte kann der beinahe signifikante Zusammenhang jeweils auf das signifikante Ergebnis in der Dimension „soziales Engagement“ zurückgeführt werden. Der signifikante Zusammenhang in der „Gepäck“-Geschichte geht auf das signifikante Ergebnis in der Dimension „Unbefangenheit im mitmenschlichen Umgang“ zurück und der signifikante Zusammenhang in der „Eltern“-Geschichte kann auf die signifikanten Ergebnisse in den Dimensionen „soziales Engagement“ und „Unbefangenheit im mitmenschlichen Umgang“ zurückgeführt werden. Der schwache non-moralisch rechtliche Normbereich ist der einzige, in dem sich gar keine signifikanten Zusammenhänge ergeben. Diese fehlenden Zusammenhänge könnten folgendermassen interpretiert werden: Da sich soziale Integration und die beiden Dimensionen „soziales Engagement“ und „Unbefangenheit im mitmenschlichen Umgang“ sehr auf Menschen beziehen, die drei Geschichten zum genannten Bereich der Konventionen jedoch alle mit Regeln oder Normen zu tun
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haben, von denen keine Menschen direkt betroffen sind, bestehen im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen gar keine Zusammenhänge zwischen den betroffenen Persönlichkeitsmerkmalen und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung. Jeder andere Normbereich ist durch mindestens eine Geschichte mit signifikant und beinahe signifikant ausfallenden Zusammenhängen repräsentiert (bei den non-rechtlich moralischen Normen sind es zwei Geschichten, die gar keine signifikanten Zusammenhänge aufweisen, bei den starken Normen eine). Es zeigen sich also in allen drei Normbereichen, die moralische Fragen betreffen, mindestens zwei Zusammenhänge mit dem Persönlichkeitsfaktor „soziale Integration“ oder den Dimensionen „soziales Engagement“ und „Unbefangenheit im mitmenschlichen Umgang“.
Am meisten signifikante Zusammenhänge („Druck“, „Tanken“, „Arbeit“, „Player“ und „Eltern“) finden sich in den Korrelationen mit der Dimension „soziales Engagement“, womit Hypothese 8.3.1 als einzige in der Tendenz bestätigt werden kann. Hypothese 8.3 und Subhypothese 8.3.2 hingegen werden verworfen.
Es scheint von der vorgegebenen Situation und der Art der Persönlichkeitsmerkmale abzuhängen, ob diese mit der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung zusammenhängen und somit einen Einfluss auf das Phänomen des „unhappy moralist“ ausüben oder nicht. Es zeigt sich jedoch schwer, in diesen Ergebnissen zur Gesamthypothese 8 ein interpretierbares Muster zu erkennen. Der Mehrheit an nicht signifikant ausfallenden Korrelationen muss Rechnung getragen werden, deswegen wird aufgrund der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung vorläufig davon ausgegangen, dass es keine durchgehenden Zusammenhänge zwischen Persönlichkeitsmerkmalen und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung gibt. Die Frage danach, ob Persönlichkeitsmerkmale einen Einfluss auf das Phänomen des „unhappy moralist“ ausüben, steht demnach weiterhin offen und auch hier wäre es wünschenswert, diese Frage zum Gegenstand weiterer Untersuchungen werden zu lassen.
Wird davon ausgegangen, dass es tatsächlich keinen bedeutenden Zusammenhang zwischen Persönlichkeitsmerkmalen und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung gibt, könnte dies als Hinweis gedeutet werden, die Empfindungen eines „unhappy moralist“ somit als „state“ bzw. Zustand und nicht als „trait“ bzw. Persönlichkeitseigenschaft zu verstehen. Die Frage nach „state“ oder „trait“ wurde bereits zum Beginn des theoretischen Teils dieser Arbeit in Abschnitt 1.4 in den
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Raum gestellt und in Abschnitt 4.2.2 erneut aufgegriffen. Wenn
Persönlichkeitsmerkmale nicht mit der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung und folglich auch nicht mit dem Phänomen des „unhappy moralist“ zusammenhängen, wäre dieses somit auf Dauer unabhängig von der Persönlichkeit, was dagegen spricht, dass die Empfindungen eines „unhappy moralist“ und das Zustandekommen des Phänomens von einem „trait“ abhängig sind. Daraus folgt, dass die Unzufriedenheit eines „unhappy moralist“ eher einer situationsabhängigen Momentaufnahme entsprechen würde, es also nicht so wäre, dass manche Menschen in Situationen, in denen ein persönliches Bedürfnis einer moralischen Handlung gegenübersteht, bei der Wahl der moralischen Handlung immer „unhappy moralists“ wären und andere immer „happy moralists“. Diese Interpretation sollte ebenfalls durch weiterführende Forschung empirisch überprüft werden.
8.2.2.4 INTERPRETATION UND DISKUSSION ZU DEN HYPOTHESEN ZUM MÖGLICHEN EINFLUSS DER MORALISCHEN URTEILSSTUFE NACH KOHLBERG
Die Frage danach, ob die moralische Urteilsstufe nach Kohlberg einen Einfluss auf das Phänomen des „unhappy moralist“ ausübt, kann anhand der vorliegenden Ergebnisse nicht bejaht werden. Eine statistisch signifikante Beziehung zwischen der Präferenz für postkonventionelles moralisches Denken (P-Wert) und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (Hypothese 9) lässt sich lediglich in einer Geschichte zum Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen („Parkp“) und in einer Geschichte zum Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen Normen („Player“) finden. Somit muss Hypothese 9 verworfen werden. Da für die Berechnungen erneut die a-Fragen verwendet wurden, müssen die Ergebnisse aufgrund der in der methodenkritischen Diskussion angebrachten Vorbehalte mit Vorsicht betrachtet werden. Eine gründlichere empirische Prüfung dieser Hypothese steht noch aus. Dieselben Vorbehalte gelten auch für die Ergebnisse von Hypothese 10, die nur in der „Busse“-Geschichte (Chi-Quadrat (2)=7.71, p<.05) zum Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen bestätigt werden konnte. Hier zeigte sich, dass Personen mit höchster Präferenz für postmoralisches Denken (hoher P-Wert) mit der moralischen Handlung ausschliesslich zufrieden waren. In der „Eltern“-Geschichte, die von den anderen 11 Geschichten am knappsten nicht signifikant ausfiel (Chi-Quadrat (2)=4.69, p=.096), liess sich diese Tendenz, dass Personen mit hohem P-Wert ausschliesslich zufrieden waren, d.h. bei den „Zufriedenen“
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überrepräsentiert und bei den „Unzufriedenen“ unterrepräsentiert sind, ebenfalls nachweisen. Obwohl der Chi-Quadrat-Test für die „Tresor“-Geschichte (Chi-Quadrat (2)=4.49, p=.106) zum starken Normbereich keine Signifikanz aufzeigte, fielen zwei der sechs Zellen dennoch signifikant aus. Es liess sich im Gegensatz zu den beiden erwähnten Geschichten des schwachen Normbereichs feststellen, dass Personen mit hohem P-Wert bei den „Zufriedeneren“ signifikant unterrepräsentiert und bei den „Unzufriedeneren“ signifikant überrepräsentiert sind. Somit lassen sich auch zu den wenigen Geschichten, die signifikant oder teilweise signifikant ausfallen, keine eindeutigen Aussagen machen. Da der Chi-Quadrat-Test jedoch ohnehin bei 11 von 12 Geschichten keine signifikanten Ergebnisse aufzeigte, wird Hypothese 10 verworfen. Um eine befriedigende Antwort auf die Frage nach einem möglichen Einfluss der moralischen Urteilsstufe auf das Phänomen des „unhappy moralist“ zu erhalten, müsste eine gründlichere theoretische sowie empirische
Auseinandersetzung mit der Thematik folgen.
8.3 ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN ERGEBNISSE
Nachdem eine Interpretation und Diskussion zu allen Hypothesen und Annahmen erfolgt ist, sollen - um den Überblick behalten zu können - in diesem Abschnitt die wichtigsten Ergebnisse und Befunde noch einmal zusammenfassend dargestellt werden.
Die verschiedenen Normbereiche und der „unhappy moralist“
Im Bereich der starken Normen kommt das Phänomen des „unhappy moralist“ selten vor, d.h. Personen sind im Bereich der starken Normen mit einer moralischen Handlung trotz entgegenstehenden potentiellen Profits vorwiegend zufrieden (durchschnittlich 89%; vgl. Annahme 1a). Starke Normen sind so klar, dass ein Normbruch nicht in Erwägung gezogen wird und die moralische Wahl „selbstverständlich“ ist. Somit ist man im Bereich der starken Normen mit der moralischen Handlung auch nicht unzufrieden.
Im Bereich der schwachen Normen kann in den schwachen non-rechtlich moralischen und schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereichen eine Tendenz festgehalten werden, dass Personen bei moralischem Handeln eher unzufrieden sind. In diesen beiden schwachen Normbereichen ist in je einer Geschichte eine Mehrheit zu finden, die unzufrieden ist. In den je zwei
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verbleibenden Geschichten kann eine Verschiebung der Antworten in Richtung Unzufriedenheit beobachtet werden, wenn auch die Mehrheit noch zufrieden ist. Im schwachen moralisch-rechtlichen Normbereich findet sich in allen drei Geschichten eine Mehrheit an Zufriedenen (vgl. Annahme 1b). Es muss jedoch die Möglichkeit miteinbezogen werden, dass es im Grunde mehr Unzufriedene gäbe, da die befragten Personen womöglich aus verschiedenen Gründen dazu neigten, bei moralischer Handlung „zufrieden“ anzukreuzen (vgl. Abschnitt 8.1). Liesse sich diese Möglichkeit bestätigen, liesse sich die festgestellte Tendenz ebenfalls bestätigen und es würde noch klarer aufgezeigt werden, dass Personen in den Bereichen der schwachen Normen mit einer moralischen Handlung und entgegenstehendem potentiellen Profit unzufrieden und somit „unhappy moralists“ sind.
Die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung fällt in den Bereichen der starken und der schwachen Normen unterschiedlich aus (vgl. Hypothese 1). Diese Unterschiede zum starken Normbereich können nicht für alle schwachen Normbereiche gleichermassen festgestellt werden. Zwischen dem Bereich der starken Normen und dem schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereich lassen sich durchgehend (in neun von neun Tests) statistisch signifikante Unterschiede finden, d.h. im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen sind Personen signifikant unzufriedener als im Bereich der starken Normen. Das Phänomen des „unhappy moralist“ tritt somit im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen signifikant häufiger auf als im Bereich der starken Normen. Dieses Ergebnis kann auch im Vergleich der starken mit den schwachen non-rechtlich moralischen Normen gefunden werden, wo sechs von neun Tests statistisch signifikant ausfallen. Die schwachen non-rechtlich moralischen Normen unterscheiden sich grösstenteils signifikant von den starken Normen, d.h. das Phänomen des „unhappy moralist“ lässt sich im schwachen non-rechtlich moralischen Normbereich signifikant häufiger finden als im Bereich der starken Normen. Im Vergleich der starken mit den schwachen moralisch-rechtlichen Normen kann dieser Befund lediglich in drei von neun Tests bestätigt werden, womit sich diese beiden Bereiche (starke Normen und schwache moralisch-rechtliche Normen) in Bezug auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung nicht signifikant voneinander unterscheiden. Auch hier muss die Möglichkeit miteinbezogen werden, dass sich dieses Ergebnis in
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Richtung der Hypothese verändern könnte, falls es zutrifft, dass die befragten Personen „fälschlicherweise“ angaben, bei der moralischen Handlung zufrieden zu sein (vgl. Abschnitt 8.1).
Zwischen der Einschätzung des Schweregrades des möglichen Vergehens und der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung besteht ein in der Tendenz bestätigter statistisch signifikanter Zusammenhang (vgl. Hypothese 2). In den zwei von drei signifikant negativen Korrelationen im Bereich der starken Normen sind Personen umso zufriedener mit der moralischen Handlung, je gravierender das mögliche Vergehen eingeschätzt wird. Je gravierender also ein Vergehen eingeschätzt wird und somit je stärker eine Norm wahrgenommen wird, desto weniger Grund hat man, bei moralischem Handeln unzufrieden zu sein. Mit anderen Worten: Je stärker die Norm, desto weniger kommt das Phänomen des „unhappy moralist“ vor. In den Bereichen der schwachen moralisch-rechtlichen Normen und der schwachen non-rechtlich moralischen Normen fallen ebenfalls jeweils zwei von drei Korrelationen signifikant negativ aus. Auch hier können die Zusammenhänge dahingehend interpretiert werden, dass je gravierender das mögliche Verbrechen eingeschätzt wird, desto zufriedener ist man mit der moralischen Handlung. Umgekehrt heisst das, je unbedeutender das mögliche Vergehen eingeschätzt wird, desto unzufriedener ist man mit der moralischen Handlung. Im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen fallen die Korrelationen nicht signifikant aus. Bei zwei Korrelationen liegt der p-Wert jedoch unter .085 und die Korrelationen könnten womöglich aufgrund der im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen kleinen Stichprobenzahl nicht signifikant ausgefallen sein. Es kann also festgehalten werden, dass obwohl nicht alle Korrelationen signifikant sind, doch eine klare Tendenz in Richtung der Hypothese erkennbar ist: Je schwächer eine Norm ist, desto unzufriedener ist man mit einer moralischen Handlung bei entgegenstehendem potentiellem Profit und je stärker eine Norm ist, desto zufriedener ist man mit einer moralischen Handlung. Da im Bereich der schwachen Normen ein Normbruch eher in Betracht gezogen wird, wenn dadurch ein Profit erreicht werden kann, kommt es, wenn die Norm doch eingehalten wird, zu Unzufriedenheitsgefühlen bzw. zum Phänomen des „unhappy moralist“.
Zwischen den verschiedenen Normbereichen lassen sich in Bezug auf die Frage, wie man in der vorgegebenen Situation tatsächlich handeln würde, Unterschiede
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finden (Annahme 2). Im Bereich der starken Normen würden nahezu alle Personen die Norm einhalten bzw. moralisch handeln (durchschnittlich 97%). Im Bereich der schwachen moralisch-rechtlichen (durchschnittlich 84%) und im Bereich der schwachen non-rechtlich moralischen Normen (durchschnittlich 77%) gibt ebenfalls eine Mehrheit der Personen an, dass sie moralisch handeln würde. Dennoch wird ersichtlich, dass im Vergleich zu den starken Normen mehr Personen angeben, dass sie die Norm brechen würden (durchschnittlich 16% bzw. 23%). Im Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen liess sich eine eindeutige Mehrheit feststellen, die gegen die Norm verstossen würde (durchschnittlich 71%). Normen, die moralische Fragen betreffen, werden demnach viel eher eingehalten als solche, die keinen oder einen nur sehr geringen moralischen Gehalt aufweisen.
Zwischen dem Bereich der schwachen non-moralisch rechtlichen Normen (Konventionen) und den Bereichen der schwachen moralisch-rechtlichen sowie den schwachen non-rechtlich moralischen Normen lassen sich in Bezug auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung Unterschiede finden (vgl. Hypothese 3). Im Vergleich der schwachen non-moralisch rechtlichen mit den schwachen moralisch-rechtlichen Normen fallen neun von neun Tests signifikant aus. Personen sind in den Geschichten des schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereichs signifikant unzufriedener als in den Geschichten des schwachen moralisch-rechtlichen Normbereichs. Dieses Ergebnis lässt sich auch in fünf von neun Tests im Vergleich der schwachen non-moralisch rechtlichen mit den schwachen non-rechtlich moralischen Normen finden. Werden also schwache Normen ohne oder mit geringem moralischem Gehalt trotz dagegensprechendem persönlichem Bedürfnis eingehalten, sind Personen unzufriedener, als wenn im schwachen moralisch-rechtlichen oder im schwachen non-rechtlich moralischen Normbereich die Norm eingehalten wird. Dies kann dadurch erklärt werden, dass non-moralisch rechtliche Normen am „leichtesten“ zu brechen sind (vgl. Annahme 2), da die Norm keine moralischen Fragen betrifft, d.h. es geht um eine Regel, die nicht in sich richtig oder falsch ist. Wenn also die Norm trotzdem eingehalten wird, ist man unzufriedener als in den anderen beiden schwachen Normbereichen.
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Die moralische Bilanz und der „unhappy moralist“
Im Bereich der starken Normen kommt die moralische Bilanz kaum zum Tragen und der Stand der moralischen Bilanz hat einen nur sehr geringen Einfluss auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung, ob nun angenommen wird, dass der gegenwärtige Stand der Bilanz gut ist oder nicht (vgl. Annahme 3a und Annahme 4a). Somit hat die moralische Bilanz im Bereich der starken Normen keinen Einfluss auf das Phänomen des „unhappy moralist“. Starke Normen sind so klar und werden von nahezu allen als verbindlich gesehen, weswegen die Einhaltung der Norm bzw. die moralische Handlung nicht in Frage gestellt wird. Man ist daher mit der moralischen Handlung zufrieden, und diese Zufriedenheit wird ebenfalls nicht in Frage gestellt, auch wenn der Stand der moralischen Bilanz miteinbezogen wird.
Bei negativer Belastung der moralischen Bilanz fällt die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung in sieben von neun Tests in den Bereichen der starken und der schwachen Normen statistisch signifikant unterschiedlich aus (vgl. Hypothese 4). Wenn also angenommen wird, dass in letzter Zeit gegen vieles verstossen bzw. Chancen Gutes zu vollbringen nie wahrgenommen wurden, geben im Bereich der schwachen Normen signifikant mehr Personen an, dass ihre Zufriedenheit mit der moralischen Handlung zunimmt. Eine negative Belastung der moralischen Bilanz scheint demnach im schwachen Normbereich einen Einfluss auf das Empfinden eines „unhappy moralist“ zu haben. Die moralische Handlung wird im Bereich der schwachen Normen als Möglichkeit gesehen, den Stand der Bilanz zu verbessern, wodurch die
Unzufriedenheitsgefühle über den nicht erreichten Profit vermindert werden und die Zufriedenheit daher steigt und infolgedessen höher ist als im Bereich der starken Normen.
Der soziale Vergleich und der „unhappy moralist“
Im Bereich der starken Normen kommt der soziale Vergleich kaum zum Tragen und sowohl ein Vergleich mit ähnlich handelnden als auch mit anders handelnden Personen der Bezugsgruppe hat einen geringen Einfluss auf die Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bzw. auf das Phänomen des „unhappy moralist“ (vgl. Annahme 5a und Annahme 6a). Die Begründung ist ähnlich wie bei der moralischen Bilanz. Weil die Einhaltung einer starken Norm kaum in Frage
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gestellt wird, da die Norm so klar ist, ändert auch der soziale Vergleich nichts an der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung.
Wenn Personen der Bezugsgruppe moralisch handeln, fällt die Zufriedenheit mit der eigenen moralischen Handlung in sechs von neun Tests in den Bereichen der starken und der schwachen moralisch-rechtlichen Normen statistisch signifikant unterschiedlich aus (vgl. Hypothese 6). Im Bereich der schwachen moralischrechtlichen Normen geben demnach signifikant mehr Personen an, dass ihre Zufriedenheit mit der moralischen Handlung zunimmt als im Bereich der starken Normen. Wenn im schwachen moralisch-rechtlichen Normbereich Personen der Bezugsgruppe ebenfalls zugunsten der moralischen Handlung auf den Profit verzichten, steigt die Zufriedenheit mit der eigenen moralischen Handlung bzw. die aufgrund des Verzichts vorhandenen Unzufriedenheitsgefühle nehmen ab. Im Vergleich des starken Normbereichs mit den anderen beiden schwachen Normbereichen kann Hypothese 6 nicht bestätigt werden, da keine auf den sozialen Vergleich zurückzuführenden signifikanten Unterschiede gefunden werden können.
8.4 ABSCHLIESSENDE KOMMENTARE ZUR DISKUSSION DER ERGEBNISSE UND
AUSBLICK
Die in der methodenkritischen Diskussion bereits angebrachten Problembereiche erschwerten zum Teil die Interpretation der Ergebnisse. Aber auch wenn Hypothesen und Annahmen nicht oder nur in der Tendenz bestätigt werden konnten und in manchen Ergebnissen keine klaren Muster erkannt werden können, so zeigt sich doch, dass das von Oser und Reichenbach (2000) angenommene Phänomen des „unhappy moralist“ - je nach Geschichte in unterschiedlichem Ausmass - bestätigt werden konnte. Es lassen sich also Personen finden, die bei moralischer Handlung und konkurrierendem potentiellem Profit unzufrieden sind. Wünschenswert wäre, wenn nachfolgende Forschung das in dieser Arbeit erworbene methodische Wissen integriert, um weiterführende Möglichkeiten zur Untersuchung des Phänomens des „unhappy moralist“ zu entwickeln. Es sollte, wie bereits bei den jeweiligen Hypothesen angeführt, betreffend des Einflusses verschiedener Normbereiche, der moralischen Bilanz, des sozialen Vergleichs und anderer möglicher Einflussfaktoren auf das Phänomen des „unhappy moralist“, unbedingt weiter geforscht werden. Auch
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soll noch einmal an die Frage nach „state“ oder „trait“ der Unzufriedenheitsgefühle eines „unhappy moralist“ erinnert werden (vgl. Abschnitt 8.2.2.3), welche zu untersuchen ebenfalls interessant wäre.
Die Frage nach der Dauer der Unzufriedenheitsgefühle eines „unhappy moralist“ wurde ebenfalls bereits an einer früheren Stelle aufgeworfen (vgl. Abschnitt 1.4). Es wurde vermutet, - ohne dass diese Vermutung in der vorliegenden Untersuchung überprüft werden konnte -, dass die Empfindungen eines „unhappy moralist“ nicht ewig andauern werden. Im Moment des Entscheides für das moralisch Korrekte bzw. für die Norm und in der Zeit danach werden die Unzufriedenheitsgefühle sehr vereinnahmend und dominant sein. Je nach Art des „verlorenen“ Profits werden diese Empfindungen vermutlich auch noch Tage später präsent sein. Wenn jedoch eine gewisse zeitliche Distanz zum Ereignis bzw. der Entscheidung gewonnen wird, ist es denkbar, dass die Reue und Unzufriedenheit über das nicht erfüllte Bedürfnis je länger je mehr in den Hintergrund rücken, und dass moralisch resiliente Personen dennoch mit Stolz und Zufriedenheit auf ihre moralische Handlung zurückblicken können. Eine Überprüfung dieser Annahme steht jedoch ebenfalls noch aus.
In der methodenkritischen Diskussion zu Beginn dieses Kapitels wurde bereits im Zusammenhang mit den Beantwortungstendenzen der befragten Personen ein möglicher Einfluss einer Dissonanzreduktion besprochen. Als eines von verschiedenen denkbaren alternativen Erklärungsmodellen wird nun die Theorie der kognitiven Dissonanz nach Festinger (1957) erneut aufgegriffen und zwar im Zusammenhang mit den vorgegebenen Situationen und Konflikten, die zum Phänomen des „unhappy moralist“ führen könnten und der Tendenz, dass die Versuchspersonen generell eher angaben, bei der moralischen Handlung zufrieden zu sein. Die Überlegung soll mit folgender Kausalkette veranschaulicht werden:
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Abbildung 31: Kausalkette: Zufriedenheit mit der moralischen Handlung als Folge einer Dissonanzreduktion
Findet dieser Prozess tatsächlich wie oben dargestellt statt, wäre das Phänomen des „unhappy moralist“ unter anderem auch die Folge einer gescheiterten Dissonanzreduktion. Wer moralisch handelt und dabei persönliche Bedürfnisse in den Hintergrund stellt und es nicht schafft, sich zu „überzeugen“, dass es einerseits gut ist, moralisch gehandelt zu haben und es andererseits nicht schlimm ist, dass der potentielle Profit nicht erreicht wurde, wird demnach unzufrieden sein. Es ist weiter denkbar, dass das Ausmass der Dissonanzreduktion mit dem vorhandenen Dilemma zusammenhängt: Wenn der potentielle Profit für eine Person bedeutsamer ist als die moralische Handlung bzw. die Norm, wird die Dissonanz bei der moralischen Wahl vermutlich bestehen bleiben. Auch wenn die moralische Wahl bzw. die Norm und der entgegenstehende potentielle Profit bzw. Erfolg für eine Person vollkommen ausgeglichen sind, d.h. beiden wird von der Person gleich viel Bedeutung zugemessen, könnte sich eine erfolgreiche Dissonanzreduktion noch immer als schwer erweisen. Eine fundierte theoretische und empirische Auseinandersetzung mit diesem möglichen Erklärungsmodell steht noch aus.
227
Es sind auch weitere Erklärungsmodelle der Umstände des Phänomens des „unhappy moralist“ denkbar und sollten erforscht werden. So beispielsweise die Möglichkeit, dass aufgrund von Erwartungsdruck oder Gruppendruck 75 moralisch gehandelt wird, respektive davon ausgegangen wird, dass man so handeln „muss“. Die Folge daraus wären vermutlich ebenfalls Unzufriedenheitsgefühle. Fühlt man sich „gezwungen“ auf eine bestimmte Art und Weise zu handeln, ist es unwahrscheinlich, dass man mit dieser Handlung zufrieden sein wird, zumal man dadurch auch auf einen Profit verzichten muss.
Ein weiteres Erklärungsmodell könnte in Anlehnung an das Balance-Modell 76 von Heider (1946, 1958) erfolgen. Heider geht davon aus, dass sich Kognitionen, die in einem Gleichgewichtszustand ohne Spannung in Harmonie existieren, gegenseitig stabilisieren. Nach Heider lassen sich Beziehungen zwischen Personen und Personen einerseits und zwischen Personen und sozialen Objekten andererseits in positive und negative Beziehungen oder Relationen einteilen. Das Grundschema enthält demnach eine wahrnehmende und erkennende Person (P), eine andere Person, Gruppe von Personen oder eine andere soziale Einheit, welche nicht unmittelbar durch konkrete Personen bestimmbar ist (O) und ein Objekt (X) in der sozialen Umwelt von P. Wenn die drei möglichen Beziehungen harmonieren - d.h. das mathematische Produkt aus den drei Beziehungen muss positiv sein - liegt ein Gleichgewicht vor (vgl. Irle, 1975, 300-303). Entstehen Zustände, die nicht balanciert sind, wird die Person (P) eine psychische Spannung erfahren, die gemäss Heider zur Veränderung des bestehenden Zustandes führt (vgl. Bonfadelli, 1999, 100f). Wird Heiders Grundschema auf den Konflikt einer Person zwischen Moral bzw. Norm und Profit bzw. Erfolg übertragen, wird das „O“ durch ein weiteres „X“ ersetzt, was zwar nicht mehr Heiders Modell gleichkommt, dieses soll aber wie gesagt auch nur als Anstoss für ein auf Gleichgewicht basiertes Erklärungsmodell dienen. Da Moral bzw. Norm und Profit bzw. Erfolg in Konflikt, d.h. in einer negativen Beziehung zueinander stehen, lassen sich folgende drei Triaden aufstellen:
75 Vgl. z.B. Zimbardo, P. G. & Weber A. L. (1997): Psychology. New York, Sidney, Amsterdam:
Longman, S. 466-469 oder Erb, H.-P. & Bohner, G. (2002): Sozialer Einfluss durch Mehrheiten und Minderheiten. In: D. Frey & M. Irle (Hrsg.), Theorien der Sozialpsychologie. Band II. Gruppen-, Interaktions- und Lerntheorien. Bern: Hans Huber, S. 47-61.
76 Das Balance-Modell wurde seit Heider verschiedenen Weiterentwicklungen unterzogen, so z.B.
Newcomb (1959, 1961, 1968), Abelson (1958, 1968) oder Rosenberg und Abelson (1960) (vgl. Irle, 1975, 303-310). Da hier aber im Rahmen eines Ausblicks v.a. das Grundschema als Anstoss für ein weiteres mögliches Erklärungsmodell interessiert, werden die Weiterentwicklungen nicht behandelt.
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Abbildung 32: Beziehungs-Triaden von Moral/Norm, Profit/Erfolg und Person
In diesem auf positive und negative Beziehungen reduzierten Erklärungsmodell wäre das Phänomen des „unhappy moralist“ somit eine Folge eines Ungleichgewichts der Beziehungs-Triade Moral/Norm, Profit/Erfolg und Person. Das Phänomen des „happy victimizer“ hingegen wäre die Folge eines ausbalancierten Zustandes, welcher kein Anlass zu Veränderung gäbe.
Es ist jedoch nicht die Absicht, ausführlich auf diese ausgewählten Erklärungsmodelle einzugehen. Sie sollen lediglich aufzeigen, dass noch viele Möglichkeiten und Gedankenwege im Zusammenhang mit dem Phänomen des „unhappy moralist“ offen stehen und sich viele interessante weiterführende Untersuchungen anbieten.
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9 REFLEXION ÜBER ERZIEHERISCHE KONSEQUENZEN
In diesem kurzen Kapitel soll abschliessend versucht werden, die Brücke zu bestehenden pädagogischen Modellen zu ziehen und die erzieherischen Konsequenzen der vorliegenden Arbeit aufzuzeigen.
Den Ergebnissen kann entnommen werden, dass Personen - wenn der moralischen Handlung ein potentieller Profit gegenübersteht - zufriedener sind, wenn sie im Bereich der starken Normen moralisch handeln als wenn sie im Bereich der schwachen Normen moralisch handeln (vgl. Hypothese 1 und Hypothese 2). Zudem werden starke Normen eher eingehalten als schwache (vgl. Annahme 2). Eine pädagogische Schlussfolgerung daraus könnte ein Plädoyer für klare Normen sein. Normen sollten transparent gemacht werden. Wenn Normen verstanden, akzeptiert und internalisiert werden, lassen sie nicht mehr so viel Spielraum für Zweifel oder für Konflikte mit konkurrierenden Bedürfnissen. Es zeigte sich weiter, dass Normen mit einem moralischen Gehalt viel eher eingehalten werden als solche, die keine moralischen Fragen betreffen (vgl. Annahme 2). Eine entsprechende Konsequenz wäre, die Normen mit den Kindern und jungen Leuten von einer moralischen Perspektive her zu beleuchten und ihnen die moralischen Gründe für bestimmte Regeln oder Gesetze nahe zu bringen und diese mit ihnen zu diskutieren.
Durch die Erhebung mit dem eigenen Fragebogen wurde ersichtlich, dass man bei den hypothetischen Dilemmata, in die sich die befragten Personen gedanklich hineinversetzen mussten, mit grosser Wahrscheinlichkeit anders antwortet und zu empfinden glaubt, als wenn man sich direkt in der Situation befinden würde. Dies ist ein Vorteil der Verhandlungsseminare - obschon diese ebenfalls keine „wirklichen“ Situationen darstellen - in denen Oser und Reichenbach (2000) die Beobachtungen machten, die sie zur Annahme des Phänomens des „unhappy moralist“ führten. In den Seminaren werden Rollen übernommen und Verhandlungen durchgeführt, wodurch Personen ihren Empfindungen viel näher sind und unmittelbar darüber berichten können.
Auch in „Just Community“ Schulen wird dem „Lernen am Gegenstand“ grosse Bedeutung zugesprochen. Die Grundlage hierfür bildet die Diskurspädagogik, deren Ziel es ist, „das Kind und den jungen Menschen an allen Formen moralischer Tätigkeit aktiv zu beteiligen“ (Oser & Althof, 1997, 119). Lernen durch das Tun steht
230
im Zentrum. Moralische Entwicklung soll anhand „echter“, sich im Schulleben abspielender Konflikte geschehen, nicht allein mittels hypothetischer moralischer Dilemmata (a. a. O., 339). „Das Prinzip des „Lernens am Gegenstand“ ist entscheidend, weil der Gegenstand das zu Lösende oder zu Klärende ist. Das Lernmaterial ist dem täglichen Interaktionsprozess zu entnehmen. Es ist nicht curricular, sondern macht in erster Linie den schon immer vorhandenen „heimlichen Lehrplan“ einer Schule oder Klasse transparent und verändert ihn konstruktiv. Die unausgesprochenen Normen, Standards und Regelungen einer Schule werden somit zum Humus, aus dem heraus die Konflikte und Probleme erwachen, an denen gelernt wird“ (a. a. O., 354f). Somit kann der Konflikt zwischen persönlichen Bedürfnissen und Normen bzw. der Moral als bedeutend für die moralische Entwicklung gesehen werden. Dem Konzept der „Just Community“ liegt zugrunde, dass Moralerziehung nicht auf unterrichtliches Denken und Handeln beschränkt ist, sondern dass die Ideen der Gerechtigkeit, der Demokratie und der zwischenmenschlichen Verantwortung im Schulleben praktisch umgesetzt werden. „Wichtige Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, Planungen kooperativ vorgenommen und Konflikte im Diskurs geregelt. Die den Regelungen zugrunde liegenden Normen aber werden für das betreffende Umfeld verallgemeinert, und die resultierenden moralischen Lernprozesse werden bewusst gemacht. Man spricht deshalb von einer „Gerechten Gemeinschaft““ (a. a. O., 339).
Einige der zentralen Prinzipien der „Just Community“ tragen zur erzieherischen Umsetzung der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung bei. Diejenigen Prinzipien, die in den gemeinsamen Aktivitäten einer „Just Community“ zur Anwendung gelangen und mit den Ergebnissen dieser Studie in Zusammenhang gebracht werden können, sollen nachfolgend kurz angeführt werden 77 : Das Prinzip des Gemeinschaftszweckes. Die Schule wird als ein System verstanden, dessen Probleme jeden einzelnen betreffen. Damit verbunden ist das „Prinzip der Heranführung an ein Verständnis grösserer gesellschaftlicher Subsysteme und der Identifikation mit den dort gemachten Erfahrungen (Lernen durch Eigenerfahrung)“ (a. a. O., 353). Es wird auf ein Bewusstsein hingearbeitet, dass eine Gemeinschaft nur funktionieren kann, wenn Fragen oder Probleme
77 Eine ausführliche Behandlung der Grundidee und der Prinzipien der „Just Community“ findet sich in
Oser, F. & Althof, W. (1997): Moralische Selbstbestimmung. Modelle der Entwicklung und Erziehung im Wertebereich. Ein Lehrbuch. Stuttgart: Klett-Cotta, S. 337-458.
231
kooperativ geregelt werden. Diese Fragen betreffen alle, weil ihre Lösung letztlich nur durch die Verantwortung jedes einzelnen gegenüber der Gemeinschaft möglich ist. Es geht um das Bewusstsein, „dass es Themen und Probleme, Regelungen und Normen, Gefühle und Verpflichtungen gibt, die sich auf ein ganzes System, die Lebenswelt Schule, beziehen […]“ (a. a. O., 347). Wenn also Normen und Regeln als Verantwortung jedes einzelnen gegenüber der Gemeinschaft verstanden werden, so tritt ein persönliches Bedürfnis womöglich nicht mehr so sehr in den Vordergrund, da eine Normverletzung zugleich als eine Verletzung aller Beteiligten der Gemeinschaft gesehen werden kann. Dies spricht zusätzlich für die Einhaltung der Norm und hilft womöglich auch, Unzufriedenheitsgefühle - die aufgrund des nicht befriedigten Bedürfnisses bzw. nicht erreichten Profits auftreten - zu verhindern oder zu vermindern.
Das Prinzip der Demokratisierung der Lebenswelt, der Offenlegung von sowie der Partizipation an Entscheidungen. Entscheidungen werden gemeinsam getroffen und die Beschlüsse haben für die Gemeinschaft Gültigkeit und werden zum „Gesetz“, dem jeder einzelne durch die Zugehörigkeit an der Gemeinschaft verpflichtet ist (vgl. Oser & Althof, 1997, 347).
Das Prinzip des verantwortlichen Handelns. In einer „Just Community“ Schule wird das Handeln „a) durch den Verlauf der Sitzung meistens direkt an das Urteil gebunden, und b) eine äussere Instanz aufgebaut, die dieses Handeln kontrolliert, c) die Sensibilität entwickelt, die Handeln in die Verpflichtung nimmt“ (a. a. O., 348). Das Verpflichtungsgefühl der Gemeinschaft gegenüber sorgt dafür, dass ein Beschluss der Gemeinschaft durchgeführt wird. Indem Verstösse gegen die Normen und Regeln in der Gemeinschaft thematisiert werden und nicht „unbemerkt“ bleiben, wird ein weiterer äusserer Ansporn zur Einhaltung der Norm gegeben.
Das Prinzip der je grösseren Identifikation durch Partizipation an der Normentstehung. Dadurch, dass Normen gemeinsam diskutiert oder geschaffen werden, können diese „geteilten Normen“, d.h. die „selbst hervorgebrachten und dadurch leichter internalisierbaren Sollensvorstellungen“ (Oser & Althof, 2001, 237), in einem positiven Sinne akzeptiert werden. Durch die Partizipation wird eine Identifikation mit den Normen ermöglicht, wie sie durch Aufzwingen oder durch unbeteiligtes Vermitteltbekommen nicht denkbar wäre. Diese Normen
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schaffen dann auch die Grundlage für ein positives Schulklima (vgl. Oser & Althof, 1997, 349).
Die letzten drei genannten Prinzipien können ebenfalls dazu beitragen, dass auch schwache Normen eher eingehalten werden, da diese mitbegründet werden und der Gemeinschaft gegenüber eine Verantwortung besteht. Somit wird einerseits ein Normbruch mit geringerer Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen und andererseits ist es auch wahrscheinlicher, dass falls ein normwidersprechendes persönliches Bedürfnis besteht, die Unzufriedenheit bei Einhaltung der Norm geringer sein wird. In „Just Community“ Schulen wird Handeln geübt. Dadurch, dass das Urteil reflektiert, diskutiert, begründet und gemeinsam beschlossen wird, fallen Urteil und Handeln eher zusammen. „Damit keine Kluft zwischen diesen beiden Grössen entsteht, werden schulische Garantien eingebaut, und jeder Beteiligte weiss, dass ein Beschluss immer einen Zwang zum Handeln beinhaltet. Eine dieser Garantien besteht darin, dass ein gewählter Vermittlungsausschuss in unterstützender Weise die Handlungsausführung kontrolliert“ (Oser & Althof, 2001, 238f). In Abschnitt 4.1.3 wurde angesprochen, dass auch bei einem „unhappy moralist“ moralisches Urteil und Handeln übereinstimmen, denn es wird so gehandelt, wie man es für richtig weiss, was aber aufgrund des dabei unerfüllt bleibenden Bedürfnisses zu Unzufriedenheit führt. Die in „Just Community“ Schulen „eingebauten Garantien“ sowie das gemeinsame Beschliessen der Normen können u.a. zu „happy moralists“ bzw. zufriedenen Moralisten beitragen.
Persönlich erlebte sowie advokatorische moralische Konflikte sind zweifelsohne für die moralische Entwicklung bedeutend. Es wäre jedoch wünschenswert, dass moralisch resiliente und moralisch handelnde Menschen nicht nur unzufrieden sein müssen, sondern dass die moralische Wahl auch Anlass sein kann, sich gut zu fühlen, weil das Wissen, das Richtige getan zu haben, das Empfinden über den Verlust des potentiellen Profits oder des persönlichen Bedürfnisses abschwächt oder gar verschwinden lässt.
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LITERATURVERZEICHNIS
Althof, W., Garz, D. & Zutavern, M. (1988). Heilige im Urteilen, Halunken im Handeln? Lebensbereich, Biographie und Alltagsmoral. Zeitschrift für Sozialisationsforschung und Erziehungssoziologie (ZSE), 8(3), 162-181. Asanger, R. & Wenninger, G. (1994). Handwörterbuch Psychologie. Weinheim: Beltz, Psychologie Verlags Union.
Asendorpf, J. B. (1999). Psychologie der Persönlichkeit. Berlin, Heidelberg, New York: Springer-Verlag.
Bayertz, K. (2002). Einleitung: Warum moralisch sein? In: K. Bayertz (Hrsg.), Warum moralisch sein? (S. 10-33). Paderborn, München, Zürich: Ferdinand Schöningh.
Bebeau, M. J. & Thoma, S. J. (2003). Guide for DIT-2 (Draft). A Guide for using the Defining Issues Test, Version 2 ("DIT-2") and the Scoring Service of the Center for the study of Ethical Development.
Bischof-Köhler, D. (1989). Spiegelbild und Empathie. Anfänge der sozialen Kognition. Bern, Stuttgart, Toronto: Hans Huber. Bonfadelli, H. (1999). Medienwirkungsforschung I. Konstanz: UVK Medien. Bortz, J. (1999). Statistik für Sozialwissenschaftler. Berlin, Heidelberg: Springer-Verlag.
Bortz, J. & Döring, N. (1995). Forschungsmethoden und Evaluation. Berlin, Heidelberg, New York: Springer Verlag.
Brandtstädter, J. (1977). Normen. In: T. Herrmann, P. R. Hofstätter, H. P. Huber & F. E. Weinert (Hrsg.), Handbuch psychologischer Grundbegriffe (S. 327-334). München: Kösel.
Brumlik, M. (2002). Bildung und Glück. Versuch einer Theorie der Tugenden. Berlin, Wien: Philo Verlagsgesellschaft.
Duden. (1974). Fremdwörterbuch. Zürich, Mannheim, Wien: Dudenverlag. Duden. (2003). Das grosse Fremdwörterbuch. Mannheim: Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG.
Engel, G. (1997). Normen und Nutzen. Normentstehung und Normbefolgung aus ökonomischer Perspektive. In: E.-J. Lampe (Hrsg.), Zur Entwicklung von Rechtsbewusstsein (S. 71-110). Frankfurt am Main: Suhrkamp.
234
Festinger, L. (1978). Theorie der kognitiven Dissonanz. Bern, Stuttgart, Wien: Hans Huber.
Fiedler, P. (1998). Persönlichkeitsstörungen. Weinheim: Psychologie Verlags Union. Frey, D. (1984). Die Theorie der kognitiven Dissonanz. In: D. Frey & M. Irle (Hrsg.), Theorien der Sozialpsychologie: Band I: Kognitive Theorien (S. 242-282). Bern: Hans Huber.
Frey, D., Dauenheimer, D., Parge, O.& Haisch, J. (1993). Die Theorie sozialer Vergleichsprozesse. In: D. Frey & M. Irle (Hrsg.), Theorien der Sozialpsychologie. Band l: Kognitive Theorien. (S. 81-122). Bern, Göttingen, Toronto: Hans Huber.
Garz, D. (1989). Theorie der Moral und gerechte Praxis. Wiesbaden: Deutscher Universitäts-Verlag.
Garz, D. (1999). "Also die Annahme, dass die Welt gerecht ist, das wäre sehr irrational". Urteilen, Handeln und die Moral des Alltagslebens. In: D. Garz, F. Oser & W. Althof (Hrsg.), Moralisches Urteil und Handeln (S. 377-405). Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
Ginters, R. (1982). Werte und Normen. Einführung in die philosophische und Theologische Ethik. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht. Heidbrink, H. (1991). Stufen der Moral. Zur Gültigkeit der kognitiven Entwicklungstheorie Lawrence Kohlbergs. München: Quintessenz. Herkner, W. (1975). Einführung in die Sozialpsychologie. Bern, Stuttgart, Wien: Hans Huber.
Hermann, T. (1982). Wertorientierung und Wertwandel. Eine konzeptuelle Analyse aus dem Blickwinkel der Psychologie. In: H. Stachowiak (Hrsg.), Bedürfnisse, Werte und Normen im Wandel. Band ll. Methoden und Analysen. (S. 29-71). München, Paderhorn, Zürich, Wien: Wilhelm Fink / Ferdinand Schöningh. Hillmann, K.-H. (1994). Wörterbuch der Soziologie. Stuttgart: Alfred Kröner. Höffe, O. (2001). Gerechtigkeit. Eine philosophische Einführung. München: C. H. Beck.
Irle, M. (1975). Lehrbuch der Sozialpsychologie. Zürich, Göttingen, Toronto: Verlag für Psychologie.
Kant, I. (1996). Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Stuttgart: Reclam.
235
Keller, M., Lourenço, O., Malti, T. & Saalbach, H. (2003). The multifaceted phenomenon of "happy victimizers": A cross-cultural comparison of moral emotions. British Journal of Developmental Psychology(21), 1-18. Kohlberg, L. (1995). Die Psychologie der Moralentwicklung. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Kohlberg, L.& Candee, D. (1999). Die Beziehung zwischen moralischem Urteil und moralischem Handeln. In: D. Garz, F. Oser & W. Althof (Hrsg.), Moralisches Urteil und Handeln (S. 13-46). Frankfurt am Main: Suhrkamp. Koller, P. (1997). Theorie des Rechts. Eine Einführung. Wien, Köln, Weimar: Böhlau. Konrad, M. (2000). Werte versus Normen als Handlungsgründe. Bern, Berlin, New York u.a.: Lang.
Kubes, V. (1984). Die Rechtsnorm. In: W. Krawietz, H. Schelsky, G. Winkler & A. Schramm (Hrsg.), Theorie der Normen (S. 407-420). Berlin: Duncker & Humblot.
Mayring, P. (1991). Psychologie des Glücks. Stuttgart, Berlin, Köln: W. Kohlhammer. Mayring, P. (2000). Freude und Glück. In: J. H. Otto, H. A. Euler & H. Mandl (Hrsg.), Emotionspsychologie. Ein Handbuch. (S. 221-230). Weinheim: Psychologie Verlags Union.
Mill, J. S. (2000). Der Utilitarismus. Stuttgart: Philipp Reclam jun. Montada, L. (1993). Moralische Gefühle. Psychologische Indikatoren moralischer Normen. In: W. Edelstein, G. Nunner-Winkler & G. Noam (Hrsg.), Moral und Person (S. 259-277). Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Montada, L. (1994). Die Sozialisation von Moral. In: K. Schneewind (Hrsg.), Enzyklopädie der Psychologie. Psychologie der Erziehung und Sozialisation. (S. 315-344). Bern, Göttingen, Toronto: Hogrefe-Verlag für Psychologie. Montada, L. (2002). Moralische Entwicklung und moralische Sozialisation. In: R. Oerter & L. Montada (Hrsg.), Entwicklungspsychologie (S. 619-647). Weinheim, Basel, Berlin: Beltz.
Mussen, P. H. & Eisenberg-Berg, N. (1979). Helfen, Schenken, Anteilnehmen. Stuttgart: Klett-Cotta.
Nisan, M. (1986a). Die moralische Bilanz. Ein Modell moralischen Entscheidens. In: W. Edelstein & G. Nunner-Winkler (Hrsg.), Zur Bestimmung der Moral. Philosophische Beiträge zur Moralforschung. (S. 347-376). Frankfurt am Main: Suhrkamp.
236
Nisan, M. (1986b). Begrenzte Moralität. Ein Konzept und seine erzieherischen Implikationen. In: F. Oser, R. Fatke & O. Höffe (Hrsg.), Transformation und Entwicklung. Grundlagen der Moralerziehung. (S. 192-214). Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Nucci, L. P. (2001). Education in the Moral Domain. Cambridge, New York, Oakleigh: Cambridge University Press.
Nunner-Winkler, G. (1989). Wissen und Wollen. Ein Beitrag zur frühkindlichen Moralentwicklung. In: A. Honneth, T. McCarthy, C. Offe & A. Wellmer (Hrsg.), Zwischenbetrachtungen. Im Prozess der Aufklärung. (S. 574-600). Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Nunner-Winkler, G. (1993). Die Entwicklung moralischer Motivation. In: W. Edelstein, G. Nunner-Winkler & G. Noam (Hrsg.), Moral und Person (S. 278-303). Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Nunner-Winkler, G. (1999a). Moralische Motivation und moralische Identität. Zur Kluft zwischen Urteil und Handeln. In: D. Garz, F. Oser & W. Althof (Hrsg.), Moralisches Urteil und Handeln (S. 314-339). Frankfurt am Main: Suhrkamp. Nunner-Winkler, G. (1999b). Empathie, Scham und Schuld. Zur moralischen Bedeutung von Emotionen. In: M. Grundmann (Hrsg.), Konstruktivistische Sozialisationsforschung. Lebesweltliche Erfahrungskontexte, individuelle Handlungskompetenzen und die Konstruktion sozialer Strukturen. (S. 149-179). Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Nunner-Winkler, G. (2001). Freiwillige Selbstbindung aus Einsicht - ein moderner Modus moralischer Motivation. In: J. Allmendinger (Hrsg.), Gute Gesellschaft? Verhandlungen des 30. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Köln 2000 (S. S. 172 - 196). Opladen: Leske + Budrich. Oerter, R. (2002). Kindheit. In: R. Oerter & L. Montada (Hrsg.), Entwicklungspsychologie (S. 209-257). Weinheim, Basel, Berlin: Beltz. Opp, K.-D. (1983). Die Entstehung sozialer Normen. Tübingen: J. C. B. Mohr (Paul Siebeck).
Oser, F. (1999). Die missachtete Freiheit moralischer Alternativen: Urteile über Handeln, Handeln ohne Urteile. In: D. Garz, F. Oser & W. Althof (Hrsg.), Moralisches Urteil und Handeln (S. 168-219). Frankfurt am Main: Suhrkamp. Oser, F. & Althof, W. (1997). Moralische Selbstbestimmung. Modelle der Entwicklung und Erziehung im Wertebereich. Ein Lehrbuch. Stuttgart: Klett-Cotta.
237
Oser, F. & Althof, W. (2001). Die Gerechte Schulgemeinschaft: Lernen durch Gestaltung des Schullebens. In: W. Edelstein, F. Oser & P. Schuster (Hrsg.), Moralische Erziehung in der Schule. Entwicklungspsychologie und pädagogische Praxis (S. 233-268). Weinheim, Basel: Beltz. Oser, F. & Reichenbach, R. (2000). Moralische Resilienz: Das Phänomen des "Unglücklichen Moralisten". In: W. Edelstein & G. Nunner-Winkler (Hrsg.), Moral im sozialen Kontext (S. 2.03-233). Frankfurt am Main: Suhrkamp. Otto, J. H., Euler, H. A. & Mandl, H. (2000). Gegenstandbeschreibung. In: J. H. Otto, H. A. Euler & H. Mandl (Hrsg.), Emotionspsychologie. Ein Handbuch. (S. 11-18). Weinheim: Psychologie Verlags Union.
Popitz, H. (1980). Die normative Konstruktion von Gesellschaft. Tübingen: J. C. B. Mohr (Paul Siebeck).
Rest, J. R. (1979). Revised Manual for the Defining Issues Test. An Objective Test of Moral Judgement Development. Minneapolis: Minnesota Moral Research Projects.
Rest, J. R., Narvaez, D., Thoma, S. J. & Bebeau, M. J. (1999). DIT2: Devising and Testing a Revised Instrument of Moral Judgement. Journal of Educational Psychology, 91(4), 644-659.
Roos, J. (2000). Peinlichkeit, Scham und Schuld. In: J. H. Otto, H. A. Euler & H. Mandl (Hrsg.), Emotionspsychologie. Ein Handbuch. (S. 264-271). Weinheim: Psychologie Verlags Union.
Schäfers, B. (1998). Die Grundlagen des Handelns: Sinn, Normen, Werte. In: H. Korte & B. Schäfers (Hrsg.), Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie (S. 17-34). Opladen: Leske + Budrich.
Schaub, H. & Zenke, K. G. (2000). Wörterbuch Pädagogik. München: Deutscher Taschenbuch Verlag.
Schmid, E. (2003). "Unhappy Moralist": Das Phänomen des unglücklichen Moralisten. Eine entwicklungspsychologische Arbeit zur Emotionsattribution im moralischen Bereich. Unpublished Lizentiatsarbeit, Freiburg (CH). Scott, M. B. & Lyman, S. M. (1976). Praktische Erklärungen. In: M. Auwärter, E. Kirsch & M. Schröter (Hrsg.), Seminar: Kommunikation, Interaktion, Identität (S. 73-114). Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Simon, L. (1987). Theorie der Normen - Normentheorien. Eine kritische Untersuchung von Normbegründungen angesichts des Bedeutungsverlusts
238
des metaphysischen Naturrechts. Frankfurt am Main, Bern, New York: Peter Lang.
Solomon, R. C. (1984). Emotions and Choice. In: C. Calhoun & R. C. Solomon (Hrsg.), What is an Emotion? Classic Readings in Philosophical Psychology. (S. 305-326). New York, Oxford: Oxford University Press. Solomon, R. C. (2000). Gefühle und der Sinn des Lebens. Frankfurt am Main: Zweitausendeins.
Tönnies, S., Plöhn, S.& Krippendorf, U. (1996). Skalen zur psychischen Gesundheit (SPG). Testmanual. Heidelberg: Roland Asanger.
Turiel, E. (2002). The Culture of Morality. Social Development, Context, and Conflict. Cambridge, New York, Port Melbourne: Cambridge University Press. Turiel, E. & Smetana, J. G. (1986). Soziales Wissen und Handeln: Die Koordination von Bereichen. In: F. Oser, W. Althof & D. Garz (Hrsg.), Moralische Zugänge zum Menschen. Zugänge zum moralischen Menschen. (S. 108-135). München: Peter Kindt.
Ulich, D. (1989). Das Gefühl. Eine Einführung in die Emotionspsychologie. München: Psychologie Verlags Union.
Ulich, D. & Mayring, P. (2003). Psychologie der Emotionen. Stuttgart: W. Kohlhammer.
Weinreich-Haste, H. (1986). Moralisches Engagement. Die Funktion der Gefühle im Urteilen und Handeln. In: W. Edelstein & G. Nunner-Winkler (Hrsg.), Zur Bestimmung der Moral (S. 377-406). Frankfurt am Main: Suhrkamp. Zimbardo, P. G. (1983). Psychologie. Berlin, Heidelberg, New York: Springer-Verlag. Zimbardo, P. G. & Weber, A. L. (1997). Psychology. New York, Sidney, Amsterdam: Longman.
239
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Gegenüberstellung und Definition rechtlicher und moralischer Normen ... 43 Tabelle 2: Die Stufen des moralischen Urteils nach Kohlberg ................................... 55 Tabelle 3: Big Five - die fünf Hauptfaktoren der Persönlichkeit (vgl. Asendorpf, 1999,
129) ..................................................................................................................... 78 Tabelle 4: Stichprobe nach Geschlecht und Studienhauptfach ................................. 96 Tabelle 5: Situation, Dilemma und Profit der Geschichten aus dem verwendeten
eigenen Fragebogen ......................................................................................... 100 Tabelle 6: Überblick über die Änderungen der ersten Version und definitive zweite Version des eigenen Fragebogens ................................................................... 107 Tabelle 7: Itemzuteilung zu den drei Skalen Autonomie, Willensstärke und soziale Integration der SPG nach Tönnies, Plöhn und Krippendorf (1996) .................. 110 Tabelle 8: Reliabilitätsprüfungen der Skalen „Autonomie“, „Willensstärke“ und „soziale Integration“ nach der Kuder-Richardson-Formel 20 getrennt nach
Geschlecht (vgl. Tönnies et al., 1996, 20) ........................................................ 111 Tabelle 9: Durchschnittliche Trennschärfekoeffizienten der Skalen „Autonomie“, „Willensstärke“ und „soziale Integration“ (vgl. Tönnies et al., 1996, 19) ........... 111 Tabelle 10: Prozentuale Verteilung der Antworten auf die h-Fragen des eigenen
Fragebogens ..................................................................................................... 116 Tabelle 11: Faktorladungen, Reliabilitätskoeffizienten und korrigierte Trennschärfekoeffizienten der Fragen aus den Geschichten zu starken Normen
.......................................................................................................................... 118 Tabelle 12: Faktorladungen, Reliabilitätskoeffizienten und korrigierte Trennschärfekoeffizienten der Fragen aus den Geschichten zu schwachen
moralisch-rechtlichen Normen .......................................................................... 120 Tabelle 13: Faktorladungen, Reliabilitätskoeffizienten und korrigierte Trennschärfekoeffizienten der Fragen aus den Geschichten zu schwachen nonrechtlich moralischen Normen .......................................................................... 122 Tabelle 14: Faktorladungen, Reliabilitätskoeffizienten und korrigierte Trennschärfekoeffizienten der Fragen aus den Geschichten zu schwachen non-moralisch rechtlichen Normen .......................................................................... 123
240
Tabelle 15: Faktorladungen, Reliabilitätskoeffizienten und korrigierte Trennschärfekoeffizienten der Subskala „Autonomie“ und den Dimensionen von
Autonomie ......................................................................................................... 126 Tabelle 16: Faktorladungen, Reliabilitätskoeffizienten und korrigierte Trennschärfekoeffizienten der Subskala „Willensstärke“ und den Dimensionen
von Willensstärke .............................................................................................. 127 Tabelle 17: Faktorladungen, Reliabilitätskoeffizienten und korrigierte Trennschärfekoeffizienten der Subskala „soziale Integration“ und den
Dimensionen von soziale Integration ................................................................ 128 Tabelle 18: Faktorladungen, Reliabilitätskoeffizienten und korrigierte Trennschärfekoeffizienten der Subskala „soziale Integration“ und den
Dimensionen von soziale Integration ................................................................ 130 Tabelle 19: Definitive Itemzuteilung zu den drei Skalen Autonomie, Willensstärke und
soziale Integration der SPG .............................................................................. 131 Tabelle 20: Wilcoxon-Tests für die a-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen moralisch-rechtlichen Normen ....................................................... 140 Tabelle 21: Wilcoxon-Tests für die a-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen non-rechtlich moralischen Normen ................................................ 141 Tabelle 22: Wilcoxon-Tests für die a-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen non-moralisch rechtlichen Normen ................................................ 142 Tabelle 23: Korrelationen der h-Fragen mit den a-Fragen nach Kendall-Tau-b ...... 145 Tabelle 24: Wilcoxon-Test für die a-Fragen der Geschichten zu den schwachen non-moralisch rechtlichen und den schwachen moralisch-rechtlichen Normen ...... 151 Tabelle 25: Wilcoxon-Test für die a-Fragen der Geschichten zu den schwachen non-moralisch rechtlichen und den schwachen non-rechtlich moralischen Normen 152 Tabelle 26: Wilcoxon-Test für die e-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen moralisch-rechtlichen Normen ....................................................... 156 Tabelle 27: Wilcoxon-Test für die f-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen moralisch-rechtlichen Normen ....................................................... 160 Tabelle 28: Wilcoxon-Test für die d-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen moralisch-rechtlichen Normen ....................................................... 167 Tabelle 29: Wilcoxon-Test für die d-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen non-rechtlich moralischen Normen ................................................ 168
241
Tabelle 30: Wilcoxon-Test für die d-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen non-moralisch rechtlichen Normen ................................................ 168 Tabelle 31: Wilcoxon-Test für die c-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen moralisch-rechtlichen Normen ....................................................... 174 Tabelle 32: Wilcoxon-Test für die c-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen non-rechtlich moralischen Normen ................................................ 175 Tabelle 33: Wilcoxon-Test für die c-Fragen der Geschichten zu den starken und den schwachen non-moralisch rechtlichen Normen ................................................ 176 Tabelle 34: Korrelationen der Subskala „Autonomie“ und den Dimensionen von
Autonomie mit den a-Fragen ............................................................................ 179 Tabelle 35: Korrelationen der Subskala „Willensstärke“ und den Dimensionen von
Willensstärke mit den a-Fragen ........................................................................ 182 Tabelle 36: Korrelationen der Subskala „soziale Integration“ und den Dimensionen von sozialer Integration mit den a-Fragen ........................................................ 185 Tabelle 37: Korrelationen des P-Werts mit den a-Fragen ........................................ 188 Tabelle 38: Zusammenfassung der Ergebnisse ...................................................... 193
242
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Formel für Zufriedenheit bzw. Glück nach Mayring (2000, 225f) .......... 19 Abbildung 2: Normeinteilung nach Koller (1997) ....................................................... 36 Abbildung 3: Bereichsmodell des moralischen Tuns nach Garz (1999, 382) ............ 39 Abbildung 4: Verwendete Normeinteilung .................................................................. 50 Abbildung 5: Modell des Zusammenhangs von moralischem Urteil und Handeln nach
Kohlberg (1995, 430) .......................................................................................... 64 Abbildung 6: Modell der Hypothesen ......................................................................... 95 Abbildung 7: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (a-Fragen) in den Geschichten des starken Normbereichs .............................. 135 Abbildung 8: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (a-Fragen) in den Geschichten des schwachen moralisch-rechtlichen
Normbereichs .................................................................................................... 136 Abbildung 9: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (a-Fragen) in den Geschichten des schwachen non-rechtlich moralischen
Normbereichs .................................................................................................... 137 Abbildung 10: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung (a-Fragen) in den Geschichten des schwachen non-moralisch
rechtlichen Normbereichs ................................................................................. 138 Abbildung 11: Boxplot der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung in der „Druck“-Geschichte (starke Norm) verglichen mit der „Chef“-Geschichte
(schwache non-rechtlich moralische Norm) ...................................................... 142 Abbildung 12: Prozentuale Verteilung des tatsächlichen Handelns (g-Fragen) in den Geschichten des starken Normbereichs ........................................................... 146 Abbildung 13: Prozentuale Verteilung des tatsächlichen Handelns (g-Fragen) in den Geschichten des schwachen moralisch-rechtlichen Normbereichs .................. 147 Abbildung 14: Prozentuale Verteilung des tatsächlichen Handelns (g-Fragen) in den Geschichten des schwachen non-rechtlich moralischen Normbereichs ........... 148 Abbildung 15: Prozentuale Verteilung des tatsächlichen Handelns (g-Fragen) in den Geschichten des schwachen non-moralisch rechtlichen Normbereichs ........... 149 Abbildung 16: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei negativer Belastung der moralischen Bilanz (e-Fragen) in den
Geschichten des starken Normbereichs ........................................................... 154
243
Abbildung 17: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei negativer Belastung der moralischen Bilanz (e-Fragen) in den Geschichten des schwachen moralisch-rechtlichen Normbereichs .................. 155 Abbildung 18: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei positivem Einfluss auf die moralische Bilanz (f-Fragen) in den Geschichten des starken Normbereichs ........................................................... 158 Abbildung 19: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei positivem Einfluss auf die moralische Bilanz (f-Fragen) in den Geschichten des schwachen moralisch-rechtlichen Normbereichs .................. 159 Abbildung 20: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe gleich handeln (d-Fragen) in den Geschichten des starken Normbereichs ................ 162 Abbildung 21: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe gleich handeln (d-Fragen) in den Geschichten des schwachen moralisch-rechtlichen
Normbereichs .................................................................................................... 163 Abbildung 22: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe gleich handeln (d-Fragen) in den Geschichten des schwachen non-rechtlich
moralischen Normbereichs ............................................................................... 164 Abbildung 23: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe gleich handeln (d-Fragen) in den Geschichten des schwachen non-moralisch
rechtlichen Normbereichs ................................................................................. 166 Abbildung 24: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe anders handeln (c-Fragen) in den Geschichten des starken Normbereichs ................ 170 Abbildung 25: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe anders handeln (c-Fragen) in den Geschichten des schwachen moralisch-rechtlichen
Normbereichs .................................................................................................... 171 Abbildung 26: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe anders
244
handeln (c-Fragen) in den Geschichten des schwachen non-rechtlich
moralischen Normbereichs ............................................................................... 172 Abbildung 27: Prozentuale Verteilung der Zufriedenheit mit der moralischen Handlung bei sozialem Vergleich wenn Personen der Bezugsgruppe anders handeln (c-Fragen) in den Geschichten des schwachen non-moralisch
rechtlichen Normbereichs ................................................................................. 173 Abbildung 28: Chi-Quadrat: P-Wert, a-Frage der „Busse“-Geschichte (schwache non-
moralisch rechtliche Norm) ............................................................................... 190 Abbildung 29: Chi-Quadrat: P-Wert, a-Frage der „Eltern“-Geschichte (schwache non-
rechtlich moralische Norm) ............................................................................... 191 Abbildung 30: Chi-Quadrat: P-Wert, a-Frage der "Tresor"-Geschichte (starke Norm)
.......................................................................................................................... 192 Abbildung 31: Kausalkette: Zufriedenheit mit der moralischen Handlung als Folge
einer Dissonanz-reduktion ................................................................................ 227 Abbildung 32: Beziehungs-Triaden von Moral/Norm, Profit/Erfolg und Person ....... 229
245
Im ersten Teil dieses Fragebogens werden Sie 13 unterschiedliche Geschichten lesen, zu denen jeweils 5 oder 7 Fragen gestellt werden. Bitte versuchen Sie sich in die Geschichten hineinzuversetzen. Vielleicht haben Sie gewisse Situationen bereits selber erlebt. Es ist wichtig, dass Sie alle Fragen aufmerksam und genau durchlesen, auch wenn sie sehr ähnlich erscheinen.
Zu jeder Frage gibt es entweder 2, 3 oder 4 Antwortmöglichkeiten. Ich bitte Sie alle Fragen durch Ankreuzen einer Antwortmöglichkeit zu beantworten und zwar so, dass Sie in jeder Zeile ein Kreuz in eines der vorgesehenen Felder setzen (bitte keine Kreuze zwischen die Felder setzen). Es gibt keine richtigen oder falschen Antworten, ich bitte Sie einfach nur aufrichtig anzukreuzen. Selbstverständlich garantiere ich Ihnen die Anonymität Ihrer Antworten.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Zeit und Ihre Mitarbeit.
248
Geschichte 1
befanden, (was heisst, dass Sie sich keine neue Kamera kaufen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?
c) …Im Gegensatz zu Ihnen würden viele Ihrer Bekannten die Kamera und die Wertsachen
als gestohlen melden, damit durchkommen und eine neue Kamera kaufen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
im Gepäck befand und in letzter Zeit haben
Sie gegen vieles verstossen bzw. Chancen Gutes zu vollbringen nie wahrgenommen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
die sich wirklich im Gepäck befanden?
könnte?
249
Geschichte 2
verpassen). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?
c) …Im Gegensatz zu Ihnen würden viele Ihrer Bekannten den Verunfallten nicht helfen und
den Auftrag erhalten. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
e) …Sie helfen den Verunfallten und haben in letzter Zeit gegen vieles verstossen bzw.
Chancen Gutes zu vollbringen nie wahrgenommen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
anhalten und den Verunfallten helfen?
könnte?
250
Geschichte 3
Parkticket erhalten werden). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?
Bekannten der Ferienaushilfe einen billigeren
Preis nennen, damit durchkommen und somit Kleingeld fürs Parkticket erhalten. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
der Ferienaushilfe den richtigen Preis nennen?
könnte?
251
Geschichte 4
würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?
c) …Im Gegensatz zu Ihnen würden viele Ihrer Bekannten die Busse nicht zahlen, damit
durchkommen und sich das Autoradio kaufen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
die Busse bezahlen?
könnte?
252
Geschichte 5
und die Bewertung womöglich nicht so gut sein wird). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?
Bekannten die Arbeit abschreiben, damit
durchkommen und eine gute Bewertung erhalten. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
e) …Sie formulieren die Arbeit selber und haben in letzter Zeit gegen vieles verstossen bzw.
Chancen Gutes zu vollbringen nie wahrgenommen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
die Arbeit selber formulieren?
könnte?
253
Geschichte 6
nicht bezahlen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?
c) …Im Gegensatz zu Ihnen würden viele Ihrer Bekannten das Geld aus dem Tresor nehmen,
damit durchkommen und ihre Schulden bezahlen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
e) …Sie nehmen das Geld nicht und haben in
letzter Zeit gegen vieles verstossen bzw. Chancen Gutes zu vollbringen nie wahrgenommen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
trotz Schulden der Versuchung das Geld zu nehmen widerstehen?
könnte?
254
Geschichte 7
kommen). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?
c) …Im Gegensatz zu Ihnen würden viele Ihrer Bekannten der Frau nicht helfen und den Zug
nehmen, womit sie rechtzeitig zum Treffen kommen und einen guten Eindruck machen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
der Frau helfen, (womit Sie zu spät zum Treffen kämen)?
könnte?
255
Geschichte 8
Sie nicht mehr rechtzeitig vor Eintreffen Ihrer Gäste Getränke kaufen können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?
Bekannten bei Rot über die Ampel fahren,
damit durchkommen und mit Getränken rechtzeitig vor Eintreffen der Gäste zuhause sein. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
warten bis die Ampel Grün zeigt?
könnte?
256
Geschichte 9
MP3-Spieler besitzen). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?
c) …Im Gegensatz zu Ihnen würden viele Ihrer Bekannten den MP3-Spieler behalten und
damit durchkommen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
e) …Sie geben den MP3-Spieler im Fundbüro ab und haben in letzter Zeit gegen vieles
verstossen bzw. Chancen Gutes zu vollbringen nie wahrgenommen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
den MP3-Spieler im Fundbüro abgeben?
könnte?
257
Geschichte 10
Sie auch kein Geld erhalten). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?
Bekannten die reiche Person unter Druck
setzen, Geld zur Bezahlung der Schulden erhalten und damit durchkommen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
e) …Sie setzen diese Person nicht unter Druck
und in letzter Zeit haben Sie gegen vieles verstossen bzw. Chancen Gutes zu vollbringen nie wahrgenommen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
die Informationen für sich behalten (und trotz Schulden diese Person nicht unter Druck setzen)?
könnte?
258
Geschichte 11
dass Sie die Chance Ihrem Chef Ihre Idee zu unterbreiten verpassen).Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?
c) …Im Gegensatz zu Ihnen würden viele Ihrer Bekannten den Kollegen/die Kollegin
versetzen und könnten den Chef somit von der Projektidee überzeugen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
ehrlich, wie vereinbart mit Ihrem Kollegen/Ihrer Kollegin treffen und Ihrem Chef absagen?
könnte?
259
Geschichte 12
Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?
c) …Im Gegensatz zu Ihnen würden viele Ihrer Bekannten die Parkgebühr nicht bezahlen,
damit durchkommen und sich mit dem Kleingeld ein Getränk kaufen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
die Parkgebühr bezahlen?
könnte?
260
Geschichte 13
bezahlten können). Wie würden Sie sich fühlen, d.h. wie zufrieden wären Sie?
c) …Im Gegensatz zu Ihnen würden viele Ihrer Bekannten das Geld aus der Kasse nehmen,
damit durchkommen und einen Teil ihrer Schulden bezahlen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
e) …Sie nehmen das Geld nicht und in letzter
Zeit haben Sie gegen vieles verstossen bzw. Chancen Gutes zu vollbringen nie wahrgenommen. Würde das Ihr Gefühl ändern, wie Sie es in a) angekreuzt haben?
das Geld in der Kasse lassen und warten bis die Bedienung zurückkehrt, um das Benzin zu zahlen?
könnte?
261
Im zweiten Teil dieses Fragebogens geht es um Ihre eigene Einschätzung Ihrer Person. Sie werden verschiedene Aussagen lesen.
Wenn Sie einer Aussage vollständig zustimmen, machen Sie bitte ein Kreuz unter „JA“. Wenn Sie eine Aussage nur etwas oder teilweise bejahen, machen Sie bitte ein Kreuz unter „ja“.
Wenn Sie eine Aussage nur etwas oder teilweise verneinen, machen Sie bitte ein Kreuz unter „nein“.
Wenn Sie eine Aussage vollständig ablehnen, machen Sie bitte ein Kreuz unter „NEIN“.
Im dritten Teil des Fragebogens finden Sie 3 Geschichten, in denen Personen vor einer schwierigen Entscheidung stehen. Bitte lesen Sie die Geschichten aufmerksam durch und beurteilen dann anschliessend, welche Entscheidung Sie jeweils für richtig halten würden. Ausserdem finden Sie nach jeder Geschichte mehrere Fragen und Überlegungen, die man sich im Zusammenhang mit der jeweiligen Geschichte vor Augen halten könnte. Geben Sie bitte an, wie wichtig Sie es finden, dass die Person in der Geschichte sich diese Gedanken macht. Danach schreiben Sie die Nummern der vier wichtigsten Überlegungen auf, in der Reihenfolge ihrer Bedeutung.
Zuerst kommt ein Beispiel, das zeigt, wie man beim Ausfüllen vorgehen sollte.
264
Hier sind eine Reihe von Überlegungen, die Herr Frank anstellen könnte. Kreuzen Sie bitte an, wie wichtig Sie die einzelnen Fragen und Überlegungen finden.
wichtig.)
Bitte wählen Sie nun von der Liste die vier Fragen, die Sie am wichtigsten erachten und tragen deren Nummer hier ein, z. B. so:
Die Wichtigste: Die Zweitwichtigste:
Nun folgen drei weitere schwierige Entscheidungen. Bitte beurteilen Sie jeweils, wie wichtig Sie die verschiedenen Überlegungen finden.
265
Sollte der Ehemann das tun?
a) Ja, er sollte.
b) Ich kann mich nicht entscheiden.
c) Nein, er sollte nicht.
Folgende Fragen und Überlegungen könnten bei der Beurteilung eines Medikamentendiebstahls durch Heinz eine Rolle spielen. Wie wichtig sind diese Fragen für Sie?
Möglichkeit besteht, dass die Arznei helfen könnte?
9. Ob es dem Apotheker erlaubt werden soll, sich hinter
einem wertlosen Gesetz zu verstecken, das sowieso nur die Reichen schützt.
Wählen Sie bitte nun von der Liste die vier Fragen, die Sie am wichtigsten erachten und tragen deren Nummer hier ein:
Die Zweitwichtigste:
266
Sollte Frau Müller Herrn Becker anzeigen und ihn damit wieder ins Gefängnis bringen?
a) Ja, sie sollte ihn anzeigen.
b) Ich kann mich nicht entscheiden.
c) Nein, sie sollte ihn nicht anzeigen.
Folgende Fragen und Überlegungen könnten bei der Beurteilung des Problems eine Rolle spielen. Wie wichtig sind diese Fragen für Sie?
1. Hat sich Herr Becker nicht lange Zeit hindurch sehr gut
verhalten und dadurch bewiesen, dass er kein schlechter Mensch ist?
Wählen Sie bitte von der Liste oben die vier wichtigsten Fragen.
Die Zweitwichtigste:
267
Soll der Rektor die Zeitung verbieten?
a) Ja, er sollte sie verbieten
b) Ich kann mich nicht entscheiden.
c) Nein, er sollte es nicht tun.
Folgende Fragen und Überlegungen könnten bei der Beurteilung des Problems eine Rolle spielen. Wie wichtig sind diese Fragen für Sie?
Welchen Effekt würde das Verbot der Zeitung auf die
9.
Erziehung der Schüler und Schülerinnen zu kritischem Denken und Urteilen haben?
11. Sollte sich der Rektor durch einige erregte Eltern
beeinflussen lassen, wenn er selbst am besten wissen muss, was an seiner Schule vorgeht?
Die Zweitwichtigste:
268
Arbeit zitieren:
Lisa Hattersley, 2005, "Unhappy Moralist": Doing right and feeling wrong, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
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