Inhalt
1. Einleitung 4
2. Geschichte der Note 4
3. Funktion von Noten 6
3.1 Orientierungs- und Berichtsfunktion 6
3.2 pädagogische Funktion. 9
3.3 Auslese-, Rangierungs- und Berechtigungsfunktion 10
3.4 Resümee 12
4. Gütekriterien 12
4.1 Objektivität 13
4.2 Reliabilität 13
4.3 Validität 14
5. Die Schulnote als Prognose 15
6. Die Reform der Schulnoten 16
6.1 die „neue Lernkultur“ 17
6.1.1 Selbstständigkeit 18
6.1.2 Prozessorientierung 19
6.2 alternative Methoden 21
7. Fazit und Reflexion 21
Literaturverzeichnis 23
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1. Einleitung
Pisa 2000, ein Schock geht durch Deutschland. Die Ergebnisse einer Studie über die Bildungssysteme in verschiedenen Ländern stellen Deutschland in den Schatten der führenden Staaten. Die Angst vor einem weiteren Abstieg des Bildungsniveaus entfacht sie wieder, die Diskussion um die Noten. Wieso gibt es Noten, wozu werden sie verwendet, wie wirken sie sich auf die schulische Leistung aus, sind sie unbedingt notwendig und welche anderen Möglichkeiten gibt es. Diese Fragen sollen in dieser Arbeit untersucht und analysiert werden. In meinen Untersuchungen beziehe ich mich auf die allgemeine Notengebung in unterschiedlichsten Fächern, wobei an manchen Stellen fachspezifische Aspekte mit angesprochen werden. Nach einer Einführung über die Geschichte der Note gebe ich einen allgemeinen Überblick über die Funktionen von Noten, um mich anschließend genauer mit der Messgenauigkeit von Noten sowie mit alternativen Bewertungsmethoden zu beschäftigen. Die verwendeten Daten, Fakten und Erkenntnisse in dieser Arbeit finden sich in der Literatur der allgemeinen Didaktik und teilweise der Sportdidaktik, wobei die Gewichtung der Thematik und die Wortwahl teilweise auf subjektive Erfahrungen in der eigenen Schulzeit zurückzuführen sind.
2. Geschichte der Note
Der Begriff der Zensur stammt ursprünglich aus der Zeit vor Christus, als der ‚Censor‘ die römischen Bürger anhand ihrer Herkunft in die Stände verteilte. In der Schule wurde dieser Vorgang in soweit übernommen, dass zunächst eine Ziffer für den jeweiligen Rangplatz vergeben wurde. Aus alten Filmen oder Erzählungen kennt man vielleicht Formulierungen wie ‚Ich war Klassendritter.‘. Aus dieser Zeit stammt der Begriff der Versetzung, mit dem eine Umstrukturierung der Rangfolge gemeint war. Die Beurteilung wurde jedoch nicht nur anhand der Sitzordnung im Klassenraum festgemacht, sondern erfolgte auch in schriftlicher Form. Bereits im 16. Jahrhundert wurde eine sechstufige Zensurenskala eingeführt. 1=optimus, 2=bonus, 3=medicoris, 4=dubius, 5=retinendus, 6=rejiciendus. Obwohl die Zahl der Stufen von Zeit zu Zeit und Ort zu Ort variierte, setzte sich die Zifferzensur durch (vgl. Ziegenspeck, 1999, S. 73f.).
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Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts schrieb eine Verordnung des ‚Königlich Bayrischen Staatsministeriums des Inneren‘ vor, die Zifferzensur in Kopf- und Leistungsnoten zu gliedern (vgl. Bader 1913, S. 391). Nachdem in Leipzig 1926 bis zu zehn Notenstufen verwendet wurden (vgl. Bader 1913, S. 388), machten sich in den Jahren ab 1933 nationalsozialistische Einflüsse bemerkbar. Zur Feststellung der körperlichen, charakterlichen, geistigen und völkischen Gesamteignung wurden zunächst vier Leistungsstufen eingeführt und 1935 einheitlich im gesamten Reich angeordnet (vgl. Dohse 1964, S. 18). Wilhelm Trute wollte noch einen Schritt weiter gehen, in dem er mit der „kleinen Gruppe der wahren Führer“, der „großen Mittelgruppe der treuen Gefolgschaft“ und der „kleinen Gruppe der ewig Unzufriedenen“ nur drei Wertungsmöglichkeiten vor- schlugund sich daraus resultierend einen größeren Gemeinschaftsgeist erhoffte (vgl. Trute 1934, S. 265).
Nach der Erkenntnis, dass die vierstufige Skala, besonders die Noten „genügend“ und „ungenügend“, sehr schwammig formuliert waren und nicht genügend Diffe- renzierungsmöglichkeitenaufwiesen, wurde 1938 das uns bekannte sechsstufige System eingeführt, wobei der notenbeschreibende Text heute anders formuliert ist (vgl. Ziegenspeck 1999, S. 76f.).
Nach Ende des Krieges wurde die Notenskala durch einen Beschluss der Kultusminister im gesamten Bundesgebiet zugelassen. In der DDR entschied sich das Ministerium für Volksbildung für eine fünfstufige Skala (vgl. Berndt 1951, S. 13). Die Bewertungen in Westdeutschland mit dieser Skala sollten, wie in Hamburg 1961 bestimmt wurde, am Klassendurchschnitt gemessen werden, wobei dieser mit der Note „befriedigend“ gleichzusetzen war (vgl. Quelle 1). Erst eine Vereinbarung der Kultusminister vom 03.10.1968 brachte eine Verbesserung zur Leistungsfeststellung, in der folgende Definitionen festgelegt wurden. 1. sehr gut (1). Die Note ‚sehr gut‘ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
2. gut (2). Die Note ‚gut‘ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforde- rungenvoll entspricht.
3. befriedigend (3). Die Note ‚befriedigend‘ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
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4. ausreichend (4). Die Note ‚ausreichend‘ soll erteilt werden, wenn die Leis- tungzwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
5. mangelhaft (5). Die Note ‚mangelhaft‘ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
6. ungenügend (6). Die Note ‚ungenügend‘ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten (vgl. Quelle 2).
Dabei bezieht sich der Begriff ‚Anforderung‘ auf den Umfang, die selbstständige und richtige Anwendung einer Kenntnis, sowie deren Art der Darstellung. Da diese Definition rein formal ist und keinerlei Kriterien für Lernziele in der Praxis liefert, ist der Lehrer weiterhin an klassen- oder schulinterne Maßstäbe gebunden (vgl. Ziegenspeck 1999, S. 79).
Abschließend ist zu sagen, dass die Zifferzensur als Bewertung, trotz ständiger Kritik an Zuverlässigkeit und pädagogischem Nutzen, bis heute ihren festen Platz in den staatlichen Schulen besitzt.
3. Funktion von Noten
Auch wenn die Sitzordnung sich heutzutage aus Sympathien oder disziplinarischen Gründen ergibt, findet dennoch eine Beurteilung in Form einer Rangfolge statt, die nicht zuletzt in den Köpfen der Schülern vorgenommen wird (vgl. Dohse 1964, S. 62). Obwohl die heutigen Funktionen von Noten nicht eindeutig von ei-nander abgegrenzt werden können, unterscheidet Ziegenspeck in die drei Hauptfunktionen: Orientierungs- und Berichtsfunktion, pädagogische Funktion und Auslese-, Rangierungs- und Berechtigungsfunktion (vgl. Ziegenspeck 1999, S. 98).
3.1 Orientierungs- und Berichtsfunktion
Zeugnisse und Zensuren haben in erster Linie die Aufgabe, Schülern und deren Eltern einen Bericht und damit eine Orientierung über den aktuellen Leistungs-stand zu geben. Die Berichtsfunktion bringt auch die Funktion der Kontrolle mit
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sich, da sich die Zensur aus der Leistung im Fach und dem Verhalten im Unterricht zusammensetzt und Lehrer, Eltern, Schüler und Schulaufsicht über diese Leistungen informiert (vgl. Ziegenspeck 1999, S. 99). So geben Zensuren „… eine leicht fassliche Übersicht über den Leistungsquerschnitt in einem bestimmten Zeitraum und, aneinandergereiht, eine vergleichbare Übersicht im Längsschnitt der Entwicklung.“ (Zielinski 1961, S. 125).
Nun stellt sich die Frage, ob eine Ziffer in den Funktionen von Kontrolle und Bericht aussagekräftig genug ist. Vor allem wenn man sich die besondere Bedeutung für die Schüler vor Augen führt, wird klar, warum eine Ziffer keinen Bericht geben kann.
Die Note soll den Leistungsstand des Schülers widergeben und gleichzeitig in rückkoppelnder Weise den Schüler dazu ermutigen, seine Anstrengungen zu erhöhen oder seine guten Leistungen beizubehalten (vgl. Ziegenspeck 1999, S. 100). Nachdem Schüler in den ersten Jahren ihrer Schullaufbahn ihre Zensur eher als Punkte für die Sympathie des Lehrenden sehen, legen sie zwischen dem neunten und dreizehnten Lebensjahr Bedeutung in die ‚objektive‘ Bewertung, um im Zuge der Pubertät die Beurteilungsmaßstäbe wieder abzulehnen (vgl. Hetzner bzw. Ziegenspeck 1999, S. 100). Dabei sind die Gründe für die Ablehnungshaltung mehr als deutlich. Es besteht ein Ungleichgewicht zwischen positiver und negativer Wirkung der Note auf den Schüler. Den positiven Aspekten, wie Erleichterung und das Gefühl des Erfolg Habens, stehen eine Vielzahl negativer Aspekte, bestehend aus Angst, Aufregung, Freudlosigkeit‚ Bedrängung, Abneigung, Lethar- gieund Depression, gegenüber.
Weiterhin fehlt es Kindern vor der Pubertät an angemessener Kritik. Die gegebenen Noten werden nicht hinterfragt, sondern einfach akzeptiert, sodass diese das Selbstwertgefühl beeinflussen und sich bis hin zu psychischen Störungen auswirken können (vgl. Haußner 1994, S. 478).
Ein weiterer Aspekt, der Abneigung seitens der Schüler gegenüber der Note erzeugt, ist vor allem während der Pubertät zu bemerken. Hier fühlen sich Schüler durch Lehrende, die Noten vorrangig als Zuchtmittel einsetzen, missverstanden und lernen die Zensierung nicht als brauchbares Mittel zur Orientierung kennen (vgl. Ziegenspeck 1999, S. 101).
Die Eltern hingegen machen diese Entwicklung nicht durch. Doch leider werden schlechte Leistungen ihrer Kinder entweder ignoriert, als ‚Schicksal‘ hingenom-
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men, oder auf das Versagen der Lehrkraft zurückgeführt. Weiterhin gelten Noten für Eltern oftmals als Prestigeangelegenheit, bei der nicht selten ein unangebrachter Lohn-Strafe-Mechanismus eintritt. Von Bestrafung in Form von physischer Gewalt bis hin zu übertriebener Belohnung mit Geld und Geschenken ist hier alles vertreten. Die Eltern haben, durch ihre Rolle als Erziehungsberechtigte, das Recht auf eine regelmäßige Auskunft über den Entwicklungsstand ihres Kindes. Anhand von Zensuren soll es ihnen möglich sein Defizite zu erkennen und diesen erzieherisch oder gegebenenfalls auch fachlich entgegenzuwirken. Doch ist eine Zifferzensur dazu in der Lage? Die Eltern sind in der Lage durch Vergleiche mit früheren Noten einen relativen Entwicklungsverlauf ihres Kindes zu deuten. Doch ob ihr Kind die angestrebten Lernziele erreicht hat und wie es sich im Vergleich zu anderen Schülern entwickelt, vermag eine Ziffer wohl kaum auszusagen (vgl. Ziegenspeck 1999, S. 102). Diese Problematik wird sehr deutlich in der folgenden Aus- sageFlitners über die Note ‚befriedigend‘. „Diese Note kennzeichnet gleicherma- ßeneinen hochbegabten Nichtstuer, einen fleißigen Durchschnittskopf, einen guten Denker, der aber flüchtig arbeitet, einen unselbstständigen Routinier und noch vieles andere.“ (Flitner 1970, S. 94).
Abschließend lässt sich sagen, dass die Bedeutung der Noten für die Eltern individuell sehr verschieden ist, jedoch eindeutig feststeht, dass ohne erklärende Ergänzungen eine Ziffer auch hier ihre Funktion nicht erfüllen kann. Auch für den Lehrenden können die Zensuren seiner Schüler aufschlussreich sein. Dieser hat jedoch, im Gegensatz, zu den zuvor angesprochenen Gruppen, erhebliche Vorteile. Er kann eine einzelne Note nicht nur als die Note von Schüler X, sondern diese im Vergleich zur Klasse sehen, da er ja alle Noten kennt. Weiterhin fällt für ihn das Rätselraten, aus welchen einzelnen Bereichen sich eine Note zusammensetzt, weg, da er vorher die schwierige Aufgabe hatte, diese Endnote aus den einzelnen Leistungen zu ermitteln. Dieses Mehr an Informationen kann hier sehr viel besser als Rückmeldung für den eigenen Unterricht genutzt werden. Allerdings reflektieren Lehrkräfte nur selten die erbrachten Schülerleistungen auf die Lehrleistung im Unterricht. Die Bewertung eines Schülers wird jedoch nicht in Abhängigkeit davon vorgenommen, ob ein Lehrer gut oder schlecht unterrichtet hat. Dieser Einfluss variiert jedoch sehr stark, aber trotzdem sollten Noten „…den gleichen symbolischen wie rechtlichen Status haben.“ (vgl. Oelker 1998, S. 183). Wichtig für die Lehrkraft ist jedoch das Wissen über die Fragwürdigkeit der Zen-
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Arbeit zitieren:
Janosch Bülow, 2008, Notengebung im Sportunterricht - zwischen administrativen Vorgaben und subjektiver Wahrnehmung, München, GRIN Verlag GmbH
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