Verhältniswahlsystems, die stark majoritären Elemente (die sogenannte Mehrheitsprämie)
lassen aber von Auswirkungen einer relativen Mehr-‐heitswahl sprechen (Köppl 2011:113).
In diesem Papier soll argumentiert werden, dass das seit 2006 geltende Wahlsystem Italiens
das Ziel einer Bipolarisierung des Parteiensystems war erfüllen konnte, es aber dennoch
nach wie vor Defizite bezüglich der Fragmentierung des Parteiensystems gibt. In Anlehnung
an Luciano Bardi sollen dafür drei Ebenen des italienischen Parteien-‐systems unterschieden
werden: Auf elektoraler Ebene hat sich bereits seit der Wahlrechtsreform der 1990er Jahre
ein bipolares System zwischen den beiden Lagern herausgebildet. Auf parlamentarischer
Ebene muss aber nach wie vor von einem frag-‐mentierten System gesprochen werden, das
Auswirkungen bis auf die gouvernementale Ebene hat.
Bipolarisierung auf elektoraler Ebene
Das Wahlsystem von 2005 hat die Konzentrationstendenzen im Parteiensystem nochmals
verstärkt. Seine faktischen Auswirkungen einer relativen Mehrheitswahl zwingen die
Parteien dazu, Wahlbündnisse zu schließen. Um von der Mehrheitsprämie zu profitieren,
muss man als stärkste Kraft aus der Wahl hervorgehen. Vor und während der Wahl ist Italien
demzufolge als Zweiparteiensystem zu bezeichnen: Ein Mittelinkslager tritt gegen ein
Mitterechtslager an, eine dritte Kraft ist nahezu nicht vorhanden. Newell errechnete bei der
Wahl von 2006 ihren Anteil bei weniger als einem Prozent der Stimmen (Newell 2010:237).
Die Konzentration auf nur zwei politische Lager lässt sich auch damit begründen, dass die
vorher existierenden Anti-‐Systemparteien nicht mehr von Bedeutung sind. Neo-‐faschisten
und Kommunisten spielen kaum noch eine Rolle, so dass breite Bündnisse mit allen
systemrelevanten Parteien möglich werden.
Da Bündnisabsprachen auf nationaler Ebene getroffen werden, ist eine Zentralisie-‐rung zu
bemerken.
Die Fragmentierung auf parlamentarischer und gouvernementaler Ebene
Die Fragmentierung des Parteiensystems stieg in Italien bis 1992 stetig an, auch die erste
Wahlrechtsreform brachte kaum Besserung (Bardi 2007:723). Ursprünglich wurden dafür
zwei Begründungen angeführt: Zum Einen sei Italien geprägt von einer politisch-‐kulturellen
bzw. ideologischen Zerklüftung in der Gesellschaft, sowie weiterhin territo-‐rialen Konflikten.
Zum Zweiten führte ohne Zweifel das Verhältniswahlsystem ohne Sperrklausel zu einer
erheblichen Zersplitterung der Parteien (Köppl 2011:141). Beide Faktoren können jedoch
durch den Wegfall der rechts-‐ bzw. linksextremen Parteien sowie die Änderung des
Wahlsystems als hinfällig gelten.
Durch das neue Wahlsystem ist eine Verminderung der Fragmentierung zu bemerken, so
nahm die Anzahl der Fraktionen in beiden Kammern durchaus ab. Nichtsdestoweniger bleibt
festzuhalten, dass auf parlamentarischer Ebene keinesfalls von einem bipolaren
Parteiensystem gesprochen werden kann: Die Wahlbündnisse, die diese Beschreibung ja
noch durchaus erfüllen, zerfallen oftmals nach der Wahl wieder in ihre ursprünglichen
Fraktionen (Köppl 2011:173). Bündnisse und Koalitionen scheinen so lediglich „Zweck-‐
Bündnisse― zu sein, um überhaupt ins Parlament einzuziehen. Nach der Wahl gewinnen
auch die ideologischen Unterschiede der kleinen Parteien in den beiden Lagern wieder an
Bedeutung, in Abstimmungen - und besonders auch bei Vertrauensabstim-‐mungen über die
Regierung - besteht keine Einheit mehr.
Die größere Anzahl der Fraktionen wird auch durch die festgelegten Ausnahme-‐regelungen
von der Fraktionsmindeststärke in den Geschäftsordnungen der beiden Parlamentskammern
gefördert. Auch Gruppen von Abgeordneten bzw. Senatoren, die die Mindestanzahl von 20
Abgeordneten bzw. 10 Senatoren nicht erfüllen, können als Fraktion zugelassen werden,
wenn sie eine landesweite Partei repräsentieren (Köppl 2011:122f).
Warum die Parteien während der Legislaturperiode nicht mehr als Bündnisse agieren,
begründet u.a. Bardi auch damit, dass ihr Ziel immer das der „Identitätswahrung― sein
muss. Bereits während der noch laufenden Legislaturperiode wird demzufolge innerhalb der
Lager bzw. der Bündnisse über die Kandidaten für die nächste Wahl entschieden. Um hier
eine vielversprechende Ausgangsposition gegenüber den Bündnispartnern innezuhaben, ist
es gerade für die kleinen Parteien unerlässlich, ihr eigenes Profil ver-‐stärkt herauszuarbeiten
(Bardi 2007:729).
Es kann sogar davon ausgegangen werden, dass das bestehende Wahlsystem die Existenz
der kleinen Parteien absichert: Die großen Parteien konnten national ihren Ein-‐fluss nicht
soweit stärken, dass sie allein Erfolgschancen bei der Wahl hätten (Cotta/ Verzichelli
2007:61). Dadurch sind die kleinen Parteien zwingend in einem Bündnis nötig. Auch die
Vorschriften des Wahlgesetzes bezüglich der Sperrklauseln spielen hier eine Rolle: so liegt
diese für allein antretende Parteien bei landesweit 4 Prozent der Stimmen, tritt eine Partei
jedoch in einem Bündnis an, muss sie insgesamt nur 2 Prozent der Stimmen erreichen
Arbeit zitieren:
Dominik Mönnighoff, 2011, Italienischer Parlamentarismus - ein Überblick, München, GRIN Verlag GmbH
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