„Deshalb scheint es mir gerechtfertigt, Locke als den eigentlichen ,Vater der Menschenrechteʻ zu bezeichnen.“ (König 1994: 118) Dieser Satz ist ein Fazit in Königs Buch „Zur Begründung der Menschenrechte“. Der Satz spiegelt zugleich das Interesse dieser Arbeit wieder.
Locke stellte mit seinem Werk „Two Treatises of Government“ eine politische Theorie in den Raum, welche die Politikwissenschaft bis heute beschäftigt. Das Schriftstück zeugt von Lockes hoher Allgemeinbildung und seinen umfassenden Interessen. Er hat mit diesem Werk entscheidend das liberale Staatsverständnis, die politische Ökonomie – so wie sie später von Adam Smith formuliert wurde – und eben auch die Menschenrechtserklärungen in den USA mitgeprägt. Wie König bereits erwähnt, gilt er durch dieses Werk als „Vater der Menschenrechte“.
Diese vorliegende Arbeite möchte insbesondere Antworten auf die folgenden Fragen geben: Kann John Locke als „Vater der Menschenrechte“ bezeichnet werden? Wenn ja, was sind die Menschenrechte, welche er begründet? Wie leitet er die Menschenrechte her und was sind eventuelle Kritikpunkte in seiner Theorie?
Auf den folgenden Seiten kann kein Vergleich zum Staatsdenker Thomas Hobbes erfolgen. Zwar wäre dies ein durchaus spannender Vergleich, jedoch würde dies den Umfang dieser Arbeit enorm steigern. Dennoch wird es den einen oder anderen Verweis zu Hobbes geben, ohne dass ich näher darauf eingehen werde. Ferner wurde sich in dieser Hausarbeit ausschließlich mit dem Werk „Two Treatises of Government“ beschäftigt, wenngleich frühere und ältere Schriften Lockes ebenfalls den einen oder anderen Hinweis auf das zu behandelnde Thema enthalten. Des Weiteren ist eine erschöpfende Auslegung der „Two Treatises of Government“ in dieser Arbeit nicht gegeben.
Die Literaturlage und der damit einhergehende Forschungsstand ist befriedigend. Literatur zu Locke im Allgemeinen und zu dem Werk „Two Treatises of Government“ existiert zur Genüge. An dieser Stelle sei auf die Werke von Walter Euchner verwiesen. Was das Thema Menschenrechte und John Locke angeht, so bedarf es oftmals ein „zwischen den Zeilen lesen“ in den verschiedensten Monographien. Ein Werk, welches sich umfassend, aber nach meiner Ansicht nicht erschöpfend, mit dem Thema auseinandersetzt, ist das Buch: „Zur Begründung der Menschenrechte: Hobbes – Locke – Kant“ von Siegfried König.
Die Arbeit beginnt mit dem historischen Blick auf John Locke. Es folgt eine Einordnung des Werkes bevor...
Inhaltsverzeichnis
1. Abkürzungsverzeichnis
2. Einleitung
3. John Locke und die Begründung der Menschenrechte
3.1 John Locke
3.1.1 Historische Einordnung von John Locke
3.1.2 Hauptwerk „Two Treatises of Government“
3.1.3 Zusammenfassung
3.2 Das Staatsverständnis des John Locke
3.2.1 Der Naturzustand
3.2.2 Das Eigentum
3.2.2.1 Natürliches Eigentum
3.2.2.2 Eigentum nach Einführung der Geldtheorie
3.2.3 Der Gesellschaftsvertrag
3.2.3.1 Allgemeines
3.2.3.2 Die Gewaltenteilung
3.2.3.3 Die Revolution
3.2.4 Zusammenfassung
3.3 Die Menschenrechte bei John Locke
3.3.1 Vom Natur- zum Menschenrecht
3.3.2 Recht auf Leben
3.3.3 Recht auf Freiheit und Gleichheit
3.3.4 Recht auf Eigentum
3.3.5 Recht auf Widerstand (Revolution)
3.3.6 Zusammenfassung
3.4 Kritik am Menschenrechtsverständnis von John Locke
3.4.1 Die theologische Begründung
3.4.2 Der Vorzug der wohlhabenden Gesellschaft
3.4.3 Zusammenfassung
3.5 Fazit
4. Literaturverzeichnis
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