Inhaltsverzeichnis:
1. Allgemeines zum baulichen Brandschutz 3
1.1. Der Brandschutz im Wandel der Zeit 4
1.2. Gesetzliche Regelungen im baulichen Brandschutz 4
2. Feuerschutztüren (bzw. Feuerschutzabschlüsse) 4
2.1. Allgemeines 4
2.2. Einbauhinweise und -anforderungen 6
2.3. Einbindung von Feuerschutzabschlüssen in Wandkonstruktion 6
2.3.1. Einbau in Betonwände 7
2.3.2. Einbau in Mauerwerkswände am Beispiel von KS 7
2.3.3. Einbau in Gipskartonständerwände 7
3. Feuerschutztüren aus Holz oder Holzwerkstoffen 9
3.1. Allgemeines zu Feuerschutztüren aus Holz/Holzwerkstoffen 9
3.2. Konstruktionsmerkmale 9
3.2.1. Kantenverdichtete Spezialspanplatten 9
3.2.2. Zweischalige Sandwichkonstruktion 10
3.2.3. Mehrschichtig aufgebaute Spanplattentüren 10
3.3. Wirkungsweisen der Holz- u. Holzwerkstofftüren 11
3.3.1. Kantenverdichtete Spezialspanplatten 11
3.3.2. Zweischalige Sandwichkonstruktion 11
3.3.3. Mehrschichtig aufgebaute Spanplattentüren 11
4. Sonderkonstruktionen und -anforderungen 12
4.1. Türschließmittel 12
4.2. Verglasungen in Feuerschutztüren aus Holz u. Holzwerkstoffen 12
5. Literaturverzeichnis 13
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1. Allgemeines zum baulichen Brandschutz
1.1 Der Brandschutz im Wandel der Zeit
Im Laufe der Entwicklung von Städten und der Industrialisierung nahm das Thema „Baulicher Brandschutz“ im mehr an Bedeutung zu. Die Städte und Industriebgebiete innerhalb der Siedlungsbereiche wuchsen und dehnten sich aus. Hierbei verstärkte sich jedoch die Gefahr, das aus einem einzelnen Brand in einer baulichen Anlage innerhalb kürzester Zeit ein Großbrand werden konnte, dem weite Teile eines Siedlungsgebietes zum Opfer fallen konnten.
Zu Beginn des 18.Jahrhunderts schon wurde dem Thema Brandschutz bereits Bedeutung beigemessen, obgleich die Wirksamkeit dieser Mittel in Frage gestellt werden darf.
Man formulierte dies 1701 so:
„Zur Brandbekämpfung ist eine Mischung aus Hirschbrunst, welches Hirsche in ihrer Brunst fallen lassen, im Feuer mit Teilen eines Schwalbennestes und Wachs zu verschmelzen, das Ganze mit einem schwarzen Huhn, das man geköpft und dem man den Magen herausgeschnitten hat, sowie einem am Gründonnerstag gelegten Ei und dem Menstruationsblut einer Jungfrau zu vermischen und in einem Holzbehälter unter der Hausschwelle zu vergraben.“ [1]
Da dies offensichtlich nicht hilfreich bei der Brandbekämpfung war, wurde im späten Mittelalter, z.B. 1715 in Karlsruhe die ersten Feuerlöschordnungen erlassen. Das dies nicht ausreichend war und nach einer Nachbesserung verlangte, wurde am Brand des Karlsruher Hoftheaters 1847 deutlich, der mehrere Hundert Todesopfer forderte.
Hiernach erkannte man die Bedeutung der Brandbekämpfung und gründete eine Freiwillige Feuerwehr. Aufgrund der jedoch schnell wachsenden Stadt und der somit mitwachsenden Anforderungen an die Wehren wurde Mitte 1920 die Berufsfeuerwehr gegründet.
Das man jedoch bereits im Vorfeld eines möglichen Brandes Einfluss auf dessen Entstehung nehmen kann, wurde erst später in die Auflagen der bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren eingearbeitet.
Aus heutiger Sicht wird dies wie folgt formuliert:
„Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten durchgeführt werden können.“ [2]
[1] „Georgica Curiosa Aucta“, hauswirtschaftliches Lehrbuch, Wolf Helmhardt, Freiherr von Hohberg, im Jahre 1701 [2] Hessische Landesbauordnung (HBO), § 17 (1), Ausgabe 2002
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1.2 Gesetzliche Regelungen im baulichen Brandschutz
Wichtigste Grundlage für den baulichen Brandschutz bei Gebäuden ist die
DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“.
Die in dieser Arbeit abgehandelten Feuerschutzabschlüsse, genauer Brandschutztüren, regeln sich nach DIN 4102, Teil 5, worin die brandschutztechnischen Begriff, Anforderungen und Prüfungen für Feuerschutzabschlüsse, Abschlüsse in Fahrschachtwänden der Feuerwiderstandsdauer F90 und für Verglasungen der Feuerwi-derstandsdauer G festgelegt werden.
Jedoch existieren noch eine Vielzahl weiterer Normen und Richtlinien, die sich mit dem Thema „Brandschutz“ bzw. „Feuerschutzabschlüsse“ befassen, darunter z.B.
DIN 18082 Feuerschutzabschlüsse, Stahltüren T30-1
DIN 18093 Feuerschutzabschlüsse
Weiterhin maßgebend für Anforderungen an den baulichen Brandschutz sind, wie bereits erwähnt, die Bauordnungen der Länder, die Verordnungen und Richtlinien für Bauten und Räume besonderer Art und Nutzung (z.B. Geschäftshaus-, Versammlungsstätten-, Krankenhaus-, Gaststättenverordnungen, u.a.m.) sowie einen Vielzahl weiterer Vorschriften und Erlasse.
2. Feuerschutztüren (bzw. Feuerschutzabschlüsse)
2.1 Allgemeines
Der Begriff Feuerschutzabschlüsse ist, wie bereits erwähnt, in der DIN 4102, Teil 5 definiert. Danach sind Feuerschutzabschlüsse selbstschließende Türen in ein- oder zweiflügliger Bauart und andere selbstschließende Abschlüsse (z.B. Klappen, Schiebe-, Hub- und Rolltore), die dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch notwendige Öffnungen eines Gebäudes zu verhindern.
Sie bestehen aus mit der Wand fest verbundenen Teilen (z.B. Zargen, Rahmen, Laufschienen), einem oder mehreren beweglichen Teilen (z.B. Türblatt, Rolltor) sowie den zum Befestigen, Führen oder Verschließen notwendigen Beschlägen, Schlössern, usw.
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Dipl.-Ing. (BA), M.Sc. Marco Schneider, 2003, Brandschutzabschlüsse durch Feuerschutztüren aus Holz, Munich, GRIN Publishing GmbH
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