Das Ziel der Revision des Unzuchts- und Bigamiefalles, der 1803 vor dem Patrimonialgericht in Brunn untersucht und verhandelt wurde, ist es, einen quellenfundierten Beitrag zur Erforschung der Lebensweise und der Lebensgewohnheiten niederer sozialer Schichten im ländlichen fränkischen Raum zu liefern. Da in der Regel aus diesem weitgehend analphabetische soziale Milieu so gut wie keine eigenhandschriftlichen Quellen vorhanden sind, ist es nötig auf schriftliche Quellengattungen auszuweichen, die von Schreibkundigen verfasst wurden, aber den Inhalt bzw. die Aussage der Analphabeten spiegeln. Diese Art von Quellen findet sich zumeist in Form von Protokollen in Untersuchungs- bzw Prozessakten, was zur Folge hat, dass die niedergelegte Aussage entweder von einem Delinquenten oder von einem Zeugen im untersuchten Kriminalfall stammt. Es besteht die Gefahr, dass die Meinungen, Verhaltensweisen und Bewusstseinsinhalte, die sich in einzelnen Protokollen straffällig Gewordener niederschlagen, übergeneralisiert und für ein ganzes Milieu als typisch oder zumindest als nicht unüblich befunden werden, obgleich die Aussage in einem atypischen Rahmen, nämlich vor Gericht, und von möglicherweise atypischen Personen gewonnen wurde. Es gilt also sorgsam abzuwägen, wie weitreichend eine allgemeine Aussage über ein Milieu oder über die rurale Volkskultur auf dieser Basis sein kann. Ganz sicher darf von einem isolierten exemplarisch wieder aufgerollten Fall – wie dies hier im Folgenden geschehen soll - kein revidierter Blick auf eine soziale Schicht erwartet werden. Trotzdem kann diese Revision von Gerichtsakten im Zusammenspiel mit anderen quellenfundierten Beiträgen und unter Abgleich mit bekannten Fakten ein wirklichkeitsgetreueres historisches Bild vom Leben eines schriftunkundigen Milieus liefern.
Ein Problem anderer Art bildet die Interpretation der wieder aufgerollten Untersuchung. Der Interpret neigt absichtslos dazu, einen Fall in seinem Sinn, also innerhalb seiner bekannten Kategorien auszulegen. Kurz ausgedrückt: Er findet das, wonach er sucht. Und er übersieht womöglich, was darzustellen lohnend wäre. Er begibt sich in einen circulus vitiosus, bei dem in der Annahme auch schon der Beweis enthalten ist. Es scheint deshalb geboten, den im Folgenden wieder aufgerollten Fall möglichst präzise vorzustellen, um dem Leser selbst die Gelegenheit zu geben, die vom Verfasser gezogenen Schlüsse nachzuvollziehen oder, wenn nötig, bei der Lektüre zu anderen Schlüssen zu kommen.
Inhaltsverzeichnis
1. Ziel der Untersuchung
2. Die Quellen
3. Unzucht, Ehe, Ehebruch und Bigamie
4. Der Ort des Prozesses
5. Der Fall Johann Georg Sept
5.1 Die Vorgeschichte
5.2 Das Delikt
5.3 Der Prozess
6. Das Urteil
7. Bewertung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit rekonstruiert den Kriminalfall des Johann Georg Sept, der im Jahr 1803 vor dem Patrimonialgericht in Brunn wegen Bigamie verhandelt wurde. Ziel ist es, durch die Analyse der Prozessakten einen quellenfundierten Einblick in die Lebensweise und sozialen Bedingungen unterer Bevölkerungsschichten im ländlichen fränkischen Raum der frühen Neuzeit zu gewähren.
- Strukturen und gesellschaftliche Wahrnehmung von Ehe und Eherecht um 1800
- Die Rolle der sozialen Kontrolle und obrigkeitlicher Disziplinierung
- Methodische Herausforderungen der Arbeit mit Akten aus schriftunkundigen Milieus
- Der Wandel der Strafrechtsprechung von der Sühne hin zum utilitaristischen Disziplinierungskonzept
- Rechtliche und sozioökonomische Hintergründe von Unzucht, Bigamie und Ehebruch
Auszug aus dem Buch
5.1 Die Vorgeschichte
Ende 1794 geriet der aus Linden bei Dachsbach stammende neunzehnjährige Tagelöhner Johann Georg Sept erstmals in Berührung mit der herrschaftlichen Ordnungsgewalt. Das Jurisdictions Amt in Baiersdorff zwang ihn zur Heirat mit der 13 Jahre älteren Anna Thoma, einer Bauerstochter aus Weingarthsgereuth. Hintergrund für diese einschneidende Maßnahme war die fortgeschrittene Schwangerschaft der 32-jährigen ledigen Anna Thoma. Man darf annehmen, obwohl dafür keine Belege vorliegen, dass Anna Thoma selbst auf Drängen ihrer Familie beim Jurisdictions Amt vorstellig geworden ist, um ihren Fall zur Anzeige zu bringen. Die Ehrverletzung, die aus einem unehelichen Kind resultierte, hätte sie zum einen für einen anderen Ehepartner unattraktiv werden lassen. Zum anderen wäre die Unehre der Anna Thoma möglicherweise auch auf die Familie zurückgefallen, bei der sie gelebt hat, also auf die Bauernfamilie, aus der sie stammt. Um diese Entehrung zu vermeiden, bot sich nur die Möglichkeit der Heirat. Zudem darf bezweifelt werden, dass der junge Johann Georg Sept, der sich als Vater des Kindes bekannt haben musste, eine finanzielle Entschädigung hätte leisten können.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Ziel der Untersuchung: Darstellung der Intention, soziale Lebenswelten des schriftunkundigen Milieus durch die Analyse von Gerichtsakten historisch präzise abzubilden.
2. Die Quellen: Beschreibung der verwendeten Aktenbestände aus dem Pückler-Limpurgischen-Archiv und deren Überlieferungsgeschichte.
3. Unzucht, Ehe, Ehebruch und Bigamie: Erörterung der wandelsfähigen Eherechtsnormen in der frühen Neuzeit und der sozialen Funktion der Ehe als Zweckgemeinschaft.
4. Der Ort des Prozesses: Vorstellung der Ortschaft Brunn und der herrschaftlichen Strukturen unter den Grafen von Pückler-Limpurg.
5. Der Fall Johann Georg Sept: Detaillierte Rekonstruktion des Lebensweges, der Delikte und des rechtlichen Vorgehens gegen den Angeklagten.
5.1 Die Vorgeschichte: Analyse der erzwungenen ersten Ehe unter dem Druck des Jurisdictions Amts aufgrund einer Schwangerschaft.
5.2 Das Delikt: Schilderung der Umstände, die zur erneuten Heirat des bereits verheirateten Sept und damit zum Vorwurf der Bigamie führten.
5.3 Der Prozess: Verlauf der gerichtlichen Untersuchung, der Anklageerhebung gegen Sept und seine zweite Frau sowie der Verteidigungsbemühungen.
6. Das Urteil: Erläuterung der Strafzumessung und der strafmildernden Argumente des Gerichtsbeamten im Hinblick auf soziale und wirtschaftliche Faktoren.
7. Bewertung: Einordnung der Ergebnisse in den Kontext der zunehmenden Säkularisierung und Humanisierung des Strafrechts um 1800.
Schlüsselwörter
Bigamie, Eherecht, Kriminalgeschichte, Patrimonialgericht, Lebensweise, Ländlicher Raum, Frühe Neuzeit, Johann Georg Sept, Prozessakten, Soziale Schichten, Disziplinierung, Strafrechtsgeschichte, Säkularisierung, Sittlichkeitsdelikt, Tagelöhner.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht einen konkreten Kriminalfall von Bigamie im Jahr 1803, um daraus Rückschlüsse auf die Lebensweise und den sozialen Alltag niedere Schichten im ländlichen Franken zu ziehen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Studie?
Im Fokus stehen die damaligen Ehekonzepte, die Disziplinierung durch obrigkeitliche Gerichte und der Wandel des Strafvollzugs von einer moralisch-religiösen Sühne hin zu einem wirtschaftlich geprägten Disziplinierungsinstrument.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist ein quellenfundierter Beitrag zur Sozialgeschichte, der durch die Auswertung seltener Gerichtsakten das Leben schriftunkundiger Bevölkerungsschichten rekonstruiert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine quellenkritische Fallstudie, die Aktenkonvolute des Pückler-Limpurgischen-Archivs analysiert und diese in den größeren rechts- und sozialhistorischen Kontext einordnet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorgeschichte der ersten Ehe, die Analyse der begangenen Delikte (Ehebruch, Bigamie), den Prozessverlauf vor dem Patrimonialgericht sowie die abschließende Urteilsfindung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Bigamie, Eherecht, Patrimonialgericht, frühe Neuzeit, Kriminalgeschichte und soziale Disziplinierung.
Warum wurde Johann Georg Sept trotz Bigamie nicht härter bestraft?
Der Gerichtsbeamte führte strafmildernde Gründe an, darunter Septs Jugend zum Zeitpunkt der ersten Ehe, seine Armut sowie die Tatsache, dass er reumütig war und als fleißiger Arbeiter galt.
Welche Rolle spielte die zweite Ehefrau Sabina Barbara Weber im Prozess?
Sie wurde ebenfalls angeklagt und verurteilt, da sie von der ersten Ehe wusste. Sie versuchte jedoch in Berufung zu gehen, um ihre Strafe, auch bedingt durch den Tod ihres gemeinsamen Kindes, zu mildern.
- Quote paper
- Markus Wawrzynek (Author), 2002, Der Unzuchts- und Bigamiefall Johann Georg Sept 1803, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19087