I
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS. I
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS. II
SYMBOLVERZEICHNIS. III
1 EINLEITUNG. 1
2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN. 1
2.1 Steuerpflicht und -entstehung 1
2.2 Bewertungsvorschriften für nicht notierte Anteile 1
3 BEWERTUNGSMETHODEN 2
3.1 Ableitung des gemeinen Wertes aus Verkäufen. 2
3.2 Stuttgarter Verfahren 3
3.3 Discounted Cash Flow Methode. 4
4 GESTALTUNGSBEISPIELE. 5
4.1 Unternehmerfreibetrag und Bewertungsabschlag 5
4.1.1 Anteilserhöhung auf über 25 6
4.1.2 Einbringung der Anteile in eine Holdinggesellschaft. 7
4.2 Kapitalerhöhung gegen Einlage. 7
4.3 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. 8
4.4 Anteilsbewertung bei Einfluss auf die Geschäftsführung 9
4.5 Anrechnung von Schulden und Lasten. 10
4.6 Bewertungsunterschied zwischen Personengesellschaften und nicht
notierte n Kapitalgesellschaften 12
5 DCF METHODE VS. STUTTGARTER VERFAHREN 13
6 FAZIT. 15
7 LITERATURVERZEICHNIS 17
II
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz AktG Aktiengesetz Aufl. Auflage Az. Aktenzeichen
BB Betriebsberater (Zeitschrift) BewG Bewertungsgesetz BFH Bundesfinanzhof BStBl Bundessteuerblatt (Zeitschrift) BVerfG Bundesverfassungsgericht bzw. beziehungsweise
DB Der Betrieb (Zeitschrift) DCF Discounted Cash Flow d.h. das heisst Dr. Doktor DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
ErbStG Erbschaftsteuer- und Schenkungsteue rgesetz ErbStR Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrichtlinien EStG Einkommensteuergesetz evtl. eventuell
ff. fortfolgende FG Finanzgericht
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Nr. Nummer
max. maximal
III
Prof. Professor
R Richtlinie Rn. Randnummer Rz. Randziffer
S. Seite; Satz
vgl. vergleiche v.H. von Hundert vs. versus z.B. zum Beispiel
Symbolverzeichnis
Cash Flow zum Zeitpunkt t C
t
E Ertragshundertsatz
Free-Cash-Flow zum Zeitpunkt t FCF
t Free-Cash-Flow im Jahr n FCF
n
Abzinsungsfaktor i
n Parameter für Jahr n
V Vermögenswert t Abzinsungsfaktor zum Zeitpunkt t υ
Wert zum Bewertungsstichtag W
0
X gemeiner Wert t Unbekannte zum Zeitpunkt t x
1
1 Einleitung
Diese Arbeit geht zunächst auf die rechtlichen Voraussetzungen für die Erbschaftssteuer ein und stellt dann kurz die Verfahren zur Wertermittlung bei nicht notierten Anteilen für Zwecke der Erbschaftssteuer vor. Anschliessend wird die Discounted Cash Flow Methode, ein betriebswirtschaftliches Verfahren zur Wertermittlung von Unternehmen, betrachtet.
Den Schwerpunkt dieser Arbeit bilden Gestaltungsmöglichkeiten gemäss der aktuellen Steuergesetzgebung. Vornehmliches Ziel dabei ist Möglichkeiten aufzuzeigen, welche zu einer Minimierung der Steuerlast, bzw. zu einer maximalen Ausschöpfung von gesetzlich gewährten Abzügen, führen. Der abschließende Vergleich zwischen dem betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bewertungsverfahren macht die Auswirkungen der unterschiedlichen Bewertungsansätze deutlich.
2 Gesetzliche Grundlagen
2.1 Steuerpflicht und -entstehung
Der Erbschaftsteuer unterliegt der Erwerb von Todes wegen nach § 1 Abs.1 Nr. 1 ErbStG und nach § 1 Abs.1 Nr. 2 ErbStG ebenso die Schenkung unter Lebenden (vorweggenommene Erbfolge).
Laut § 9 Abs.1 Nr. 1 ErbStG entsteht beim Erwerb von Todes wegen die Steuer mit dem Tode des Erblassers. Bei der vorweggenommenen Erbfolge entsteht gemäss § 9 Abs.1 Nr. 2 ErbStG die Steuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.
2.2 Bewertungsvorschriften für nicht notierte Anteile
Die rechtliche Grundlage zur Bewertung v on Anteilen an einer Kapitalgesell- schaft für Zwecke der Erbschaftssteuer ergibt sich gemäss § 12 Abs. 2 ErbStG.
2
Der gemeine Wert ist unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft gemäß § 11 Abs. 2 S. 2 BewG zu schätzen.
Zu den Kapitalgesellschaften zählen gemäß § 11 Abs. 2 S. 1 BewG Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bergrechtliche Kommanditgesellschaften.
3 Bewertungsmethoden
3.1 Ableitung des gemeinen Wertes aus Verkäufen
Der gemeine Wert von nicht an der Börse gehandelten Anteilen an Kapitalgesellschaften leitet sich in erster Linie aus Verkäufen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs 1 ab, die im Besteuerungszeitpunkt weniger als ein Jahr zurückliegen. 2 Telefonkurse im Bankverkehr gehören auch zum gewöhnlichen Geschäftsverkehr, soweit die Kurse einen echten Aussagewert haben. 3 Verkäufe, die zum Nominalwert der Anteile stattfinden und Verkaufserlöse, die unter dem korrespondierenden Schätzwert des Stuttgarter Verfahrens liegen, sind nicht zum gewöhnlichen Geschäftsverkehr zuzurechnen. 4 Sofern es sich nicht um einen Zwerganteil handelt, kann die Wertableitung auch aus einem einzelnen Verkauf erfolgen. 5
Werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Gesellschaftsanteile vergeben, so kann diese Ausgabe als Verkauf im Sinne § 11 Abs. 2 S. 2 BewG angesehen werden. Kann auf bereits ermittelte Werte zurückgegriffen werden und liegen Werte nach dem Bewertungsstichtag vor ist es zulässig, den Wert zu diesem durch Interpolation zu bestimmen. 6
1 Die Beurteilung von Verkäufen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei erheblichen
Abweichungen zwischen Verkaufserlös und Schätzwert sowie die Beweislast hinsichtlich im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr durchgeführten Verkäufen behandelt das FG Münster in
seinem Urteil vom 7.12.2000 - 3 K 5548/96 F.
2 Vgl. § 11 Abs. 2 S. 2 BewG.
3 Vgl. Meincke, (1999), § 12 BewG, Rn. 40.
4 Vgl. Gerlach, (1996), S. 823 f. .
5 Vgl. Eisele, (2001), S. 227; BFH vom 5.3.1986, BStBl 1986 II S.591; ebenso Finanzgericht
Rheinland-Pfalz vom 12.3.1998 - 6 K 1319/96.
6 Vgl. Meincke, (1999), § 12 BewG, Rn 45; BFH Urteil vom 6.2.1991 - II R 87/88, BStBl II 1991,
S. 459-462.
Arbeit zitieren:
Detlef Armin Kube, 2002, Die Bewertung von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften für Zwecke der Erbschaftssteuer, München, GRIN Verlag GmbH
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