TU Dresden Institut für Geschichte
Hauptseminar: Das europäische Staatensystem 1713-1789 SS 2003
Das stehende Heer
Jörg Hauptmann
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
2. Strukturveränderung der Heere im 17. Jahrhundert 5
3. Die Kriegsführung 8
4. Heer und Gesellschaft 10
5. Die Bedeutung des stehenden Heeres für die europäischen Staaten 13
5.1. Die Zunahme der Staatsmacht 13
5.2. Das Finanzwesen 16
6. Schlussbetrachtung 18
Literaturliste 20
3
1. Einleitung
Die politische Zersplitterung Europas begünstigte vom späten Mittelalter bis zum 20.
Jahrhundert einen raschen wirtschaftlichen und technologischen Fortschritt. Auch auf
politischen und militärischen Gebieten kam es durch die Vielzahl politischer Akteure zu
ständigen Veränderungen. 1 Teil dieses Prozesses ist die Entstehung und Fortentwicklung der
stehenden Heere als dominierende militärische Organisationsform in der Zeit des
Absolutismus. 2 Der innere Aufbau der stehenden Söldnerheere war in ganz Europa ähnlich.
Sie bestanden aus Soldaten und Offizieren aus ganz Europa und unter ihnen fand laufend ein
gewisser Personalaustausch statt. 3 Zugleich ist die Armee von zentraler Bedeutung für den
Herrscher, der mit ihr vollkommene Souveränität nach innen und außen zu erlangen versucht.
Somit stand das Militär des 17. und 18. Jahrhundert oft im Mittelpunkt staatlichen Handelns. 4
Militärhistorischen Fragestellungen brachte die bundesdeutsche Forschung infolge des
Zweiten Weltkrieges kaum Interesse entgegen. 5 In den letzten zehn Jahren ist jedoch die Zahl
geschichtswissenschaftlicher Arbeiten und Publikationen von meist jüngeren Historikern stark
gewachsen. Trotzdem bleibt der Vorsprung französischer und angelsächsischer Forschungen
bestehen. Eine gegenseitige Beachtung dieser unterschiedlichen Ansätze gibt es allerdings nur
im geringen Maß. 6
1 Kennedy, Paul: Aufstieg und Fall der großen Mächte. Ökonomischer Wandel und militärischer Konflikt von
1500-2000. Frankfurt/M., 2000, S. 55ff.; Die Veränderungen auf militärischem Gebiet waren ein kontinuierlicher Prozess mit vielen kleinen technischen, taktischen und administrativen Innovationen. Vgl. Nowosadtko, Jutta: Krieg, Gewalt und Ordnung. Einführung in die Militärgeschichte. Tübingen, 2002, S. 217; Zur Debatte einer militärischen Revolution zwischen Spätmittelalter und 18. Jahrhundert. Vgl. ebd., S. 213ff.
2 Zum Problem des Absolutismus-Begriffes Asch Ronald G.,/ Duchhardt, Heinz: Die Geburt des „Absolutismus“
im 17. Jahrhundert. Epochenwende der europäischen Geschichte oder optische Täuschung? In: Asch/ Duchhardt (Hg.): Der Absolutismus - ein Mythos? Strukturwandel monarchischer Herrschaft in West- und Mitteleuropa (ca. 1550-1700). Köln, Weimar, Wien, 1996; Duchhardt, Heinz: Das Zeitalter des Absolutismus. 2. Aufl., München, 1992, S. 166ff.; Absolutismus war letzten Endes nur ein politisches Programm, welches die Monarchen verfolgten, aber nie erreichten. Vgl. Asch/ Duchhardt, 1996, S. 3; Da aber ein alternativer Terminus fehlt, welcher in ähnlicher Weise für die Herrschaftsverdichtung und Fürstenbezogenheit des 17. und 18. Jahrhunderts steht, plädieren beide Autoren für eine Beibehaltung des Begriffes. Vgl. ebd., S. 24
3 Hohrath, Daniel: Spätbarocke Kriegspraxis und aufgeklärte Kriegswissenschaften. Neue Forschungen und
Perspektiven zu Krieg und Militär im „Zeitalter der Aufklärung“. In: Hohrath/ Gerteis (Hg.): Die Kriegskunst im Lichte der Vernunft: Militär und Aufklärung im 18. Jahrhundert. Teil 2. Hamburg, 1999, S. 5-47, S. 9
4 Kunisch, Johannes: Absolutismus. Europäische Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zur Krise des
Ancien Régime. Göttingen, 1986, S. 84
5 Neben einer Debatte um den preußisch-deutschen Militarismus kamen militärgeschichtlichen
Problemstellungen allenfalls in einzelnen Punkten der Politik- und Diplomatiegeschichte zur Sprache. Vgl. Nowosadtko, 2002, S. 10; Die Forschung der DDR ging unbefangener mit der Militärgeschichte um. Die marxistische Geschichtsschreibung gab durch ihr verstärkt sozio-ökonomischen Erkenntnisinteresses auch der modernen Militärgeschichte wichtige Impulse, welche aber durch politisch-ideologische Vorgaben und Anschten beschränkt wurden. Vgl. ebd., S. 10f.; vgl. auch Kroener, Bernhard R.: „Das Schwungrad an der Staatsmaschine“? Die Bedeutung der Bewaffneten Macht in der europäischen Geschichte der Frühen Neuzeit. In: Kroener/ Pröve (Hg.): Krieg und Frieden. Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit. Paderborn u. a.,
1996. S. 1-24, S. 3
6 Nowosadtko, 2002, S. 11f.; Hohrath, 1999, S. 8 und S. 11f.; Kroener, 1996, S. 2ff.
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Bei dem sehr umfangreichen Themenkomplex kann diese Arbeit nur einige wesentliche Aspekte aufzeigen und einen kurzen Ein- und Überblick über das Wehrwesen in der Zeit des Absolutismus geben. Zuerst wird auf die Entstehung der stehenden Heere im Laufe des 17. Jahrhunderts einzugehen sein. Anschließend soll untersucht werden, wie sich die Strukturveränderungen und die barocken Ideale von Vernunft und Rationalität auch in der Kriegsführung niederschlagen und welchen Einfluss das Militär auf die Gesellschaft hat. Zum Schluss soll die Rolle der stehenden Heere für die europäischen Staaten und Herrscher beleuchtet werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den Zusammenhängen zwischen bewaffneter Macht, der Entstehung des modernen Staates und der Herausbildung eines modernen Finanzwesens liegen.
2. Strukturveränderung der Heere im 17. Jahrhundert
Die Entstehung der stehenden Heere des Absolutismus war ein langer und fließender Prozess, der durch die militärischen Auseinandersetzungen im 17. Jahrhundert und insbesondere durch den Dreißigjährigen Krieg begünstigte wurde. 7 Am Anfang des Dreißigjährigen Krieges waren zum einen Landesdefensionen und zum anderen frei geworbene Söldnerheere die wichtigsten militärischen Organisationsformen. Die Defensionswerke mit ausgelosten Aufgebotspflichtigen zur Landesverteidigung waren in gewisser Weise schon stehende Verbände. Sie erwiesen sich jedoch gegenüber den Berufssöldnern der geworbenen freien Heere als unzureichend. Bis Mitte des 17. Jahrhunderts warben fürstliche Kriegsherren Söldnerheere an, indem sie einen Kriegsunternehmer für die Dauer eines Feldzuges mit der Aufstellung von Truppen beauftragten. 8 Durch den Dreißigjährigen Krieg gewöhnte man sich an die Präsenz militärischer Truppen. Nach seinem Ende verhinderten das nach wie vor bestehende, gegenseitiges Misstrauen und ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis der einstigen Kriegsparteien eine Entlassung aller Truppen. Zudem erschien wegen zahlreicher Konflikte in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts eine vollkommene Auflösung der Heere nicht sinnvoll. Die Kriegserfahrenen Soldaten der nach 1648 stehengebliebenen Heere bildete so den Kern der stehenden Heere. 9
7 Asch/Duchhardt, 1996, S. 12; Burkhardt, Johannes: Der Dreißigjährige Krieg. Frankfurt/M., 1992, S. 213; Die Verstetigung und Verstaatlichung des Heeres reicht bis ins späte Mittelalter zurück. Vgl. ebd.
8 Vgl. Burkhardt, 1992, S. 213f.
9 Burkhardt, 1992, S. 216f.; Je nach finanzieller und sicherheitspolitischer Lage kam es innerhalb weniger Jahre zu Erhöhungen und Verminderungen der Heeresstärke. Vgl. ebd. S. 219; Regimenter, die aufgrund von Kapitulationen errichtet wurden, die den Oberst nicht mehr als Inhaber und Chef auswiesen, sondern nur noch als Kommandeur, können als „stehend“ bezeichnet werden. Vgl. Papke, Gerhard: Von der Miliz zum Stehenden Heer. Wehrwesen im Absolutismus. In: Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hg.): Deutsche Militärgeschichte
1648-1939, Bd. 1, Abschnitt I. München, 1983, S. 175
5
Die Fürsten hatten als oberste Kriegsherren ein Interesse an stehenden Verbänden. Da die Finanzierung dieser stehenden Heere längerfristig angelegt war, stieg mit der militärischen Planungssicherheit auch ihre Unabhängigkeit von den Ständen. Die Reichsstände hatten bereits mit dem Westfälischen Friedenswerk eine hohe Eigenständigkeit erreicht und mit dem Reichsabschied von 1654 wurde den Ständen aufgetragen, die Landesfürsten bei Besetzung und Unterhalt von Festungen und Garnisonen zu unterstützen. Dadurch wurde in deutschen Territorien, genauso wie in vielen europäischen Staaten, die Macht der Herrscher gestärkt. Ständische Institutionen, welche bisher durch Steuerbewilligungen bei der Finanzierung von Truppen großes Gewicht hatten, sich aber in Kriegszeiten zunehmend unfähig beim Aufbringen notwendiger finanzieller Mittel zeigten, wurden in ihrem Einfluss beschränkt. Die Zurückdrängung der Stände war ein kontinuierlicher Vorgang, jedoch war er keinesfalls überall erfolgreich. 10
Vornehmlich in Territorien, in denen die Stände ihr Mitspracherecht bewahrten, kamen den aus Defensionswerken hervorgegangenen Milizen 11 besondere Bedeutung zu. Sie waren billiger als reguläre Linientruppen und stellten in kleineren, finanzschwachen Territorien die wichtigste, wenn nicht gar alleinige bewaffnete Macht dar. Auch in größeren Staaten und selbst bei den europäischen Großmächten bestand neben dem stehenden Heer das Wehrsystem der Milizen fort. Sie wurden hauptsächlich zur Landesverteidigung und zur Schaffung der Ruhe im Innern verwendet. Daneben wurden Teile der Landmilizen immer wieder ins stehende Heer umgeordnet. 12
Nachdem bereits zu Beginn der Neuzeit durch das Ende der mittelalterlichen Ritterheere und der zunehmenden Dominanz von Fußsoldaten die Größe der Heere zugenommen hatte, 13 ermöglichte die Ausweitung der staatlichen Macht in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhundert
10 Duchhardt, 1992, S. 24f.; Burkhardt, 1992, S. 217; Die meist innerstaatlichen Konfessionskonflikte trugen ebenfalls zu einer Stärkung der Fürstenmacht bei. Vgl. Asch/Duchhardt, 1996, S..8f; In England und den Niederlanden war eine Zurückdrängung der ständischen Institutionen zur Kriegsfinanzierung nicht nötig bzw. möglich. Das bisherige System wurde beibehalten und weiterentwickelt Vgl., ebd., S. 12f.; Das stehende Heer wurde vielerorts von den Ständen als notwendige Last akzeptiert. Sie setzten dem Herrscher beim Aufbau stehender Verbände kaum Widerstand entgegen, erwarteten dann aber auch wohlwollendes Verhalten des Fürsten. Vgl. Papke, 1983, S. 181; In der Gesellschaft stand der Adel weiterhin unangefochten an der Spitze. Seine Mitgestaltungsrecht im Staat und in der Politik hatte er zwar weitgehend verloren, doch Herrschte der Adel durch den König viel wirkungsvoller als frühr im Gegensatz zu ihm. Vgl. Kunisch, 1992, S. 6
11 Im 18. Jahrhundert hatte die ‚Miliz’ eine alle Streitkräfte umfassende Bedeutung. Die heutige ‚Miliz’ wurde als ‚irregulirte Militz’, das stehende Heer als ‚regulierte Militz’ bezeichnet. Vgl. Kutsche, Eckart: Kriegsbild, Wehrverfassung und Wehrwesen in der Deutschen Enzyklopädie des 18. Jahrhunderts dargestellt an Zedlers Großem Universallexikon. Diss., Freiburg i. Br., 1975, S. 237
12 Vgl. Duchhardt, 1992, S. 42; Papke, 1983, S. 100f.; Kutsche, 1975, S. 138
13 Die Ausrüstung und Ausbildung eines Fußsoldaten war billiger als die eines Ritters, der neben Rüstung, Pferd und Gefolge auch eine anspruchsvolle Ausbildung für den berittenen Nahkampf brauchte. Zudem rekrutierte sich der Ritterstand aus einer relativ begrenzten adeligen Schicht. Vgl. Sikora, Michael: Disziplin und Desertion. Strukturprobleme militärischer Organisation im 18. Jahrhundert. Berlin, 1996, S. 213
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