II
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
A. Einführung 1
B. Der Entwicklungsbegriff 2
C. Die Position der Kirche zur Entwicklungsproblematik
in den sechziger Jahren
I. Empirische Analyse der Zeit aus der Sicht Johannes XXIII. und Paul VI. 5
II. Die normative Ausrichtung der Entwicklungshilfe 10
1. Das Personprinzip / Personalität 10
2. Das Subsidiaritätsprinzip 13
3. Das Gemeinwohl 15
4. Solidarität 16
III. Handlungsempfehlungen der Päpste 18
D. Die Position der Kirche zur Entwicklungsproblematik
Ende der 80er / Anfang der 90er Jahre
I. Empirische Analyse der Zeit aus der Sicht von Papst Johannes Paul II. 21
II. Normative Ausrichtung des Entwicklungsverständnisses 25
1. Wahre menschliche Entwicklung 25
2. Wechselseitige Solidarität als Lösung 27
3. Privateigentum zwischen Individualitäts- und Universalitätsanspruch 28
4. Zusammenwirken von Markt, Staat und Kirche 29
III. Handlungsempfehlungen der Päpste 31
E. Schlussbetrachtung 34
Literaturverzeichnis 36
Quellenverzeichnis 37
III
Abkürzungsverzeichnis
MM Mater et magistra PT Pacem in terris PP Populorum progressio SRS Sollicitudo rei socialis CA Centesimus annus IWF Internationaler Währungsfonds WTO World Trade Organization
1
A. Einführung
Mit dem raschen Wiederaufbau Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg, maßgeblich durch die Finanzhilfe des Marshallplans unterstützt, machte sich auf internationaler Ebene eine große Euphorie breit, die Probleme der unterentwickelten Länder nach der Entkolonialisierung ähnlich schnell und auf gleiche Weise lösen zu können. Das eine rein finanzielle Unterstützung dies jedoch nicht leisten kann, wurde bereits Ende der sechziger Jahre durch den Person-Bericht verdeutlicht. 1 Infolgedessen wurde bis in die Gegenwart ein vielmaschiges Netz internationaler Zusammenarbeit mit dem Ziel geschaffen, eine nachhaltige Entwicklung (wirtschaftliche, politische, ökologische und soziale Aspekte beinhaltend) zu realisieren. 2
Gegenstand dieser Hausarbeit ist die Analyse der kirchlichen Position in der Entwicklungsfrage. Diese ist deshalb interessant, weil die Kirche unabhängig von politischen Interessen handelt und eine große soziale Kompetenz besitzt. Somit kann sie konsequent bestehende Mängel anprangern und den vollen Umfang des Reformbedarfs aufzeigen. Maßgeblich bestimmt wird die Haltung der Kirche durch die Sozialenzykliken ihres Oberhauptes, des Papstes. In diesen Rundschreiben weisen die Päpste auf bestehende Missstände hin und zeigen Wege auf, wie diese beseitigt werden können. Es ist folglich zunächst zu prüfen, welche Gegebenheiten die Päpste zu den jeweiligen Zeitpunkten Entwicklungshemmnisse identifizieren. In einem zweiten Schritt geht es darum, herauszuarbeiten an welchen Normen die Entwicklungsarbeit ausgerichtet werden soll. Dabei ist auch geklärt werden, welches Verständnis von Entwicklung der jeweiligen Argumentation zu Grunde liegt. Im dritten und letzten Schritt sollen die aus den Prinzipien abgeleiteten, konkreten Handlungsempfehlungen für die Entwicklungsarbeit dargestellt werden.
Auf Grund der großen stofflichen Fülle werden in dieser Arbeit nur zwei geschichtliche Abschnitte nach dem beschriebenen Dreiklang analysiert und gegenübergestellt. Dies ist zum einen die Situation in den fünfziger und sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Wie bereits eingangs dargestellt wurde, ging man in dieser Zeit zunächst sehr optimistisch an die Lösung der Entwicklungsfrage heran, da der Abschluss der Entkolonialisierung, in Verbindung mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges in gewisser Weise einen Neuanfang darstellte. Geprägt wurde das Entwicklungsverständnis der Kirche in dieser Zeit durch
1 Vgl. Andersen , U., Entwicklungspolitik, S. 33.
2 Vgl. Wieczorek Zeul, H., Bericht, Vorwort.
2
Johannes XXIII. mit seinen Sozialenzykliken “Mater et magistra“ (1961) und “Pacem in terris“ (1963) sowie besonders durch Paul VI. mit seinem Rundschreiben “Populorum progressio“ (1967). Ebenfalls als Neuanfang kann die Beendigung der Teilung der Welt in zwei Blöcke angesehen werden. Dabei soll herausgestellt werden, wie Johannes Paul II. in seinen sozialen Rundschreiben “Sollicitudo rei socialis“ (1987) und “Centesimus annus“ (1991) an die Lösung der Entwicklungsfrage herangeht und welche Veränderungen im Vergleich zu seinen Vorgängern festzustellen sind. Als Verständnisgrundlage soll aber zunächst auf die Vielschichtigkeit des Entwicklungsbegriffs eingegangen werden.
B. Der Entwicklungsbegriff
Eine Beschreibung dessen, was unter Entwicklung zu verstehen ist, wird notwendig, weil dieser Begriff in den verschiedensten Zusammenhängen verwendet wird und somit verschiedene Auffassungen über den Inhalt bestehen. Eine Besonderheit des Begriffs besteht darin, dass Entwicklung nicht einen konstanten Zustand beschreibt sondern auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtet ist. Die Zielbestimmung wiederum ist abhängig von individuellen Wertvorstellungen und somit variabel. Damit unterscheiden sich auch die gewählten Wege und Prozesse der Zielerreichung. Das heißt also, dass eine allgemeingültige Definition von Entwicklung nicht existieren kann, da das angestrebte Ergebnis variiert. 3
Eine weit verbreitete und anerkannte Definition des Entwicklungsbegriffs wurde von Dieter Nohlen und Franz Nuscheler vorgenommen und ist unter der Bezeichnung des ’magischen Fünfecks von Entwicklung’ 4 bekannt geworden. Die Verfasser leiten dabei aus ihrem Verständnis von Entwicklung fünf Eigenschaften (Wachstum, Arbeit, Gleichheit/Gerechtigkeit, Partizipation, Unabhängigkeit) ab, die den Entwicklungsbegriff charakterisieren. Wachstum
In Anlehnung an die von der UNO verabschiedete Strategie der ersten Entwicklungsdekade (sechziger Jahre) wird Wachstum zunächst im ökonomischen Sinn verstanden - nämlich als die Zunahme der Produktion von Gütern und Dienstleistungen infolge von Kapitalinvestitionen. Als Haupthindernis des wirtschaftlichen Wachstums
3 Vgl. Nohlen, D./ Nuscheler, F., Entwicklung, S. 48f.
4 Vgl. Langhorst, P., Kirche, S. 41.
3
identifizierte die UNO damals den Kapitalmangel. Infolgedessen erhoffte man sich, ähnlich wie beim Marshall-Plan, durch Kapitalzufuhr an die Eliten der Entwicklungsländer wirtschaftliche Impulse zu erzeugen, die bis zur Mehrheit der Bevölkerung durchdringen sollten (Trickle-down-These). 5 Das Ergebnis war jedoch, dass trotz hohen Wirtschaftswachstums die Verelendung zunahm. Der Wachstumsbegriff wird deshalb um einen qualitativen Aspekt erweitert. Demnach ist das Wachstum auch entsprechend seiner Verwendung zur Mehrung des gesellschaftlichen Gemeinwohls zu bewerten. Hier nimmt im Falle der Entwicklungsländer die Armutsbekämpfung breiten Raum ein. Um eine spürbare Verringerung der Armut zu erreichen, wird die Mobilisierung der mehr als ausreichend vorhandenen Arbeitskräfte durch Nohlen und Nuscheler empfohlen. Durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, in Verbindung mit der Installation eines Verteilungssystems für die Einkommen, wird ein Nachfragezuwachs erzeugt. Folglich muss die Armutsbekämpfung Ausgangspunkt des Wachstums sein (Trickle-up-These). 6 Arbeit
Nohlen und Nuscheler sehen die Arbeit als ganz wesentlichen Aspekt der Entwicklung an. Mit der Förderung der Arbeit wird jene Ressource genutzt, über die die Entwicklungsländer in großem Umfang verfügen. Der Import moderner Technologien würde der Förderung des Faktors Arbeit entgegenwirken, da für deren Erwerb viel Kapital notwendig ist, über welches die Entwicklungsländer nicht verfügen, und die menschliche Arbeitskraft verdrängt wird. Als notwendig wird hingegen die Investition in das Humankapital (Ausbildung) erachtet, wodurch die Grundlage für qualifizierte Arbeit geschaffen wird. Mit der Förderung der Arbeit, in Verbindung mit einer angemessenen Entlohnung wird eine Massennachfrage und damit das Wachstum gefördert. Darüber hinaus wird den Menschen durch die Arbeit eine Möglichkeit gegeben ihre Armut selbst zu überwinden und ein Stück Unabhängigkeit zu erlangen.
Ein dritter Aspekt der Arbeit ist die Möglichkeit zur Selbstverwirklichung, wodurch Arbeit mehr wird als bloße Existenzgrundlage. 7 Gleichheit / Gerechtigkeit
Ausgehend vom Grundsatz der Gleichheit aller Menschen wird über die Erzeugung von Wachstum hinaus die Forderung aufgestellt, dass die produzierten Güter auch gerecht auf die Bevölkerung verteilt werden. Die Ursache für ungerechte Verteilung ist häufig
5 Vgl. Andersen , U., Entwicklungspolitik, S. 32.
6 Vgl. Nohlen, D./ Nuscheler, F., Entwicklung, S. 56ff.
7 Vgl. Nohlen, D./ Nuscheler, F., Entwicklung, S. 58ff.
4
politische Macht. Die Ungleichheit kann nur dann als gerecht angesehen werden, wenn sie zu Gunsten der Schwachen erfolgt. 8 Da dies aber in der Praxis fast nie der Fall ist, fordern Nohlen und Nuscheler eine umfassende Strukturreform, durch die die Entwicklungsländer in die Lage versetzt werden sollen, ihre politischen und wirtschaftlichen Belange selbst zu regeln und gleichberechtigte Beziehungen zu anderen Staaten aufzubauen. Partizipation
Partizipation ist jenes Element von Entwicklung, welches die Einbindung der unteren Bevölkerungsschichten in politisch-gesellschaftliche Prozesse gewährleistet. Damit wird erreicht, dass die Menschen den Entwicklungsprozess als ihre Aufgabe verstehen, dass sie eigenverantwortlich handeln und damit zum Träger ihrer Entwicklung werden. In der Einbindung der gesamten Gesellschaft sehen die Verfasser sogar die Voraussetzung für die Überwindung der Not (Entwicklung von unten). Mit der Umsetzung der Partizipation wird gleichzeitig die zuvor genannte Forderung nach Gleichheit und Gerechtigkeit realisiert. 9 Unabhängigkeit
Die Forderung der Entwicklungsländer nach Unabhängigkeit fand ihren Anfang in der Entkolonialisierung und wurde durch die Gründung verschiedener Staatenbündnisse (Gruppe der 77,OPEC) bekräftigt und verstärkt. Das Streben nach wirtschaftlicher Unabhängigkeit bezieht sich neben einer gerechten Gestaltung internationaler Tauschverhältnisse auch auf die gleichmäßige Verteilung der Handelsgewinne. Darüber hinaus gehört zum Begriff der Entwicklung auch innen- und außenpolitische Souveränität sowie das Recht über die gesellschaftliche Konstitution des eigenen Landes selbst zu entscheiden. 10 Nur mit der Bildung souveräner Regierungen kann der Forderung nach Partizipation der Menschen Folge geleistet werden.
Die fünf bisher genannten Elemente wurden später durch die Rahmenbedingungen der Menschenwürde und einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft ergänzt. Menschenwürde
Die Menschenwürde steht als Grundlage der Gleichheit allen Menschen zu und sichert diesen ein Leben über das wirtschaftliche Existenzminimum hinaus. Trotz der weltweiten Anerkennung der Menschenwürde wird die Umsetzung der aus ihr resultierenden Menschenrechte in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Ökologisch-soziale Marktwirtschaft
8 Vgl. Langhorst, P., Kirche, S. 42.
9 Vgl. Nohlen, D./ Nuscheler, F., Entwicklung, S. 62f.
10 Vgl. Langhorst, P., Kirche, S. 43.
5
Mit diesem Konzept wird von der Annahme des unendlich fortscheitenden Wachstums Abstand genommen. Ziel ist es nunmehr eine ’langfristig tragfähige Entwicklung’ 11 zu erreichen. Ausgangspunkt muss deshalb ein Staat sein, der durch sozial- und rechtspolitische Mittel der Marktwirtschaft einen gerechten Rahmen verleiht und so die negativen Effekte des Wettbewerbs kompensiert. Um einen in diesem Sinne handelnden Staat zu schaffen, muss eine auf demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen basierende Gesellschaftsordnung entwickelt werden.
C. Die Position der Kirche zur Entwicklungsproblematik in den sechziger Jahren
I. Empirische Analyse der Zeit aus der Sicht Johannes XXIII. und Paul VI.
Ausgangspunkt der Argumentation der drei hier analysierten Sozialenzykliken (Mater et magistra, Pacem in terris und Populorum progressio) ist jeweils eine Analyse der aktuellen Gegebenheiten der Zeit.
Im Abschnitt „neue Wandlungen“ führt Johannes XXIII. die für ihn wesentlichen Änderungen der „letzten zwanzig Jahre“ (MM 46) an. So greift er aus dem Bereich der Wissenschaft und Technik (MM 47) die Atomkraft heraus und verweist neben den positiven Effekten ihrer Nutzung, zum Beispiel für die Stromerzeugung, auch auf die verheerende Wirkung beim Einsatz zu Kriegszwecken (Hiroschima, Nagasaki). Ein weiterer Aspekt ist die zunehmende Automatisierung bei der Gütererzeugung und in der Landwirtschaft. Damit geht der Papst auf die zunehmende Konkurrenz zwischen der menschlichen Arbeitskraft und den Maschinen vor dem Hintergrund der Kostenfrage ein. Als ein positiver Effekt dieser Entwicklung ist die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern zu nennen. Dass dies keineswegs selbstverständlich war, zeigten die Versorgungsprobleme, vor allem in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. In der Weiterentwicklung des Nachrichtenwesens (z.B. Einführung des Fernsehens) sieht Johannes XXIII. ein „Schwinden der Entfernungen“ (MM 47), also das direkte Wahrnehmen der Geschehnisse in der Welt durch eine große Menschenmenge über die sich entwickelnde Medienlandschaft.
Auch im gesellschaftlichen Bereich stellt der Papst Veränderungen fest. Hier hebt er vor allem die Weiterentwicklung des Sozialversicherungssystems, welches, auf
11 Vgl. Langhorst, P., Kirche, S. 45.
Arbeit zitieren:
Jens Huke, 2003, Christliche Soziallehre und Entwicklungshilfe, München, GRIN Verlag GmbH
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