INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung. 3
2 Status quo und Probleme der Alterssicherung in Deutschland. 4
2.1 Die drei Säulen der Alterssicherung. 4
2.2 Die gesetzliche Rentenversicherung. 4
2.2.1 Die gesetzliche Alterssicherung in Deutschland. 5
2.3 Die betriebliche Altersvorsorge. 6
2.4 Die private Altersvorsorge. 7
2.5 Riesters Rentenreform. 7
3 Systeme der Altersicherung: Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren. 8
3.1 Das Umlageverfahren. 8
3.2 Das Kapitaldeckungsverfahren. 9
3.3 Die steuerfinanzierte Rente. 10
4 Reformoptionen innerhalb des Umlageverfahrens 11
4.1 Senkung des Rentenniveaus 11
4.2 Das Prinzip der dynamischen Rente und des demographische Faktor. 12
4.3 Schritte zur Verbesserung der demographischen Situation. 12
5 Erhoffte Vorteile eines Kapitaldeckungsverfahrens. 14
5.1 Renditevergleich. 14
5.2 Anreizwirkungen und Eigenvorsorge. 15
5.3 Erwirtschaftung der Renten durch den Faktor Kapital. 15
5.4 Das Umstellungsproblem - Kritische Betrachtung des KDV. 17
6 Fazit und abgeleitete Reformoptionen 18
LITERATUR 21
ONLINE 23
1 Einleitung
Das Thema Rentenpolitik steht auch heute, Mitte des Jahres 2002, wieder einmal ganz oben auf der Liste der drängenden, aber bisher ungelösten politischen Probleme in Deutschland. Auf dieser Liste steht das Thema Rente nun seit mindestens 10 Jahren, und die Zeitabstände, in denen Rentenreformen diskutiert, verabschiedet, wieder ausgesetzt und neu diskutiert wurden, ist beachtlich kürzer geworden. Nach der Rentenreform von 1992 mit dem Übergang von der bruttolohn- zur nettolohnbezogenen dynamischen Rente, kam 1998 erstmals die Thematik des demographischen Faktors auf die Tagesordnung. Es sollte erstmals in einer Rentenreform das Problem einer alternden Bevölkerung in Form eines verlangsamten Anstiegs der Renten bezogen auf die Nettolöhne berücksichtigt werden. Die Rentenreform von 1998 wurde aber von der rot-grünen Bundesregierung nach ihrer Wahl außer Kraft gesetzt und nun durch die so genannte ‚ Riesterrente’ unter der Federführung von Arbeitsminister Walter Riester (SPD) ersetzt, die verstärkt auf Zusatzsäulen der privaten und betrieblichen Vorsorge setzt. Hinter all diesen konkreten Rentenreformschritten stehen bestimmte, voneinander abweichende Vorstellungen über alternative Grundtypen von Rentenversicherungssystemen und deren Fähigkeit, mit den anstehenden demographischen Problemen fertig zu werden. Diese Grundvorstellungen beeinflussen die von der Politik vorgestellten Reformpläne. Dabei lassen sich alle Systeme von Altersicherung letztendlich auf zwei Grundtypen der Finanzierung zurückführen. Häufig das Kapitaldeckungsverfahren (KDV) als adäquater Problemlöser für die demographischen Probleme der kommenden Jahrzehnte genannt. Das Umlageverfahren (UV) hingegen ist nach Meinung vieler Experten
nicht in der Lage die anstehenden demographischen Umwälzungen zu lösen. 1 Um die demographischen Probleme besser in den Griff zu bekommen, wird in Deutschland von den Befürwortern des KDV ein Paradigmawechsel im Hinblick auf die Auswahl des Finanzierungsverfahrens gefordert. Die Diskussion und Auseinandersetzung welches Finanzierungsverfahren besser uns effizienter ist nicht neu. Die Einschätzung der Risiken beider Verfahren hat sich jedoch grundlegend geändert. Während man sich nach dem Krieg noch gut an den Zusammenbruch der kapitalgedeckten Systeme erinnerte, verschwand mit der
Zeit die Erkenntnis dass auch kapitalgedeckte Systeme erheblich Risiken bergen. 2 Wichtig ist darüber hinaus auch, die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des jeweiligen Finanzierungsverfahrens zu beachten. Insgesamt stellt die Ausschöpfung aller wirtschaftlichen Wachstumsmöglichkeiten zugleich ein Beitrag zur Erleichterung
1 Vgl. dazu Krupp (1998). Er führt die Autoren Gliesmann / Horn (1997), Homburg (1988), Homburg (1997), Neumann (1997) und Neumann (1998) als Befürworter des KDV aus
2 Vgl. zur historischen Einschätzung der Finanzierungsverfahren Krupp (1997)
demographisch verursachter Probleme dar. Stephan Fasshauer beschreibt in diesem Zusammenhang die Diskussion um die Feldstein Hypothese: „Ausgangspunkt der Auseinandersetzung zwischen Verfechtern des Umlage- und des Kapitaldeckungsverfahrens bildet die berühmte Feldstein-Hypothese, die…besagt, dass eine umlagefinanzierte soziale Alterssicherung im Vergleich zu einer reinen privaten Vorsorge und einer kapitalgedeckten sozialen Altersicherung die (gesamtwirtschaftliche) Ersparnis generell verringert, was zu langfristigen Wachstumseinbußen der Volkswirtschaft führt.“ 3
Aufgrund der Komplexität des Themas besteht aber die Gefahr, dass in der Öffentlichkeit und sogar bei den Politikern selber der Blick für grundsätzliche Zusammenhänge, für die allgemeine Wirkungsweise und die relativen Vorteile der verschiedenen Grundtypen der Rentenversicherung verloren geht. Stattdessen wird oft ein ideologischer Streit über oft nebensächliche Details und Prozentpunkte geführt. Da die Zukunftprojektionen der zur Debatte stehenden Größen und der in den nächsten Jahrzehnten zu erwartenden weiteren Rentenreformen wegen des sehr langen Betrachtungszeitraumes ohnehin sehr unsicher sind, will ich einen grundsätzlicheren Blick auf die aktuelle Problemlage des deutschen Alterssicherungssystems und die daraus sich ergebenen Reformoptionen werfen. Hierbei sind deutlich zwei Gruppen von Reformen zu unterscheiden. Diejenigen, die innerhalb des heute praktizierten UV der Rentenversicherung systemimmanente Reformen betreffen, und solche, die eine umfassende Systemänderung des Rentensystems im Auge haben, weg vom UV hin zum KDV. Die Reformpläne von Riester können schließlich als eine Mischform (Teilkapitaldeckung) dieser Grundtypen angesehen werden, da einerseits das UV grundsätzlich beibehalten wird, andererseits aber die private, kapitalgedeckte Zusatzversorgung als weitere Säule der Alterssicherung geschaffen worden ist. Die Seminararbeit ist wie folgt gegliedert: In Kapitel 2 soll zunächst einen Überblick über den Aufbau des deutschen Rentenversicherungssystems und Reformen der rotgrünen Bundesregierung liefern. In Kapitel drei werden die idealtypischen Funktionsweisen des UV und des KDVs erläutert und voneinander abgegrenzt. Anschließend werde ich untersuchen, welche Optionen den Verantwortlichen offen stehen, wenn sie die bevorstehenden demographischen Probleme innerhalb des UVs lösen wollen. In Kapitel 5 wende ich mich der Frage zu, ob die durch das UV ggf. nicht adäquat lösbaren demographischen Probleme durch die Einführung eines KDVs besser in den Griff zu bekommen wären. Darüber hinaus gehe ich auf werde ich die gesamtwirtschaftliche Perspektive beider Finanzierungsverfahren gegeneinander abgrenzen. Kapitel 6 schließlich enthält eine Zusammenfassung sowie eine
3 Fasshauer (2001), weiterführend dazu Feldstein 1974.
4
Zusammenstellung der aus meinen Ausführungen abzuleitenden Politikempfehlungen.
2 Status quo und Probleme der Alterssicherung in Deutschland 2.1 Die drei Säulen der Alterssicherung
Die Alterssicherung basiert in allen (Industrie-) Ländern auf drei Säulen. In den meisten Ländern stellt die erste Säule häufig eine staatlich organisierte Grundsicherung dar, die zweite Säule eine obligatorische Zusatzsicherung, die an die Erwerbsarbeit anknüpft und die staatlich, betrieblich oder privat organisiert sein kann. Die dritte Säule wird von den freiwilligen privaten Vorsorgemaßnahmen gebildet. Ziel der Riesterreform ist es diese dritte Säule zu stärken.
2.2 Die gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Alterssicherung ist grundsätzlich in zwei Konzeptionen denkbar: der Mindestsicherung sowie der einkommensbezogenen Sicherung. Die Mindestsicherung ist darauf ausgerichtet, Armut im Alter zu vermeiden.
Die Umsetzung der Mindestsicherung kann in drei Varianten erfolgen: 4 • Steuerfinanzierte vorleistungsunabhängige Grundrente mit einheitlichen Leistungen
(Staatsbürgerrente), wie z.B. in Großbritannien.
• Bedürftigkeitsüberprüfte staatliche Mindestsicherung, z.B. Ansätze einer solchen
Sicherung sind in Australien zu finden.
• Beitragsfinanzierte staatliche Mindestsicherung. Bei der Mindestsicherung erfolgt die
Sicherung auf einem niedrigen Niveau, die Länder, die eine staatliche Mindest-Alterssicherung besitzen, haben in der Regel auch eine (obligatorische)
Zusatzsicherung aufgebaut, die an die Erwerbsarbeit anknüpft. 5
2.2.1 Die gesetzliche Alterssicherung in Deutschland
Die GRV dominiert die Alterssicherung in Deutschland. Die GRV ist mit ca. 43,4 Mio. Pflichtmitgliedern (1999) und mit Rentenausgaben von ca. 357 Mrd. DM im Jahr 1998 der
größte Sozialversicherungszweig in Deutschland. 6 Die Versicherungspflicht in der GRV knüpft an die Erwerbstätigkeit an. Aufgabe der GRV ist es, im Versicherungsfall der materiellen Versorgung zu dienen und damit den relativen Lebensstandard des Versicherten zu sichern. Daneben obliegt der GRV als Aufgabe die Erhaltung, Besserung und
4 Vgl. Schmähl (1997), 5 f. und Schmähl (1998), 71/72.
5 Vgl. Schmähl (1997), 6 und Schmähl (1998), 73.
6 Vgl. Lampert, Althammer (2001), 257 und Statistisches Bundesamt (2001), 453, 457.
5
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten durch medizinische, berufsfördernde und ergänzende Leistungen. Innerhalb der gesetzlichen Alterssicherung werden drei Rentenarten unterschieden: die gesetzliche Altersrente, die Invalidenrente sowie die Hinterbliebenenrente. Die Finanzierung erfolgt in Deutschland über das UV.
2.3 Die betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung existiert seit Mitte des 19. Jahrhunderts und wurde von Unternehmern eingeführt, die das Problem einer mangelhaften Alterssicherung ihrer Mitarbeiter erkannten. Eingeführt zu einer Zeit, als noch keine GRV existierte, stellte sie
zunächst die einzige Alterssicherung dar. 7 Mit der Einführung der GRV ist ihre Bedeutung zumindest in Deutschland gesunken. Heute kommen ihr neue Aufgaben zu. Aufgrund eines veränderten wirtschaftlichen Rahmens sowie des demografischen Wandels werden die Leistungen in den gesetzlichen Alterssicherungssystemen zurückgefahren, gleichzeitig erlangt die betriebliche Alterssicherung eine größere Bedeutung. Sie entlastet die GRV, indem sie Lücke zwischen dem aktiven Erwerbseinkommen und dem Alterseinkommen verringert. 8 Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge der Arbeitnehmer und/oder der Arbeitgeber und wird ggf. vom Staat gefördert. Die Finanzierung erfolgt i.d.R. im Rahmen des KDV. Die Ausgestaltung der betrieblichen Alterssicherung lässt sich grundsätzlich in drei Arten unterscheiden: 9
• Direktzusagen sie werden über Rückstellungen innerhalb eines Betriebes gesichert. • Unternehmensbezogene oder unternehmensübergreifende, juristisch selbständige
Pensionskassen oder Pensionsfonds
• Direktversicherung bei einer Lebensversicherung.
2.3.1 Die betriebliche Alterssicherung in Deutschland
Die zweite Säule der Alterssicherung macht in Deutschland ca. 5 % der Einkommens-Zusammensetzung von Rentnerhaushalten aus. Sie ist bisher so ausgestaltet gewesen, dass es sich um freiwillige Leistungen der Arbeitgeber handelt. Ihre Bedeutung nimmt bzw. wird in den nächsten Jahren zunehmen. Mit den Änderungen durch die Riesterreform besitzen seit dem 01.01.2002 alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Alterssicherung. D.h. die Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitgeber einen Teil des Gehaltes des Arbeitnehmers in eine betriebliche Alterssicherung einzahlt.
7 Vgl. Wieting (1999), 106 f., 409.
8 Vgl. Europäische Kommission (1994), 6.
9 Vgl. Schmähl (1997), 6.
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Arbeit zitieren:
Tobias Pehle, 2002, Kapitaldeckung oder Umlageverfahren: Optionen für eine Rentenreform, München, GRIN Verlag GmbH
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