Inhaltsverzeichnis
1 Die Website und Porter 8
1.1 Klassifizierung einer Website 8
1.1.1 Was ist eine Website? 8
1.1.2 Die Website entlang der Porterschen Wertschöpfungskette 9
1.1.2.1 Primäre Aktivitäten 9
1.1.2.2 Sekundäre Aktivitäten 11
1.1.3 Internet, Intranet, Extranet 12
1.2 Problemstellung. 13
2 Rechtsprechung bei Websites. 15
2.1 Urheberrechtlicher Schutz von Websites 15
2.1.1 Urheberrechtsschutz bei geistig-schöpferischer Tätigkeit 15
2.1.2 Natürliche Personen als Schöpfer im urheberrechtlichen Sinne 16
2.2 Unterschiede zwischen amerikanischem und deutschem Urheberrecht 17
2.3 Abgrenzung von Websites zu Software 18
3 Bilanzierung nach HGB. 19
3.1 Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee. 19
3.1.1 Grundlagen und Aufgaben 19
3.1.2 Organisation 19
3.1.3 Standard Setting Process 20
3.1.4 Anwendbarkeit der DRS 21
3.2 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit von Websites. 21
3.2.1 Greifbarkeit des Vermögensvorteils. 21
3.2.2 Abgrenzung der Bewertungseinheit 22
3.3 Konkrete Aktivierungsfähigkeit von Websites 23
3.3.1 Materielle und Immaterielle Vermögensgegenstände. 24
3.3.2 Zuordnung der Website zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen 25
3.3.3 Entgeltlicher Erwerb 26
3.3.4 Sale-and-Lease-back als bilanzpolitisches Instrument. 28
3.4 Bewertungsvorschriften 29
3.4.1 Bewertung 29
3.4.2 Abschreibungsmöglichkeiten und Nutzungsdauer. 31
3.4.2.1 Die planmäßige Abschreibung 31
3.4.2.2 Nutzungsdauer. 31
3.4.2.3 Außerplanmäßige Abschreibung. 32
3.4.3 Aufwendungen zur Pflege und Weiterentwicklung von Websites. 33
3.4.3.1 Erweiterung oder wesentliche Verbesserung der Website. 34
3.4.3.2 Entstehen eines neuen Vermögensgegenstands 34
3.4.3.3 Aktualisierung von Websites 35
4 Bilanzierung nach IFRS 36
4.1 International Accounting Standards Committee Foundation 36
4.1.1 Grundlagen und Aufgaben 36
4.1.2 Organisation 37
4.1.3 Standard Setting Process 37
4.1.4 Verbreitung und Akzeptanz der IFRS. 38
4.2 Assets im Sinne der IAS. 38
4.2.1 IAS 38 als zentrale Vorschrift. 38
4.2.2 Definition der Intangible Assets. 39
4
4.3 Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenständen 40
4.3.1 Identifizierbarkeit 40
4.3.2 Verfügungsmacht und Messbarkeit. 41
4.4 Bewertungsvorschriften 42
4.4.1 Aktivierung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. 42
4.4.2 Aktivierung von selbsterstellten Websites 42
4.4.3 Abschreibungsmöglichkeiten und Nutzungsdauer. 46
5 Bilanzierung nach US-GAAP. 48
5.1 Financial Accounting Standards Board. 48
5.1.1 Grundlagen und Aufgaben 48
5.1.2 Organisation 48
5.1.3 Standard Setting Process 49
5.1.4 Verbindlichkeit der SFAS 50
5.2 Intangible Assets im Sinne der US-GAAP 50
5.2.1 FAS 142 ersetzt APB Opinion No. 17 50
5.2.2 Definition der Intangible Assets. 51
5.2.3 Aktivierungsvoraussetzungen 52
5.3 Bewertungsvorschriften 52
5.3.1 Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten von Websites. 52
5.3.2 Abschreibungsmöglichkeiten und Nutzungsdauer. 55
6 Intangible Asset Statements 57
5
Abkürzungsverzeichnis
AAA
Abb. Abs. AICPA APB
BFH BMF Bundesministerium der Finanzen DAX Deutscher Aktienindex DRS
DRSC e. V. E(D) ED-IAS E-DRS EITF erw. f.
ff. FAF FAQ FAS FASB GAAP gem. GoB GuV HGB HTML i. d. R. i. e. i. V. m. IAS IASB IASC IFRS IMA KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich MDAX Mid Cap DAX NEMAX Neuer Markt Index OFD
Par. S. SDAX
SEC SFAS SIC
1 Die Website und Porter
Die meisten Unternehmen präsentieren sich im World Wide Web nicht nur mit einem „virtuellen Prospekt“ bzw. einer „Visitenkarte“ 1 , sondern anhand einer unternehmenseigenen Website. 2
1.1 Klassifizierung einer Website
1.1.1 Was ist eine Website?
Bei dem Begriff „Website“ differieren die Meinungen, was darunter zu verstehen ist. Folgende Definition ist zum Beispiel auf der Homepage der Universität Siegen zu finden: „A Web site … is a collection of Web files on a particular subject …“ 3 Zur Veranschaulichung der Definition soll die nachfolgende Graphik dienen.
1 Vgl. Siegler, Jan (Bilanzierung, 2001), S. 1
2 Vgl. Schwickert, Axel C. (Web, 2001), S. 78
3 http://www.fb3.uni-siegen.de/sisib/newmedia/glossary/fields/website.htm
4 Quelle: Fischer, L. und Strunk, G. (Aspekte, 1998), S. 22
8
Wie aus der Graphik ersichtlich ist, besteht die Website aus Modulen, welche prinzipiell Tätigkeitsfelder der Porterschen Wertschöpfungskette sind.
1.1.2 Die Website entlang der Porterschen Wertschöpfungskette
Die Portersche Wertschöpfungskette ist in primäre und sekundäre Wertschöpfungsaktivitäten aufgegliedert.
1.1.2.1 Primäre Aktivitäten
„Die primären Aktivitäten Eingangslogistik, Operationen, Ausgangslogistik, Marketing & Vertrieb sowie Kundenservice beschreiben den eigentlichen Wertschöpfungsprozeß. Darunter sind diejenigen Tätigkeiten zu verstehen, welche unmittelbar mit der Produktion und dem Vertrieb eines Produktes bzw. einer Dienstleistung verbunden sind.“ 2
1 Quelle: Porter, Michael E. (Advantage, 1990), S. 41
2 Schwickert, Axel C. (Web, 2001), S. 80
9
Eingangslogistik: Die Website wird zur Automatisierung von hier anfallenden Aufgaben und Prozessen genutzt. Aufträge gehen digital über die Website ein. Der dazugehörige Bedarf wird berechnet und eine automatische Bestellung beim Lieferanten über die Website ausgelöst.
Einige Unternehmen wie der Computerhersteller Dell bieten ein so genanntes „Tracking“ an, d.h. es kann jederzeit der Standort einer bestimmten Sendung bestimmt werden. 1
Operationen: Für Aufgaben und Prozesse, die innerhalb eines Unternehmens anfallen, deren Betriebsstätten aber geographisch verteilt sind, kann mittels der Website auf zentrale Dokumente, Normen, Vorschriften, etc. zugegriffen werden.
Außerdem können Mitarbeiter unabhängig ihres Standortes an gemeinsamen Aufgaben arbeiten. 2
Ausgangslogistik: Die Website bietet den Direktvertrieb ohne Zwischenhandel. Neben der Online-Auftragserfassung über ein Formular steht dem Kunden eine Online-Zahlung zur Verfügung und über einen Software-Download eine Online-Auslieferung. 3
Marketing / Vertrieb: Im Rahmen des Marketings kann die Website für Unternehmensportraits genutzt werden. Newsletter werden ebenso wie Online-Befragungen als Marketinginstrumente eingesetzt. Ein Online-Katalog bis hin zur individuellen Produktzusammenstellung besitzt effektivere Vertriebsmöglichkeiten über die Website. 4
Kundenservice / Support: Im Kundensupport werden den Nutzern der Website Antworten auf häufig gestellte Fragen, sog. Frequently Asked Questions (FAQ), und Telefonnummern zur persönlichen Beratung zur Verfügung gestellt. Zudem können aktuelle Treiber und Software-Updates über die Website herunter geladen werden. 5
1 vgl. Schwickert, Axel C. (Web, 2001), S. 81 f.
2 vgl. Schwickert, Axel C. (Web, 2001), S. 85 f.
3 vgl. Schwickert, Axel C. (Web, 2001), S. 82 f.
4 vgl. Schwickert, Axel C. (Web, 2001), S. 83 f.
5 vgl. Schwickert, Axel C. (Web, 2001), S. 84 f.
10
1.1.2.2 Sekundäre Aktivitäten
„Beschaffung, Technologieentwicklung, Personalwirtschaft und Unternehmensinfrastruktur werden als sekundäre Wertschöpfungsaktivitäten bezeichnet. Sie stellen die für die Realisierung der primären Prozesse notwendigen Ressourcen bereit und weisen somit einen bezüglich der Wertschöpfungskette unterstützenden Charakter auf.“ 1
Beschaffung: Die Website dient unter anderem zur Recherche nach geeigneten Lieferanten und zum Kontakt mit Geschäftspartnern. 2
Forschung und Entwicklung: Typische Nutzungsmöglichkeiten der Website liegen in der Akquisition projektrelevanter Daten und der Kommunikation und Zusammenarbeit mit anderen Entwicklern und Forschungsinstituten. 3
Personalwirtschaft: Mit Hilfe der Website können Stellenanzeigen veröffentlicht werden, auf die Interessenten per eMail oder Online-Bewerbungsmaske antworten können. 4
Unternehmensinfrastruktur: „Nach Porter zählen zur Unternehmensinfrastruktur alle Aktivitäten der Geschäftsführung, das Rechnungswesen, Planung, Finanzwirtschaft und die Rechtsabteilung.“ 5 „Im Unterschied zu den restlichen sekundären Wertschöpfungsaktivitäten läßt sich die Unternehmensinfrastruktur nicht mehr einzelnen primären Aktivitäten zuordnen, denn die betreffenden Aufgaben sind für die Unterstützung der gesamten Wertschöpfungskette notwendig.“ 6
Die aufgeführten Einsatzgebiete der Website stellen Beispiele dar. Teilweise können sie nur unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit von Unternehmen bestimmter Branchen eingesetzt werden. 7
1 Schwickert, Axel C. (Web, 2001), S. 86 f.
2 vgl. Schwickert, Axel C. (Web, 2001), S. 87
3 vgl. Schwickert, Axel C. (Web, 2001), S. 87 f.
4 vgl. Schwickert, Axel C. (Web, 2001), S. 88 f.
5 Schwickert, Axel C. (Web, 2001), S. 89 zit. nach Porter, Michael E. und Millar, Victor E. (Wettbewerbsvorteile, 1985), S. 147 - 155
6 Schwickert, Axel C. (Web, 2001), S. 89
7 vgl. Schwickert, Axel C. (Web, 2001), S. 90
11
1.1.3 Internet, Intranet, Extranet
Das Internet ist der bekannteste Teil der Website. Die meisten Unternehmen nutzen es noch zur Imagewerbung und zur Geschäftsanbahnung; viele unterstützen damit aber schon die Portersche Wertschöpfungskette.
„Als Adressaten für die digitalen Informationen kommen sowohl Personen außerhalb des Unternehmens (Extranet) als auch innerhalb des Unternehmens (Intranet) in Betracht. Die unternehmensexternen Adressaten können darüber hinaus entsprechend ihrer wirtschaftlichen Beziehung zum Unternehmen in Kunden (Business-to-Consumer) und Geschäftspartner (Business-to-Business) eingeteilt werden.“ 1
Zur Klärung der Fachbegriffe Intranet und Extranet sollen die Definitionen der Website www.whatis.com dienen.
Intranet: „An intranet is a private network that is contained within an enterprise. … The main purpose of an intranet is to share company information and computing resources among employees. An intranet can also be used to facilitate working in groups and for teleconferences. … When part of an intranet is made accessible to customers, partners, suppliers, or others outside the company, that part becomes part of an extranet.” 2
Extranet: “An extranet is a private network that uses the Internet protocol and the public telecommunication system to securely share part of a business’s information or operations with suppliers, vendors, partners, customers, or other businesses. An extranet can be viewed as part of a company’s intranet that is extended to users outside the company. It has also been described as a “state of mind” in which the Internet is perceived as a way to do business with other companies as well as to sell products to customers.” 3
Die folgende Abbildung soll parallel zur Abb. 2 die Einsatzmöglichkeiten von Websites darstellen, als auch die Überschneidung von Intranet und Extranet wiedergeben.
1 Kessler, Wolfgang (Behandlung, 1998), S. 1341
2 http://searchwebservices.techtarget.com/sDefinition/o,,sid26_gci212377,00.html
3 http://searchwebservices.techtarget.com/sDefinition/o,,sid14_gci212089,00.html
12
1.2 Problemstellung
„Immaterielle Wirtschaftsgüter sind im Wirtschaftsleben seit jeher von großer Bedeutung.“ 2 Der Wandel hin zu einer Dienstleistungs- und Hochtechnologiegesellschaft lässt die traditionellen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital an Bedeutung verlieren und die immateriellen Werte gewinnen. Diese Werte haben einen immer größer werdenden Stellenwert bei der Unternehmensbewertung. 3
Für die Zukunft wird ein steigendes Investitionsvolumen in Websites prognostiziert, da der Drang der Unternehmen, sich im Internet zu präsentieren, ungebrochen ist. 4 „Die Aufwendungen zur Erstellung und Unterhaltung einer Internetpräsenz müssen zwangsläufig ihren Niederschlag in der externen Rechnungslegung finden.“ 1
1 Quelle: Kessler, Wolfgang (Behandlung, 1998), S. 1342
2 Pfeiffer, Thomas (Wirtschaftsgut, 1982), S. 1
3 vgl. Küting, Karlheinz und Dürr, Ulrike (Intangibles, 2003), S. 1
4 vgl. Schick, Rainer und Nolte, Alexander (Bilanzierung, 2002), S. 541
13
Die Unternehmen stehen nun allerdings vor der Problematik der bilanziellen Behandlung dieser immateriellen Werte. Im Zuge der fortschreitenden Internationalisierung 2 muss das Problem auch aus dem internationalen Blickwinkel betrachtet werden. Die Rechnungslegungsnormen - HGB, IFRS und US-GAAP - weisen unterschiedliche Objek-tivierungsanforderungen in Bezug auf Erfassung und Wertzumessung auf. 3 „Im Kern lässt sich die Problematik der Abbildung immaterieller Vermögenswerte auf die Fragen reduzieren, ob, ab wann, in welcher Höhe und bis zu welchem Zeitpunkt ein solcher Vermögenswert vorliegt.“ 4
1 Schick, Rainer und Nolte, Alexander (Bilanzierung, 2002), S. 541
2 Sailer, Christian und Schurbohm, Anne (IFRS, 2002), S. 361 meinen dazu: „Im Jahre 1993 durchbrach die damalige Daimler Benz AG … als erstes Unternehmen die deutsche Haltung zu einer Internationalisierung der Rechnungslegung mir ihrem Listing an der New York Stock Exchange … und unterwarf sich den Bilanzierungs-anforderungen der US-Generally Accepted Accounting Principles …. Das war der Startschuss für eine Bewegung, die ein klares Ziel hatte: die Globalisierung der Rechnungslegung.
3 vgl. Küting, Karlheinz und Dürr, Ulrike (Intangibles, 2003), S. 1
4 Küting, Karlheinz und Dürr, Ulrike (Intangibles, 2003), S. 1 zit. nach Küting, Karlheinz (Bilanzierung, 2001), S. 129 f.
14
2 Rechtsprechung bei Websites
2.1 Urheberrechtlicher Schutz von Websites
Bevor die bilanziellen Gegebenheiten von Websites angegangen werden, sollen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht zwei Punkte abgeklärt werden: Zuerst muss die Frage nach der rechtlichen Schutzfähigkeit geprüft werden und anschließend die Frage nach dem Träger des Urheberrechts. 1
„In § 1 Urheberschutzgesetz … wird klargestellt, dass nur Werke Urheberschutz genießen.“ 2 Zu den geschützten Werken kann eine Website gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG gehören, wenn sie z. B. Text enthält. Eine Website fällt unter die Nr. 4 und 5, wenn sie Grafiken oder Fotos aufweist. Kann die Website unter die anderen gelisteten Werkarten subsumiert werden, ist sie ebenso schutzfähig. Ein urheberrechtlicher Schutz für die Website als Ganzes kann sich auch nach § 69a UrhG als Computerprogramm, nach § 4 Abs. 1 UrhG als Sammelwerk und nach § 4 Abs. 2 UrhG als Datenbankwerk ergeben. 3
2.1.1 Urheberrechtsschutz bei geistig-schöpferischer Tätigkeit
Die genannten Schutzrechte setzen alle eine persönlich-geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG voraus. „Diese werden verkörpert durch die menschliche Kreativität. Ferner muss ein Werk eine gestalterische Höhe aufweisen. Diese ist gegeben, wenn die zu beurteilende Leistung die der durchschnittlichen Gestaltertätigkeit übersteigt.“ 4 Vor allem die neuere juristische Literatur spricht sich für eine Einordnung von Websites als Datenbank im Sinne von § 4 Abs. 2 UrhG aus. 5 „In diesem Fall würde - ebenso wie bei der Qualifikation als Sammelwerk - die Auslese bzw. Anordnung der einzelnen Web-Dokumente als persönliche-geistige Schöpfung betrachtet, und zwar unabhängig davon, ob die einzelnen Elemente selbst urheberrechtlich schutzfähig wären. Dies hätte nicht nur den Vorteil, daß all diejenigen Komponenten vom Urheberschutz erfaßt würden, die isoliert betrachtet nicht die
1 vgl. Fischer, Thomas M. und Vielmeyer, Uwe (Bilanzierung, 2001), S. 1295
2 Fischer, Thomas M. und Vielmeyer, Uwe (Bilanzierung, 2001), S. 1295
3 vgl. Kessler, Wolfgang (Behandlung, 1998), S.1344; Gokkel, Thorsten und Gollers, Rolf (Bilanzierung, 2002), S. 296; §§ 2, 4 und 69a UrhG
4 Fischer, Thomas M. und Vielmeyer, Uwe (Bilanzierung, 2001), S. 1295
5 vgl. Kessler, Wolfgang (Behandlung, 1998), S. 1345
15
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Wolfgang Braun, 2003, Bilanzierung von Websites nach HGB, IFRS und US-GAAP, München, GRIN Verlag GmbH
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