Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis III
1. Einleitung
4
2. Einführung in die Europäische Union
5
2.1 Die Stellung der Kommission 5
2.2 Rechtsquellen der EU 6
3. Wasserdienstleistungen im EU- Recht
7
3.1 Preisgestaltung im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie 8
3.2 Vorschriften im Bereich Leistungen der Daseinsvorsorge 10
3.2.1 Wettbewerbsrecht 13
3.2.1.1 Kartellrechtliche Sonderstellungen 13
3.2.1.2 Beihilfen 13
3.2.2 Binnenmarktrecht 16
3.2.3 Weitere Vorschriften 16
4. Resümee und Ausblick
18
Literatur - und Quellenverzeichnis 19
II
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Aufbau der EU 6
Abb. 2: Wasserdienstleistungen im EU- Recht 8
Abkürzungsverzeichnis
EuGH -WTO -World Trade Organization, Welthandelsorganisation III
1. Einleitung
Wasser wird oft als das Öl des 21. Jahrhunderts bezeichnet, und während im Nahen Osten nach Meinung Vieler ein Krieg um herkömmliches Öl geführt wird, tagt von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet im japanischen Kioto das Welt-Wasser-Forum 1 , um auf der Grundlage des gerade erschienen Weltwasserentwicklungsberichtes der Vereinten Nationen Lösungen für die von der UN diagnostizierte „ernsthafte Wasserkrise“ 2 zu findenauch um zukünftige Kriege um Wasser zu verhindern. Die wesentliche Ursache der Krise sehen die Vereinten Nationen in „falsche[r] Bewirtschaftung“ 3 ; die Krise sei eine „Krise des Wassermanagements“ 4 .
Wasserbewirtschaftung findet weltweit traditionell überwiegend durch den öffentlichen Sektor statt. Ist es an der Zeit, dessen oft beschrieene unternehmerische Inkompetenz durch professionelles Management privater Firmen zu ersetzen? Viele sehen in der Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen den Königsweg zur Steigerung der Effizienz und damit zur Erhöhung des Nutzens aller. Andere fürchten die Aufgabe staatlicher Kontrolle über existentielle Güter und sehen die Bevölkerung schutzlos dem rücksichtslosen Profitstreben multinationaler Unternehmen ausgesetzt. In dieser Arbeit wird die derzeitige Position der Kommission der Europäischen Union (EU) zu der Frage Liberalisierung und Privatisierung im Wassersektor dargestellt und ein Ausblick vermittelt, wie sich diese im Rahmen internationaler Abkommen ändern könnte.
1 3. Welt-Wasser-Forum, drittes internationales Treffen organisiert vom Weltwasserrat. Kioto, Japan, 16.-23.03.2003
2 Vereinte Nationen, Weltwasserentwicklungsbericht, 2003, S. 4
3 Ebenda, S. 4
4 Ebenda, S. 4
4
2. Einführung in die Europäische Union
Vor dem Einstieg ins eigentliche Thema soll kurz die Stellung der Kommission im Geflecht der Institutionen der Europäischen Union dargestellt werden. Auch die für das Verständnis der Arbeit notwendigen Rechtssätze der Gemeinschaft werden erläutert. 5
2.1 Die Stellung der Kommission
Die wichtigsten Institutionen im Rechtssetzungsprozess sowie ihre hier relevanten Beziehungen sind in Abbildung 1 dargestellt. Das oberste Entscheidungs- und Gesetzgebungsorgan der EU ist der Ministerrat. Es handelt sich hierbei um regelmäßige Treffen der Fachminister der EU- Mitgliedsstaaten. Zusammen mit dem Europäischen Rat, dem Forum der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, bildet er den Rat der EU (im Folgenden „Rat“), das Kernstück der Union mit Sitz in Brüssel. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament (EP) in Straßburg, welches direkt von den Bürgern der Mitgliedsstaaten gewählt wird, beschließt der Rat die von der Kommission vorgeschlagenen Rechtsakte 6 der Gemeinschaft. 7 Die ebenfalls in Brüssel beheimatete Europäische Kommission (im Folgenden „Kommission“) selbst besteht aus derzeit 20 von den Regierungen der Mitgliedsstaaten ernannten Kommissaren, die sich je eines Politikfeldes annehmen. Sie unterbreitet dem EP und dem Rat auf Aufforderung, aber auch aus eigener Initiative Vorschläge für Rechtsakte und überwacht deren Einhaltung. 8 Sie ist nicht weisungsgebunden durch nationale Regierungen und nur dem EP rechenschaftspflichtig, welches auch ein Misstrauensvotum aussprechen kann. Über die Anwendung und Auslegung der Verträge und Rechtsakte schließlich entscheidet in letzter Instanz der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
5 Vgl. Homepage der Europäischen Union, Eur-Lex - das Portal zum Recht der Europäischen Union: Organe und Verfahren, URL: http://europa.eu.int/eur-lex/de/about/pap/process_and_players3.html (21.11.2002)
6 Siehe unten Abschnitt 2.2, S. 3
7 Das Gewicht des EP variiert je nach Politikfeld stark, jedoch nahm im Laufe der Zeit der Einfluss des EP im Gesetzgebungsverfahren kontinuierlich zu.
8 Neben einem Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof hat die Kommission auch die Möglichkeit, direkt Bußgelder gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
5
Arbeit zitieren:
Simon Grohe, 2003, Privatisierung/Liberalisierung im Wassersektor - Die Haltung der EU-Kommission, München, GRIN Verlag GmbH
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