I. Einleitung
„The power of the Web is in its universality. Access by everyone regardless of
disability is an essential aspect.”1
- Timothy Berners-Lee –
(W3C-Direktor)
Das Internet ist zu einem wichtigen Medium geworden. Sei es im Bereich der
Kommunikation, Informationsbeschaffung oder im E-Commerce. Der Zugang
für jedermann macht das Internet einzigartig, jedoch ist die Grenzenlosigkeit in
manchen Fällen ein Problem. Die Globalisierung hat ihre Grenzen in Bezug auf
die Rechtsordnungen der einzelnen Länder, denn eine Internetpräsenz ist von
jedem Ort dieser Welt erreichbar, so das es zu unterschiedlichen Auffassungen
z.B. beim Verbraucherschutz, Urheberrecht oder beim Wettbewerbsrecht kommen
kann. Unsicherheit besteht vor allem im elektronischen Geschäftsverkehr
welches Recht angewendet werden soll, wenn die Parteien aus unterschiedlichen
Staaten kommen. Denn nach welchen Kriterien wird bestimmt welches
Recht gilt? Für den Laien ist dies schwer zu entscheiden. Mit nur einem Klick
befindet er sich schon auf einer Internetpräsenz, deren Besitzer sich auf den
Kaiman Inseln aufhält. Wird für die Internetpräsenz keine länderspezifische Top
Level Domain (beispielsweise „.de“ für Deutschland) verwendet, sondern eine
generische Top Level Domain, wie beispielsweise „.com“, ist es schwierig die
Internetpräsenz einzuordnen. Um dem entgegen zu wirken, wurde in der Europäischen
Union eine Vielzahl von Richtlinien verabschiedet, die bis zu einem
bestimmten Datum in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden sollte.
Die Richtlinien gelten jedoch nur in 15 und nach der Ost-Erweiterung in 25 europäischen
Staaten. Das Internet aber ist international und endet nicht an den
Grenzen Europas. So ist es möglich, dass private oder auch kommerziell genutzte
Internetpräsenzen, unbewusst gegen geltendes Recht eines anderen
Staates verstoßen könnten, beispielsweise gegen Urheberrechte. Es ist jedoch
unmöglich und auch nicht zumutbar, das beispielsweise ein privater Betreiber
einer Internetpräsenz aus Deutschland, der seine Urlaubsfotos im Internet präsentiert,
die Rechtsordnung von Australien kennen muss. Bei international agierenden
Unternehmen ist es zweifelsohne wichtig, dass sie die Rechtsordnung
der jeweiligen Länder kennen, wenn sie mit Kunden im Ausland in Kontakt treten.
Inhaltsverzeichnis
I. EINLEITUNG
II. ZUGANG ZUR VIRTUELLEN WELT
1. PROVIDER
2. PFLICHTEN DES PROVIDERS UND DES KUNDEN
3. VERTRAGSARTEN NACH DEM BGB
3.1. Miet- und Pachtvertrag
3.2. Dienstvertrag
3.3. Werkvertrag
3.4. Kaufvertrag
3.5. Kombinationsverträge
4. TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ
II.I. ZUSAMMENFASSUNG
III. WAHL DER DOMAIN
1. WERT EINER DOMAIN
2. DOMAIN- UND MARKENRECHERCHE
3. ICANN / DENIC
4. TOP LEVEL DOMAINS
4.1. generische Top Level Domains
4.2. country-code Top Level Domains
5. SECOND LEVEL DOMAIN
6. MARKENRECHT
6.1. Bedeutung einer Marke
6.2. Geschäftlicher Verkehr
6.3. Marke
6.4. Trademark
6.5. E-Branding
7. NAMENSRECHT
8. FIRMENRECHT
9. WETTBEWERBSRECHT
10. DOMAIN-GRABBING
10.1. Anticybersquatting Consumer Protection Act
11. SCHIEDSSTELLEN
11.1. „.de“-Domain
11.2. „.com“-, „.net“-, „.org“ – Domains
11.3. „.biz“- und „.info“-Domain
III.I. ZUSAMMENFASSUNG
IV. SCHUTZ DES INHALTS
1. GESCHÜTZTE WERKE
2. LEISTUNGSSCHUTZRECHTE
3. URHEBERPERSÖNLICHKEITSRECHTE
4. VERVIELFÄLTIGUNG
5. ARCHIVE UND ELEKTRONISCHE PRESSESPIEGEL
6. ZITAT
7. DATENBANK
8. LINKS
9. FRAMES
10. VERWERTUNGSRECHTE
11. VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN
12. GESETZLICHE SCHRANKEN
13. INTERNATIONALE VERTRÄGE
13.1. Berner Übereinkunft
13.2. TRIPs-Abkommen
13.3. weitere Abkommen
14. SCHUTZ DES INHALTS
IV.I. ZUSAMMENFASSUNG
V. ELEKTRONISCHER GESCHÄFTSVERKEHR
1. RÜCKBLICK
2. VORTEILE DES E-COMMERCE
3. TELE- UND MEDIENDIENSTE
4. WETTBEWERB
4.1. Definition
4.2. gute Sitten
4.3. Verwendung von Marken
5. WERBUNG
5.1. Werbung per E-Mail
5.2. Werbung auf der Internetpräsenz
5.3. Werbung für bestimmte Produkte
6. GESCHÄFTSFORMEN
6.1. B2B
6.2. B2C
7. VERBRAUCHERSCHUTZ
7.1. Fernabsatzgesetz
7.2. Verbraucherschutz in der EU
7.3. Verträge mit Minderjährigen
8. INFORMATIONSPFLICHTEN DES UNTERNEHMERS
8.1. Anbieterkennzeichnung
9. WILLENSERKLÄRUNG
9.1. digitale Signatur
10. ANNAHME DES ANGEBOTS
10.1. Angebot
10.2. Annahme
11. WIDERRUF
11.1. Widerrufsrecht im Ausland
12. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
13. ZAHLUNGSMETHODEN
13.1. Sicherheit
13.2. Kreditkarte
13.3. andere Zahlungsmethoden
14. GERICHTSSTAND
14.1. B2B-Bereich
14.2. B2C-Bereich
14.3. Vollstreckung
V.I. ZUSAMMENFASSUNG
VI. GLÄSERNER NUTZER
1. RÜCKBLICK
2. GRUNDIDEE
3. VERBOT MIT ERLAUBNISVORBEHALT
3.1. Bundesdatenschutzgesetz
3.2. TDDSG/MDStV
4. DATEN
4.1. Bestandsdaten
4.2. Nutzungsdaten
4.3. Verbindungsdaten
4.4. Abrechnungsdaten
5. SCHUTZ DER DATEN
6. AUSKUNFT
7. PERSONALISIERUNG
8. COOKIES
9. DATENSCHUTZ IM AUSLAND
9.1. Safe Harbour
10. KONTROLLINSTITUTIONEN
VI.I. ZUSAMMENFASSUNG
VII. FAZIT
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine international genutzte Internetpräsenz, mit einem speziellen Fokus auf die deutsche Rechtslage bei kommerziellen Angeboten. Es wird untersucht, wie Unternehmen rechtliche Risiken minimieren können und welche Verträge, Marken- sowie Datenschutzbestimmungen beim Betrieb im globalen Netzwerk zu beachten sind.
- Rechtliche Anforderungen an Internetverträge und Hosting-Dienstleistungen
- Schutz von Domain-Namen und Strategien gegen Domain-Grabbing
- Urheberrechtliche Fragen bei Inhalten, Links und elektronischen Archiven
- Rechtliche Rahmenbedingungen für E-Commerce und elektronische Zahlungsverfahren
- Datenschutzvorgaben und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte im Internet
Auszug aus dem Buch
1. Wert einer Domain
Bei der Wahl der Domain sollte man sich im Klaren sein, das nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Domain selbst an Wert zunehmen kann. Um diesen Wert feststellen zu können, gibt es beispielsweise die RICK-Formel (http://www.rick-formel.de). Dabei geht man vom juristischen Namensrisiko (R), dem Image der Top Level Domain (I), die kommerzielle Nutzbarkeit des Domain-Namens (C) und schließlich von der Kürze, also der Anzahl der Buchstaben, die in der Domain enthalten sind (K), aus. Umso wichtiger ist es deshalb, eine Domain zu wählen, die prägnant ist und sich von anderen Domains gut unterscheiden lässt. Denn 50 % der Internetnutzer geben eine Internetadresse direkt ein, um zu einer Internetpräsenz zu gelangen.
Betrachtet man die Zahl der registrierten Domains, liegt die „.com“-Top Level Domain (TLD) weit vorne. So werden mit solchen Domains, da sie nicht auf ein Land begrenzt sind, beim Verkauf hohe Preise erzielt. Die teuerste Domain war 1999 business.com mit 7,5 Mio. US-Dollar. Erst im Februar 2003 erwarb ein Hannoveraner Reifenhändler ein Paket mit den Domains reifen.de, reifen.info, reifen.org und breitreifen.at zum Gesamtpreis von 200000 Euro. Für 400000 Euro soll die Domain marketing.de ihren Besitzer wechseln und wäre damit die teuerste Domain unterhalb „.de“, die in Deutschland bisher gehandelt wurde. Die mit Abstand „wertvollste“ Domain in der virtuellen Welt ist die Domain „sex.com“, deren Wert in einem gerichtlichen Verfahren auf 250 Mio. US-Dollar geschätzt wurde. Um diese Domain wird seit Jahren ein gerichtlicher Streit geführt, wer nun der rechtmäßige Besitzer ist. Zweifelsohne sind Domains die auf Internetpräsenzen mit erotischem Inhalt verweisen sehr profitabel. So wird für die Domain „sex.biz“ für 15000 Euro im Monat ein neuer Pächter gesucht.
Zusammenfassung der Kapitel
I. EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die Herausforderungen der Internationalisierung von Internetpräsenzen und definiert den Fokus auf die deutsche Rechtslage sowie die Fragestellungen der Arbeit.
II. ZUGANG ZUR VIRTUELLEN WELT: Dieses Kapitel erläutert die Rollen verschiedener Provider und die vertraglichen Grundlagen zwischen Anbieter und Kunde.
III. WAHL DER DOMAIN: Es werden die Bedeutung von Domains, die Registrierungsstruktur durch ICANN/DeNIC und die rechtlichen Aspekte von Marken- und Namensrechten im Kontext von Domain-Namen behandelt.
IV. SCHUTZ DES INHALTS: Der Fokus liegt auf dem Urheberrechtsschutz für digitale Inhalte, Datenbanken und die rechtliche Einordnung von Links und Frames.
V. ELEKTRONISCHER GESCHÄFTSVERKEHR: Dieses Kapitel behandelt die rechtlichen Aspekte des E-Commerce, einschließlich Werbung, Verbraucherschutz, digitaler Signatur und internationaler Zahlungsverkehrsmethoden.
VI. GLÄSERNER NUTZER: Hier werden datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen sowie die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Nutzerdaten thematisiert.
VII. FAZIT: Das Fazit fasst die rechtliche Komplexität des Internets zusammen und betont den bestehenden Handlungsbedarf für Unternehmen.
Schlüsselwörter
Internetrecht, E-Commerce, Domain-Recht, Urheberrecht, Datenschutz, Providerverträge, digitale Signatur, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, ICANN, DeNIC, elektronischer Geschäftsverkehr, Personalisierung, Online-Shops.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb einer international agierenden Internetpräsenz mit Fokus auf die kommerzielle Nutzung nach deutschem Recht.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Felder umfassen den Zugang zum Internet, die rechtliche Wahl und den Schutz von Domains, den urheberrechtlichen Schutz von Inhalten sowie die rechtlichen Regeln des elektronischen Geschäftsverkehrs und Datenschutzes.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Klärung, welche Verträge im Internet geschlossen werden können, wie wichtig Domains sind, welcher Schutz für Marken besteht und wie Unternehmen die Balance zwischen Kundenakquise und rechtlicher Sicherheit halten können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse relevanter Gesetze (BGB, TKG, UrhG, MarkenG, BDSG) sowie EU-Richtlinien und ergänzt diese durch Expertenmeinungen, Gerichtsurteile und statistische Daten zur Online-Nutzung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Zugang zur virtuellen Welt, Wahl der Domain, Schutz digitaler Inhalte, rechtlicher Rahmen des E-Commerce sowie Datenschutz und Kontrollinstanzen für den Nutzer.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Internetrecht, E-Commerce, Domain-Recht, Urheberrecht, Datenschutz, digitale Signatur und Wettbewerbsrecht.
Was besagt die 50%-Regel bezüglich Domain-Adressen?
Die Arbeit erwähnt, dass etwa 50 % der Internetnutzer eine Internetadresse direkt in den Browser eingeben, um zu einer Webseite zu gelangen, weshalb die Wahl einer prägnanten Domain von hohem strategischem Wert ist.
Was ist der Zweck des Anticybersquatting Consumer Protection Act?
Dieses Gesetz dient dem effektiven Schutz von Markeninhabern und Namensrechtsinhabern vor unrechtmäßigen Registrierungen und Nutzungen von Domains mit böser Absicht in den USA.
- Quote paper
- Diplom-Informationswirtin (FH) Riana Karsten (Author), 2003, Rechtliche Rahmenbedingungen einer international genutzten Internetpräsenz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19397