Inhaltsverzeichnis
Eidesstattliche Versicherung
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis
1. Einleitung und historischer Überblick 1
2. Die Bedeutung der Aktie 2
2.1 Die Bedeutung der Aktie für die Aktiengesellschaft 2
2.2 Die Bedeutung der Aktie für die Gesellschafter 3
2.3 Besteuerung der Einkünfte aus Aktien 3
2.3.1 Besteuerung von Dividenden 3
2.3.2 Besteuerung von Kursgewinnen 4
3. Die Rechtsnatur der Mitgliedschaft des Aktionärs 5
4. Einzelrechte aus der Mitgliedschaft des Aktionärs 6
4.1. Mitverwaltungsrechte 6
4.1.1 Rechte auf der Hauptversammlung 6
4.1.1.1 Teilnahmerecht an der Hauptversammlung 6
4.1.1.2 Rederecht auf der Hauptversammlung 7
4.1.1.3 Stimmrecht auf der Hauptversammlung 7
4.1.1.4 Auskunftsrecht durch den Vorstand 9
4.1.2 Gerichtliche Rechte des Aktionärs 10
4.1.2.1 Nichtigkeitsklage und Anfechtungsrecht 10
4.1.2.2 Squeeze out 11
4.1.2.3 Spruchstellenverfahren und Aktionärsschutz 12
4.1.3 Der Minderheitenschutz 13
4.1.4 Der Gleichbehandlungsgrundsatz 13
4.2. Vermögensrechte 15
4.2.1 Recht auf Anteil am Gewinn und Beteiligung am Liquidationserlös 15
4.2.2 Bezugsrecht auf „junge“ Aktien bei Kapitalerhöhung 16
4.3. Sonderrechte und Gattungsvorrechte 17
4.3.1 Sonderrechte 17
4.3.2 Gattungsvorrechte 17
5. Pflichten des Aktionärs 18
5.1 Leistung der Einlage 18
5.2 Nebenleistungen 19
5.3 Treuepflicht und Schädigungsverbot 19
5.3.1 Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft 19
5.3.2 Treuepflicht gegenüber den Mitaktionären 21
6. Die Europäische Aktiengesellschaft - ein Ausblick 22
7. Fazit 23
Literaturverzeichnis
III
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
ADHGB Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch von 1861
AG Aktiengesellschaft
AktG Aktiengesetz (Absatz)
AR Aufsichtsrat
Art. Artikel
bezügl. bezüglich
BB Der Betriebs-Berater (Zeitschrift)
BGB Bürgerliches Gesetzbuch (Absatz)
BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen
BörsG Börsengesetz
BörsZulV Börsenzulassungsverordnung
BVerfG Bundesverfassungsgericht
bzw. beziehungsweise
d.h. das heisst
DAI Deutsches Aktieninstitut
EUR Euro
f. folgende
ff. fortfolgende
gem. gemäß
ggf. gegebenenfalls
GG Grundgesetz
GmbH-Rdsch GmbH-Rundschau
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HGB Handelsgesetzbuch
IV
h.M. herrschender Meinung
HV Hauptversammlung
i.d.R. in der Regel
i.d.F. in der Fassung
incl. inclusive
IT Informationstechnologie
JA Jahresabschluss
LG Landgericht
Mio. Million(en)
n.F. neue Fassung
Nr. Nummer
PWC Pricewaterhouse Coopers - Deutsche Revision AG (Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft)
Rn. Randnummer
RGZ Entscheidungen des Reichsgerichtes in Zivilsachen
S. Satz
u.a. unter anderem
u.U. unter Umständen
usw. und so weiter
VerkProspG Verkaufsprospektgesetz
VerkProspV Verkaufsprospektverordnung
Vgl. Vergleiche
WM Wertpapier-Mitteilungen (Jahr, Seite), Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht
z.B. zum Beispiel
ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis
ZHR Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht (Band, Jahr, Seite)
V
Die Bedeutung der Aktie und die Rechtsstellung des Aktionärs
1. Einleitung und historischer Überblick
„ Manchmal ist es besser, eine Stunde über sein Geld nach zudenken als eine Woche dafür zu arbeiten. “ ( Andre Kostolany, 1906-1999 )
In Zeiten der Internationalisierung und der Globalisierung der Kapitalmärkte, der zunehmend voranschreitenden europäischen Integration, der raschen Entwicklung des Gesellschaftsrechts sowie der Verschärfung des internationalen Wettbewerbs gewinnt die Rechtsform der Aktiengesellschaft verstärkt an Bedeutung. Immer mehr Unternehmen wählen diese Form, um dadurch Zugang zu nationalen und internationalen Kapitalmärkten zu erhalten. Auch mehr und mehr Mittelständler entdecken die Vorteile des organisierten Kapitalmarktes und firmieren in der Rechtsform der AG. Gerade auch durch die immer restriktivere Kreditvergabe der Banken an den Mittelstand, die durch die Eigenkapitalrichtlinien von Basel II bedingt ist, wird die Aktiengesellschaft für diese Unternehmensform immer bedeutender. Nicht zuletzt auch durch verschiedene staatliche Maßnahmen (Vermögensbildungsgesetze, Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung, Volksaktienausgabe usw.) und durch den jüngst erlebten Börsenboom stieg die Zahl der Kleinanleger in Deutschland erheblich, wodurch sich die Aktie mehr denn je zuvor als Anlageform großer Beliebtheit erfreut. Infolge dessen kommt auch der Rechtsstellung des Aktionärs und dem Schutz der Anleger in der heutigen Zeit eine immer größere Bedeutung zu. Die AG und ihr Recht haben sich im 19. Jahrhundert aus den wirtschaftlichen Bedürfnissen heraus entwickelt. Die Ausbildung des Aktienrechts bezog ihre maßgeblichen Impulse aus den gesellschaftlich-wirtschaftlichen Gegebenheiten. 1 Zu Beginn des 19. Jahrhunderts bedurfte jede einzelne Gründung einer Kapitalgesellschaft einer besonderen Genehmigung durch den preußischen König. Auch in anderen deutschen Ländern gab es keine allgemeine gesetzliche Regelung der Gründung von Aktiengesellschaften. Erst am 9. November 1843 kam es zu einer Kodifikation des Börsenwesens und des Aktienrechts in Deutschland. 1862 wurde durch das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch das Aktienrecht für Deutschland und Österreich einheitlich gefasst, allerdings nur für Aktiengesellschaften, die gewerbsmäßig Handel betrieben. Erst das neue Aktiengesetz des Norddeutschen Bundes vom 11. Juni 1870 führte zu einer weitgehenden Liberalisierung.
Die Erfahrungen der Gründerkrise, in der es zu zahlreichen Firmenzusammenbrüchen kam, führte zu einer grundlegenden Novellierung des Aktienrechts, die durch das Gesetz vom 18. Juli 1884 in Kraft trat, in dem auch eine Stärkung der Generalversammlung vorgesehen war. Tatsächlich blieb jedoch der Verwaltungsrat das entscheidende Organ. Um den „kleinen Sparer vom gefährlichen Börsenspiel“ fernzuhalten, erhöhte sich der Mindestnennwert der Aktien auf 1.000 Mark.
Weitere Vorschriften zum Schutz der Anleger enthielt das am 22. Juni 1896 verabschiedete Börsengesetz, das erstmals alle deutschen Börsen betraf und die Haftungsregeln für Emittenten verschärfte, sowie das „Gesetz betreffend die Pflichten der Kaufleute bei der Aufbewahrung fremder Effekten“ (Depotgesetz). 2
Das Industriezeitalter und die weitgehende Freigabe der Gründung von Aktiengesellschaften brachten einen wahren Gründungsboom von Kapitalgesellschaften mit sich. Auf der soliden
1 Vgl. Roth, G.H., „Handels- und Gesellschaftsrecht“, 1998, S. 200
2 Vgl. von Rosen, R., DAI-Publikation: „Die Entwicklung der Aktie - Spiegel des Jahrhunderts“, 29.10.2003
1
gesetzlichen Basis erlebte das Aktienwesen in Deutschland bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges eine Blütezeit. Die AG hatte sich als Rechtsform endgültig durchgesetzt, wurde anerkannt und diente nun auch zur Finanzierung kleinerer Unternehmen. Die Neufassung des Aktiengesetzes von 1937 stellte den Gläubigerschutz weiter in den Vordergrund. Nach den schweren Verlusten vieler Aktienbesitzer durch die Nachkriegs-Währungsreform von 1948 bedurfte es einer langen Phase der Erholung der Kleinanleger in Deutschland. In den letzten Jahrzehnten gelang der Rechtsform der AG nach und nach mehr der Durchbruch, und seit 1993 hat sich gar die Anzahl der Aktiengesellschaften in Deutschland auf ca. 6400 verdoppelt, was wohl nicht zuletzt auch mit der Neugründung und dem Börsengang vieler junger Unternehmen aus den Bereichen IT und Neue Medien zusammenhängt. 3
Die Funktion der AG besteht darin, reine Kapitaleinsätze, und zwar eine Vielzahl von ihnen, unternehmerisch zu organisieren. Zwar gibt es durchaus auch die Erscheinungsform der AG mit einer kleineren Zahl von Aktionären und/oder mit einem oder mehreren Großaktionären, die aktiv und unternehmerisch tätig sind. Der Prototyp dieser Gesellschaftsform stellt sich jedoch als Vereinigung einer größeren Anzahl eher passiver Aktionäre dar, die beruflich anderweitig interessiert, dem Unternehmen nicht weiter verbunden sind und die ihre Beteiligung in erster Linie als Kapitalanlage betrachten. 4
Gegnern der freien und privaten Wirtschaft gelten Aktiengesellschaften und Aktien jedoch als Prototyp der „kapitalistischen Wirtschaft“, die beteiligten Aktionäre als Profitmacher. Deshalb bilden die Aktiengesellschaften bevorzugt Ansatzpunkte für gesellschaftspolitische Kritik. 5 Nichts desto trotz hat in den vergangenen Jahren ein Umdenken in Deutschland begonnen. Der Handel mit Aktien gehört mittlerweile zum “guten Umgangston“, die Zahl der Aktionäre steigt stetig und insbesondere indirekte Beteiligungen in Form von Aktienfonds erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Somit soll im Rahmen dieser Arbeit die gestiegene Bedeutung der Aktie und die wichtiger denn je gewordene Rechtsstellung des Aktionärs eingehend untersucht und beleuchtet werden. 6
2. Die Bedeutung der Aktie
2.1 Die Bedeutung der Aktie für die Aktiengesellschaft
Die AG als klassische Grundform der Kapitalgesellschaft entspricht in vielem den Bedürfnissen der Unternehmen und der Kapitalanleger. Sie ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem in Aktien zerlegten Grundkapital, für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Als juristische Person kann die AG unter ihrem Namen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. Die Hauptbedeutung der Aktie liegt in der Finanzierung des Unternehmens mit Eigenkapital. In der AG stellt sich diese klassische Konzeption am klarsten als Gegenstück zu derjenigen der Personengesellschaft dar. Während Kredite und Anleihen mit festen Beträgen verzinst und getilgt werden müssen, beschränkt sich der Kapitaldienst für die Aktien auf den verteilungsfähigen Gewinn. Somit stellt sich die Finanzierung der Gesellschaft mit Eigenkapital durch Ausgabe von Aktien als die günstigere Variante dar. Große Unternehmen mit hohem Kapital- 3 Vgl.von Rosen, R., DAI-Publikation: „Die Entwicklung der Aktie - Spiegel des Jahrhunderts“, 29.10.2003
4 Vgl. Roth, G.H., „Handels- und Gesellschaftsrecht 1998, S. 200
5 Vgl. Huppert, W., „Recht und Wirklichkeit der Aktiengesellschaft“, 1978, S. 5
6 Vgl. von Rosen, R., DAI-Publikation: „Die Entwicklung der Aktie - Spiegel des Jahrhunderts“, 29.10.2003
2
bedarf können mit Aktien ein breites Anlegerpublikum gewinnen. Das Eigenkapital bietet andererseits eine unverzichtbare Grundlage für die Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital. Führungsmässig ist die AG somit nicht unmittelbar von ihren Kapitalgebern abhängig. 7 Weiterhin stellt die Aktie als „verbriefter Anteil“ am Eigenkapital einer Aktiengesellschaftgerade in der jüngsten Vergangenheit zu beobachten - ein wichtiges Mittel für Unternehmensaquisitionen dar. Mit der Aktie als Aquisitionswährung ist es den Gesellschaften möglich, relativ unkompliziert durch Kauf von Anteilen an anderen Unternehmen strategisch wichtige Beteiligungen zu erwerben. Durch Tausch oder Kauf von Aktienpaketen werden heutzutage auf den weltweiten Kapitalmärkten - teils freundlich, teils feindlich - Übernahmen und Unternehmensfusionen vollzogen, was als Auswirkung der Internationalisierung und Globalisierung der Wirtschaft, nicht zuletzt auch durch das innereuropäische Zusammenwachsen auf den Finanzmärkten beinahe schon zum Alltagsgeschäft gehört.
2.2 Die Bedeutung der Aktie für die Gesellschafter
Die Aktie als solches bietet heutzutage für Kapitalanleger eine anonyme, beliebig teilbare und (wenn sie an der Börse gehandelt wird) liquide Kapitalanlage. Als Beteiligung am Sachkapital bietet sie auch einen gewissen Schutz gegen Geldentwertung. Durch innere Anreicherung des „inneren Wertes“, Kursgewinne und Bezugsrechte kann sie dem Anleger auch Vermögenszuwachs bringen. Die rechtliche und führungsmässige Selbstständigkeit der AG ermöglicht eine sachgemäße Leitung und sichert den Fortbestand der Gesellschaft, unabhängig von der jeweiligen Zusammensetzung der Aktionäre. Dabei ist für eine ausreichende Information der Aktionäre über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft gesorgt. 8
Nicht zuletzt stellt die Aktie auch ein Instrument zur Lösung aktuell anstehender Probleme, wie z.B. der Altersvorsorge, die die deutsche Volkswirtschaft auf Jahre hinaus belasten können, dar. Dass die kapitalgedeckten Elemente der Altersvorsorge, die betrieblichen und privaten, zukünftig einen wesentlich höheren Anteil an den Alterseinkünften haben müssen, steht außerhalb jeder Diskussion, ebenso, dass die Anleger - seien es nun institutionelle oder privaterendite-bewußter geworden sind. Angesichts des - in einer Studie des DAI dokumentierten -Rendite-vorsprungs der Aktie gegenüber festverzinslichen Wertpapieren wird vermehrt Kapital in den Aktienmarkt fließen, denn aufgrund des Performance-Wettbewerbs können institutionelle Anleger nicht mehr auf die hochrentable „Anlageform Aktie“ verzichten, genauso, wie private Anleger sich nicht mehr mit Sparbuch-Zinsen begnügen wollen. 9
2.3 Besteuerung der Einkünfte aus Aktien
2.3.1 Besteuerung von Dividenden
Die Besteuerung von Dividenden, die an Aktionäre ausgeschüttet werden, wurde im Jahr 2001 grundlegend geändert. Für Dividendeneinkünfte aus nach dem 31.12.2000 beginnenden Wirtschaftsjahren gilt das im Zuge der Reform eingeführte neue Halbeinkünfteverfahren. Dabei werden von der ausgeschütteten Bruttodividende Körperschaft- und Kapitalertragsteuer abgezogen. Der Körperschaftsteuersatz wurde allerdings von 30% auf 25% und der Kapitalertragsteuersatz auf 20% gesenkt. Im Unterschied zum Anrechnungsverfahren müssen die
7 Vgl. Huppert, W., „Recht und Wirklichkeit der Aktiengesellschaft“, 1978, S. 9
8 Vgl. Huppert, W., „Recht und Wirklichkeit der Aktiengesellschaft“, 1978, S. 9
9 Vgl. von Rosen, R., DAI-Publikation: „Die Entwicklung der Aktie - Spiegel des Jahrhunderts“, 29.10.2003
3
Arbeit zitieren:
Christian Moneke, 2003, Die Bedeutung der Aktie und die Rechtsstellung des Aktionärs, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Möglichkeiten und Grenzen effektiver internationaler Preisstrategien a...
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Diplomarbeit, 126 Seiten
Private Altervorsorge in Deutschland: Aktienfonds als Grundstein für d...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Seminararbeit, 18 Seiten
Sektorales Internationales Marketing: Analyse der Marktbearbeitungsstr...
Hausarbeit (Hauptseminar), 26 Seiten
Wesentliche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
BWL - Personal und Organisation
Seminararbeit, 24 Seiten
Vornahme einer Aktienemission am klassischen Markt (Marktsegmente DAX...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Seminararbeit, 24 Seiten
Preispolitik in der Touristik am Beispiel von Fluggesellschaften und R...
Hausarbeit (Hauptseminar), 37 Seiten
Durchführen eines Kreditkartenberatungsgesprächs und Beantragen einer ...
AdA Kaufmännische Berufe / Verwaltung
Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 19 Seiten
Die Bedeutung von Kulturen im Rahmen des Internationalen Marketing
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Diplomarbeit, 111 Seiten
Die Bedeutung der Aktie als Instrument der Altersvorsorge in Deutschla...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Seminararbeit, 21 Seiten
Determinanten der Preisfestlegung für ausländische Märkte
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Hausarbeit, 38 Seiten
Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Trennung von Mitarbeiter...
§102 BetrVG
BWL - Personal und Organisation
Hausarbeit, 15 Seiten
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Darstellung und kritische Würdigung der Mitbestimmung des Betriebsrate...
Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht
Seminararbeit, 31 Seiten
Möglichkeiten und Grenzen des Cross-Selling im Privatkundengeschäft
Retail- und Private-Banking
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Studienarbeit, 17 Seiten
Die Modi im Deutschen und im Englischen - Eine kontrastive Untersuchun...
Diplomarbeit, 57 Seiten
Interkulturelle Trainings im Bereich der Personalentwicklung
Medien / Kommunikation - Interkulturelle Kommunikation
Hausarbeit, 14 Seiten
Preismanagement: Dynamische Preisstrategien - Arten, Beispiele, Würdig...
BWL - Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Hausarbeit (Hauptseminar), 26 Seiten
Christian Moneke hat den Text Die Bedeutung der Aktie und die Rechtsstellung des Aktionärs veröffentlicht
Christian Moneke hat einen neuen Text hochgeladen
Die Konvergenz der Rechtssysteme im Recht der Aktionäre
Ein Beitrag zur vergleichenden...
Mathias M. Siems
Aktien-Trading 3. Chartanalyse und technische Indikatoren
Joe Ross, Mark Cherlin, K. P. Kagels
0 Kommentare