Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen 2
Inhaltsverzeichnis
Kurzfassung 1
Abbildungsverzeichnis 6
Tabellenverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 9
1. AUFGABENSTELLUNG UND DEFINITION 11
1.1. Erkenntnisleitendes Interesse 11
1.2. Gang der Untersuchung 11
1.3. Definition Countertrade 14
1.4. Klassifizierung und Ausprägungsformen von Countertrade 16
1.4.1. Klassifizierung von Countertrade 16
1.4.2. Ausprägungsformen des Countertrade 19
1.4.2.1. Kommerzieller Countertrade 19
1.4.2.1.1. Klassicher Barter 19
1.4.2.1.2. Kompensationsgeschäfte im engeren Sinn (moderner Barter) 20
1.4.2.1.3. Counterpurchase 22
1.4.2.2. Industrieller Countertrade 24
1.4.2.2.1. Buy-Back-Geschäfte 24
1.4.2.2.2. Offset-Geschäfte 26
1.4.2.3. Finanzieller Countertrade 28
1.4.2.3.1. Clearing- und Switchabkommen 28
1.4.2.3.2. Swap Abkommen 30
2. BEDEUTUNG DES COUNTERTRADE FÜR DEN WELTHANDEL UND
DEUTSCHLAND 33
2.1. Entwicklung von Countertrade 33
2.2. Anteil des Countertrade am Welthandel 36
2.3. Bedeutung des Countertrade in Deutschland 38
2.4. Welthandelsrechtliche Aspekte 39
2.5. Einstellungen der internationalen Organisationen zum Countertrade 40
2 6 Einstellungen ausgewählter westlicher Regierungen zum Countertrade 43
Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen 3
3. THEORETISCHE GRUNDLAGEN FÜR DAS ENTSTEHEN VON
COUNTERTRADE 47
3.1. Geldwirtschaft als effizienteste Form des Gütertausches 47
3.2. Modell der vollkommenen Märkte 48
3.3. Modelle unvollkommener Märkte 51
3.3.1. Informationsökonomischer Ansatz 51
3.3.2. Neoinstitutioneller Ansatz 53
3.3.2.1. Property-Rights-Theorie 53
3.3.2.2. Principal-Agent-Theorie 54
3.3.2.3. Transaktionskosten-Theorie 56
3.3.3. Internalisierungsansatz 59
3.3.4. Countertrade als Reaktion auf Marktunvollkommenheiten 60
3.4. Bewertung von Countertrade in der wissenschaftlichen Literatur 62
4. GLOBALISIERUNG, WELTHANDELSSTRUKTUREN UND ÄNDERUNG DER
WELTWIRTSCHAFTSBEDINGUNGEN 65
4.1. Globalisierung und exponentielle Zunahme des Welthandels 65
4.2. Veränderung der Welthandelsstrukturen 68
4.3. Zur Entwicklung der finanziellen Stabilität von Entwicklungs- und
Transformationsländern 74
4.4. Veränderung der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit Ende des 2. Weltkrieges
78
4.5. Auswirkungen von Globalisierung und Welthandel auf Unternehmen 82
5. GRUNDSÄTZLICHE COUNTERTRADE ANSÄTZE UND IHRE MOTIVE 85
5.1. Government-mandated Countertrade 85
5.1.1. Finanzpolitische Ziele 86
5.1.2. Beschaffungspolitische Ziele 91
5.1.3. Absatzpolitische Ziele 94
5.1.4. Wirtschaftspolitische Ziele 97
5.1.5. Sonstige Ziele 100
5.2. Voluntary Countertrade 104
5.2.1. Absatzpolitische Motive 104
5.2.1.1. Erschließung neuer Märkte 104
5.2.1.2. Sicherung von Märkten 106
5.2.1.3. Goodwill und Bildung langfristiger Allianzen 106
5.2.1.4. Überproduktion und Verlängerung des Produktlebenszyklus 108
5.2.1.5. Nutzung von Größenvorteilen 110
5.2.1.6. Wettbewerbsvorteile 110
5 2 2 Beschaffungspolitische Motive 112
Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen 4
5.2.3. Risikoorientierte Motive 113
5.2.3.1. Schutz vor Nachverhandlungen und Sicherung der Produktqualität 113
5.2.3.2. Forderungsausfall 115
5.2.3.3. Vermeidung von Wechselkursrisiken 117
5.2.4. Finanzpolitische Motive 118
5.2.4.1. Ersatz für ausländische Direktinvestitionen 118
5.2.4.2. Umgehung von Kreditbeschaffungsproblemen des Abnehmers 119
5.2.4.3. Sonstige finanzpolitische Ziele 121
5.2.5. Preisverschleierung 122
5.2.5.1. Preisdiskriminierung 122
5.2.5.2. Umgehung von Handelshemmnissen 123
6. PROBLEME UND RISIKEN VON COUNTERTRADE 126
6.1. Gesamtwirtschaftliche Probleme und Risiken 126
6.1.1. Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen 126
6.1.2. Countertrade als Hemmnis der Wirtschaftsentwicklung 130
6.1.3. Sonstige volkswirtschaftliche Probleme und Risiken von Countertrade 132
6.2. Unternehmerische Probleme und Risiken 133
6.2.1. Countertrade-spezifische Kosten 133
6.2.2. Komplexität von Countertrade-Geschäften 136
6.2.3. Schwierigkeiten bei der Preisberechnung 138
6.2.4. Gefährdung angestammter Märkte 139
6.2.5. Sonstige unternehmerische Probleme 142
7. UNTERNEHMENSPOLITIK UND -STRATEGIE, UNTERNEHMERISCHER
ENTSCHEIDUNGSPROZESS UND DURCHFÜHRUNGSMODALITÄTEN VON
COUNTERTRADE 144
7.1. Geschäftspolitik und unternehmerische Strategien gegenüber Countertrade 144
7.1.1. Countertrade-Geschäftspolitiken 144
7.1.2. Countertrade-Strategien 146
7.1.3. Reaktive versus proaktive Strategie 147
7.2. Der countertrade-spezifische Entscheidungsprozess 149
7.2.1. Die Grundsatzentscheidung über die Teilnahme an Countertrade-Geschäften 149
7.2.2. Die Entscheidung über den Abschluss eines speziellen Countertrade-Geschäfts 154
7.3. Durchführungsmodalitäten von Countertrade-Geschäften aus deutscher Sicht 158
7.3.1. Vertragsrechtliche Analyse von Countertrade-Geschäften 159
7.3.2. Bilanzielle Behandlung von Countertrade-Geschäften 161
7.3.2.1. Bilanzielle Behandlung von Barter-Geschäften 162
7.3.2.2. Bilanzielle Behandlung von Counterpurchase-Geschäften 164
7.3.2.3. Sonstige bilanzielle Besonderheiten bei Countertrade-Geschäften 165
7 3 3 Steuerrechtliche Aspekte 166
Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen 5
8. EMPIRISCHE ERFAHRUNGEN MIT COUNTERTRADE 170
8.1. Allgemeine länderübergreifende Erfahrungen 170
8.2. Mehrländervergleiche 180
8.2.1. Querschnittsvergleich Großbritannien - Kanada 180
8.2.2. Longitudinalstudienvergleich Australien, Japan, Malaysia 182
8. 3. Erfahrungen aus einzelnen Industrieländern 185
8.3.1. Deutschland 186
8.3.2. USA 193
8.3.3. Australien 197
8.4. Erfahrungen aus Schwellen- und Entwicklungsländern 202
8.4.1. Südkorea 202
8.4.2. Indonesien 205
8.4.3. China 206
8.5. Erfahrungen aus Transformationsländern 211
8.5.1. Russland 213
8.5.2. Ukraine 216
8.5.3. Zwischenergebnis 219
9. ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN 220
9.1. Zusammenfassung der Ergebnisse 220
9.2. Schlussfolgerungen 225
Literaturverzeichnis 228
Index 241
Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Formen des Countertrade
Abbildung 2: Barter-Geschäft
Abbildung 3: Kompensationsgeschäft im engeren Sinn
Abbildung 4: Counterpurchase-Geschäft
Abbildung 5: Buy-Back-Geschäft
Abbildung 6: Offset-Geschäft
Abbildung 7: Bilaterales Clearing-Abkommen
Abbildung 8: Debt-Equity Swap
Abbildung 9: Entwicklung des Welthandels (Exporte) und des Welt-BIP 1950 bis
2000
Abbildung 10: Wachstum des jährlichen realen BIP/Kopf in reichen Ländern, glo-
balisierten und nicht-globalisierten Entwicklungsländern in den
achtziger und neunziger Jahren
Abbildung 11: Wachstum des realen BIP/Kopf und Armutsreduzierung in ausge-
wählten Entwicklungsländern 1992 bis
Abbildung 12: Veränderung der Exportstruktur verarbeiteter Güter nach Technolo-
gieintensität in Entwicklungsländern 1985 und
Abbildung 13: Wachstum des realen BIP/Kopf in verschiedenen Regionen 1991-
2000 und 2003-2015
Abbildung 14: Beschränkungen auf Kapitalkonten in verschiedenen Großregionen
1981 bis
Abbildung 15: Leistungsbilanz im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (in ) in
den verschiedenen Weltregionen 1991-2000 und 2003-2015
Abbildung 16: Mittlere ungewichtete Zollraten in verschiedenen Regionen 1980
bis
Abbildung 17: Buy-Backs aus Sicht der Signaling-Theory
Abbildung 18: Kontraktkurven bei Barter-Geschäften nach Meade
Abbildung 19: Prozess des Heranzüchtens von Konkurrenten durch Technologie-
transfer am Beispiel eines japanisch-amerikanischen Offset-
Geschäfts
Abbildung 20: Die Grundsatzentscheidung über die Durchführung von Countertra-
de-Geschäften
7 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Anteil des Countertrade am Welthandel 37
Tabelle 2: Entwicklung der Anteile (%) am Welthandel (Exporte) nach Großregi-69 onen 1948 bis 2001
Tabelle 3: Exporte von verarbeiteten Gütern nach Entwicklungsstand, Einkom-70
mensniveau und Region 1985 bis 1998
Tabelle 4: Auslandsverschuldung der Entwicklungs- und Transformationsländer 75
1980 bis 2000
Tabelle 5: Öffentliche Finanzen, Auslandshilfen, politische Partizipation und Ri-76
siko-Ranking nach Weltregionen 1990 bis 1999
Tabelle 6: Unterschiedliche Ziele von government-mandated Countertrade nach 87 Ländergruppen
Tabelle 7: Übersicht über verschiedene wichtige Infrastrukturprojekte in unter-92
schiedlichen Ländern, die als BOT-Geschäfte abgewickelt wurden Tabelle 8: Countertrade-spezifische Kosten 136
Tabelle 9: Weltweite Countertrade Transaktionen 1983 bis 1986 174
Tabelle 10: Countertrade Transaktionen nach Countertrade-Typ und Käufer- sowie 175 Verkäuferlandgruppe
Tabelle 11: Countertrade Matrizen nach Countertrade-Typ 176
Tabelle 12: Verteilung von Gütern, die als Gegenware aus bestimmten Länder-178 gruppen geliefert wurden
Tabelle 13: Häufigkeit von Countertrade nach Ländergruppen und Zeitperioden 179 1987 bis 1996
Tabelle 14: Globale Struktur der Countertrade-Geschäfte nach Countertrade-Typ, 180
Produktgattung und Größenordnung 1987 bis 1996
Tabelle 15: Interaktivitäten beim weltweiten Countertrade zwischen den verschie-181
denen Ländergruppen 1987 bis 1996
Tabelle 16: Vorteile und Probleme durch internationalen Countertrade in Großbri-184
tannien und Kanada 1985 bis 1987
Tabelle 17: Mögliche Szenarien für Konsequenzen aus Countertrade-Handel nach 185
Art der Motivation westlicher Firmen
Tabelle 18: Countertrade-Geschäfte nach Ländergruppe, Produktgattung, Typ und 187
Größenordnung in Japan, Australien und Malaysia 1987 bis 1996
8 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Tabelle 19: EU Work Sharing Kontrakte und Offsets nach Käuferland 1950 bis 191 1989
Tabelle 20: Anteil der Geschäfte mit Countertrade-Komponente am Gesamtumsatz 194
in Deutschland 1993
Tabelle 21: Zukünftiger Bedarf für Countertrade nach Einschätzung der deutschen 195 Exportwirtschaft 1993
Tabelle 22: Einschätzungen der relativen Vorteile von monetärem Handel und 198
Countertrade bei U.S.-Unternehmen mit und ohne Countertrade Erfahrung 1987
Tabelle 23: Vorteile von Countertrade nach Meinung australischer Unternehmer 204
Ende der neunziger Jahre
Tabelle 24: Südkoreanische Countertrade-Geschäfte nach Land und Typ 1988 bis 207 1989
Tabelle 25: Summe der US Offset-Verpflichtungen (Mio. US $) in Südkorea 1980 208
bis 1987
Tabelle 26: Indonesische Countertrade-Geschäfte nach Land und Typ 1987 bis 209 1989
Tabelle 27: Countertrade-Partner von China 1988/1989 212
Tabelle 28: Akkumulierte ausländische Direktinvestitionen in China 1978 bis 2001 214
Tabelle 29: Struktur der Countertrade-Geschäfte von Transformationsländern nach 215
Ländergruppe, Größenordnung, Typ und Produktgattung 1987 bis 1996 Tabelle 30: Anteil von Barter an der russischen Industrie 1992 bis 1998 217
Tabelle 31: Niveau und Entwicklung von Barter in Russland nach Branchen 1992 217 bis 1998
Tabelle 32: Entwicklung und Anteil von Barter-Geschäften (in % vom BIP) in aus-219
gewählten Transformationsländern 1996 bis 1999
Tabelle 33: Zusammenhang zwischen Eigentümerstatus, Schuldenstand und Barter 221 in der Ukraine 1997
Tabelle 34: Motive für Barter in der Ukraine 1997 222
9 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung Abs. Absatz APCA Asia Pacific Countertrade Association APEC Asian Pacific Economic Cooperation Art. Artikel ASEAN Association of South-East Asian Nations AStG Außensteuergesetz AUD australischer Dollar BDEx Bundesverband des Deutschen Exporthandels bfai Bundesagentur für Außenwirtschaft BFH Bundesfinanzhof BGA Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. BGB Bürgerliches Gesetz Buch BIP Bruttoinlandsprodukt BOT Build-Operate-Transfer-Geschäft bzw. beziehungsweise CT Countertrade DDR (ehemalige) Deutsche Demokratische Republik d.h. das heißt Drs. Drucksache EFAG Evidenzbüro für Außenhandelsgeschäfte EIU Economist Intelligence Unit E-L Entwicklungsländer EU Europäische Union f. folgend (Seite) ff. folgende (Seiten) GATS General Agreement on Trade in Services GATT General Agreement on Tariffs and Trade GPA Agreement on Government Procurement GUS Gemeinschaft Unabhängiger Staaten HGB Handels Gesetz Buch Hrsg. Herausgeber HWWA Hamburger Welt Wirtschafts Archiv i.e. im engeren i.V. in Verbindung I-L Industrieländer ILO International Labour Organization IMF International Monetary Fund ITO International Trade Organization Jg. Jahrgang LID’s Low Income Developing Countries MERCOSUR Mercado Comun del Sur MID’s Middle Income Developing Countries Mio. Million MOFERT Ministry of Foreign Economic Relations and Trade Mrd. Milliarde N Größe der Gesamtstichprobe n Größe der Teilstichprobe NAFTA North American Free Trade Agreement
10 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
NATO North Atlantic Treaty Organization NIC’s Newly Industrialized Countries No. Number o.V. ohne Verfasser OECD Organisation for Economic Cooperation and Development OPEC Organization of the Petroleum Exporting Countries rd. rund S. Seite SILICs Severely Indebted Low-Income Countries SIMIC’s Severely Indebted Middle-Income Countries SIPRI Stockholm International Peace Research Institute SOFIMEX Societé Francaise d’importation et d’exportation Tab. Tabelle T-L Transformationsländer TRIPS Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights UN United Nations
UNCITRAL United Nations Commission On International Trade Law UNCTAD UN - Conference on Trade and Development UNIDO United Nations Industrial Development Organization U.S. United States usw. und so weiter Vol. Volume WTO World Trade Organization z. B. zum Beispiel
11 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
1. Aufgabenstellung und Definition
1.1. Erkenntnisleitendes Interesse
Der dynamisch wachsende Welthandel und starke Globalisierungstendenzen bieten Firmen, die global tätig sind bzw. werden wollen, besondere Chancen. Dabei ist festzustellen, dass der intraindustrielle Handel zwischen den entwickelten Industrieländern in aller Regel über die übliche und aus wirtschaftstheoretischer Sicht optimale Handelsform, nämlich den Geldmechanismus, abgewickelt wird. Für den wachsenden Anteil am Welthandel, der mit Entwicklungsländern erfolgt, die viele der sich herausbildenden Wachstumsmärkte umfassen, gilt dies nicht in gleichem Umfang. Auch für den Handel mit den Transformationsländern, d. h. jenen Ländern, die sich im Übergang von der Zentralverwaltungs- zur Marktwirtschaft befinden und den Handel mit den am wenigsten entwickelten Entwicklungsländern trifft dies großenteils nicht zu. Hier stellen häufig Zahlungsbilanzprobleme, Devisenknappheit und eine bereits hohe Verschuldung Probleme dar, die herkömmlichen monetären Handel nicht oder nur eingeschränkt zulassen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die aufgeführten Probleme mit Hilfe von Countertrade überwunden werden können.
Countertrade ist aus wirtschaftstheoretischer und ordnungspolitischer Sicht suboptimal. Wirtschaftspolitisch wird Countertrade häufig grundsätzlich als ineffizient, die internationale Arbeitsteilung behindernd und das Wohlfahrtsniveau senkend eingestuft. Andererseits ist der extrem dynamische Weltmarkt aber - gemessen am Freihandelsideal und den geldtheoretischen Prämissen - noch immer unvollkommen und der Anteil von Countertrade am Welthandel ist auch im Zeitablauf nicht vernachlässigbar. Welche Gründe hierfür ausschlaggebend sind, wie sie zu bewerten sind und welche empirischen Erfahrungen im In- und Ausland vorliegen, soll in der Arbeit spezifisch untersucht werden. Dabei erfolgt die Analyse primär aus der Sicht eines Unternehmens, das bereit ist, die sich im internationalen Wettbewerb bietenden Chancen zu nutzen. So ergibt sich die zentrale Frage, ob Countertrade für ein global agierendes Unternehmen einen wirksamen Aktionsparameter darstellen kann.
1.2. Gang der Untersuchung
Die zu untersuchende Aufgabenstellung erfolgt in folgenden Schritten: In Kapitel 1 werden die für das grundlegende Verständnis der Thematik notwendigen Definitionen des Begriffs Countertrade und seiner diversen Unterformen erläutert. Eine Klassifizierung dieser Unterformen ist im Hinblick auf die in Kapitel 5 und 6 folgende Ursachen- und Problemforschung notwendig.
12 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Die Relevanz des Countertrade für den Welthandel und für Deutschland wird in Kapitel 2 dargestellt. Um das Phänomen besser in die bestehenden Welthandelsstrukturen einordnen zu können, werden die grundsätzlichen Einstellungen von Makro- und Mikroökonomen, Vertretern des International Business Managements, bedeutenden internationalen Organisationen sowie von ausgewählten Regierungen gegenüber Countertrade erläutert.
Kaptitel 3 liefert die notwendige theoretische Fundierung für die Erklärungsfaktoren von Countertrade. Neben einem kurzen Abriss der Vorteilhaftigkeit der Geldwirtschaft und der gängigen Freihandelstheorieansätze erfolgt eine Darstellung der Theoriegebilde der unvollkommenen Märkte. Hierbei liegt der Fokus auf den Ansätzen der neuen Institutionsökonomik und dem Internalisierungsansatz, da diese, wie sich in Kapitel 5 zeigen wird, für die Erklärung der Effizienz von Countertrade in bestimmten Situationen herangezogen werden können.
Nachdem in Kapitel 3 theoretische Erklärungsansätze für Countertrade präsentiert wurden, wird in Kapitel 4 auf den auch gegenwärtig noch anhaltenden Globalisierungsprozess und die damit zusammenhängenden Veränderungen der Welthandelsstrukturen eingegangen. Ergänzend zu diesen Darstellungen wird aufgezeigt, wie es um die finanzielle Stabilität in den Entwicklungsländern steht und wie sich die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit dem 2. Weltkrieg verändert haben. Voraussichtlich zukünftig zu erwartende Änderungen der Weltwirtschaft werden dargestellt. Wie sich an späterer Stelle (Kap. 5) zeigen wird, erlauben die in diesem Kapitel gewonnenen Erkenntnisse wertvolle Rückschlüsse auf zukünftige Countertrade-Potentiale im Welthandel.
Aufbauend auf den Kapiteln 1, 3 und 4 werden in Kapitel 5 die unterschiedlichen Erklärungsfaktoren und Motive für Countertrade diskutiert. Dabei wird zwischen government-mandated Countertrade (staatlich erzwungen) und voluntary Countertrade (freiwillig) unterschieden. Diese Einteilung ist sinnvoll, weil sie verschiedene Ansätze widerspiegelt: Während beim government-mandated Countertrade volkswirtschaftliche Ziele im Vordergrund stehen, beziehen sich die Motive von voluntary Countertrade auf unternehmerische Ziele. Obwohl im Mittelpunkt dieser Arbeit die Untersuchung von Countertrade als Aktionsparameter für global agierende Firmen steht, wird auch auf die volkswirtschaftlich motivierten Ziele des government-mandated Countertrade eingegangen. Dieser Aspekt ist nicht zu vernachlässigen, da dadurch indirekt erklärt wird, warum global agierende Unternehmen Countertrade mit be- stimmten Ländern betreiben.
13 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Für eine umfassende Bewertung von Countertrade als unternehmerischem Aktionsparameter ist es wichtig, neben den durch Countertrade zu realisierenden Potentialen auch die dazugehörigen Probleme und Schwierigkeiten aufzuzeigen. Dabei kommt es in Kapitel 6 gemäß der Aufteilung in government-mandated Countertrade und voluntary Countertrade (aus Kap. 5) zu einer gesonderten Betrachtung von volkswirtschaftlichen und unternehmerischen Problemen. Volkswirtschaftliche Probleme treten hauptsächlich im Fall des government-mandated Countertrade auf. Unternehmerische Schwierigkeiten können im Rahmen beider Countertrade-Ansätze entstehen.
Die systematische Einbindung von Countertrade-Geschäften in die Unternehmensplanung scheint einen wesentlichen Erfolgsfaktor darzustellen. Deshalb werden in Kapitel 7 zunächst verschiedene countertrade-spezifische Geschäftspolitiken und -strategien diskutiert. Eine Empfehlung für die optimale Strategiewahl wird gegeben. Ferner werden die beim countertrade-spezifischen Entscheidungsprozess relevanten Aspekte aufgezeigt. Die endgültige Entscheidung für oder gegen ein Countertrade-Geschäft ist dabei u.a. abhängig vom Know-How über die spezifischen Durchführungsmodalitäten, welche im Anschluss erläutert werden. Dabei wird auf schwierige vertragsrechtliche, bilanzielle und steuerrechtliche Problemstellungen eingegangen, die im Rahmen von herkömmlichen Außenhandelstransaktionen nicht auftreten.
Um die aufgezeigten Ergebnisse empirisch zu fundieren, erfolgt in Kapitel 8 eine ausführliche Analyse bisher vorliegender Studien zur Countertrade-Praxis in verschiedenen Ländern. Auf die Durchführung einer eigenen Studie und einer exemplarischen Befragung deutscher Unternehmen zur Einstellung gegenüber Countertrade wird verzichtet, da die Auskunftsbereitschaft von Unternehmen hierzu auf Grund der geheimen Natur der meisten Countertrade-Geschäfte äußerst begrenzt ist.
In Kapitel 9 werden die vorliegenden Ergebnisse zusammenfassend präsentiert und abschlie- ßend bewertet.
14 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
1.3. Definition Countertrade
Der Begriff Countertrade ist der englische Oberbegriff für Kompensationsgeschäfte , Tausch- 1 handel , Gegengeschäfte , Parallelgeschäfte oder Verbundgeschäfte . Er wird auch in 2 3 4 5
deutschsprachigen Publikationen häufig herangezogen. Die Vielzahl der verschiedenen Über- 6
setzungsmöglichkeiten und deren uneinheitlicher Gebrauch führen häufig zu Begriffsverwirrung und folglich zu einem mangelnden Verständnis dieser Handelsform. 7
Oft wird Countertrade als moderne Form des Tauschhandels gesehen, da der Begriff „Barter“ 8
teilweise simultan für den Begriff „Countertrade“ verwendet wird und „to barter“ im englischen Sprachgebrauch „tauschen“ bedeutet. Obwohl es bisher in der Literatur keine einheitli- 9
che Definition für Countertrade gibt, hat sich mittlerweile eine allgemeine Auffassung durchgesetzt, die Countertrade als Geschäfte definiert, bei denen verschiedene Transaktionen miteinander verknüpft werden. Die zugrunde liegende Reziprozität stellt das definierende Ele- 10
ment des Countertrade dar. Bei dieser Reziprozität handelt es sich nicht um freiwillige Zugeständnisse der Vertragsparteien, sondern die Verknüpfung der Transaktionen bildet den wesentlichen Vertragsbestandteil. Mindestens eine Partei verpflichtet sich, das Zustandekom- 11
men einer Transaktion durch eine andere zu kompensieren. In welcher Weise dieser kompensatorischen Forderung im Endeffekt nachgekommen wird, ist für das grundsätzliche Verständnis von Countertrade irrelevant. Sie spielt lediglich für die Abgrenzung der jeweiligen Countertrade-Unterform ein Rolle. 12
Im Fall des klassischen Barter wird die Kompensationsverpflichtung ohne Heranziehung 13
von monetären Zahlungen realisiert. Allerdings stellen solche auf Realgütertausch basieren- 14
den Geschäfte einen immer geringer werdenden Anteil des globalen Countertrade-Volumens dar. Der Großteil der heutzutage durchgeführten Countertrade-Geschäfte basiert sehr wohl auf
1 Vgl. Altobelli (1994a), S. 5. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff “Kompensationsgeschäft” im bilanzrechtlichen Schrifttum Geschäfte zur Sicherung gegen Währungs-, Zins- und ähnliche Risiken bezeichnet. 2 Vgl. Halbach/ Osterkamp (1988), S. 1. 3 Vgl. Lahti (1997), S. 18. 4 Vgl. Belew (2000), S. 173. 5 Vgl. Altmann/ Clement (1979), S. 6.
6 Vgl. Fischer (1996), S. 9.; vgl. Taprogge (1991), S. 2; vgl. Schuster (1988), S. 11ff.. 7 Vgl. Nolting (1995), S. 22. 8 Vgl. Bopp (1992), S. 1.
9 Vgl. Marin/ Schnitzer (2002), S. 293; vgl. Iske (1986), S. 12. 10 Vgl. Marin/ Schnitzer (1997), S. 1. 11 Vgl. Verzariu (2000), S. 1. 12 Vgl. hierzu Kap. 1.4.1. und 1.4.2. 13 Vgl. Kap. 1.4.2.1.1. 14 Vgl. Yakovlev (1998), S. 41.
15 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Transaktionen mit entgegenlaufenden monetären Zahlungsströmen. Somit wird deutlich, 15 nur dass die weit verbreitete Auffassung von Countertrade als Geschäft „Ware gegen Ware“ 16
einen geringen Anteil der Countertrade-Geschäfte abbildet. Um zu einem umfassenderen Verständnis dieser Handelsform zu gelangen, sollte das Motto „You buy from me and I buy from you“ zugrunde gelegt werden. 17
Bezüglich der Eingrenzung dieses Leitmotivs finden sich in der Literatur die unterschiedlichsten Ansätze. So beschränkt sich zum Beispiel die OECD mit ihrer offiziellen Definition zum Countertrade auf sogenannte kommerzielle Countertrade-Geschäfte. Sie bezeichnet Countertrade als „...an international commercial operation in the framework of which the seller has to accept in partial or total settlement of his deliveries the supply of products (or more rarely services) coming from the purchasing country” und lässt somit die sogenannten industriellen 18
und finanziellen Countertrade-Geschäfte außer Acht. Auch Samsinger legt sich in seiner 19 20
Definition auf kurzfristige Geschäfte fest und vernachlässigt die sogenannten Offset- und Buy-Back-Geschäfte, die auf langfristigen Verträgen und Kompensationsverpflichtungen basieren. Eine weiter gefasste Definition bietet Fletcher, der Countertrade als „...a global phe- 21
nomenon that involves the interaction between parties in different countries and is driven by reciprocity“ bezeichnet. Er sieht, wie ein Grossteil der Wissenschaft, nur grenzüberschrei- 22
tende Kompensationsgeschäfte als Countertrade an. 23
Obwohl in der vorliegenden Arbeit Countertrade als Aktionsparameter global agierender Firmen behandelt wird, soll Countertrade nicht nur als eine auf internationaler Ebene stattfindende Handelsform, sondern auch als eine auf nationalen Märkten auftretende Form des Handels betrachtet werden. Im Folgenden wird damit der Definition von Liesch gefolgt, der Countertrade als „...exchange that involves a conditional arrangement in addition to the primary transaction to complete the exchange“ bezeichnet. 24
15 Vgl. Belew (2000), S. 349. 16 Vgl. Jalloh (1988), S. 1. 17 Binder (1987), S. 1; vgl. Anwar (1991), S. 69. 18 OECD (1981), S. 9.
19 Zur Klassifizierung der Countertrade Formen vgl. Kap. 1.4.1. 20 Vgl. Samsinger (1986), S. 51. 21 Vgl. Belew (2000), S. 344. 22 Fletcher (1998), S. 511.
23 Vgl. Marin/ Schnitzer (2003), S. 159; vgl. Jalloh (1992), S. 16; vgl. Wülker-Mirbach (1990), S. 13. 24 Liesch (1994), S. 299. Für eine ähnlich weit gefasste Definition vgl. Marin/ Schnitzer (1997), S. 1.
16 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
1.4. Klassifizierung und Ausprägungsformen von Countertrade
1.4.1. Klassifizierung von Countertrade
Im japanischen Sprachgebrauch bedeutet Countertrade „kreativer Handel“. Diese Überset- 25
zung bringt zum Ausdruck, dass Countertrade eine Handelsform ist, die in einer Vielzahl von Ausprägungsformen zu Tage tritt. Grundlegende Abgrenzungskriterien sind: 26
a) verfolgte Ziele,
b) Anzahl der beteiligten Parteien,
c) Geschlossenheit des Güterkreislaufs,
d) wertmäßiges Verhältnis von Haupt- und Gegenlieferung,
e) Abfolge der wechselseitigen Lieferungen,
f) Konkretisierungsgrad der Gegenware,
g) materielle Verbundenheit von Lieferung und Gegenlieferung,
h) Technik des Leistungsausgleichs,
i) Vertragsgestaltung.
Je nach Ausprägungsgrad definieren diese Merkmale die einzelnen Formen des Countertrade. 27
Um die verschiedenen Varianten zu systematisieren und zu gruppieren, finden sich in der Literatur verschiedene Klassifizierungsansätze. Im Laufe der Arbeit wird dem Ansatz von Jal- 28
loh gefolgt, der sich in den deutschen Publikationen zum Thema Countertrade durchgesetzt hat. Dieser Ansatz geht auf die Klassifikation der Economic Commission for Europe der 29
United Nations aus den siebziger Jahren zurück. Zu dieser Zeit ließ sich eine rapide Zunahme der Countertrade Aktivitäten im Welthandel beobachten, so dass man bei der Kommission die Notwendigkeit sah, eine gewisse Einheitlichkeit in die verschiedenen Definitionsansätze zu bringen. 30
Grundsätzlich wurden die verschiedenen Kompensationsformen aufgeteilt in kommerziellen und industriellen Countertrade, wobei die Unterscheidung einerseits anhand der zeitlichen Dimension der Erfüllung der Gegenverpflichtung, andererseits anhand der inhaltlichen Beziehung von Basis- und Gegenvertrag getroffen wurde. Bei kommerziellen Countertrade-
25 Vgl. Jalloh (1988),
26 Für eine ausführliche Darstellung der Unterscheidungsmerkmale von Kompensationsgeschäften vgl. Schuster (1988), S. 40. 27 Vgl. Kap. 1.4.2.
28 Vgl. Liesch (1994), S. 299.; vgl. Hennart (1990), S. 245; vgl. Palia (1992), S. 274ff.; vgl. Ahlström (2000), S. 45; vgl. Aggarwal (1989), S. 75.
29 Vgl. Jalloh (1990), S. 19; vgl. Altobelli (1994a), S.9; vgl. Fischer (1996), S. 12f.. 30 Vgl. UN (1979), S. 6.
17 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Geschäften gibt es keine inhaltliche Verbindung zwischen den beiden Transaktionen, sie 31
erstrecken sich meist über einen relativ kurzen Zeitraum, der selten drei Jahre überschreitet. 32
Häufig werden den exportierenden Unternehmen bei solchen Geschäften sogenannte „weiche Produkte“ als Gegenware angeboten. Dabei handelt es sich meist um agrarische und mineralische Rohstoffe sowie Halbfertigprodukte minderer Qualität, die auf Grund des Qualitätsmangels nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten auf dem Weltmarkt abgesetzt werden kön-
nen. 33
Industrielle Countertrade-Geschäfte zeichnen sich durch eine lange Laufzeit und hohe Vertragssummen aus, sie werden deshalb auch „large scale and long term countertrade“ genannt. Es ist durchaus möglich, dass derartige Geschäfte bis zu 25 Jahre Bestand haben. 34 35
Gegenstand sind industrielle Großprojekte. Das multinationale Unternehmen verpflichtet sich, Produkte als Bezahlung zu akzeptieren, die auf diesen Anlagen gefertigt wurden oder einen Teil des Projektvolumens so zu investieren, dass sich dadurch Aufträge für die im entsprechenden Land ansässige Industrie ergeben. 36
Die Übertragung des Prinzips der reziproken Transaktionen auch auf Bereiche der Handelsfinanzierung, insbesondere die zunehmende Nutzung der Fortfaitierung als innovatives In- 37 38
strument des internationalen Zahlungsverkehrs, veranlassten Jalloh Anfang der neunziger Jahre, verschiedene Formen der Schulden-Swaps (Financial Switch, Debt-Equity-, Debt-Commodity und Debt-Nature Swaps) sowie sogenannte Clearing- und Switchabkommen unter der Gattung des finanziellen Countertrade zusammenzufassen. Danach handelt es sich 39
beim finanziellen Countertrade um Transaktionen, bei denen der „...Gegenvertrag sich innerhalb eines finanziellen Verrechnungssystems als Zahlung für den beliebigen entgegengesetzt gerichteten Basisvertrag auswirkt ... [und der Gegenvertrag] ... die Funktion einer Zahlung oder Schuldenkonversion“ hat. Ferner ist für finanzielle Countertrade-Transaktionen 40
konstitutiv, dass hier mindestens drei verschiedene Parteien beteiligt sind. 41
31 Auch Handelskompensation genannt; vgl. Altobelli (1994a), S.9. 32 Vgl. Belew (2000), S. 345. 33 Vgl. Möhring (1991), S. 82. 34 Vgl. Lurger (1992), S. 51. 35 Vgl. Altobelli (1994a), S. 17. 36 Vgl. Belew (2000), S. 358. 37 Vgl. Fischer (1996), S. 13. 38 Vgl. Jalloh (1988), S. 11.
Fortfaitierung = Verkauf der Forderung eines Exporteurs an einen Fortfaiteur (Kreditinstitut oder Finanzierungsgesellschaft) ohne Rückgriffsmöglichkeit; vgl. Perridon/ Steiner (1999), S. 434. 39 Vgl. Jalloh (1990), S. 19. 40 Belew (2000), S. 375. 41 Vgl. Belew (2000), S. 375.
18 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Somit kann Countertrade in die drei folgenden Grundformen unterteilt werden (s. Abb. 1).
Abbildung 1: Formen des Countertrade
Quelle: In Anlehnung an Jalloh (1988), S. 7; Belew (2000), S. 378ff.; Brennan (1998), S. 3; Altobelli (1994a), S. 14; Verzariu (2000), S. 7.
19 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
1.4.2. Ausprägungsformen des Countertrade
1.4.2.1. Kommerzieller Countertrade
1.4.2.1.1. Klassicher Barter 42
Barter-Abkommen entspringen der Ursprungsform sämtlicher Handelsformen, dem Realtausch. Sie zeichnen sich durch einen direkten, zahlungslosen Warentausch aus, bei dem die 43
Parteien einen einzigen Vertrag abschließen, dritte Parteien werden nicht eingeschaltet (s. Abb. 2). Es handelt sich um einmalige Geschäfte kurzfristiger Natur. Meist werden die 44
Transaktionen zeitgleich abgewickelt, ihre Laufzeit ist auf maximal ein Jahr begrenzt. Es 45
kommt zu keiner Fakturierung der Ware in einer einheitlichen Währung. Deshalb sind in der Regel homogene Produkte wie z.B. Rohstoffe und Agrarerzeugnisse Gegenstand solcher Transaktionen, da diese Produkte qualitativ sowie quantitativ leichter bewertbar sind. Dies 46
hat mehrere Nachteile. Zum Einen ist es schwierig, wegen eventueller Unteilbarkeit der Ware die beidseitigen Wünsche exakt zu befriedigen, so dass es wegen fehlender wertmäßiger Übereinstimmung von angebotener und nachgefragter Ware regelmäßig zu einseitigen Überschüssen kommt. Die Tatsache, dass bei klassischen Barter-Transaktionen keinerlei monetä- 47
re Forderungen bestehen, führt außerdem dazu, dass solche Geschäfte nicht über die Hermes Kreditversicherung abgesichert werden können. 48
Klassische Bartergeschäfte fanden besonders häufig in den achtziger Jahren in Form von Ölbartergeschäften statt. So wurden 1985 15% - 25% des OPEC Ölhandels auf Tauschbasis durchgeführt. 1984 hat z.B. die saudi-arabische Regierung in einem Geschäft mit dem ame- 49
rikanischen Flugzeugbauer Boeing 34,5 Mio. Fässer Rohöl gegen 10 Jumbo Jets getauscht. 50
Ein weiteres Beispiel für ein klassisches Bartergeschäft ist der Tausch von 150 PKWs gegen 70.000 Säcke Rohkaffee zwischen der Volkswagen AG und der mexikanischen Regierung. 51
42 Auch Simple bzw. Pure Barter genannt, vgl. Taprogge (1991), S. 17. 43 Vgl. Fischer (1996), S. 22. 44 Vgl. Altobelli (1994a), S. 10. 45 Vgl. Cho (1987), S. 51.
46 Vgl. Engels (1989), S.409; vgl. Schuster (1988), S. 45. 47 Vgl. Köppl (1991), S.528. 48 Vgl. Hermes Kreditversicherungs-AG (1993), S. 4. 49 Vgl. Tietje (1998), S. 62; vgl. Halbach/ Osterkamp (1988), S. 45. 50 Vgl. Jeannet/ Hennessey (1988), S. 571. 51 Vgl. Belew (2000), S. 346.
20 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Abbildung 2: Barter-Geschäft
Quelle: In Anlehnung an Belew (2000), S. 345; Altobelli (1994a), S. 10.
1.4.2.1.2. Kompensationsgeschäfte im engeren Sinn (moderner Barter) oder Kompensation im Mit der Entwicklung des modernen Barter, auch Corporate Trade 52 engeren Sinn genannt, wurde versucht, den Nachteil des Fehlens einer monetären Forderung 53
beim klassischen Barter zu beseitigen. Hier kommt es zu einer Einbeziehung von Zahlungsströmen, die den jeweiligen Güterströmen gegenüberstehen (s. Abb. 3). Die Transaktionen 54
werden getrennt fakturiert und auf handelsübliche Weise abgewickelt, entweder direkt oder über Clearingkonten. Es kommt zu einer Verbindung eines Export- und eines Importge- 55
schäfts im Rahmen eines Vertrages. Dieser Vertrag spezifiziert die zu Grunde liegenden Güterarten, -mengen, -preise und Zahlungsmodalitäten. 56
Im Gegensatz zum klassischen Barter ist es beim modernen Barter möglich, die Kompensationsverpflichtung an Dritte abzugeben, so dass sogenannte Dreieckskompensationsgeschäfte, auch Mehreckgeschäfte oder Multiparty-Countertrade genannt, entstehen. In einem Ge- 57 58
schäft mit einem devisenknappen Unternehmen aus Venezuela tauschte z.B. die amerikanische Firma Caterpillar Baumaschinen gegen Eisenerz. Das Eisenerz konnte der amerikanische Konzern nicht direkt in harte Währung eintauschen, es musste erst in Rumänien gegen Herrenbekleidung getauscht werden, bevor es in London gegen Bargeld verkauft werden konnte. 59
Wird die Gegenware vom Käufer direkt abgenommen und bezahlt, handelt es sich um Eigenkompensation, lässt er Dritte die Gegenlieferung abnehmen und zahlen, spricht man von
52 Vgl. Marin/ Schnitzer (1997), S. 2. 53 Vgl. Taprogge (1991), S. 20. 54 Vgl. Taprogge (1991), S. 21. 55 Vgl. Taprogge (1991), S. 21. 56 Vgl. Altobelli (1994a), S. 11. 57 Vgl. Taprogge (1991), S. 21 58 Vgl. Brown/ Franklin (1994), S. 7. 59 Vgl. Jalloh (1988), S. 11.
21 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Fremdkompensation. Des Weiteren kann zwischen Vollkompensation und Teilkompensati- 60
on unterschieden werden. Im Rahmen der Vollkompensation entspricht der Wert der Countertrade Verpflichtung dem Wert der Basislieferung oder übersteigt ihn sogar. Bei Teilkom- 61
pensation wird ein Teil der Bezahlung in harter Währung abgewickelt, während der Restbetrag durch eine Gegenlieferung beglichen wird. Im Jahr 1981 wurde z.B. ein Abkommen 62
zwischen dem japanischen Unternehmen Honda und der algerischen Regierung geschlossen. Es wurden 15.000 Fahrzeuge abgenommen, dafür erhielt Honda 40% des Wertes in Rohöl und 60% in Devisen. 63
Nachteilig bei Kompensationsgeschäften im engeren Sinn ist, dass dem westlichen Exporteur die Verkaufserlöse erst dann vorliegen, wenn es zu einem Verkauf der Gegenware gekommen ist. Deshalb sind solche Geschäfte sehr unflexibel und umständlich. Da außerdem Export- 64
kreditversicherer nur reine Geldforderungen und keine „Forderungen aus Geschäften mit Kompensationscharakter“ decken, ist es auch im Fall des modernen Barter schwer, eine Ausfuhrbürgschaft zu erlangen. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass sich auf Grund der 65
Kurzfristigkeit solcher Geschäfte längerfristige Beziehungen mit dem Handelspartner nicht oder nur in den seltensten Fällen ergeben. 66
Abbildung 3: Kompensationsgeschäft im engeren Sinn
Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994a), S. 12.
60 Vgl. Taprogge (1991), S. 22. 61 Vgl. Altobelli (1994a), S. 14. 62 Vgl. Weiss (1981), S. 73. 63 Vgl. Jeannet/ Hennessey (1988), S. 571. 64 Vgl. Taprogge (1991), S. 22. 65 Vgl. Taprogge (1991), S. 22. 66 Vgl. Fischer (1996), S. 25.
22 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
1.4.2.1.3. Counterpurchase
Als Reaktion auf die Nachteile der Kompensationsgeschäfte im engeren Sinn haben sich Counterpurchase- oder Parallel-Geschäfte entwickelt. Hierbei verpflichteten sich, ähnlich wie im Fall der Kompensationsgeschäfte i.e. Sinn, beide Handelspartner zur Durchführung von zwei entgegengerichteten Exporten, respektive Importen (s. Abb. 4). Allerdings kommt es 67
nun zum Abschluss von zwei separaten Verträgen, die jeweils wie herkömmliche Exportverträge gestaltet werden. Erst durch den Abschluss eines zusätzlichen Rahmenabkommens, 68
dem Protokoll, werden diese beiden Verträge miteinander in Verbindung gebracht. Es enthält die Verpflichtung des Exporteurs, den Gegenlieferungsvertrag des Handelspartners anzunehmen und im Fall des Verzugs oder der Nichterfüllung der Kompensationsbedingung eine Vertragsstrafe (Pönale) zu zahlen. Die Höhe der Pönale liegt meist zwischen 5% und 25% des Wertes der Countertrade Verpflichtung. Da ein solches Geschäft von außen nicht als Coun- 69
tertrade-Abkommen zu erkennen ist, ist es nun auch möglich, eine entsprechende Kreditversicherung abzuschließen, und die einzelnen Transaktionen durch traditionelle Finanzierungstechniken zu finanzieren. 70
Ein weiteres Merkmal von Counterpurchase-Geschäften ist, dass die ausgetauschten Güter in keinerlei Verbindung zueinander stehen, meist wird sogar nur der Warenstrom der Erstlieferung festgelegt. Im Regelfall wird dem Exporteur der Erstlieferung eine Liste mit Produkten 71
zur Verfügung gestellt („Shopping List“), aus der ausgewählt werden kann, welche Güter als Gegenlieferung abgenommen werden. Da es sich bei diesen Waren meist um „weiche Gü- 72
ter“ handelt, werden häufig Stützungszahlungen an den westlichen Exporteur getätigt. Sie sind als Entschädigung für die entstehenden Kosten bei der Suche nach Abnehmern für die Gegenware zu verstehen. Der zeitliche Horizont von Counterpurchase- Geschäften beträgt 73 meist 6-18 Monate. 74
Abhängig davon, welcher Teil des Geschäfts zuerst durchgeführt wird, spricht man entweder von Parallel-Trade oder Junktim-Geschäften. Beim Parallel-Trade, auch indirect compensation genannt, kommt es zuerst zur Abwicklung des Basisgeschäfts, danach erfolgt die Gegen-
67 Vgl. Fischer (1996), 68 Vgl. Taprogge (1991), S. 23. 69 Vgl. Hennart (1989a), S.129.
In Indonesien ist diese Pönale per Gesetz auf 50% des Gegenwertes festgesetzt; vgl. Niggemann (1987), S. 172.
70 Vgl. Taprogge (1991), S. 23; vgl. Fischer (1996), S. 27. 71 Vgl. Engels (1989), S. 409. 72 Vgl. Neale/ Sercu (1993), S. 278. 73 Vgl. Mirus/ Yeung (1986), S. 36. 74 Vgl. Taprogge (1991), S. 24.
23 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
lieferung. Bei Junktim-Geschäften erfolgt die Gegenlieferung vor der Hauptlieferung. Sol- 75
che Geschäfte werden dann abgeschlossen, wenn der Handelspartner des westlichen Exporteurs nicht über genügend Devisen verfügt, um die ursprüngliche Lieferung zu finanzieren. Mitte der achtziger Jahre ordnete so z.B. die rumänische Regierung an, dass potentielle westliche Exporteure zunächst Warenkäufe von bis zu 50% des geplanten Exportwertes tätigen mussten, um eine Genehmigung für das Exportgeschäft zu erhalten. 76
Ein Beispiel für Counterpurchase findet sich bei Ermann: Im Jahre 1982 erließ die indonesi- 77
sche Regierung ein Counterpurchase Gesetz (als erster Staat der Welt), welches besagt, dass alle Importe mit einem Vertragsvolumen von über US $ 500.000 zu 100% durch den Kauf von Gegenware kompensiert werden müssen. Dabei hat der Exporteur die Wahl zwischen ca. 30 Halbfertig- und Fertigprodukten wie z.B. Hölzern, Zigaretten, Möbeln oder Fruchtsäften. Kommt es zum Vertragsbruch, so wird eine Pönale von 50% des Warenwertes fällig.
Abbildung 4: Counterpurchase-Geschäft
Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994a), S. 13.
75 Vgl. Alexandridis/ Bowers (1987), S. 6. 76 Vgl. Altobelli (1994a), S. 14. 77 Vgl. Ermann (1993), S. 151.
24 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
1.4.2.2. Industrieller Countertrade
1.4.2.2.1. Buy-Back-Geschäfte
Bei Buy-Back-Geschäften, auch direct compensation oder Rückkaufgeschäfte genannt, ste- 78
hen Lieferung und Gegenlieferung in einem direkten Zusammenhang miteinander. Gegenstand der Basislieferung sind industrielle Anlagen, meist Großprojekte mit einem Volumen von US $ 100 Mio. bis zu US $ 1 Mrd.. Bei Vertragsschluss (es liegen wieder zwei juristisch 79
voneinander getrennte Verträge vor) , verpflichtet sich der westliche Exporteur, einen be- 80
stimmten Prozentsatz des Vertragsvolumens durch Rückkäufe von auf den Anlagen hergestellten Produkten zu kompensieren (s. Abb. 5). Die großen Geschäftsvolumina von Buy- 81
Backs deuten bereits darauf hin, dass diese Countertrade Form langfristigen Charakter besitzt. Die Laufzeit beträgt zwischen 7 und 25 Jahren. Während bei den bisher behandelten Varian- 82
ten des kommerziellen Countertrade der Absatz bzw. die Beschaffung von Produkten Hauptmotiv des Eingehens von Kompensationsgeschäften ist, werden Buy-Back-Geschäfte hauptsächlich als Finanzierungs- und Investitionsinstrument eingesetzt. Sie werden vor allem 83
durch Regierungen in Entwicklungsländern mit dem Ziel initiiert, einen Technologietransfer und ein wettbewerbsfähiges Qualitätsniveau der erzeugten Produkte zu erreichen. Größter 84
Nachteil der Buy-Back-Abkommen für multinationale Unternehmen ist, dass durch den erfolgten Technologietransfer möglicherweise zusätzliche Konkurrenten auf dem Weltmarkt geschaffen werden. 85
Das in der Literatur am häufigsten zitierte Buy-Back-Projekt ist das sogenannte „Röhren- ErdgasGeschäft“ zwischen verschiedenen Investoren aus Deutschland (Mannesmann und Thyssen), Japan und den USA mit der Sowjetunion in den siebziger Jahren. Es wurde ein 86
Vertrag im Volumen von ca. US $ 10 Mrd. zum Bau einer Rohrleitung von der ehemaligen Sowjetunion nach Westeuropa geschlossen. Im Gegenzug erhalten die beteiligten Firmen seit 3 1984 für 25 Jahre lang 30 Mrd. m Erdgas pro Jahr geliefert. 87
78 Vgl. Taprogge (1991), S. 26. 79 Vgl. Altobelli (1994a), S. 16. 80 Vgl. Altobelli (1994a), S. 16. 81 Vgl. Jones/ Jagoe (1988), S. 125. 82 Vgl. Jalloh (1990), S. 79f.. 83 Vgl. Taprogge (1991), S. 28.
84 Vgl. Altobelli (1994a), S. 17; Zu näheren Ausführungen zum Thema Technologietransfer vgl. Kap. 5.1.2. 85 Vgl. Altobelli (1994a), S. 17.
86 Vgl. Belew (2000), S. 355; vgl. Lahti (1997), S. 25; vgl. Altobelli (1994a), S.63; vgl. Fischer (1996), S. 137. 87 Eine ausführliche Analyse dieses Geschäfts findet sich bei Wörmann (1988).
25 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Abbildung 5: Buy-Back-Geschäft
Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994a), S. 16.
Eine moderne Unterform der Buy-Back-Geschäfte stellen die sogenannten Build-Operate-Transfer-Abkommen (BOT) dar. Der Unterschied zu regulären Buy-Back-Geschäften liegt 88
darin, dass hier das Projekt nicht sofort nach Abschluss des Vertrages in den Besitz der ausländischen Regierung übergeht. Dem ausländischen Investor wird die Konzession zur Durchführung großangelegter Projekte, meist Infrastrukturprojekte, zugestanden (z.B. der Bau eines Wasserkraftwerks). Neben der Verantwortung für den Bau und die Finanzierung wird ihm der Betrieb und die kommerzielle Nutzung des Projekts für die Dauer der Konzession übertragen. Nach Ablauf der Konzessionszeit muss das Projekt ohne Zahlung eines Kaufpreises an 89
die Regierung übergeben werden.
In jüngster Vergangenheit haben sich verschiedene BOT-Modelle entwickelt. Zu nennen sind das BOOT-Modell (Build-Own-Operate-Transfer), das BOOST-Modell (Build-Own-Operate-Sell-Transfer), das BOO-Modell (Build-Own-Operate), das BOOTT-Modell (Build-Own-Operate-Train-Transfer), das BOD-Modell (Build-Operate-Deliver), das BRT-Modell (Build-Rent-Transfer), das DBOT-Modell (Design-Build-Operate-Transfer) und das FBOOT-Modell (Finance-Build-Own-Operate-Transfer). 90
88 Vgl. Belew (2000), S. 362. 89 Vgl. Belew (2000), S. 362.
90 Zu weiteren Ausführungen der verschiedenen BOT-Modelle vgl. Zur (1997), S. 412 und die dort angegebene Literatur.
26 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
1.4.2.2.2. Offset-Geschäfte und ein hohes Auftragsvo- Wie Buy-Backs zeichnen sich Offsets durch eine lange Laufzeit 91 lumen aus. Dabei handelt es sich meist um öffentliche Beschaffungsaufträge, bei denen der 92
ausländische Lieferant dazu verpflichtet wird, Unteraufträge an Lieferanten des Auftragslandes zu vergeben. Ziel dieser Offset-Forderungen sind in der Regel politische Überlegungen, 93
z.B. um Akzeptanz bei den Bürgern für hohe Rüstungsausgaben zu erreichen oder aber der Versuch, heimische Arbeitsplätze zu sichern und durch Technologietransfer die Aus- und Weiterbildung der heimischen Arbeitskräfte zu verbessern (s. Abb. 6). Offsets können un- 94
tergliedert werden in direkte und indirekte Offset-Geschäfte. 95
Beim direkten Offset geht der westliche Exporteur die Verpflichtung ein, einen bestimmten Anteil des Auftrags von Firmen fertigen zu lassen, die im Partnerland ansässig sind. Zur 96
Realisation von direkten Offsets gibt es verschiedene Mittel: 97
• Teilfertigung des Produkts (Coproduction),
• Durchführung der Endmontage (Final Assembly),
• Vergabe von Unteraufträgen (Subcontracting),
• Bezug wichtiger Halbfertigprodukte (Local Content),
• Überlassen der Produktionstechnologie für weitere Produktionen, eventuell sogar exportorientiert (Direct Licensing).
Ein aktuelles, allerdings noch nicht realisiertes Beispiel für eine direkte Offset Transaktion, ist das mögliche Geschäft zwischen Siemens, Thyssen und der chinesischen Regierung zur Ausweitung des chinesischen Transrapid Projekts. Die chinesische Regierung erwägt, die Vergabe des Projektes an Local Content Forderungen zu koppeln und den Transfer von Technologie zu fordern. 98
91 Nach Berechnungen des U.S. Department of Commerce beträgt die durchschnittliche Laufzeit eines Offset 7,6 Jahre; vgl. United States Department of Commerce (1998), S. 31. 92 Vgl. Engels (1989), S. 409. 93 Vgl. Jalloh. (1989a), S. 171. 94 Vgl. Fischer (1996), S. 30.
95 Vgl. Taprogge (1991), S. 29; vgl. Verzariu (2000), S. 7; Liesch unterscheidet weiterhin zwischen „individual offset arrangements“, „offset credit arrangements“, „prequalified offsets supplier arrangements“ und „part- nershipsfor development“; vgl. Liesch (1994), S. 301. 96 Vgl. Altobelli (1994a), S. 18. 97 Vgl. Verzariu (1992), S. 8f.. 98 Vgl. o.V. (2003a), S. 3.
27 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Im Fall des indirekten Offset besteht die Verpflichtung lediglich darin, Gegenkäufe im Ab-Eine Beziehung zur Basislieferung besteht nehmerland zu tätigen oder diese zu vermitteln. 99
nicht. Indirekte Offsets finden sich in Form von: 100
• Allgemeinen Marketinghilfen,
• Transfer von nicht mit dem Export im Zusammenhang stehenden Technologien, Rechten und Lizenzen,
• Investitionen des exportierenden Konzerns in anderweitige industrielle Entwicklungsvorhaben.
Im Jahre 1975 kam es zu einem indirekten Offset Geschäft zwischen der amerikanischen Northrop Corporation und der schweizer Regierung. Das amerikanische Unternehmen, das 75 F5-Flugzeuge an die Schweiz verkaufte, verpflichtete sich, als Gegenleistung für das zustande gekommene Geschäft bei der Vermarktung von schweizer Waren und Dienstleistungen in bestimmten Ländern unterstützend einzuwirken. Der Erfolg war beträchtlich: Die Zahl der schweizer Firmen in Saudi Arabien erhöhte sich von 25 auf 200, in Indonesien konnte eine 70%ige Beteiligung an einem Bau eines Zementwerkes erreicht werden, in anderen Ländern konnten schweizer Aufzugs-, Stahl- und Eisenbahnprojekte erfolgreich vermittelt werden. 101
Im Vertragswerk der Offset-Vereinbarungen finden sich oftmals Zusatzklauseln, die festlegen, dass die vom westlichen Partner getätigten Gegenkäufe über das übliche Importvolumen hinaus gehen müssen. In diesem Zusammenhang spricht man von „Additionality“. Die Forderung nach „Distributionality“ führt dazu, dass die Offset Verpflichtung auf bestimmte Regionen oder Branchen festgelegt wird. So erreicht das Abnehmerland eine gezielte Strukturförderung. Der Nachteil für liefernde Unternehmen liegt auch bei Offset-Geschäften darin, dass 102
es auf Grund des Technologietransfers zu einer eventuellen „Heranzüchtung“ von Konkurrenten auf dem Weltmarkt kommt. 103
99 Vgl. Jones (1984), S. 16. 100 Vgl. Fischer (1996), S. 33. 101 Vgl. Altobelli (1994a), S. 20. 102 Vgl. Altobelli (1994a), S. 20. 103 Vgl. Iske (1986), S. 79.
28 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Abbildung 6: Offset-Geschäft
Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994a), S. 16.
1.4.2.3. Finanzieller Countertrade
1.4.2.3.1. Clearing- und Switchabkommen
Bei bilateralen Clearing Abkommen handelt es sich um Staatsabkommen zwischen Ländern, die keine Devisen für notwendige Importe zur Verfügung haben. Mit Hilfe dieser Abkommen Bei den Zentralbanken der ist es möglich, Außenhandel ohne Devisentransfer zu realisieren. 104
beiden Länder werden dafür jeweilige Clearing Konten eingerichtet. Während der Laufzeit dieser Abkommen, die meist ein bis fünf Jahre beträgt, werden sämtliche Handelsaktivitäten von Wirtschaftssubjekten der beteiligten Staaten auf dem Clearing Konto verbucht. Ein Ex- 105
porteur, der Ware in das Partnerland exportiert, erhält für diese Lieferung von seiner Zentral-
104 Vgl. Lurger (1992), 105 Vgl. Belew (2000), S. 376.
29 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
bank den Wert der Warenlieferung in heimischer Währung ausgezahlt. Gleichzeitig belastet die Zentralbank das entsprechende Clearing Konto der Zentralbank im Partnerland. Zum Ausgleich erhält diese Bank vom Importeur den Wert der Waren in heimischer Währung zurückbezahlt (s. Abb. 7). 106
Um eine höchstmögliche Flexibilität solcher Clearingabkommen zu gewährleisten, räumen sich die Partnerstaaten einen gegenseitigen Überziehungskredit (Swing) ein. Dadurch wird verhindert, dass jeder Transaktion zeitgleich ein gleichwertiges Geschäft entgegengesetzt werden muss. Dieser Kredit ist in aller Regel zinslos und hat meist ein Volumen von 30% 107
bis 35% des Rechnungsbetrags. Wird das Kreditvolumen überschritten, so muss das 108
Schuldnerland den überschüssigen Betrag in vorher festgelegter Hartwährung begleichen. 109
Erfolgt dies nicht, werden weitere Lieferungen gestoppt, bis die Swing Quote wieder unterschritten wird. Nach Ablauf des Clearingabkommens müssen die Clearingkonten ausgeglichen sein. Ist dies nicht der Fall, so besitzt ein Land ein Guthaben in Clearing Dollars, wel- 110
ches entweder in harter Währung ausbezahlt wird oder aber durch ein sogenanntes Switch-Abkommen beglichen werden kann. Hierbei wird der Clearing-Bilanzüberschuss abzüglich einer Provision an eine dritte Partei, einen sogenannten Switch-Trader, verkauft. Dieser 111
versucht, die Ware auf möglichst direktem Weg in Hartwährung umzutauschen. Häufig gelingt dies erst nach einer Reihe von weiteren Tauschaktionen. Von Switch-Trading spricht 112
man auch dann, wenn ein Erstlieferant eines Counterpurchase-Geschäfts die bezogene Gegenware nicht selber absetzt, sondern diese an einen Switch-Trader veräußert. Als Beispiel 113
eines bilateralen Clearingabkommens dient das Abkommen zwischen Mexiko und Argentinien aus dem Jahre 1984. Beide Staaten einigten sich auf eine Liste mit Waren, deren Austausch über ein entsprechendes Clearing Konto bei den jeweiligen Zentralbanken abgewickelt werden konnte. 114
106 Vgl. Iske (1986), S. 94. 107 Vgl. Belew (2000), S. 376. 108 Vgl. Halbach/ Osterkamp (1988), S. 31. 109 Vgl. Bopp (1992), S. 24. 110 Vgl. Belew (2000), S. 377. 111 Vgl. Iske (1986), S. 99. 112 Vgl. Halbach/ Osterkamp (1988), S. 32. 113 Vgl. Taprogge (1991), S. 33. 114 Vgl. Fülbier (1992), S. 6.
30 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Abbildung 7: Bilaterales Clearing-Abkommen
Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994a), S. 21.
1.4.2.3.2. Swap Abkommen
Die zunehmende Schuldenlast der Entwicklungsländer seit Anfang der achtziger Jahre hat dazu geführt, dass neben Maßnahmen zur Schuldenumstrukturierung moderne Instrumente Die verschiedenen zur Finanzierung der bestehenden Schuldenstände entwickelt wurden. 115
Formen der Swaps stellen solche Finanzierungsinstrumente dar. Bei einem Swap handelt es sich gemäß Jalloh um den „...Austausch von Forderungen zwischen den Geschäftspartnern mit dem Ziel finanztechnischer Erleichterung“ . Im Zusammenhang mit Countertrade- 116
Geschäften lassen sich in der Literatur drei verschiedene Formen von Swaps beobachten: Debt-Equity-Swaps, Debt-Commodity-Swaps und Debt-Nature Swaps. Debt-Equity-Swaps 117
sind die am häufigsten anzutreffende Form der Swaps. Hierbei werden Forderungen gegenüber einem stark verschuldeten Land in Eigenkapitalanteile umgetauscht (s. Abb. 8). Gläu- 118
biger sind entweder multinationale Unternehmen, ausländische Banken oder Regierungen. 119
Abhängig davon, ob der Gläubiger seine Forderung direkt in Eigenkapital umwandelt oder
115 Vgl. Dieckheuer (1995), S. 562f.. 116 Jalloh (1988), S. 11.
117 Vgl. Jalloh (1988), S. 11f.; vgl. Belew (2000), S. 378f.. 118 Vgl. Belew (2000), S. 379. 119 Vgl. Belew (2000), S. 379.
31 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
diese erst an einen Dritten verkauft wird bevor die Konversion in Eigenkapital geschieht, spricht man von direkten Debt-Equity-Swaps und indirekten Debt-Equity-Swaps. 120
Beispielhaft für einen direkten Debt-Equity-Swap auf Staatsbasis sei ein Geschäft zwischen der früheren Sowjetunion und der Türkei genannt. Um ihre Erdgasschulden zu begleichen, verpflichtete sich die Türkei, ein 500-Betten Hotel in Baku und verschiedene Vergnügungszentren in anderen sowjetischen Städten zu errichten. Ein Beispiel für einen indirekten 121
Debt-Equity-Swap liefern die Philippinen: Das japanische Unternehmen Kawasaki kaufte auf dem Sekundärmarkt Schuldtitel in Höhe von US $ 1,2 Mio. zu einem diskontierten Preis von 30%. Diese Schulden wurden dann mit einem 50%igen Discount (vom Ursprungswert) an die philippinische Regierung verkauft. Der Erlös dieser Transaktion wurde in eine philippinische Kawasaki-Unternehmung investiert. 122
Abbildung 8: Debt-Equity Swap
Quelle: In Anlehnung an Belew (2000), S. 380.
Eine weitere Variante der Swaps sind Debt-Commodity-Swaps. Dabei handelt es sich um Geschäfte, bei denen hochverschuldete Länder Schuldforderungen gegen Commodities (wettbe-So kann der Schuldenstand des jeweiligen Landes abgewerbsfähige Rohstoffe) tauschen. 123
baut werden, gleichzeitig kommt es zum Verkauf heimischer Rohstoffe. Z.B. bezahlte Li- 124
120 Vgl. Schmidt (1989), S. 297. 121 Vgl. Jalloh (1988), S. 12. 122 Vgl. Belew (2000), S. 382. 123 Vgl. Fischer (1996), S. 116. 124 Vgl. Belew (2000), S. 384.
32 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
byen im Rahmen eines Debt-Commodity-Swaps seine Gläubiger in Öl, um seine ausstehenden Schulden aus Bauprojekten zu begleichen. 125
Debt-Nature-Swaps stellen die jüngste Ausprägungsform der Swaps dar. Im Rahmen eines 126
derartigen Geschäfts kauft eine internationale Umweltschutzorganisation zu einem stark diskontierten Preis auf Sekundärmärkten Auslandsschulden eines Landes. Die Schuldforderung wird an die Zentralbank des Landes verkauft, der Verkaufserlös wird zur Durchführung von Umweltschutzmassnahmen eingesetzt. So kaufte z.B. die amerikanische Umweltorganisati- 127
on „Conservation International“ bolivianische Schuldtitel in Höhe von US $ 600.000 für US $ 100.000 auf und tauschte diese Schuldtitel mit der bolivianischen Regierung gegen die Verpflichtung, ein 4 Millionen Hektar großes Landstück im Amazonasbecken zum Naturschutzgebiet zu erklären. 128
125 Vgl. Verzariu (2000), S. 8. 126 Vgl. Belew (2000), S. 385. 127 Vgl. Betz (1991), S. 622. 128 Vgl. Jalloh (1988), S. 12.
33 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
2. Bedeutung des Countertrade für den Welthandel und Deutschland
2.1. Entwicklung von Countertrade
Die Wurzeln von Countertrade-Geschäften liegen in der ursprünglichsten und traditionellsten aller Handelsformen, dem Naturaltausch Ware gegen Ware. Bereits im Jahre 8.300 v. Chr. wurde so der Austausch von Naturalien unter den Menschen geregelt und damit der Grundstein für sämtliche moderne Wirtschaftsformen gelegt. Doch auch nachdem sich die Geld- 129
wirtschaft als effizientere und ökonomischere Wirtschaftsform herausgebildet hatte, ist der Tauschhandel nie ausgestorben. Wie sich im Folgenden zeigen wird, ist es besonders in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten immer wieder zum Rückgriff auf diese scheinbar anachronistische Handelsform gekommen. So kam es z. B. im Jahre 1811 zu einem Countertrade-Geschäft zwischen Napoleon und dem Fürsten von Pontecorvo, bei dem der französische Kaiser Kolonialwaren im Wert von 20 Millionen Francs gegen Eisen im selben Wert tauschte. 130
In der Literatur wird der erste Weltkrieg als Entwicklungspunkt des modernen internationalen Countertrades gesehen. In vielen in den Krieg verwickelten Ländern wurden Aus-, bzw. 131
Einfuhrverbote erlassen, um die Wirtschaft der Feindstaaten zu schwächen. Außerdem kam es zu einem starken Wertverfall des Geldes. Um trotzdem die Versorgung mit wichtigen Gütern aus dem Ausland aufrecht halten zu können, kam es zwischen vielen Ländern zum Tauschhandel. Während die Bedeutung solcher Geschäfte nach Ende des Krieges wieder zurück- 132
ging, kam es im Rahmen der Weltwirtschaftskrise und der damit einhergehenden Instabilität der Wechselkurse und der simultan zu beobachtenden Zunahme von Zöllen und protektionistischen Maßnahmen ab ca. 1930 zu einem erneuten Anstieg der Bedeutung von Gegengeschäften. Dies führte dazu, dass im Jahre 1935 Countertrade-Geschäfte geschätzte 15%- 133
20% am deutschen Außenhandelsvolumen ausmachten. Für Großbritannien und die USA 134
lässt sich eine ähnliche Entwicklung feststellen. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden 135
Countertrade-Geschäfte besonders häufig zwischen der ehemaligen Sowjetunion und anderen Ost-Blockländern abgeschlossen, um bestehende Restriktionen im Ost-West Handel zu um-
129 Vgl. Tietje (1998), 130 Vgl. Tietje (1998), S. 56.
131 Vgl. Möhring (1991), S. 13; vgl. Tietje (1998), S. 56. 132 Vgl. Tietje (1998), S. 56. 133 Vgl. Hill (2001), S.8; vgl. Lammers (1936), S. 23. 134 Vgl. Möhring (1991), S. 15. 135 Vgl. Möhring (1991), S. 15.
34 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
gehen. Ihr Anteil am Welthandelsvolumen wurde Mitte der siebziger Jahre auf ca. 5% ge- 136 schätzt. 137
Mit dem Beginn der weltweiten Rezession im Gefolge der Ölkrisen (1973/1974 und 1979/1980) kam es zu einem schlagartigen Anstieg internationaler Kompensationsgeschäfte. Verstärkt wurde diese Entwicklung durch die zunehmende industrielle Entwicklung der 138
Ost-Block Staaten, insbesondere der ehemaligen Sowjetunion. Sie führte dazu, dass westliche Handelspartner mit verstärkten Kompensations- und Tauschforderungen konfrontiert wurden. Die sozialistischen Länder versuchten auf diese Weise, den Absatz ihrer Güter zu si- 139
chern und die eigene Devisenknappheit zu bekämpfen. 140
Auch in den achtziger Jahren hielt der Trend zu einer steigenden Bedeutung des Countertrade im Welthandel an. Dies hing insbesondere mit der steigenden Verschuldung der Entwicklungsländer zusammen. Viele Banken zogen sich aus dem Kreditgeschäft mit den Entwicklungsländern zurück, so dass diese in eine Liquiditätskrise fielen und nicht mehr in der Lage waren, notwendige Importe traditionell zu finanzieren. Das aktive Eingehen von „Self- 141 Financed Deals“ wie Verzariu die Kompensationsgeschäfte nennt, schien der einzige Weg 142
zu sein, dieses Dilemma zu beseitigen. Schwerpunkte dieser Geschäfte waren der Handel mit landwirtschaftlichen Gütern und Rohöl. 143
Doch nicht nur die Entwicklungsländer verstärkten ihre Forderung nach Countertrade-Geschäften, auch viele Industrieländer entdeckten die verschiedenen Varianten des sogenannten industriellen Countertrade als ein innovatives Instrument, um wirtschaftspolitische Ziele durchzusetzen. So entwickelten z.B. Australien, Österreich, Belgien, Kanada, Griechenland, die Türkei, Portugal, Norwegen, Schweden, Finnland und Spanien Offset-Programme, die die Finanzierung von öffentlichen Beschaffungsprojekten im zivilen sowie im militärischen Sektor erleichtern sollten. Nach Auffassung verschiedener Wissenschaftler sollte sich der Trend 144
zu einem steigenden Anteil des Countertrade am Welthandel in den 90er Jahren fortsetzen
136 Vgl. Tietje (1998), S. 57. 137 Vgl. Banks (1983), S. 163. 138 Vgl. Verzariu (2000), S. 11. 139 Vgl. Tietje (1998), S. 58. 140 Vgl. Tietje (1998), S. 58. 141 Vgl. Verzariu (2000), S. 11. 142 Verzariu (2000), S. 11. 143 Vgl. Verzariu (1996), S. 2. 144 Vgl. Verzariu (2000), S. 12.
35 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
und bis zum Jahr 2000 ein Volumen von ca. 50% des Welthandels erreichen. Obwohl sich 145
diese Schätzung als übertrieben herausgestellt hat, kann ein beachtlicher Anteil des Countertrade am Welthandel kaum geleugnet werden. Einerseits kam es zwar im Zuge der Brady-Initiative , der weiteren Liberalisierung des Welthandels und der Entwicklung von Wirt- 146
schaftsblöcken wie NAFTA und MERCOSUR in bestimmten Regionen, wie z.B. Süd-Amerika, zu einem Rückgang von Countertrade-Geschäften. Dieser wurde jedoch kompensiert durch die Zunahme solcher Geschäfte in den Ländern des ehemaligen Ostblocks. Ent- 147
gegen der Erwartung, kam es nach dem Zusammenbruch des Kommunismus und dem Übergang zur freien Marktwirtschaft in den dortigen Staaten nicht zu einem Bedeutungsverlust von Countertrade. Die starke Devisenknappheit und die dringende Notwendigkeit der Mo- 148
dernisierung von Industrie- und Infrastrukturanlagen führten in dieser Region sogar zu verstärkten Countertrade-Forderungen der Regierungen und der sich entwickelnden Privatwirtschaft. Häufig erfolgten Forderungen nach Junktim- und Offset-Geschäften. So konnten 149 150
notwendige Importe westlicher Waren finanziert und der für eine rasche Modernisierung der Wirtschaftsanlagen unverzichtbare Technologietransfer erreicht werden.
Die große Bedeutung von Countertrade-Geschäften im Außenhandel der ehemaligen Ost-Block Länder verdeutlichen folgende Schätzungen: So soll 1994 ein Drittel des Handels westlicher Staaten mit Russland durch Countertrade-Geschäfte erfolgt sein, 1992 sollen 40% der deutschen Exporte in die Staaten der früheren Sowjetunion im Rahmen von Countertrade durchgeführt worden sein. Auch in Industrieländern wurde immer häufiger auf Offsets zu- 151
rückgegriffen. Erklärt wird dies vor allem durch sinkende Rüstungsbudgets der westlichen Regierungen. Die daraus resultierende Verschärfung der Wettbewerbssituation unter den 152
führenden Rüstungsherstellern nahmen viele Regierungen zum Anlass, die Vergabe notwendiger Ausgaben in diesem Bereich an das Eingehen von Offset-Verpflichtungen zu koppeln. 153
145 Vgl. Möhring (1991), S. 18; vgl. Maher (1984), S. 50; vgl. o.V. (1986a), S. 41; vgl. Gwiazda (1991), S. 114; vgl. Reisman/ Aggarwal/ Fuh (1989), S. 65.
146 Im Rahmen der Brady Initiative, benannt nach dem damaligen amerikanischen Finanzminister Nicholas Brady, sollten private Gläubigerbanken auf Teile ihrer Kreditforderungen gegen Entwicklungsländer verzichten. Im Gegenzug sollten sich die betroffenen Entwicklungsländer zu einer marktwirtschaftlichen und weltmarktorientierten ökonomischen Strukturanpassung verpflichten; vgl. Nohlen (2002), S. 858. 147 Vgl. Verzariu (1996), S. 4. 148 Vgl. Fletcher (1998), S. 526. 149 Vgl. Fletcher (1998), S. 526. Vgl. hierzu Kap. 5.1. 150 Vgl. Verzariu (2000), S. 15, 17. 151 Vgl. Tietje (1998), S. 59; vgl. Angermann (1995), S.37.
152 So sank der Anteil der Rüstungsausgaben am weltweiten BIP von 3,6% Ende der achtziger Jahre auf 2,4% im Jahre 1995; vgl. Verzariu (2000), S. 19. 153 Vgl. Verzariu (2000), S. 12.
36 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Die Entwicklungs- und Schwellenländer nutzen das Instrument der indirekten Offsets zunehmend, um einen dringend benötigten Auf- bzw. Ausbau der heimischen Infrastruktur realisieren zu können. So verabschiedete z.B. die südafrikanische Regierung im Jahre 1996 eine Offset-Gesetzgebung, die bei der Vergabe jeglicher öffentlicher Aufträge an ausländische Unternehmen eine 30%ige Offset Verpflichtung vorschrieb. Auch die seit 1998 eingeführte unga- 154
rische Offset-Politik hat zum Ziel, die öffentliche Infrastruktur aufzubauen bzw. zu modernisieren. 155
Die Notwendigkeit zu umfangreichen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur bei gleichzeitigem Mangel an finanziellen Ressourcen erklärt außerdem die wachsende Bedeutung von Buy-Back-Geschäften im Handel mit Entwicklungsländern. Die entsprechenden Regierungen waren so in der Lage, die Finanzierung solcher Projekte auf private westliche Firmen zu verlagern. 156
2.2. Anteil des Countertrade am Welthandel
Eine eindeutige Quantifizierung des Countertrade-Volumens am Welthandel ist nicht möglich. Dies hat mehrere Gründe: Zum Einen die geheime Natur dieser Geschäfte. Traditionel- 157
le Handelsformen, bei denen einem Güterfluss immer eine monetäre Transaktion gegenübersteht, haben Einfluss auf Handels- und Zahlungsbilanzen und sind damit für statistische Erhebungen leicht erfassbar. Kompensationsgeschäfte liegen meist außerhalb dieses zu Zähl- 158
zwecken verwendeten Instrumentatriums der nationalen und internationalen Organisationen und werden von daher regelmäßig nicht berücksichtigt. Die Tatsache, dass Countertrade- 159
Geschäfte in den meisten westlichen Ländern keinerlei Genehmigungen und Meldepflichten unterliegen, führt außerdem dazu, dass amtliche Statistiken solche auf Reziprozität ausgelegten Geschäfte nicht erfassen. Hinzu kommt, dass in vielen Ländern, die auf die Hilfe inter- 160
nationaler Organisationen wie z.B. den IMF angewiesen sind, ein großes Interesse daran besteht, Countertrade Aktivitäten nicht publik werden zu lassen, um so diese Organisationen, die Countertrade oft als den freien Welthandel behindernd ansehen, nicht zu verstimmen. Zur 161
Schwierigkeit der Quantifizierung des Countertrade Volumens trägt auch ein Abgrenzungs-
154 Vgl. Verzariu (2000), 155 Vgl. Shoham (1998). 156 Vgl. Verzariu (2000), S. 17. 157 Vgl. Fletcher (1998), S. 527. 158 Vgl. Fischer (1996), S. 37. 159 Vgl. Möhring (1991), S. 9. 160 Vgl. Fischer (1996), S. 37.
161 Vgl. Jones (1984), S. 27. Eine Darstellung der Haltungen internationaler Organisationen findet sich in Kap. 2.5..
37 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
problem bei. Auf Grund der vielen verschiedenen Klassifikationsansätze und der Vielzahl unterschiedlicher Definitionen der einzelnen Formen von Countertrade ist es schwer, zu einem einheitlichen Ergebnis zu kommen. Folglich weichen die verschiedenen Schätzungen von Countertrade am Welthandelsvolumen stark voneinander ab. Sie variieren zwischen 1% und 40% (s. Tab. 1).
Tabelle 1: Anteil des Countertrade am Welthandel
1) EIU = Economist Intelligence Unit, London; 2) APCA = Asia Pacific Countertrade Association Quelle: In Anlehnung an Altobelli (1994), S. 24; vgl. Halbach/ Osterkamp (1988), S. 39; vgl. Hveem (1989), S. 5; vgl. Okaroafo (1988), S. 16; vgl. Howard/ Yeakel (1990), S. 49; Liesch (2001); vgl. Hew (2002).
38 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Auffällig an dieser Gegenüberstellung der einzelnen Schätzungen ist, dass es seitens der supranationalen Organisationen wie dem IMF oder der OECD, die Countertrade generell ablehnend gegenüberstehen, zu den geringsten Werten kommt. Demgegenüber stufen die Handelshäuser, die ob ihrer kommerziellen Involvierung von Countertrade-Geschäften profitieren, den Anteil von Countertrade am höchsten ein. Ein Konsens, der sich auch in der Literatur 162 durchgesetzt hat, geht von einem Countertrade-Anteil am Welthandel von rd. 20% aus. Bezogen auf das Jahr 2001 entspräche dies rd. US $ 1.200 Mrd.. Die starke Verbreitung des Kompensationshandels im Welthandel lässt sich außerdem an der Zahl der Länder ablesen, die Kompensationsforderungen stellen. Diese Zahl stieg kontinuierlich von 15 Ländern 163 (1972), über 76 Länder (1983) auf ca. 135 gegenwärtig an.
2.3. Bedeutung des Countertrade in Deutschland
Industrielle Formen des Countertrade, Offsets und Buy-Backs, spielen heutzutage in der deutschen Wirtschaft eine wichtige Rolle. Dies liegt weniger an Offset-Forderungen der deutschen Regierung gegenüber ausländischen Firmen, offiziell lehnt die Bundesregierung die Nutzung von Offset-Forderungen generell ab, sondern daran, dass sich deutsche Exporteure verstärkt Offset-Forderungen aus dem Ausland stellen müssen. Besonders häufig fallen diese beim Handel mit militärischen oder anderen hochtechnologischen Produkten mit wirtschaftlich schwächeren Ländern wie z.B. der Türkei oder Griechenland an. 164
Kommerzielle Countertrade-Geschäfte spielen dagegen kaum mehr eine Rolle im deutschen 165 Außenhandelsgeschehen. Ursächlich hierfür sind der Zusammenbruch des Ostblocks und
die große Komplexität und hohe Inflexibilität der kommerziellen Countertrade-Transaktionen. Als Beispiel mag ein Geschäft zwischen Siemens und der indonesischen Regierung dienen, in dem es um die Beschaffung eines Telekommunikationssystems ging, welche durch die Gegenabnahme von Palmöl kompensiert werden sollte. Durch klimatische Umstände kam es jedoch zum Ernteausfall, so dass die vereinbarte Menge an Palmöl nicht zur Verfügung stand. Das Finden einer entsprechenden Alternativ-Lösung war sehr zeit- und kostenintensiv, da erneute Verhandlungen notwendig wurden. 166
162 Vgl. Fischer (1996), S. 44. 163 Vgl. Jalloh (1988), S. 21; vgl. Hew (2002). 164 So Missling (2003). 165 So Missling (2003).
166 So Missling (2003). Einen Überblick über sämtliche deutsche im Kompensationshandel tätigen Unternehmen findet sich bei BGA/ BDEx (1999); Die offizielle Interessenvertretung deutscher im Kompensationshandel involvierter Unternehmen ist das „Deutsche Kompensations Forum“ (http://www.dkf-kompensation.de/), ihm gehören 38 offizielle Mitglieder an, darunter Großkonzerne wie ABB, Siemens, Saab, EADS, Hewlet- Packard, Thyssen u.v.a..
39 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
Trotzdem kommt es immer wieder zu großangelegten Counterpurchase-Geschäften, so z.B. im Jahre 1993 als die damalige Daimler-Benz AG über deren Handelstochter Debis ecuadorianische Bananen im Wert von 6 Mio. DM gegen Busse und andere Fahrzeuge tauschte. Zu 167
erwähnen ist auch ein im September 1992 vom damaligen Bundeswirtschaftsminister ins Leben gerufenes Programm zur Förderung der ostdeutschen Wirtschaft. Man akzeptierte, dass auf Grund der prekären wirtschaftlichen Lage nach der Wende der Handel auf Reziprozitätsbasis für dortige Unternehmen oftmals die einzige Möglichkeit war, Geschäfte zu realisieren. So wurden neben der Entwicklung von Privatisierungs- und Umstrukturierungsmodellen Maßnahmen beschlossen, die Gegengeschäfte und Tauschhandel explizit fördern sollten. 168
2.4. Welthandelsrechtliche Aspekte
Die multilateralen Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) kennen keine spezifischen Vorschriften zum Countertrade. Es gilt das Meistbegünstigungsprinzip, das Diskrimi- 169
nierungen von Handelspartnern verbietet. Lediglich Zollpräferenzen für Entwicklungsländer, Einfuhrbeschränkungen im Fall von Zahlungsbilanzungleichgewichten und zum Schutz 170
von im Aufbau befindlichen neuen Industrien („infant industry clause“) sind hiervon ausgenommen. Das plurilaterale Abkommen zu staatlichen Beschaffungen („Agreement on Go- 171
vernment Procurement“, GPA) verbietet zwar seit 1996 zivile Offset Geschäfte, gilt aber nur für die 27 Unterzeichner-Staaten und bindet die Entwicklungsländer nicht . Es hat damit 172 173
nur eingeschränkte Bedeutung. So stellt z.B. der jährliche U.S.-Bericht über Diskriminierungen bei staatlichen Beschaffungsaufträgen für das Jahr 2000 fest, dass es keine Verstöße gegen das GPA gab. 174
Dennoch ist zu fragen, ob Countertrade-Aktivitäten nicht in Konflikt mit den Regeln des Welthandels geraten können. Dies könnte theoretisch bei Countertrade-Geschäften, die staatlicherseits gefordert werden (government-mandated Countertrade) der Fall sein, wenn Verstöße gegen das Meistbegünstigungsprinzip und das Diskriminierungsverbot vorliegen bzw. Importgenehmigungen zur Auflage gemacht werden. Verletzt würde Art.I:1 GATT (Meistbegünstigung) z. B. durch Countertrade Auflagen, wenn gleichartige Produkte aus verschiede-
167 Vgl.
168 Vgl. Angermann (1995), S. 39; vgl. Altobelli (1994a), S. 46. 169 Vgl. WTO (2003), S. 2. 170 Vgl. Nohlen (2002), S. 890. 171 Vgl. WTO (2003), S. 1, 4.
172 Vgl. Office of the United States Trade Representative (2000), S. 6. 173 Vgl. Carroll (1998), S. 3f..
174 Vgl. Office of the United States Trade Representative (2000), S. 3.
40 Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen
nen Staaten mit unterschiedlichen Countertrade Vorschriften belegt würden. Gelten Coun- 175
tertrade Verpflichtungen dagegen unterschiedslos für alle Handelspartner gleich, so liegt kein Verstoß gegen die Meistbegünstigungsklausel vor. 176
Bei freiwilligen Countertrade-Geschäften (voluntary Countertrade) können derartige Probleme nicht auftreten. Angesichts der nicht unerheblichen Bedeutung von Countertrade im 177
internationalen Handel und um handelsrechtliche Schwierigkeiten zwischen Partnern aus unterschiedlichen Ländern zu vermeiden, hat die United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) 1993 einen Legal Guide on International Countertrade Transactions verabschiedet, der mögliche rechtliche Probleme definiert und dafür vertragliche Lösungen anbietet. Er steht unter der Zielsetzung: „...further the progressive harmonization and unification of the law of internatioal trade, and in that respect to bear in mind the interests of all peoples, and in particular those of developing countries, in the extensive development of international trade...“ . 178
Vorschriften der WTO gegen restriktive Geschäftspraktiken gibt es bisher nicht, obwohl diese seit einiger Zeit diskutiert werden. Angesichts der stark divergierenden Interessen und Aus- 179
gangsbedingungen im Welthandel zwischen Entwicklungs- und Industrieländern ist dies wenig verwunderlich. Auch die EU hat keine spezifischen Vorschriften zu Countertrade und betreibt keine gemeinsame Politik oder Strategie zur Harmonisierung bzw. Koordination von Countertrade-Maßnahmen. Sie geht davon aus, dass die Mitgliedstaaten ihre Countertrade-Aktivitäten auf militärische Offset-Politik beschränken. 180
2.5. Einstellungen der internationalen Organisationen zum Countertrade
Die supranationalen Organisationen sehen Countertrade tendenziell als negativ und den freien Welthandel beschränkend an. Bestehende Unterschiede in den Haltungen einzelner Länder haben bisher jedoch die Bildung einer gemeinsamen Initiative zur Beschränkung von Coun- 181 tertrade-Geschäften verhindert.
175 Vgl. Tietje (1998), S. 220. 176 Vgl. Zeller (1988), S. 272. 177 Vgl. Klang (1997), S. 2. 178 UNCITRAL (1993) S. 1. 179 Vgl. WTO (2003), S. 4. 180 Vgl. EU (2003), S. 6. 181 Vgl. Fischer (1996), S. 68.
Arbeit zitieren:
Kilian Saekel, 2003, Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung internationaler empirischer Erfahrungen, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
DV-Revision hinsichtlich Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderun...
Diplomarbeit, 136 Seiten
Ausbildungsmarketing als Bestandteil des Personalmarketings - Das Beis...
BWL - Personal und Organisation
Diplomarbeit, 94 Seiten
Kritische Analyse der Bilanzierung bei Langfristfertigung nach HGB und...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 90 Seiten
Implementierung des Versagenskriteriums nach Puck in das Programmsyste...
Studienarbeit, 30 Seiten
Be bloody, bold and resolute - Über Ehrgeiz und Gewissen in Macbeth
Seminararbeit, 16 Seiten
Wireless Communication mit J2ME und JAVA Bluetooth API am Beispiel ein...
Informatik - Wirtschaftsinformatik
Diplomarbeit, 65 Seiten
Bilanzielle Behandlung von Mietkaufgeschäften nach HGB und IAS/IFRS
Seminararbeit, 24 Seiten
Deutsch als Zweitsprache - Auf dem Jahrmarkt
Deutsch - Deutsch als Fremdsprache / Zweitsprache
Unterrichtsentwurf, 20 Seiten
Signalübertragung auf Leitungen und Visualisierung mit Matlab
Ingenieurwissenschaften - Nachrichtentechnik / Kommunikationstechnik
Studienarbeit, 64 Seiten
Closed-Loop-Konzepte im Bereich Customer Relationship Management
Informatik - Wirtschaftsinformatik
Seminararbeit, 38 Seiten
Öko-Strategien im vertikalen Marketing - Beispielhaft verdeutlicht am ...
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Diplomarbeit, 150 Seiten
Die Deckungsbeitragsrechnung im industriellen Fertigungsprozess und ih...
Hausarbeit, 28 Seiten
Kilian Saekel hat den Text Countertrade als Aktionsparameter global agierender Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung internationaler empirischer Erfahrungen veröffentlicht
Kilian Saekel hat einen neuen Text hochgeladen
Anforderungen an die externe Berichterstattung nach IFRS unter Berücks...
Thomas Salditt, Jost W. Kramer, Andreas von Schubert, Karl Wolfhart Nitsch, Gunnar Prause, Andreas Weigand, Joachim Winkler
Eigenkapitallösungen für Projektfinanzierungen bei PPP-Hochbauprojekte...
Dieter Jacob, Andreas Horsch, Armin Ilka, Corinna Hilbig, Juliane Boller, Klaus-Henner Riebeling
Der Schutz bekannter Marken unter besonderer Berücksichtigung der zivi...
Vertrags- und Haftungsfragen u...
Enzo Baiocchi
0 Kommentare