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Inhalt:
I.) Einleitung 3
II.) Was ist E - Commerce? 4
II.1) B2B - Commerce 5
II.2) B2C - Commerce 5
III.) E - Commerce in der Europäischen Union und der EU -
Binnenmarktpolitik 5
III.1) Richtlinie 95/46/EG 6
III.2) Richtlinie 97/ 7/EG 6
III.3) Richtlinie 98/84/EG 6
III.4) Richtlinie 99/44/EG 7
III.5) Richtlinie 99/93/EG 7
IV.) Die E- Commerce Richtlinie 7
IV.1) Ziele der E- Commerce Richtlinie 8
IV.2) Geltungsbereich der E- Commerce Richtlinie 9
IV.3) Inhalte der E- Commerce Richtlinie 9
IV.3.1) Binnenmarktklausel 9
IV.3.1.1) Ausnahmen der Binnenmarktklausel 10
IV.3.2) Grundsatz der Zulassungsfreiheit 11
IV.3.3) Allgemeine Informationspflichten 11
IV.3.4) Besondere Informationspflichten 12
IV.3.5) Zusätzliche Informationspflichten bei Abschluss von elektronischen
Verträgen 12
IV.3.6) Verantwortlichkeit der Provider 13
IV.4) Umsetzung der E- Commerce Richtlinie in deutsches Recht 14
V.) Fazit 15
VI.) Literaturverzeichnis 16
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I.) Einleitung
Durch die seit Jahren fortschreitende Globalisierung, wachsen die Menschen weiter zusammen und können immer neue grenzüberschreitende Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Das wird besonders in der zunehmenden Nutzung des Internets deutlich. Es ist heute möglich, innerhalb weniger Sekunden miteinander zu kommunizieren und Daten auszutauschen. Es können zum Beispiel die Einwohner Finnlands einen bestimmten Online-Dienst nutzen, um bei Herzproblemen im Notfall einen Arzt zu rufen. Dazu halten sie sich ihr Handy an die Brust, dieses verfolgt den Herzschlag und gibt die Informationen über das Internet an ein Analysegerät, welches die Daten auswertet. 1) Auch am E- Commerce sind die Entwicklungen nicht spurlos vorüber gegangen. Das gilt besonders für den E- Commerce in Europa. Einer Prognose zufolge wird der Online- Einzelhandel in Europa im Jahr 2005 einen Umsatz von zirka 260 Milliarden Euro bringen. Das sind dann 5,6 Prozent des Gesamtumsatzes. In Deutschland werden 75,6 Milliarden Euro Umsatz erwartet, im Jahr 2002 waren es noch 23,3 Milliarden Euro. 2)
Wichtig ist nun, dass der E- Commerce in Europa einen in allen Mitgliedstaaten gleich geltenden rechtlichen Rahmen erhält. Dieser Aufsatz beschäftigt sich mit eben diesem rechtlichen Rahmen für den E- Commerce in Europa. Dabei gehe ich in Punkt III kurz auf einige schon vor längerer Zeit erlassenen Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates ein, um einen Einblick in den bestehenden, wenn auch noch nicht in allen Mitgliedsländern umgesetzten, Rechtsrahmen zu verschaffen. Zuerst setze ich mich aber mit der Definition des Begriffes E- Commerce in Punkt II auseinander. Der Schwerpunkt dieser Arbeit ist jedoch die E- Commerce Richtlinie, die ab Punkt IV beschrieben wird. Zuerst gehe auf die Ziele und den Geltungsbereich ein und dann beschäftige ich mich mit den Inhalten, wobei ich auf wichtige Artikel besonders eingehe. Am Schluss setze ich mich mit der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht auseinander und schließe mit einem Fazit diese Hausarbeit ab.
1) vgl. Merz, E- Commerce 2000 S. 11.
2) www.aon.at/jet2web/FE/LayoutTemplates/FE_Layout_bw_article/0,2531,742-0-349394-0-0,00.html.
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Was ist E- Commerce? 1)2) II.)
Um den E- Commerce als solches zu beschreiben, kann man mehrere Wege beschreiten. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist elektronischer Geschäftsverkehr der Handel über das Internet, aber es gibt auch spezielle Definitionen. Die EU- Kommission versteht unter E- Commerce alle Geschäftstätigkeiten, die mit Hilfe von elektronischen Netzwerken (z.B. Internet) abgewickelt werden und zum Kauf oder Verkauf von Gütern, sowie zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen führen. Eine weitere Beschreibung wäre, dass elektronischer Geschäftsverkehr der Einsatz von Technologien, z.B. elektronischen Datenbanken, elektronischen Verträgen, Zertifizierungsautoritäten, Kommunikationsprotokollen, ist, zur Anbahnung und Durchführung von Handelstransaktionen im Internet.
Auch wenn die Definitionen verschiedene Wortlaute haben, meinen sie jedoch in jedem Fall alle Handelsaktivitäten die über das Internet ablaufen. E- Commerce unterteilt sich in zwei wichtige Segmente. Auf der einen Seite stehen die Markteilnehmer und auf der anderen Seite die Marktbetreiber. Die Markteilnehmer sind Unternehmen und Privatpersonen die Handelstransaktionen im Internet abwickeln. Marktbetreiber sind alle Online- Dienste, die Geschäftsaktivitäten möglich machen. Man unterscheidet bei den Handelstätigkeiten zwischen Markteilnehmern:
B2B ( Business to Business- Commerce )
B2C ( Business to Consumer- Commerce ) C2C ( Consumer to Consumer- Commerce )
Des Weiteren unterteilt man in:
B2A ( Business to Administration- Commerce )
A2C ( Administration to Consumer- Commerce ) A2A ( Administration to Administration- Commerce )
Zu den wichtigsten gehören der B2B- Commerce und der B2C- Commerce, da die meisten Geschäfte im Internet zwischen Unternehmen untereinander oder zwischen Unternehmen und Konsumenten stattfinden.
1) vgl. Merz, E- Commerce 2000 S. 22 f.
2) vgl. Dach Schriftenreihe S. 124 - 130.
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II.1) B2B - Commerce 1)
Der B2B- Commerce ist der Handel zwischen selbständigen Unternehmen. Ein Unternehmen tritt als Anbieter und ein anderes als Nachfrager auf. B2B- Commerce soll bei dieser Kooperation auch den Handel in den Vordergrund stellen. Das Problem beim B2B- Commerce stellt sich in der Rechtsunsicherheit von Online- Verträgen und die daraus resultierenden beträchtlichen juristischen Beratungskosten, welche auf die Unternehmen zukommen.
II.2) B2C - Commerce 1)
Der B2C- Commerce beschreibt den Handel zwischen Unternehmen und Privatpersonen (Konsumenten). Es steht vor allem der Bestell- und Verkaufsprozess im Vordergrund. Das Transaktionsvolumen ist eher niedrig, da zumeist nur eine Person als Kunde auftritt. Beim B2C- Commerce dient ein einfach strukturierter Kaufprozess, unter Beteiligung der Benutzer, als vorherrschendes Muster.
III.) E- Commerce in der Europäischen Union und der EU -
Binnenmarktpolitik 2)3)
Die EU hat erheblichen Einfluss auf die Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten. Davon wird auch der E- Commerce nicht ausgenommen. Beim E- Commerce gibt es das besondere Problem, dass er sich ohne Rücksicht auf nationalstaatliche Grenzen vollzieht. Es müssen also spezielle Vorschriften entwickelt werden, die sich auf alle Mitgliedsstaaten anwenden lassen. Ist eine sogenannte Richtlinie von der EU-Kommission ausgearbeitet worden und vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat verabschiedet, muss jeder Mitgliedstaat innerhalb einer bestimmten Frist diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Wird diese Frist nicht eingehalten, droht dem Staat ein erhebliches Bußgeld.
Diese Richtlinien sind innerhalb der EU aber häufig umstritten, da sich die nationalen Interessen aller Mitgliedstaaten nicht immer miteinander vereinbaren lassen. Trotzdem versucht die EU im Rahmen des E- Commerce ihr oberstes Ziel durchzusetzen, nämlich einen unbeschränkten und freien Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Gemeinschaft zur realisieren. Sie strebt außerdem an, dass alle Bereiche des
1) vgl. Merz, E- Commerce 2000 S. 24 - 26.
2) vgl. Dach Schriftenreihe S. 124 - 129. 3) vgl. Merz, E- Commerce 1999 S. 56 ff.
Arbeit zitieren:
Jan Köster, 2003, Die europäische Electronic-Commerce-Richtlinie - Eine gute Basis für den E-Commerce in Europa?, München, GRIN Verlag GmbH
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