Vergleich des politischen Systems von USA und der BRD
Vergleich der Legitimation des politischen Pluralismus
Inhaltsverzeichnis:
I. Wahlen
A. USA
B. Deutschland
II. Die Verabschiedung der Verfassung
A. USA
B. Deutschland
III. Der Föderalismus
A. USA
B. Deutschland
1. Der Bundesrat
IV Interessensverbände
A. USA
1. Die amerikanische Pluralismustheorie
2. Die Traditionellen Interessensgruppen
3. Die „public interest groups“
4. Die Einflußstrategien der amerikanischen Interessensverbände
B. Deutschland
3
I. Wahlen:
A. USA:
Die amerikanische Verfassung enthält die Festlegung bestimmter Mindesterfordernisse für die Kandidaten zur Wahl. Wer ins Repräsentantenhaus gewählt werden will muß mindesten 25 Jahre alt sein, seit sieben Jahren Bürger der Vereinigten Staaten und seinen Wohnsitz in dem Bundesstaat haben, in dem er gewählt wird. Dasselbe gilt auch für den Senator nur mit dem Unterschied, daß dieser mindestens 30 Jahre alt, seit neun Jahren Bürger der Vereinigten Staaten sein muß. Für den Präsidenten muß man mindesten 35 Jahre alt sein, gebürtiger Amerikaner, sowie seit 14 Jahren in den Vereinigten Staaten leben. Amts- und Mandatszeiten sind für Mitglieder des Repräsentantenhauses auf zwei Jahre und beim Präsidenten auf vier Jahre beschränkt. Der Präsident kann nur ein Mal wiedergewählt werden. Senatoren haben ihr Amt sechs Jahre inne, wobei ein Drittel der Senatoren alle zwei Jahre neu zu wählen ist. Es gibt zwei Senatoren pro Bundesstaat. Weiters ist die Verteilung der Repräsentantenhausmitglieder auf die Einzelstaaten und die Zahl der Wahlmänner für die Präsidentschaftswahlen vorgeschrieben. Da dies nur vage Bestimmungen sind, gibt es eine große Anzahl von Verfassungsamendments zur Festlegung verschiedener Wahlrechtsbestimmungen.
In den USA wird nach dem Merheitswahlsystem gewählt. Bei Präsidentschaftswahlen gilt dies für die gesamte Anzahl der Wahlmänner in den Einzelstaaten. Wenn z.B. in Kalifornien ein Kandidat nur eine Stimme mehr hat als der andere Kandidat, erhält er die Stimmen aller Wahlmänner Kalifornien. Dies nennt man das „ The Winner Takes All“ 1 -Prinzip. Der Wahlmann wählt dann den Präsidenten.
Der amerikanische Präsident wird so quasi in einer direkten Wahl gewählt, bei der es nicht auf die Mehrzahl der Wählerstimmen, sondern auf die absolute Anzahl der Wahlmännerstimmen ankommt.
Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, so fällt dem Repräsentantenhaus die Wahl des Präsidenten zu. Es hat zwischen den drei Kandidaten mit den meisten Stimmen zu entscheiden. In so einem Fall erfolgt die Wahl des Vizepräsidenten durch den Senat. Bei der Wahl zum Senat und Repräsentantenhaus wird auch nach dem relativen Mehrheitswahlsystem in Einzelwahlkreisen gewählt. Bei den zweijährigen
1 Hübner Emil, Das politische System der USA: Eine Einführung, München 1993
4
Repräsentantenwahlen ist der jeweilige Einzelstaat in so viele Wahlkreise unterteilt, wie Abgeordnete in diesem Staat zu wählen sind.
Bei den Repräsentantenwahlen können zwei Arten von Problemen auftreten:
- Das Problem der Wahlkreisgrößen innerhalb der Einzelstaaten. Der Supreme Court verlangte annähernd gleiche Wahlkreisgrößen.
- Das Problem der Ziehung der Wahlkreisgrenzen. Diese Wahlkreisgrenzen sind wichtig für den Ausgang einer Wahl. Diese Form der Wahlmanipulation gibt es noch heute in den USA. Der Supreme Court hat benachteiligten Parteien ein Klagerecht bei den Bundesgerichten eingeräumt.
Zu den Präsidenten- und Kongreßwahlen kommen auf einzelstaatlicher und lokaler Ebene noch eine Vielzahl von Wahlen und Volksabstimmungen hinzu. Auf dieser unteren Ebene werden nicht nur die Landes- und Stadtparlamente sowie Gouverneure und Bürgermeister, sondern auch wichtige Posten in der Administration und bei den Gerichten durch Volkswahl besetzt 2 .
B. Deutschland:
Das Bundeswahlgesetz bekennt sich zu einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl. Das deutsche Wahlsystem gehört zu den Verhältniswahlrechten. Vielfach wird auch der Ausdruck Mischwahlsystem gebraucht, wobei es zu bezweifeln ist, daß die wesentlichen Elemente von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht im deutschen System verbunden worden sind. Die Bezeichnung „teilpersonalisierte Verhältniswahl“ 3 ist am treffendsten.
1949 hatte jeder Wähler nur eine Stimme. Seit 1953 verfügt er über zwei Stimmen. Die Erststimme ist zur Wahl des Wahlkreiskandidaten nach dem Prinzip der relativen Mehrheit und die Zweitstimme für die Wahl einer Parteiliste auf Landesebene. Die Mandatszahl wird seit 1956 auf Bundesebene errechnet.
Die Militärgouverneure der Besatzungsmacht und die Ministerpräsidenten der Länder spielten bei der Schaffung des Wahlrechts eine wichtige Rolle. Die Ministerpräsidenten setzten bei den Militärgouverneuren die Schaffung eines Wahlgesetzes durch den Parlamentarischen Rat
2 vgl. Hübner Emil, Das politische System der USA: Eine Einführung, München 1993, s. 77-83
3 Beyme Klaus von, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland nach der Vereinigung, München
1993
5
durch. Die inhaltlichen Eingriffe in die Gestaltung waren der Schaffung eines möglichst weitreichenden Föderalismus zugeordnet 4 .
II. Die Verabschiedung der Verfassung:
A. USA:
Die Philadelphia Convention 5 erarbeitete und verabschiedete die neue Verfassung von 1787. Die Delegierten der Philadelphia Convention kannten auch die Interessen ihrer Heimatstaaten. Auch politische Philosophen, wie Montesquieu gaben Denkanstöße, die aber nicht unverändert übernommen werden konnten.
Probleme der Machtbegrenzung, die auch die seit längerem andauernden Auseinandersetzungen um Repräsentation, Föderalismus, Gewaltenteilung, Gleichheit, Freiheit und Eigentum umfaßten, waren die zentralen Diskussionspunkte der Verfassungsväter der Philadelphia Convention. Besonders ging es um Machtbegrenzung der nationalen Institutionen untereinander, des Zentralstaates gegenüber den Einzelstaaten und den Individuen, aber auch um Machtbegrenzung kurzfristiger Wählereinheiten. In der Notwendigkeit der Etablierung einer Republik war man sich einig. Der erste Diskussionsentwurf wurde von Edmund Randolph vorgelegt. Er wurde als Virginia-Plan 6 bezeichnet und sah eine deutliche Stärkung der Kompetenzen des Bundes vor. Die Legislative hatte die Aufgabe, die Exekutive zu wählen.
Die kleineren Staaten lehnten diesen Plan aber ab und legten den New-Jersey-Plan 7 , der auch der Paterson-Plan 8 genannt wurde, vor. Er räumte der nationalen Ebene eindeutig weniger Kompetenzen ein und sah ein Einkammersytem vor, in dem nach Staaten abgestimmt werden sollte.
Die Brücke zwischen den beiden bildete der „Great Compromise“ 9 , oder auch „Conneticut Compromise“ 10 .
Das präsidentielle System auf Bundesebene ergab sich daraus, daß die Autoren der Einzelstaatsverfassungen von der Kolonialzeit gewohnten Kombination von Gouvaneur-Assembly-Gerichte und der damit verbundenen Gewaltenteilung und gegenseitigen
4 vgl. Beyme Klaus von, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland nach der Vereinigung, München
1993,S.81-93
5 Hübner Emil, Das politische System der USA: Eine Einführung, München 1993
6 Hübner Emil, Das politische System der USA: Eine Einführung, München 1993
7 Hübner Emil, Das politische System der USA: Eine Einführung, München 1993
8 Hübner Emil, Das politische System der USA: Eine Einführung, München 1993
9 Hübner Emil, Das politische System der USA: Eine Einführung, München 1993
Quote paper:
Mag. Karin Stepanek, 1997, Vergleich des politischen Systems USA - BRD, Munich, GRIN Publishing GmbH
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