Inhaltsverzeichnis Seite
1. Einleitung 3
2. Zum gegenwärtigen Stand der Gewaltdiskussion 3
3. Zur Person JOHAN GALTUNG 5
3.1. Werke von Johan Galtung 5
4. JOHAN GALTUNGS Ansatz zur Gewaltdiskussion 6
Literaturverzeichnis 9
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1. Einleitung
In den letzten Jahren sind auf dem Gebiet der Aggressions- und Gewaltforschung eine Vielzahl von Veröffentlichungen erschienen. Aus diesen Veröffentlichungen ragen die Arbeiten von JOHAN GALTUNG, dem bedeutenden norwegischen
Gesellschaftswissenschaftler und Friedensforscher, heraus. Die von einem Herrschaftssystem ausgehenden Zwänge für das Individuum analysierte er als Formen „struktureller Gewalt“. Diese Arbeit möchte in kurzer, zusammenfassender Form auf den Begriff „strukturelle Gewalt“ näher eingehen und einen Einblick in die wesentliche Theorie der Gewalt- und Aggressionsdiskussion von JOHAN GALTUNG vermitteln.
2. Zum gegenwärtigen Stand der Gewaltdiskussion
Zunächst soll die gesamte Bandbreite der Gewaltbeschreibungen, in Kürze, betrachtet werden. Gewalt kann sich in unterschiedlicher Form äußern. CAMERA differenziert zwischen drei Gewaltarten:
§ Gewalt 1, zur Unterdrückung von Menschen, die besonders offenkundig in der Unterdrückung der dritten Welt ist;
§ Gewalt 2, die Revolte der Unterdrückten, der Rebellion der Jugend gegen Gewalt 1 und
§ Gewalt 3, dem Versuch der Wahrung oder Wiederherstellung der Ordnung seitens der Autoritäten.
FRIEDRICH ENGELS weist auf den instrumentellen Charakter der Gewalt hin, indem er betont, daß Gewalt nicht nur auf einen bloßen Willensakt beruht, sondern daß zu ihrer Ausübung Werkzeuge benötigt werden. D abei unterliege die Gewalt des unvollkommeneren Werkzeuges der Gewalt des vollkommeneren Werkzeuges. Engels These führt uns zu der Annahme, daß die Produktion von Werkzeugen (Waffen) in engem Zusammenhang mit der jeweiligen ökonomischen Macht des Produzenten und damit des Staates steht. Von Bedeutung für das zur Gewaltanwendung bereitstehende Potential an Waffen sind letztlich die der Produktion zur Verfügung stehenden materiellen Mittel.
Gewalt, hier vorrangig verstanden als physische Gewalt, erzeugt leicht eine sich auf Verteidigung berufene Gegengewalt, die u. a. von MARX und SARTRE eine Rechtfertigung erfährt. KARL MARX bezeichnet die Gewalt als die Geburtshelferin der neuen Gesellschaft und bezeichnet blutige Unruhen als zuweilen notwendige Entwicklungsnotwendigkeiten, allerdings nur im Dienst der rationale bestimmbaren geschichtlichen Entwicklung. JEAN-PAUL SARTRE hält Gewalt, sofern sie für eine gute Sache wirkt (Gegengewalt), als geboten.
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Zur Diskussion gestellt werden muß jedoch die Grenze zwischen legitimer und illegitimer Gewalt. Eine Verwischung der Grenze soll an folgendem Beispiel deutlich gemacht werden: 1969 hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil bekundet, daß ein Sit-in auf den Gleisen einer Straßenbahn, obwohl keine Gewaltanwendung ausgeübt wurde, nicht nur gewaltsam sei, sondern als rechtswidrige Nötigung bezeichnet werden müsse.
Um den Gewaltbegriff besser erfassen zu können, erscheint eine terminologische Abgrenzung ratsam. Zu diesem Zweck sollten die angrenzenden Begriffe Macht, Stärke und Autorität einer kurzen Betrachtung unterzogen werden.
§ Macht: Macht ist im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß ihre Ausübung an eine geringe Zahl von Individuen (eine Gruppe) gebunden ist. Gewalt kann hingegen von einer Einzelperson ausgeübt werden, nicht zuletzt durch den Einsatz von Waffen. Macht und Gewalt sind somit Gegensätze. Wo die eine herrscht, kann die andere nicht vorhanden sein. Gewalt tritt auf, wenn die Macht in Gefahr ist. Überläßt man sie den ihr selbst innewohnenden Gesetzen, so ist das Endziel das Verschwinden von Macht.
§ Stärke: Sie ist von Zahlen unabhängig. Sie basiert auf individuellen Eigenschaften, die zumeist an Personen gebunden sind. Da Stärke keinen instumentellen Charakter im Sinne von produzierten Werkzeugen besitzt, kann sie weder der Gewalt noch der Macht vieler Standhalten.
§ Autorität: Autorität zeichnet sich durch den strikten Gehorsam, die unreflektierte Anerkennung einer Person oder Institution aus. Sie tritt als individuelle Eigenschaft auf, als persönliche Autorität, durch Gesetze und Verordnungen zugeordnete und respektierte Eigenschaft, deren Infragestellung mit Sanktionen belegt wird. Persönliche Autorität beruht zuweilen auf Stärke.
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Korina Solbach, 2001, Aggression und Gewalt - Galtungs Ansatz zur Gewaltdiskussion, Munich, GRIN Publishing GmbH
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