Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der
Universität Erlangen-Nürnberg
Effektiver Jugendschutz im Internet im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit
nach deutschem öffentlichem Recht
Freie wissenschaftliche Arbeit
zur Erlangung des akademischen Grades "Diplom Sozialwirtin"
von
Ruth Weidner
Sommersemester 2003
Während sich vor ihren Augen das Glücksrad dreht und sie sich in der Irrealität des Mediums verlieren, zerbröckeln leise die tragenden Strukturen der repräsentativen Demokratie, stirbt die soziale Kommunikation, triumphiert das mitleidlose Kalkül der Vermarktung und schafft sich unter wohlklingenden Metaphern immer neue Instrumente der Enteignung und Entmündigung
Manfred Buchwald, Medien-Demokratie? - Auf dem Weg zum entmündigten Bürger, 1997
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ... III
Tabellenverzeichnis ... V
Abbildungsverzeichnis ... VI
Abkürzungsverzeichnis ... VII
Einleitung ... 1
Teil 1: Grundlagen zum Jugendschutz im Internet ... 3
A. Neue Medien - neue Herausforderungen ... 3
I. Die Jugend und das Internet ... 3
II. Anlassfälle ... 8
B. Begriffliche Abgrenzung ... 13
I. Effektiver Jugendschutz ... 13
II. Internet ... 17
III. Meinungsäußerungsfreiheit ... 19
C. Zusammenfassung ... 22
Teil 2: Die Sicherung von effektivem Jugendschutz im Internet unter Berücksichtigung der Meinungsäußerungsfreiheit ... 23
A. Anwendbare Rechtsgrundlagen für den Jugendschutz im Internet ... 24
I. Verfassungsrechtliche Grundlagen ... 24
1. Grundgesetz ... 24
2. Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ... 27
3. Strafgesetzbuch ... 28
II. Einfachgesetzliche Grundlagen ... 30
1. Teledienste-Gesetz ... 31
2. Mediendienste-Staatsvertrag ... 33
3. Jugendschutz-Gesetz ... 35
4. Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ... 37
B. Die Praktikabilität bestehender gesetzlicher Regelungen für die Sicherung des Jugendschutzes im Internet und der Meinungsäußerungsfreiheit ... 39
I. Grundgesetz und Strafgesetzbuch ... 39
II. Teledienste-Gesetz und Mediendienste-Staatsvertrag ... 44
C. Die Kontrolle von Internetinhalten ... 50
I. Die Kontrolle von Internetinhalten als staatliche Aufgabe ... 50
II. Präventive Kontrolle ... 58
1. Begriffliche Einordnung der Gefahrenabwehr ... 58
2. Die Zuordnung der Verantwortlichkeit im Sinne der Haftung für rechtswidrige Inhalte im Internet ... 62
3. Polizeirechtliche Mittel ... 67
4. Private Mittel ... 70
IV. Repressive Kontrolle ... 74
1. Begriff der Strafverfolgung ... 74
2. Strafbare Handlungen im Internet ... 76
3. Staatliche Mittel im Bereich der Repression ... 78
V. Grenzen staatlicher Kontrolle ... 81
D. Zusammenfassung ... 86
Teil 3: Abschließende Betrachtungen ... 87
A. Der globale Wirkungsbereich des Internets ... 87
I. Die Anwendbarkeit deutschen Rechts im internationalen Rahmen ... 87
II. Das Verhältnis zwischen Handlungsort und Erfolgsort ... 91
B. Fazit ... 95
Literaturverzeichnis ... 98
Einleitung
Das Software-Unternehmen Microsoft hat mit der weltweiten Schließung seiner Diskussionsforen (Chats) des Microsoft-Netzwerkes (MSN) zum 14. Oktober 2003 für Schlagzeilen gesorgt.1 Der offiziellen Begründung des Unternehmens zufolge erfolgt diese Maßnahme aufgrund der steigenden Anzahl von unerwünschten Werbemails. Jedoch legt die Tatsache, dass kein Alternativprogramm angeboten werden soll, die Vermutung nahe, dass für diese umgehende sowie umfassende Sperrung primär die in der Vergangenheit stark angestiegene Verbreitung von Kinderpornografie über die Gesprächsforen verantwortlich ist.
Microsoft war zu diesem kompromisslosen Vorgehen gegen geschätzt 1,2 Millionen Nutzer der MSN-Chats verpflichtet, da im Zuge des am 1. April 2003 in Kraft getretenen Jugendschutz-Gesetzes sowie Jugendmediendienste-Staatsvertrags die Regelungen für die Verantwortlichkeit der Provider für Internetangebote, anknüpfend an die internetspezifischen Normen des Telekommunikationsdienste-Gesetzes (TDG) und den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV), verschärft worden waren. Das Kommunikationsmedium, das sich durch Anonymität, globale Reichweite und rasche technische Neuerungen auszeichnet, war in den letzten Jahren vermehrt zur Plattform für rechtswidrige Taten wie beispielsweise die Verbreitung von Kinderpornographie geworden. Der Gesetzgeber gab damit eine legislatorische Antwort auf die Notwendigkeit eines umfassenden Rechtsrahmens für das Neue Medium und trug damit zu einer Gewährleistung des verfassungsrechtlich hervorgehobenen Interesses an einem effektiven Jugendschutz bei.
Dennoch stellt gerade die rasche technische Entwicklung des Mediums Gesetzgeber, Rechtsprechung und vollziehende Gewalt vor immer neue Herausforderungen. In dieser Arbeit soll daher geklärt werden, wie ein effektiver Jugendschutz im Internet im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit ermöglicht werden kann. Von Interesse ist dabei insbesondere, inwieweit anhand der bestehenden gesetzlichen Regelungen eine umfassende Kontrolle des Mediums möglich ist und ob diese vollständig in der Hand staatlicher Organe liegen sollte. Dabei soll der Schwerpunkt auf der Betrachtung der für das Öffentliche Recht relevanten Aspekte liegen und der Bereich des Privatrechts ausgeblendet werden.
Im ersten Teil der Untersuchung sollen die wesentlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Internet erläutert werden. Dabei zeigen die gewählten Anlassfälle die Brisanz der vorliegenden Thematik auf. Eine anschließende begriffliche Abgrenzung stellt die Basis für die nachfolgende Erörterung dar.
Teil 2 behandelt die Abwägung zwischen der Sicherung eines effektiven Jugendschutzes und der Meinungsäußerungsfreiheit. Zunächst soll anhand der anwendbaren Rechtsgrundlagen für den Jugendschutz im Internet deren Praktikabilität für die vorgenannte Zielsetzung diskutiert und etwaige Unzulänglichkeiten für die Kontrolle von Internetinhalten aufgezeigt werden. Damit stellt sich die Frage, in welcher Art und vor allem in welchem Ausmaß diesen von staatlicher Seite begegnet werden kann. Inhalt des folgenden Kapitels ist daher die Analyse der Aufgabe des Staates in der Kontrolle von Internetinhalten. Im Zentrum der anschließenden Diskussion um die präventive Kontrolle steht die Zuordnung der Verantwortlichkeit für rechtswidrige Inhalte im Internet sowie die Eignung privater Selbstkontrollorganisationen und Filtersysteme. Die Erheblichkeit internetspezifischer Tatbestandsmerkmale im Rahmen strafbarer Handlungen im Internet, die Gegenstand des Kapitel IV ist, führt direkt zu der Darstellung der Grenzen staatlicher Kontrolle im Internet in Kapitel V. Im Dritten Teil der Arbeit soll schließlich die Anwendbarkeit des deutschen Rechts im internationalen Rahmen diskutiert und damit dem globalen Wirkungsbereich des Internets Rechnung getragen werden. Abgerundet wird die Untersuchung mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse und einer Vorstellung eines integrativen Modells als Lösungsansatz für die Sicherung eines effektiven Jugendschutzes im Internet und dem Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit.
Teil 1: Grundlagen zum Jugendschutz im Internet
A. Neue Medien - neue Herausforderungen
I. Die Jugend und das Internet
Das Medium Internet gilt heute als Symbol für weltweite Vernetzung und globale Kommunikation2. Die im Jahre 1969 als geheimes staatliches Informationssystem für das Militär in den Vereinigten Staaten von Amerika konzipierte Technologie3 sorgte in den letzten Jahren für einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel. Begriffe wie "Zeitalter der Multimedialität", "Informationsgesellschaft" und "globale Vernetzung" gehören mittlerweile zum Alltagsrepertoire. Subsumiert wird darunter im Allgemeinen die Aufhebung der Grenzen zwischen Massen- und Individualkommunikation einerseits und Unterhaltung, Medien und Computertechnik andererseits.4
[...]
1 Tagesschau.de, Microsoft schließt Chatrooms wegen Kindpornographie, 2003
2 J. Groebel/B. Konert, Fernsehen und Internet - Neue Risiken, neue Regulierungsfragen, 2002, S. 2.
3 T. Strömer, Online-Recht - Rechtsfragen im Internet, 2002, S. 3f.
4 S. Engel-Flechsig/A. F. Maennel/A. Tettenborn, Das neue Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz, NJW 1997, 2981
Quote paper:
Ruth Weidner, 2003, Effektiver Jugendschutz im Internet, Munich, GRIN Publishing GmbH
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