„Ehre deinen Vater und deine Mutter“
Die dekalogischen Fassungen des Elterngebots in
Ex 20,12 und Dtn 5,16 und seine ursprüngliche Bedeutung
Martina Schnetter
Inhalt
1 Einleitung 2
2 Einführung zum Dekalog 4
3 Synoptischer Vergleich der beiden Fassungen des Elterngebots in Ex 20,12 und Dtn 5,16 7
3.1 Vergleich von Ex 20,12 und Dtn 5,16 8
3.1.1 Der erste synoptische Unterschied: Das Fehlen des Rückverweises in Ex 20,12 9
3.1.2 Der zweite synoptische Unterschied: Die Differenz im Segenshinweis 10
3.1.2.1 Die Motivierung in Ex 20,12 und ihre Parallelen in Dtn 5,16 12
3.1.2.2 Der erweiterte Segenshinweis in Dtn 5,16 14
3.2 Ergebnis des synoptischen Vergleichs 14
4 Der ursprüngliche Inhalt des Elterngebots 15
4.1 Die Stellung des Elterngebots innerhalb des Dekalogs 15
4.2 Die Adressaten des Elterngebots 17
4.3 Die Bedeutung des Elterngebots 18
4.3.1 Das Elterngebot als Begründung elterlicher Autorität und kindlichem Gehorsam 18
4.3.2 Das Elterngebot als Grundlage der religiösen Erziehung bei den Israeliten 19
4.3.3 Das Elterngebot als Gewährleistung der sozialen Sicherung der Eltern im Alter 20
4.3.4 Fazit zur Bedeutung des Elterngebots 22
5 Schlussbemerkung 23
6 Literatur 25
Ehre deinen Vater und deine Mutter,
damit du lange lebst in dem Land,
das der Herr, dein Gott, dir gibt. (Ex 20,12)1
Ehre deinen Vater und deine Mutter,
wie es der Herr, dein Gott, zur Pflicht gemacht hat,
damit du lange lebst
und es dir gut geht in dem Land,
das der Herr, dein Gott, dir gibt. (Dtn 5,16)2
1 Einleitung
Nimmt man das – nach der rezipierten Zählweise – vierte Gebot des Dekalogs als Ausgangspunkt dieser Hausarbeit, muss man zunächst feststellen, dass es einem im Alten Testament in zweifacher Gestalt – bedingt durch die beiden Dekalogfassungen in Ex 20 und Dtn 5 – begegnet. Das Elterngebot stellt das zweite der beiden positiv formulierten Gebote im Dekalog dar und das letzte, das eine eigene Begründung bzw. Motivierung besitzt. Die etwas erweiterte Form des Deuteronomiums bietet zusätzlich einen Rückverweis bzw. eine Zitatformel und eine Ausweitung der Motivierung.
Unter den anderen Gesetzestexten des Alten Testaments finden sich sowohl positive als auch negative Versionen des Elterngebots. So heißt es in Dtn 27,16: „Verflucht, wer Vater oder Mutter schmäht.“ Im Bundesbuch finden sich darüber hinaus zwei Einschübe im kasuistischen Stil3, welche die Todesstrafe für Handlungen gegen die Eltern (Schläge, Verfluchung) fordern. Die Todesstrafe für jemanden, der seine Eltern schlägt, findet sich ebenfalls in Lev 20,9 und Spr 20,20. Dagegen ist mit Lev 19,3 auch eine positive Forderung außerhalb des Dekalogs gegeben. „Fürchten“ bedeutet hier im Gesamtzusammenhang von Lev 19 „Ehrfurcht haben“.4 An dieser Stelle erscheinen die Eltern schon beinahe als Repräsentanten Gottes, denen gegenüber die heranwachsenden Kinder die gleiche Haltung, die das Volk gegenüber Jahwe einnehmen soll, entgegenbringen sollen.
Lange wurde das Elterngebot auch in der abendländischen Kultur als Disziplinierungsmittel für Kinder eingesetzt. Gehorsamkeit gegenüber der elterlichen Autorität wurde in den Katechismen gefordert und so wirkte dieses Gebot schon von früh an auf die Kinder – nicht selten als erdrückende Last. Selbst im Katechismus von 1993 ist zu lesen: „Die Kindesliebe zeigt sich in Folgsamkeit und wahrem Gehorsam. [...] Solange das Kind bei den Eltern wohnt, muß es jeder Aufforderung der Eltern gehorchen, die seinem eigenen Wohl oder dem der Familie dient.“5 Darüber hinaus wurde das Gebot dahin ausgedehnt, dass es auch Autoritäten wie Vorgesetzte, Staat und Kirche umfasst.6 Decken sich diese Interpretationen aber auch mit dem Ursprungsimpuls des Elterngebots im Dekalog oder hatte dieses Gebot im Alten Testament zunächst eine gänzlich andere inhaltliche Belegung? In der vorliegenden Hausarbeit soll nun einerseits auf die Frage nach dem ursprünglichen Inhalt des Elterngebots eingegangen werden. Andererseits soll – in einem ersten Teil – das Problem der Doppelüberlieferung anhand eines synoptischen Vergleichs der beiden Fassungen des Elterngebots thematisiert werden. Da das Elterngebot an beiden Textstellen fest in die Abfolge der dekalogischen Reihe eingebunden ist, bietet es sich an, in Kapitel 2 zuerst eine kurze Einführung zum Dekalog zu geben, um die Rahmenbedingungen des Gebots abzustecken. Kapitel 3 konzentriert sich dann auf den synoptischen Vergleich der beiden Fassungen des Elterngebots in Ex 20,12 und Dtn 5,16. Kapitel 4 widmet sich der Klärung der Frage nach dem ursprünglichen Inhalt, wobei auch die Stellung des Gebots innerhalb des Dekalogs sowie der Adressatenkreis angesprochen werden sollen. Anschließend erfolgt dann in Kapitel 5 noch ein kurzer Ausblick auf die heutige Bedeutung des Elterngebots.
2 Einführung zum Dekalog
[...]
1 Text nach der Einheitsübersetzung.
2 Text nach der Einheitsübersetzung.
3 Ex 21,15.17.
4 Vgl. BOCKMÜHL (1999, S. 90): „Hier wird das Gebot [...] auf die Praxis der Heiligung bezogen. Die Heilige Schrift verlangt, daß wir vor unseren Eltern Ehrfurcht haben, daß wir sie hoch achten.“
5 ECCLESIA CATHOLICA 1993, S. 565f.
6 Vgl. z. B. KATHOLISCHER KATECHISMUS 1955, S. 217-228. Entsprechend werden dort auch die Kirchengebote im Rahmen des Elterngebots mitbehandelt.
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Martina Schnetter, 2003, "Ehre deinen Vater und deine Mutter" - Die dekalogischen Fassungen des Elterngebots in Ex 20,12 und Dtn 5,16 und seine ursprüngliche Bedeutung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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